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Portal Diskussion:Recht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Chewbacca2205 in Abschnitt beck-eLibrary zur Wikipedia Library hinzufügen
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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.
  • Wenn du einen Artikel im Themenbereich Recht schreiben oder überarbeiten möchtest, kannst du Fachliteratur in der Wikipedia Library finden. Der Zugriff auf mehrere juristisch relevante Portale erfolgt über einen Proxy, wenn die Mindestvoraussetzungen deines Wikipedia-Accounts vorliegen. Wenn du ein bestimmtes Fachbuch gebrauchen könntest, kannst du darüber hinaus auch von den Wikimedia-Fördervereinen kostenlose Zugänge zu Fachliteratur erhalten. Weitere Informationen zur Literaturvergabe und andere Unterstützungsmöglichkeiten wie die Erstattung von Bibliothekskosten sind hier zu finden.
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Einzelabschnitte
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Versuche vergeblich mit Hilfe Vorlage:§§ auf Schweizerisches Recht zu verlinken. URL ist https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950206/index.html#id-3-3-4 , es geht um die Art. 142 ff. Tierseuchenverordnung bzw. um den entsprechenden Abschnitt. Kann mir jemand schreiben, wie die ausgefüllte Vorlage genau aussehen muss? Haben sich die URL bzw. deren Aufbau vielleicht geändert? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:30, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Also mein Test war auch nicht erfolgreich. Vielleicht klappt es nicht, weil dort Art. stehen und keine §§. Notfalls erstmal mit normalem Link arbeiten. Das Thema sollte aber auf jedenfall offen bleiben. --Chz (Diskussion) 20:44, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wie man Abschnitte aufruft, weiß ich leider nicht. Der Link für den ersten Artikel des von dir zu verlinkenden Abschnitts lautet: Art. 142. Ich hab mir mal irgendwann notiert, dass nach einer Änderung der Vorlage statt eines Unterstrichs nun ein Punkt gesetzt werden muss. Mehr geben meine Aufzeichnungen leider nicht her. --Opihuck 20:55, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Mit den Abkürzungen kann man noch einfacher verlinken (aber eben auch nur auf den Anfangsartikel im gesamten Gesetzestext):
{{Art.|142|TSV|ch}} -> Art. 142.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:58, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo zusammen! Ich möchte ein kleines Update in dieser Sache geben. Anfangs Dezember 2020 hat die Bundeskanzlei auf die Webseite der SR aufmerksam gemacht, dass sie die Beta-Phase eines neuen Webauftritts für das gesamte Bundesrecht (SR, AS, BBl, Staatsverträge, bilaterales Recht sowie Vernehmlassungen) namens Fedlex angefangen hat.
Aus den Weblinks ist ersichtlich, dass die BK künftig das ELI verwenden möchte (was m.M.n. zu begrüssen ist), sowohl für SR als für AS und BBl.
Ich hab in der Zwischenzeit mit der BK Kontakt aufgenommen, und sie bestätigt, dass das ELI das neue Standard (hier zu den technischen Bezeichnungen). Wenn Fedlex bundesrecht.admin.ch ersetzen wird, wird allerdings die Permalinks-Möglichkeiten wie https://www.admin.ch/opc/search/?text=210&lang=de nicht mehr bestehen. Der Chef des KAV mich per Mail erteilt, dass die BK (momentan) auch keinen Ersatz für diese auf die SR-Nummer basiert Permalinks vorsieht, und zwar aus technischen Gründen. ER versteht aber die grosse Praktikabilität dieser Permalinks, und hat der Firma, die den Auftrag zum Aufbau von Fedlex erhalten hat, meinen Wunsch zur Schaffung eines solchen (ggf. neuen) Permalinks weitergeleitet (ohne grosse Hoffnung).
Summa summarum: ab dem Go-Live von Fedlex werden ersichtlich alle Permalinks wegfallen und damit die Vorlage:§§ (sowie seine Cousine Modèle:Loi suisse auf frwiki) für das Schweizer Recht unbrauchbar machen.
Freundliche Grüsse aus Bern, --ArkheinVonB (Diskussion) 21:45, 7. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Interessant. Danke! --Opihuck 00:27, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Update am Beispiel Urheberrechtsgesetz:

  • Zu den Beispielen in der Vorlage §§:
  1. Aus {{§§|210|ch|text=Zivilgesetzbuch}} als bisher Zivilgesetzbuch (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c210.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de (Quelle AS 24 233; wo die Zahl 245 im Link herkommt ist mir unklar).
  2. Aus {{§§|220|ch|seite=index2.html#id-2-6|text=Art. 184 ff. Obligationenrecht}} wird nicht mehr Art. 184 ff. Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220/index2.html#id-2-6), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html#id-2-6. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#part_2/tit_6 (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|220|ch|text=Obligationenrecht}} als bisher Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
  3. Aus {{§§|7|ch|seite=783.0.de.pdf|text=Postgesetz (PG)}} (PDF) wird nicht mehr Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c7/783.0.de.pdf), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de, direkt zum PDF: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2012/585/de (Quelle bzw. AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|783.3|ch|text=Postgesetz (PG)}} als bisher Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c783.3.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de (AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    2. Hingegen ist im aufgehobenen SR 783.0 Postgesetz vom 30. April 1997 (PG) mit Quelle AS 1997 2452 der Link nachvollziehbar, siehe https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2452_2452_2452/de.

Zusammengefasst:

  • Die Umleitungen zum ganzen Gesetz aus der Vorlage:§§ funktioniert.
