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Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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Durch eine in Vorbereitung befindliche Verordnung der EU soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und das REACh-System eingeführt werden. Das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.

In den anderen EU-Beitrittsländern wird dies ebenso geschehen.

Das REACH-System verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft. Registrierungspflichtig und damit vom REACh-System grundsätzlich erfasst sind Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Der Umfang der bei der Registrierung beizubringenden Daten richtet sich nach der Menge des produzierten Stoffes. So ergibt sich ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und zu Vorschlägen zur Risikominimierung.

Eine wesentliche Neuerung von REACh ist, dass neben den immanenten Stoffeigenschaften die Verwendungen in den Blick nimmt und bei der Regulierung nicht nur beim Inverkehrbringen ansetzt, sondern die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Neben die bisherige Pflicht, durch Sicherheitsdatenblätter Informationen in der Lieferkette an die nachgeschalteten Anwender der Chemikalien weiterzugeben, tritt die Verpflichtung, dem Hersteller nicht registrierte Verwendungen mitzuteilen.

Zudem gibt es eine Zulassungspflicht für bestimmte Stoffe, denen ein erhöhtes Gefährdungspotential zu eigen ist.

Schätzungen besagen, dass von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Zudem ist wegen der Geheimhaltung von Rezepturen in der Regel nicht bekannt, welche Stoffe in Konsumgütern Verwendung finden und so zu einer Belastung von Gesundheit und Umwelt führen können.

REACH soll hier Verbesserungen bringen, wird aber wegen der damit verbundenen hohen Kosten auch stark kritisiert. Dabei wird die Höhe der Kosten jedoch häufig übertrieben. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes soll hier Klarheit schaffen.

In einer Internet-Konsultation konnten Einzelpersonen, Gremien, Firmen und Verbände ihre Eindrücke, Bedenken, Vorschläge usw. zum Entwurf der Verordnung zum REACH-System einbringen.

Dies alles wurde in den jetzt vorliegenden Vorschlag der Kommission eingebracht und liegt in Brüssel derzeit dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vor. Im nächsten Jahr wird voraussichtlich der Rat die Verordnung im Verfahren der Mitentscheidung gem. Art. 251 EGV erlassen.