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Landkreis Gelsenkirchen

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Der deutsche Landkreis Gelsenkirchen bestand in der Zeit zwischen 1885 und 1926.

Der Landkreis Gelsenkirchen umfasste am 31. März 1926:

  • die Stadtgemeinde Wattenscheid und weitere
  • 10 Landgemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwies sich die Fläche des westfälischen Landkreises Bochum im Ruhrgebiet als zu groß. Eine Verkleinerung erschien erforderlich.

Dadurch entstand am 1. April 1885 auf dem bisherigen Kreisgebiet der neue Kreis Gelsenkirchen. Er setzte sich us den Stadtgemeinden Gelsenkirchen und Wattenscheid und den Ämtern Schalke, Ückendorf, Wanne und Wattenscheid zusammen. Das Landratsamt wurde in Gelsenkirchen eingerichtet.

Am 1. Januar 1896 schied die Stadtgemeinde Gelsenkirchen aus dem Kreisverband aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Das Landratsamt blieb weiterhin in Gelsenkirchen. Der Kreis wurde jetzt als Landkreis bezeichnet.

Zum 1. April 1903 wurden das Kreisgebiet weiter verkleinert, indem die Landgemeinden Bismarck, Bulmke, Heßler, Hüllen, Schalke und Ückendorf in den Stadtkreis Gelsenkirchen eingegliedert wurden.

Mit dem 1. April 1926 wurden die Gemeinden des Landkreises zu den beiden Stadtgemeinden Wanne-Eickel (neu) und Wattenscheid (vergrößert) zusammengefasst. Der Landkreis Gelsenkirchen wurde aufgelöst; Wanne-Eickel und Wattenscheid bildeten fortan eigene Stadtkreise.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Gelsenkirchen gliederte sich in Stadtgemeinden und in Landgemeinden, die in Ämtern zusammengefasst waren.

Für diese galt bis zur Auflösung des Kreises

Die Kreisverfassung richtete sich nach der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886.

Ortsnamen

Die hergebrachten Ortsnamen wurden bis auf die Ausnahmen:

  • Bickern: 1897: Wanne
  • Braubauerschaft: 1900: Bismarck

beibehalten.