  • Wenn man jedoch über die Vorlage §§ zu Details verlinken möchte bzw. über die Vorlage:Art. zum Paragrafen verlinken möchte, muss man zwingend den korrekten Link zum Gesetz kennen: Wobei es sich offensichtlich (siehe oberhalb) um die zwei möglichen Varianten handelt mit einerseits in der Form der Verbindung zur AS-Referenz; und andererseits in der Form von Jahreszahl/3-stelliger Zahl.

HTH --194.166.199.118 21:43, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Schlussfolgerung für die Praxis aus dem ersten Punkt der Zusammenfassung des Beitrags von 194.166.199.118: Nur noch Vorlage:§§ verwenden, auch für Links auf einzelne Artikel. Dass die Vorlage nur zum ganzen Erlass und nicht direkt zum einzelnen Artikel führt, ist auch für den Leser durchaus zumutbar: Bei jedem Erlass in der Systematischen Rechtssammlung erscheint oben rechts der Link "Artikelübersicht"; damit gelangt man einfach und schnell zum gewünschten einzelnen Artikel. Demgegenüber erscheint der zweite Punkt der Zusammenfassung, wenn ich ihn richtig verstanden habe, wenig hilfreich: der "korrekte Link zum Gesetz" wäre doch ein Weblink, wie er im Artikeltext nicht verwendet werden sollte (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weblinks). Man müsste also den Weg über Einzelnachweise geben, was sowohl für den Verfasser wie auch für den Leser umständlicher ist. Sollte ich das nicht richtig verstanden haben, so bin ich für Aufklärung dankbar. Letzte Frage: Wer sorgt dafür, dass Vorlage:Art., Vorlage:§§ und die Richtlinien für Weblinks entsprechend angepasst werden? --Graf1848 (Diskussion) 16:10, 20. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Neue Lösung für einzelne Artikel

Art. 68 URG kann neu wie folgt verlinkt werden (ohne den Link zum Gesetz zu kennen): https://www.fedlex.admin.ch/de/search?collection=classified_compilation&classifiedBy=URG&article=68 (vgl. Vorlage_Diskussion:Art.#Schweizerisches Bundesrecht: neue Suchplattform) --Einhelfer (Diskussion) 17:20, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Beispiel ergänzt: Art. 68 URG --Einhelfer (Diskussion) 21:10, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

@Einhelfer: Funktioniert diese Methode analog auch bei Anhängen, beispielsweise bei Anhang 1.2 der Futtermittelbuch-Verordnung? --Leyo 22:01, 6. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Für die "ganzzahligen" Anhänge könnte man wohl die Vorlage entsprechend anpassen, so dass es ginge. Der Link für den Anhang 5 z.B. ist https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#annex_5. Für die Anhänge mit Dezimalpunkt wird es wohl schwierig, der Link für den Anhang 1.2 sieht so aus https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#lvl_d1231e48. --Einhelfer (Diskussion) 15:17, 9. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Bis zur Arbeitung. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:29, 1. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Moin, die genannte GmbH betreibt diverse Seiten mit Konsumenteninformationen und bietet Anwälten eine Werbefläche. Siehe beispielsweise bussgeldkatalog.org oder anwalt.org. Die Seiten werden, ich vermute durchaus häufiger auch mal gutgläubig, als Belege verwendet. Ältere Verwendungen vermuteten vermutlich seriöse Informationen vom damaligen Betreiber Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.. Ich sehe hier nichts was unseren Richtlinien WP:Belege oder WP:Weblinks entspricht. Was meint Ihr? Grüße --Millbart talk 16:32, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Zu tiefst verzichtbare Links. sуrcrо.ПЕДИЯ 16:45, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Deine Auffassung @Millbart, teile ich ganz klar. Für den Gebrauch in der Rechtsinformationspraxis ist diese Lead-Machine (Anfragendistribution im Hintergrund) sicherlich nützlich, weil sie ein (selbsterklärtes) lauteres Credo bezüglich der Rechtswiedergaben im inhaltlichen Sinne verfolgt und ich bisher auch keinen Humbug darauf gefunden habe, Anwalt.org als reputabler Quelle für WP sollten wir aber deutlich entgegentreten. Ich nutze sie nie für Nachweiszwecke. Es wäre schön, wenn die bisher gesetzten Referenzen ersetzt würden. Gruß retour. --Stephan Klage (Diskussion) 18:21, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Um die fachlich korrekte Ersetzung müsstet Ihr Euch bemühen, ich werde mich die Blacklist kümmern damit das in Zukunft keine weitere Verwendung findet. Ich fürchte, dass da noch einige weitere Domains hinzu kommen werden. Ich melde mich wieder. Grüße --Millbart talk 19:11, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Mist:
