Rauchhuhn
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Das Rauchhuhn bezeichnete die nach dem Rauch, das heißt dem Herd der Familie beziehungsweise des Haushaltes, bemessene Abgabe in Form eines Huhnes.
Vergleichbare Laudemnien bzw. Laudemnialabgaben waren z. B. in Preußen teilweise bis 1848 rechtlich möglich.