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COVID-19-Impfung in Deutschland

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Impfung gegen COVID-19 in einem Impfzentrum
Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland nach bestätigten Infektionen pro 100.000 Einwohner, Stand: 23. November 2021[1]

Im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie (zur Situation in Deutschland vgl. COVID-19-Pandemie in Deutschland), die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird, haben Bund und Länder im November 2020 eine nationale Impfstrategie beschlossen, um Impfungen in Deutschland zu ermöglichen.[2]

Der Bund finanziert die Beschaffung der Impfstoffe, die Länder organisieren die Verteilung und richten Impfzentren ein. Um die ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoffen sicherzustellen, bedient sich der Bund eines zentralen Beschaffungsmechanismus über die Europäische Kommission. Die Impfstoffzulassung für alle EU-Mitgliedsstaaten erfolgt durch die Europäische Kommission im Anschluss an eine Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).[3]

Am 21. Dezember 2020 erhielt der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer die bedingte Marktzulassung in der EU.[4][5] Die ersten Impfungen fanden am 26. Dezember 2020 statt.[6] Am 6. Januar 2021 wurde der Impfstoff Spikevax von Moderna zugelassen. Bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna handelt es sich um mRNA-Impfstoffe.[7] Am 29. Januar 2021 folgte der Vektorimpfstoff Vaxzevria von AstraZeneca/Oxford.[8] Am 11. März 2021 wurde der Vektorimpfstoff Ad26.COV2.S von Janssen/Johnson & Johnson zugelassen.[9][10]

Bei der Logistik und Verteilung der Impfstoffe waren komplexe, bisher einmalige Aufgaben zu bewältigen. Es gab unterschiedliche Anforderungen bereits bei der Kühlung, bis hin zur Ultratiefkühlung auf Trockeneis.[11][12]

In Deutschland fand bis zum 6. Juni 2021 eine Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen nach der vom Bundesministerium für Gesundheit aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Coronavirus-Impfverordnung statt. Diese galt ab 15. Dezember 2020 und sah vor, dass zuerst Personen geimpft werden sollen, die über 80 Jahre alt sind, im Gesundheitswesen oder in Pflegeberufen arbeiten und daher einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[13][14]

Ab 18. November 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) allen Personen ab 18 Jahren eine COVID-19-Auffrischungsimpfung. Vulnerable Personen, Bürger ab einem Alter von 70 Jahren, Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, medizinisches und pflegerisches Personal sowie Schwangere ab dem zweiten Trimenon sollten dabei priorisiert werden. Daneben werden alle bisher ungeimpften Personen dringend aufgerufen, dies nachzuholen.[15]

Impfziele

Auf der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder am 1. Februar 2021 erklärte Merkel zum Ziel der Impfkampagne gegen COVID-19, dass jeder Impfwillige bis zum Ende des Sommers 2021 ein Impfangebot erhalte.[16] Dafür mussten Vakzine schnell produziert, den Impfstellen geliefert und verimpft werden.

Den Zeitpunkt, an dem alle Menschen in Deutschland, gegen deren Impfung keine medizinischen Bedenken bestehen und die bereit sind, sich impfen zu lassen, als vollständig geimpft gelten können, definiert das Robert Koch-Institut als „Ende der Impfserie“. Von Bedeutung ist hierbei, dass der Status eines Genesenen auf sechs Monate ab dem ersten Positivtest auf SARS-CoV-2 befristet ist. Auch diese Personengruppe gehört also zu denen, die (wenn auch zeitlich versetzt) zu impfen sind und damit das Ende der Impfserie verzögern.

Das Robert Koch-Institut erklärte im Juli 2021 zu den hohen Erwartungen an die Herdenimmunität, es sei möglich, dass es je nach zugrundegelegten Parametern „selbst bei einer 100 %igen Impfquote nicht gelingen“ könnte, den Erreger zu eliminieren.[17] Ende Juli 2021 konkretisierte es: „Die Vorstellung des Erreichens einer ‚Herdenimmunität‘ im Sinne einer Elimination oder sogar Eradikation des Virus ist jedoch nicht realistisch.“[18] Zuvor äußerte sich bereits der Virologe Christian Drosten kritisch, was die Hoffnung auf eine Herdenimmunität angeht.[19]

Zur Jahresmitte 2021 kam in Deutschland die Vorstellung auf, es gebe eine Art „Wettlauf“ zwischen der Delta-Mutante und dem Tempo, mit dem die Impfquote zunehmen würde, mit dem Risiko, dass Letzteres sich als zu langsam erweisen und dass die Endquote zu niedrig sein könnte.[20] Bereits im Frühjahr 2021 waren in Deutschland Stufenpläne entwickelt worden, die sowohl Lockerungen als auch Verschärfungen von Verhaltensregeln vorsahen, je nach Entwicklung der Pandemielage.[21]

Als das „Ende der Impfserie“ in greifbare Nähe rückte, kam eine Diskussion darüber auf, ob man in Deutschland ab Herbst 2021 mit Drittimpfungen beginnen solle.[22] Am 25. Juni 2021 empfahl Leif Erik Sander, Infektionsimmunologe an der Berliner Charité, dass sich zumindest Senioren und Menschen mit Immunschwächen im Herbst 2021 ein drittes Mal impfen lassen sollten, da bei diesem Personenkreis das Nachlassen der Wirkung der Erst- und Zweitimpfung besonders ausgeprägt und gefährlich sei. Solche Impfungen seien parallel zu der alljährlichen Grippeschutzimpfung möglich.[23] Andreas Radbruch, Immunologe und Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Rheuma-Forschungszentrums, lehnt eine „generalisierte Drittimpfung“ gegen COVID-19 ab. Statt generell zur Booster-Impfung in Deutschland aufzurufen, solle man sich „lieber darum kümmern, dass auch andere, ärmere Länder mit Impfstoff versorgt werden“. Anderenfalls müssten die Grenzen Deutschlands dauerhaft geschlossen bleiben, damit das Land vor immer neuen Varianten geschützt werden könne.[24] Reinhold Förster, Professor für Immunologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, plädierte am 1. November 2021 dafür, allen Menschen in Deutschland eine dritte Impfung anzubieten.[25]

Organisation und Logistik der Impfungen

Zum Impfzentrum weisendes Verkehrszeichen
Impfzentrum Ludwigsburg
COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln. Testlauf, Dezember 2020

Entwicklung der Impfeinrichtungen

Bis Frühjahr 2021 wurden in Deutschland mehrere Hundert Impfzentren geschaffen. Die Länder wählten dabei unterschiedliche Örtlichkeiten und Organisationsstrukturen bis hin zu mobilen Impfteams. Nachdem (Stand Herbst 2021) drei Viertel der Erwachsenen und ein Drittel der Kinder zwischen 12 und 17 Jahren in Deutschland vollständig geimpft seien, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit von Impfzentren in unveränderter Zahl. In einigen Bundesländern sollen sie nach dem 30. September 2021 geschlossen werden.[26]

Das ZDF berichtete bereits am 5. August 2021 über die offene Zukunft der Impfzentren und spricht ab Oktober 2021 von teilweisen Schließungen, die zunächst nur vorerst erfolgen sollen. Es seien noch 442 Impfzentren in Betrieb, einige seien aber bereits geschlossen oder zusammengelegt worden. Grundsätzlich stehe der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, die Zentren zu schließen oder in einen Stand-By-Modus zu versetzen und stattdessen auf mobile Impfteams zu setzen. Einzig das Bundesland Berlin wolle weiterhin zwei Impfzentren betreiben. Schließungen hätten zur Folge, dass die Impfarbeit künftig hauptsächlich von mobilen Teams und Ärzten zu stemmen wäre. Ein noch ungeklärtes Problem sei auch die weitere Finanzierung der Impfzentren, die bislang nur bis 30. September 2021 gesichert sei. In der Vergangenheit zahlten Bund und Länder die Zentren je zur Hälfte. Ginge es nach den Ländern, solle das bisherige Impfmodell fortgesetzt werden.[27]

Niedergelassene Ärzte

Mitte März 2021 wurde die Grundlast der Impfzentren für den Folgemonat April auf 2,25 Millionen Impfungen pro Woche festgelegt. Allerdings war nicht absehbar, wie viel Impfstoff zu dieser Zeit zur Verfügung stehen würde. Dadurch blieb zunächst offen, welche Impfstoffmengen Hausärzte tatsächlich erhalten können.[28] Die Impfungen in Hausarztpraxen begannen am 6. April 2021.[29] 35.000 Hausarztpraxen hatten dafür 1,4 Millionen Dosen bestellt.[30] In den ersten beiden April-Wochen wurden jeweils rund eine Million Dosen geliefert, bis Ende April wurde eine Verdreifachung erwartet.[30][31] Anfang Juni beteiligten sich bereits über 70.000 Praxen.[32]

In einem ersten Schritt sollten niedergelassene Hausärzte im kassenärztlichen System impfen, später auch Fachärzte und Privatärzte einbezogen werden. Der Bund sah vor, dass (ähnlich wie bei Grippe-Impfstoffen) der Großhandel mit Impfstoff beliefert wird, der über Apotheken die Hausärzte damit versorgt. Als Nebeneffekt sollte der Meldeumfang der Impfungen reduziert werden.[33] In den ersten beiden April-Wochen des Jahres 2021 sollte von Hausärzten ausschließlich der Impfstoff von BioNTech verimpft werden, nach Zwischenstufen die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson.[34] Dies wurde maßgeblich auch durch neue Erkenntnisse zur Stabilität des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer außerhalb der Ultratiefkühlung ermöglicht.[35][36]

Priorisierung

Die Impfungen waren zunächst an eine Priorisierung gebunden. Die Impfung selbst ist freiwillig. Risikogruppen sollten zuerst berücksichtigt werden. Die Impfverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit beruhten auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI), des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.[14][37][38]

Während die Zuordnung von Personen zu Prioritätsgruppen durch Bundesverordnung geregelt war, entschied zunächst jedes Bundesland für sich, wer innerhalb einer Gruppe priorisiert wird.[39] Menschen in Pflegeeinrichtungen konnten durch mobile Impfteams direkt vor Ort geimpft werden. Jedes Bundesland legte für sich fest, wie die verschiedenen Gruppen informiert und die Termine vergeben werden. In den meisten Ländern wurden Menschen mit Impfberechtigung angeschrieben und konnten dann telefonisch oder online Termine vereinbaren. Die Impfung des Krankenhauspersonals erfolgte in manchen Ländern parallel, in anderen wurden die Bewohner von Pflegeheimen vorgezogen.[40][41]

Verstöße gegen die Impfverordnung blieben in der Regel folgenlos.[42] Teils wurde vorgeschlagen, dies als Ordnungswidrigkeit einzustufen.[43]

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte Anfang Januar 2021 an, dass im Sommer alle Impfwilligen ein Impfangebot erhalten können.[44] Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, die Bundesregierung beabsichtige, dass alle Bürger bis zum 21. September 2021 die Möglichkeit bekommen sollen, eine (Erst-)Impfung zu erhalten.[45][46]

Im Zuge des Starts der Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca wurde die Impfverordnung am 8. Februar 2021 angepasst. Dieser war zunächst nur in der Altersgruppe 18 bis 65 Jahre zur Verimpfung vorgesehen.[37]

Am 24. Februar 2021 trat eine Änderung in Kraft, wonach Personen, die in Kinderbetreuungsstätten, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, der zweithöchsten Prioritätsgruppe zugeordnet werden.[47] Am 8. März 2021 trat die dritte Impfverordnung in Kraft.[48] Danach sind unter anderem pflegende Angehörige nun mit höchster Priorität impfberechtigt. Testendes Personal kann in Prioritätsgruppe 2 aufrücken. Von der bisherigen Impfreihenfolge kann auch abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe nötig ist, ebenso wenn dadurch eine dynamische Ausbreitung von Ansteckungen in hoch belasteten Grenzregionen (sog. Ringimpfung) sowie in oder aus Hochinzidenzgebieten (sog. Riegelimpfung) verhindert werden kann. Die Vorgabe, den Impfstoff von AstraZeneca nur Menschen zwischen 18 und 65 Jahren zu verabreichen, sollte nicht mehr gelten. Auch sind die Zeitintervalle zwischen den beiden Impfungen für die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht mehr ausdehnbar. Die Länder können künftig schriftliche Informationen von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen über einen priorisierten Anspruch auf die Schutzimpfung als solchen anerkennen. Auch Arztpraxen und Betriebsärzte dürfen nun Impfungen vornehmen. Die Impfzentren und mobilen Impfteams sollen unverändert beibehalten werden.[38][49][50]

Am 10. Mai 2021 gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bekannt, dass die Priorisierung für den Impfstoff von Johnson & Johnson aufgehoben wurde. Damit werde ebenso verfahren wie mit dem von AstraZeneca, das heißt, dass auch Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson nicht nur bei über 60-Jährigen verimpft werden kann. Die gleichen Vorgaben gelten auch bei der ärztlichen Aufklärung.[51]

Am 17. Mai 2021 wurde gemeldet, dass nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ab dem 7. Juni 2021 die Impfpriorisierung gänzlich aufgehoben werden soll. Damit würde in regionalen Impfzentren, Arztpraxen und bei Betriebsärzten die bisherige Einteilung nach Alter, Vorerkrankungen und Beruf entfallen.[52]

Kreuzimpfungen

Eine Möglichkeit, den Schutz vor Infektionen und Erkrankungen an COVID-19 zu erhöhen, besteht darin, dass die Zweitimpfung mit einem Impfstoff einer anderen Wirkstoffgruppe erfolgt als die Erstimpfung. Dieses Verfahren wird Kreuzimpfung, heterologe Impfung[53] oder englisch Mix-and-match-vaccination („Impfungen mischen und anpassen“) genannt.[54] Es kann auch bei einer Zweitimpfung bei Personen angewandt werden, die ursprünglich nur einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden.[55] Von diesem Verfahren abzugrenzen sind Auffrischungsimpfungen, bei denen frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Drittimpfung vorgenommen wird, nach Möglichkeit mit einer weiterentwickelten Variante des bei der Erst- und/oder Zweitimpfung verwendeten Impfstoffs.[56]

Auffrischungsimpfungen und Zusatzimpfungen für Grundimmunisierte

Auffrischungsimpfungen und Zusatzimpfungen für Grundimmunisierte, sogenannte Booster-Impfungen, können nach Abschluss der Grundimpfung an bestimmte Risiko- oder Bevölkerungsgruppen von den dafür zugelassenen medizinischen Einrichtungen verabreicht werden.

Regulär können die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) nach der zweiten Impfdosis verabreicht werden, wobei Genesene nur eine Dosis benötigen. Auffrischungsimpfungen können aber auch nach Verabreichung der zweiten Dosis des Vektorimpfstoffs Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford) oder nach Impfung mit nur einer Dosis des Vektorimpfstoffs Ad26.COV2.S (Janssen/Johnson & Johnson) von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) der Europäischen Kommission zur Zulassung empfohlen werden. Werden die genannten mRNA-Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen nach einer Grundimmunisierung mit den Vektorimpfstoffen Vaxzevria oder Ad26.COV2.S in der Europäischen Union (EU) zugelassen, kann die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) den Ärzten die Verimpfung in Deutschland empfehlen. Die auf mRNA basierenden COVID-19-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax kõnnen dann entsprechend den Maßgaben der genannten Behörden zur Auffrischung der Grundimmunisierung gegen COVID-19 verimpft werden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) antwortete am 25. Juni 2021 auf die von ihm selbst gestellte Frage: „Könnte nach einer abgeschlossenen Impfserie eine spätere Auffrischimpfung mit einem anderen COVID-19-Impfstoff erfolgen?“, dass nichts dagegen spreche.[57]

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission beim RKI, Thomas Mertens, ging Mitte Mai 2021 davon aus, dass 2022 alle gegen COVID-19 Geimpften ihren Impfschutz gegen COVID-19 auffrischen müssten, denn noch ist nicht genau bekannt, wie lange der Impfschutz anhält.[58] Da einigen Studien zufolge der Impfschutz nur ca. sechs Monate anhält, werde für bestimmte Risikogruppen in der Bevölkerung im Herbst 2021 eine Auffrischungsimpfung notwendig sein.[59]

Auch die Hersteller BioNTech und Pfizer gehen von einer geringeren Schutzwirkung bei Infektionen mit der Delta-Variante aus und wollen deshalb die Zulassung von Auffrischungsimpfungen 6 bis 12 Monate nach der Zweitimpfung beantragen. Begründet soll der Antrag damit werden, dass durch eine Drittimpfung die Anzahl der Antikörper um das 5- bis 10-fache erhöht wird. Schwerwiegende COVID-19-Erkrankungen, verursacht durch die Varianten des Wildtyps von SARS-CoV-2, könnten so vermieden werden. Zugleich arbeite man an einem modifizierten Impfstoff, der besser an die Delta-Variante angepasst sein soll.[60]

Der Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, gefasst in der 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK 2021) vom 2. August 2021, sah Folgendes vor:[61][62]

  • Ab September 2021 starten die Auffrisch- und Zusatzimpfungen
  • Alle Länder werden nun Impfungen für 12- bis 17-Jährige anbieten

Zu den vorgesehenen Auffrischungs- und Zusatzimpfungen war dem Beschluss vom 2. August 2021 zu entnehmen:[63]

  • Es wird ab September 2021 im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten.
  • Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte sollen zu Hause durch ihre behandelnden Ärzte Auffrischimpfungen erhalten. Dabei soll es sich immer um einen mRNA-Impfstoff unabhängig vom zuvor verabreichten Impfstoff handeln.
  • Darüber hinaus wird ab September 2021 ebenfalls im Sinne gesundheitlicher Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff von AstraZeneca (Vaxzevria) oder Johnson & Johnson (Ad26.COV2.S) erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder Spikevax (Moderna) angeboten.

Solche Zusatzimpfungen sollen in den Impfzentren der Länder sowie durch niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte erfolgen. Die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) sehe allerdings – nach der Entscheidung Israels zu Auffrischimpfungen für ältere Menschen – für Deutschland noch nicht die nötige Datengrundlage für eine solche Empfehlung. Aus der Sicht ihres Vorsitzenden Thomas Mertens spreche keineswegs etwas dagegen, wenn ein Staat auf der Grundlage seiner Fürsorgepflicht solche Impfangebote mache, auch ohne Evidenz. Die STIKO könne jedoch nur Empfehlungen abgeben, die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen.

Tedros Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, verlange ein vorübergehendes Moratorium für Auffrischungsimpfungen, solange noch viele ärmere Länder auf Impfdosen warten. Ghebreyesus würde es begrüßen, wenn bereits begonnene Auffrischimpfungen ausgesetzt werden, bis zumindest zehn Prozent der Weltbevölkerung geimpft sind. Dabei gehe er von einem Zeitraum bis mindestens Ende September 2021 aus.[64]

Der Virologe Christian Drosten sei überzeugt, dass die meisten vollständig Geimpften keine Auffrischungsimpfung benötigen. Er erwarte auch kein Auftreten einer neuen Virusvariante, die gegen die verfügbaren Impfstoffe resistent wäre. Dies gelte allerdings nicht für alte Menschen und bestimmte Risikopatienten: „Nach einem halben Jahr geht das über die Impfung erworbene Antikörper-Level vor allem bei sehr alten Menschen deutlich runter.“ Im Herbst 2021 komme es darauf an, erst einmal die Impflücken bei den über 60-Jährigen zu schließen.[65]

Laut einem Bericht des Ärzteblattes vom 31. August 2021 schlage der Berufsverband Deutscher Laborärzte eine Priorisierung der Personengruppen für Drittimpfungen anhand sogenannter Surrogat­-Neutralisationstests vor. Dieses Testverfahren kann die Konzentration von Antikörpern im Blut bestimmen. Es werde angenommen, dass unter einem Wert von 21.8 Binding Antibody Units (BAU) kein Immunschutz gegen das Coronavirus mehr besteht, so dass diese Personen bei den Auffrischungsimpfungen priorisiert werden sollten. Anschließend sollte es zu einer regelmäßigen Messung des Antikörperspiegels kommen, um diese besonders gefährdete Gruppe bestmöglich zu schützen. Über einem Wert von 1.000 BAU sei eine Drittimpfung unnötig.[66]

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat nach einem Bericht des gleichen Fachmediums vom 2. September 2021 das Fehlen einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim RKI für Auffrischungsimpfungen kritisiert. Noch fehlten aussagekräftige Studien, ob, wann und für wen die sogenannte Booster-Impfung angezeigt ist. Er halte es deshalb für einen Fehler, dass Bund und Länder in der Breite Auffrischungsimpfungen ankündigten, ohne eine entsprechende Empfehlung abzuwarten. Wohl spreche einiges dafür, dass diese für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, mit einem geschwächten Immunsystem und Hochbetagte sinnvoll ist. Sie seien aber nach bisherigen Erkenntnissen für die meisten Geimpften nicht sofort nötig. Besorgt zeigte sich auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach: „Ich befürchte, dass jetzt viele mit einer dritten Impfung versehen werden, die davon nicht profitieren, während diejenigen, die sie dringend benötigen würden, sie nicht bekommen.“ Auch der Virologe Hendrik Streeck hat Zweifel am Sinn einer dritten Impfung geäußert: „Es gibt keinen belastbaren Hinweis, dass die Wirkung von zwei Impfungen derart nachlässt, dass sie das Hauptziel des Schutzes vor einem schweren Verlauf prinzipiell nicht mehr gewährleisten.“ Eine Booster-Impfung könne allenfalls bei Risikopatienten sinnvoll sein.[67]

Am 23. September 2021 wurde bekannt, dass die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) die Verabreichung einer dritten Impfstoffdosis zur Ergänzung der Grundimmunisierung bei Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem empfohlen hat. Zu dieser Risikogruppe gehören beispielsweise Menschen mit einem Immundefekt, einer Autoimmunerkrankung oder solche, bei denen eine Organtransplantation vorgenommen wurde. Innerhalb der Risikogruppen solle jedoch je nach dem Ausmaß der Immunsuppression differenziert werden und der Zeitpunkt der Verabreichung einer dritten Impfstoffdosis danach richten, in welchem Ausmaß das Immunsystem eines Betroffenen geschwächt ist. Eine altersgruppenbezogene Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung für bereits vollständig geimpfte Personen gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Da deutlich schwerer zu beantworten sei, wann für Nichtrisikopatienten eine Auffrischungsimpfung nötig wird, wolle die STIKO zusammen mit dem Robert Koch-Institut prüfen, wie häufig und wie ausgeprägt COVID-19-Erkrankungen in höheren Altersgruppen auftreten. Sollte sich zeigen, dass es ab einem bestimmten Alter häufiger zu Impfdurchbrüchen kommt, könnte es auch eine allgemeine Impfempfehlung für Menschen im Alter von etwa 60 bis 80 Jahren geben.[68]

Am 24. September 2021 empfahl die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO), Impfungen gegen das Coronavirus und gegen Grippe gleichzeitig vorzunehmen. Ein Impfabstand müsse nicht eingehalten werden. Bisher lägen zwar noch keine veröffentlichten Ergebnisse zur gleichzeitigen Gabe von in Deutschland zugelassenen Totimpfstoffen vor, zu denen die meisten Grippeimpfstoffe gehörten. Daten aus Großbritannien zeigten jedoch nur leicht erhöhte Impfreaktionen.[69]

Die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) hat am 7. Oktober 2021 für Menschen ab 70 Jahren eine Auffrischungsempfung empfohlen. Gleiches gelte für die Bewohner von Altenheimen, das Personal mit direktem Kontakt zu Betreuten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen. Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit einem der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer oder Spikevax von Moderna) soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen. An Personen, die mit dem Vektorimpfstoff Ad26.COV2.S von Janssen/Johnson & Johnson geimpft wurden, solle wegen der vergleichsweise geringeren Wirksamkeit zusätzlich eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht werden. Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Auffrischungsimpfung solle bereits vier Wochen nach einer Impfung mit Ad26.COV2.S erfolgen. In Deutschland wurden die meisten Impfdurchbrüche bei Menschen beobachtet, an die Ad26.COV2.S verimpft wurde. Zudem wurde eine vergleichsweise geringe Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante von SARS-CoV-2 erkannt.[70][71] Die Empfehlung der STIKO beruht darauf, dass in Deutschland im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfdosen die meisten Erkrankungen mit COVID-19 aufgrund von Impfdurchbrüchen bei Personen beobachtet worden sind, die mit diesem Vektorimpfstoff geimpft wurden. Zudem sei seine Wirksamkeit gegen die Delta-Variante geringer als bei den anderen Impfstoffen. Bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde mit Stand: 15. Oktober 2021 für die Impfstoffe Ad26.COV2.S (Johnson & Johnson) und Vaxzevria (AstraZeneca) noch keine Zulassung für eine Auffrischungsimpfung beantragt.[72]