Ich entschuldige mich, der Überbringer von Arbeit zu sein. :-( Grüße --Millbart talk 19:36, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ja, bitte mach das, damit für die Zukunft Ruhe einkehrt. Rückwärts arbeiten kann man immer, mal schauen, wer am Konzert dann teilnimmt ?? ;-) Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 20:31, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ist auf der Blacklist gemeldet, eintragen muss es jemand anders. Grüße --Millbart talk 21:10, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Dank an @Millbart für deine Hinweise! – Mir stellen sich zwei Fragen, eine technische und eine rechtliche: (1) Kann die Entfernung der Spam-Links automatisiert werden? – (2) Ich würde solchen Leuten gerne mal das Handwerk legen. Können wir den Spammer in einem Präzedenzfall abmahnen und Schadensersatz gegen ihn geltend machen? Als Community? Als einzelner Wikipedia-Autor? Als WMF? Als WMDE? Bewertet nach dem üblichen Stundenlohn für eine Online-Redaktion, ggf. zusätzlich entgangene Lebenszeit bei der ehrenamtlichen Arbeit -> wir könnten ggf. unsere Ansprüche abtreten und als Spende an WMDE weitergeben. – Würde das von WMDE unterstützt? Ich pinge mal @Gnom und @John Weitzmann (WMDE) an? – Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:46, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Das dürfte hinsichtlich der adäquat-kausalen Zurechenbarkeit des (Zeit)Schadens etwas schwierig werden, denn dass diese an sich legalen Informationen in der DE:WP für Arbeit sorgen, liegt an den eigenen Standards der WP und an Ehrenamtlichen, die sich an den Informationen entgegen der Standards bedienen. Diejenigen, die diese Links setzen, sind im Sinne des BGB auch weder Erfüllungsgehilfen noch Verrichtungsgehilfen des seltsamen Verlages, darum scheint mir das leider rechtlich nicht angreifbar. Falls jemandem eine passende Anspruchsgrundlage außerhalb des BGB einfällt, immer her damit. --John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 23:25, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Lieber @John, danke für deine Einschätzung, noch dazu zu später Stunde! :) Solche Fragen gehen mir ja auch durch den Kopf, und ich glaube, dass wir das Problem des Missbrauchs von Wikipedia als Werbeplattform langfristig nicht in den Griff bekommen werden, wenn wir uns nicht rechtlich zur Wehr setzen. Allein der Umfang, den WP:UBZ mittlerweile angenommen hat, die Arbeitskraft, die dort gebunden wird, spricht ja für sich. Angesichts der wenigen Mitarbeiter führt das zu einem Arbeitsstau bei der Aktualisierung und beim inhaltlichen Ausbau von Wikipedia, was ein zusätzlicher Schaden für uns, vor allem aber für die Allgemeinheit ist, die auf Wikipedia immer mehr baut. Schäden über Schäden. Vielleicht sollten wir doch einmal etwas länger über eine Strategische Prozessführung nachdenken. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:51, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Naja, das allgemeine Geschäftsmodell solcher eher oberflächlichen Info-Domains ist kaum zu beanstanden, jedenfalls solange sie tatsächlich Informationen liefern, die nicht falsch/irreführend sind. Ich hatte überlegt, ob es Ansatzpunkte im Verbraucherschutzrecht geben könnte, aber dafür sah mir das dann doch zu seriös aus. Wenn es sich dennoch negativ auf die WP auswirkt, sind in der Tat wir alle gefragt, uns was zu überlegen dagegen. Falls Blacklisting was hilft, ist das schonmal gut, bleibt ja aber offenbar noch das händische Aufräumen bereits vorhandener Pseudobelege und die Fluktuation der Domains, durch die immer mal wieder neue Links reinkommen können. Was mir nicht ganz klar ist: Wissen wir denn, dass und ggf. in welchem Umfang das gezielt durch etwa diesen Verlag in die WP reingetragen wird? Ansonsten ist die Haltung des Projekts WP zu paid editing natürlich allgemein eine weitere wichtige Schraube für diverses (wo ich befürchte, dass irgendwann die verfügbare Ehrenamtszeit unter einen Level geraten kann, der erforderlich ist, strengere Regeln flächendeckend auch durchzusetzen – anderes Thema), setzt aber halt immer eher an den Wirkungen an und nicht an den eigentlichen Ursachen, hier also der Existenz dieser oberflächlichen Quellen. Strategisch rechtlich vorzugehen haben wir bei WMDE zunehmend im Blick, aber auch das braucht erst einmal grundsätzliche Anspruchsgrundlagen, sonst kommt man leider gar nicht erst so weit, medienwirksam vor Gericht zu scheitern wie z.B. Ende 2018 im Reiss-Engelhorn-Verfahren. --John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 09:17, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
(BK) Die oben angesprochene haftungsbegründende Kausalität für einen Zeitschaden ist ja aus der Beurteilungsperspektive des Standpunkts eines optimalen Beobachters mit Täter-Sonderwissen im Verletzungszeitpunkt zu erklären. Wohl dem, dem das gelingt. Zurechenbarkeit über Vertrag oder Delikt – natürlich kann das erwogen werden, warum denn nicht? Da brauchen wir nicht nach einer AGL außerhalb des BGB zu suchen. Es geht aber um Nachweis!
