Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810
Hier entsteht gerade ein Artikel über ehemalige Exklaven im heutigen Baden-Württemberg.
Das Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg war im Mittelalter in Hunderte kleiner und kleinster Territorien aufgeteilt. Neben verschiedenen Herzogtümer, Fürstentümern oder Grafschaften unterschiedlicher Größen bestanden noch eine Vielzahl von Reichsstädten, geistlichen Territorien, Besitzungen der Reichsritterschaft u.v.m. Die Zersplitterung wurde noch weiter durch die Tatsache verstärkt, dass viele Herrschaften kein zusammenhängendes Territorium bildeten, allein Vorderösterreich bestand aus Dutzenden verstreut liegenden Gebietsteilen.
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden diese Gebiete infolge der napoleonischen Kriege in mehreren Abschnitten zu größeren Herrschaften zusammengefasst, so dass am Ende im fraglichen Gebiet nur noch die Territorien von Württemberg, Baden und Hohenzollern sowie einige hessische Exklaven bestanden.
Die wichtigsten Schritte auf diesem Weg waren:
- der Reichshauptdeputationsschluß von 1803, durch den die meisten Reichsstädte und geistlichen Gebiete denjenigen Fürsten zugesprochen wurden, die von den französischen Annexionen links des Rheins betroffen waren, wobei diese Maßnahmen in der Mehrzahl bereits 1802 durchgeführt worden waren;[1]
- der Pressburger Friede von 1805, bei dem die vorderösterreichischen Gebiete auf die Verbündeten Frankreichs aufgeteilt wurden;[2]
- die Rheinbundakte von 1806, in dem sich 16 süd- und westdeutsche Fürsten unter der Protektion Frankreichs vom Reich lossagten und zugleich ihr Gebiet auf Kosten der übrigen Fürsten vergrößerten;[3]
- ein Vertrag über Gebietsaustausche zwischen Baden und Württemberg desselben Jahres;[4]
- die 1810 auf französische Veranlassung zwischen Hessen, Baden, Württemberg und Bayern vereinbarten Verträge über wechselseitige Gebietsabtretungen.[5][6][7]
Die beteiligten Staaten verfolgten dabei deutlich sichtbar das Ziel, nicht nur große, sondern auch zusammenhängende Gebiete zu schaffen. Beispielsweise tauschte Baden 1806 seine erst kurz zuvor erworbenene Stadt Biberach an der Riß, die nicht mit dem übrigen Staatsgebiet zusammenhing, gegen württembergische Gebiete im Schwarzwald ein, und 1810 trat Württemberg (nicht ganz freiwillig) die Landgrafschaft Nellenburg an Baden ab, wodurch die badischen Besitzungen um den Bodensee herum zu einer geschlossenen Einheit wurden.
Da sich Württemberg und Bayern in ihrem Grenzvertrag auf eine einzige, durchgehende Grenzlinie verständigten und Badens West- und Südgrenze weitgehend durch den Rhein bestimmt war, gab es an diesen Grenzen keinerlei wechselseitige Gebietseinschlüsse. Insbesondere Baden- und Württemberg regelten jedoch ihre Grenzangelegenheiten durch den Austausch individueller Herrschaftsrechte, so dass etliche territoriale Besonderheiten bestehen blieben; nach 1810 bestanden im Bereich der südwestdeutschen Staaten noch über 30 Exklaven und, als territoriale Kuriosität, Kondominien. Die meisten dieser Gebietseinheiten bestanden aus einzelnen Dörfern.
Einige wenige dieser Exklaven und Kondominien wurden im Laufe der folgenden Jahrzehnte durch Verträge der beteiligten Staaten aufgelöst, die meisten blieben bestehen. Nach der Entstehung des Landes Baden-Württemberg 1952 entfielen alle Grenzen zwischen Baden, Württemberg und Hohenzollern und damit auch die Exklaven. Deren Zugehörigkeit zum jeweiligen, vormals badischen, württembergischen oder hohenzollernschen Landkreis blieb jedoch zunächst unangetastet, so dass die Verwaltungsgrenzen des neuen Bundeslandes noch lange von den überkommenen historischen Verhältnissen geprägt war. Erst die Kreisreform 1973 beseitigten die letzten dieser Spuren.