Am 18. Oktober 2021 aktualisierte die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) ihre Empfehlung. Sie empfiehlt nun Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab dem 70. Lebensjahr und für bestimmte Indikationsgruppen, des Weiteren eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff nach vorangegangener Impfung mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson.[73]

Obwohl eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim RKI (STIKO) für Auffrischungsimpfungen mit Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford) für vollständig mit diesem Vektorimpfstoff Grundimmunisierte noch aussteht, können bestimmte Personengruppen eine Auffrischimpfungsimpfung zur Wiederherstellung des Impfschutzes mit einem mRNA-Impfstoff bereits erhalten. Zu diesen Personen gehören beispielsweise die Bewohner von Einrichtungen für Behinderte, von Einrichtungen, in den anderweitig gefährdete Personen leben, sowie pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben. Auch bei Personen, die zweifach mit Vaxzevria geimpft wurden und damit eine vollständige Impfung erhalten haben, ist trotz der noch ausstehenden Empfehlung der STIKO eine dritte Impfung zur Auffrischung ihres Immunschutzes mit einem mRNA-Impfstoff möglich: „Ob eine mögliche Auffrischimpfung sinnvoll ist, sollte nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz der zu impfenden Person entschieden werden. Für diejenigen, für die mit Stand vom 22. Oktober 2021 noch keine Empfehlung der STIKO vorlag, haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit die Entscheidung getroffen, eine Auffrischimpfung zu ermöglichen.“[74]

Das Bundesgesundheitsministerium antwortete zum „Stand der Dinge“ am 17. November 2021 als Antwort auf die im FAQ gestellte Frage : „Wem wird eine Auffrischungsimpfung angeboten?“:

„Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit entschieden, dass Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt, eine Auffrischungsimpfung angeboten wird. Zu diesen Personen gehören insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression sowie pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren.
Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten. Die Auffrischungsimpfung wird mit einer einmaligen Impfstoffdosis mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® von Biontech oder Spikevax® von Moderna) mindestens 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie durchgeführt.“

Um das Ziel zu erreichen, bis Ende 2021 20 Millionen Menschen Booster-Impfungen zu ermöglichen, stellt BioNTech vorzeitig mehr Impfstoff zur Verfügung. Kurzfristig soll der Bund insgesamt 5,8 Millionen Impfdosen erhalten, Im Laufe des Dezembers sollen weitere 2,9 Millionen Dosen folgen.[76]

Impfung von Kindern und Jugendlichen

BioNTech/Pfizer haben im April 2021 bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Zulassung ihres mRNA-Impfstoffes Tozinameran für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren beantragt.[77] Am 26. Mai 2021 erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Schutzimpfung für ältere Kinder und Jugendliche, dass Eltern mit ihren Kindern und den Ärzten, auf der Grundlage einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Impfentscheidung selbst treffen sollen. Die STIKO erwarte nicht, dass es eine allgemeine Impfempfehlung für alle Kinder geben wird. Nach der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur würde nach und nach Kindern und Jugendlichen über 12 Jahren ein Impfangebot gemacht. Eine Impfung als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht habe Spahn jedoch abgelehnt: „Ich sehe nicht, dass wir eine verpflichtende Impfung für den Schulbesuch haben werden.“[78]

Tags zuvor sagte der Virologe Alexander Kekulé, dass eine vollständige Elimination des Coronavirus und seiner Mutanten eine Illusion sei. Es könne nur ein „Kontrollzustand“ erreicht werden, bei dem eine gewisse Zahl an Neuinfektionen in Kauf genommen wird, „und dann müssen wir nicht auf Teufel komm raus alle Kinder bis zum Alter von null an durchimpfen“. Man habe bisher keine Erfahrungswerte. Auch sei noch nie eine Pandemie durch Impfung beendet und ein neuer Impfstoff global in allen Altersgruppen eingesetzt worden: „Das ist ein Weltexperiment seit Entstehung des Homo sapiens.“[79]

Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank-Ulrich Montgomery, wandte sich am 26. Mai 2021 dagegen, Minderjährigen eine Impfung zu empfehlen. Es gebe zur Zeit noch zu wenig Daten, die Aussagen über das Risiko bei Kindern zuließen. Es sei jedoch bekannt, dass der Krankheitsverlauf bei Kindern deutlich geringer und weniger gefährlich als bei Erwachsenen oder Betagten ist. Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, befinde ein Impfangebot für 12- bis 15-Jährige schon deshalb für richtig, „weil sie auch selbst natürlich einen Schutz haben möchten“. Auch bei Jugendlichen gebe es schwere Verläufe und das Long-Covid-Syndrom. Es kämen auch Gruppenschutz-Gründe hinzu, so dass die Schule sicherer werde.[80]

Zur Wirksamkeit ihres Impfstoffes lieferten BioNTech/Pfizer noch vor dem US-Hersteller Moderna Anfang Mai 2021 erste Erkenntnisse. In der Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren habe er in den USA eine Wirksamkeit von 100 Prozent gezeigt und sei gut vertragen worden. Die Nebenwirkungen hätten denen in der Altersgruppe von 16 bis 25 Jahren entsprochen. Parallel dazu laufe eine klinische Studie zur Wirksamkeit und Sicherheit bei Kindern zwischen sechs Monaten bis elf Jahren weiter. Belastbare Daten dazu sollen bis September 2021 vorliegen.[81]

Moderna teilte am 25. Mai 2021 mit, dass sein Impfstoff mRNA-1273 bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren in einer noch unveröffentlichten klinischen Studie mit mehr als 3.700 Teilnehmern eine Wirksamkeit von 100 Prozent gezeigt habe. Keiner der Probanden habe nach vollständiger Impfung eine COVID-19-Erkrankung entwickelt und der Impfstoff sei gut vertragen worden. Anfang Juni wolle Moderna bei der Food and Drug Administration und bei Behörden weltweit Anträge für eine Zulassung stellen. Moderna strebe eine europäische Zulassung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren an.[82]

Am 24. Mai 2021 hat die Europäische Kommission, einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur folgend, Impfungen mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe am 27. Mai 2021 beim Gespräch mit den Länderchefs betont, dass kein indirekter Zwang für Eltern entstehen soll, ihr Kind impfen zu lassen. Es gebe keine Impfpflicht.[83]

Laut einer Mitteilung des Robert Koch-Instituts vom 24. Juni 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission, Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren zu impfen, die

  • bestimmte namentlich genannte Vorerkrankungen aufweisen,
  • im Umfeld von gefährdeten Personen leben, die sich nicht selbst schützen können oder
  • arbeitsbedingt einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[84]

Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche, die diese Bedingungen nicht erfüllen, könnten jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten dennoch geimpft werden.[85] Markus Knuf, Chefarzt an der Kinderklinik des Klinikums Worms, warnt, dass, auch wenn Kinder deutlich weniger schwer an COVID-19 erkranken, das Risiko der Morbidität besteht. Nach einer Erhebung, an der sich 178 deutsche Zentren beteiligten, wurde bis 6. Juni 2021 bei 1.603 Kindern und Jugendlichen eine stationäre Aufnahme wegen COVID-19 gemeldet. Fünf Prozent davon mussten intensivmedizinisch betreut werden.

Einer der Hauptgründe für die Einschränkung der Empfehlung durch die Ständige Impfkommission sei der Mangel an Daten zur Sicherheit der Impfung bei Kindern und Jugendlichen gewesen: Der bislang einzigen Zulassung für die Altersklasse von 12 bis 17 Jahren, des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer, lägen nur die Daten einer Phase-II/III-Studie mit 2.260 Kindern und Jugendlichen zugrunde. Allerdings, so Knuf, konnte eine gute Immunogenität, zufriedenstellende Verträglichkeit und Sicherheit für eine relativ kleine Gruppe dokumentiert werden, wobei jedoch seltene und unerwünschte Wirkungen nicht ausreichend sicher zu prognostizieren seien.[86]

Nadav Davidovitch von der Ben-Gurion-Universität empfiehlt, die Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen nur einmal mit BioNTech zu impfen. Eine noch nicht veröffentlichte Untersuchung habe gezeigt, dass eine Impfung nach drei Wochen bereits zu 100 Prozent Wirksamkeit führt. Eine zweite Impfung erhöhe den Schutz dagegen kaum noch, könne vielmehr zu mehr Nebenwirkungen führen.[87] In die gleiche Richtung geht eine aktuelle kleine Studie mit 59 Versuchsteilnehmern aus den USA. Diese stütze die derzeitige Praxis in Deutschland, wonach es ausreichend sei, dass Genesene zum Schutz vor einer Neuansteckung mit nur einer Dosis der mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer oder Moderna geimpft werden. Es wurden die Level von IgG-Antikörpern gegen das Spike-Protein des Coronavirus nach zwei Impfdosen bei Menschen, die zuvor eine Infektion durchgemacht hatten, mit denen von Nichtinfizierten verglichen. Es habe sich herausgestellt, dass Genesene schon nach einer Impfdosis mehr Antikörper als die Probanden entwickelten, welche ohne vorherige Infektion zwei Impfdosen erhielten.[88]

Tedros Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, regte im Mai 2021 an, weltweit zuerst die Verletzlichsten zu impfen. Impfungen, die Kinder in Deutschland möglicherweise sogar gefährden, würden andernorts fehlen und Menschenleben kosten.[89]

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hielt im Juli 2021 (als die Zahl der Neuinfektionen sehr gering war) an ihrer abwartenden Haltung zur Impfung für 12- bis 17-Jährige fest. Ihr Vorsitzender Thomas Mertens wies am 2. August 2021 gegenüber NDR Info darauf hin, dass es noch zu wenig Daten über mögliche gesundheitliche Folgeschäden gibt. Gleichzeitig habe er deutlich gemacht, dass „politischer Druck“ die STIKO nicht beeinflussen werde: „Es kann durchaus sein, dass wir unsere Empfehlung ändern werden, aber sicher nicht, weil Politiker sich geäußert haben.“[90] Noch am 2. August 2021 haben die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Start von Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen und flächendeckende Impfangebote für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren einstimmig beschlossen.[91]

Seit Mitte August empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfungen gegen SARS-CoV-2 auch für alle 12- bis 17-Jährigen, nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen. Auf der Grundlage neuer Daten, insbesondere aus einem US-amerikanischen Impfprogramm mit fast 10 Millionen jungen Menschen, könnten mögliche Risiken nun zuverlässiger beurteilt werden und überwögen die Vorteile.[92][93]

Bis Ende Juli 2021 hat das für die Impfstoffsicherheit in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 24 Fälle einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis) nach Impfungen mit dem mRNA-Vakzin von BioNTech/Pfizer bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren (22 männliche und zwei weibliche Jugendliche) erfasst, die häufiger erst nach der zweiten Impfung aufgetreten seien. Es heißt, dass mehr Fälle berichtet wurden als statistisch zu erwarten war. Das PEI beurteilt das Nutzen-Risiko-Verhältnis der mRNA-Impfstoffe unter anderem wegen der Seltenheit der Zwischenfälle weiterhin positiv.[94]

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird die Zulassung für den Kinder-Impfstoff von Biontech für Fünf- bis Elf-Jährige voraussichtlich am 24. November 2021 erteilen. Der Präsident der DGKJ (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin), Jörg Dötsch, begrüßte dies und sagte, das sei „ein großer Moment für den Schutz von Kindern“, auch weil es so keine juristischen Grauzonen mehr gibt. Die EMA-Zulassung regelt auch die Dosis und Darreichungsform des Kinder-Impfstoffs.

Vereinfachte Impfangebote

Am 13. Juli 2021 wurde über Pläne in Bayern berichtet, die ein ausgeweitetes Impfkonzept namens „Impfen zum Mitnehmen“ zum Inhalt haben. Bei den weiteren Stellen, an denen künftig Impfungen vorgenommen werden könnten, soll es sich um Supermärkte, die Einlässe von Veranstaltungen, Sportvereine, Jobcenter, Partner aus Wirtschaft, Gastronomie oder Sport handeln. Ziel sei, das Impftempo durch einfacher zugängliche Angebote zu beschleunigen und den bürokratischen Aufwand durch aufwändige Registrierungen zu senken. Auch sollen weitere Anreize, sich impfen zu lassen, geschaffen werden, etwa dass Quarantänepflichten nach einer Auslandsreise entfallen. Der jüngeren Generation soll eine Art „Belohnungsangebot“ gemacht werden: Je mehr junge Leute vollständig geimpft seien, desto leichter könne an die Öffnung von Clubs und Diskotheken gedacht werden.[95]

Ein Beispiel für ein langfristig angelegtes „Impfen zum Mitnehmen“ stammt vom Stuttgarter Flughafen, an dem sich Passagiere mit Flugticket seit 13. Juli 2021 ohne Termin sowohl erst- als auch zweitimpfen lassen können. Die Impfung kann zwar auch direkt vor dem Flug erfolgen, aufgrund möglicher Nebenwirkungen ist jedoch ein Vorlauf möglich und empfehlenswert.[96]

Am Montag, den 30. August 2021 konnten sich Volljährige in Berlin in einem S-Bahn-Sonderzug der Ringbahnlinie S42, der von 10:38 bis 13:33 Uhr unterwegs war, gegen Vorlage eines Ausweises mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lassen.[97]

Am 8. September 2021 berichtete das ZDF über eine bereits angelaufene Kampagne für Corona-Impfungen im deutschen Einzelhandel. In der Bundespressekonferenz vom gleichen Tag sprachen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, und der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, von einer gemeinsamen Werbekampagne für das Impfen mit bereits ersten Erfolgen. Mehr als 100.000 Impfdosen seien niederschwellig in Einkaufszentren bereits verabreicht worden.[98] Die Kampagne ist zur Erzielung größtmöglicher Effektivität großen Handelsketten wie Fressnapf, H&M, Netto Marken-Discount, Rossmann, KiK, TEDi und Woolworth zur Umsetzung anvertraut worden.[99]

Am 13. September 2021 startete die Bundesregierung unter dem Motto #HierWirdGeimpft eine Aktionswoche mit zunächst rund 700 weiteren Aktionen, die an alltäglich besuchten Orten einen einfachen Zugang zu einer Impfung gewährleisten und die Impfquote in Deutschland steigern sollen. Die Möglichkeiten reichen unter anderem von einem Besuch des alten Flughafens Schönefeld in Berlin bis zum Heimspiel des Eishockeyclubs Kölner Haie. Ein Termin werde meist nicht gebraucht.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist überzeugt, dass es immer noch viele gibt, „die eigentlich gar nichts gegen das Impfen haben, die vielleicht sogar schon mal einen Termin hatten, den sie verpasst und dann keinen neuen gemacht haben.“ Im Supermarkt, auf dem Baumarkt, im Zoo oder auch auf dem Herbstfest des Heimatvereins würden die Menschen die Möglichkeit dann wahrnehmen. Auch nach Meinung von Fachleuten sei es erforderlich, noch Ungeimpfte mit niedrigschwelligen Impfangeboten zu erreichen. Cornelia Betsch, Expertin für Gesundheitskommunikation an der Universität Erfurt, machte aber deutlich, dass diese sicher passable Idee mit guter Aufklärung kombiniert werden müsse. Darüber hinaus müssten Informationen, die bei Zögernden und Unentschlossenen Vertrauen für eine Impfung schaffen könnten, auch für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gut verständlich sein. Man müsse in der Impfdebatte auch aus dieser „politischen Arena“ herauskommen. Als Informationsgeber sollten nicht Politiker, sondern Ärzte und Wissenschaftler im Zentrum stehen.[100]

Impfung von Schwangeren und Stillenden

Am 10. September 2021 empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) nach eingehender Beratung und Bewertung der vorhandenen Evidenz die Impfung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und für Stillende mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Ausdrücklich wurde von der STIKO auch allen noch nicht oder unvollständig geimpften Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen, eine Impfung gegen COVID-19 vornehmen zu lassen. Durch eine bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft erfolgte Impfung bestehe ein sehr guter Schutz gegen eine Erkrankung. Der Beschlussentwurf für die Empfehlung zur Impfung von Schwangeren bedarf noch eines Stellungnahmeverfahrens unter Beteiligung der Bundesländer und einschlägiger Fachkreise. Ärzte konnten auch bislang schon Schwangere mit mRNA-Vakzinen impfen, die STIKO-Empfehlung schloss aber bisher nur Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere Corona-Erkrankung oder mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände ein.[101]

Am 10. September 2021 berichtete die Deutsche Apothekerzeitung von einer virtuellen Expertendiskussion, die auf Einladung des Science Media Centre nach Veröffentlichung der Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende stattfand. An der Diskussion nahmen Christian Bogdan, STIKO-Mitglied und Direktor des Mikrobiologischen Instituts am Universitätsklinikum Erlangen sowie Marianne Röbl-Mathieu, ebenfalls STIKO-Mitglied und dort Sprecherin der AG COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft, und Mario Rüdiger vom Dresdener Universitätsklinikum Carl Gustav Carus teil. In der Diskussion sei deutlich geworden, dass es vor allem um den Schutz der Schwangeren geht; die Schwangerschaft einer Frau sei im Vergleich zum Risiko gleichaltriger, nicht schwangerer Frauen ein Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf. Die empfohlene Corona-Impfung, die ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft möglich ist, sei aber nur die zweitbeste Wahl. Besser wäre, wenn sich alle Frauen im gebärfähigen Alter schon vor Eintritt einer Schwangerschaft impfen ließen.[102]

Marianne Röbl-Mathieu begründete die Empfehlung der STIKO damit, dass sich unter anderem herausgestellt hat, dass die Schwangerschaft per se ein eigenständiger Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf ist.[103] Die niedergelassene Gynäkologin und Geburtshelferin aus München betonte, dass sich durch die Ausbreitung der Delta-Variante der Infektionsdruck erhöht hat, andererseits aber die Datenlage noch begrenzt ist. Ärztliche Aufklärung sei weiterhin nötig, die mit der neuen Empfehlung für Ärzte nun aber deutlich leichter würde und so auch der Zugang zur Impfung für Schwangere. Letztlich sei dabei der „Gerechtigkeitsaspekt“ für die STIKO entscheidend gewesen: Schwangere und Stillende sollten sich genau so leicht impfen lassen können wie die übrige Bevölkerung. Dies sei bislang durch das Erfordernis einer individuellen Abwägung gemeinsam mit Arzt oder Ärztin nur erschwert möglich gewesen. Im Zentrum einer COVID-19-Impfung stehe der Schutz der Mutter. Vergleiche man diese aber beispielsweise mit einer Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten), so falle die Datenlage mit nur zwei Studien, darunter eine aus Israel mit 20.000 Frauen, dürftig aus. Die Pertussis-Impfung könne mit einer Million Datensätze aufwarten.[102]

Christian Bogdan wies darauf hin, dass nur bei rechtzeitiger Impfung ein Impfschutz über die gesamte Schwangerschaft gewährleistet ist.[103] Er machte mehrfach deutlich, dass eine Impfung gegen das Coronavirus am besten schon vor der Schwangerschaft stattfinden sollte, nicht erst ab ihrem zweiten Drittel. Nur so sei eine schwangere Frau von Anfang an geschützt. Zudem betonte er, dass eine Schwangerschaft stets komplexe Veränderungen des Immunsystems mit sich bringt und auch das Immunsystem des Kindes mitbedacht werden muss. Im ersten Trimenon wolle man grundsätzlich das Auftreten von Fieber vermeiden, um ein mögliches Risiko für eine Fehlgeburt auszuschließen. Was Auffrischungsimpfungen betrifft, so seien diese momentan jedenfalls nicht während einer Schwangerschaft durchzuführen, sollte die Schwangere zuvor bereits vollständig geimpft worden sein. Mit neuen Daten könne sich diese Empfehlung aber dann ändern, wenn – wie bei der Pertussis-Impfung – Antikörper auf das ungeborene Kind übertragen werden sollen.[102]

Mario Rüdiger erklärte, dass es bei Schwangeren eine hohe Impfnachfrage, aber auch viel Verunsicherung gab. Nationale Impfempfehlungen hätten ihre Berechtigung, selbst wenn sich diese auf international verfügbare Daten stützen. Das Risiko einer Erkrankung müsse immer auch vor dem Hintergrund verschiedener Gesundheitssysteme betrachtet werden.[102]

Impfschutz nach unbemerkter Corona-Infektion und Genesung

Eine Kleine Studie mit 59 Versuchsteilnehmern aus den USA, die damit die derzeitige Vorgehensweise in Deutschland bestätigt, kam zu dem Ergebnis, dass für Genesene zum Schutz vor einer Neuansteckung eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs ausreicht. Es wurden die Level von IgG-Antikörpern gegen das Spike-Protein des Coronavirus nach zwei Impfdosen bei Menschen, die zuvor eine Infektion durchgemacht hatten, mit denen von Nichtinfizierten verglichen. Dabei habe sich herausgestellt, dass Genesene schon nach einer Impfdosis mehr Antikörper als die Probanden entwickelten, welche ohne vorherige Infektion zwei Impfdosen erhielten.[88]

Am 17. September 2021 wurde berichtet, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Bürgern, die eine unbemerkte Corona-Infektion durchgemacht haben, ermöglichen will, den Nachweis des vollständigen Impfschutzes durch einen Antikörpertest und eine einzelne Impfung zu erbringen. Dafür bedürfe es keiner Änderung der Impfverordnungen. Der etwa 20 bis 25 Euro teuere Antikörpertest müsse selbst bezahlt werden. Für Genesene sei weiterhin ein positiver PCR-Test als Nachweis erforderlich, der bis zu sechs Monaten nach einer Infektion gültig ist. Danach sei auch bei Genesenen eine Impfung nötig, um als vollständig geschützt zu gelten.[104]

Einer Meldung der Tagesschau vom 1. Oktober 2021 zufolge gehen deutsche Virologen von einem längeren Immunschutz bei Genesenen aus als bisher angenommen. Die Gesellschaft für Virologie spreche von mindestens einem Jahr, aus immunologischer Sicht sogar von einer deutlich längeren Dauer. Die Fachleute schlagen vor, dass der Zeitraum, in dem Genesene bei Beschränkungen Geimpften gleichgestellt sind, auf zwölf Monate nach einer Infektion verlängert wird. Bisher genießen sie nur sechs Monate Karenz, während deren sie etwa von der Testpflicht befreit sind.[105]

Eine Infektion trägt auch zur Verstärkung eines bereits bestehenden Impfschutzes bei, laut einem Fachartikel vom 2. Oktober 2021 hat das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung 82 Bewohner und Bewohnerinnen und 94 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Pflegeheims untersucht, in dem kurz nach den ersten Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) ein Ausbruch der COVID-19-Erkrankung stattfand. Das Durchschnittsalter der Untersuchten betrug 65 Jahre. 53 Personen, die eine Erstimpfung mit Comirnaty erhielten und sich zehn bis 18 Tage später mit SARS-CoV-2 infizierten, wiesen ähnlich hohe Antikörper­spiegel wie diejenigen auf, die zwei Impfungen erhielten. Diese Ergebnisse, veröffentlicht im Fachjournal Immunity, Inflammation and Disease, zeigten, dass eine Infektion nicht nur zur Immunität beiträgt, sondern sogar eine zweite Impfung ersetzen könnte.[106]

Der Virologe Christian Drosten stelle jedoch im September 2021 klar, dass Äußerungen in seinem Podcast zu Durchbruchsinfektion nicht so zu verstehen seien, dass er sich (nach der Grundimmunisierung) etwa absichtlich infizieren wolle.[107]

Impfstatistik

Bund

Die erste Impfung fand am 26. Dezember 2020 in Halberstadt statt.[6] Wie später bekannt wurde, war am gleichen Tag auch der Wittenberger Landrat Jürgen Dannenberg geimpft worden, nachdem bei einem Testlauf für Mitarbeiter eines Impfzentrums Dosen übrig geblieben waren.[108] Am 14. Januar 2021 erhielten die ersten 115 Personen ihre zweite Impfdosis.[109][110]

Seit dem 28. Dezember 2020 veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) werktäglich Impfstatistiken.[111] Bundesweit haben inzwischen mindestens 55.928.510 Menschen die erste Impfung erhalten (Stand 21. September 2021).[112][113] Dies entspricht 67,3 Prozent der deutschen Bevölkerung.[113] Vollständig geimpft sind 52.598.618 Personen (vollständige Impfquote: 63,3 Prozent).[113]

Ein Vergleich mit anderen Staaten siehe SARS-CoV-2-Impfstoff #Impfstatistik.

