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Diskussion:Gesetze zur Homosexualität

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. August 2004 um 23:06 Uhr durch Lysis (Diskussion | Beiträge) ([[:Kategorie:StGB]]). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Schutzalter

Es heißt: »Daher entschied er [der Bundestag] sich, das unterschiedliche Schutzalter, das für Beischlaf zwischen Männern bei 18 Jahren lag und für heterosexuellen wie lesbischen Geschlechtsverkehr bei 14 Jahren, auf 16 Jahre anzugleichen.«

Das mit 16 höre ich immer wieder, aber wo steht das? Meine Recherchen im StGB (§§ 170 bis 190) ergaben als generelle Grenze 14 (weil man ab da kein Kind mehr ist) und nur in bestimmten Fällen 16 (sexuelle Unreife, ausgenutzt durch Überlegenheit; Ausbildungsverhältnis) oder 18 (gegen Geld vor Dritten). Diesbezüglich fände ich eine Aufklärung sehr hilfreich.

Die Schutzaltersgrenzen rund um die Welt biete ich übrigens hier im Web an: GayLaw – Schwule und Lesben in Recht und Gesetz Infos zu Fehlern sind natürlich willkommen!

Liebe Grüße, --Keks 04:02, 4. Jul 2004 (CEST)

Ja, also da müsste man wirklich nochmal anfangen zu recherchieren. Vielleicht ist es in der Zwischenzeit wieder auf 14 Jahre herabgesetzt worden? Hier [1] findet sich ein Überblick über das Schutzalter in verschiedenen Ländern. Deutschland ist aber nach wie vor mit 16 Jahren eingetragen. --Lysis 13:58, 4. Jul 2004 (CEST)
Na, welch Ähnlichkeit. Gerade beim Eintrag "Türkei" fällt das auf. Nur leicht abgeändert, damit es auch ja nicht auffällt. :( Ständig finden wir unsere GayLaw-Liste (s. Link oben) im Netz woanders wieder... Es bleibt daher die Frage, woher Wolfgay (mit dem ich schonmal gemailt habe) seine Infos hat. Auch unsere Liste ist nicht perfekt. Aber bei Deutschland habe ich das StGB studiert (siehe oben). Liebe Grüße, --Keks 11:43, 11. Jul 2004 (CEST)
P.S.: Und vor einem Jahr stand bei uns auch noch "16" bei Deutschland. Evtl. hat er die Info ja von unserer alten Fassung. Darauf deutet auch seine Angabe bei Rumänien hin: "bis zu 5 Jahren Haft". Das stand bei uns früher [2] auch, stimmt aber inzwischen (dank Druck von der EU) nicht mehr.

OK, also ich weiß nicht, was das momentan geltende Recht ist. Eins ist aber sicher: 1994 wurde das Schutzalter auf 16 Jahre angeglichen:

"So einigte man sich 1994 darauf, das Schutzalter für jegliche sexuelle Betätigung auf 16 Jahre festzusetzen. Damit war das Ende des § 175 besiegelt." [3]

Und die Kritik daran ist nicht "Blödsinn", sondern entspricht dem, was die Schwulenbewegung daran auszusetzen hatte. Falls sich die Rechtslage seit 1994 nochmal verändert hat, ist aber natürlich eine Ergänzung sinnvoll. --Lysis 01:50, 15. Aug 2004 (CEST)

Erstens sind die §§ im Internet an diversen Stellen nachzulesen, wer also hier rumschreibt, ohne zu wissen, wie diese §§ im Moment aussehen, macht da einen kleinen Fehler. Das generelle Schutzalter liegt bei 14. Und genau da wurde es auch 1994 hingelegt. Ob bei Gaystation etwas anderes steht, ist nun wirklich irrelevant. -- AlexR 09:54, 15. Aug 2004 (CEST)

Vgl. auch den folgenden Artikel:

"Selten einmütig gaben sich CDU, FDP und SPD in der Bundestagsdebatte, in der man beschloss, was am 11. Juni 1994 dann gültiges Gesetz wurde. Statt des Sondergesetzes für Homosexuelle sollte es einen einheitlichen Paragraphen geben, der Vorgaben macht, was an sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen erlaubt ist und was mit Strafe bedroht wird. Der neue § 182 entstand. Allein Christina Schenk (parteilos) und für die PDS im Bundestag war mit der Neuregelung nicht einverstanden. Sie beklagte zum einen das Schutzalter, das bei 16 Jahren festgelegt wurde. Zum anderen waren mit dem neuen Paragraphen erstmals auch lesbische Kontakte unter bestimmten Konstellationen von Strafe bedroht. Bis dato wurde lesbische Sexualität im Strafgesetzbuch überhaupt nicht erwähnt. Die FDP versuchte in der Sitzung noch, ihr besonderes Engagement bei der Abschaffung zu betonen. Dabei war allein der Fall der Mauer 'schuld' am Sturz des 175. In der DDR war dieses Gesetz schon lange abgeschafft. Die schwarz-gelbe Koalition musste wegen der notwenigen Rechtsangleichung handeln." [4]
Ich habe den Artikel gelesen -- und? Auch das wird nicht richtiger vom Widerkäuen. Und ob man es der Frau Schenk unbedingt antun muß, ihre Kritik zu erwähnen, sei mal dahingestellt, aber das ist eine Einzelnmeinung, die wenn in den Artikel über Frau Schenk gehört, oder sonstwohin, aber bestimmt nicht in diesen Artikel. Davon abgesehen, daß eine Kritik an einem *gleichen* Schutzalter für alle sexuellen Kontakte doch irgendwie vollkommener Schwachfug ist. Also mal wieder Revert, und schreibe bitte erst wieder etwas dazu, wenn du dich mit sowas banalem wie den Fakten vertraut gemacht hast. -- AlexR 09:54, 15. Aug 2004 (CEST)
Oh Gott, jetzt geht das schon wieder los!
Übrigens: Wenn du das nächste Mal revertest, dann lösche bitte nicht gleich ein ganzes Kapitel heraus, das zwischendurch neu angelegt wurde! --Lysis 17:21, 15. Aug 2004 (CEST)
Da du immer noch nicht in der Lage bist, mit einer angemessenen Anzahl von Edits etwas zu machen, kannst du wohl kaum erwarten, daß jemand, der deine "Beiträge" wieder zu Informationen macht, sich durch sämtliche Revisionen durchwühlt. Lerne erstmal ordentlich editieren, dann passiert sowas auch nicht. Und brüll nicht immer gleich Zensur, und werde vor allem gefälligst nicht persönlich. -- AlexR 19:08, 15. Aug 2004 (CEST)
OK, ich hab zwar keine große Hoffnung, dass man mit inhaltlicher Argumentation bei AlexR viel erreicht. Trotzdem hier ein kurzer inhaltlicher Reply: Es ist ein Gemeinplatz, dass Gesetze auf unterschiedliche Personengruppen unterschiedliche Wirkungen haben. Homosexuelle Beziehungen sind gesellschaftlich nicht erwünscht. Deshalb ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass Eltern eine homosexuelle Beziehung zur Anzeige bringen als eine heterosexuelle. Ich persönlich kenne noch Jugendliche, die 1993 mit dem Paragraph 175 von ihren Eltern zur Aufgabe ihrer Beziehung mit einem Über-21-jährigen epresst wurden. Der Umstand, dass die Streichung des Paragraphen 175 mit einer Anhebung des allgemeinen Schutzalters einherging, legt den wohlbegründeten Verdacht nahe, dass zwischen beidem ein Zusammenhang besteht. Da dieser Zusammenhang nicht als Tatsache, sondern als Meinung von Kritikern dargestellt wird, halte ich den Versuch, diese Meinung zu löschen, für einen willkürlichen Akt der Zensur. AlexR versucht jetzt wieder mal seine Masche durchzuziehen und alles als abwegige "Einzelmeinung" darzustellen, was ihm nicht in den Kram passt. Diese "Einzelmeinung" wurde aber damals von großen Teilen der Schwulenbewegung vertreten. Christina Schenk ist lediglich ein Beispiel. Da sie zu dieser Zeit als einzige offen lesbische Abgeordnete im Bundestag saß, halte ich dieses Beispiel aber durchaus für erwähnenswert. Im Übrigen – ich sag es gleich –: nochmal mach ich so ein Theater wie beim Artikel über Intersexualität nicht mit. Wenn AlexR hier das gleiche autoritäre, selbstgerechte und kompromisslose Verhalten an den Tag legt wie dort, werde ich mich gleich an den Vermittlungsausschuss wenden. --Lysis 17:49, 15. Aug 2004 (CEST)