Die nachfolgende Liste führt alle Exklaven und Kondominien auf, die auf dem Gebiet Baden-Württembergs noch nach 1810 bestanden. Baden-Württemberg selbst besitzt noch heute neben der Exklave Büsingen am Hochrhein in der Schweiz zwei Exklaven und eine Enklave, die durch den komplizierten Grenzverlauf bei der hessischen Ortschaft Ober-Laudenbach entstehen.
Hessische Exklaven
- Wimpfen (seit 1930 Bad Wimpfen) mit dem Teilort Hohenstadt, zwischen Baden und Württemberg gelegen, war bis 1802/03 Reichsstadt und gelangte dann an Hessen-Darmstadt. Am 26. November 1945 verfügten die amerikanischen Besatzungsbehörden, dass die Stadt fortan vom benachbarten badischen Landkreis Sinsheim verwaltet werden solle, durch einen Bürgerentscheid wechselte die Stadt zum 1. Mai 1952 in den ebenfalls benachbarten, württembergischen Landkreis Heilbronn.[8] (Nähere Einzelheiten siehe im Artikel zu Bad Wimpfen.)
- Helmhof: 1223 schenkte König Heinrich VII. der Stadt Wimpfen Waldbesitz im Forstwald. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich am Waldrand eine kleine Ansiedlung, der Helmhof, der teils auf (Neckar-)Bischofsheimer, teils auf Wimpfener Markung lag. Mit dem Übergang Wimpfens an Hessen wurde der Wimpfener Anteil am Helmhof zu einer hessischen Enklave innerhalb Badens. Gemeinderechtlich noch immer zu Bad Wimpfen gehörend, wechselte der Helmhof mit diesem 1945 in den Landkreis Sinsheim. Der Bürgerentscheid in Bad Wimpfen, der dessen Wechsel in den Landkreis Heilbronn brachte, war mit der Bedingung verknüpft, dass keine neuen Exklaven entstehen durften. Daher wurde der Helmhof zum 1. April 1952 der Stadt Neckarbischofsheim zugeschlagen.[9]
- Finkenhof: Ähnlich wie der Helmhof war der Finkenhof ein Besitz der Reichsstadt Wimpfen, der zu einer Enklave innerhalb Badens wurde. Analog zum Helmhof gelangte der Finkenhof nach dem Landkreiswechsel Bad Wimpfens am 1. April 1952 zur Gemeinde Hochhausen, mit der zusammen er am 1. Januar 1972 nach Haßmersheim eingemeindet wurde.
- Zimmerhöferfeld: Das Zimmerhöferfeld war ein unbewohntes, im Besitz Bad Wimpfens befindliches Flurstück nördlich von Bad Rappenau, das am 1. April 1952 nach Bad Rappenau umgemeindet wurde.