Anzahl der Impfungen

Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Gesamtanzahl der Personen, welche die Erst-, die vollständige Impfung und eine Boosterimpfung erhalten haben:

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  • Gesamtzahl an Erstimpfungen seit Ende Dezember 2020
  • Gesamtzahl an vollständigen Impfungen (ggfs. inkl. Zweitimpfung) seit Ende Dezember 2020
  • Gesamtzahl an Boosterimpfungen
  • Datenstand bis 26. November 2021 1[114]

    Impfungen pro Tag

    Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Anzahl der Personen, welche am jeweiligen Tag die Erst-, die Zweitimpfung und eine Boosterimpfung erhalten haben:

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  • Erstimpfungen am jeweiligen Tag
  • vollständig geimpft am jeweiligen Tag
  • Boosterimpfungen am jeweiligen Tag
  • Datenstand bis 26. November 2021 1 [115]

    Bundesländer

    Impfungen nach Bundesländern
    Land Geimpfte Personen Gesamtbevölkerung (Anteil / Personen)
    erste Impfung vollst. Impfung Booster-Impfung erste Impfung vollst. Impfung Booster-Impfung
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg 7.573.673 7.374.131 924.137 68,2 % 66,4 % 8,3 %
    Bayern Bayern 9.002.287 8.735.431 1.335.733 68,5 % 66,5 % 10,2 %
    Berlin Berlin 2.620.248 2.526.217 461.183 71,5 % 68,9 % 12,6 %
    Brandenburg Brandenburg 1.626.073 1.567.530 206.972 64,2 % 61,9 % 8,2 %
    Bremen Bremen 562.167 543.806 80.024 82,7 % 80,0 % 11,8 %
    Hamburg Hamburg 1.410.015 1.371.397 164.664 76,1 % 74,0 % 8,9 %
    Hessen Hessen 4.456.366 4.241.163 531.825 70,8 % 67,4 % 8,5 %
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 1.110.893 1.074.521 146.095 69,0 % 66,7 % 9,1 %
    Niedersachsen Niedersachsen 5.856.585 5.613.878 748.550 73,2 % 70,1 % 9,4 %
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 13.447.374 12.838.448 1.850.983 75,0 % 71,6 % 10,3 %
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 2.957.266 2.786.767 374.723 72,2 % 68,0 % 9,1 %
    Saarland Saarland 760.872 735.825 109.994 77,3 % 74,8 % 11,2 %
    Sachsen Sachsen 2.445.570 2.351.886 303.958 60,3 % 58,0 % 7,5 %
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1.450.062 1.412.577 194.687 66,5 % 64,8 % 8,9 %
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 2.187.755 2.113.758 306.800 75,2 % 72,6 % 10,5 %
    Thüringen Thüringen 1.356.545 1.320.893 230.964 64,0 % 62,3 % 10,9 %
    Bundeswehr/Bundespolizei 194.512 186.914 10.143
    Deutschland Deutschland 59.018.263 56.795.142 7.981.435 71,0 % 68,3 % 9,6 %
    Insgesamt verimpfte Dosen 120.376.028
    Datenstand bis 25. November 2021 (Quelle: RKI, Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung[116])

    Beschaffung und Verfügbarkeit der Impfstoffe

    Bestellungen

    Die Europäische Kommission vereinbarte mit den Pharmaunternehmen BioNTech und Pfizer den Kauf von 200 bis 300 Millionen Einzeldosen ihres RNA-Impfstoffes[117] Tozinameran.[118] Wenn keine Impfdosen verloren gehen würden und jede zu impfende Person zwei Einzeldosen erhält, wäre damit die Impfung von bis zu einem Drittel der Bevölkerung der EU abgedeckt. Vom bestellten Kontingent soll Deutschland 38 Mio. Impfdosen erhalten.[119][120] Insgesamt hat die EU-Kommission bis November 2020 bis zu 405 Mio. Dosen des Tübinger Herstellers Curevac, je 400 Mio. von AstraZeneca und Johnson & Johnson, je bis zu 300 Mio. Dosen von BioNTech/Pfizer und von Sanofi/GlaxoSmithKline sowie 160 Mio. Dosen von Moderna bestellt.[121] Die Zulassung der Impfstoffe stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.

    Laut einer Meldung vom 4. August 2021 hat sich die EU 100 Millionen Dosen des Impfstoffs NVX-CoV2373 des US-Pharmaunternehmens Novavax mit einer Option über weitere 100 Millionen Dosen bis 2023 gesichert. Der Kaufvertrag sollte bereits Anfang des Jahres abgeschlossen werden. Die Zulassung steht noch aus.[122]

    Lagerhaltung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO), das Bundesgesundheitsministerium und die Länder hatten sich Dezember 2020 darauf verständigt, zunächst nur die Hälfte der gelieferten Dosen zu verimpfen und die andere Hälfte für die Zweitimpfung vorzuhalten.[39] Bei berechenbarer Mengensteigerung hätten die reservierten Mengen auch als erste Dosen herangezogen werden können.[44] Laut nordrhein-westfälischen Angaben haben in der Impfstatistik führende Bundesländer zunächst bis zu 70 Prozent verimpft, jedoch nicht alle Zweitdosen zurückgelegt.[33] Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein legten im Januar 2021 weniger Dosen als die übrigen Bundesländer zurück.[123] Bayern kündigte im Januar 2021 an, aufgrund besser planbarer Impfstofflieferungen die Dosen für die Zweitimpfung nicht mehr vorzuhalten.[124]

    Lieferungen

    Planung

    Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Januar 2021 wurde – vorbehaltlich noch ausstehender Zulassungen – für das erste Quartal 2021 die Lieferung von 20,5 Mio. Impfdosen mit vier Herstellern vereinbart. Im zweiten Quartal 2021 sollen 69,5 Mio. Dosen von fünf Herstellern folgen. Im dritten Quartal 2021 sollen 127,0 Mio. und im vierten Quartal 2021 97,5 Mio. Dosen geliefert werden. Für das erste Quartal 2022 sind 45,0 Mio. Dosen vorgesehen. Insgesamt sollen 361,1 Mio. Dosen zur Verfügung stehen.[125][126]

    Liefermengen für Deutschland nach Herstellern (in Millionen)
    laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 22. März 2021[127], 15. April 2021[128] und vom 19. April 2021[129]
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Curevac Johnson &
    Johnson
    Sanofi/
    GSK
    Summen
    4. Quartal 2020 geliefert 1,33 0 0 0 0 0 1,33
    1. Quartal 2021 geliefert 11,03 1,76 5,58 0 0 0 18,37
    2. Quartal 2021 geliefert 49,77 5,85 9,62 0 3,61 0 68,85
    3. Quartal 2021 geplant 34,7 26,8 35,3 bis 38,3 10,5* 22 0 129,3 bis 132,3
    4. Quartal 2021 geplant 13,5 42 0 12,6* 4,6 27,5* 101,2
    Summen 110,9 78 56,3 24,5* 36,7 27,5* 333,9
    * zum Zeitpunkt der Aufstellung keine Zulassung in der EU

    Für den Zeitraum bis zum Schluss des ersten Quartals 2021 wurden Ende Januar, ohne Berücksichtigung zugesagter Produktionssteigerungen, insgesamt 12 Mio. Dosen von BioNTech/Pfizer und Moderna erwartet.[130] Nach einer aktualisierten Aufstellung zu einem Bund-Länder-Gespräch am 1. Februar 2021 wird noch im Jahr 2021 der Lieferung von wenigstens 258,9 Mio. Impfdosen entgegengesehen.[131] Über die Planzahlen für die Quartale hinaus lagen zunächst noch keine Zahlen für einzelne Monate vor.[132]

    Im April 2021 sollten 15 Millionen Dosen bereitgestellt werden.[133]

    Curevac hoffte im April 2021 auf eine Zulassung seines Impfstoffs innerhalb der folgenden zwei Monate.[134] Laut einem Bericht vom 26. Mai 2021 verzögert sich die Zulassung des Impfstoffs, weil die Phase 2b/3 noch nicht genügend Daten lieferte.[135] Am 28. Mai 2021 meldete Curevac, dass es nach einer ersten Zwischenanalyse keine Sicherheitsbedenken gebe und die HERALD-Studie weiterhin fortgesetzt werde, um genügend Daten für die Durchführung einer statistisch signifikanten Wirksamkeitsanalyse zu sammeln, insbesondere da die Studie durch die Verbreitung mehrerer SARS-CoV-2-Virusstämme geprägt sei.[136][137]

    Für das Gesamtjahr 2021 werden rund 324 Millionen Dosen erwartet (100,7 Mio. von BioNTech/Pfizer, mindestens 78 Mio. von Moderna, 56,3 Mio. von AstraZeneca, 36,7 Mio. von Johnson & Johnson sowie – jeweils vorbehaltlich der Zulassung – 24,5 Mio. von Curevac und 27,5 Mio. von Sanofi/GSK).[127]

    Es laufen auch Verhandlungen über die Beschaffung des russischen Impfstoffs Sputnik V. Diese wäre nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums möglich, wenn der Impfstoff eine europäische Zulassung erhält und im zweiten bzw. dritten Quartal 2021 tatsächlich geliefert werden könnte.[138] Die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits im April 2021 Vorverträge für die Lieferung von 2,5 Millionen bzw. 1 Million Impfdosen abgeschlossen.[139] Im Land Berlin scheiterte dies am Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen.[140] Wirtschaftssenatorin Ramona Pop forderte stattdessen Ende April 2021 die Notfallzulassung des Impfstoffs von Curevac.[141] Bayerns Ministerpräsident Markus Söder drängte Ende Mai 2021 auf eine rasche Entscheidung über die Zulassung des Impfstoffs Sputnik V.[142]

    Der Einsatz des Impfstoffs Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson verzögerte sich Mitte April 2021 aufgrund beobachteter Sinusvenenthrombosen.[143][144]

    Prognosen

    Eine neue Lieferprognose des Bundesgesundheitsministeriums vom 12. Mai 2021 mit einem Update vom 9. Juni 2021 berücksichtigt die Verzögerung bei CVnCoV und rechnet bis Jahresende 2021 mit 119 Mio. Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer, 8 Mio. mehr als zuvor eingeplant.[145] Von Curevac wird kein Impfstoff für die laufende Impfkampagne mehr erwartet.[146]

    Am 12. Juni 2021 wurde bekannt, dass Johnson & Johnson 60 Millionen Impfdosen aufgrund von Qualitätsmängeln vernichten muss, da die Food and Drug Administration (FDA) keine Freigabe erteilt hat. Auch Deutschland rechnete mit vielen Impfstofflieferungen dieses Herstellers. Es wird befürchtet, dass bis Juli 2021 bis zu 9 Millionen Dosen fehlen könnten. Da beim Impfstoff von Johnson & Johnson nur eine Dosis notwendig ist, entspräche dies 18 Millionen Impfdosen der anderen Hersteller.[147]

    Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. Juni 2021 kann der Impfstoff des US-Herstellers Moderna schneller geliefert werden, weil die Impfkampagne in den USA stockt. Jedem Impfwilligen könne somit die Erstimpfung bis Ende Juli 2021 zugesichert werden. Die Lieferungen von Moderna würden sich gegenüber der bisherigen Prognose für Anfang Juli auf wöchentlich 1,33 Millionen Impfdosen annähernd verdoppeln. Im August 2021 wolle Moderna ca. 2,6 Millionen Impfdosen pro Woche liefern und im Folgemonat annähernd 3 Millionen. Insgesamt beziehe Deutschland von Moderna im Juli 2021 5,3 Millionen, im August dann 10,3 Millionen und im September 14,5 Millionen Impfdosen. Von BioNTech sollen im Juli 2021 wöchentlich 3,2 Millionen Dosen kommen. AstraZeneca wolle in der ersten Juliwoche 5 Millionen Impfdosen und Johnson & Johnson eine weitere Million liefern.[148]

    Tatsächliche Lieferungen und Anteil verimpfter Dosen

    Bereits Mitte Januar 2021 wurde über Lieferprobleme von BioNTech/Pfizer,[149] Moderna[150] und AstraZeneca[151] berichtet.[152]

    Bis zum Ende der Kalenderwoche 29 am 25. Juli 2021 wurden 106.013.664 Dosen Impfstoff geliefert. Hiervon stammen 73.789.656 Dosen von BioNTech/Pfizer, 18.313.698 von AstraZeneca, 9.937.780 von Moderna und 3.972.530 von Johnson & Johnson.

    Laut Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 12. August 2021 (Seite 15) waren von den bis zum 8. August ausgelieferten Impfstoffdosen bis zum 3. August 2021 jeweils 92 Prozent von BioNTech/Pfizer, 71 Prozent von Moderna, 72 Prozent von AstraZeneca und 62 Prozent von Johnson & Johnson verimpft worden.[153] Diese Anteile beruhen auf den Impfmeldungen an das RKI. Allerdings geht das RKI davon aus, dass die Impfquoten dadurch unterschätzt werden, weil Impfungen von vielen Stellen vorgenommen werden und diese die Impfungen teilweise erst mit Verzögerung oder gar nicht melden.[154][155]

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    Stand: 26. Juli 2021 1
    Land Gelieferte Dosen
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Johnson & Johnson Gesamt Anteil
    mRNA
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg 9.231.520 1.220.400 2.234.952 455.580 13.142.452 79,53 %
    Bayern Bayern 10.801.800 1.593.600 3.242.146 508.180 16.145.726 76,77 %
    Berlin Berlin 3.156.931 513.600 688.936 130.394 4.489.861 81,75 %
    Brandenburg Brandenburg 2.024.545 288.000 479.712 110.862 2.903.119 79,66 %
    Bremen Bremen 579.055 56.400 149.852 35.185 820.492 77,45 %
    Hamburg Hamburg 1.534.633 260.400 346.533 86.641 2.228.207 80,56 %
    Hessen Hessen 5.261.610 726.000 1.351.536 257.104 7.596.250 78,82 %
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 1.445.622 172.800 299.785 65.537 1.983.744 81,58 %
    Niedersachsen Niedersachsen 6.477.340 921.300 1.901.970 369.795 9.670.405 76,51 %
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 15.279.442 1.964.400 4.521.641 821.263 22.586.746 76,34 %
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 3.416.167 426.000 799.583 170.923 4.812.673 79,83 %
    Saarland Saarland 961.119 108.000 144.768 44.558 1.258.445 84,96 %
    Sachsen Sachsen 3.341.681 517.200 771.022 153.225 4.783.128 80,68 %
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1.826.726 259.200 388.691 91.842 2.566.459 81,28 %
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 2.471.106 343.200 595.517 114.357 3.524.180 79,86 %
    Thüringen Thüringen 1.749.735 306.000 329.004 78.684 2.463.423 83,45 %
    Deutschland Impfzentren des Bundes 349.500 261.280 68.050 48.800 727.630 83,94 %
    Deutschland Betriebsärzte 3.881.124 0 0 429.600 4.310.724 90,03 %
    Stand: 26. Juli 2021 1
    1 
    Datenbasis sind die laufend aktualisierten Daten des Bundesministeriums für Gesundheit.[156]

    Ursachen des Impfstoffmangels im 1. Halbjahr 2021

    Anders als im Frühjahr 2020 erwartet, konnten drei Impfstoffentwicklungen (BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca) samt ihrer technischen Fertigung schon bis Ende 2020 erfolgreich abgeschlossen und Anfang 2021 in der EU verwendet werden, ein paar Monate später auch andere. Allerdings wurde der große Erfolg bei der Impfstoffentwicklung unter anderem auf der Ebene von Politik und Geschäftsstrategien zum Teil getrübt.

    Bestellungsdefizite der EU

    Karl Lauterbach, Epidemiologe und Gesundheitsexperte der SPD, glaubte schon im August 2020, dass selbst für den Fall der Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffes zu Beginn des Jahres 2021 sich die Impfung der Gesamtbevölkerung Deutschlands bis 2022 hinziehen könnte. Deutsche Politiker hätten für Deutschland anders als US-amerikanische Politiker für die USA nur eine eher kleine Auswahl an Impfstoffen und auch nur ein eher bescheidenes Liefervolumen durch Verträge gesichert.[157][158]

    Hauptverhandlungspartner der Impfstoffanbieter waren nicht die Nationalstaaten innerhalb der EU, sondern die EU selbst. BioNTech/Pfizer hatten im November 2020 der EU 500 Millionen Dosen ihres mRNA-Impfstoffes BNT162b2 angeboten. Die EU wollte aber zunächst nur 200 Millionen – mit einer Option auf weitere 100 Millionen – abnehmen, obwohl die Phase-3-Studie bereits eine hohe Wirksamkeit zeigte.[159][160][161] Dagegen bestellte die EU bei Curevac im November 2020, also bereits vor dem Beginn der Phase-3-Studie,[162] bis zu 405 Millionen Dosen (180 Mio. optional, 225 Mio. fest) des mRNA-Impfstoffs CVnCoV.[163][164]

    Anfang Januar 2021 kritisierte Frauke Zipp, ein Mitglied der Leopoldina, die Bundesregierung und warf den Verantwortlichen Versagen bei der Impfstoffbestellung vor: „Wenn man bei den damals schon Erfolg versprechenden Unternehmen wie BioNTech, Curevac, Moderna und AstraZeneca schon im Sommer für jeweils 60 Prozent der Bevölkerung bestellt hätte, wären das Kosten von rund zehn Milliarden Euro gewesen.“ Dies sei nichts im Vergleich zu den Summen, die man zur Stützung der Wirtschaft aufwenden müsse.[165]

    Wegen des seinerzeitigen Impfstoffmangels zog das Bundesgesundheitsministerium Anfang Januar 2021 in Erwägung, beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer das Intervallmaximum von 42 Tagen zu überschreiten.[166] Dies wäre jedoch mit dem Risiko verbunden gewesen, dass die Wirksamkeit der Gesamtimpfung leidet und dass auch Personen infiziert werden, die bereits geimpft wurden. Zudem wurde befürchtet, dass sich das Coronavirus an den Impfstoff anpassen könnte, siehe Abschnitt SARS-CoV-2-Impfstoff #Nachlässigkeit bei mehrdosigen Impfstoffen.[167]

    Verträge mit Impfstoffproduzenten

    Ende Januar 2021 erhielt der Impfstoff von AstraZeneca die bedingte Marktzulassung in der EU. Die ersten Lieferungen blieben jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück.[168] Nachdem AstraZeneca im Januar 2021 ankündigt hatte, wegen Produktionsschwierigkeiten weniger Impfstoffe in die EU zu liefern, kam es zu einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission.[169][170] Diese pochte darauf, dass es verbindliche Bestellungen gebe, während AstraZeneca einwandte, dass nur „Best Reasonable Efforts“ („beste vernünftige Anstrengungen“) zu unternehmen gewesen seien. Außerdem habe die EU drei Monate später als das Vereinigte Königreich bestellt.[171] Am 29. Januar 2021 wurde der Vertrag mit Schwärzungen veröffentlicht,[172][173] später dann ohne solche.[174] Der Vertrag mit dem Vereinigten Königreich wurde einen Tag später geschlossen und gleicht weitgehend dem mit der EU, einschließlich der Formulierung „Best Reasonable Efforts“.[175]

    Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte die EU-Kommission den Vertrag mit Curevac, gleichfalls mit Schwärzungen. Die Wirtschaftswoche schrieb am 23. Januar 2021 auch, dass Curevac sich zur Haftung bekenne, die Pfizer nicht habe übernehmen wollen. Die Verhandlungen mit BioNTech/Pfizer hätten sich wegen der Haftungsfrage hinausgezögert.[176][177]

    Im Februar 2021 veröffentlichte die EU-Kommission den dritten von sechs Verträgen in teilweise geschwärzter Fassung, der mit Sanofi/GlaxoSmithKline geschlossen wurde.[178][179]

    Die Europäische Kommission hat, nachdem AstraZeneca seine Lieferzusagen nicht eingehalten hatte, Ende April 2021 Klage gegen das Unternehmen erhoben.[180] Nach Berichten vom 18. Juni 2021 erließ ein Brüsseler Gericht am gleichen Tag im Eilverfahren ein Interimsurteil, wonach der Hersteller, der 300 Mio. Impfstoffdosen zusagte, zur gestaffelten Lieferung von 50 Mio. Impfstoffdosen an die EU bis September 2021 verpflichtet wurde.[181][182][183]

    Seit 30. Januar 2021 müssen Impfstoffexporte aus der Europäischen Union gemeldet werden. Dadurch soll mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion in der EU und die Exporte geschaffen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Exporte in Entwicklungsländer und Partnerländer wie die Schweiz, Israel oder die Ukraine, nicht aber in das Vereinigte Königreich.[184] Kanada, das (Stand Februar 2021) alle Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna aus Europa erhält, wurde von der EU-Kommission zugesichert, dass die Lieferungen nicht beeinträchtigt werden.[185]

    Ausfuhrbeschränkungen der USA

    In den Vereinigten Staaten sind die Impfstoffhersteller, entsprechend der Executive Order 13962 des damaligen Präsidenten Donald Trump, die von seinem Nachfolger Joe Biden fortgeführt wurde, angehalten, den Impfstoff zunächst für die Versorgung in den USA zu liefern.[186] Daher müssen europäische Produktionsstätten von Pfizer, die weniger Kapazität als die Werke in den USA haben, den Impfstoff für die gesamte übrige Welt (inklusive Kanada) produzieren.[187][188][189] Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierte Anfang Februar 2021, die USA exportierten von dem Pfizer-Impfstoff „so gut wie nichts“.[190][191]

    Die Bitte der EU-Kommission, Europa einige der 30 Millionen Impfdosen von AstraZeneca, die in den USA wegen der fehlenden Zulassung bislang nicht genutzt werden konnten, zu überlassen, lehnten die USA im März 2021 ab.[192][193]

    Beim Impfstoff von Johnson & Johnson kam es wegen des faktischen Exportstopps der USA bereits im März 2021 zu Verzögerungen.[194] Die Vereinigten Staaten erhielten trotz eines Produktionsausfalls von 15 Millionen Dosen in einem amerikanischen Werk im April 2021 die volle Liefermenge, während für die EU die Liefermengen gekürzt wurden.[195]

    Neben den Impfstoffen selbst sind auch Grundmaterialien für die Impfstoffherstellung vom Exportverbot der USA betroffen. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Defense Production Act, den sowohl Trump als auch Biden aktivierten, um strenge Exportrestriktionen bis hin zu einem Exportverbot für krisenrelevante Güter zu verhängen.[196] Von dem Mangel an Rohstoffen ist nach Aussage des Unternehmensvorstands auch der Hersteller Curevac betroffen. Nach Informationen aus Regierungskreisen gebe es aber keinen offiziellen Exportstopp der USA. Vielmehr solle zuerst die US-Produktion angekurbelt werden, ehe exportiert werden dürfe.[197] Die EU überredete jedoch die USA, die Restriktionen für den Export der knappen Güter aufzuheben, obwohl der Impfstoff CVnCoV von Curevac noch keine Zulassung hatte.[198]

    Maßnahmen zur Behebung des Impfstoffmangels

    Mehr Dosen pro Impfampulle

    Das Bundesgesundheitsministerium empfahl am 27. Dezember 2020 Landesbehörden und Impfzentren, unter geeigneten Bedingungen sechs statt bislang fünf Dosen aus einer BioNTech/Pfizer-Impfampulle zu ziehen. Bereits zuvor konnten Ärzte nach eigenem Ermessen mehr Dosen entnehmen.[44] Am 8. Januar 2021 erteilte die Europäische Arzneimittel-Agentur die entsprechende Genehmigung.[199]

    Forderung nach Krisenproduktion

    Zur Beschleunigung der Impfstoffversorgung wurde im Dezember 2020 und Januar 2021 von einigen deutschen Politikern, darunter Christian Lindner, eine „Krisenproduktion“ gefordert. Die Vorschläge reichten von marktwirtschaftlichen Anreizen zur Lizenzierung bis zur Erteilung von Zwangslizenzen.[200][201][202]

    Aufhebung von Impfpatenten

    US-Präsident Biden entschloss sich im Mai 2021, die Patente für COVID-19-Impfstoffe aufzuheben. Dies wurde von Robert Habeck befürwortet, während Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem skeptisch gegenüberstehen und auch als mögliches Risiko für die Sicherheit der Impfstoffproduktion ansehen.[203] Das Know-how um die Entwicklung neuer Impfstoffe reiche nicht aus. Um sie schnell auf den Markt bringen zu können, werde eine entsprechende Infrastruktur und Logistik sowie eine hohe Kapitaldecke benötigt. Wichtig sei auch ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums.[204] Die Bundeskanzlerin schlug vor, dass die USA zu einer erhöhten Produktion von Impfstoffen beitragen, anstatt Patente aufzuheben.[205]

