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Bundesnetzagentur

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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine obere deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Ihre Aufgaben bestehen aus der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in so genannten Netzmärkten.

Verwaltungssitz der Bundesnetzagentur ist die Bundesstadt Bonn, ihre technische Zentrale liegt in Mainz. Die Agentur untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Sie hat Außenstellen im gesamten Bundesgebiet. Aktueller Präsident der Bundesnetzagentur ist Matthias Kurth, Vorsitzender des Beirats ist Johannes Singhammer.

2005 hatte die BNetzA 2.358 Mitarbeiter[1].

Sitz der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld

Geschichte

Die Behörde wurde am 1. Januar 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gegründet. Sie ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor.

Aufgaben

Die Behörde ist für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich.

Telekommunikation

Servicefahrzeug der Bundesnetzagentur

Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost in drei eigenständige Unternehmen wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Behörde geschaffen, die die Regulierung der betroffenen Märkte zur Aufgabe hat. Wettbewerbern der ehemaligen Monopolisten soll damit Chancengleichheit eröffnet werden.

Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung und Genehmigung aller Tarifänderungen von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt innehaben. Betroffen davon war bisher nur die Deutsche Telekom, die allerdings auch schon versucht hat, unter Berufung auf diese Vorschrift gegen lokale Anbieter vorzugehen.

Die Bundesnetzagentur muss weiterhin Sorge tragen, dass der Monopolist Konkurrenten alle Leistungen zu wirtschaftlich begründbaren Konditionen anbietet. Aus diesem Grund muss die Telekom Konkurrenten beispielsweise den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu festgelegten Konditionen ermöglichen.

In den bisher sieben Jahren ihres Bestehens ist es nach Aussagen ihres Präsidenten noch nicht gelungen, in der Telekommunikation einen selbsttragenden Wettbewerb zu verwirklichen.

Neben der wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit hat die Bundesnetzagentur auch Aufgaben im technischen Bereich. So prüft sie elektronische Geräte auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit. Alle ortsfesten Funkstellen mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt EIRP werden vor der Betriebsaufnahme seitens der Bundesnetzagentur auf die Einhaltung der Grenzwerte ihrer abgestrahlten elektromagnetischer Felder kontrolliert. Das entsprechende Verfahren ist in der BEMFV vorgegeben.

Ein ebenso wichtiger Aspekt für Funkstellen ist die Frequenzordnung. So wurden z. B. die Frequenzen UMTS öffentlichkeitswirksam versteigert, aber darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur den Frequenznutzungsplan auf, in dem das komplette Frequenzspektrum den verschiedenen Funkdiensten zugewiesen wird. So z. B. die Amateurbänder für den Amateurfunkdienst, einzelne Frequenzen an Radiostationen bzw. Rundfunkanstalten.

Bei den Funkdiensten, bei denen eine Prüfung zur Teilnahme an dessen Funkverkehr vorgeschrieben ist, werden solche Prüfungen von der Bundesnetzagentur abgenommen. Das sind z. B. die Prüfungen für den Flugfunk und für die Amateurfunkzeugnisse für den Amateurfunkdienst. Die Prüfungen für den Seefunkdienst sind zum Teil in die Hände der Segelsportverbände gelegt worden. Die Zuteilung der Rufzeichen für die Funkdienste wird von der Bundesnetzagentur vorgenommen.

Auf dem Telefonsektor stellt die Bundesnetzagentur z. B. Regeln für die Vergabe von Rufnummern (beispielsweise für 0900-Mehrwertdienste oder 118-Auskunftsdienste) auf.

Weiterhin ist die Bundesnetzagentur zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz. Ihr müssen Anbieter qualifizierter Digitale Zertifikate unter anderem die Aufnahme des Betriebs anzeigen und hierbei ein detailliertes Sicherheitskonzept vorlegen. Die Anbieter können sich bei ihr auch akkreditieren lassen. Hierfür werden die Anbieter und die von ihnen eingesetzte Technik umfassend auf Sicherheitsrisiken überprüft. Für akkreditierte Anbieter stellt die Bundesnetzagentur das amtliche Wurzelzertifikat aus, sie ist die Root-CA für die Bundesrepublik Deutschland. In dieser Eigenschaft wirkt die Bundesnetzagentur auf nationaler und internationaler Ebene auch an der Standardisierung von Signaturverfahren und -zertifikaten mit.

Strom- und Gasversorgungsnetze

Mit Umsetzung der europäischen Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas für mehr Wettbewerb im Energiemarkt wurde das Energiewirtschaftsgesetz überarbeitet. Besonderes Merkmal ist, dass die Bundesnetzagentur ab 2006 auch die Aufsicht über die deutsche Energiewirtschaft für die Strom- und Gasmärkte übernimmt. Ihre wesentliche Aufgabe ist dabei die Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte. Dazu existiert seit dem 1. Juli 2004 ein Aufbaustab Energieregulierung innerhalb der Behörde. Auf dem Strom- und Gasmarkt teilt die Bundesnetzagentur sich dann die Aufgaben mit den Bundesländern: Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden und Versorgungsnetzen innerhalb der Landesgrenzen werden von den Landesbehörden reguliert, alle übrigen von der Bundesbehörde. Damit werden ca. 80 Prozent des Gas- und 90 Prozent des Strommarktes von ihr überwacht.

Eisenbahninfrastruktur

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Bundesnetzagentur auch für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig. Eine detaillierte Rechtsvorschrift hierzu ist die Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV).

Andere Länder

Das Äquivalent zur Bundesnetzagentur ist in Österreich die Rundfunk und Telekom Regulierung (RTR).

Siehe auch

Quellen

  1. Jahresbericht 2005, Seite 146