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Haus Sachsen-Coburg und Gotha

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Das Haus Sachsen-Coburg und Gotha ist ein deutsches Adelsgeschlecht, eine jüngere Nebenlinie der ernestinischen Wettiner. Der Name stammt vom Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, das, auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Thüringen und Bayern gelegen, von der Familie von 1826 bis 1918 regiert wurde. Durch Wahl und eine geschickte Heiratspolitik gelangten Mitglieder der Fürstenfamilie aus dem politisch eigentlich unbedeutenden Sachsen-Coburg-Gotha gleich auf eine Reihe europäischer Throne, womit die Familie europäische Bedeutung erlangte. Heute regieren Mitglieder des Hauses noch in Belgien und Großbritannien, dort allerdings unter dem Namen Haus Windsor.

Vorgeschichte, das Haus Wettin

Ahnherr der Wettiner ist ein Graf Dietrich I. von Wettin, der 982 verstarb. Unter seinen Nachkommen stieg das Haus Wettin neben den Askaniern und Hohenzollern zu einem der wichtigsten Fürstenhäuser Mitteldeutschlands auf, das zeitweise große Teile von Sachsen und Thüringen regierte. Meilensteine bei diesem Aufstieg waren der Erwerb der Markgrafschaft Meißen 1089 durch Heinrich I. von Eilenburg, der Landgrafschaft Thüringen 1264 durch Heinrich den Erlauchten und schließlich der Erwerb der sächsichen Kurwürde 1423 durch Friedrich den Streitbaren.

1485 teilten sich die Wettiner in eine ernestinische und eine albertinische Linie (Leipziger Teilung. Beide Linien bestehen auch heute noch. Die Kurwürde blieb zunächst bei der älteren ernestinischen Linie, fiel jedoch 1547 im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (Wittenberger Kapitulation) an die Albertiner. Während diese in Sachsen und zeitweise auch in Polen zu Königswürden aufstiegen, wurden die Ernestiner auf Thüringen begrenzt. Durch fortgesetzte Landesteilungen versanken die Ernestiner in der poltischen Bedeutungslosigkeit, neben der Hauptlinie, den Herzögen, später (ab [[]]) Großherzögen von Sachsen-Weimar bzw. ab [[]] Sachsen-Weimar-Eisenach gab es immer noch mehrere jüngere ernestinische Nebenlinien mit teilweise nur eingeschränkter Landeshoheit (vgl. Ernestinische Fürstentümer.


Der letzte Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg verstarb 1826 ohne männlichen Erben. Seine Ländereien wurden daher unter seinen ernestinischen Verwandten aufgeteilt.

Herzog Ernst I. (* 2. Januar 1784 in Coburg; † 29. Januar 1844 in Gotha), vormals Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld, war der erste Herzog des jungen Herzogtums und nannte sich um in Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha.

Nach seinem Tod folgte ihm sein Sohn Ernst II. (* 21. Juni 1818 auf Schloss Ehrenburg/Coburg; † 22. August 1893 in Gotha) nach. Ernst II. war der einzige deutsche Fürst, der die Märzrevolution wirklich ernst nahm und 1849 ein Staatsgrundgesetz in Kraft setzte. Damals bekam Sachsen-Coburg und Gotha die fortschrittlichste Verfassung im damaligen Deutschland.

Eine kleine Anekdote am Rande: Der Wiener Walzerkönig Johann Strauß d. J. wollte erneut heiraten, aber im katholischen Erzherzogtum Österreich war nach geltendem Eherecht die Scheidung nicht möglich. Der Coburger Herzog Ernst II. machte ihm das Angebot, er müsse Coburger Staatsbürger werden und zum Protestantismus übertreten, dann stünde einer Scheidung und erneuten Heirat nichts mehr im Wege. Johann Strauß nahm an und konnte im August 1887 in der Schlosskirche der Ehrenburg erneut heiraten.