    Sättigung der Impfstoffversorgung, Unterstützung bedürftiger Länder

    Am 26. Juli 2021 berichtete die ÄrzteZeitung, dass Bundesgesundheitsminister Spahn die Versprechen der Bundesregierung zur Corona-Impfung als „übererfüllt“ ansieht. Das erklärte Ziel, jedem Impfwilligen bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, sei erreicht. Auch für Kinder und Jugendliche stünde im Juli und August ausreichend Impfstoff (von BioNTech/Pfizer und Moderna) zur Verfügung, um den rund 4,5 Millionen 12- bis 17-Jährigen ein Impfangebot zu machen.[206]

    Ab August 2021 wollte Deutschland alle Impfstoff-Lieferungen von AstraZeneca der internationalen Hilfsorganisation COVAX spenden. Nach Deutschland sollen keine Lieferungen mehr erfolgen. Zunächst sollen knapp 1,3 Millionen Dosen an die Organisation gehen. Darüber hinaus wolle die Bundesregierung zugunsten von Staaten, die Bedarf haben, im August auf Impfstoffdosen von Johnson & Johnson, die eigentlich Deutschland zustehen würden, verzichten. Die vertraglich vereinbarte Menge soll je nach Bedarf in Deutschland später geliefert oder an andere Staaten abgegeben werden. Anfang Juli 2021 habe das Kabinett beschlossen, bis Ende des Jahres mindestens 30 Millionen Impfdosen an Entwicklungsländer und andere Staaten abzugeben, wovon 80 Prozent der COVAX zur Verfügung gestellt und 20 Prozent direkt an andere Länder gehen sollen.[207]

    Laut Medienbericht vom 2. Oktober 2021 habe die Bundesrepublik Deutschland bereits rund 17 Millionen Impfdosen an andere Staaten abgegeben. Davon entfielen über die Hilfsorganisation COVAX 10 Millionen auf AstraZeneca, gut 7 Millionen Dosen seien direkt an die Ukraine, Namibia, Vietnam, Ägypten und Ghana gegangen, die als Länder mit akutem Bedarf gelten. Eine Lieferung nach Thailand stehe noch aus. Ab Oktober 2021 solle COVAX auch der Impfstoff von Johnson & Johnson zur Verfügung stehen. Deutschland habe zugesagt, bis Ende des Jahres 2021 anderen Ländern insgesamt 100 Millionen Impfdosen zu spenden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erkläre die Hilfsbereitschaft Deutschlands damit, dass die Pandemie erst ende, wenn weltweit alle Menschen geimpft sind.[208]

    Ende Oktober 2021 dankte der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, Deutschland für seine Großzügigkeit und rief auch andere Staaten mit einer Impfquote von mindestens 40 Prozent dazu auf, bei den Impfstoff-Lieferungen bedürftigeren Staaten den Vortritt zu lassen.[209] Bundeskanzlerin Angela Merkel habe beim G20-Gipfel in Rom (30. bis 31. Oktober 2021) bekundet, nach den für 2021 geplanten 100 Millionen Impfdosen weitere 75 Millionen ärmeren Ländern spenden zu wollen. Das Bundesgesundheitsministerium habe jedoch einschränkend darauf hingewiesen, dass nicht sicher sei, ob Deutschland das Ziel von 100 Millionen noch im Jahr 2021 erreichen kann. Es seien erst schwierige Rechtsfragen, die mit den betreffenden Herstellern zusammenhängen, und logistische Anforderungen auf seiten der Empfängerländer zu klären.[210]

    Impfstoffsicherheit und -wirksamkeit

    Die bislang zum Einsatz gekommenen Impfstoffe wurden in Phase-III-Studien zuvor an mehreren zehntausend Patienten getestet, ohne dass sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigten. Anschließend wurden sie nach wissenschaftlicher Prüfung der heute vorliegenden Studiendaten von der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut bedingt zugelassen.[211][11][212][5][10] Fehlende Daten zur Langzeitsicherheit der bedingt zugelassenen Impfstoffe werden in z. B. bis 2024 laufenden klinischen Studien erhoben[213][214]. Risikofaktoren eines bedingt zugelassenen Impfstoffes werden in seinem Risikomanagementplan fortlaufend erfasst und einer Risiko-Nutzen-Bewertung unterzogen[215][216]. Die langfristige Sicherheit des COVID-19 mRNA-Impfstoffs ist derzeit nicht bekannt, jedoch werden in der laufenden Studie C4591001[217][218] weitere Sicherheitsdaten für bis zu 2 Jahre nach Verabreichung der zweiten Dosis des COVID-19-mRNA-Impfstoffs gesammelt[216].

    Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit in Deutschland. Um auch seltene Nebenwirkungen zu erkennen, wird die Verträglichkeit der Impfstoffe einer laufenden Prüfung unterzogen. Begleitend hat das Institut die Smartphone-App SafeVac 2.0 entwickelt. Damit können Geimpfte digital Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben.[219] Nach einem Sicherheitsbericht des PEI wurden bis zum 26. Februar 2021 nach 5,9 Millionen Impfungen insgesamt 11.915 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst, von denen 2.003 als schwerwiegend eingestuft wurden. Verdachtsfälle sind alle Fälle, in denen nach der Impfung gesundheitliche Veränderungen unabhängig von der Ursache festgestellt werden. Die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen und Schmerzen an der Impfstelle. Unter den Verdachtsfällen für schwere Reaktionen sind u. a. 330 Todesfälle von Personen mit einem Medianalter von 85 Jahren, die, soweit ermittelbar, entweder an COVID-19 oder multiplen Vorerkrankungen litten oder an bzw. mit COVID-19 verstarben, bevor der volle Impfschutz aufgebaut war. Nach Berechnungen des PEI sind die gemeldeten Todesfälle nicht häufiger als die angesichts des Alters der Geimpften auch ohne Impfung zu erwartende Zahl an Todesfällen.[220]

    „Eine einfache, im Versorgungsalltag unkompliziert umsetzbare und dabei möglichst effektive Grundlage für die Impfrangfolge in der ambulanten ärztlichen Versorgung“ sieht das Robert Koch-Institut in der Hierarchie der Risikofaktoren, die zu einem schweren COVID-19-Verlauf führen können. Diese hat es in seinem Epidemiologischen Bulletin 19/2021[221] nach Auswertung von rund 94.000 Krankheitsfällen zusammengetragen. Demnach sind die fünf größten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf hämatoonkologische Erkrankungen (31,5 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen mit Therapie (28,2 Prozent), Demenz (24,3 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen ohne Therapie (23,3 Prozent) und Herzinsuffizienz (21,7 Prozent).

    In seinem Sicherheitsbericht vom 19. August 2021 berichtet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über insgesamt 131.671 aus Deutschland gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen zum Schutz vor COVID-19. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 31. Juli 2021. Bis 1. August 2021 seien laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 92.376.787 Impfungen durchgeführt worden, davon 68.962.481 mit Comirnaty, 8.506.260 mit Spikevax, 12.491.937 mit Vaxzevria und 2.416.109 mit Janssen (Johnson & Johnson). Bezogen auf die einzelnen Hersteller zeige sich bei den Verdachtsfällen folgendes Bild:

    • Comirnaty (BioNTech/Pfizer): 67.165
    • Spikevax (Moderna): 19.962
    • Vaxzevria (AstraZeneca): 40.368
    • Janssen (Johnson & Johnson): 3.628
    • Nicht spezifiziert: 548

    Für alle Impfstoffe zusammen betrage die Melderate 1,4 pro 1.000 und für Meldungen über schwerwiegende Reaktionen 0,2 pro 1.000 Impfdosen.

    In 1.254 Verdachtsfällen sei über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichen zeitlichen Abständen zur Impfung berichtet worden. In 48 Fällen halte das Paul-Ehrlich-Institut einen ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Impfung für möglich oder wahrscheinlich. 31 Fälle einer Thrombose mit Thrombozytopenie und sieben Fälle einer Thrombozytopenie/idiopathischen thrombozytopenischen Purpura mit tödlichem Ausgang nach einer Impfung mit Vaxzevria bzw. Janssen habe es gemäß den WHO-Kriterien als in ursächlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Impfung stehend beurteilt. Dies gelte auch für zwei Fälle einer Hirnblutung nach einer Impfung mit Vaxzevria, davon einen Fall mit Nachweis von Anti-PF4-Antikörpern, und zwei Todesfälle bei zwei Männern, bei denen bei der Autopsie eine Sinusvenenthrombose festgestellt wurde. Zwei Patienten seien an den Folgen eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach einer Impfung mit Vaxzevria verstorben. Ein ursächlicher Zusammenhang könne auch hier nicht ausgeschlossen werden.

    Bei einer Obduktion seien ein Fall eines akuten Rechtsherzversagens bei ausgedehnter Thrombosierung der Lungenarterie nach einer Impfung mit Comirnaty sowie drei Fälle eines akuten Linksherzversagens mit myokardialen, lymphozytären Infiltrationen im Sinne einer möglichen Myokarditis nach Impfungen mit Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria als wahrscheinlich oder gesichert beschrieben worden.

    Vor übertriebenen Hoffnungen darauf, dass eine drastisch erhöhte Impfquote zu einem „Sieg“ gegen SARS-CoV-2 führen könnte, warnte Ende Juli 2021 das Robert Koch-Institut: „Die Vorstellung des Erreichens einer Herdenimmunität im Sinne einer Elimination oder sogar Eradikation des Virus ist […] nicht realistisch.“[222]

    Basierend auf Daten des Statistischen Bundesamts (Stand: 4. August 2021) mit 982.453 Sterbefällen im Jahr 2020 bei Personen im Alter von 12 Jahren und älter, bezogen auf 73.918.151 Einwohner dieser Altersgruppe, ergäben sich jedoch keine Hinweise für eine insgesamt erhöhte Sterblichkeit nach COVID-19-Impfungen. Dabei sei die erwartete Zahl an Todesfällen in einem Zeitfenster von 30 Tagen mit allen gemeldeten Todesfällen, auch solchen außerhalb dieses Zeitfensters und solchen, bei denen das Zeitintervall nach der Impfung unbekannt war, verglichen worden.[223]

    Empfehlungen zur Impfstoffverwendung

    Die Ständige Impfkommission wies Anfang Januar 2021 darauf hin, dass die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna als gleichwertig in Wirksamkeit und Sicherheit gelten, es jedoch nicht möglich ist, einer Person bei der zweiten Impfung den Impfstoff des jeweils anderen Herstellers zu verabreichen, auch wenn er auf dem gleichen mRNA-Wirkprinzip basiert. Dazu gebe es bisher keine Daten.[224]

    Medizinische Kontraindikationen

    Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) kann in Einzelfällen aufgrund bestehender Vorerkrankungen dauerhaft nicht geimpft werden.[225] Dazu zählen etwa Allergien gegen einzelne Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe. In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden.

    Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford) gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe verwendet werden.

    Bei Personen mit Immundefizienz ist die Impfung möglicherweise weniger wirksam, aber nicht generell kontraindiziert.

    Infektionen mit Körpertemperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

    Impfdurchbrüche

    Definition nach RKI

    Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert einen wahrscheinlichen Impfdurchbruch als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind (Seite 17 des Wochenberichts vom 12. August 2021).[153] Dies bedeutet, dass eine asymptomatische Infektion nach dieser Definition nicht als Impfdurchbruch bezeichnet wird.

    Häufigkeit von Impfdurchbrüchen (lt. RKI)

    Das RKI veröffentlicht in seinen Wochenberichten auch die Zahl der Impfdurchbrüche bei den jeweiligen Impfstoffen. Ab dem Wochenbericht vom 9. September 2021 werden auch Kreuzimpfungen aufgenommen, die zuvor in der Rubrik „keinem [einzelnen, Anm.] Impfstoff zugeordnet“ erfasst wurden. Nach dem Datenstand des RKI vom 8. September 2021 beträgt die Zahl der Impfdurchbrüche seit dem 1. Februar 2021 insgesamt 39.228. Bis zur Vorwoche waren es 30.880. Die Vergleichswerte nach einer jeweils als abgeschlossen geltenden Impfserie sind:[226][227]

    • Comirnaty (Tozinameran) von BioNTech/Pfizer: 25.767 (in der Vorwoche: 5.426)
    • Spikevax von Moderna: 1.748 (in der Vorwoche: 426)
    • COVID-19-Vakzine Janssen (Johnson & Johnson): 6.106 (in der Vorwoche: 1.195)
    • Vaxzevria von AstraZeneca allein: 2.875 (in der Vorwoche: 646)
    • Kreuzimpfung Vaxzevria/Comirnaty: 1.571 (in der Vorwoche: 403)
    • Kreuzimpfung Vaxzevria/Spikevax: 279 (in der Vorwoche: 85)
    • keinem Impfstoff zugeordnet: 882 (in der Vorwoche: 167)

    Bemerkung: Aus der Quelle geht zwar nicht explizit hervor, ob eine einzelne Impfung mit Comirnaty, Spikevax oder Vaxzevria bei Genesenen auch zu einer abgeschlossenen Impfserie gehört, es wird aber sonst so bezeichnet.

    Zum Vergleich mit der Zahl der geimpften Dosen siehe auch #Tatsächliche Lieferungen und Anteil verimpfter Dosen und zum Vergleich mit der Impfeffektivität der Impfstoffe in den USA siehe SARS-CoV-2-Impfstoff#Wirksamkeit der Impfstoffe in den USA im Zeitraum Juni bis August 2021.

    Betrachtet man die Zahl der Impfdurchbrüche im Verhältnis zur Anzahl der Impfungen, so war die kumulierte Zahl der Impfdurchbrüche auf 1 Million Geimpfte (bis Mitte September 2021):[228]

    • Comirnaty (Tozinameran) von BioNTech/Pfizer: 675
    • Spikevax von Moderna: ca. 400
    • COVID-19-Vakzine Janssen (Johnson & Johnson): ca. 2.000
    • Vaxzevria von AstraZeneca: 830

    Maßnahmen gegen Impfdurchbrüche

    Als Maßnahme gegen Impfdurchbrüche einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach Medienberichten von Anfang September 2021, dass Personen über 60 Jahren eine Auffrischungsimpfung, auch als Booster-Impfung bezeichnet, sechs Monate nach der vollständigen Impfung bekommen können.[229]

    Der Virologe Christian Drosten erklärte im September 2021 in seinem Corona-Podcast im NDR, eigentlich sei es „nicht das Ziel für alle Zeiten, immer impfen zu müssen“, und führte aus: „Ich will eine Impfimmunität haben und darauf aufsattelnd will ich dann aber durchaus irgendwann meine erste allgemeine Infektion und die zweite und die dritte haben.“[230] Ein Vorteil bei der natürlichen Infektion sei die bessere Schleimhautimmunität. Drosten ergänzte im Podcast aber, dass dies zwar für ihn als relativ gesunden Erwachsenen ein verantwortbarer Weg sei, es aber Personengruppen gebe, für die das nicht geht.[231] Später stellte er klar, dass seine Aussage im Podcast nicht so zu verstehen sei, dass er sich etwa absichtlich infizieren wolle.[107]

    Entwicklung im November 2021

    Im November 2021 kam das Thema der Impfdurchbrüche in Deutschland verstärkt in den Fokus der öffentlichen Debatte und das RKI berichtete, dass von den symptomatischen Covid-19-Fällen im Zeitraum 11. Oktober bis 7. November 2021 in der Altersgruppe ab 60 Jahren bei knapp 61 Prozent ein Impfdurchbruch vorliegt.[232]

    Zum besseren Schutz vor Impfdurchbrüchen forderte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am 11. November, dass die Auffrischungsimpfung für alle unabhängig vom Alter bereits nach fünf Monaten nach der Zweitimpfung möglich sein soll.[233]

    Weitere Studien

    CoVaKo 2021

    Die 2021 eingeführte Studie untersucht die Wirksamkeit von Corona-Schutzimpfungen in Bayern. Drei Themen stehen dabei im Vordergrund: einerseits die Wirksamkeit der Impfungen in verschiedenen Personengruppen und andererseits die Erfassung von Nebenwirkungen und außerdem die Untersuchung von Durchbruchinfektionen. Das Bayerische Wissenschaftsministerium unterstützt die Studie mit einer Million Euro. An der Erstellung der Studie arbeiten die bayerischen Universitätsklinika Erlangen, München (LMU und TUM), Augsburg, Würzburg, Regensburg und die Hochschule Hof.[234]

    Die Impfstoffe und besondere Ereignisse

    Wahlmöglichkeit

    Am 11. Januar 2021 hieß es, dass es bundesweit keine Wahlmöglichkeit zwischen den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna geben werde.[235] In Berlin gab es dagegen im Winter 2020 für priorisierte Menschen unter 65 Jahren eine Wahlfreiheit. Nachdem im Impfzentrum Tegel Tausende Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca liegenblieben, betonte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am 17. Februar 2021, dass die Wahlfreiheit vielleicht ein Fehler war.

    In der Übergangszeit zwischen der Phase des allgemeinen Impfstoffmangels und dem „Ende der Impfserie“ gab es in Deutschland regional unterschiedliche Situationen. In einigen Regionen gab es bei den Impfzentren bereits Anfang Juli 2021 keine Wartelisten mehr, andere mussten diese erst noch abarbeiten. Zugleich gab es an vielen Orten die Möglichkeit, kurzfristig einen Impfstoff der eigenen Wahl zu erhalten. Da Deutschland im Sommer 2021 relativ viele mRNA-Impfstoffe erhielt, wurden auch für diejenigen die Wartezeiten kürzer, die nicht mit Vektor-Vakzinen geimpft werden wollen. In einigen Impfzentren wurde nur noch dann das Vakzin von AstraZeneca verabreicht, wenn sich Impfwillige ausdrücklich für dieses entschieden hatten.[236]

    mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer

    Zur vollständigen Grundimmunisierung werden bei Verimpfung von Tozinameran (INN), das in EU/EWR und den USA unter dem Handelsnamen „Comirnaty“ vermarktet wird, regulär zwei Impfdosen benötigt. Personen, die eine durch einen PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und in der Regel sechs Monate danach, frühestens jedoch 4 Wochen nach dem Ende der Symptome der COVID-19-Erkrankung, mit einem in der EU/EWR zugelassenen COVID-19-Impfstoff – wie z. B. Comirnaty – geimpft wurden, gelten nach Definition des Robert Koch-Instituts (RKI) als „vollständig geimpft“ und „genesen“.[237] (Siehe auch Abschnitt: Abwehr nach unbemerkter Corona-Infektion und Genesung)

    Im Juli 2021 veröffentlichte die israelische Regierung Daten, die zeigen, dass die Wirksamkeit von Tozinameran in Israel nachgelassen hat.[238][239] In Deutschland kritisierten damals einige Experten, dass die Statistik nicht belastbar sei,[240][241] während andere sich besorgt zeigten.[242] Gleichzeitig rückte die Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) in Deutschland vermehrt ins Blickfeld.[243][244]

    mRNA-Impfstoff von Moderna

    Im November 2021 gab es Kritik an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wegen der Deckelung der Höchstbestellmenge des COVID-19-Impfstoffs Tozinameran von BioNTech/Pfizer. Diese war für erforderlich erachtet worden, weil der Impfstoff mRNA-1273 (der Markenname des Impfstoffs von Moderna ist „Spikevax“) zu gering nachgefragt wurde und ab Mitte des ersten Quartals 2022 eingelagerte Dosen dann zu verfallen drohen.[245]

    Vektorimpfstoff von AstraZeneca

    Der Impfstoff AZD1222 wird vom Hersteller AstraZeneca unter dem Handelsnamen „Vaxzevria“ vermarktet. Mitte Februar 2021 bestanden Vorbehalte gegen den COVID-19-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford) wegen fehlender Daten, vermuteter geringerer Wirksamkeit und häufigeren Nebenwirkungen.[246] So sind bei einer Sonderimpfung für medizinisches Personal im Saarland 54 Prozent der 200 angemeldeten Personen nicht erschienen.[247]

    Die Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim bezeichnete die Kritik am Vektorimpfstoff Vaxzevria als besonders bedenkliches Beispiel für unsaubere und irreführende Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse in den Medien: „Hier fördern Medien Vorbehalte, die Gesundheit und Gesellschaft schaden.“[248] Der Virologe Christian Drosten erklärte, bei Vaxzevria würden im Gegensatz zu anderen Impfstoffen neue Forschungsergebnisse besonders transparent und schnell publiziert. Dies führe dazu, dass in der Öffentlichkeit laufend unfertige Teilergebnisse in eine negative Diskussion münden. Wenn man nicht nur Einzelergebnisse, sondern das gesamte Bild in den Blick nehme, sei Vaxzevria hochwirksam und sicher.[249]

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder plädierte Ende Februar 2021 angesichts des Umfangs der ungenutzten Dosen dafür, den COVID-19-Impfstoff Vaxzevria auf freiwilliger Basis für alle freizugeben.[250]

    Mitteilung vom 16. März 2021

    Am 3. März 2021 empfahl die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) Vaxzevria in allen Altersgruppen einzusetzen. Der Abstand zwischen der Erst- und der Zweitimpfung solle möglichst 12 Wochen betragen. Die Empfehlung beruhe auf einer Analyse und Bewertung neuer Studiendaten.[251]

    In zeitlichem Zusammenhang mit der Verimpfung von Vaxzevria wurden bis 15. März 2021 in Deutschland bei sieben Geimpften Sinusvenenthrombosen und Thrombozytopenien beobachtet. Bis zur Klärung, ob ein Zusammenhang mit den Impfungen bestehen könnte, setzten mehrere europäische Länder, darunter am 16. März 2021 auch Deutschland, die Impfungen vorübergehend aus.[252][253] Bis 29. April 2021 traten in Deutschland ca. 60 Fälle von Sinus- und Hirnvenenthrombosen nach dem Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca auf. Sieben Frauen und sechs Männer starben.[254][255][256]

    Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) am 18. März 2021 erklärt hatte, der Nutzen des COVID-19-Impfstoffs Vaxzevria überwiege die Risiken, wurden die Impfungen, ergänzt durch einen zusätzlichen Hinweis in den Produktinformationen wieder aufgenommen.[257]

    Am 30. März 2021 beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, dass Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca künftig nur noch bei Personen ab 60 Jahren stattfinden sollen.[258][259] Am 1. April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission, Personen unter 60 Jahren, die bereits eine erste AstraZeneca-Impfung bekamen, zwölf Wochen später einen mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Der Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffs unterhalb dieser Altersschwelle bleibe jedoch, soweit sich ein Impfkandidat über mögliche Risiken bewusst ist, bei individueller Risikoanalyse und nach sorgfältiger ärztlicher Aufklärung weiterhin möglich.[260][261][262]

    Am 21. April 2021 wurde berichtet, dass aufgrund der Sorge vieler Ärzte, die Haftung für etwaige Impfschäden übernehmen zu müssen, die Empfehlung der Ständigen Impfkommission geändert wurde.[261][262] Danach kann der Impfstoff von AstraZeneca unter 60-Jährigen nach ärztlicher Aufklärung verabreicht werden. Die Änderung entspreche einem Wunsch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und soll mehr Rechtssicherheit schaffen.[263][264] Am 23. April 2021 wurde das neue Aufklärungsmerkblatt veröffentlicht.[265][266] Anfang Mai 2021 erklärte das Gesundheitsministerium des Saarlands, dass das Land die Haftung für eine AstraZeneca-Impfung auch bei Personen unter 60 Jahren übernehmen werde, wenn die Impfung nach vorangegangener ärztlicher Aufklärung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.[267] Nach dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ vom 4. Mai 2021 soll das Infektionsschutzgesetz des Bundes dahingehend geändert werden, „dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei gesundheitlichen Schädigungen durch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gilt“.[268] Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) würde dies dazu führen, dass Ärzte bei der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca kein Haftungsrisiko mehr tragen, weil die Geimpften einen Versorgungsanspruch gegen den Staat hätten.[269]

    Am 16. April 2021 erklärte Oliver Funken, Vorsitzender des Hausärzteverbands Nordrhein-Westfalen, dass etwa 30 Prozent der Patienten in nordrhein-westfälischen Arztpraxen den Vektorimpfstoff von AstraZeneca ablehnten.[270] Zu diesem Zeitpunkt warnten Epidemiologen aber davor, dass ein kurzfristiger Rücktritt von einer Impfung oder das unangekündigte Versäumen des Impftermins das Impftempo drossele und Jüngeren die Chance einer zeitnahen Impfung nehme. Auch mindere sich die Wahrscheinlichkeit, eine Herdenimmunität erreichen zu können. Ärzte begannen, für Impfungen mit AstraZeneca zu werben. Einige forderten, dass diejenigen, die AstraZeneca ablehnen, sich mit einem Platz ganz hinten in der Warteliste abfinden müssen.[271] Bereits im Februar 2021 hatte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller erklärt, dass einer, der den Impfstoff von AstraZeneca ablehnt, damit „vorerst seine Chance vertan hat“. Dieser werde dann anderen angeboten.[272][273]

    Um den Anreiz für eine Impfung mit AZD1222 von AstraZeneca zu erhöhen, ermöglichten Bund und Länder im Mai 2021, den Impfabstand auf vier Wochen zu verkürzen. Dies wurde vielfach wegen der dann – nach bisheriger Studienlage[274] – verminderten Wirksamkeit der Impfung kritisiert.[275] Forscher der Universität Greifswald, die den Mechanismus der impfstoff-induzierten Thrombozytopenie (VITT) aufdeckten, sehen darin ein gewisses Risiko. Es bestehe die Möglichkeit, dass Menschen nach der ersten Impfung unbemerkt spezielle PF4-Antikörper bilden, ohne dass diese bei der ersten Impfung schon Blutplättchen aktivieren konnten. Bei einer zu frühen zweiten Impfung hätten die Betroffenen unter Umständen noch solche PF4-Antikörper in ihrem Blutkreislauf.[276]

    Ende Mai 2021 veröffentlichten Forscher der Universitätsmedizin Ulm eine Analyse der Zusammensetzung der Chargen ABV4678, ABV5811 und ABV7764 des Impfstoffs AZD1222 von AstraZeneca. Neben Proteinen des Vektorvirus fanden die Forscher dabei auch Mengen menschlicher Proteine sowie regulatorischer viraler Proteine, die nicht Teil des eigentlichen Impfstoffs sind. So bestand bei der Charge ABV5811 etwa zwei Drittel der Proteinmenge aus Verunreinigungen, bei den anderen beiden Chargen war es etwa die Hälfte. Bedenklich seien insbesondere die gefundenen Hitzeschockproteine, welche Entzündungsreaktionen verstärken und möglicherweise auch Autoimmunreaktionen hervorrufen könnten. Die Forscher forderten, die Reinheit des Impfstoffs zu verbessern und den Herstellungsprozess und die Qualitätskontrolle zu optimieren.[277][278] Aus Kreisen des Pharmaunternehmens wurde die Kritik zurückgewiesen und erklärt, man arbeite bereits zu den höchstmöglichen Standards.[279]

    Neben der sehr seltenen, aber lebensgefährlichen Komplikation der VITT (Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenie) trat bei AZD1222 (ebenso wie beim Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson) in sehr seltenen Fällen das lebensgefährliche Kapillarlecksyndrom sowie das Guillain-Barré-Syndrom auf.[280]

    Impfstoffwahl nach Erstimpfung mit AstraZeneca

    Seit 1. April 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission Personen unter 60 Jahren wegen des Risikos von Sinusthrombosen als Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff.[281] Die mit AZD1222 von AstraZeneca Erstgeimpften können wählen, ob sie bei der Zweitimpfung wieder mit diesem oder einem mRNA-Impfstoff geimpft werden wollen.

