Zum Inhalt springen

Antragskommission

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. September 2006 um 21:06 Uhr durch KatBot (Diskussion | Beiträge) (KatBot: -Kategorie:Politischer Begriff). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Antragskommission ist ein Gremium in Parteien. Die Antragskommission bereitet die Parteitage der jeweiligen Partei oder Parteigliederung inhaltlich vor. Durch Empfehlungen zu den gestellten Anträgen soll sie die häufig vielzähligen Anträge zu gleichen oder ähnlichen Themen bündeln. Außerdem teilt sie dem Parteitag mit, ob Anträge durch ältere Beschlusslagen bereits erledigt sind.

Eine ähnliche Funktion hat der Wahlvorbereitungsausschuss für Listenaufstellungen.

Antragskommissionen sehen sich oftmals dem Vorwurf ausgesetzt, ein Instrument der Beeinflussung des PArteitags durch den Vorstand zu sein.

Die Zusammensetzung der Antragskommission ergibt sich aus den jeweiligen Satzungen oder Geschäftsordnungen der Parteien.

  • CDU:Die Antragskommission auf Bundesebene ist in § 10 des Statuts der CDU geregelt: Der Bundesvorstand bestellt die Antragskommission, der Bundesparteitag kann die vom Bundesvorstand bestellte Antragskommission um weitere Mitglieder ergänzen.
  • SPD: Die Antragskommission auf Bundesebene ist in § 19 des Organisationstatuts der SPD geregelt: je ein Delegierter aus den Landesverbänden bzw. Bezirken und acht vom Parteivorstand benannte Mitglieder.
  • FDP: Die Antragskommission auf Bundesebene ist in § 14 der Bundessatzung der FDP geregelt: Der Bundesparteitag wählt die Antragskommission (für den nächsten Parteitag)
  • Bündnis 90/Die Grünen: Die Antragskommission auf Bundesebene ist in § 11 der Bundessatzung der Grünen geregelt: Die Antragskommission setzt sich zusammen aus der/dem politischen GeschäftsführerIn, einem Mitglied des Parteirates, einem weiteren Mitglied des Bundesvorstandes sowie zwei extra gewählten Mitgliedern des Länderrates.