Ruhe jetzt!

aaalso eine detailierte erörterung der beiden Versionen:

Lysis: Eine Verhaftungs- und Prozesswelle in Frankfurt zeitigt 1950/51 erschütternde Folgen
Alex: Eine Verhaftungs- und Prozesswelle in Frankfurt zeigt 1950/51 erschütternde Folgen

..grundlose entfernung eines Links und das benutzen eines hier falschen Wortes. Inhalt des Satzes ident.

Der Linktarget existiert überhaupt nicht. Und ich bezweifle, dass jemals ein Link mit dem Titel "Frankfurter Prozeßwelle gegen Homosexuelle" angelegt wird. Wenn ja, kann man den Link immer noch einfügen. --Lysis 19:58, 15. Aug 2004 (CEST)
L: Paragraph 175
A: $ 175

..scheißegal

Hier geht es um Kohärenz. Dies wäre die einzige Stelle im Artikel, an der das Paragraphen-Zeichen benutzt wird.
Entschädigung

..absurd - niemand wird entschädigt, weil sich Gesetze zu seinen gunsten Ändern.

Kategorie:StGB

..wieso raus?

Weil der Paragraph nicht mehr Bestandteil des StGB ist. Er gehört in die Kategorie Rechtsgeschichte. Unter StGB finden sich nur noch aktuelle Straftaten, aber zum Beispiel nicht mehr der Kuppelei-Paragraph. --Lysis 19:58, 15. Aug 2004 (CEST)
Vergleich alte Fassung/neue Fassung

..da widerspricht sich inhaltlich was. Gesetze kann man überprüfen. Also tu das! Und Mutmaßungen über Absichten von Politikern sind reichlich POV, da denkt jeder böses von der "anderen Seite"! [[Benutzer:TheK|TheK(?!)]] 19:20, 15. Aug 2004 (CEST)

Hier geht es nicht um eine Kritik eines Politikers an einen anderen, sondern um den Vorwurf der Schwulenbewegung, dass der Paragraph 175 nicht ersatzlos gestrichen wurde. --Lysis 19:58, 15. Aug 2004 (CEST)

Rehabilitierung

"Am symbolhaften 17. 5. 2002 hat der Bundestag gegen die Stimmen von CDU und FDP eine Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes beschlossen. Damit wurden die Urteile gegen Homosexuelle und Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Der rechtskonservative CSU-Politiker Norbert Geis bezeichnete die generelle Aufhebung als "Schande". Kritik wurde jedoch auch von linker Seite laut, da der Bundestag die Urteile nach 1945 unangetastet ließ, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war."

Dieser Absatz erscheint mir deutlich unsinnig. Erstens hätte ich gerne einen Beleg dafür, das die FDP dagegen gestimmt hat, meine Erinnerung ist anders. Zweitens erscheint mir nicht die Kritik von links so nicht zu stimmen. Wenn nur CDU (hat die CSU denn zugestimmt) und FDP (was zu belegen wäre) gegen den Antrag gestimmt haben, haben die linken Parteien (SPD, Grüne, PDS) zugestimmt, wieso stimmen sie zu, wenn sie es kritisieren bzw. umgekehrt? Also: Konkretisieren oder streichen!!! --Mogelzahn 19:45, 15. Aug 2004 (CEST)