    Anfang Mai 2021 verständigten sich Bund und Länder darauf, das Intervall für die Zweitimpfung mit dem AstraZeneca-Vakzin von 9 bis 12 Wochen auf 4 Wochen zu verkürzen.[282] Diese Entscheidung wurde von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigt.[283] Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfahl dagegen weiterhin, bei einem Abstand von zwölf Wochen zwischen den beiden AstraZeneca-Impfungen zu bleiben. Es habe sich gezeigt, dass bei der Impfung mit diesem Vakzin die Schutzwirkung nach zwei Impfstoffdosen bei einer Verlängerung des Impfabstands von sechs auf zwölf Wochen deutlich zunehme. An den Empfehlungen der STIKO orientierten sich auch impfende Ärzte und Impfzentren. Experten der Berliner Charité sahen den Vorschlag aus virologischer Sicht mit Skepsis. Die STIKO empfahl auch dann einen Abstand von zwölf Wochen, wenn der zweite Impfstoff nicht mehr der von AstraZeneca, sondern ein mRNA-Impfstoff wie BioNTech oder Moderna ist.[284]

    Am 1. Juli 2021 änderte die STIKO ihre Empfehlung für mit dem AstraZeneca-Vakzin Erstgeimpfte. Unabhängig vom Alter sollen nun alle Menschen, die damit einmal geimpft wurden, bei der Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff erhalten. Der Abstand zwischen Erstimpfung (mit AstraZeneca-Vakzin) und Zweitimpfung (mit mRNA-Impfstoff) solle nicht mehr 9 bis 12 Wochen, sondern nur noch „mindestens vier Wochen betragen“.[285] Die Empfehlung einer Kreuzimpfung würde den Anteil derjenigen, die mit Hinweis auf die geänderten Empfehlungen darauf bestehen, bei ihrer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff geimpft zu werden, erhöhen.[286] Viele mit dem Vakzin von AstraZeneca Erstgeimpfte versuchten daher, an eine Zweitimpfung mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer zu kommen.[287]

    Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson

    Nach dem Stand vom 16. August 2021 bestehen Bedenken, dass eine Einmalimpfung mit Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson ausreicht. Es werde auch dafür eine zweite Dosis empfohlen, schon wegen der Gefahren der Delta-Variante. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertete die Schutzwirkung von Ad26.COV2.S als geringer im Vergleich zu den Vakzinen von Moderna und BioNTech/Pfizer mit zwei Impfdosen. Als Abhilfe wurden Auffrischungs- oder Kreuzimpfungen in den Blick genommen.[288]

    Beim Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson war in Deutschland eine erhöhte Anzahl an #Impfdurchbrüchen im Vergleich zur Anzahl der Impfungen zu beobachten,[289]

    In Deutschland gibt es wegen der nachlassenden Wirksamkeit der einmaligen Impfung eine Empfehlung zu einer Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, allerdings war diese bis Anfang Oktober 2021 erst nach sechs Monaten nach der (Grund-)Impfung möglich.[290] Anfang Oktober 2021 stellte die Ständige Impfkommission (STIKO) in einer Beschlussempfehlung fest, dass der Impfschutz durch die einmalige Impfung mit Johnson & Johnson ungenügend sei, und empfahl eine zusätzliche mRNA-Impfung ab vier Wochen nach der Impfung.[291]

    Der Hersteller beantragte im November 2021 bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eine Zulassung zur Booster-Impfung ab zwei Monate nach der Erstimpfung.[292] Die EMA erklärte, dass die Entscheidung dazu innerhalb von einigen Wochen zügig erfolgen wird,[293] wobei in den USA die Boosterung mit einer weiteren Impfdosis von Ad26.COV2.S (zwei Monate nach der Erstimpfung) im Oktober zugelassen wurde.[294]

    mRNA-Impfstoff von Curevac

    CVnCoV von Curevac ist ein mRNA-Impfstoff, dessen Entwicklung jedoch beendet wurde.[295] Im Oktober 2021 gab CureVac den Stopp der Entwicklung bekannt, das Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur wurde zurückgezogen, bisher produzierte Dosen vernichtet.[296] Im vierten Quartal 2021 soll eine Studie zu CV2CoV beginnen. Dabei handele es sich um einen gemeinsam mit GlaxoSmithKline entwickelten COVID-19-Impfstoff der zweiten Generation.[297]

    Vektorimpfstoff Sputnik V

    Der Impfstoff Sputnik V wurde von der Europäischen Arzneimittel-Kommission (EMA) noch nicht zugelassen und wird bisher nur in wenigen EU-Staaten verimpft. Sputnik V ist in Deutschland und auch im Ausland Gegenstand unterschiedlicher Kontroversen.[298][299] Nach einem Artikel der Fachzeitschrift nature hat sich der Impfstoff im weltweiten Einsatz allerdings bisher als sicher und wirksam erwiesen.[300] Menschen, die sich in Russland mit Sputnik V haben impfen lassen, gelten in Deutschland aber wegen der fehlenden EU-Zulassung als „ungeimpft“, ebenso wie auch Menschen, die mit dem chinesischen Impfstoff SinoVac oder einem der beiden kubanischen Impfstoffe Abdala und Soberana-2 geimpft wurden.[301]

    Proteinbasierter Impfstoff von Novavax

    Der Impfstoff NVX-CoV2373 von Novavax zeigte nach einer Ende Juni 2021 veröffentlichten Studie eine hohe Sicherheit und Wirksamkeit.[302] Er ist als Protein-Impfstoff der einzige von der EU bestellte Impfstoff, welcher auf bereits bekanntem Wirkmechanismus basiert.[303][304] Allerdings wurde der Zulassungsantrag in Europa verschoben.[305][306] Mit einer Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) werde nun bis spätestens Ende des Jahres 2021 gerechnet. Ein Rolling-Review-Verfahren laufe seit Februar 2021.[307]

    Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung

    Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie setzten darauf, Zweitimpfungen notfalls hinauszuschieben.[39] Die Europäische Arzneimittel-Agentur pochte hingegen auf die Einhaltung des maximalen Abstands von 42 Tagen zwischen den beiden für einen vollständigen Impfschutz notwendigen Dosen.[308] Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) machte Anfang Januar 2021 deutlich, dass sie eine Ausdehnung des Impfintervalls nicht befürwortet. Dabei berücksichtigte sie auch die Frage, wann Sicherheit besteht, wie lange der Impfschutz anhält und mit welchen Folgen Mutationen des Coronavirus einhergehen könnten. Die STIKO empfahl, beide Impfungen mit einem Mindestabstand von 21/28 und 42 Tagen vorzunehmen.[44] Bis Mitte März 2021 stellten daraufhin nahezu alle Bundesländer auf das maximale Impfintervall von sechs Wochen (BioNTech/Pfizer und Moderna) bzw. zwölf Wochen (AstraZeneca) um.[309]

    Karl Lauterbach plädierte dafür, bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna das Impfintervall auf 12 Wochen zu strecken, um mehr Menschen zumindest einmal impfen zu können. Schon durch die erste Impfung könnten schwere Verläufe vermieden und die Zahl der Superüberträger reduziert werden.[310] Auch die Deutsche Gesellschaft für Immunologie wiederholte ihren Appell zur Streckung des Impfintervalls.[311] Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, zeigte sich dagegen aufgrund einer nicht ausreichenden Datenlage nicht überzeugt.[312]

    Aktuelle Empfehlung der STIKO zum Impfintervall (Stand 1. Juli 2021)[313]
    • Impfstoff von BioNTech/Pfizer: 3 bis 6 Wochen
    • Impfstoff von Moderna: 4 bis 6 Wochen
    • Impfstoff von AstraZeneca (homologe Impfung): 9 bis 12 Wochen
    • heterologe Impfung (erst AstraZeneca, dann BioNTech oder Moderna): ab 4 Wochen

    Diese Empfehlungen ermöglichen nun kürzere Abstände zwischen den Impfungen auch in Impfzentren, die sich bisher an die herkömmliche Empfehlung (bei BioNTech und Moderna 6 Wochen, bei AstraZeneca 12 Wochen und bei der heterologen Impfung 9 bis 12 Wochen) gehalten haben. Jedoch wurde in einer im Juli 2021 veröffentlichten britischen Studie festgestellt, dass durch den in Großbritannien praktizierten längeren Impfintervall bei BioNTech deutlich mehr neutralisierende Antikörper gebildet werden.[314]

    Besondere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

    Auskunftsrechte von Arbeitgebern

    Arbeitgeber in Einrichtungen und Unternehmen, die in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen müssen und der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen seit dem 15. September 2021 während einer vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden (§ 36 Abs. 3 IfSG). Der Arbeitgeber kann, wenn und soweit dies zur Verhinderung oder Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist, vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verlangen.

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel in Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i) der Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch gemacht.[315] Danach ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung ausnahmsweise zulässig.[316] Für Beschäftigte außerhalb der einschlägigen Einrichtungen und Unternehmen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.[317]

    Private Pflegeanbieter begrüßen die Gesetzesänderung, da diese ein wichtiger Baustein für anhaltende Sicherheit und einen funktionierenden Infektionsschutz sei, so der Chef des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer.[318]

    Entfall der Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte

    Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen im September 2021, dass Ungeimpfte (bzw. deren Arbeitgeber) ab November 2021 in keinem Bundesland mehr eine Quarantäne-Verdienstausfallentschädigung erhalten, wenn sie als Reiserückkehrer oder als Kontaktperson in Quarantäne müssen.[319][320] Geimpfte bekommen die Entschädigung weiterhin. Ausnahmen gelten außerdem für Kranke und für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die bis acht Wochen zuvor keine öffentliche Impfempfehlung vorlag.[320] Die Rechtsgrundlage für diese Unterscheidung liegt im § 56 Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes: „Eine Entschädigung ... erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ... die gesetzlich vorgeschrieben ist oder ... öffentlich empfohlen wurde ... ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“[321] Dieser Satz wurde am 1. März 2020 neu ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen,[322] und seine Anwendung liegt offenbar im Ermessen der Länderregierungen. Als erste Bundesländer sahen Baden-Württemberg bereits ab dem 15. September 2021 und Rheinland-Pfalz ab dem 1. Oktober 2021 eine solche Regelung vor.[323]

    Ärztepräsident Klaus Reinhardt erklärte, dass er die Maßnahme für „unangemessen und kontraproduktiv“ halte.[324] Karl Lauterbach lehnte das Ansinnen ebenfalls ab und verwies darauf, dass dadurch besonders Menschen mit geringem Einkommen belastet werden.[325] Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte dagegen, dass es nicht um Druck gehe, sondern dass es eine Frage der Fairness sei: Diejenigen, die geimpft seien, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten, mitzahlen sollen.[326]

    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die neue Regelung breche den bis dahin eingehaltenen ethischen Konsens der Solidarität aller in der Grundversorgung, nach welchem „weder Impfstatus, Alter, Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, Essgewohnheiten noch besonders riskante Hobbys“ dazu führen können, dass Leistungen zu verweigern sind.[320] Der Deutsche Beamtenbund erklärte, dass diese Änderung nicht für Beamte gelten könne, zumal es sich um einen erheblichen Grundrechtseingriff handele. Verordnungen würden deshalb hier wohl nicht ausreichen, sondern es müsse wahrscheinlich zu einer Änderung des Besoldungsgesetzes kommen.[327]

    Direkte und indirekte Impfpflicht

    Rechtslage und politische Absichten

    Impfungen gegen SARS-CoV-2 sind in Deutschland de jure freiwillig. Impfgegner aus Prinzip und Menschen, die sich gegen eine Impfung entscheiden (oft „Impfskeptiker“ genannt), können nach derzeitiger Rechtslage nicht dazu gezwungen werden.[328] Allerdings werden zunehmend Befürchtungen geäußert, es werde in Deutschland eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ bzw. eine „kalte Impfpflicht“ geben. Die Gewerkschaft ver.di macht die Befürchtung, eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ sei geplant, an der abschreckenden Wirkung der geplanten Regelung fest, Ungeimpften für die Zeit, die sie in einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne verbringen müssen, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zuzugestehen.[329] Tatsächlich war nie beabsichtigt, positiv auf SARS-CoV-2 Getesteten Einkommenseinbußen zuzumuten, da diese als „krank“ gelten und deshalb Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Abwesenheit vom Arbeitsplatz haben. Beabsichtigt war vielmehr, solchen Menschen, deren Tests konstant negativ ausfielen, die aber wegen der angeordneten Quarantäne ihrem Arbeitsplatz fernbleiben mussten, keinen Schadensersatz aus der Staatskasse zu zahlen. Als „kalte Impfpflicht“ bewertet der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte den indirekten Druck auf Menschen, sich impfen zu lassen, ohne dass sie von dieser Entscheidung überzeugt seien. Dieser Druck könne entweder durch konkrete Nachteile – etwa Zugangs- oder Bewegungseinschränkungen – oder durch das soziale Umfeld ausgeübt werden. Er sei bei Minderjährigen besonders wirksam.[330]

    Ob eine offizielle Impfpflicht, auf welcher Grundlage auch immer, durchgesetzt werden könnte, ist unklar. Jedenfalls entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 8. April 2021, dass es unter Umständen zulässig sein kann, dass ein Staat in Europa eine Pflicht zur Impfung gegen bestimmte Krankheiten anordnet. Auch eine Geldbuße für den Fall, dass ein Impfpflichtiger seiner Pflicht nicht nachkommt, wäre in entsprechenden Fällen rechtmäßig.[331] Das Infektionsschutzgesetz sieht für den Fall einer Impfpflicht, soweit sie gelten würde, eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vor.[332][333] Im Juni 2020 hatten einzelne Wissenschaftler gefordert, eine Impfpflicht in Betracht zu ziehen, da sonst wegen der von ihnen vermuteten eher geringen Impfbereitschaft nicht genügend Personen zum Aufbau einer Herdenimmunität geimpft werden könnten.[334] Im Nachhinein wurde klar, dass das Problem nicht darin bestand, dass es kaum Impfwillige gegeben hätte, sondern darin, dass mit dem Auftreten aggressiverer Virusvarianten die Anforderungen an den Eintritt einer Herdenimmunität größer wurden und dass das letzte Drittel noch Ungeimpfter schwer zu motivieren war bzw. ist, sich impfen zu lassen.

    Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sprach sich Anfang 2021 für eine Impfpflicht für Pflegekräfte aus, insbesondere falls die Impfbereitschaft unter ihnen nicht steigt.[335] Darauf hin lehnte der Deutsche Ethikrat durch seine Vorsitzende Alena Buyx die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab, wies jedoch darauf hin, dass über eine „bereichsbezogene Impfpflicht“ durchaus nachzudenken sei. Dabei gehe es etwa um Personen, die man nicht anders schützen könne, als dass die Menschen, die sie versorgen, selbst geimpft würden. Bedingung dafür sei, dass „die Impfung dafür sorge, dass die geimpfte Person niemanden mehr anstecken kann“.[336] Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte Mitte Januar 2021: „Ich habe im Bundestag mein Wort gegeben: In dieser Pandemie wird es keine Impfpflicht geben. Und das gilt.“ Die Bundesregierung setze auf Argumente, Informationen und Vertrauen in den Impfstoff.[337] Eine Ausnahme bilden Soldaten, die Impfungen gegen übertragbare Krankheiten dulden müssen. Das Verteidigungsministerium prüfe, ob dies auch für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 in Betracht kommt.[338] Am 24. November 2021 wurde dies beschlossen.[339]

    Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet lehnte im Juli 2021 sowohl eine Impfpflicht als auch eine Bevorzugung Geimpfter ab, er setze auf Überzeugung und kreative Impfangebote, „freiwillig und mit Anreizen, aber nicht mit Zwang“.[340] Die Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock ließ in einem Interview mit dem Tagesspiegel im Juli 2021 trotz Nachfragen offen, wie sie zu einer Impfpflicht stehe: „Es kann ja nicht sein, dass die Freiheitsrechte aller eingeschränkt werden, weil sich ein Teil nicht impfen lassen will.“[341] Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich Mitte Juli 2021 gegen eine Impfpflicht: „Es gibt keine Absicht, eine solche Pflicht einzuführen.“ Sie sprach sich auch gegen eine „indirekte Impfpflicht“ aus, z.B. einer Abkehr von den für die Menschen kostenlosen Bürgertests. RKI-Präsident Lothar Wieler betonte, dass eine Impfpflicht aus wissenschaftlicher Sicht im Juli 2021 nicht zu begründen sei.[342]

    Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank-Ulrich Montgomery, sprach sich im August 2021 erstmals für eine Impfpflicht in Deutschland aus. Er halte sie gerade dann für sinnvoll und vernünftig, wenn sich Menschen in größerem Maße einer Impfung entziehen, wie es derzeit in Deutschland der Fall sei. Daneben kritisierte er die frühzeitige politische Entscheidung, eine Impfpflicht „aus Angst vor lautstarken Minderheiten“ nicht einführen zu wollen, die sich schon aus verfassungsrechtlichen Gründen von Anfang an dagegen entschied.[343] Laut einer Ende August 2021 durchgeführten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey befürworteten 52 % der Deutschen eine Impfpflicht, 43 % lehnten sie ab. Mit 65 % bei SPD-Wählern und 62 % bei Unionswählern gab es demnach mehr Zustimmung als mit 55 % bei Wählern der Grünen. Anhänger anderer Parteien zeigten sich deutlich skeptischer.[344] Eine Mehrheit für eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 gibt es laut ARD-Deutschlandtrend allerdings erst ab Anfang November 2021.[345] Laut der entsprechenden Umfrage begrüßen 74 % der Befragten eine Impfpflicht für Angehörige bestimmter Berufe.

    Verfassungsrechtlich sind verpflichtende Impfungen nur in besonderen Fällen zu rechtfertigen. Zwar heißt es in Art. 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, jedoch im selben Absatz weiter: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Die Hürden für eine allgemeine Impfpflicht sind damit sehr hoch, das Stichwort lautet Verhältnismäßigkeit. Wesentlich für eine juristische Beurteilung der Impfpflicht ist daher, ob eine Impfung nur dem Eigennutz dient oder auch der Gesellschaft. Entscheidend ist somit, ob Geimpfte andere anstecken können. Ein Papier der US-Seuchenschutzbehörde CDC aus dem August 2021 deutet an, dass sich durch die Delta-Variante die Wahrscheinlichkeit erhöht habe, dass Geimpfte andere anstecken können.[346] Im Interview mit dem Deutschlandfunk bekräftigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Ende Juli 2021, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde: „Ich vertrete die Auffassung, dass das nicht möglich wäre.“ Gleichzeitig erteilte sie auch einer Impfpflicht für Mitarbeitende, beispielsweise im Gesundheitswesen, eine Absage. Ungeimpfte in Pflegeheimen oder den Krankenhäusern könnten stattdessen verpflichtend regelmäßig getestet werden.[347]

    2G-Optionsmodell, 3G- und 3G-plus-Regel

    Die 3G-Regel erfordert die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (Geimpft, genesen, getestet – 3G) zur Teilnahme an Veranstaltungen, zum Besuch in Kultureinrichtungen oder Gaststätten und zum Erscheinen am eigenen Arbeitsplatz. Sie gehört in Deutschland seit dem 15. September 2021 zum Katalog der besonderen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich geregelt. Mittlerweile gibt es darüber hinaus einige weitergehende Regeln, die etwa nur geimpfte und genesene Personen erlauben (2G) oder zusätzliche / besondere Testnachweise („plus“) erfordern.

    Weitere rechtliche und sozialpsychologische Aspekte

    Einwilligung in die Impfung bei Kindern und Jugendlichen

    Bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen ist der Wille der Eltern des zu impfenden Kindes oder Jugendlichen zu respektieren. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbst entscheiden, ob sie geimpft werden wollen. Sofern die Eltern sich nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden soll, gelten laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. März 2021 (AZ 6 UF3/21) die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.[348]

    Freiheitsbeschränkungen

    Zunächst war auch die Frage umstritten, ob von Freiheitsbeschränkungen Abstand genommen werden sollte, die alle Bürger betreffen, wie beispielsweise dem Verbot von Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen. Vielfach wurde die Rückgabe dieser Grundrechte an vollständig Geimpfte und Genesene als „Privilegierung“ bezeichnet. Für Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen, ist schon der Begriff „Privilegien“ falsch. Aus rechtlicher Sicht handele es sich um die Rückgabe von Grundfreiheiten, also den „Normalzustand“. Er betonte, dass das nur gelte, wenn sicher sei, dass vollständig geimpfte Menschen nicht mehr ansteckend seien.[349]

    Zu Beginn der Pandemie war die Rechtslage noch unklar und mit zahlreichen komplexen Fragen verbunden. Das Jahrhundertereignis bedeutete völliges Neuland, das es für Bundes- und Landespolitiker schwierig machte, von Anfang an für jedermann gerechte und nachvollziehbare Maßnahmen zu ergreifen. Bundesaußenminister Heiko Maas regte Anfang 2021 als einer der ersten Politiker in Deutschland an, Geimpften ihre Grundrechte zurückzugeben, etwa dadurch, dass sie früher als der Rest der Bevölkerung Restaurants oder Veranstaltungen wieder besuchen dürfen.[350][351]

    Der Deutsche Ethikrat äußerte sich in seiner Ad-hoc-Stellungnahme vom Februar 2021 zur ethisch und rechtlich schwierigen Frage, ob und inwieweit die mittelbaren Folgen es rechtfertigen, gravierende Beschränkungen der Freiheit (auch) von geimpften Personen aufrechtzuerhalten: Dies sei davon abhängig, inwieweit abschätzbar sei, in welchem Maße Impfungen gegen COVID-19 die Infektiosität der geimpften Personen vermindern. Sofern selbst Kontakte von geimpften Personen untereinander das Virus weiterverbreiten und mittelbar zur Infektion noch nicht geimpfter Personen führen könnten, komme eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht in Betracht.[352] Weiter wies der Ethikrat darauf hin, dass zwischen öffentlichen Maßnahmen und solchen von nichtstaatlicher Seite zu unterscheiden sei. Unternehmen jeglicher Branchen könnten sich grundsätzlich auf Vertragsfreiheit und Privatautonomie berufen. Sobald etwa Restaurants oder Theater wieder öffnen dürfen, sollten diese selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte, Genesene und laufend Getestete bedienen oder einlassen. Daraus ergebe sich keine „Impfpflicht durch die Hintertür“. Eine frühzeitigere Öffnung unter solchen Bedingungen staatlich zu erlauben, sah der Ethikrat dagegen kritisch. Zudem sollte es aus seiner Sicht keine Unterschiede geben, wenn es um die gleichberechtigte Teilnahme an „basalen“ (grundlegenden) sozialen Aktivitäten gehe.[353]

    Das Robert Koch-Institut erklärte im April 2021 noch vor Etablierung der Delta-Variante, dass vollständig Geimpfte ein noch geringeres Risiko hätten, das Virus weiterzugeben, als negativ Getestete. Deshalb sollten beide Gruppen zukünftig gleich behandelt werden.[354] Personen, die entweder (a) vollständig geimpft sind (zwei Wochen nach der 2. Dosis), (b) innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren oder (c) vor über sechs Monaten erkrankt waren und mindestens eine Impfdosis erhalten haben, sollen nicht mehr in häusliche Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zu einem Infizierten hatten. Des Weiteren sollte die Testpflicht bei Reisen weitgehend entfallen sowie Bereiche, in denen verpflichtende Tests vorgesehen sind (z. B. Außengastronomie, Museen), auch ohne negativen Test besucht werden dürfen.[355] Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Wirkung zum 23. April 2021 ergänzt. § 28c IfSG neuer Fassung enthält nun eine Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für „Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“.

