Bahaitum
Als Baha'i (auch Baha'i-Religion, Bahaitum oder Bahaismus) bezeichnet sich eine aus dem Babismus hervorgegangene Religion mit weltweiter Verbreitung. Das Wort „Baha'i“ bezieht sich auf den Religionsstifter Baha'u'llah (arab. „Herrlichkeit Gottes“, mit bürgerlichem Namen: Mirza Husayn Ali Nuri) und bezeichnet dessen Anhänger.

Verbreitung

2002 lebten laut Encyclopædia Britannica 7,4 Millionen Baha'i in fast allen Ländern der Erde. Der Baha'i-Glaube ist nach diesen Angaben in mehr Ländern verbreitet als der Islam, was jedoch eher an der Fähigkeit der Baha'i liegt, auch kleine Zahlen von Gläubigen zu organisieren und offiziell zu machen. Baha'i-eigene Statistiken zählen nur offiziell registrierte Mitglieder und kommen so – je nach Schätzung – auf rund fünf bis sechseinhalb Millionen weltweit, andere Enzyklopädien geben auch weniger an. Nach Angaben des Baha'i Office of Public Information aus dem Jahr 2004 stammen die Baha'i aus mehr als 2100 ethnischen Gruppen und leben – vom Ursprungsland Iran abgesehen – vor allem in Indien, Schwarzafrika und Südamerika. Die größte Baha'i-Gemeinde der westlichen Industriestaaten ist jene der USA, in Europa lebt nur eine fünfstellige Zahl. In Bezug auf die Bevölkerungszahl sind die Baha'i-Gemeinden meist sehr klein, fast überall liegen sie unter einem Promille. In einigen Inselstaaten wie Kiribati und in Bolivien erreichen sie mehrere Prozent.
In Deutschland leben seit 1905 Baha'i. Momentan sind es rund 5000 in ca. 900 Orten Deutschlands. Ihr Gemeindezentrum mit dem ersten „Europäischen Haus der Andacht“ befindet sich in Hofheim am Taunus. Dort werden im Baha'i-Verlag deutsche Übersetzungen der Baha'i-Schriften herausgegeben. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (sog. Baha'i-Beschluss) erlangte die Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit. In Österreich leben momentan etwa 1100, in der Schweiz 1000 Baha'i.
Lehre
Die Baha'i besitzen in den zahlreichen Originalschriften ihres Religionsstifters Baha'u'llah eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Neben dem Heiligsten Buch (Kitab-i-Aqdas) und dem Buch der Gewissheit sind die mystischen Schriften (wie Die Sieben Täler und die Verborgenen Worte) für die Gläubigen von großer Bedeutung.
Das menschliche Leben wird in den Schriften Baha'u'llahs als ein mystischer Weg der Seele beschrieben, der mit der Zeugung im Mutterleib beginnt, jedoch mit dem körperlichen Tod noch lange nicht beendet ist. Der Mensch ist mit einem freien Willen ausgestattet, trägt die Verantwortung für sein Tun und hat die Konsequenzen selbst zu tragen. Er ist fähig zum Guten wie zum Bösen und bedarf der Erziehung, um die in ihm angelegten „Gaben und Fähigkeiten“ zu entwickeln.
Baha'u'llahs Gebote sollen die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft bilden und dazu führen, dass „dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.
Schöpferischer Antrieb und Ursache allen Seins ist die göttliche Liebe. Als „erstes Gebot der Religion“ bezeichnete Abdu'l Baha, der Sohn des Religionsstifters, die Nächstenliebe. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle ihren Zweck. In diesem Fall sei es besser ohne sie zu leben.

Der zentrale Gedanke der Einheit manifestiert sich auf drei Ebenen: in der Einheit Gottes, in der mystischen Einheit der Religionen und in der Einheit der Menschheit. Theologischer Angelpunkt der Baha'i-Lehre ist das neue heilsgeschichtliche Paradigma der „fortschreitenden Gottesoffenbarung“: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv, zyklisch wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt und sich demnach zwangsläufig die Umstände und die Fassungskraft der Menschen ändern, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen göttliche Erzieher schickt. Folglich sind die großen Religionen (wie Judentum, Christentum, Islam u. a.) nicht bloße Wahrheitsteilhaben, sondern göttliche Stiftungen. Ihre heiligen Bücher sind Zeugnisse der Wahrheit und stammen aus derselben Quelle. Dem Glauben der Baha'i nach ist Baha'u'llah der jüngste dieser göttlichen Erzieher, aber nicht der letzte. Baha'u'llah stellt für die Gläubigen die Wiederkunft Christi dar, sowie den erwarteten Messias der Juden. Die Baha'i glauben, dass mit Baha'u'llah alle ersehnten Propheten ihr Wiederkommen wahrgemacht haben. Diese Wiederkehr ist jedoch keine körperliche, vielmehr verstehen die Baha'i unter Wiederkehr das erneute Erscheinen der gleichen göttlichen Eigenschaften dieser Erzieher.