Mit Kritik von links meinte ich natürlich die außerparlamentarische Linke bzw. auch die Schwulenbewegung. Wie sich die PDS dazu verhielt, ist mir nicht bekannt. Aber natürlich kann man für die Aufhebung der Urteile stimmen und trotzdem kritisieren, dass die Urteile nach 1945 unangetastet geblieben sind. Wo ist hier der Widerspruch? --Lysis 19:53, 15. Aug 2004 (CEST)
Erstens ist die Schwulenbewegung nicht zwingend links (ich kenne durchaus CDU-Mitglieder, die dem LSVD (? oder SLVD, hm wierum hieß er jetzt). Also schreibe "Schwulenbewegung" statt "von links", damit es stimmig ist. Zweitens schriebst Du CDU und FDP hätten dagegen gestimmt, daraus muß ich schließen, daß zumindest SPD, Grüne und PDS (die damals ja Fraktionsstärke hatten) zugestimmt haben. Die CSU hast Du wahrscheinlich ungenauer Weise vergessen, bei der FDP habe ich wie gesagt eine andere Erinnerung. Also immer noch den Hinweis: Konkretisiere den Absatz bitte deutlich, so ist er aus meiner Sicht unbrauchbar!::Erstens ist die Schwulenbewegung nicht zwingend links (ich kenne durchaus CDU-Mitglieder, die dem LSVD (? oder SLVD, hm wierum hieß er jetzt). Also schreibe "Schwulenbewegung" statt "von links", damit es stimmig ist. Zweitens schriebst Du CDU und FDP hätten dagegen gestimmt, daraus muß ich schließen, daß zumindest SPD, Grüne und PDS (die damals ja Fraktionsstärke hatten) zugestimmt haben. Die CSU hast Du wahrscheinlich ungenauer Weise vergessen, bei der FDP habe ich wie gesagt eine andere Erinnerung. Also immer noch den Hinweis: Konkretisiere den Absatz bitte deutlich, so ist er aus meiner Sicht unbrauchbar! --Mogelzahn 20:10, 15. Aug 2004 (CEST)
Ich hab deine Änderungsvorschläge bereits berücksichtigt. Die CSU kommt natürlich noch rein, kein Problem! Zum Abstimmungsverhalten vgl. [5]:
"Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP"
Gruß Lysis 20:20, 15. Aug 2004 (CEST)
Danke für die Änderung, aber es fehlen noch die Hinweise (gerne auch auf dieser Diskussionsseite) wer nun wie abgestimmt hat. Gib doch mal bitte einen entsprechenden politisch neutralen Weblink. --Mogelzahn 20:19, 15. Aug 2004 (CEST)

Lieber Thek, du forderst mich auf, auch die Änderungen anderer leben zu lassen. Die Änderungen von AlexR beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Löschung eines Großteils meines Textes. Ich finde daher deinen Kommentar grotesk! Ich habe mittlerweile eine Seite Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem mit AlexR angelegt. Dort ist auch über mein Problem mit Alex' Änderung an diesem Artikel die Rede. Da du ja Admin bist, möchte ich dich bitten, diese Seite im Vermittlungsausschuss unter "Aktuelle Konflikte" einzutragen. Die Seite ist gerade gesperrt. --Lysis 20:05, 15. Aug 2004 (CEST)

sind die Änderungen anderer Leute, etwa zu den Kategorien aufgefallen? Wohl nicht. Außerdem steht da oben noch etwas zu deinem Rehabilitierungs-Absatz.
Zu dem Absatz über den Vergleich zwischen alter und neuer Rechtssituation kann ich nur sagen, dass einer von euch beiden keine Ahnung hat, sonst würden sich die Texte nicht widersprechen. Und irgendwas läßt mich befürchten, das bist du. [[Benutzer:TheK|TheK(?!)]] 20:16, 15. Aug 2004 (CEST)
Lieber Thek, du willst doch nicht ernsthaft, Befürchtungen und Intuitionen als Argument einführen, oder? --Lysis 20:29, 15. Aug 2004 (CEST)


Strukturierung

Habe jetzt mal den Artikel etwas strukturiert. Ganz bewusst zuerst die rein sachliche Entwicklung des Paragraphen - alle Bewertungen wie auch die Auswirkungen des §175 kommen dann im unteren Teil. In dem Zusammenhang auch das Bild in seinem Zusammenhang mit nach unten gestellt. So sollte eine neutrale Darstellung (NPOV) deutlich besser gewahrt sein. --Hansele 02:07, 16. Aug 2004 (CEST)