    Über mögliche Lockerungen wurde erstmals in der Ministerpräsidentenkonferenz am 26. April 2021 beraten.[356][357][358] Am 4. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).[359][360] Am 6. Mai 2021 stimmte der Bundestag dieser zu[361], am 7. Mai 2021 der Bundesrat.[362] Die Verordnung wurde am 8. Mai 2021 verkündet[363] und trat am 9. Mai 2021 in Kraft. Sie sieht vor, dass für vollständig Geimpfte und Genesene, bei denen man von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgehe, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten.[363][364] Diese Gruppen dürfen nun das Gleiche tun, was nach Landes- und Bundesrecht auch mit negativem Test möglich ist (§ 3 und § 7 SchAusnahmV). Eine Pflicht zur Quarantäne gilt für sie ebenfalls nicht mehr, es sei denn, es würde sich um Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten handeln oder nach Kontakt mit einer an einer besorgniserregenden Virusvariante erkrankten Person.[363] Maskenpflicht und Abstandsgebote bleiben allerdings auch für diese Gruppen vorerst aufrechterhalten.[363]

    Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, hält es ebenfalls für vertretbar, Geimpfte, negativ Getestete und Immunisierte nicht weiter als nötig in ihren Freiheitsrechten einzuschränken. Das Führen einer bloßen „Neiddebatte“ würde den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Auswirkungen nicht gerecht, da Geimpfte noch nicht geschützte Menschen vermutlich nicht oder kaum gefährden.[365]

    Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags veröffentlichten im Januar 2021 eine Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen. Die WD äußerten die Auffassung, dass unter der Voraussetzung, dass zukünftig wissenschaftlich gesichert festgestellt würde, dass Geimpfte nicht mehr infektiös seien, gegenüber Geimpften „wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können“.[366] Zudem stellten sie fest: „Solange jedoch nicht feststeht, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind oder sofern sich herausstellen sollte, dass sie es sind, fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen“.[367] An die Voraussetzungen für eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften seien hohe Anforderungen zu stellen, soweit Maßnahmen betroffen sind, „die einen massiven Eingriff in ein Freiheitsgrundrecht bedeuten, wie bspw. ein berufliches Tätigkeitsverbot“.[368] Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr werfe hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf.[366]

    Mitte des Jahres 2021 verdichtete sich die Erkenntnis, dass auch Geimpfte weiterhin andere Menschen infizieren können. Ungeimpfte Haushaltsangehörige seien indirekt zu 40–60 Prozent[369] vor Ansteckung geschützt, so noch das Fazit vor Verbreitung der ansteckenderen Delta-Variante.[370][371] Die Ende Juli 2021 vorherrschende Delta-Variante könne hingegen auch von geimpften Personen weitergegeben werden, sie sei so ansteckend wie Windpocken.[372] Die Weltgesundheitsorganisation bestätigte in ihrem wöchentlichen „Epidemiological Update“ im August 2021, bei der Delta-Variante seien geimpfte Personen ähnlich ansteckend wie ungeimpfte.[373] Am 17. August 2021 wies der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek darauf hin, dass an diesem Tag die 7-Tage-Inzidenz bei Ungeimpften in Bayern bei 58 pro 100.000 Einwohner lag, dagegen bei Geimpften nur bei 5,75 pro 100.000 Einwohner.[374]

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußerte Ende August 2021 verfassungsrechtliche Bedenken, Freiheiten nur Geimpften und Genesenen zu gewähren: „Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein. Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.“[375]

    Laut Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom 5. November 2021 habe sich Julian Nida-Rümelin, Vizechef des Deutschen Ethikrates, für die Einführung einer Impfpflicht für bestimmte Gruppen ausgesprochen. Diese halte er beispielsweise für medizinisches Personal und Lehrkräfte oder ab einem bestimmten Alter angesichts der steigenden Infektionszahlen für ethisch gerechtfertigt. Von der 2G-Regel halte er dagegen nichts: „Jetzt durch Ausschluss aus sozialen, kulturellen oder ökonomischen Aktivitäten die Nicht-Impfwilligen zu zwingen, sich impfen zu lassen, führt zu einem Anti-Impf-Heroismus, bei dem die Menschen stolz darauf sind, dass sie Widerstand leisten.“ Dies sei in seinen Augen ein unnötiger Stresstest. Als falsch betrachte Nida-Rümelin auch die Schließung der Impfzentren und die Abschaffung der kostenlosen Tests.[376] Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, hatte die 2G-Regel einen guten Monat zuvor für gangbar gehalten, meine jedoch, dass aus ethischer Sicht das 3G-Modell besser sei, weil es mehr Teilhabe ermöglicht. Sollte sich die Situation allerdings weiter verschlechtern, sei auch 2G ethisch vertretbar. Eine Spaltung der Gesellschaft könne sie gegebenenfalls nicht erkennen.[377]

    Angekündigtes und tatsächliches Impfverhalten

    Erste Umfragen zur Bereitschaft erwachsener Einwohner Deutschlands, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, wurden im Dezember 2020 durchgeführt.[378][379] Weitere Umfragen fanden zu Beginn des Jahres 2021 statt.[380] Die Frage, wer sich sicher impfen lassen wird, ließ sich jedoch bei diesen Umfragen noch nicht belastbar beantworten, zumal im Dezember 2020 noch gar keine Impfmöglichkeit bestand. Noch im Februar 2021 konnten sich Nicht-Priorisierte nicht einmal auf eine Warteliste setzen lassen, um so ihre Impfbereitschaft zu signalisieren.

    Aussagen über die tatsächliche Zahl der Menschen, die ohne Impfpflicht geimpft werden können, waren erst möglich, als feststand,

    • wie viele Personen einen vereinbarten Impftermin versäumen. Der Tagesspiegel fand bei einer Umfrage unter Gesundheitsämtern im Juni 2021 heraus, dass es relativ viele „Impfschwänzer“ gibt, d. h. Menschen, die ohne Abmeldung einen vereinbarten Impftermin versäumen. In einem Impfzentrum in Mecklenburg-Vorpommern habe die Quote sogar 40 Prozent betragen.[381] Es müsse sozusagen in Form einer Gegenrechnung geprüft werden, wie viele Personen von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, sich spontan für eine Impfung zu entscheiden, wenn sie – nach Abarbeitung der Wartelisten – die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen;
    • wie sich das Vertrauen darauf entwickelt, dass Wissenschaftler und Ärzte richtige Empfehlungen geben. Die vom COVID-19-Snapshot-Monitoring (COSMO), einem Projekt der Universität Erfurt zur Erforschung der Befindlichkeit und der Mentalität der Menschen in Deutschland während der COVID-19-Pandemie, gestellte Vorgabe zum Faktor „Vertrauen“ lautet: „Ich habe vollstes Vertrauen, dass die Impfungen gegen COVID-19 sicher sein werden.“[382] Die Ablehnung von AstraZeneca durch viele an sich Impfwillige zeigt, dass dieses Vertrauen leicht verloren gehen kann. Da Befragungsergebnisse zum Aspekt „Vertrauen“ sich stets auf noch nicht Geimpfte beziehen, sind rückläufige Quoten beim Faktor „Vertrauen“ nicht ausreichend aussagekräftig;
    • ob es eine Entscheidung geben wird, neben Jugendlichen und Kindern ab zwölf Jahren auch jüngere Kinder in die Impfkampagne einzubeziehen. Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, hält Impfquoten von 85 Prozent und mehr für „schwer zu erreichen […], solange es für Kinder unter 12 Jahren keinen zugelassenen Impfstoff und für alle unter 18 Jahren keine allgemeine Impfempfehlung gibt“.[383]
    COSMO-Studie – Ungeimpfte (Welle 55 Anfang November 2021)[384]
    • Impfbereitschaft (1–Auf keinen Fall / 7–Auf jeden Fall)
    Confidence – Ich habe vollstes Vertrauen in die Sicherheit
    Calculation – Ich wäge sorgfältig Nutzen und Risiken ab
       (1–Stimme gar nicht zu / 7–Stimme voll zu)

    Laut des Projekts COSMO lässt sich der Mangel an Bereitschaft, sich impfen zu lassen, auf die „5 C“ genannten fünf Faktoren zurückführen:[385]

    • Confidence (Vertrauen): mangelndes Vertrauen in die Wirksamkeit oder Sicherheit von Impfungen, das Gesundheitssystem und die Motive der Entscheidungsträger;
    • Complacency (Risikowahrnehmung): als niedrig wahrgenommenes Risiko, durch die Infektion schwer zu erkranken;
    • Constraints (Barrieren in der Ausführung), auch Convenience: Ausmaß wahrgenommener struktureller Hürden wie Stress, Zeitnot oder Aufwand;
    • Calculation (Berechnung): Ausmaß aktiver Informationssuche und bewusster Evaluation von Nutzen und Risiken von Impfungen;
    • Collective Responsibility (Verantwortungsgefühl für die Gemeinschaft): geringe Bereitschaft, sich zum Schutz Dritter impfen zu lassen.[386]

    Als wichtigste konkrete Gründe dafür, dass Menschen in Deutschland zögern, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, führte „Spiegel Online“ im Juli 2021 an:

    • die Sorge vor Nebenwirkungen der Impfung;
    • die Vorstellung, man solle an einem „Gen-Experiment“ teilnehmen, sowie
    • die Haltung, es reiche, wenn andere sich impfen lassen.[387]

    Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die den Stand etwa Mitte Mai 2021 abbildet, soll die Impfbereitschaft bei Bürgern über 18 Jahren auf fast 75 Prozent gestiegen sein. Der Anteil der Unentschlossenen sei demnach von 16 auf 11 Prozent gesunken.[388] Eine Umfrage des Projekts „COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland“ (COVIMO) des Robert Koch-Instituts ergab am 29. Juni 2021, dass der Anteil derjenigen noch ungeimpften Erwachsenen in Deutschland, die bereit seien, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, 88 Prozent betrage. 9,9 Prozent seien entschlossen, sich nicht impfen zu lassen.[389]

    Tatsächlich waren am 21. September 2021 67,3 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zumindest einmal geimpft.[390] Als neuen Grund für die Zurückhaltung vieler Impfskeptiker führte im September 2021 COSMO das Zögern der Ständigen Impfkommission an, die Impfung aller älteren Minderjährigen sowie der Schwangeren zu empfehlen.[391]

    Verzicht auf notwendige Zweitimpfungen

    Nur bei Impfungen mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson ist eine Zweitimpfung nicht nötig.[392] Mit diesem Vakzin Geimpfte erhalten bereits zwei Wochen nach ihrer Einmalimpfung die Zuweisung des Status eines „vollständig Geimpften“.

    Um in Deutschland diesen Status zu erlangen, der in vielen Situationen mit einer (Teil-)Rückgabe von Grundrechten verbunden ist, die während der Pandemie eingeschränkt wurden, müssen alle, die mit einem anderen Vakzin als dem von Johnson & Johnson geimpft wurden, sich ein zweites Mal impfen lassen. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil eine einzige Impfung nur unzureichend vor dem SARS-CoV-2-Erreger schützt. Allerdings verzichten (nicht nur) in Deutschland viele auf die Wahrnehmung eines zweiten Impftermins.

    Das unangekündigte Nichterscheinen zu einem vereinbarten Impftermin kann zu massiven Problemen führen: Die geplante Zahl an Impfungen an dem betreffenden Tag kann nicht eingehalten werden, das Impftempo sinkt und nicht verimpfte Vakzine können verderben. Ein System von „Impfspringern“ (d. h. Personen, die sofort als Ersatz zur Verfügung stehen, wenn in einem Impfzentrum oder einer Arztpraxis am Abend Impfstoff übriggeblieben ist und noch verimpft werden kann) könnte zur Lösung dieser Probleme beitragen.[393]

    Mögliche Gründe, den Zweittermin nicht wahrzunehmen, sind:

    • Vergesslichkeit;
    • Versäumnis der Mitteilung, dass die betreffende Person bereits eine andere Impfgelegenheit wahrgenommen hat;
    • Wahrnehmung anderer Termine;
    • Mitteilung des Impfzentrums (bzw. des behandelnden Arztes), dass (wieder) AstraZeneca verimpft werden soll;
    • Unterschätzung der mit dem Verzicht auf eine Zweitimpfung verbundenen Risiken, insbesondere in einer Phase rückläufiger Sieben-Tage-Inzidenz, verbunden mit einer Überschätzung der mit einer Impfung verbundenen Risiken.

    Die beiden letztgenannten Gründe führen dazu, dass auch Termine von Erstimpfungen nicht wahrgenommen werden und Impfskeptiker schwerer für eine Erstimpfung zu gewinnen sind als in Zeiten steigender Inzidenzen.

    Werbung fürs Impfen

    Am 28. Dezember 2020 begannen das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die von der Werbeagentur Scholz & Friends konzipierte Kampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“.[394] Für diese Kampagne wurden 25 Millionen Euro bereitgestellt. In Phase 1 wurden die Menschen, „die am meisten gefährdet sind und zuerst geimpft werden“, mit zielgerichteten Informationen versorgt. Zugleich werbe die Kampagne in dieser Phase in der Gesamtbevölkerung „für Solidarität mit besonders Schutzbedürftigen“. Phase 2 sollte planmäßig starten, „wenn Impfstoff für die gesamte Bevölkerung vorhanden ist“.[395]

    Im Juni 2021 setzten angesichts des bevorstehenden „Endes der Impfserie“ Maßnahmen ein, mit denen Unentschlossene zu einer Impfung gegen COVID-19 überredet werden sollten. Hintergrund war die Befürchtung, dass, sobald in Kürze alle aus eigenem Antrieb Impfwilligen geimpft sein würden, das Anwachsen der Quote Geimpfter sich abrupt verlangsamen und rasch zu einem Stillstand kommen könnte. Ein frühes Beispiel einer auf regionaler Ebene organisierten Kampagne ist ein Video in mehreren Sprachen, durch das Bewohner des Landkreises Vechta zur Teilnahme an der Impfserie animiert werden sollten.[396]

    Impfbereitschaft und Impfquote

    Eine Untersuchung der Universitätsmedizin Mainz erhob von Oktober 2020 bis April 2021 Daten von 8121 Personen. Danach waren 83,6 Prozent der Befragten bereit, sich impfen zu lassen. 10,3 Prozent waren unentschieden und 6,1 Prozent hielten dies für unwahrscheinlich. Die Impfbereitschaft stieg mit der Zulassung des ersten mRNA-Impfstoffs an und sank danach nicht ab. Männer, ältere Menschen, Personen mit höherem sozioökonomischen Status und ohne Migrationshintergrund gaben eine höhere Impfbereitschaft an, ebenso Personen mit Bluthochdruck, Krebserkrankung oder chronisch obstruktiver Lungenerkrankung. Befragte, die verschwörungstheoretische Einstellungen teilten, Raucher und Genesene nannten dagegen eine niedrigere Impfbereitschaft.[397]

    Laut einem Report des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 10. August 2021 könnten Zahlen seines Digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) die tatsächliche Impfquote unterschätzen. Jedenfalls bestehe eine „gewisse Unsicherheit“. In das Digitale Impfquoten-Monitoring fließen Meldungen von Impfzentren, Krankenhäusern, mobilen Impfteams, Betriebsärzten, niedergelassenen Ärzten und Privatärzten ein, welche die Daten für das sogenannte Impfdashboard des RKI liefern.

    Seit Januar 2021 unternimmt das RKI zur Erfassung der Impfbereitschaft und -akzeptanz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, und um zeitnah mögliche Barrieren der Inanspruchnahme einer Impfung zu erkennen, alle drei bis vier Wochen telefonische Umfragen bei etwa 1000 Personen ab 18 Jahren. Ergebnis einer Umfrage, die von Ende Juni bis Mitte Juli 2021 durchgeführt wurde, sei, dass 91,6 Prozent impfbereit oder bereits geimpft sind. Die Impfbereitschaft liege damit auf einem hohen Niveau. Jedoch weiche diese Umfrage vom Digitalen Impfquoten-Monitoring des RKI insofern ab, dass die Quote der mindestens einmal Geimpften um einiges höher ausgefallen sei, insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen. 79 Prozent hätten in der Umfrage angegeben, geimpft zu sein, laut Meldesystem seien es zum Erhebungszeitpunkt aber nur 59 Prozent gewesen. Die RKI-Autoren gingen davon aus, dass die tatsächliche Impfquote zwischen diesen beiden Werten liegt. Hinsichtlich der Impfquote bei vollständig Geimpften läge dagegen kein wesentlicher Unterschied vor.

    Es gebe unterschiedliche Erklärungsansätze. Einer sei die Erfassung der Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, bei denen (nach bisheriger Handhabung) eine Dosis für den vollen Impfschutz ausreicht, Vertragsärzte diese Impfungen jedoch ausschließlich als Zweitimpfung melden. Bisher hätte nur etwa die Hälfte der im Meldesystem registrierten Betriebsärzte Impfungen über das Websystem gemeldet. Darüber hinaus gebe es keine Zuordnungsmöglichkeit hinsichtlich Impfstoff und Altersgruppe. Ein anderer Aspekt seien Verzerrungen in der Umfrage, die zu einer Überzeichnung der Impfquote führen könnten, unter anderem bedingt durch die stärkere Teilnahme von Impfbefürwortern.[155]

    Eine weitere Umfrage des RKI, über die am 7. Oktober 2021 berichtet wurde (durchgeführt zwischen 26. Juli und 18. August 2021 bei 1005 Erwachsenen), ergab noch höhere Werte. Die Quote der vollständig Geimpften bei über 18-Jährigen werde nun auf bis zu 80 Prozent geschätzt. Bis zu 84 Prozent seien danach mindestens einmal gegen Corona geimpft. Dem steht nach RKI-Daten vom 6. Oktober 2021 eine Quote an komplett geimpften Volljährigen von lediglich 75,4 Prozent und bei den Erstgeimpften von 79,1 Prozent gegenüber. Die Differenz sei erheblich. Eine neue Umfrage laufe seit 15. September 2021. Ihr Ergebnis werde für Mitte Oktober 2021 erwartet, demnach könnten die Impfquoten erneut höher liegen. Für eine Herdenimmunität ist jedoch nach Aussagen von Wissenschaftlern eine Quote von mindestens 85 Prozent erforderlich, und zwar nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch Jugendlichen im Alter ab 12 Jahren.[398]

    Aufgrund des schleppenden Impftempos (nach dem Stand von Anfang September 2021) rechnete der Virologe Christian Drosten für den Herbst mit weiteren Kontaktbeschränkungen. Als Ziel gab Drosten eine Impfquote aus, die im Bereich von 90 Prozent und höher liegt, schon weil die Infektionslast im Herbst wieder zunehmen werde.[399] Zur Beschleunigung des Impftempos schlug Ende Oktober 2021 die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein vor, sich mit den genaueren Gründen für das „Zaudern“ Ungeimpfter auseinanderzusetzen. Auf die häufig als banal erscheinenden Aussagen Befragter müsse es gezielte Antworten, vor allem in Form niederschwellig erreichbarer Impfangebote geben.[400]

    Im Zuge der vierten Welle tragen Impfskeptiker als neues Argument vor, dass sogar eine vollständige Impfung nicht vor einer Infektion mit der inzwischen dominanten Delta-Variante von SARS-CoV-2 schütze, eine Impfung also auch deshalb nicht sinnvoll sei. Zum Impfdurchbruch sagte der Immunologe Reinhold Förster von der Universität Hannover: „Das Virus geht dann von Geimpftem zu Geimpftem, bis es bei jemand Ungeschütztem landet und den richtig krank macht.“ Gerade dieser Sachverhalt zeige, dass die Hoffnung illusorisch sei, man werde bald durch eine inzwischen entstandene Herdenimmunität geschützt sein.[401]

    Lothar Wieler, der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), warnt vor einer fünften Welle, sollten sich nicht mehr Menschen impfen lassen. Dies befeuere auch die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht. Zumindest müsse nun rasch dafür gesorgt werden, dass flächendeckend die Kontakte der Menschen eingeschränkt, also große Feiern, Großveranstaltungen und große Menschenansammlungen in Innenräumen vermieden werden. Die Auswirkungen sehe man schon zwei Wochen später an den Infektionszahlen, während die Steigerung der Impfaktivitäten allenfalls mittelfristig wirke. Auch Thomas Mertens, der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission beim RKI, hält eine fünfte Welle im Winter 2022 für möglich. Wie stark diese dann ausfällt, hänge maßgeblich von der Impfbereitschaft ab. Das RKI strebt eine Quote an vollständig Geimpften von mindestens 85 Prozent bei den 12- bis 59-Jährigen und von 90 Prozent bei Menschen ab 60 Jahren an.[402]