Ethische Grundsätze
Im Jahr 1912 stellte Abdul Baha in seinen Ansprachen in Paris (siehe Literatur) zwölf ethische Grundsätze aus den Lehren Baha Ullahs besonders heraus. Diese zentralen Lehrsätze der Baha'i dominierten bis in die achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts die Rezeption der Religion im Westen, die vor allem als humanitäre Friedensbewegung wahrgenommen wurde. Die spirituellen und philosophischen Lehren Baha Ullahs, wie zum Beispiel über das Wesen der menschlichen Seele oder das Leben nach dem Tod, erfuhren erst in den letzten Jahren ein größeres Interesse. Die sogenannten zwölf ethischen Grundsätze sind keine im Wortlaut festgeschriebenen Gebote und wurden von Abdul Baha zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich formuliert. Folgende sinngemäße Aufzählung gibt die am häufigsten zitierte Einteilung mit einigen kurzen Erläuterungen wieder:
- Die ganze Menschheit ist als Einheit zu betrachten. Einheit und Vielfalt stellt für die Baha'i dabei keinen Widerspruch dar. Kulturelle Vielfalt wird begrüßt und gefördert, die Menschheit zugleich als Einheit betrachtet, da alle Menschen (und Religionen) durch das Wirken derselben Gottheit erschaffen wurden.
- Alle Menschen müssen die Wahrheit selbständig erforschen. Der Glaube eines Menschen hängt nur von ihm selbst ab. Es gibt daher keinen Klerus, der den Glauben vermittelt. Die Heiligen Schriften sollen von allen Gläubigen selbst gelesen und interpretiert werden. Das Menschenbild erzieht zu Mündigkeit und Selbstbestimmtheit. In den Gemeinden in Südamerika, Afrika und Indien wurden zahlreiche Alphabetisierungsprogramme insbesondere für junge Frauen gestartet.
- Alle Religionen haben eine gemeinsame Grundlage. Die Baha'i lehren, dass sich derselbe Gott in allen Religionen offenbart. Jede Religion habe zeitbezogene und ewige Aspekte. Während sich soziale Gebote unterschieden, weil sie Zeit und Kulturkreis angepasst seien, sei der mystische Kern der Religionen immer derselbe, auch wenn er in unterschiedliche Worte gefasst werde.
- Die Religion muss die Ursache der Einigkeit und Eintracht unter den Menschen sein. Religion, die zu Zwietracht oder gar Gewalt führe, gilt als Missbrauch der Religion. Wenn Religion zu Zwist und Uneinigkeit führe, so Abdul Baha, sei es besser, auf sie zu verzichten.
- Die Religion muss mit Wissenschaft und Vernunft übereinstimmen. Nach dem Glauben der Baha'i erklärt die Religion Zusammenhänge, die jenseits des wissenschaftlich Erfahrbaren liegen. Wissenschaften und Religionen sollten sich daher ergänzen und nicht widersprechen. Religion ohne Wissenschaft führe zu Aberglaube. Wissenschaft ohne Religion zu Materialismus. Beides wird abgelehnt.
- Mann und Frau haben gleiche Rechte. Die Baha'i sehen die Menschheit mit der Offenbarung Baha'u'llahs in ein neues Zeitalter eintreten, in welchem „Gewalt ihr Gewicht verliert“ und „die männlichen und weiblichen Elemente der Kultur besser ausgeglichen sein werden“. Das „neue Zeitalter“ werde weniger männlich und mehr von „weiblichen Leitbildern“ – wie zum Beispiel Intuition und Fürsorge – durchdrungen sein. Innerhalb der Gemeindeordnung hatten Frauen von Anfang an aktives und passives Wahlrecht. Heute bestehen die Institutionen in Deutschland ca. zur Hälfte aus Frauen. Das Berateramt wird in Deutschland von zwei Frauen geleitet: Saba Khabirpour und Uta von Both. Auf Unverständnis stößt in diesem Zusammenhang immer wieder, dass das international gewählte Haus der Gerechtigkeit nur aus männlichen Mitgliedern besteht.
- Vorurteile jeglicher Art müssen abgelegt werden. Damit sind sowohl rassistische wie auch religiöse Vorurteile gemeint. So gibt es bei den Baha'i zum Beispiel keinen Erlösungsglauben, der die Menschen in „Gläubige“ und „Ungläubige“ einteilt.
- Der Weltfriede muss verwirklicht werden. Weltfriede ist für die Baha'i keine rein eschatologische Erwartung, sondern bedarf des menschlichen Bemühens. Weltfriede impliziert Religionsfriede und die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen, gleich welcher Rasse oder Klasse. Abrüstung und die Etablierung eines Völkerbundes sind die ersten Schritte auf diesem Weg.
- Beide Geschlechter müssen die beste geistige und sittliche Bildung und Erziehung erfahren. Damit ist nicht nur die Erziehung in der Familie gemeint, sondern die allgemeine Schulpflicht. Reichen die Mittel nicht für alle Kinder aus, werden Mädchen als „erste Erzieher der nächsten Generation“ bevorzugt.