Ehrlich gesagt halte ich die neue Strukturierung für eine Katastrophe, weil der letzte Abschnitt nur noch ein Sammelsurium von Absätzen ist, die anderswo herausgefallen sind. --Lysis 03:00, 16. Aug 2004 (CEST)
Ich hab den Schlussabschnitt über die Auswirkungen des § 175 wieder aufgelöst und die einzelnen Absätze in die jeweiligen Zeitepochen zurückverschoben. Die Trennung zwischen Rechtsentwicklung und Folgen dieser Rechtsentwicklung halte ich für künstlich. Alle anderen Änderungen habe ich jedoch sorgfältig überprüft und fast alles davon übernommen. Nur eine Doppelung bezüglich der Reform von 1929 habe ich komplett rausgestrichen. Den umstrittenen Absatz über den § 182 habe ich rausgenommen, weil ich keine Lust habe, mich eine Woche lang mit AlexR darüber zu streiten. Damit scheint mir der Artikel weitgehend wertungsfrei. --Lysis 04:07, 16. Aug 2004 (CEST)
Zuerst einmal zu der 1929-Sache: Irgendwie erschien mir das nicht ganz logisch, so daß ich das beides habe stehen lassen: in der 1925er Entwicklung wurde ja eine Verschärfung des Paragraphen gefordert, im 1929er Entwurf hingegen eine deutliche Abmilderung. So gesehen passt das für mich irgendwie nicht ganz so zusammen, wie es jetzt da steht.
Was die Wertungsfreiheit angeht: Schon der im Anfangsabsatz von dir wieder eingefügte Schlußsatz (die Zahl der verurteilten Männer) bringt in meinen Augen eine Wertung rein. Klar - man kann zu Sinn und Unsinn des 175 stehen wie man will. Er war aber lange Zeit geltendes Recht - und jede Aussage: schau mal, was der Paragraph kaputt gemacht hat, falsch gemacht hat, ist parteiisch und widerspricht der parlamentarischen Legitimation, die er nunmal hatte. Das ist alles nur Bewertung in irgendeiner Form. Daß diese bei so einem Thema sicher auch ihren Stellenwert haben mag, bestreite ich gar nicht - deshalb hatte ich dafür bewusst den ganzen Schlußabsatz eingeräumt. Das alles auszuklamüsern und zurechtzuschreiben hat mich hier ca. ne Stunde Arbeit gekostet (aber das interessiert dich sicher nicht.... ) ;-)) Aber weiter: Interessant fand ich den Aspekt, daß ein Großteil der "Nazi-Änderungen" bereits 1925 vorweggenommen war. Das nimmt (abgesehen von aller berechtigten Wertung dieser Änderungen) der Beurteilung der Situation nach 1945 ein bisschen die Legitimation für das Totschlag-Argument "Beibehaltung der Nazi-Gesetze".
Und auch die Todesfälle in der Verurteilungsschwemme nach 1945 sind selbstverständlich eine fürchterlich tragische Sache - aber doch ausschließlich die (wenn auch sehr strikte und radikale) Umsetzung geltenden Rechts. So gesehen ist die breite Darstellung dieser Auswirkungen doch immer nur Parteinahme. Stell dir vor, in einem Artikel über Raub würde weit und breit berichtet, wieviele Menschen sich aufgrund ihrer erfolgten Verhaftungen das Leben nahmen, etc. Ist zwar inhaltlich alles richtig - aber dennoch recht parteilich berichtet.
Soweit einfach ein paar Gedanken dazu von meiner Seite - vielleicht läßt auch du dir das noch einmal durch den Kopf gehen. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß daß diese Dinge gesondert in den Artikel gehören. Mein Wunsch wäre übrigens noch (aber ich hab da bisher (noch) nichts gefunden), noch mehr Originalwortlaute des Gesetzestextes in den verschiedenen Perioden in den Artikeltext zu übernehmen. Hast du da mehr?
Herzlichen Gruß

--Hansele 09:00, 16. Aug 2004 (CEST)

Die Aufzählung von Fakten ist keine Wertung, wohl aber deren Verschweigen. Die Nennung der Zahl der verurteilten Männer macht gleich am Anfang die Relevanz dieses Artikels deutlich und ist für mich ein "Teaser" zum Weiterlesen. Dass der Paragraph 175 ein großes Unrecht war (auch wenn er im positivistischen Sinne "Recht" war), wird heute nicht einmal mehr von der CDU in Frage gestellt. Ich glaube, dabei handelt es sich um einen weitgehenden gesellschaftlichen Konsens, der nicht künstlich suspendiert werden muss. Den Vergleich zwischen homosexuellen Handlungen und Raubdelikten halte ich für abwegig, da homosexuelle Handlungen ein "Verbrechen ohne Opfer" waren.