Wir sollten in den eigenen Reihen aufklären, denn @Millbart weist nicht zu Unrecht darauf hin, dass die Belegverwendung sehr gutgläubig (in Teilen zumindest) erfolgt/erfolgen könnte. Ich nehme das Beispiel zum Artikel Vermächtnis. Hier hat R2Dine einen Anwalts.org-Link am 02. Mai 1918 eingefügt, ziemlich sicher in guter Absicht. Durch die zeitliche Verteilung gehe ich auch von keinen Spam-Aktionen aus, wenngleich sich der Rückgriff auf diese LMen zuletzt häuft. Rechte Zeit also, auf den Missstand hinzuweisen. Ich frage bewusst auch nach einem Konzert, hergeleitet aus konzertierter Aktion, weil ich schon auch hoffe, dass Worten Taten (mehrerer!) folgen. --Stephan Klage (Diskussion) 09:21, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Danke, Stephan Klage, für Dein Vertrauen. Der Link auf anwalt.org erfolgte meinerseits tatsächlich ohne böse Absicht. Inhaltlich sind die Informationen dort ja durchaus akzeptabel, erfüllen aber nicht wirklich die Voraussetzungen einer wissenschaftlichen Publikation. Insofern sollte sich jeder Autor schon zur Selbstkontrolle um bessere Belege bemühen. Für die WP wäre das Blacklisting sicher das einfachste und wirksamste Verfahren. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:23, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Nein, lieber @R2Dine, wenn das Blacklisting benötigt wird, ist es schon zu spät. Das muss bei jedem Autor selbst anfangen. Solche Content-Marketing-Plattformen sind niemals brauchbare Weblinks oder gar Einzelnachweise! Bitte nicht verwenden! Wir haben über die Wikipedia Library so viel Literatur zur Verfügung, dass wir es wirklich nicht nötig haben, das Geschäft solcher Unternehmen zu betreiben. Es hilft nur, immer wieder den Bestand durchzugehen und solche Links konsequent zu entfernen. Ein Literaturzitat ist wertvoller als ein Weblink, denn letzterer ist regelmäßig nur noch flüchtig vorhanden. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:41, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Heißt Blacklistig denn nicht, dass entsprechende Links bei der Artikelbearbeitung nicht mehr veröffentlicht werden können und dieser rote Sperrhinweis dazu erscheint, wenn man auf Änderung veröffentlichen klickt? Das hatte ich jedenfalls gemeint. Allerdings weiß ich nicht, was dann mit Links passiert, die schon in Artikeln verwendet worden sind. Und die alle zu ersetzen, ist ja wirklich kaum zu leisten. R2Dine (Diskussion) 11:20, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
So sehr viele sind das gar nicht mal, es sei denn es poppen noch weitere Plattformen (außerhalb Millbarts blacklistings -> auf der Seite dort) auf. Problematischer ist, dass etliche Großartikel dabei sind, die ein Aufstöbern erschweren, was natürlich nervt. Ich denke es wäre leistbar, wenn allein wir drei immer mal wieder einen Artikel aufgreifen. Natürlich gibt es Schöneres zu tun, aber Verantwortung mitzutragen kann ja auch befriedigen. Also ich werde mich der Sache schon auch annehmen, wozu habe ich denn die ohnehin seit Jahren gern frequentierte Landesbibliothek quasi vor der Haustür? VG --Stephan Klage (Diskussion) 11:35, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
+1. Bin dabei und ersetze entsprechende Links gerne im Rahmen der QS, wenn ich auf welche stoße. R2Dine (Diskussion) 12:08, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Andere Betreibergesellschaften (mglw. verbunden) aber ebenso unbrauchbar: bussgeldkataloge.de von Legal One und bussgeldkatalog.de von Medici Internet. --Millbart talk 12:20, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Könntet Ihr bitte auch noch fachanwalt.de prüfen? Anderer Betreiber aber gleiches Geschäftsmodell. --Millbart talk 18:23, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

@all, die Schuldnerberatungsseite wirkt auf mich deutlich altruistischer als die anderen Dienste. Bei diesem Link auf Pfändung sträuben sich mir die Nackenhaare nicht eben. Ich lasse ihn stehen... VG --Stephan Klage (Diskussion) 18:46, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten
infodienst-schuldnerberatung.de sind die Caritas und Diakonie Baden nicht die Werbebude die hinter schuldnerberatung.de steht. Die sehe ich als nicht gar so problematisch an... ;-) Grüße --Millbart talk 09:51, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich bin ja nicht der große Techniker, aber @Millbart, sehe ich das richtig, dass die Hausaufgaben vollends vom Bot (Benutzer:COIBot/LinkReports) erledigt worden sind?--Stephan Klage (Diskussion) 10:29, 30. Dez. 2021 (CET)Beantworten
COIBot liefert Übersichten darüber welche Benutzer die Links in die Artikel gebracht haben, ich habe manuell entfernt teilweise auch mit dazugehörigem Inhalt. Größtenteils war die Links aber einfach überflüssig. fachanwalt.de fehlt noch falls Du gerade Langeweile haben solltest. ;-) --Millbart talk 10:50, 30. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ganz genau, Gesetze und Selbstverständlichkeiten braucht man nicht zu referenzieren, was teilweise geschehen ist. An den Stellen habe ich ersatzlos gestrichen. fachanwalt.de war mir im Nachgang meiner Zeilen auch noch aufgefallen und ich werde da (mit)helfen. Langeweile ist nicht der Hintergrund. ;-) VG --Stephan Klage (Diskussion) 11:34, 30. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Sieht so aus, als ob alles entfernt wäre, Danke an Euch. --Chz (Diskussion) 16:19, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Ich habe die Erle nochmal vorübergehend entfernt. Lustiger seth schlägt auf der Diskussion eine Wartungs- bzw. Überwachungsliste statt Eintrag in der Blacklist vor. Ich halte davon nichts, aber vielleicht findet Ihr das ja gut und wollt sowas haben. Schaut Euch das bitte mal dort in der Diskussion an und schreibt was dazu. Danke und Grüße --Millbart talk 16:21, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Okay. Ich habe meine Meinung dazu abgegeben. --Chz (Diskussion) 17:12, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Gutes Neues ins Umfeld. ;-) Schwarzlisten gibt es nicht erst seit heute, vor vielen Jahren bin ich mit einem Linktransplant selbst mal auf eine Abwehr gestoßen. Das hat mich nicht davon abgehalten, nicht mehr zu editieren, sondern aufzupassen. Der Nachweis, dass eine Abschreckung zur Arbeitseinstellung führen würde, müsste zudem erst einmal erbracht werden. Und eine Prognose gebe ich aus langjähriger Erfahrung sofort ab: eine Wartungs- und Überwachungsliste wird kaum abgearbeitet werden. Black-Listing ist die moderate Antwort.