- Die soziale Frage muss gelöst werden. Abdul Baha bezog sich mit dieser Aussage 1912 auf die sozialpolitischen Probleme des Industriezeitalters und die damit verbundenen gesellschaftlichen Spannungen. Die Baha'i engagieren sich in wirtschaftlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht für Ausgleich und Gerechtigkeit im Globalisierungsprozess. Organisationen wie das European Baha'i Business Forum befassen sich damit inhaltlich.
- Es muss eine Welthilfssprache und eine Einheitsschrift eingeführt werden. Schon Baha Ullah betonte die Notwendigkeit einer Sprache, die die Völker der Erde gemeinsam wählen sollten, um sich damit weltweit verständigen zu können. Diese soll neben der Muttersprache erlernt werden. Faktisch ist dies innerhalb der Baha'i-Gemeinde inzwischen Englisch, was nicht nur im Baha'i-Weltzentrum genutzt wird, sondern auch als Konferenzsprache bei internationalen Tagungen.
- Es muss ein Weltschiedsgerichtshof eingesetzt werden. Trotz der zahlreichen Friedensprophezeiungen Baha Ullahs gehen die Baha'i nicht davon aus, dass sich alle lokalen und globalen Konflikte künftig von allein lösen werden. Zur Klärung solcher Konflikte bedarf es nach Auffassung der Baha'i nicht nur eines internationalen Gerichtshofes, sondern darüber hinaus einer international akzeptierten Polizei, die bei Bedarf berechtigt ist, auch in gewaltsame Konflikte friedensbewahrend einzuschreiten.
In den Heiligen Schriften Baha Ullahs heißt es: „...Die Zeit muss kommen, da die gebieterische Notwendigkeit für die Abhaltung einer ausgedehnten, allumfassenden Versammlung der Menschen weltweit erkannt wird. Die Herrscher und Könige der Erde müssen ihr unbedingt beiwohnen, an ihren Beratungen teilnehmen und solche Mittel und Wege erörtern, die den Grund zum Größten Weltfrieden unter den Menschen legen...“[1]
Gottesdienst und Praxis

Gottesdienstliche Rituale bestehen nicht. In den Häusern der Andacht wird aus den Heiligen Schriften aller Weltreligionen rezitiert. Das Gebet ist im Baha'i-Glauben eine individuelle Angelegenheit und wird in der Regel nicht in der Gemeinschaft praktiziert. Dem Gläubigen stehen drei Pflichtgebete zur Wahl, wovon eines täglich gesprochen oder gesungen wird.
Begangen werden neun Feiertage im Jahr, die für alle offen stehen und mit Lesungen aus den Heiligen Schriften, Musik und kulinarischen Köstlichkeiten gefeiert werden.
Die Gemeinde selbst trifft sich alle 19 Tage zu ihrem Monatsfest, das auch „Neunzehntagefest“ genannt wird. Der Baha'i-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Jeder Monatsbeginn wird mit Gebeten, Gedankenaustausch und geselligem Beisammensein gefeiert. Mancherorts gibt es auch öffentliche Friedensandachten, die teils auch gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei „Gebeten der Weltreligionen“ rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften in der jeweiligen Tradition. Als verbindendes Element dient die Musik.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote, sich mit den geistigen Aspekten des Baha'i-Glaubens zu befassen: meditative Abende mit Lesungen aus den heiligen Schriften, Kurse zur praktischen Konfliktlösung oder über das Menschenbild der Baha'i.
Jeder Baha'i sollte täglich selbst in den heiligen Schriften lesen und „darüber meditieren“. Richtschnur für das tägliche Handeln eines jeden Baha'i ist das durch Baha'u'llah geoffenbarte „Wort Gottes“. Im März gibt es eine jährliche Fastenzeit, die einen Baha'i-Monat (19 Tage) dauert und der eigenen Reflexion sowie dem Gebet gewidmet ist. Der Baha'i-Glaube verfügt über eine Vielzahl authentischer Gebete aus der Feder des Religionsstifters Baha'u'llah, die von den Gläubigen gerne verwendet werden, weil sie in Worte fassen, was sich „Gott in Seiner Liebe für den Menschen wünscht“.
Der Kultus wurde von Baha'u'llah auf ein Minimum beschränkt und lässt viel individuellen Gestaltungsfreiraum. Hierin zeigt sich auch der universelle Charakter dieser Religion, der Inkulturation ermöglicht und begrüßt.
Baha'i sind zur Monogamie verpflichtet und haben vor der Heirat die Zustimmung der Eltern einzuholen. Alkohol und Drogen sind verboten, ebenso wie Askese, Mönchtum, Beichte, Feuerbestattung, Glücksspiel und Bettelei.
Die Gläubigen haben die Gesetze ihres jeweiligen Landes zu respektieren und zu befolgen. Parteipolitischer Aktivitäten enthalten sich die Baha'i. Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und Umweltschutzbewegungen außerhalb der Baha'i-Gemeinde, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.
Die Anwendung von Gewalt ist untersagt und religiöser Fanatismus wird geächtet.