Was die Umarbeitung angeht, möchte ich nur sagen, dass ich mir sehr viel mehr als nur eine Stunde Zeit genommen habe. Mit dem Ergebnis kannst du eigentlich ganz zufrieden sein, weil ich fast alle deiner inhaltlichen Änderungen übernommen habe. Nur habe ich das Schlusskapitel aufgelöst, weil es nur ein inkohärentes Sammelsurium von Absätzen war, die du aus den anderen Abschnitten herausgenommen hast. Es war kein zusammenhängender logischer Text.

Was die Sache mit 1929 angeht: eine teilweise Abmilderung wäre es gewesen, wenn der Beschluss des Rechtsausschusses zur Streichung des § 296 aufrecht erhalten worden wäre. Dieser Beschluss wurde aber bereits im März 1930 vom "Interparlamentarischen Ausschuss für die Rechtsangleichung zwischen Deutschland und Österreich" revidiert, so dass die Umsetzung dieser Reform eine Strafverschärfung bedeutet hätte. Ich glaube, das wird aus dem Text hinreichend deutlich. Doppelt kann man das Ganze aber nicht aufschreiben. Da denkt man ja, es hätte sich um zwei unterschiedliche Vorgänge gehandelt.

Die unterschiedlichen Formulierungen des § 175 finden sich u.a. hier. --Lysis 16:41, 16. Aug 2004 (CEST)

Laß gefälligst die Kategorie in Ruhe, auch wenn andere dir beim Leeren behilflich sind, denn die Kat Sexualstraftaten ersetzt diese nicht; die Artikel, die nur nach §§ benannt sind, sind anderswo ja schlecht zu finden. Oder revertest du jetzt schon aus Prinzip? AlexR 16:33, 16. Aug 2004 (CEST)

Diese Kategorie ist völlig leer (oder war es jedenfalls, bis du den § 176 dort hinein verschoben hast). Sie kommt auch nirgendwo in der Systematik vor, d.h. sie ist nirgendwo eingehängt. In funktioneller Hinsicht wäre "Sexualstraftat" eine Unterkategorie von StGB und bräuchte also, selbst wenn diese Kategorie einmal gefüllt und eingeordnet sein sollte, dort nicht mehr eigens aufgeführt werden. Es würde reichen, die gesamte Kategorie "Sexualstraftat" nach StGB zu verschieben. --Lysis 16:46, 16. Aug 2004 (CEST)
AlexR macht seine Änderungen aus bloßer Rechthaberei. Die Kategorie StGB ist praktisch gar nicht existent, weil sie in der Systematik nicht vorkommt. Die Kategorisierung läuft vielmehr so:
Recht - Rechtssystem - Strafrecht - Straftatbestand - Sexualstraftat
StGB schwebt in dieser Systematik im luftleeren Raum. Sie ist deshalb auch nirgendwo eingehängt. Aber AlexR geht es sowieso nur darum, Recht zu haben und meine Versionen reverten zu dürfen! --Lysis 16:57, 16. Aug 2004 (CEST)

Das wäre logischer, ich hatte die Kat angelegt (mit dem 176er drinne) um es zu ermöglichen, Artikel zu finden, die nur unter §irgendwas eingetragen sind, denn diese sind nicht ganz einfach zu finden. (Paragraph 175 aber §176). Um nix anderes geht es, insofern ist die doppelte Aufführung unter den Titeln durchaus sinnvoll. Eine weitere Alternative wäre es, die Namen der Artikel entsprechend zu ändern, grade in Sexualstraftat (und allen ähnlichen Kategorien), wo man, wenn man einen bestimmten § sucht, der irgendwo referenziert ist, auch finden kann. Schlichtes Löschen der Artikel allerdings ist Vandalismus, sonst nix. AlexR 16:59, 16. Aug 2004 (CEST) P.S. Wie typisch Lysis, daß er an Sachdebatten mal wieder keinerlei Interesse zeigt, sondern gleich ad personam argumentiert.

