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Verkehrslandeplatz

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Ein Verkehrslandeplatz ist eine bestimmte Art von Flugplatz.

In der Kategorisierung von Flugplätzen werden luftrechtlich Flughäfen, Verkehrslandeplätze und Segelfluggelände unterschieden. Verkehrslandeplätze obliegen im Gegensatz zu einem Sonderverkehrslandeplatz einer Betriebspflicht. Sie müssen also im Rahmen von veröffentlichten Öffnungszeiten der Allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung stehen. Sonderlandeplätze können nur nach Anfrage und Einwilligung des Betreibers bzw. Eigentümers genutzt werden.

Laut Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung bedürfen Verkehrslandeplätze im Gegensatz zu Flughäfen keiner Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes, sondern sollten einen kleinen Bauschutzbereich nach § 17 vorhalten. Und genau das ist der Unterschied Verkehrslandeplatz (§ 17 LuftVG) zu einem Flughafen (§ 12 LuftVG).

Siehe auch