Gemeindeordnung und Beratungsprinzip
Die Gemeindeordnung basiert auf dem Prinzip der Beratung und der freien und geheimen Wahl. Einen Klerus gibt es nicht. Entscheidungsträger sind beratende Gremien (Geistige Räte) mit jeweils neun (meist ehrenamtlichen) Mitgliedern, die lokal, auf Bundesebene und international gewählt werden.
Das Beratungsprinzip gilt den Baha'i als Ideal, das sie in der Arbeit ihrer Institutionen anstreben. Sie verstehen es als Modell, das auch in anderen Bereichen angewandt werden kann. Das Beratungsprinzip soll sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so Abdu'l Baha, „kann der Funke der Wahrheit sprühen“. Bei Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden. Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat – je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist. Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.
Die Gemeinde finanziert sich durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder. Spenden von außerhalb der Gemeinde werden nicht angenommen. Die Aufgabe der Geistigen Räte besteht nicht nur in der Leitung der Gemeinde, sondern darüber hinaus auch in ihrem Beitrag zum gesellschaftlichen Leben – beispielsweise durch Projekte zur Gewaltprävention an Schulen oder in der interreligiösen Begegnung.
Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf Bundesebene wählen. Der internationale Rat, das neunköpfige Haus der Gerechtigkeit in Haifa, wird alle fünf Jahre durch die Mitglieder der nationalen Räte aus der Gesamtheit aller männlichen Gläubigen gewählt.
Die Arbeit der Räte wird unterstützt von Beraterinnen und Beratern des sog. Berateramts, die selbst keine Entscheidungsträger sind und vom Haus der Gerechtigkeit ernannt werden.
Die entscheidungsbefugten Räte werden allesamt demokratisch gewählt. Um die Autonomie des Wählers zu gewährleisten, sind Kandidatenaufstellungen und Wahlkampagnen untersagt. Die Grundlegung dieser Gemeindeordnung erfolgte bereits durch den Religionsstifter Baha'u'llah. Präzisiert wurde sie später durch Abdu'l Baha und Shoghi Effendi.
Geschichte

In der Ursprungsgeschichte der Baha'i-Religion stehen zwei Hauptfiguren im Vordergrund: Mirza Ali-Muhammad (1819-1850), genannt „Bab“ (arab. „das Tor“), und Mirza Husayn Ali (1817-1892), genannt „Baha'u'llah“ (arab. „Herrlichkeit Gottes“).
Der Bab
Der Bab (1819-1850) erhob 1844 im südpersischen Shiraz den Anspruch, ein Gesandter Gottes zu sein mit dem Auftrag, als Vorläufer und Herold auf das baldige Erscheinen eines weiteren Offenbarer Gottes hinzuweisen, der die Erfüllung der Verheißungen aller Religionen - die Erscheinung eines endzeitlichen Welterneuerers - erfüllen würde. Dieser Anspruch einer nachislamischen Gottesoffenbarung erregte die Gemüter der islamischen Orthodoxie im damaligen Persien und führte zu Schikanierungen der Babisten. Der Bab wurde 1850 öffentlich hingerichtet. 1852 versuchten zwei Anhänger des Bab ein Attentat auf den Schah, das scheiterte.
Baha'u'llah

Baha'u'llah (1817-1892), einer der führenden Anhänger des Bab, wurde gefangen genommen und lebte die letzten 40 Jahre seines Lebens in Verbannung. 1863 (in seinem ersten Verbannungsort Bagdad) erklärte Baha'u'llah seinen engsten Anhängern, dass er der von Bab verheißene Offenbarer sei und stiftete damit eine neue Religion, die als Baha'i-Religion bekannt wurde. Öffentlich erhob er diesen Anspruch erstmals 1866. Die alte Gemeinschaft der Babi-Religion ging weitgehend in der neuen Religion von Baha'u'llah auf. Eine kleinere Gruppe der Anhänger des Bab folgte Subh-i-Azal und nannte sich „Azali“. Andere, die Subh-i-Azal nicht akzeptierten, verstanden sich weiterhin als „Babi“. Baha'u'llahs Verbannung aus Persien führte ihn weiter über Edirne und Istanbul zur letzten Station seines langen Exils in die Festungsstadt Akko im heutigen Israel.
In der Nähe von Akko verstarb Baha'u'llah, wo er bestattet wurde und sich heute das geistige Zentrum der Baha'i-Gemeinde befindet.
Um einer unangebrachten Bilderverehrung vorzubeugen und aus Respekt vor der Person des Religionsstifters, ist den Baha'i die Verbreitung von Darstellungen Baha'u'llahs nicht gestattet. Jeder Baha'i kann während einer neuntägigen Pilgerreise für eine kurze Zeit einen Blick auf ein Bild Baha'u'llahs werfen.
Abdu'l Baha, Shoghi Effendi und die Folgezeit
Seine Nachfolge ging auf dessen ältesten Sohn Abdu'l Baha (1844-1921), über. Baha'u'llah bestimmte ihn zum Führer des Glaubens und bevollmächtigten Ausleger seiner Schriften. Diese Bestimmung gilt als Bund zwischen Baha'u'llah und seinen Jüngern. Ein jüngerer Sohn stellte den Anspruch von Abdu'l Baha in Frage, worauf dieser ihn und seine Anhänger als „Bundesbrecher“ exkommunizierte.