Ja, das ist doch eine Grunsatzdebatte: Wollen wir verwaiste Kategorien anlegen, weil sie einer einzelnen Person "sinnvoll" erscheinen. Oder wollen wir uns an die Systematik halten, damit Leute innerhalb der Kategorien nach "oben" und nach "unten" weitersurfen können. Ich bezweifle, dass jemand diese Kategorie weiterpflegen wird. Sie ist schließlich eine unnötige Verdopplung. – So werden wir nie eine Konkurrenz für den Brockhaus. ;-) --Lysis 17:09, 16. Aug 2004 (CEST)
Abgesehen davon ist auch die Kategorie "Sexualstraftat" reiner Humbug. Die "Unzucht zwischen Männern" ist nämlich kein Straftatbestand mehr. Sie gehört in die Kategorie "Rechtsgeschichte" und nicht in die Sytematik des heute gültigen Rechtssystems. Aber es ist sowieso sinnlos, wenn ich gegen Alex weiterargumentiere. Vielleicht kann es ihm ja jemand anders erklären...? (Meine Argumente werden von Alex aus persönlicher Antipathie grundsätzlich abgewiesen.) --Lysis 17:24, 16. Aug 2004 (CEST)
Ich habe diese Kategorie nicht eingerichtet, und diesen Artikel auch nicht dahin verlegt. Kann es sein, daß mich deine persönliche Paranoia bezüglich meiner Person dafür verantwortlich ist, daß ich von dir grundsätzlich für alles verantwortlich gemacht werde, auch wenn ich gar nix dazu kann? Aber ist insofern ohnehin nicht relevant, da ich es in Zukunft ablehnen werden, mit dir überhaupt über irgend etwas zu diskutieren, jedenfalls so lange, bis du mal raffst, daß eine Diskussion nicht aus persönlichen Beleidigungen besteht, sondern dem Besprechen von Tatsachen. Welche du auch noch lernen mußt, von deiner Privatmeinung zu unterscheiden. Für den unwahrscheinlichen Fall, daß du das irgendwann mal begreifst, können wir gerne diskutieren. Bis dahin ist das ohnehin Zeitverschwendung. -- AlexR 19:44, 16. Aug 2004 (CEST)
"Ich hatte die Kat angelegt, um..." (AlexR 1), "Ich habe diese Kategorie nicht eingerichtet..." (AlexR 2) *Verwirrtguck* Nach der Versionsgeschichte zu urteilen, hast du die Kat angelegt. Muss dir jetzt doch nicht peinlich sein! Jeder kann sich mal täuschen. Aber er sollte nicht halsstarrig an seinen Fehlern festhalten. ;-) --Lysis 23:03, 16. Aug 2004 (CEST)

Stand vor 1994

An die alten Fassungen der §§ komme ich heute nicht ran, aber folgendes sagte mir eine Frau, die damals Erzieherin war:

  • Das Schutzalter für alle sexuellen Beziehungen lag damals bei 16 Jahren, das schloß auch lesbische Beziehungen ein. Ob Beziehungen mit über-14-jährigen unter Umständen nicht verfolgt wurden, müßte ein Blick in die entsprechenden §§ klären.
  • Zwischen 16 und 18 war es hetero nur strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis o.ä. bestand, ähnlich dem heutigen §182.
  • Schwuler Sex zwischen jemandem über 18 und jemandem unter 18 war strafbar, wenn jedoch der ältere unter 21 war, war es möglich, daß auf die Verfolgung verzichtet wurde.
  • Lesbischer Sex zwischen 16 und 18 war in der Tat nicht strafbar, auch nicht, wenn dabei Abhängigkeiten ausgenutzt wurden, weil als "Sex" nur Schniedel-in-Muschi galt. (Dito bei Vergewaltigungen, was auch 94 oder nahe dran geändert wurde.)

Dies nur zur Info. -- AlexR 19:44, 16. Aug 2004 (CEST)

"...sagte mir eine Frau, die damals Erzieherin war..." (*grin*) --Lysis 19:59, 16. Aug 2004 (CEST)