Hier bitte erst archivieren, wenn wirklich abgearbeitet ist. Im Moment besteht noch weiterer Handlungsbedarf bei fachanwalt.de. Dort ist es auch nicht auf die Husche gemacht, wie ich bereits in 2 Artikeln feststellen musste, wo ich die Weblinks weggebogen habe. VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:54, 1. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ich hätte desweiteren noch (von einer anderen Marketingagentur - territory.de - betrieben ) im Angebot:
Das hat nichts mit dem hier Diskutierten zu tun soweit ich das sehe. --Millbart talk 08:50, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Bzgl fachanwalt.de sind jetzt noch offen Sonderurlaub & Mofatuning, da umfangreicher bzw. fachspezifischer; Nikolai Odebralski hat mangels RK einen LA; der Zufallstreffer e-fachanwalt.de bei Hatun Sürücü ist auch umgewandelt. Zufallstreffer ok-fachanwalt.de ist Beleg für eine Tätigkeit von Heinrich Maul bei der entsprechenden Kanzlei.
P.S: Frohes Neues Jahr :-) --freundliche Grüße von Thüringer Chatte öffentlicher Briefkasten 09:50, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Moin, Lustiger seth in der Diskussion zur Blacklist länglich geantwortet. Ich ziehe mich aus dieser Diskussion zurück und überlasse Euch die weitere inhaltliche Klärung, da es in erster Linie Artikel dieses Portals betrifft. Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet: Jeder Admin kann und darf auf der Blacklist editieren. Ich wünsche Euch ein gesundes neues Jahr und weiterhin viel Freude im Projekt! Grüße --Millbart talk 08:50, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Du solltest wenigstens aber noch die Frage nach den Benutzern beantworten, die Urheber des Spammings waren, damit darüber auch Einhalt geboten werden kann. --Chz (Diskussion) 11:21, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

So, fachanwalt.de ist ebenfalls abgearbeitet. Kommen wir einer Erlung nun näher oder sind noch Positionen offen, die hier nicht diskutiert wurden? VG --Stephan Klage (Diskussion) 14:43, 6. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ich kann nichts mehr erkennen. Warten wir noch bis Freitag und erlen dann, um anderen noch die Chance für Ergänzungen zu bieten. --Chz (Diskussion) 23:48, 28. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Informationsfreiheit, Rezipientenfreiheit

Ich habe die Einleitung von Informationsfreiheit berichtigt/klargestellt und eine Begriffsklärung vorangestellt. Die Sätze über die Rezipientenfreiheit (außer den in der Einleitung) hab ich herausgenommen; sie stehen jetzt (nur noch) in Rezipientenfreiheit.

Damit sind die beiden Artikel inhaltlich besser abgegrenzt. --PeterTrompeter (Diskussion) 12:18, 19. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Der Kasten "Belege fehlen" hatte sich damit auch erledigt, weil die unbelegte Behauptung draußen ist. --PeterTrompeter (Diskussion) 12:21, 19. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis. Deine Beiträge sind leider nicht zutreffend. Die Informationsfreiheit ist das Grundrecht aus Art. 5 I 1 1. Hs. GG. Die Rezipientenfreiheit ist ein Synonym dafür; dieser Artikel kann also ganz entfallen. Und die Informationsfreiheitsgsetze heißen nur so, gewähren aber einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht gegenüber öffentlichen Trägern, den das Grundrecht auf Informationsfreiheit allein noch nicht gewähren würde. Das hatten wir damals auch alles schon diskutiert, es kam aber zu keiner Überarbeitung, weil der Artikel, wie er sich nun darstellt, von Nerds behütet wird, die die vorstehende Unterscheidung nicht hinnehmen möchten. Deshalb steht schon sehr lange an der Stelle etwas Falsches, was wir mangels Kapazitäten hingenommen hatten. Der aktuelle Stand sollte also nicht so bestehen bleiben. Vielleicht gelingt es ja mal, das richtigzustellen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 16:07, 19. Mär. 2022 (CET)Beantworten
In deinem Punkt um die Lemmata geht es ja um Terminologie. Was dich stört, ist, dass das Grundrecht aus Art. 5 I 1 1. Hs. GG nicht unter Informationsfreiheit zu finden, dem gängigen Terminus in der Rspr und jur. Lit. Das kann ich nachvollziehen.
Um das zu lösen, könnte man
  1. Rezipientenfreiheit umbenennen in Informationsfreiheit (Grundrecht) oder in Informationsfreiheit (Rezeptionsfreiheit).
  2. Außerdem Informationsfreiheit umbenennen in Informationsfreiheit (Verwaltungsrecht) oder in Informationsfreiheit (Recht auf amtliche Informationen).