Abdu'l Baha folgte 1921 sein Enkel Shoghi Effendi (1897-1957), der als „Hüter der Sache Gottes“ die Geschicke der Gemeinschaft leitete. Nachdem Shoghi Effendi keine männlichen Nachkommen hatte, gibt es keinen bevollmächtigten Ausleger mehr.
Seit 1963 führt das Haus der Gerechtigkeit die internationale Gemeinde. Es hat seinen Sitz in Haifa (Israel). Hier befindet sich daher auch das administrative Baha'i-Weltzentrum.
Baha'i International Community (BIC)
Seit 1948 ist die Baha'i-Religion bei den Vereinten Nationen als nichtstaatliche Organisation anerkannt. Sie arbeitet am Hauptsitz New York in zahlreichen Gremien der Weltorganisation mit (WHO, UNICEF), sie hat seit 1970 beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC).
Außerdem hat die Baha'i International Community 1992 in New York das „Büro für die Förderung der Frauen“ eingerichtet. Dieses hat die Aufgabe, die Stellung der Frau weltweit zu fördern und zu verbessern.
Unabhängig davon führt die weltweite Baha'i-Gemeinde mehr als 1700 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte durch, die insbesondere Baha'i-Prinzipien in die Tat umsetzen sollen. 348 Schulen werden auf allen Kontinenten von Baha'i geführt.
Konversion
Beitritt
Der Beitritt zum Baha'i-Glauben geschieht nicht durch die Geburt in eine Baha'i-Familie. Anders als bei den abrahamitischen Religionen Islam und Judentum findet bei der Geburt keine rituelle Aufnahme in die Baha'i-Gemeinschaft statt. Die Baha'i brechen mit der rituellen Beschneidung.
Als Baha'i definiert man jeden, der sich „zum Glauben erklärt“, d.h. eine Erklärung unterschreibt, in der steht, dass er/sie „Baha'u'llah als Manifestation Gottes für dieses Zeitalter“ anerkennt. Jugendliche, obgleich von einer Baha'i-Familie, die diese Erklärung nicht unterschreiben, bleiben von Wahlen, Nationaltagungen, Ämtern und Pilgerfahrten ausgeschlossen.
Als Baha'i gilt jeder, der sich zur Baha'i-Religion bekannt hat und mindestens 15 Jahre alt ist. In Baha'i-Familien findet die Erklärung in der Regel zum 15. Geburtstag statt – sofern sich der Jugendliche für den Glauben an Baha'u'llah entscheidet – und obliegt dem Nationalen Geistigen Rat der Baha'i in Deutschland. Der Jugendliche unterschreibt und schickt seine Erklärungskarte dem Nationalen Geistigen Rat. Dieser prüft die Erklärung und schickt ein Willkommensschreiben und eine offiziellen Bestätigung, dass man von nun an zur Baha'i-Gemeinde gehört. Meistens folgen Geschenke, z.B. Bücher. Die Erklärung wird nicht gefeiert wie eine Konfirmation oder eine Bar Mizwa, aber natürlich obliegt es der Baha'i-Familie zum „Geburtstagsfest“ andere einzuladen und die Erklärung zu feiern.
Für Personen, die nicht aus Baha'i-Familien stammen, gilt das Gleiche. Nach gründlichem Abwägen wird die Erklärungskarte unterschrieben eingesandt. Auch eine spontane Beitritts-Erklärung ist möglich, denn Baha'i verlangen nicht, dass man vorher einen Unterricht besucht hat. Besuch von offenen Ferienkursen, Baha'i-Kinderklassen, Studiengruppen am Wochenende usw. wird zur persönlichen geistigen Entwicklung empfohlen.
Die Baha'i haben nie eine Übertrittsprozedur gehabt wie z.B. das Judentum es bei der Gijur-Konversion hat. Es bleibt dem Einzelnen überlassen, wann man genug weiß, um der Religion beizutreten. Wer sich für die Konversion entscheidet, kann sich entweder direkt an die örtliche Gemeinde wenden oder auch an die nationale Instanz.
Austritt
Der Austritt aus der Baha'i-Gemeinschaft ist eine formale Prozedur, ein Wille, der schriftlich formuliert beim Nationalen Geistigen Rat eines Landes eingehen muss. Zunächst berät der Geistige Rat (das lokale Beratungsgremium der Gemeinde des Gläubigen) über den Antrag, verfasst einen Brief mit einer Erklärung und schickt ihn an den National Geistigen Rat. Dieser wird entweder ein weitere Beratung mit dem Gläubigen vorschlagen, um einen Austritt aufgrund von Missverständissen zu vermeiden, oder er wird den Austritt akzeptieren und auch das Haus der Gerechtigkeit informieren. Ein Austritt verläuft demnach formal gesehen fast genauso wie der Beitritt.