- Kürnbach wurde zunächst durch die Herren von Sternenfels beherrscht, die Lehnsleute der Grafen von Katzenelnbogen waren. Ein Teil des Dorfs wurde um 1320 an Württemberg verpfändet, die übrigen Teile wurden an die Landgrafen von Hessen vererbt, deren darmstädtische Linie ihren Teil 1598 einzog. 1810 gelangte der württembergische Anteil am Dorf im Zuge eines Gebietsaustausches an Baden.[10] Kürnbach war somit ein badisch-hessisches Kondominat, das an Württemberg grenzte. 1905 gab Hessen-Darmstadt seinen Gebietsanteil im Austausch gegen die badische Enklave Michelbuch auf.[11]
Badische Exklaven
- Schluchtern: Der Ort wurde durch die Herren von Weinsberg 1430 an die Kurpfalz verpfändet, ein Jahr später verkauft. 1803 fiel der Ort kurzzeitig an das Fürstentum Leiningen, von dort 1806 an Baden, während die umliegenden Gebiete an Württemberg gingen, so dass Schluchtern nun eine badische Enklave in Württemberg war. Mehrere Anläufe beider Seiten, den Ort an Württemberg zu übertragen, blieben ohne Ergebnis.[12] Erst nach der Bildung Baden-Württembergs wurde Schluchtern zum 1. April 1956 vom badischen Landkreis Sinsheim an den württembergischen Landkreis Heilbronn übertragen.[13] Am 1. Januar 1970 vereinigte sich Schluchtern mit seinem Nachbarort Großgartach zur neuen Gemeinde Leingarten. Großgartach war selbst zeitweilig ein Kondominium zwischen Baden und Württemberg gewesen, der badische Anteil wurde jedoch 1806 an Württemberg abgetreten.[14]
- Tepfenhard (in W)
- Adelsreute (in W) wurde durch Landesgesetz zum 1. Januar 1969 vom Landkreis Überlingen in den umliegenden Landkreis Ravensburg verlegt[15] und am 1. Oktober 1974 nach Ravensburg eingemeindet.[16]
- Büsingen am Hochrhein: Die Gemeinde gehörte einst zur vorderösterreichischen Landgrafschaft Nellenburg. Seit 1535 wurde dort, wie in die übrigen Dörfer der Umgebung, die Vogtei durch eine Schaffhauser Familie ausgeübt. Nach langwierigen Streitigkeiten um die Entführung des Vogts Eberhard Im Thurn verlor Schaffhausen seine Rechte an Büsingen und konnte es im Gegensatz zu den anderen Dörfern des Reiats später nicht in seinen Besitz bringen.[17] Büsingen verblieb daher bei Nellenburg, kam 1805 an Württemberg[18] und 1810 an Baden[19]. Im 20. Jahrhundert schlugen zahlreiche Bemühungen Büsingens, der Schweiz beizutreten, fehl.[20] Büsingen ist daher noch immer eine baden-württembergische Exklave innerhalb der Schweiz, gehört jedoch seit 1967 zum schweizerischen Zollgebiet.[21]
- Michelbuch ist ein unbewohntes Waldstück zwischen Neckarsteinach und Hirschhorn, das bis 1904 eine badische Enklave innerhalb Hessens bildete. Es wurde im Austausch gegen den hessischen Kondominatsanteil Kürnbach an Hessen abgetreten; aufgrund der damaligen vertraglichen Bestimmungen ist es noch heute ein gemeindefreies Gebiet.
- Ober-Laudenbach: Der Grenzverlauf zwischen Baden-Württemberg und Hessen um den Heppenheimer Stadtteil Ober-Laudenbach herum ist sehr kompliziert. Die den Ort durchquerende Straße gehört zum Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Laudenbach, wodurch der größte Teil Ober-Laudenbachs von Hessen abgetrennt wird und eine Enklave in Baden-Württemberg bildet. Innerhalb dieser Enklave gibt es eine weitere Enklave, die wiederum zu Baden-Württemberg gehört. Ferner besteht südlich des Orts eine kleine baden-württembergische Exklave in Hessen. Der Ursprung dieses kuriosen Grenzverlaufs liegt im Jahr 1485, als Laudenbach an das Bistum Worms verkauft wurde und aus Versehen einige Gebiete vergessen wurden. Diese schlossen sich später dem Amt Lindenfels an und gelangten so 1802 an Hessen, während Laudenbach zugleich an Baden fiel.[22]