  3. Dazu eine Begriffsklärungsseite unter dem Lemma Informationsfreiheit.
Den frühere Zustand, wo das Grundrecht und das Prinzip der IFGs inhaltlich vermischt waren, finde ich unbefriedigender als eine ungewöhnliche Terminologie. Die Terminologie bzgl. Art. 5 GG ist nach meinen Bearbeitungen immer noch ungewöhnlich, aber die Artikel sind inhaltlich besser getrennt. Dass meine Beiträge unzutreffend waren, denke ich nicht; allenfalls gingen sie nicht weit genug insofern, als ich die Lemmata nicht neu geordnet habe. --PeterTrompeter (Diskussion) 11:05, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Das geben aber die Regeln über Klammerlemmata nicht her. Das Grundrecht sollte in Informationsfreiheit abgehandelt werden. Die Informationsfreiheitsgesetze sollten unter Informationsfreiheitsgesetz laufen. Informationsfreiheitsgesetz kann zunächst alle Gesetze hierzu sammeln. Dort geht es derzeit nur um das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Perspektivisch sollte es eine BKS werden, die auf die Artikel über die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder verlinkt. Und die Rezipientenfreiheit kann ein Redirect zu Informationsfreiheit werden. D'accord? --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:36, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Naja, am wichtigsten ist mir ja bloß, dass die beiden Bedeutungen von Informationsfreiheit nicht vermischt werden.
Ich weiß nicht, wie und gegen welche der Klammerregeln die Vorschläge verstoßen.
Wenn Informationsfreiheitsgesetz nur noch BKS zu den Bundes- und Landesgesetzen wäre, würden allgemeine Ausführungen über IF in diesem Sinne und Ausführungen zu anderen Rechtsordnungen fehlen; sofern man die nicht in einem anderen Artikel unterbrächte.
Jedenfalls: Für den Fall, dass Rezipientenfreiheit (wohin auch immer) verschoben wird, kann ich bedenkenlos unterschreiben, dass das Lemma Rezipientenfreiheit zum Redirect wird. --PeterTrompeter (Diskussion) 15:58, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
(Die andere Seite zu Klammern habe ich auch gelesen.) --PeterTrompeter (Diskussion) 16:04, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Lieber @PeterTrompeter, heben wir erst einmal das Positive hervor: Wir sind uns einig, dass der Artikel zur Rezipientenfreiheit entbehrlich ist und zu einem Redirect auf Informationsfreiheit werden kann. Was die Klammerlemmata angeht, so handelt es sich dabei um eine Vorgehensweise zur Disambiguierung. Die ist hier aber nicht nötig. Denn das Grundrecht heißt Informationsfreiheit, und die Gesetze heißen Informationsfreiheitsgesetz (ggf. mit Ergänzung, je nachdem wie es genannt wurde). Das sind ganz verschiedene Themen und Bezeichnungen, also auch verschiedene Lemmata. Deshalb braucht es keine Klammerlemmata, sie wären hier sogar falsch. Der einzige Grund, weshalb das Grundrecht nicht in dem Artikel dargestellt wurde, dessen Namen es trägt, war, dass damals von der Netzpolitik bewegte juristische Laien diesen Artikel übernommen hatten und es uns nicht mehr möglich war, das richtigzustellen. Den Fall gibt es immer wieder. Und wir hatten damals beschlossen, es auf sich beruhen zu lassen, weil unser Leben zu kurz ist um sich mit ihnen zu streiten, und ließen den Fehler deshalb bestehen. Aber nun haben wir ja vielleicht die Möglichkeit, das einmal zu berichtigen. Das wäre doch schön. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:45, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten

beck-eLibrary zur Wikipedia Library hinzufügen

Ich schlage vor, dass wir beantragen, die beck-eLibrary zum Katalog der Wikipedia Library hinzuzufügen. Der Zugang zur nomos-eLibrary hat bereits deutschsprachige rechtswissenschaftliche Werke, doch die meisten werden im Beck-Verlag veröffentlicht. --PeterTrompeter (Diskussion) 12:28, 19. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Zumal es für den Bereich Recht · Steuern · Wirtschaft kein Literaturstipendium des Verlags C.H.Beck gibt: Wikipedia:Literaturstipendium/Verlag C.H.Beck. --PeterTrompeter (Diskussion) 13:02, 19. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Den Vorschlag kann du gerne einbringen; ich glaube aber nicht, dass er Erfolg haben wird, denn die Nomos-E-Library ist ein Angebot aus dem Hause Beck, das auch einige wissenschaftliche Schriften unter dem Label C.H.Beck und wertvolle Bücher weiterer Verlage enthält, z. B. von Vittorio Klostermann. Mehr werden sie uns nicht geben, und, ernsthaft, finde ich das auch sehr ausreichend für unsere Zwecke. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 16:11, 19. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Ich hatte den Vorschlag schon vor einigen Monaten auf [1] eingebracht. Angesichts der Anzahl der Bewerbungen und der Dominanz englischsprachiger Angebote dürfte es allerdings noch einige Zeit dauern, bis der Vorschlag überhaupt angegangen wird. VG Chewbacca2205 (D) 22:53, 4. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Kategorie:Richter (Oberstes Gericht)