    Siehe auch

    Literatur

    Portal: COVID-19 – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema COVID-19
    Commons: COVID-19 vaccination in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. RKI Corona Landkreise. In: Arcgis.com. Abgerufen am 17. November 2020.
    2. Gesundheitsminister beschließen Impfstrategie. In: tagesschau.de. 7. November 2020, abgerufen am 8. November 2020.
    3. Nationale Impfstrategie COVID-19. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, 6. November 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    4. EU-Kommission erteilt Zulassung für erste Corona-Impfung. In: bundesregierung.de. Bundesregierung, 21. Dezember 2020, abgerufen am 22. Dezember 2020.
    5. a b Paul-Ehrlich-Institut - Homepage - Was ist eine bedingte Zulassung? Abgerufen am 23. November 2021.
    6. a b Erste Corona-Impfung in Halberstadt: Pieks für 101-Jährige. In: msn.com. 26. Dezember 2020, abgerufen am 26. Dezember 2020.
    7. EU lässt Corona-Impfstoff von Moderna zu. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. Januar 2021.
    8. Europäische Kommission erteilt dritte Zulassung für sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 29. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    9. Celine Müller: Einmalimpfstoff von Janssen erhält EU-Zulassung. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 12. März 2021, abgerufen am 12. März 2021.
    10. a b Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus. Abgerufen am 23. November 2021.
    11. a b Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (PDF) Robert Koch-Institut, 14. Januar 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    12. Kim Björn Becker: Wer sagt es den Leuten? In: faz.net. 20. Dezember 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    13. Coronavirus-Impfverordnung: Impf-Priorisierung aufgehoben. bundesregierung.de, abgerufen am 20. Juni 2021.
    14. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 18. Dezember 2020. (PDF) Abgerufen am 1. März 2021.
    15. Pressemitteilung der STIKO zur Auffrischimpfung einer COVID-19-Impfung bei Personen ab 18 Jahren (18.11.2021). (Empfehlungen der STIKO). In: RKI-Website/Ständige Impfkommission. Robert Koch-Institut (RKI), 18. November 2021, abgerufen am 21. November 2021.
    16. Pressekonferenz von BK’in Merkel, BGM Müller und MP Söder nach dem Impfstoffgespräch am 1. Februar 2021. bundesregierung.de, 1. Februar 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
    17. Welche Impfquote ist notwendig, um COVID-19 zu kontrollieren? (PDF) In: Epidemiologisches Bulletin, Nr. 27/2021. Robert Koch-Institut, 8. Juli 2021, S. 3–13, hier S. 4, abgerufen am 20. Juli 2021.
    18. Robert Koch-Institut: Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 (PDF, 501 KB), 22. Juli 2021.
    19. „Es wird noch Infektionen geben“ – Beendet Herdenimmunität die Pandemie? n-tv.de, 22. Juni 2021, abgerufen am 26. Juni 2021.
    20. SARS-CoV-2: Impfungen im Wettlauf mit Delta. aerzteblatt.de, 29. Juni 2021, abgerufen am 6. Juli 2021.
    21. z. B. Vorsichtige Schritte der Lockerung – ein Überblick. Stufenplan 2.0. Niedersächsische Landesregierung, 23. Juni 2021, abgerufen am 6. Juli 2021.
    22. „Wir sollten uns leisten, eine dritte Impfung für alle zu machen“. inforadio.de, 29. Juni 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
    23. Charité-Forscher rät Senioren zu dritter Coronaimpfung im Herbst. aerzteblatt.de, 25. Juni 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    24. Christiane Braunsdorf: Booster-Impfung: Wer bekommt die dritte Anti-Corona-Dosis? t-online.de, 2. Juli 2021, abgerufen am 4. Juli 2021.
    25. Reinhold Förster im Gespräch mit Liliane von Billerbeck: Debatte um Booster-Impfungen: "Nach sechs Monaten sind 85 Prozent der Antikörper verschwunden". In: deutschlandfunkkultur.de. 1. November 2021, abgerufen am 2. November 2021.
    26. Coronavirus-News aktuell: Impfzentren geschlossen! Wo gibt's jetzt noch Corona-Impfungen? In: news.de. 30. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    27. Julia Klaus, Iris Schwarz: Zukunft der Impfzentren: Das planen die Länder zu den Impfzentren. 5. August 2021, abgerufen am 2. Oktober 2021.
    28. Corona-Pandemie: Spahn und Wieler über die aktuelle Lage. In: youtube.com. Tagesschau, 12. März 2021, abgerufen am 13. März 2021 (ab Zeitindex 0:58:58): „Wenn die Länder gleichzeitig sagen, (…) die Grundlast in den Impfzentren im April soll 2,25 Millionen Impfungen pro Woche sein (…)“
    29. Hausärzte starten mit Impfungen. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. April 2021.
    30. a b Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzt:innen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 2:13 bis 2:58 / 3:42 bis 4:13 / 8:03 bis 8:08): „Trotz der Osterwoche haben 35.000 Hausarztpraxen Impfdosen für die kommende Woche angefordert. Insgesamt haben sie 1,4 Millionen Impfdosen bestellt. Liefern werden wir können nächste Woche 940.000 Dosen. (…) Wir starten mit knapp einer Million Dosen in der nächsten und in der übernächsten Woche, aber schon Ende April werden wir diese Menge mehr als verdreifachen können. Schon Ende April werden mehr als drei Millionen Impfdosen dann in die Arztpraxen gehen können zum Verimpfen.“ / „Wir beginnen (…) in den hausärztlichen Praxen, aber natürlich sollen in der Folgezeit (…) auch die mitimpfenden Fachärzte mitimpfen können. (…) Auch die Privatärzte sollen natürlich auch Bestandteil der Impfkampagne werden können.“ (…) Wir beginnen jetzt allerdings mit den niedergelassenen Hausärzten im vertragsärztlichen System. / „In Deutschland haben 2019 87.000 Kolleginnen und Kollegen Impfungen durchgeführt regelhaft.“
    31. Hannes Böckler: Lieferungen in KW 14 und KW 15. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 25. März 2021, abgerufen am 4. April 2021.
    32. Briefing SPAHN und RKI-Chef WIELER zur CORONA-LAGE in DEUTSCHLAND (…). In: youtube.com. 1. Juni 2021, abgerufen am 6. Juni 2021 (ab Zeitindex 24:32): „Sie müssen sehen: In dieser Woche machen so viele Arztpraxen mit wie nie zuvor. Es sind über 70.000.“
    33. a b Livestream: Spahn und RKI-Chef Wieler informieren über die Corona-Lage. In: youtube.com. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 4. März 2021, abgerufen am 6. März 2021 (ab Zeitindex 8:01 / 52:30 / 1:02:17): „Trotzdem wird in den nächsten Wochen, spätestens im Laufe des Aprils, mehr Impfstoff da sein als in Impfzentren und mobilen Impfteams verimpft werden kann. Dann, im April, (…) sollen die Arztpraxen routinemäßig mit einbezogen werden in die Impfungen. (…) Dann wird der Bund direkt an den Großhandel liefern. Der Großhandel (…) wird das direkt weiterverteilen an Apotheken. (…) Und 24 Stunden später sind die Impfstoffe in den Arztpraxen verimpftbar mit einer Logistik, die ja heute schon steht.“ / „Der Meldeumfang wird deutlich reduziert. (…) Das heißt (…) der Umfang dessen, was wir Ihnen statisich liefern können, auch deutlich abnimmt.“ / „Da hat es ja schon die Situation gegeben, dass es paar Länder (…) nicht so viel zurückgelegt haben. Und wo sich dann mal eine Lieferung verzögert hat, sind die Kolleginnen sehr nervös geworden. (…) Aber das lag ja daran, dass die da schon fast 70 Prozent ihres Impfstoffes verimpft hatten.“
    34. Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzt:innen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 17:03 ff. / 20:43 ff.): „Wir starten jetzt, in den ersten beiden Wochen – also nächste und übernächste Woche – mit Biontech ausschließlich für die Arztpraxen. Und dann, ab der KW 16, (…) wird Biontech AstraZeneca in die Arztpraxen gehen. Und ab Kalenderwoche 17 (…) Biontech, AstraZenenca und Johnson&Johnson.“ / „Moderna wird ausschließlich vorerst in den Impfzentren verimpft werden, weil bei Moderna sich herausgestellt hat, dass die Daten einfach die Daten die da sind auch zur Stabilität (…) auch der Hersteller darauf hingewiesen hat, dass wir besser nur einen Transportschritt machen, in die Impfzentren. (…) , so dass sozusagen in der Zielstruktur Biontech und Moderna in den Impfzentren verimpft werden wird und alle Impfstoffe in den Arztpraxen.“
    35. Pfizer und BioNTech reichen Stabilitätsdaten zur Lagerung des COVID-19-Impfstoffs bei Standard-Gefriertemperaturen bei der U.S.-amerikanischen FDA ein. In: investors.biontech.de. Biontech, Pfizer, 19. Februar 2021, abgerufen am 21. Februar 2021.
    36. EMA genehmigt neue Lagerungsbedingungen für Pfizer-BioNTech-Impfstoff zur einfacheren Verteilung und Aufbewahrung innerhalb der Europäischen Union. In: investors.biontech.de. Biontech, 26. März 2021, abgerufen am 3. April 2021.
    37. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8. Februar 2021. (PDF) Abgerufen am 8. Februar 2021.
    38. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 10. März 2021. (PDF) Abgerufen am 11. März 2021.
    39. a b c Anna Clauß, Jürgen Dahlkamp, Lukas Eberle, Jan Friedmann, Annett Großbongardt, Hubert Gude, Cordula Meyer, Martin U. Müller, Christopher Piltz, Steffen Winter: »Es ist zu wenig da«. In: Der Spiegel. Nr. 2, 2021, S. 32 f. (online).
    40. Kim Björn Becker: Wann bin ich dran? Warum die Impfungen in manchen Bundesländern langsam vorankommen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 4. Januar 2021 (Online).
    41. FAQ Schleppende Impfkampagne. In: tagesschau.de. 4. Januar 2021, abgerufen am 5. Januar 2021.
    42. Merle Sievers: Corona-Newsblog, Abschnitt „Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat massive Kritik an den Problemen bei der Impf-Terminvergabe in NRW geäußert“. In: rp-online.de. 25. Januar 2021, abgerufen am 26. Januar 2021.
    43. Sven Lemkemeyer, Michael Schmidt, Lea Schulze: Koalition will Impfvordrängeln mit bis zu 25.000 Euro bestrafen. In: tagesspiegel.de. 24. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021.
    44. a b c d Zusammen gegen Corona live – Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung. In: youtube.com. Bundesministerium für Gesundheit, 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021 (Zeitindex 34:25 bis 41:32, 42:05 bis 45:08, 1:04:30 bis 1:05:30 bis 1:09:30 (Spahn-Zitat ab 1:08:20)).
    45. Anna Schneider: Angela Merkel legt sich fest: Bis zum 21. September sollen alle Deutschen ein Impfangebot bekommen. In: nzz.ch. 21. Januar 2021, abgerufen am 12. April 2021.
    46. Bastian Brauns: Am 21. September ist Stichtag, aber nur für die erste Impfung. In: cicero.de. 17. Februar 2021, abgerufen am 12. April 2021.
    47. Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 24. Februar 2021, abgerufen am 28. Februar 2021.
    48. Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 10. März 2021. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 11. März 2021.
    49. Kirsten Sucker-Sket: Impfverordnung und GMK-Beschluss: Neues zur COVID-19-Impfung. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
    50. Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung). Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, 9. März 2021, Begründung, S. 25.
    51. Hanno Charisius, Henrike Roßbach: Johnson & Johnson für alle. In: sueddeutsche.de. 10. Mai 2021, abgerufen am 12. Mai 2021.
    52. Bund-Länder-Beschluss: Priorisierung bei Impfungen endet am 7. Juni. In: tagesschau.de. 17. Mai 2021, abgerufen am 17. Mai 2021.
    53. COVID-Impfen In: rki.de
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    56. Saskia Heinze: Impfstoff von Johnson & Johnson gegen Delta-Variante: Braucht es den Booster? rnd.de, 29. Juni 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    57. Durchführung der COVID-19-Impfungen. Robert Koch-Institut, 25. Juni 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    58. STIKO-Chef: Auffrischung des Corona-Impfschutzes wohl spätestens 2022 nötig. aerztezeitung.de, 16. Mai 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    59. Julia Emmrich: Deshalb rückt die dritte Corona-Impfung immer näher. In: morgenpost.de. 17. Mai 2021, abgerufen am 17. Mai 2021.
    60. Biontech will Zulassung für dritte Dosis: „Schutzwirkung sinkt sechs Monate nach der zweiten Impfung“. In: tagesspiegel.de. 9. Juli 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
    61. Ab September 2021 mit mRNA: Weg frei für Auffrisch- und Zusatzimpfungen gegen COVID-19. In: DAZ.online. 3. August 2021, abgerufen am 3. August 2021.
    62. Neuer Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Auffrischimpfungen. In: KBV-Website. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 7. September 2021, abgerufen am 2. November 2021 (Beschluss der GMK vom 6. September 2021, Beschlüsse der GMK vom 2. und 9. August, PraxisNachrichten: Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten (Stand: 01.09.2021)).
    63. Beschluss der GMK 2021: Erweitertes Angebot für Auffrischimpfungen. In: Website der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Geschäftsstelle der 94. Gesundheitsministerkonferenz, 9. August 2021, abgerufen am 2. November 2021.
    64. Christoph Rieke: WHO fordert Stopp von Auffrischungsimpfungen in reichen Staaten. In: tagesspiegel.de. 4. August 2021, abgerufen am 4. August 2021.
    65. Wie sinnvoll ist die Booster-Dosis? Drosten: Großteil braucht dritte Impfung im Herbst nicht. In: t-online. 19. August 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    66. hil/aerzteblatt.de: Laborärzte empfehlen Antikörpertests vor Auffrischungsimpfungen. In: aerzteblatt.de. 31. August 2021, abgerufen am 31. August 2021.
    67. kna/afp/may/aerzteblatt.de: Bundesärztekammer kritisiert Auffrischungsimpfungen ohne STIKO-Empfehlung. In: aerzteblatt.de. 2. September 2021, abgerufen am 2. September 2021.
    68. Corona-Pandemie: Stiko empfiehlt dritte Impfung für bestimmte Risikopatienten. In: volksfreund.de/RP Online. 23. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    69. Impfung gegen Coronavirus und Grippe kann zeitgleich erfolgen. In: aerzteblatt.de. 24. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    70. Corona-Pandemie: STIKO rät zu Auffrischungsimpfung für über 70-Jährige. In: tagesschau.de. 7. Oktober 2021, abgerufen am 18. Oktober 2021 („Die Ständige Impfkommission weitet ihre Empfehlung für Auffrischungsimpfungen auf ältere Menschen und bestimmte Berufsgruppen aus. Beim Vakzin von Johnson-Johnson sollte die Booster-Impfung aufgrund mangelnden Schutzes sogar schneller erfolgen.“ →Quelle: ebenda).
    71. Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung. (Stand: 7. Oktober 2021). In: RKI-Website. Robert Koch-Institut (RKI), 7. Oktober 2021, abgerufen am 18. Oktober 2021 („Die STIKO spricht eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen ≥ 70 Jahre sowie für bestimmte Indikationsgruppen aus und empfiehlt außerdem Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.“ → Quelle: ebenda).
    72. Theo Dingermann: Auffrischimpfung: FDA moniert Unterlagen zum Janssen-Impfstoff. In: Pharmazeutische Zeitung (PZ). 15. Oktober 2021, abgerufen am 3. November 2021 („In einem vorab veröffentlichten Dokument stellt die US-Arzneimittelbehörde FDA die Qualität der Daten infrage, die Janssen in seinem Zulassungsantrag für eine Auffrischimpfung mit seinem Covid-19-Impfstoff vorgelegt hat. Prinzipiell wird um ein optimales Booster-Regime gerungen.“ → Quelle: ebenda).
    73. Beschluss der STIKO zur 12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: RKI-Website (Epidemiologisches Bulletin). Robert Koch-Institut, 18. Oktober 2021, abgerufen am 13. November 2021.
    74. Auffrischimpfung gegen COVID-19. (s. Antwort auf die Frage: „Können auch Personen ohne Impfempfehlung der STIKO eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten?“). In: Infektionsschutz.de. Hrsg. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), abgerufen am 13. November 2021: „Viele Menschen sind inzwischen gegen COVID-19 geimpft. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für verschiedene Personengruppen eine Auffrischimpfung (Booster-Impfung). Über die Impfempfehlung hinaus können sich noch weitere Personen impfen lassen.“
    75. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
    76. Biontech zieht Lieferung von Impfdosen vor. In: n-tv.de. 29. November 2021, abgerufen am 29. November 2021.
    77. Christina Rosenberger: Deutsches Impfsystem bald überfordert? Auffrischung der Corona-Impfung – Ärzte rechnen mit dramatischem Szenario. In: come-on.de. 25. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    78. Kai Portmann, Fabian Löhe: Spahn will Kinder-Impfung trotz Skepsis der Stiko. In: tagesspiegel.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    79. Virologe Kekulé hält flächendeckende Kinder-Impfung nicht für notwendig. In: mdr.de. 25. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    80. Coronavirus in Deutschland: Impfung bei Kindern und Jugendlichen ist umstritten. In: stuttgarter-nachrichten.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    81. Biontech-Zulassung erweitert: Kanada impft jetzt Kinder ab 12. In: n-tv.de. 5. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    82. Corona-Impfstoff: Moderna wirkt bei Kindern ab 12 Jahren. In: merkur.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    83. Biontech-Impfstoff: Zulassung für Kinder ab 12 Jahre durch EU-Kommission. In: Die Bundesregierung. 28. Mai 2021, abgerufen am 2. Juni 2021.
    84. COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren – Infoblatt für Kinder- und Jugendärzt:innen und Eltern (24.6.21). Robert Koch-Institut, 24. Juni 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    85. Celine Müller: STIKO: COVID-19-Impfungen nur für Kinder mit Vorerkrankungen. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 10. Juni 2021, abgerufen am 10. Juni 2021.
    86. COVID-19: Bei der Impfentscheidung für Kinder auch an die sozialen Folgen der Pandemie denken. In: aerzteblatt.de. 10. Juni 2021, abgerufen am 10. Juni 2021.
    87. Israeli research asks: Is one COVID vaccine dose enough for young teens? In: jpost.com. 14. Juni 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.
    88. a b Corona-Genesene brauchen nur eine Impfdosis. In: mdr.de. 6. August 2021, abgerufen am 6. August 2021.
    89. Thomas Maibaum, Wolfgang Schneider-Rathert: Kinder impfen gegen den Lockdown? Das ist ärztlich unethisch! aerztezeitung.de, 27. Mai 2021, abgerufen am 4. Juli 2021.
    90. Corona in Deutschland: Impfung von Kindern – Stiko mit klarem Statement. In: derwesten.de. 2. August 2021, abgerufen am 2. August 2021.
    91. Corona in Deutschland: Impfung von Kindern – Gesundheitsminister sind sich einig. In: derwesten.de. 2. August 2021, abgerufen am 2. August 2021.
    92. Ständige Kommission ändert Empfehlung: Corona-Impfung auch für Jugendliche. In: taz.de. 16. August 2021, abgerufen am 16. August 2021.
    93. Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche. In: rki.de. 16. August 2021, abgerufen am 17. August 2021: „Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. [...] Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen.“
    94. Herzkrankheit nach Impfung: Auch Jugendliche in Deutschland betroffen. In: tagesschau.de. 20. August 2021, abgerufen am 21. August 2021.
    95. „Impfen to go“ – so soll es ablaufen in Bayern. In: br.de (BR24). 13. Juli 2021, abgerufen am 13. Juli 2021.
    96. Spritze vor dem Einchecken: Spontanes Impfen für Flugreisende ab Stuttgart im Impfzentrum der Landesmesse. In: SWR.de. 13. Juli 2021, abgerufen am 19. Juli 2021.
    97. Berliner können sich beim S-Bahnfahren impfen lassen. In: n-tv.de. 26. August 2021, abgerufen am 26. August 2021.
    98. Britta Spiekermann: Neue Kampagne für Corona-Impfungen. In: zdf.de. 8. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
    99. Corona-Sensation: Einzelhandel verabreicht jetzt Impfungen in Deutschland. In: cosmopolitan.de. 9. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
    100. Impfkampagne: Corona-Impfung im Supermarkt oder Zoo – Impfaktionswoche hat begonnen. In: infranken.de. 13. September 2021, abgerufen am 15. September 2021.
    101. Pressemitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende (10.9.2021). In: STIKO-Pressemitteilung . Robert Koch-Institut, 10. September 2021, abgerufen am 15. September 2021 („Die STIKO spricht eine COVID-19-Impfempfehlung für bisher ungeimpfte Schwangere und Stillende aus – Beschlussentwurf ist in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen“ Quelle: ebenda).
    102. a b c d Diana Moll, Apothekerin, DAZ.online: COVID-19: Am besten noch vor der Schwangerschaft impfen lassen! In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 10. September 2021, abgerufen am 11. September 2021.
    103. a b STIKO spricht sich für COVID-19-Impfung von Schwangeren und Stillenden aus. In: aerzteblatt.de. 10. September 2021, abgerufen am 12. September 2021.
    104. red/dpa: Jens Spahn: Mit Antikörpertest genügt Corona-Infizierten eine Impfung. In: stuttgarter-zeitung.de. 17. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    105. Genesene deutlich länger immun. In: tagesschau.de. 1. Oktober 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    106. Alfred Domke: Coronavirus: Infektion trägt zur Immunität bei und könnte zweite Impfung ersetzen. In: heilpraxisnet.de. 2. Oktober 2021, abgerufen am 2. Oktober 2021.
    107. a b Impfdurchbruch: Drosten und Lauterbach korrigieren Debatte um „freiwillige“ Infektion. In: shz.de. 9. September 2021, abgerufen am 12. September 2021: „‚Lese heute ja verrückte Dinge über mich‘, schrieb Drosten in einem Tweet. ‚Selbstverständlich will ich mich nicht selbst infizieren!‘“
    108. André Damm, Norma Düsekow, Mario Köhne: Vor offiziellem Start: Landrat und Stellvertreter in Wittenberg schon geimpft. In: mdr.de. Mitteldeutscher Rundfunk, 5. Februar 2021, abgerufen am 7. Februar 2021.
    109. RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung. In: rki.de. Robert Koch-Institut, abgerufen am 9. März 2021.
    110. Edith Kwoizalla (101): Erste Deutsche hat zweite Corona-Impfung bekommen. In: Nordkurier.de. 15. Januar 2021, abgerufen am 22. Februar 2021.
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    115. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Wie ist der Fortschritt der COVID⁠-⁠19⁠-⁠Impfung? Aktueller Impfstatus. (tsv (ASCII)) Download der Datensätze. impfdashboard.de, abgerufen am 26. November 2021 (Daten stimmen mit RKI-Impfquotenmonitoring überein (sofern dort für die vollständigen Impfungen zu den Zweitimpfungen noch der Einmalimpfstoff Janssen (Johnson & Johnson) hinzugerechnet wird). Die Daten werden durch das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit täglich aktualisiert bereitgestellt. Genutzte Datenfelder: date, personen_erst_kumulativ, personen_voll_kumulativ, personen_auffrisch_kumulativ; hier jeweils die Differenz zum Vortag berechnet): „Die zeitliche Entwicklung der bundesweiten Impfungen, pro Tag und kumulativ, aufgeschlüsselt nach verwendetem Impfstoff und Art der Impfung. […] Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten.“
    116. Robert Koch-Institut (RKI): Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung. (xlsx) Tabelle mit den gemeldeten Impfungen nach Bundesländern und Impfquoten nach Altersgruppen (26.11.2021, Tabelle wird montags bis freitags aktualisiert). Abgerufen am 28. November 2021.
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    123. Holger Dambeck, Julia Merlot: Pandemiebekämpfung So stehen wir bei den Corona-Impfungen (auf der Bremse). In: spiegel.de. 22. Januar 2021, abgerufen am 23. Januar 2021.
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    125. Wie lange lässt sich die zweite Impfdosis hinauszögern? In: spiegel.de. 23. Januar 2021, abgerufen am 24. Januar 2021.
    126. Melanie Amann, Markus Feldenkirchen, Florian Gathmann, Matthias Gebauer, Christoph Hickmann, Martin Knobbe, Veit Medick, Marcel Rosenbach, Marcel Rosenbach, Lydia Rosenfelder, Cornelia Schmergal, Thomas Schulz, Gerald Traufetter: Der Vielversprechende. In: Der Spiegel. Nr. 2, 2021, S. 24–29 (online).
    127. a b Hannes Böckler: Lieferprognosen der verschiedenen Hersteller für das Jahr 2021. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 22. März 2021, abgerufen am 24. März 2021.
    128. Hannes Böckler: Lieferprognose BioNTech und_Moderna 2. Quartal. In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 19. April 2021, abgerufen am 24. April 2021.
    129. Hannes Böckler: Lieferungen an die Länder bis Ende des 1. Quartals. In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 19. April 2021, abgerufen am 24. April 2021.