Gründe für einen Austritt sind persönlichere Art, z.B. Rücksichtnahme gegenüber der anderen Religionszugehörigkeit eines potentiellen Ehepartners, mangelnde Überzeugung der Gottesgesandheit Baha'u'llahs, Zweifel an der Existenz Gottes nach Schicksalsschlägen, Nichtakzeptanz der ethischen Grundprinzipien der Baha'i.
Vom Austritt zu unterscheiden ist der Ausschluss im Falle des Bundesbruches (siehe an anderer Stelle) und der ebenfalls vom Nationalen Geistigen Rat verhängte Verlust der administrativen Rechte (d.h. der Teilnahme am administrativen Teil des 19-Tage-Festes, Baha'i-Wahlen usw.) für Baha'i, die sich nicht an die administrativen Gesetze halten (Verzicht auf die schlichte Zeremonie bei der Hochzeit, Annahme parteipolitischer Ämter, Gestaltung des Privatlebens in einer dem öffentlichen Ansehen des Glaubens schadenden Weise). Normalerweise wird aber in all diesen Fällen versucht, den Entzug der administrativen Gesetze zu vermeiden. Natürlich kann der Entzug der administrativen Rechte bei der betroffenen Person auch zur Entscheidung zu einem Austritt führen.
Aus der Perspektive anderer abrahamitischer Religionen kann ein Baha'i als Ungläuber, jüdisch Goy, gelten. Aus Sicht des Kitab-i-Aqdas darf ein Baha'i zwar einen Atheisten oder Andersgläubigen heiraten, aber andersherum ist dies nicht immer der Fall. Es gibt Interpretationen des Koran oder der fünf Bücher Mose, nach welchen ein Moslem oder Jude keinen Baha'i-Anhänger heiraten darf bzw. die Konversion zur eigenen Religion voraussetzt. In den Augen vieler Muslime und Juden bedeutet dies für den Baha'i Austritt, weil sonst die Ehe nach der Halacha und nach islamischen Recht ungültig sei.
Um das Jahr 1980 herum, in den Anfängen der iranisch-islamischen Revolution, haben einige Baha'i unter massivem Druck der iranischen Regierung ihrem Glauben abgeschworen (siehe auch unten). Die Regierung gewährte den Baha'i lediglich dann ein Studium oder einen Job, wenn sie zum Islam übertraten. Diejenigen, die Baha'i blieben, durften weder studieren noch ein öffentliches Amt bekleiden, viele verarmten, wurden inhaftiert oder sogar hingerichtet.
Das Leben als Baha'i obliegt einer Entscheidung und tritt nicht durch Geburt ein, obwohl Kinder von Baha'i-Eltern bis zu ihrem 15. Lebensjahr als Baha'i an allen Veranstaltungen teilnehmen können.
Kontroversen
Im Gegensatz zu anderen neuen religiösen Bewegungen ist die Baha'i-Religion kaum in Kontroversen verwickelt. Die Baha'i nehmen gegenüber Andersdenkenden und Ehemaligen einen toleranten Standpunkt ein; es ist kein Problem auszutreten und den Kontakt abzubrechen.
Ihr Glaube kennt keine Bekehrung. Der Beitritt muss aus eigener Überzeugung geschehen. Gewaltsame Bekehrung oder Werbung an der Haustür wird strikt abgelehnt und als unwürdig empfunden. Es wird jedoch von jedem Baha'i erwartet, dass er seinen Glauben bei Bedarf weitergeben kann und „lehrt“, damit der Glaube verbreitet wird. Das „Lehren“ des Glaubens kann auch in Kursen geschult werden.
Ein Gemeindemitglied, das nachhaltig bestrebt ist, die Gemeinde zu terrorisieren oder zu spalten oder ihren Institutionen offen die Feindschaft erklärt, bricht damit den Bund Gottes, wie er in den Heiligen Schriften der Baha'i niedergelegt ist, und wird als Bundesbrecher bezeichnet. Wenn jemand zum Bundesbrecher erklärt wurde, wird er exkommuniziert und die Baha'i brechen jeden Kontakt zu ihm ab. Auch die engsten Verwandten müssen dann den Kontakt abbrechen, wenn sie Baha'i bleiben wollen.
Eine Regel der Baha'i in den Vereinigten Staaten, die intellektuelle Baha'i als interne Zensur und somit als problematisch ansehen, ist, dass dort alle schriftlichen Arbeiten über den Baha'i-Glauben, auch akademischer Art, vor der Publikation einer internen Überprüfung durch den Nationalen Geistigen Rat unterzogen werden müssen. So musste das in den achtziger Jahren von einer Gruppe von Intellektuellen in Los Angeles publizierte populäre Magazin Dialogue nach zwei Jahren sein Erscheinen einstellen, da den Autoren vom Nationalen Geistigen Rat öffentlich mangelnder Respekt gegenüber den Institutionen vorgeworfen wurde (obwohl jeder Artikel vor der Publikation die interne Revision passiert hatte).