In dieser Kategorie sind viele Artikel gelistet, die man auch in eine Unterkategorie einordnen könnte. So gibt es bspw. vom Verfassungsgerichtshofs Polens zahlreiche Biographien und vom obersten Gerichtshof Polens zahlreiche Biographien. Deshalb zwei Fragen bevor man da das bestehende System weiterführt - die erste, wenn man zwei Kategorien zu Richtern eines obersten Gerichts eines Landes anlegt, ist es dann sinnvoll eine Oberkategorie ähnlich zu Bundesrichter (Deutschland) anzulegen? Wenn ja, wie benennt man die dann am besten, da Bundesrichter ja nur ein deutscher Begriff ist? Die zweite Frage, die ich habe, ist, ob eine Kategorie deutsch benannt werden sollte, also bspw. Richter (Oberster Gerichtshof Schwedens) oder Richter (Högsta domstolen)? --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:18, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Bitte nach Möglichkeit die deutsche Bezeichnung des Gerichts im Lemma verwenden, z. B. Kategorie:Richter (Oberster Gerichtshof, Schweden). Welche Ober- und Zwischenkategorien anzulegen wären, richtet sich nach der Gerichtsorganisation in dem jeweiligen Land und kann deshalb nicht allgemein beantwortet werden. Wenn du in dem Bereich also aufräumen möchtest, vergleiche bitte die Gerichtsorganisation in dem anderen Land mit dem derzeitigen Bestand, ob man das analog machen kann. Im Falle Schwedens dürfte es richtig sein, Kategorie:Richter (Oberster Gerichtshof, Schweden) als Unterkat von Kategorie:Richter (Oberstes Gericht) anzulegen. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:43, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Übrigens wäre es besser, Högsta domstolen nach Oberster Gerichtshof (Schweden) zu verschieben und Oberstes Gericht (Finnland) nach Oberster Gerichtshof (Finnland), wie es auch in der GND angesetzt wurde. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:48, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Dann werde ich das so tun. Ich hatte nun bereits eine Kategorie angelegt, die für Indien und dort bspw. die Unterkategorie für den Chief Justice. Das habe ich in Englisch belassen, da auch die entsprechende Kategorie beim Supreme Court der USA auf englisch war. Sollte das dann auch geändert werden? --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:04, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Ich habe Kategorie:Richter (Chief Justice of India) angelegt, die fünf Richter dorthin verlegt und einen Schnelllöschantrag auf Kategorie:Chief Justice of India gestellt, um diesen zu entfernen. So sind die indischen Richter einheitlich eingefügt. Die Lemmata der Obersten Gerichtshöfe von Schweden und Finnland würde ich gerne noch mit den anderen Autoren des Portals abstimmen. Bitte warte deshalb ab, bevor du neue Kategorien anlegst, damit diese zu den Lemmata passen. Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:22, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Okay, das ist dann aber eine eine komische Benennung. Die Kategorie zum Chief Justice of the US nennt sich auch ohne die Bezeichnung Richter () und ebenso der Vorsitzende des Obersten Gerichtshof von Litauen.
Ich hatte jetzt tatsächlich bereits eine zum Areopag angelegt, dem griechischen Obersten Gericht, der dann vielleicht auch umbenannt werden müsste. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:29, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Wie gesagt, ich würde dazu gerne die Meinungen der anderen abwarten. M. E. sollte zumindest die Berufsgezeichnung auf Deutsch in der Kategoriebezeichnung enthalten sein. Wenn das an anderer Stelle bisher anders war, sollte man auch das m. E. ändern. Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:30, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Ich wollte nochmal kurz nachfragen, da sich bisher niemand gemeldet hat, wie man da vielleicht besser Meinungen erfährt oder man sich einigt, wie man es am besten benennt? --Ichigonokonoha (Diskussion) 23:17, 27. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
Danke an @Ichigonokonoha fürs Nachhaken! – @Opihuck, @Stephan Klage, @Chz und andere: Was meint Ihr dazu? Meine Vorarbeit ist ohne Rücksprache mit uns beseitigt worden, was mir nicht gefällt. Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:39, 28. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
Ich teile Deine Auffassung zu dem Thema vollumfänglich. Und selbstverständlich sind auch die deutschen Bezeichnungen zu verwenden. Viele Grüße --Chz (Diskussion) 23:46, 28. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
Also bei allem, wo nur die deutsche Bezeichnung üblich ist, würde ich auch die deutsche Bezeichnung wohl benutzen.
Ich hatte letztens eine Kategoriendiskussion beim ESC, wo darauf plädiert wurde, die portugiesische Bezeichnung zu benutzen, weil sie so etabliert ist. Ähnliches wäre die Frage beim Chief Justice of the United States - das Lemma des Artikels heißt halt auch so und in der Presse/Literatur wird der Titel halt auch verwendet. Das würde halt hauptsächlich nur auf die englischen Titel zutreffen. Sollte man dann die Kategorien nach den Lemma benennen, das Lemma umbenennen, oder für alle Gerichte die nationale Bezeichnung nehmen mit bspw. Landeszusatz?
So persönlich wäre ich wohl eher dafür nur die englischen Bezeichnungen zu lassen, da sie in der Literatur so benutzt werden oder bei allen die nationalen Namen zu lassen, aber immer mit einem Zusatz für das Land, um das erkennbar zu machen.