Ernst II. hatte zwar mehrere uneheliche Kinder, jedoch blieb seine Ehe mit Prinzessin Alexandrine von Baden (* 6. Dezember 1820; † 20. Dezember 1904) kinderlos. Durch den Verzicht des nächsten in der Erbfolge, Prinz Eduard von Wales, trat dessen jüngerer Bruder Alfred, Herzog von Edinburgh die Nachfolge an und nennt sich fortan Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha.

Da Alfreds Sohn (ebenfalls mit Namen Alfred) 1899 Selbstmord begangen hatte, beerbte ihn nach seinem Tod im Jahre 1900 sein Neffe der Duke of Albany, der älteste Sohn von Leopold Georg, Herzog von Albany, jüngster Sohn von Königin Victoria. Er regierte als Herzog Carl Eduard bis 1918, dem Ende der Monarchie im damaligen Deutschen Reich.

Seit 1918 kann die Coburger Linie des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha keinen Herzogtitel (für Coburg) mehr beanspruchen, zählt jedoch auch heute noch zu den reichsten Familien im deutschen Sprachraum.

Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 bestimmt, daß die öffentlich-rechtlichen Vorrechte der Geburt oder des Standes aufzuheben seien und daß Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen. Gleichzeitig werden die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des bürgerlichen Familiennamens erklärt. Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen seitdem Bestandteile des Familiennamens. Die spätere Bundesrepublik Deutschland hat diese Gesetzgebung übernommen. Im Fall des Hauses Sachsen-Coburg-und Gotha tragen seitdem alle Mitglieder nach deutschem Recht den bürgerlich-rechtlichen Namen Prinz bzw. Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha. Alle Mitglieder des Wettinischen Gesamthauses führen jedoch privat die Nebentitel von Herzögen, bzw. Herzoginnen zu Sachsen.

Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha

Name Herrschaft
Ernst I. 1826 - 1844
Ernst II. 1844 - 1893
Alfred 1893 - 1900
Carl Eduard 1900 - 1918

Oberhäupter des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha seit 1918

Name Herrschaft
Carl Eduard 1918 - 1954
Friedrich 1954 - 1998
Andreas 1998 - heute

Könige aus dem Haus Sachsen-Coburg und Gotha

Durch herausragende Leistungen und eine geschickte Heiratspolitik gelangte das Haus aus dem politisch unbedeutenden Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha an die Schalthebel vieler großer europäischen Nationen.

König der Belgier

Leopold, der jüngere Bruder von Ernst I., hatte sich in den Napoleonischen Kriegen große Verdienste erworben (General der russischen Armee, Feldmarschall in England) und leistete im Jahre 1831 seinen Eid als 1. König der Belgier.

Name Herrschaft
Leopold I. 1831 - 1865
Leopold II. 1865 - 1909
Albert I. 1909 - 1934
Leopold III. 1934 - 1951
Baudouin I. 1951 - 1993
Albert II. 1993 - heute

König von Portugal

Ferdinand, der Neffe von Ernst I. heiratete Königin Maria II. und seine Nachfahren regierten in Portugal, bis in Portugal 1910 die Republik ausgerufen wurde.

König von Bulgarien

Ein anderer Sprössling der Familie, ebenfalls mit Namen Ferdinand, wurde Prinz und später König von Bulgarien. Seine Nachfahren regierten bis zur kommunistischen Machtübernahme - und der letzte König, Simeon II., wurde 2001 zum Ministerpräsidenten gewählt.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland

Der jüngere Sohn von Ernst I, Prinz Albert, wurde der Prinzgemahl von Königin Viktoria I.. Nach ihrer Hochzeit wurde Sachsen-Coburg-Gotha der offizielle Name des britischen Königshauses, bis er 1917 (während des 1. Weltkrieges) durch Georg V. in House of Windsor umbenannt wurde.

König von Schweden

Die älteste Tochter des letzten Herzogs Carl Eduard, Prinzessin Sibylla, heiratete 1932 Prinz Gustav Adolf von Schweden. Der gemeinsame Sohn Carl XVI. Gustaf ist seit 1973 König von Schweden.

Anmerkung

[1] Der offizielle Name des Hauses im Vereinigten Königreich ist seit 1917 Haus Windsor.

Siehe auch: Genealogisches Handbuch des Adels