Verfolgung der Baha'i in Iran
Die Verfolgungsgeschichte der Baha'i in Persien geht zurück bis auf das Jahr 1844, das Jahr 1 des Baha'i-Kalenders. Schon in den ersten Jahren ihres Bestehens wurden 20000 Gläubige ermordet. Unter Reza Schah Pahlavi und Mohammad Reza Pahlavi wurden systematisch Gesetze erlassen, die den Baha'i ihre bürgerlichen Rechte entzogen. Ihnen wurde die Rente gestrichen, sie wurden aus dem Staatsdienst und aus dem Militär entlassen, ihre Literatur wurde verboten, ihre Häuser enteignet, ihre Schulen geschlossen, ihre Zentren beschlagnahmt, Versammlungen verboten, und immer wieder fanden Pogrome gegen sie statt, wie zum Beispiel 1955, als der Schah den Mullahs die Funkanstalten der Regierung für Hetzsendungen gegen die Baha'i zur Verfügung stellte.
Nach der islamischen Revolution wurde der Terror noch weiter verschärft. Bis 1981 wurden alle Andachtsstätten der Baha'i zerstört, entweiht oder zweckentfremdet, ihre Friedhöfe und Krankenhäuser wurden durch den Mob und durch die iranische Regierung zerstört.
Seit Mitte 1981 wurde den Baha'i bis heute die Aufnahme in höheren Bildungseinrichtungen, in manchen Orten auch in Schulen, verweigert, Studenten und Lehrkräfte entlassen, Angestellte im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente aus dem Dienst geworfen, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Baha'i-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Baha'i-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt und somit die Existensgrundlage zerstört.
Immer wieder kam es zu Pogromen, Geschäfte, Büros und Fabriken wurden geplündert, Vieh abgeschlachtet, die Ernte gestohlen. Wohnhäuser wurden überfallen und in Brand gesteckt, die Bewohner vergewaltigt, massakriert, lebendig verbrannt oder gewaltsam gezwungen zum Islam zu konvertieren.
Seit der Revolution wurden Tausende Baha'i verhaftet, grausam gefoltert, Hunderte allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung hingerichtet. Die Anzahl der inhaftierten Baha'i nimmt derzeit unter Mahmud Ahmadinedschad wieder zu. Erst kürzlich ist wieder ein Baha'i unter ungeklärten Umständen in einem iranischen Gefängnis gestorben.
Quellen
- ↑ Baha'u'llah: Botschaften aus Akka, 11:8
Literatur
Primärliteratur (Heilige Schriften und Gebete)
- Baha'u'llah: Ährenlese – Eine Auswahl aus den Schriften Baha'u'llahs. Hofheim 1980, Baha'i Verlag, ISBN 3870371226
- Baha'u'llah: Botschaften aus Akka. Hofheim 1982, Baha'i Verlag, ISBN 3870371439
- Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas, Das Heiligste Buch. Hofheim 2000, Baha'i Verlag, ISBN 3870373393
- Baha'u'llah: Kitab-i-Iqan, Das Buch der Gewißheit. Hofheim 1997, Baha'i Verlag, ISBN 3870373407
- Baha'u'llah: Die Sieben Täler – Die Vier Täler. Eine mystische Dichtung. Hofheim 1997, Baha'i Verlag, ISBN 387037330X
- Baha'u'llah: Verborgene Worte – Worte der Weisheit. Hofheim 2001, Baha'i Verlag, ISBN 3870373881
- Bab: Eine Auswahl aus seinen Schriften. Hofheim 1991, Baha'i Verlag, ISBN 3870372478
- Bab, Baha'u'llah, 'Abdu'l-Baha: Gebete. Hofheim 1996, Baha'i Verlag, ISBN 3870373202
- Bab, Baha'u'llah, 'Abdu'l-Baha: Singe die Verse Gottes. Chants Recorded at the European Baha'i House of Worship. Gebete/Audio-CD. Hofheim 2003, Baha'i Verlag, ISBN 3870374055
Sonstige Quellen
- 'Abdu'l-Baha: Ansprachen in Paris., 7. Auflage Hofheim 1983, Baha'i Verlag, ISBN 3870370629
- 'Abdu'l-Baha: Beantwortete Fragen. Eine Sammlung von Lehrgesprächen. 4. Auflage Hofheim 1998, Baha'i Verlag, ISBN 3870370947
- 'Abdu'l-Baha: Gedanken des Friedens. Die Reden und Schriften von 'Abdu'l-Baha für eine neue Kultur des Friedens sowie ein Statement zum Internationalen Jahr des Friedens. 2. Auflage Hofheim 1999, Baha'i Verlag, ISBN 3870373652
- Der Nationale Geistige Rat der Baha'i in Deutschland (Hrsg.): Festschrift. 100 Jahre deutsche Baha'i-Gemeinde. Hofheim 2005, Baha'i Verlag, ISBN 3870374365
- Der Nationale Geistige Rat der Baha'i in Deutschland (Hrsg.): Integration als Herausforderung und Chance – Eine Initiative der Baha'i. Hofheim 1998, Baha'i Verlag, ISBN 3870373504
