Elektroimpulswaffe
Der Elektroschocker, auch als Elektroimpulsgerät bezeichnet, ist ein handliches Gerät, das der Verteidigung dient. Erfunden wurde er vermutlich zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg.
Technik
Der Elektroschocker erzeugt aus einer niedrigen Batteriespannung (1,5 V bis 12 V) eine hohe Ausgangsspannung. Deshalb sind die meisten Elektroschocker aus Sicherheitsgründen aus Kunststoff hergestellt und stellen an zwei an der Vorderseite angebrachten Metallkontakten diese sehr hohe elektrische Spannung zur Verfügung. Im Prinzip wird diese Spannung wie die Hochspannung beim Fernsehgerät durch Vervielfachung erzeugt: Die Batteriespannung wird elektronisch „zerhackt“ (aus- und eingeschaltet) und so als „quasi“-Wechselspannung auf eine Hochspannungskaskade gegeben. Die Ladung, die diese Hochspannungskaskade abgeben kann, wird durch die darin befindlichen Kondensatoren begrenzt.
Werden beide Kontakte mit dem Angreifer in Berührung gebracht und das Gerät ausgelöst, so erleidet dieser durch die hohen Spannungsspitzen einen so genannten Elektroschock, daher auch der Name des Geräts. Beim Auslösen ohne Kontakt zu einem Ziel ist zwischen den beiden Kontakten ein Lichtbogen zu sehen. Damit ist auch zu berechnen, wieviel Spannung der Elektroschocker mindestens abgeben kann: Pro Millimeter Abstand der Elektroden sind dies ca. 3000 V.
Elektroschocker werden als „Handgerät“ und als „Stabgerät“ angeboten. Ein Handgeräten hat quasi in der Handfläche Platz und kann praktisch verdeckt getragen werden. Bei Stabgeräten sind die Kontakte an der Spitze eines Stabes angebracht, mit dem man potentielle Angreifer auf größere Distanz halten kann. Elektroschocker werden mit Spannungen bis zu 750kV angeboten.
Wirkung
Normalerweise ist der Elektroschocker eine nicht-tödliche Waffe, da die Stärke der einzelnen Stromimpulse durch die Zielperson durch die Elektronik begrenzt wird. In Einzelfällen (z.B. bei Herzschwäche und zu langer Einwirkzeit) kann die Zielperson jedoch auch eine tödliche Verletzung erleiden.
Elektroschocker sind auch ein mögliches Folterinstrument. Da die Verletzungen in der Regel gering sind, normalerweise auch keine bleibenden Schäden auftreten, können Folterungen damit auch nur sehr schwer nachgewiesen werden.
Unzulässigkeit nach WaffG
Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 des WaffG [1] verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach § 40,4 WaffG [2]kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen, was auch von vielen Anbietern ausgenutzt wird. Damit sind die Elektroschocker wieder frei an Personen über 18 Jahre verkäuflich.