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Flick-Affäre

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Flick-Affäre, auch Flick-Spendenaffäre, bezeichnet in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen in den 1980er Jahren aufgedeckten politischen Skandal um verdeckte Parteispenden des Flick-Konzerns zur Pflege der politischen Landschaft, wie Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch die Praktiken nannte, und der möglichen konkreten Entscheidungsbeeinflussung im Zusammenhang mit einem für den Flick-Konzern und den Konzernchef Friedrich Karl Flick günstigen Entscheid des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Flick-Affäre führte zu einem deutlichen Vertrauensverlust gegenüber der Politik in der Bevölkerung.

Affäre und Prozess

Ausgangspunkt der Flick-Affäre war ein Aktiengeschäft im Jahr 1975, bei dem der Flick-Konzern Aktien der Daimler-Benz AG im Wert von rund zwei Milliarden Mark an die Deutsche Bank verkaufte. Der Flick-Konzern beantragte beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium im Januar des Jahres für dieses Geschäft die Steuerbefreiung nach Paragraph 6b des Einkommensteuergesetzes für volkswirtschaftlich förderungswürdige Reinvestitionen. Die zu zahlenden Steuern hätten knapp 986 Millionen Mark betragen. Sowohl Minister Friderichs als auch sein Nachfolger Lambsdorff (beide FDP) erteilten diese Genehmigungen.

1981 fanden Steuerfahnder ein Kassenbuch des Flick-Generalbuchhalters Rudolf Diehl, in dem Bargeldzahlungen an Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien verzeichnet waren. Zu den Empfängern zählten auch Friderichs und Lambsdorff, womit der Verdacht der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit nahelag. Nach Angaben des bei Flick für die politische Lobbyarbeit zuständigen Flick-Managers Eberhard von Brauchitsch habe es sich aber lediglich um Parteispenden gehandelt. Am 2. Dezember 1983 hob der Bundestag auf Ersuchen der ermittelnden Bonner Staatsanwaltschaft die Immunität des amtierenden Bundeswirtschaftsministers Lambsdorff auf, der dann, als die Klage zugelassen wurde, am 27. Juni 1984 zurücktrat.

Der Prozess zog sich rund anderthalb Jahre hin. Nach Aussage des Richters Hans Henning Buchholz fielen "nahezu alle Zeugen ... durch ihr schlechtes Erinnerungsvermögen auf". Letztlich wurden am 16. Februar 1987 Eberhard von Brauchitsch sowie die Politiker und vormaligen Bundeswirtschaftsminister Friderichs und Otto Graf Lambsdorff aber lediglich wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Von Brauchitsch erhielt eine Bewährungs-, Lambsdorff und Friderichs Geldstrafen. Eine Beeinflussung politischer Entscheidungen durch die Geldzahlungen ließ sich nicht nachweisen.

Politische Folgen

Im Laufe der Aufklärung der Affäre zeigte sich, dass in den 1970er Jahren alle zu diesem Zeitpunkt im Bundestag vertretenen Parteien, also CDU, CSU, SPD und FDP, entsprechende Spenden des Flick-Konzerns erhalten hatten – teilweise über als gemeinnützig eingestufte parteinahe Organisationen wie die staatsbürgerlichen Vereinigungen – und sich dabei eindeutig über die geltenden Bestimmungen des Parteiengesetzes hinweggesetzt hatten. In der gesellschaftlichen Debatte zu diesen Vorgängen zeigten sich allerdings Unterschiede in der Bewertung: So zeigten führende Repräsentanten der politischen Parteien wenig Unrechtsbewusstsein und machten geltend, wie schwierig die Parteienfinanzierung sei und dass es sich allenfalls um ein Kavaliersdelikt handle – eine Haltung, die später zu einem Amnestiegesetz führte.

Allerdings wurde letztlich das Parteispendegesetz wie auch die Meldepflicht der Abgeordneten bezüglich der Nebeneinkünfte verschärft.

Der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss zur Flick-Affäre ein. Als der Verdacht aufkam, Rainer Barzel habe über eine Anwaltskanzlei ebenfalls Zuwendungen von Flick erhalten (zum Schein als Honorar für Beratertätigkeiten, in Wirklichkeit aber als Belohnung dafür, dass er im April 1973 durch seinen Verzicht auf CDU-Partei- und Fraktionsvorsitz den Weg für Helmut Kohl freigemacht habe), trat dieser am 25. Oktober 1984, einen Tag nach seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss, von seinem Amt als Bundestagspräsident zurück.

Kohl selbst, durch Einträge im sichergestellten Kassenbuch ebenfalls belastet, machte dagegen bei seiner Vernehmung einen Black-out geltend, aufgrund dessen er sich an nichts erinnern könne.

Siehe auch

Literatur