Sekundärliteratur
- J.E. Esslemont: Baha'u'llah und das Neue Zeitalter. Hofheim 1986, Baha'i Verlag, ISBN 3870370858
- Christine Hakim: Die Bahá′í oder der Sieg über die Gewalt. Altstätten 1984, Panorama Verlag, ISBN 3907506049
- Manfred Hutter: „Heilige Schriften der Baha'i“, in: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften. Eine Einführung, Darmstadt 2000, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, ISBN 3534135946
- Manfred Hutter: Die Weltreligionen. München 2005, Beck Verlag, ISBN 3406508650
- Feizollah Namdar, Tschingis Aitmatow: Liebeserklärung an den blauen Planeten. Begegnung mit Baha'i. Stuttgart 1994, Horizonte, ISBN 389483028X
- Olya Roohizadegan: Olya's Geschichte. Der erschütternde Bericht einer Frau, die – zusammen mit anderen – wegen ihrer Zugehörigkeit zur Bahai-Religion von den Mullahs im Iran inhaftiert und mißhandelt wurde. Bergisch Gladbach 1995, Bastei-Lübbe Verlag in der Reihe "Erfahrungen", ISBN 3404613228
- Udo Schaefer: Heilsgeschichte und Paradigmenwechsel. Prag 1992, Zero Palm Press, ISBN 8090120105
- Udo Schaefer: Die mystische Einheit der Religionen. Zum interreligiösen Dialog über ein Weltethos. Hofheim 2000, Baha'i Verlag, ISBN 3870373326
- Stephan A. Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha'i-Religion. Ein Überblick. München 2005, Olzog Verlag, ISBN 3789281638
- Monika Tworuschka, Udo Tworuschka: Heilige Stätten. Die bedeutendsten Pilgerziele der Weltreligionen. Darmstadt 2004, Primus Verlag, ISBN 3896782584
Kritische Literatur
- Karen Bacquet: Enemies Within: Conflict and Control in the Baha'i Community. Cultic Studies Journal, Vol 18, 2001 (online (Englisch))
- Udo Schaefer: Loyalität im Bund und kritisches Denken. Anmerkungen zu einer Fehlhaltung nebst einigen Ratschlägen. Seminarbeitrag, Wiesbaden 2000 (PDF-Dokument)
- Udo Schaefer: Infallable Institutions? in Baha'i Studies Review, London, vol. 9 (1999/2000), pp. 17-45 (online (Englisch))
Apologetische Werke
- Udo Schaefer, Nicola Towfigh, Ulrich Gollmer: Desinformation als Methode: Die Baha'ismus-Monographie des F. Ficicchia. Hildesheim 1995, Olms Verlag, ISBN 348710041X
Antiquarische Literatur
- Th. Chase: Die Bahai Offenbarung. Ein Lehrbuch, Stuttgart 1925
- Th. Chase und W. Herrigel: Zweck und Ziel der Bahai-Offenbarung, 1962, ISBN B0000BH45V
- Mirza Abul Fazl: Geschichte und Wahrheitsbeweise der Bahai-Religion, Stuttgart 1919
- M.H. Phelps: Abdul Baha Abbas' Leben und Lehren, Stuttgart 1922
Architektur und Kunst
- Julie Badiee: An Earthly Paradise: Baha'i Houses of Worship Around the World. Oxford 1992, George Ronald, ISBN 085398316X
- Roger White/Raghu Rai (Photographs): Forever in Bloom. The Lotus of Bahapur. New Delhi 1992, Time Books International
- A. Mooghen: Mishkin Qalam: XIX Century Artist & Calligrapher. Darmstadt 1992, Reyhani, ISBN 3906714012
- Moshe Zur Zurich/Ruhi Vargha (Photographs): Baha'i Shrine and Gardens. Mount Carmel, Haifa. Haifa 2001, Haifa Tourist Board, ISBN 9650511059
Magazine und Zeitschriften
- Tempora, http://www.tempora.org
- One Country, deutsche Ausgabe, http://www.onecountry.org (englisch)
Weblinks
Allgemeine Links
- Gesellschaft für Bahá'í-Studien für das deutschsprachige Europa (deutsch, die wichtigsten Texte der Baha'i Religion sind mehrsprachig nachlesbar)
- Udo Schaefer's german articles (deutsch, aber auch in vielen Sprachen,Artikel theologischer Bahá'í-Studien)
- Baha'i-Religion - Die jüngste Weltreligion (deutsch, keine offizielle Gemeindeseite)
- Forum Nahrung für Seele & Geist, Leben nach dem Tod, Religionen (deutsch, Forum und Portal welche sich mit interreligiösem Dialog auseinandersetzen, die Baha'i-Religion ist ein wichtiges Thema, Forum untersteht der Zensur des Betreibers, keine offzielle Gemeindeseite)
Offizielle Gemeindeseiten
- Internationale Baha'i-Gemeinde (englisch)
- Deutsche Baha'i-Gemeinde (deutsch)
- Österreichische Baha'i-Gemeinde (deutsch)
- Schweizer Baha'i-Gemeinde (deutsch, englisch, französisch und italienisch)
Kritische Webseiten
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