    130. Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage u.a.<!--sic--> mit Spahn, Wieler, Cichutek. In: youtube.com. 30. Januar 2021, abgerufen am 30. Januar 2021 (Zeitindex 43:52 ff.): „Wir rechnen, Stand heute, mit etwa 12 Millionen Dosen Biontech/Moderna bis zum Ablauf zum 1. Quartals. (…) Darin ist die gerade diskutierte Mengensteigerung, die Pfizer angekündigt hatte, noch nicht eingerechnet.“
    131. Bundesregierung rechnet bis Jahresende mit 323 Millionen Dosen. In: spiegel.de. 1. Februar 2021, abgerufen am 1. Februar 2021.
    132. Spahn und RKI-Chef Wieler zur Corona-Lage. In: youtube.com. 8. Februar 2021, abgerufen am 9. Februar 2021 (Zeitindex 41:33 ff.): „Im Moment ist ja noch die Herausforderung, dass wir zwar für die Quartal schon Planzahlen haben, aber noch nicht für die Monate.“
    133. Hannes Böckler: Lieferprognosen bis Ende April 2021. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 23. März 2021, abgerufen am 23. März 2021.
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    137. Curevac-Impfstoff: Wirksamkeit unter den Virenstämmen. In: tagblatt.de. 29. Mai 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
    138. Bundesgesundheitsminister Spahn und RKI-Präsident Wieler informieren über die aktuelle Corona-Lage. In: youtube.com. 9. April 2021, abgerufen am 10. April 2021 (ab Zeitindex 1:11:53, Antwort ab 1:12:28, insbesondere 1:13:39): „Manchmal klingt das so, als müssten wir Sputnik V (…) nur kaufen und dann könnten wir es einsetzen. Das ist ja nicht das Thema. Wir brauchen eine Zulassung. Die Zulassung scheitert nicht daran, dass die Behörden zu so langsam sind. Das Paul-Ehrlich-Institut (…) ist ja Haupt-Rapporteur im europäischen Verfahren, also Berichterstatter dafür. Sondern wir können nur zulassen, wenn die Daten da sind. (…) Umso schneller derjenige, der russische Antragsteller, die Daten liefert, desto schneller die Zulassung. (…) Sobald die Daten da sind, werden die schnellstmöglich ausgewertet und zu einer Zulassungsentscheidung geführt. (…) Der andere Teil ist dann die Frage der Verfügbarkeit. (…) Wir machen den Vertrag wenn dann natürlich direkt (…). Und dort finden gerade (…) in diesen Tagen, nach der Entscheidung vorgestern, dass wir das national jetzt in Vertragsbeziehungen bringen, finden statt. Und die entscheidende Frage für mich ist tatsächlich: Gibt es was im 2., 3. Quartal? Weil da macht es (…) für die jetzige Phase, für diese Impfkampgne noch einen Unterschied. (…) Die Voraussetzung ist: Zulassung und Mengenverfügbarkeit. Und wir können den Vertrag (…) abschließen: unter der Bedingung der Zulassung kaufen wir. (…) Die Vertragsverhandlungen finden gerade statt. Das kann aus meiner Sicht vergleichsweise schnell gehen, weil die Bedingungen sind ja klar. (…) Am Ende muss jetzt halt klar sein, über welche Mengen, zu welchen Zeiten wir reden, unter der Bedingung einer Zulassung. Die Schnelle der Zulassung beeinflusst wirklich nur die russische Seite selbst durch Lieferung der Daten.“
    139. Russischer Impfstoff wird zum Renner: Mecklenburg-Vorpommern sichert sich Sputnik. In: rnd.de. 8. April 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
    140. Streit um russischen Impfstoff: Grüne blockieren Sputnik V für Berliner. In: tagesspiegel.de. 20. April 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
    141. Deutscher Corona-Impfstoff: Berlins Wirtschaftssenatorin Pop will Notfallzulassung für Curevac. In: berliner-zeitung.de. 25. April 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
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    155. a b Tsp mit dpa: Wie viele Deutsche sind wirklich schon geimpft? Selbst das RKI sieht eine „gewisse Unsicherheit“. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 12. August 2021.
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    209. WHO: Corona-Impfquote von 40 Prozent bis Jahresende weltweit erreichbar. In: Gesundheit. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 25. Oktober 2021, abgerufen am 26. Oktober 2021: „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Deutschland und andere Länder aufgerufen, bei Corona-Impfstofflieferungen zugunsten bedürftigerer Staaten zurückzustehen. „Die Pandemie wird enden, wenn die Welt sich entscheidet, sie zu beenden“, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus […] Länder, die bereits eine Impfquote von wenigstens 40 Prozent erreicht hätten – darunter alle G20-Staaten – sollten dem UN-Impfprogramm Covax oder der afrikanischen Initiative Avat bei Impfstofflieferungen den Vortritt lassen. „Kein Land kann die Pandemie isoliert vom Rest der Welt beenden“, mahnte Ghebreyesus.“
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    238. Israel meldet deutlich niedrigere Wirksamkeit von Corona-Impfung, faz.net vom 6. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
    239. Daten aus Israel deuten auf geringere Wirksamkeit von Biontech-Impfstoff hin. In: sueddeutsche.de. 23. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
    240. Israels Zweifel an Biontech: Charité-Experte Sander warnt vor voreiligen Schlüssen. In: www.rbb24.de. 7. Juli 2021, abgerufen am 21. Juli 2021.
    241. Biontech-Impfung weniger wirksam bei Delta? Das sagen Experten. In: br.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021.
    242. Schwere Fälle trotz Impfung: Lauterbach warnt wegen Delta vor Lockerung. In: n-tv.de. 7. Juli 2021, abgerufen am 23. Juli 2021.
    243. Tweet von Karl Lauterbach. In: twitter.com. 9. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021: „Interessant dass BionTech abgesenkte Wirksamkeit gegen Delta V in Israel nutzt um 3. (Booster)-impfung zu begründen. @CDCgov und @US_FDA bestreiten Notwendigkeit. Risiko ist hoch, Bestellung notwendig. Das darf aber nicht zu Lasten armer Länder gehen“
    244. Biontech-Impfstoff schützt womöglich schlechter vor Delta als gedacht. In: spektrum.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021: „Vor schweren Erkrankungen schützt Biontechs Vakzin zuverlässig, vor einer Ansteckung mit Delta hingegen nur mäßig. Darauf deuten Daten aus Israel hin. Mögliche Lösung: ein dritter Boost.“
    245. Corona-Impfstoff: Kritik an Spahns BioNTech-Deckelung. In: tagesschau.de. 20. November 2021, abgerufen am 20. November 2021.
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    249. Astra-Zeneca-Impfstoff besser als sein Ruf. (PDF) In: ndr.de. 16. Februar 2020, abgerufen am 28. Februar 2020.
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    254. Jennifer Greve, Helena Gries: Corona in Deutschland: Kommt jetzt der Impf-Turbo? Spahn will Priorisierung bei Impfungen aufheben. In: hna.de (Hessische/Niedersächsische Allgemeine). 22. April 2021, abgerufen am 22. April 2021.
    255. Thomas Eldersch: Verantwortung wird weitergeschoben: Astrazeneca für alle: Aber wer zahlt bei Impfschäden von Unter-60-Jährigen? In: tz.de. 26. April 2021, abgerufen am 26. April 2021.
    256. Frau (32) aus dem Kreis Herford stirbt nach AstraZeneca-Impfung. In: RTL.de. 29. April 2021, abgerufen am 29. April 2021.
    257. Nach Ema-Entscheidung : AstraZeneca-Impfstoff soll in Deutschland wieder eingesetzt werden – mit Warnhinweis. In: Spiegel online. 18. März 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    258. Vorsorgliche Bremse bei AstraZeneca-Impfstoff – die wichtigsten Antworten. In: wiwo.de. 30. März 2021, abgerufen am 30. März 2021.
    259. NRW stoppt Astrazeneca für Jüngere – Impfung nur noch im Einzelfall. In: RP Online. 30. März 2021, abgerufen am 31. März 2021.
    260. „Wird Verunsicherung mit sich bringen“: Merkel und Spahn über Astrazeneca-Beschlüsse. In: express.de. 31. März 2021, abgerufen am 24. April 2021.
    261. a b Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (01.04.2021). In: rki.de. Robert Koch-Institut, 1. April 2021, abgerufen am 3. April 2021.
    262. a b Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. (PDF) In: rki.de. Robert Koch-Institut, 1. April 2021, abgerufen am 3. April 2021.
    263. Wortlaut der Impfempfehlung in wichtigem Detail geändert. In: OOZ Oldenburger Onlinezeitung. 21. April 2021, abgerufen am 25. April 2021.
    264. Robert Koch-Institut: Aktuelle Daten und Informationen zu Infektionskrankheiten und Public Health – Epidemiologisches Bulletin Nr. 16/2021, Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: rki.de. 22. April 2021, S. 7, geändert am 16. April 2021, abgerufen am 25. April 2021: „Der Einsatz der COVID-19 Vaccine AstraZeneca für eine 1. oder 2. Impfstoffdosis unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich.“
    265. Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff. Deutsches Grünes Kreuz e.V. in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, 23. April 2021, abgerufen am 25. April 2021: „Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Stand des Aufklärungsbogens auf Deutsch: 23.4.2021).“
    266. Aufklärungsmerkblatt. (PDF) Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit Vektor-Impfstoffen. Deutsches Grünes Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, 23. April 2021, abgerufen am 25. April 2021.
    267. Voraussetzung ist Patientenaufklärung und ordnungsgemäße Impfung: Land haftet bei Impfschäden durch Astrazeneca. In: saarbruecker-zeitung.de. 3. Mai 2021, abgerufen am 5. Mai 2021.
    268. BT-Drs. 19/29287
    269. Keine ärztliche Haftung für Impfschäden durch AstraZeneca – Gesetzesänderung steht kurz vor der Verabschiedung. In: Praxisnachrichten. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 5. Mai 2021, abgerufen am 6. Mai 2021.
    270. Alica Jung: Diskussion um Impfstoffe – „Gespaltene Gesellschaft“ bei Astrazeneca. zdf.de, 16. April 2021, abgerufen am 24. Juni 2021.
    271. Corona-Impfung: Viele Termin-Absagen bei AstraZeneca-Impfstoff. ndr.de, 19. April 2021, abgerufen am 24. Juni 2021.
    272. Lauterbach: „Zahlen deuten darauf hin, dass wir am Beginn einer dritten Welle sind“. In: welt.de. 20. Februar 2021, abgerufen am 20. Februar 2021.
    273. Berlins Regierender Bürgermeister will Impfreihenfolge ändern. Der Tagesspiegel, 18. Februar 2021, abgerufen am 28. März 2021.
    274. die sich aber mit dem Auftauchen neuer Varianten möglicherweise ändern könnte
    275. Nach Freigabe von Astrazeneca: Wieso Impfabstände nicht zu kurz sein sollten. In: zdf.de. 6. Mai 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
    276. Forscher warnen vor vier Wochen Impfabstand bei AstraZeneca. In: zeit.de. 28. Mai 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
    277. Daniela Hüttemann: Hitzeschock-Proteine: Verunreinigungen in Astra-Zeneca-Impfstoff gefunden. In: pharmazeutische-zeitung.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 27. Mai 2021.
    278. Lea Krutzke, Reinhild Rösler, Sebastian Wiese, Stefan Kochanek: Process-related impurities in the ChAdOx1 nCov-19 vaccine. In: researchsquare.com. Abgerufen am 27. Mai 2021.
    279. Forscher finden Verunreinigungen im Astrazeneca-Impfstoff. In: aerzteblatt.de. 27. Mai 2021, abgerufen am 27. Mai 2021.
    280. AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit Vektor-Impfstoffen –. 9. August 2021, abgerufen am 18. August 2021.
    281. Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zum Zeitpunkt der Gabe eines mRNA-Impfstoffs nach Erstimpfung mit AstraZeneca Vaccine (Vaxzevria) bei <60-Jährigen. In: rki.de. 14. April 2021, abgerufen am 19. Juni 2021.
    282. Freigabe für Astrazeneca, Impfintervall verkürzt, Impfung ab zwölf Jahre in Planung. aerzteblatt.de, 6. Mai 2021.
    283. Spahn verteidigt Freigabe von Intervall zwischen den Impfdosen. aerzteblatt.de, 7. Mai 2021.
    284. Thomas Sabin: Impfabstand soll kürzer werden – Experten warnen. In: www.tagesspiegel.de, 10. Mai 2021.
    285. Impfkommission ändert Empfehlung für AstraZeneca-Erstgeimpfte. In: spiegel.de. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    286. Nach Empfehlung zu Corona-Impfung: AstraZeneca bleibt liegen. ndr.de, 9. Juli 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
    287. z. B. Spontane Impfung gegen Corona: Ansturm in Bramsche. ndr.de, 2. Juli 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
    288. Johnson & Johnson-Impfstoff: Jetzt doch zweite Impfung nötig? In: infranken.de. 16. August 2021, abgerufen am 16. August 2021.
    289. Immer mehr Impfdurchbrüche bei Johnson & Johnson – Frankreich spricht von "Impfversagen. In: focus.de. 18. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    290. Impfkampagne in NRW: Auffrischung ab sofort möglich. In: rp-online.de. 17. August 2021, abgerufen am 18. August 2021.
    291. Impfschutz von Johnson & Johnson ist laut Stiko „ungenügend“. In: RP Online (gespiegelt auf msn.com). 8. Oktober 2021, abgerufen am 8. Oktober 2021.
    292. EMA prüft Zulassung von Auffrischungsimpfung von Johnson & Johnson. In: stern.de. 22. November 2021, abgerufen am 28. November 2021.
    293. EU says decision on J&J COVID-19 vaccine booster dose 'within weeks'. In: reuters.com. 22. November 2021, abgerufen am 28. November 2021: „The European Union's drug regulator said on Monday it was evaluating data on booster doses of the COVID-19 vaccine by Johnson & Johnson (JNJ.N) following an application, and a decision could come "within weeks" under a speedy review.“
    294. FDA Signs Off on Moderna, J&J Boosters and Mixed Doses. In: biospace.com. 21. Oktober 2021, abgerufen am 28. November 2021: „This means that a single booster shot of any available COVID-19 vaccine can be used following the completion of primary doses of another vaccine brand.“
    295. Peter Kremsner, Philipp Mann et al.: Phase 1 Assessment of the Safety and Immunogenicity of an mRNA- Lipid Nanoparticle Vaccine Candidate Against SARS-CoV-2 in Human Volunteers. medRxiv (Preprint) doi: 1101/2020.11.09.20228551
    296. tagesschau.de: CureVac stoppt seinen Covid-Impfstoff. Abgerufen am 14. November 2021.
    297. dpa-infocom: Deutschland: Curevac verkleinert Produktionsnetz für Covid-19-Impfstoff. In: idowa.de. 14. September 2021, abgerufen am 14. September 2021.
    298. Grüne spotten über Söders Pläne für den Impfstoff Sputnik. In: augsburger-allgemeine.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
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    301. Natalie Meinert: Sputnik-Geimpfte gelten in Deutschland als ungeimpft. In: nordkurier.de. 7. Juni 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
    302. Safety and Efficacy of NVX-CoV2373 Covid-19 Vaccine. In: nejm.org. 30. Juni 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    303. Neues Vakzin gegen Corona - EU sichert 200 Millionen Impfdosen Novavax. In: zdf.de. 4. August 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    304. Corona-Impfstoff, dritte Variante. In: tagesschau.de. 19. Juli 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    305. Novavax verschiebt Zulassungsantrag für seinen Coronaimpfstoff. In: aerzteblatt.de. 11. Mai 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    306. Novavax again delays seeking U.S. approval for COVID-19 vaccine. In: reuters.com. 6. August 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    307. Beatrice Hamberger: Proteinbasierter Covid-Impfstoff: Novavax beantragt Notfallzulassung durch die WHO. In: gesundheitsstadt-berlin.de. 29. September 2021, abgerufen am 7. Oktober 2021.
    308. EMA verweist auf Pfizer-Biontech-Anwendungsregeln www.orf.at, abgerufen am 4. Januar 2021.
    309. Coronavirus in Deutschland: Spahn zur aktuellen Lage. In: youtube.com. 19. März 2021, abgerufen am 20. März 2021 (ab Zeitindex 36:01): „Nach meiner Übersicht, die ich gestern gesehen habe, haben nahezu alle Bundesländer umgestellt mittlerweile auf das maximale Impfintervall: Nämlich bei Biontech und Moderna auf sechs Wochen […] und bei AstraZeneca auf zwölf Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung.“
    310. SPD-Gesundheitspolitiker will Strategiewechsel: Lauterbach erklärt, wie der Impf-Turbo funktionieren kann. In: tagesspiegel.de. 8. April 2021, abgerufen am 9. April 2021.
    311. Debatte um längere Impfintervalle: Lauterbach fordert Fokus auf möglichst viele Erstimpfungen. In: aerztezeitung.de. 5. April 2021, abgerufen am 9. April 2021.
    312. Stiko-Chef im ZDF – Zweite Corona-Impfung nicht verschieben. In: zdf.de. 8. April 2021, abgerufen am 11. April 2021.
    313. Epidemiologisches Bulletin. In: rki.de. 8. Juli 2021, abgerufen am 25. Juli 2021. (Seite 15)
    314. ‘The sweet spot’: Pfizer more effective with eight-week gap between doses. In: smh.com.au. 23. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021: „Following two vaccine doses, neutralising antibody levels were twice as high after the longer dosing interval compared with the shorter dosing interval.“
    315. vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses, BT-Drs. 19/32275 vom 3. September 2021, S. 29.
    316. Art. 9 DGSVO: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten dejure.org, abgerufen am 16. September 2021.
    317. Michaela Felisiak, Dominik Sorber: Fragerecht des Arbeitgebers. Sag mir: Bist Du geimpft? Legal Tribune Online, 7. September 2021.
    318. hom: Neue Corona-Regelungen Bundestag beschließt: Pflegekräfte müssen Corona-Impfstatus preisgeben. In: aerztezeitung.de. 7. September 2021, abgerufen am 8. September 2021.
    319. Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bundesweit beschlossen. In: heise.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    320. a b c Verdienstausfall für Ungeimpfte: Ab November keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte in Quarantäne. In: zeit.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    321. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 56 Entschädigung. Abgerufen am 22. September 2021.
    322. Änderung § 56 IfSG vom 01.03.2020. In: buzer.de. Abgerufen am 22. September 2021.
    323. Julia Löhr: Druck auf allen Kanälen: Für Ungeimpfte wird die Quarantäne bald teuer. In: faz.net. 9. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
    324. Ärztepräsident rügt Pläne für 2G und Wegfall der Lohnfortzahlung. In: oldenburger-onlinezeitung.de. 17. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    325. Entschädigungszahlung für Ungeimpfte bei Quarantäne soll auslaufen. In: rp-online.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    326. Ungeimpfte: Spätestens ab November kein Quarantäne-Ausgleich. In: br.de. 22. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.
    327. Lohnfortzahlung in Quarantäne: Ungeimpfte Beamte kriegen wohl weiter Geld. In: n-tv.de. 24. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.
    328. Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung. In: bundesgesundheitsministerium.de. Abgerufen am 17. April 2021.
    329. ver.di befürchtet "Impfpflicht durch Hintertür". ndr.de, 15. September 2021, abgerufen am 17. September 2021.
    330. Harald Neubauer: Kommt es jetzt zu Impf-Mobbing an Schulen? heise.de, 20. August 2021, abgerufen am 21. September 2021.
    331. Strafen für Impfversäumnisse keine Menschenrechtsverletzung. beck-aktuell, 8. April 2021, abgerufen am 29. Juni 2021.
    332. Michael Winkelmüller: IfSG: „versteckte Impfpflicht“ für alle? In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 1. Januar 2021.
    333. Corona-Impfpflicht für Ärzte? „Artikel 2 Grundgesetz ist nicht schrankenlos!“ In: aerztezeitung.de. 30. Dezember 2020, abgerufen am 31. Dezember 2020.
    334. Impfpflicht wäre rechtlich möglich. In: aerztezeitung.de. 8. Juni 2020, abgerufen am 2. Januar 2021.
    335. Kritik an Söders Impfpflicht-Idee. In: tagesschau.de. Abgerufen am 12. Januar 2021.
    336. dpa: Kaum Zustimmung für Söders Impfpflicht-Vorstoß. In: Politik. aerztezeitung.de, 13. Januar 2021, abgerufen am 24. August 2021.
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    338. Liveblog zum Coronavirus (unter: „Corona-Impfpflicht für Soldaten? – Bundeswehr prüft Duldungspflicht“). In: tagesschau.de. 15. Januar 2021, abgerufen am 15. Januar 2021.
    339. Coronavirus in Deutschland: Schutzimpfung wird für Soldaten duldungspflichtig. In: stuttgarter-zeitung.de. 24. November 2021, abgerufen am 24. November 2021.
    340. ZDF-Sommerinterview - Laschet lehnt Impfpflicht ab. In: zdf.de. 27. Juli 2021, abgerufen am 31. Juli 2021.
    341. Baerbock hält Benachteiligung von Ungeimpften für legitim. In: tagesspiegel.de. 31. Juli 2021, abgerufen am 31. Juli 2021.
    342. Anno Fricke: Die Kanzlerin stellt sich gegen eine Impfpflicht. In: Politik. aerztezeitung.de, 13. Juli 2021, abgerufen am 24. August 2021.
    343. mse: "Angst vor lautstarken Minderheiten": Chef des Weltärztebundes fordert erstmals Corona-Impfpflicht für Deutschland. In: nordbayern.de. 24. August 2021, abgerufen am 24. August 2021.
    344. eg: Coronavirus: Mehrheit der Deutschen befürwortet Impfpflicht. In: nordbayern.de. 24. August 2021, abgerufen am 24. August 2021.
    345. Mehrheit der Deutschen befürwortet die Impfpflicht. tagesschau.de, 5. November 2021, abgerufen am 6. November 2021.
    346. Margit Hufnagel: Kann die Politik eine Impfpflicht überhaupt anordnen? In: Politik. augsburger-allgemeine.de, 2. August 2021, abgerufen am 24. August 2021.
    347. bri/ml (dpa, afp): Justizministerin Lambrecht: „Es wird keine allgemeine Impfpflicht geben“. In: Pandemie. Deutsche Welle, 26. Juli 2021, abgerufen am 24. August 2021.
    348. Bei Elternkontroverse zur Impfung eines Kindes gelten die STIKO-Empfehlungen. haufe.de, 19. März 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    349. Corona-Krise in Deutschland: Mehr Freiheiten für Geimpfte? In: tagesschau.de. 23. Januar 2020, abgerufen am 23. Januar 2020.
    350. Mehr Freiheiten für Geimpfte: „Debatte zu Unzeiten“. In: sueddeutsche.de. 18. Januar 2021, abgerufen am 18. Januar 2021.
    351. Liveblog zum Coronavirus (unter: „SPD-Chef Walter-Borjans gegen Maas-Vorstoß“). In: tagesschau.de. 18. Januar 2021, abgerufen am 18. Januar 2021.
    352. Besondere Regeln für Geimpfte? (PDF) Deutscher Ethikrat, 4. Februar 2021, S. 3f., abgerufen am 24. August 2021.
    353. Urlaub nur noch für Geimpfte: So begründet Alltours seinen Plan! In: rtl.de. 20. Februar 2021, abgerufen am 20. Februar 2021.
    354. Bundesgesundheitsminister Spahn und RKI-Präsident Wieler informieren über die aktuelle Corona-Lage. In: youtube.com. 9. April 2021, abgerufen am 10. April 2021 (ab Zeitindex 8:02): „Das Robert Koch-Institut ist zu dem Schluss gekommen, dass das Risiko, dass vollständig Geimpfte das Virus weitergeben noch geringer ist als bei negativ Getesteten. Das heißt, wir können jeden, der die 2. Dosis erhalten hat, 2 Wochen später so behandeln als hätte er gerade aktuell einen negativen Test gemacht. (…) Das ist kein Privileg oder Sonderrecht. Jeder kann sich kostenlos testen lassen. (…) Mit den (…) Gesundheitsministern der Länder habe ich diese Woche besprochen, dass wir unsere Verordnung und Empfehlungen den neuen Erkenntnissen anpassen. Das heißt, beim Reisen kann die Testpflicht für vollständig Geimpfte weitgehend entfallen. (…) Das werden wir im Laufe des Aprils umsetzen, genauso wie die entsprechenden Quarantäneregel-Anpassungen.“
    355. Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen. In: rki.de. Robert Koch-Institut, 9. April 2021, abgerufen am 10. April 2021.
    356. Lockerungen für Geimpfte? Erster Entwurf vor Ministerpräsidentenkonferenz am Montag. In: focus.de. 24. April 2021, abgerufen am 25. April 2021.
    357. Beratungen von Bund und Ländern: „Ziel ist, so schnell wie möglich zu der bekannten Lebensweise zurückzukehren“. In: bundesregierung.de. Deutsche Bundesregierung, 26. April 2021, abgerufen am 26. April 2021.
    358. Nail Akkoyun, Sarah Neumeyer, Jan-Frederik Wendt, Jennifer Greve: Corona in Deutschland: Freiheiten für Geimpfte? Entscheidung im Mai – Maskenpflicht soll bleiben. In: hna.de. 27. April 2021, abgerufen am 27. April 2021.
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    360. Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 4. Mai 2021.
    361. Ausnahmen für Corona-Genesene und Geimpfte stehen zur Abstimmung. Deutscher Bundestag, 6. Mai 2021;.
    362. Top 94b : Corona-Ausnahmen-Verordnung : Bundesrat stimmt Ausnahmen für vollständig Geimpfte zu. In: BundesratKOMPAKT. Bundesrat, 7. Mai 2021, abgerufen am 7. Mai 2021.
    363. a b c d Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1)
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    367. Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen. In: Ausarbeitung WD 3-3000-001/21. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung, 25. Januar 2021, abgerufen am 10. September 2021. S. 5.
    368. Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen. In: Ausarbeitung WD 3-3000-001/21. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung, 25. Januar 2021, abgerufen am 10. September 2021. S. 8.
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