- Wangen grenzte im Osten an den württembergischen Ort Jettkofen und war ansonsten von hohenzollerischem Territorium umgeben. Die Gemeinde Wangen wurde durch Landesgesetz zum 1. Januar 1969 vom Landkreis Überlingen in den Landkreis Sigmaringen verlegt[23] und am 1. Dezember 1971 in die Gemeinde Ostrach eingemeindet.[24]
- Dichtenhausen (in Hz) Durch Landesgesetz wurde Dichtenhausen zum 1. Januar 1969 von der Gemeinde Burgweiler (Landkreis Überlingen) abgetrennt und der Gemeinde Ostrach (Landkreis Sigmaringen) zugeordnet.[25]
- Widdern (Kondominat mit W, in W)
- Edelfingen (Kondominat mit W, in W)
Württembergische Exklaven
- Hohentwiel: Das weitab von den württembergischen Stammlanden gelegene Hegau geriet gegen Ende des 15. Jahrhunderts ins Blickfeld württembergischer Interessen, da es Teil einer möglichen Landbrücke zur Grafschaft Mömpelgard war. 1511 erwarb Herzog Ulrich von den Burgherren, dem Geschlecht der Klingenberg, ein Zugangsrecht auf der den Hegau beherrschenden Festung Hohentwiel. Als Ulrich zwischen 1519 und 1534 aus Württemberg vertrieben wurde, nahm er Zuflucht in der Burg und kaufte diese 1521 vorläufig, 1538 dann endgültig.[26] Die Burg bildete fortan eine isolierte Besitzung Württembergs, die nächstgelegene württembergische Stadt war Tuttlingen. Als Württemberg 1805 die Landgrafschaft Nellenburg erwarb[18], wurde der Hohentwiel kurzzeitig mit dessen übrigen Besitzungen verbunden. Nellenburg wurde jedoch 1810 an Baden abgetreten[19], so dass der Hohentwiel danach eine Exklave innerhalb Badens bildete. 1850 wurde die Festungsdomäne der Stadtgemeinde Tuttlingen zugeschlagen[26]. Am 1. Januar 1969 wurde der Ortsteil Hohentwiel durch Landesgesetz von Tuttlingen nach Singen umgemeindet.[27]
- Bruderhof (in B)
- Deubach, mit Sailtheim/Hofstetten? (in Ba) Am 1. Januar 1972 wurde Deubach in die Stadt Königshofen im Landkreis Tauberbischofsheim eingemeindet[28] und trat so in einen "badischen" Landkreis über. Heute ist es ein Ortsteil von Lauda-Königshofen.
- Bowiesen (zw Ba/By)
- Jettkofen: Der nördlich von Ostrach gelegene Weiler war durch einen wenige Meter breiten Streifen mit dem Territorium Württembergs verbunden und daher eigentlich keine Exklave, auch wenn sämtliche Straßenverbindungen nach Württemberg durch hohenzollerisches Gebiet verliefen. Jettkofen grenzte im Westen an die badische Exklave Wangen, war im Norden mit Württemberg verbunden und ansonsten von Hohenzollern umgeben. Auf badischen Landkarten des 19. Jahrhunderts wurde Jettkofen fälschlicherweise als Exklave eingezeichnet; dieser Fehler wurde in anderen Kartenwerken bisweilen übernommen.[29] Am 1. Januar 1973 wurde Jettkofen Bestandteil des neuen Landkreises Sigmaringen, und am 1. Januar 1975 wurde es nach Ostrach eingemeindet.[30]
- Wirnsweiler (in Hz)
- Mägerkingen/Mariaberg/Bronnen/Hausen (in Hz)
Hohenzollerische Exklaven
- Thalheim: Der Ort gehörte zur Grafschaft Sigmaringen, mit der 1535 die Grafen von Hohenzollern belehnt wurden.[31][32] In der Folge verblieb es bei diesen, während das umliegende fürstenbergische Gebiet 1806 an Baden fiel[33]. Dadurch bildete Thalheim eine in Baden gelegene Exklave, bis die umliegenden Gemeinden, darunter Leibertingen, 1973 zum neuen Landkreis Sigmaringen kamen. Am 1. Januar 1975 wurde Thalheim nach Leibertingen eingemeindet.[34]
- Thiergarten (in B)
- Igelswies (in B)
- Tautenbronn (in B)
- Mühlhausen (in B) Durch Landesgesetz wurde Mühlhausen zum 1. Januar 1969 von der Gemeinde Selgetsweiler (Landkreis Sigmaringen) abgetrennt und der Gemeinde Herdwangen (Landkreis Überlingen) zugeordnet.[35] Mit diesem kam es während der Kreisreform zurück zum Landkreis Sigmaringen und ist heute Bestandteil der Gemeinde Herdwangen-Schönach.
