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In-vitro-Fertilisation

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Die In-vitro-Fertilisation (IVF) Lateinisch für Befruchtung im Glas stellt eine der Methoden zur künstlichen Befruchtung dar.

Ablauf der In-vitro Fertilisation

Bei diesem Verfahren werden dem Eierstock der Frau eine oder (in der Regel) mehrere Eizellen entnommen. Diese werden im Anschluß in einer Petrischale mit männlichem Sperma vermischt. Nach ca. einem Tag haben die befruchteten Eizellen das Vorkernstadium erreicht. Man nennt sie nun Zygoten. Nun werden eine oder mehrere der Zygoten (in Deutschland maximal drei) in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt. Im Erfolgsfall nistet sich der Embryo in der Gebärmutterschleimhaut ein und wächst dann - wie bei der natürlichen Zeugung auch - zum Embryo heran, die Patientin wird schwanger.

Elternkombinationen

Man unterscheidet:

  • ob die Eizelle von der zukünftigen Mutter oder eine "Eispenderin" stammen
  • ob der Samen vom zukünftigen Vater oder einem Samenspender stamm
  • ob die befruchteten Embryonen der zukünfigen Mutter oder einer Leihmutter eingepflanzt werden sollen.
Dabei sind noch viele Kombinationen denkbar und möglich, auch wenn Manches, was technisch machbar erscheint, juristisch und ethisch bedenklich und umstritten sein kann.

Rechtliche und ethische Lage

Die künstliche Befruchtung wird, um die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft zu erhöhen, meist an mehreren Eizellen durchgeführt. Die so entstandenen Zygoten werden jedoch nicht alle in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. Wie mit den "überschüssigen" Embryonen umgegangen wird bzw. werden soll, ist ein ethisch/moralisches Problem, das in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Zum großen Teil werden diese Embryonen "verworfen", also abgetötet, zum kleinen Teil im Rahmen der umstritten Embryonenforschung verwendet, was in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes allerdings verboten ist. Eine andere Möglichkeit, die überzähligen Embryonen zu bewahren, ist die Kryokonservierung, bei der die Embryonen in flüssigem Stickstoff konserviert werden und für einen späteren IVF-Zyklus aufbewahrt werden. Auch das Aufbewahren von Embryonen ist in Deutschland verboten. Statt dessen werden Zellen im sogenannten Vorkernstadium, vor der endgültigen Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, kryokonserviert. Diese können bei einem späteren IVF- Versuch verwendet werden. Pro IVF- Zyklus dürfen in Deutschland maximal drei Embryonen eingestzt werden.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten bei der IVF sind stark von unterschiedlichen Faktoren abhängig wie Ursache der Unfruchtbarkeit, Alter der Frau, Anzahl der befruchteten Embryonen etc.. Unabhängige statistische Untersuchungen werden jährlich im Deutschen IVF-Register veröffentlicht. Global lässt sich sagen, dass für ca. 40% der Paare die IVF erfolgreich verläuft (wobei hierfür mehrere IVF-Zyklen notwendig sind). In Deutschland wird ca. jedes 80. Kind per IVF gezeugt, jedes 10. Paar benötigt ärztliche Unterstützung bei der Erfüllung des Kinderwunsches.

Siehe auch