Botschaft (Diplomatie)

Eine Botschaft ist die diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Staates oder am Sitz einer Internationalen Organisation.
Das Gebäude der Vertretung heißt ebenfalls Botschaft (auch: "Kanzlei"). Sie ist Amtssitz des Botschafters. Zur Kontaktpflege und zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben (Konsularfragen, wie z.B. Visaausstellung) kann ein Staat auch zusätzlich ein Generalkonsulat oder mehrere Konsulate in weiteren wichtigen Städten des Gastlandes unterhalten.
Größeren Botschaften ist ein Militärattachéstab zugeordnet.
Die vorgesetzte Dienststelle der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland ist das Auswärtige Amt.
Der Vatikanstaat unterhält keine Botschaften, sondern apostolische Nuntiaturen.
Historische Entwicklung
Nach dem Wiener Kongress richteten die fünf Großmächte des 19. Jahrhunderts, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Preußen und Russland, Botschaften in den Hauptstädten der anderen Großmächte ein. Die diplomatischen Vertretungen der kleineren Staaten sowie die Vertretungen der Großmächte in kleineren Staaten wurden hingegen als Gesandtschaften bezeichnet.
Mit der Aufwertung einer Gesandtschaft zur Botschaft wurde die gestiegene Machtposition eines Staates auch diplomatisch anerkannt. So wurde beispielsweise 1906 die japanische Gesandtschaft in Deutschland ebenso wie die deutsche Gesandtschaft in Tokyo zur Botschaft erhoben. Bis 1914 wurden auch die deutschen Gesandtschaften in Italien, Spanien, der Türkei und in den USA in Botschaften umgewandelt.
In den 1950er und 1960er Jahren wurden die meisten bisherigen Gesandtschaften zu Botschaften aufgewertet, so dass heutzutage sämtliche Botschaften aus allen Staaten den gleichen protokollarischen Rang erhalten. Man beachte aber das Institut der Ständigen Vertretung, welches vom Begriff Botschaft abgegrenzt wird.
Botschaftsgebäude
Das Gelände, auf dem eine Botschaft steht, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen), so dass das Gastgeberland keinerlei Rechte auf dem Botschaftsgelände hat. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung ist das Gelände aber meist kein exterritoriales Gebiet.
2003 kam es in Chinas Hauptstadt Peking mehrfach zu Fluchten von Nordkoreanern, die in China zu Besuch waren und so, meist erfolgreich, über die Botschaften (auch die deutsche) nach Südkorea fliehen konnten.
In der deutschen Geschichte spielten 1989 die bundesdeutschen Botschaften in Budapest, Warschau und Prag eine sehr wichtige Rolle. Zuerst erlaubte die ungarische Regierung im September den DDR-Bürgern, die sich auf das Gelände der westdeutschen Botschaft geflüchtet hatten, die Ausreise in den Westen. Wenige Wochen später konnte Hans-Dietrich Genscher im Oktober 1989 hunderten Flüchtlingen, die in der deutschen Botschaft auf der Prager Kleinseite ausharrten, verkünden, dass ihre Ausreise erlaubt worden sei. Bereits in den Jahren zuvor kam es vereinzelt zu Botschaftsbesetzungen in Warschau und Ostberlin (Ständige Vertretung), die meist diskret gehandhabt wurden.
Seit dem Jahr 2000 bietet Berlin zum "All Nations Festival" die Möglichkeit, mehrere Botschaften von Innen zu besichtigen.