- Wilflingen: Der Ort war seit ca. 1300 im Besitz der Grafen von Zollern, nach dessen Erbteilung gehörte es zur Linie Hohenzollern-Hechingen[36]. Bereits zuvor außerhalb des geschlossenen hohenzollerischen Gebiets gelegen, war es ab 1805 vollständig von württembergischen Besitzungen umschlossen. Zum 1. Januar 1969 wurde die Gemeinde Wilflingen durch Landesgesetz vom Landkreis Hechingen in den sie umgebenden Landkreis Rottweil verlegt[37] und am 1. Januar 1974 nach Wellendingen eingemeindet.[38]
- Beuron / Bärenthal: Die beiden einst im Besitz des Klosters Beuron befindlichen Gemeinden wurden 1803 dem Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen zugeschlagen[39] und bildeten fortan eine zwischen Baden und Württemberg gelegene hohenzollerische Exklave. Beuron erhielt durch die Kreisreform 1973 eine Verbindung zum Rest des Landkreises Sigmaringen, während Bärenthal dem Landkreis Tuttlingen zugeschlagen wurde.
- Langenenslingen mit Billafingen (in W)
- Warmtal Kondominat?
- Burgau (Kondominat mit W in W)
- Achberg: Die Herrschaft Achberg gelangte 1691 an den Deutschen Orden. Dessen Besitzungen wurden 1806 an verschiedene Territorien verteilt, wobei Achberg an Hohenzollern-Sigmaringen fiel[40] und so zu einer hohenzollerischen Exklave zwischen Bayern und Württemburg wurde. Zum 1. Januar 1969 wurde die Gemeinde Achberg durch Landesgesetz vom Landkreis Sigmaringen in den benachbarten württembergischen Landkreis Wangen verlegt[41].
Bahnhöfe: Basel Badischer Bahnhof, Schaffhausen, Jestetten
Quellen
- ↑ Wortlaut des Reichsdeputationshauptschlusses
- ↑ Wortlaut des Pressburger Friedensvertrags
- ↑ Wortlaut der Rheinbundakte
- ↑ Wortlaut des Tauschvertrags von 1806
- ↑ Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Württemberg und Baden
- ↑ Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Baden und Hessen
- ↑ Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Bayern und Württemberg
- ↑ Böttger, Annemieke: Baden, Hessen oder Württemberg? Bad Wimpfen, die Stadt, um die drei Länder warben. – In: Schönes Schwaben, 16/17, 2002 (4), Seiten 48–51.
- ↑ http://www.neckarbischofsheim.de/html/helmhof.html
- ↑ Artikel III, Punkt 7 des Grenzvertrags von 1810
- ↑ http://www.bahnbruecken.de/ortsverzeichniskarlsruhe.html#Kürnbach
- ↑ Geschichte von Schluchtern
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1956, Seite 7
- ↑ Artikel 5 des Tauschvertrags von 1806
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 804
- ↑ http://www.buesingen.de/buesingeneinst/imthurn.html
- ↑ a b Artikel 8 des Pressburger Friedens
- ↑ a b Artikel II des Grenzvertrags von 1810
- ↑ http://www.buesingen.de/buesingeneinst/nicht.ch.html
- ↑ Staatsvertrag über die Einbeziehung Büsingens in das schweizerische Zollgebiet
- ↑ http://domfree.de/wernerschaab/Homepage/Woichwohne/kleinstaaterei.html
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 37
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
- ↑ a b http://www.historisches-wuerttemberg.de/burgen/hohentw/hohentw.htm
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 106
- ↑ Grenzsteinmuseum Ostrach
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 808
- ↑ http://www.thalheim-online.de/otth.htm
- ↑ http://www.lpb.bwue.de/publikat/szpl23g.htm
- ↑ Artikel 24 der Rheinbundakte
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 803
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
- ↑ http://www.wellendingen.de/wDeutsch/Wellendingen/Geschichte/wilflingen.asp
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1973, Seite 869
- ↑ Paragraph 10 des Reichshauptdeputationsschlusses
- ↑ Artikel 23 der Rheinbundakte
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147