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Tag der Deutschen Einheit

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Der Tag der Deutschen Einheit ist der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland.

Seit 1991 wird der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober gefeiert. Anlass hierzu ist die am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt der ostdeutschen Bundesländer zur damaligen Bundesrepublik erfolgte deutsche Wiedervereinigung. Von 1954 bis 1990 wurde der 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit begangen.

Offizielle Feierlichkeiten

Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet seit 1990 in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat inne hat. Dies ist mit der so genannten „Königsteiner Vereinbarung“ in der absteigenden Reihenfolge der Einwohnerzahl der Länder geregelt.

Traditionell wird für diesen Tag ein Bürgerfest organisiert, bei dem sich auf der sogenannten „Ländermeile“ die Länder und die Regierung vorstellen. Bisher fand dies in den folgenden Städten statt:

Früherere Nationalfeiertage

Bundesrepublik Deutschland

Bis 1953 war der 23. Mai Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland, da am 23. Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde.

Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland im Gedenken an den Volksaufstand von 1953 in der DDR als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag[1]. Seit 1963 ist er durch Proklamation des Bundespräsidenten „Nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes“ [2].

Deutsche Demokratische Republik

Der Nationalfeiertag der DDR war von 1949 bis 1989 der 7. Oktober, der Tag ihrer Gründung (Tag der Republik).

Wissenswertes

Nach der Wende war ursprünglich der Tag des Mauerfalls (9. November) als Nationalfeiertag im Gespräch. Wegen dessen Bezug zur so genannten Reichspogromnacht erschien diese Wahl aber als ungeeignet. Deshalb wich man auf den 3. Oktober aus, dem Tag des Beitritts. Der Tag der Deutschen Einheit ist der einzige Feiertag, der durch Bundesrecht, nämlich den Einigungsvertrag, festgelegt ist. Alle anderen Feiertage sind Ländersache.

Am 3. November 2004 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Tag der Deutschen Einheit als Feiertag abzuschaffen, um so das Wirtschaftswachstum zusätzlich anzukurbeln. Statt am 3. Oktober solle die Wiedervereinigung künftig immer am ersten Sonntag im Oktober gefeiert werden. Der Vorschlag zur Verlegung des Feiertages wurde von vielen Seiten kritisiert, unter anderem von Bundespräsident Horst Köhler und vom damaligen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). In der Bevölkerung sorgte die Forderung wegen der damit verbundenen Arbeitszeitverlängerung für Unmut. Die Idee wurde schließlich, nach kurzer, aber heftiger Debatte, fallengelassen.

Am 3. Oktober 1990 wurde erstmals die Flagge der Einheit, welches die größte offizielle Bundesflagge ist, vor dem Reichstagsgebäude in Berlin gehisst.

In Berlin wird jedes Jahr das Fest der Einheit begangen.

Quellen

  1. Gesetz über den Tag der deutschen Einheit, BGBl. 1953 I, S. 778; aufgehoben durch den Einigungsvertrag.
  2. BGBl. 1963 I, S. 397