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Simultankirche

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Modell von St. Martin, Biberach an der Riß

Der Ausdruck Simultankirche oder Simultaneum bezeichnet einen von mehreren christlichen Konfessionen gemeinsam genutzten Sakralbau.

In der Kurpfalz wurde am 29. Oktober 1698 von der Obrigkeit das Simultaneum eingeführt. Die Reformierten müssen ihre Kirchen für den katholischen Gottesdienst öffnen. Die Katholiken behalten jedoch ihre Kirchen allein. Insgesamt erlangten die Katholiken ein Mitbenutzungsrecht von 240 Kirchen. Durch Erlass vom 29. März 1707 wurde das Simultaneum in der Kurpfalz im Zuge der pfälzischen Kirchenteilung wieder aufgehoben.

Simultankirchen sind z.B.:

Ehemalige Simultankirchen:

Siehe auch