Deine Vorabeit @Aschmidt wurde aber explizit nicht von mir rückgängig gemacht, nur um das kurz zu sagen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 08:23, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
Mit wenig Zeit und wenig Kompetenz zu Kategorienfragen (@Aschmidt, Du weißt das ja ;-)), Anmerkung: „Kategorie:Chief Justice of India“ finde ich insoweit treffend, als die Übersetzung „Oberster Richter von Indien“ lautet. Vertretbar. Das deutsche „Richter“ davor zu setzen, erscheint mir insoweit redundant, als es dann hieße: „Richter (Oberster Richter von Indien)“. Im angelsächsischen Sprachbereich, kann man aus meiner Sicht auch so vorgehen, dass englischsprachige Bezeichnungen gewählt werden. Högsta domstolen finde ich ungelungen, zumal ich auch keinen redirect darauf finde (etwa: „Oberster Gerichtshof (Schweden)“ für den Artikel. Dem Leser sollte nicht zugemutet werden, dass er über die Kategorienbäume sich selbst zu seinem gewünschten Artikel klickt (oft dann auf der Suche verklickt). Und darüber hinaus: in die für den Artikel gewählte „Kategorie:Oberstes Gericht“ gehört aus meiner Sicht die Subkategorie „Kategorie:Oberstes Gericht (Schweden)“ eingeordnet und nicht „Högsta domstolen“. Ich sehe somit eine doppelte Problematik. Zu mehr kann ich mich aus Zeitgründen gerade nicht äußern. Ggf. später. VG in die Runde. --Stephan Klage (Diskussion) 09:48, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
Haste wahr. Müssten wir demnächst mal was tun … – Als alter Usenet-User muss ich gerade an die E-Mail-Signatur eines früheren Regulars denken, der sich schon länger nicht mehr beteiligt hat: Go not to DE.SOC.RECHT.MISC for counsel, for it is subtle and quick to anger. SCNR. :) --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:35, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
...and why does he apologize to protagonists from „Lord of the Rings“, even to the creative originator? ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 00:27, 30. Mär. 2022 (CEST)Beantworten
Also wenn ich das richtig zusammenfasse, sieht es folgendermaßen aus:
1. Gerichtspräsidenten sind nicht nach Richter (XY) zu benennen, sondern nach ihrer Amtsbezeichnung
2. Gerichte sind grds. zu einem deutschen Lemma zu verschieben.
3. Englische Bezeichnungen, sofern sie auch im deutschen Sprachgebrauch etabliert sind, dürfen beibehalten oder benutzt werden --Ichigonokonoha (Diskussion) 07:37, 2. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, darüber hatten wir gesprochen, aber bei 1 und 3 waren wir uns noch nicht einig. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:27, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Müsste man sich halt auf eine Sache einigen.
Bei 1. würde ich mal sagen, dass das nur konsistent wäre, sie nach Amtsbezeichnung oder, wenn es nicht klar ist Amtsbezeichnung (Land) zu benennen, ähnlich wie Kategorie:Bundeskanzler (Deutschland).
2. können wir dann ja im Grunde bereits machen, da herrscht ja ein Konsens. --Ichigonokonoha (Diskussion) 11:41, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Eine Kategorie sollte, wie ein Lemma, grundsätzlich die deutsche Bezeichnung tragen. Nur so bleiben die Kategorien konsistent und können leicht durchsucht und gefunden werden. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 14:43, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Gut, aber bspw. was ist die korrekte deutsche Übersetzung von Chief Justice of the United States? Im WP-Artikel zum Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird Vorsitzender Richter benutzt, beim WP-Artikel Chief Justice of the United States wird Oberster Richter benutzt. Chief Justice wird aber auch benutzt im deutschen Kontext, vor allem in der Populärwissenschaft. Viele Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:46, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Solche Amtsbezeichnungen kann man nicht einfach übersetzen, dazu wäre die Fachliteratur heranzuziehen, in diesem Fall: Einführungen ins US-amerikanische Recht, ins US-amerikanische politische System. Wie heißt es dort? – Vgl. WP:TF: Keine Begriffsfindung. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 17:27, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Das ist richtig. Deshalb hätte ich einfach die englische Bezeichnung belassen. Denn es wird in der Literatur auch unterschiedlich gehandhabt. Was benutzt man aber, welche Übersetzungen sind dann die akkuratesten? Ich persönlich hätte deshalb gesagt die englische zu benutzen, wenn diese auch benutzt wird. Dann müssten wir auch gar nicht entscheiden, was wir für besser erachten, oder nicht? --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:49, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Stelle doch bitte einmal zusammen, welche Bezeichnungen von welchen Autoren verwendet werden. Die deutsche Fassung sollte bevorzugt werden. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:37, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Habe ich tatsächlich in näherer Zeit keine Zeit zu, vor allem da ich den bisherigen Kategorienamen behalten wollen würde. Also wenn das jemand anders machen möchte, gerne. Ich würde aber in näherer Zeit das für Finnland, Schweden, etc. machen und im Zweifel auf der Disk besprechen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 21:16, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Siehste. ein lächelnder Smiley  Deshalb ist Wikipedia, wie sie ist: Es ist alles enorm aufwändig, es ist regelbasiert, und es ist komplex, denn an so einer Änderung hängt ne Menge dran. – Ich wünsche dir einen guten Wochenanfang! --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:17, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Überbrückungsleistungen (SGB XII)

Liebe Kollegen, in interessierten Kreisen wird zurzeit diskutiert, inwieweit Flüchtlingen aus der Ukraine Überbrückungsleistungen nach 23 Abs. 3 Satz 3 ff. SGB XII zugesprochen werden kann. Das ist ein gesetzgebungstechnisch völlig verunglückter Unterfall der Sozialhilfe, der in der Praxis auch bislang schon mehr als nur vereinzelt eine Rolle spielt. Soweit ich sehe, haben wir dazu nichts (oder habe ich etwas übersehen?), m.E. sollten wir aber etwas zu dem Stichwort haben. Ich würde das ungerne in den Artikel zur Sozialhilfe einbauen, weil das Thema so komplex ist, dass der Artikel Sozialhilfe dann aus dem Gleichgewicht geriete. Ich könnte mir stattdessen einen eigenen Artikel Überbrückungsleistungen (Sozialhilfe) vorstellen. Was meint Ihr? Wenn ja, wäre ich bereit, so etwas zu erstellen, sofern nicht jemand anderes vorrangiges Interesse hat. Ich würde dazu auf einem Vortrag aufbauen (Rechte bei mir) und ihn angemessen vereinfachen... Gruß in die Runde!-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 21:54, 4. Apr. 2022 (CEST)Beantworten