Zum Inhalt springen

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. September 2006 um 14:29 Uhr durch 62.180.31.25 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (kurz „GEZ“) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Radios, Fernseher, ab 2007 neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein.

Organisation

Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt.

Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet.

Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig.

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u.a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden.

Aufgaben

Seit dem 1. Januar 1976 zieht die GEZ die Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (auf Basis des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) ein, zuvor war für diese Aufgaben die Deutsche Bundespost zuständig. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:

  • Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
  • Gebührenbefreiungen
  • Gebührenplanung
  • Teilnehmerbetreuung

In anderen europäischen Staaten mit gebührenfinanziertem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind für Gebühreneinzug und Verwaltung der Teilnehmer oft ähnliche Organisationen wie die GEZ zuständig. Beispielsweise ist in der Schweiz für den Einzug die Billag zuständig, in Österreich die GIS, in Großbritannien die TV Licensing.

Gebührenerträge und Verwaltungskosten

Die GEZ nahm im Jahr 2005 für die Rundfunkanstalten 7,123 Milliarden € ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2005 161,9 Mio. € (2,27 % der Gesamterträge).

Gebührenplanung

Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge. Auf der Basis umfangreicher Vorarbeiten der GEZ werden sie von der Arbeitsgruppe Gebührenplanung – einer Unterkommission der Finanzkommission der Rundfunkanstalten - grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren oder der aktuellen Gebührenperiode (31. Dezember 2009, Stand: Juni 2007) geplant. Der Geschäftsführer der GEZ ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gebührenplanung.

Rechtsgrundlagen

Die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren der einzelnen Landesrundfunkanstalten gelten für den Rundfunkteilnehmer vorrangig. Grundlage hierfür ist u.a. der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Satzungen regeln insbesondere, dass für die rundfunkgebührenrechtlichen Belange als Ansprechpartner (z.B. die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten) die GEZ zuständig ist und nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Datenerhebung und Datenspeicherung

Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Das Statistische Bundesamt zählt 39 Millionen Privathaushalte, während die GEZ ein Datenbestand von 41,2 Millionen Teilnehmerkonten hat (Stand 2004, einschließlich 2,2 Mio Konten abgemeldeter Teilnehmer). Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.

Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten gemäß den gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Zumindest in einigen Bundesländern kann man die Weitergabe der Privatadresse an Auskunftsdienste, Parteien (und anscheinend damit eingeschlossen auch die GEZ), etc. sperren lassen.

Zur Ermittlung nichtangemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab. Die Einkäufe bei den Adresshändlern sind nicht durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag legitimiert. Die Rundfunkanstalten berufen sich dabei auf die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Nach Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten decken diese jedoch nicht eine solche Art der Adressenbeschaffung.

Im Ergebnis nimmt die GEZ damit eine für öffentliche Stellen ungewöhnlichen Position ein: Einerseits wird sie systematisch aus öffentlichen Datenquellen beliefert, andererseits nimmt sie zusätzliche Erhebungen aus privaten Quellen vor.

Ermittlung und Überwachung

Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten.

Bei ausbleibender Antwort auf ihre Anschreiben verfolgt die GEZ auch bei eigentlich nicht auskunftspflichtigen Personen eine Eskalationsstrategie: In meist drei aufeinanderfolgenden Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation wecken sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu jedoch nicht.

Darüber hinaus lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten [1]. Die vermeintlichen „GEZ-Kontrolleure“ (als Gesamtheit auch Beauftragtendienst genannt) sind keine Amtsträger, sondern selbständig tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten (bzw. deren Angestellte) ohne hoheitliche Befugnisse (wie beispielsweise den Zutritt zu Privaträumen). Die Gebührenbeauftragten arbeiten auf der Basis von Erfolgsprovisionen, ähnlich wie im Direktvertrieb von Waren oder Zeitschriften. Sie haben sich durch einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt auszuweisen.

Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass Personen erneut von der GEZ angeschrieben werden, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden.

Die GEZ verfügt als Verwaltungseinrichtung nicht über technischen Möglichkeiten (wie etwa Peilwagen) zur Ermittlung von Empfangsgeräten.

Datenschutz

Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Rundfunkbeauftragten sind die Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesrundfunkanstalt zuständig. Auch die GEZ beschäftigt eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Es gibt jedoch häufig keine Kontrolle durch eine eigenständige, unabhängige Instanz, wie sie für andere staatliche und private Stellen besteht. Ausnahmen bilden lediglich die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg und Hessen. Die Rundfunkanstalten berufen sich auf ihr verfassungsrechtliches Privileg der Rundfunkfreiheit. Sie interpretieren dies so, dass eine Kontrolle durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht zulässig sei - auch nicht bei der Verarbeitung der Daten Gebührenpflichtiger, also außerhalb des journalistisch-publizistischen Bereichs.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vertreten dagegen die Auffassung, dass die nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollinstanzen auch für den Bereich der Rundfunkgebühren gilt und nur dann gewahrt ist, wenn die von den Rundfunkanstalten unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der Verarbeitung der Gebührendaten bei den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ zuständig sind. Die Datenschutzbeauftragten haben einen entsprechender Vorschlag zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages unterbreitet.

Kritik

Die GEZ stößt in Teilen der Öffentlichkeit auf Ablehnung, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems über die Rundfunkgebühren wahrgenommen wird. Die darauf bezogene Kritik ist daher oft vielmehr eine Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung.

Davon ist die Kritik an der GEZ selbst (z. B. im Umgang mit Kundendaten (Datenschutz) oder am Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühren) zu trennen.

Die GEZ erhielt einige symbolische Würdigungen kritischer Institutionen. Den in der jeweiligen Laudatio angeführten Argumenten kann man jedoch entnehmen, dass die GEZ – zumindest in Teilen – nicht für eigenverantwortliche Aktivitäten, sondern als in der Öffentlichkeit stehendes Symbol für den ÖRR und seiner in der Kritik stehenden Finanzierung ausgewählt wurde:

Quellen

  1. GEZ-Geschäftsbericht 2005
  2. Die Laudatio von Thilo Weichert (Deutsche Vereinigung für Datenschutz) bei BigBrotherAwards.de
  3. Die Laudatio bei Chip vom 10.3.2006