Zum Inhalt springen

Herzogtum Nassau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. September 2006 um 13:03 Uhr durch Magadan (Diskussion | Beiträge) (Geschichte: +Bilder). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Das ehemalige Herzogtum Nassau, 1905.

Das Herzogtum Nassau war einer der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bunds. Das Land bestand nur 60 Jahre lang, von 1806 bis 1866. Es lag auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, seine Hauptstadt war Wiesbaden.

Geographie

Das Gebiet des Herzogtums war im wesentlichen deckungsgleich mit den Mittelgebirgen Taunus und Westerwald. Die südliche und westliche Grenze bildeten der Main und der Rhein, den Norden des Landes durchfloss die Lahn. Die größten Städte waren Wiesbaden (4.000 Einwohner), Limburg an der Lahn (2.700) und Höchst am Main (1.600). Die östlichen Nachbarstaaten waren das Großherzogtum Hessen, die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Stadt Frankfurt, im Westen lag die zu Preußen gehörende Rheinprovinz mit ihrer östlichen Exklave, dem Kreis Wetzlar.

Geschichte

Bis 1817 residierten die Herzöge auf Schloss Weilburg.
Schloss Biebrich am Rhein war 1817-41 der Sitz der nassauischen Herzöge, danach nur noch Sommerresidenz.
Das 1841 fertiggestellte Stadtschloss Wiesbaden löste Biebrich als Residenz der nassauischen Herzöge ab.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nation hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts nach 900 Jahren ein Ende gefunden und neue politische Ordnungen bildeten sich. Die politische Landkarte Europas wurde grundlegend verändert.

Am 17. Juli 1806 traten der Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen und sein Vetter Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg dem Rheinbund bei. Im Gegenzug erhielt dafür Fürst Friedrich August, der Älteste des Hauses Nassau, die Herzogswürde. Beide Fürsten fällten sodann die Entscheidung, ihre beiden Fürstentümer zu einem Herzogtum zu vereinen. Dies wurde am 30. August 1806 vollzogen. Das Herzogtum Nassau wurde allein durch den Willen Kaiser Napoleons ins Leben gerufen, unterstützt und mitgetragen durch die Entscheidung der beiden Fürsten. Dies ohne jegliche Wahlen, Krönungen oder Einbezug der Untertanen. Aus mehr als 20 vorher selbstständigen Teilen und Territorien, säkularisierten und ehemals dem Reich unterstellten Gebieten samt unterschiedlichen Bekenntnissen, Interessen und Hoffnungen wuchs ein gemeinsames Land. Das prosperierende Herzogtum hatte knapp 300.000 Einwohner, davon 82.360 Lutheraner, 78.805 Reformierte und 125 041 Katholiken, dazu etwa 5000 Juden und 170 Mennoniten. Die Untertanen waren zumeist Bauern, Winzer oder Handwerker.

Die neuen Herzöge erließen neue Gesetze wie zum Beispiel die Aufhebung der Leibeigenschaft (1806), die Einführung der Reise- und Niederlassungsfreiheit (1810) und eine grundlegende Steuerreform (1812). Entehrende Körperstrafen wurden aufgehoben und die Kulturverordnung förderte die eigenverantwortliche Verfügung über Grund und Boden. Am 2. September 1814 wurde mit der Landesständischen Verfassung die erste Verfassung eines deutschen Staates erlassen. Sie umfasste die Freiheit des Eigentums, religiöse Toleranz und die Freiheit der Presse. Die Verfassung wurde maßgeblich durch Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein beeinflusst. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Herzöge zahlreiche Bildungsvereine gegründet, die überwiegend noch heute bestehen und deren Sammlungen zum Großteil im heutigen Museum Wiesbaden untergebracht sind. Aufgrund der religiösen Heterogenität führte Nassau 1817 die Simultanschulen ein. Am 14. März 1818 führt Nassau erstmals in Deutschland ein flächendeckendes staatliches Gesundheitssystem ein.

Mit Gründung des Herzogtums 1806 gab es auch ein einheitliches nassauisches Heer. Es wurde von Napoleon, dem "Paten" des neuen Herzogtums, nach Belieben eingesetzt. Zunächst waren die Nassauer zum Beispiel Besatzungstruppen in Berlin (1806). Zwei Regimenter Infanterie und zwei Schwadronen Kavallerie mussten für Napoleon in Spanien mehr als fünf Jahre kämpfen - es kam nur die Hälfte der eingesetzten Nassauer zurück.

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde Nassau Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes. Ein Jahr später wurde der Regierungssitz von Weilburg nach Wiesbaden verlegt

Nachdem sich das Herzogtum Nassau im Deutschen Krieg an die Seite Österreichs gestellt hatte, war es mit dem Herzogtum Nassau vorbei. Es wurde 1866 von Preußen annektiert. Daran konnte auch der Sieg Nassaus über Preußen am 12. Juli 1866 vor den Toren Nastättens, in der Nähe von Wiesbaden, in der „Schlacht bei Zorn“ nichts ändern, denn es handelte sich - für damalige Zeiten - nur um ein für den Kriegsverlauf unerhebliches Scharmützel.

Nassau wurde 1868 mit den ebenfalls von Preußen annektierten Bundesstaaten Freie Stadt Frankfurt und Kurfürstentum Hessen zur preußischen Provinz Hessen-Nassau zusammengefasst. Provinzhauptstadt wurde die bisherige kurhessische Residenzstadt Kassel. Nassau und Frankfurt bildeten den Regierungsbezirk Wiesbaden.

Das Haus Nassau regiert heute noch im Königreich der Niederlande (Oranien-Nassau) und im Großherzogtum Luxemburg (Nassau-Weilburg).

Herzöge

Datei:Adolphe.png
Herzog Adolf I.
Herzöge von Nassau
Regent Geburtstag Todestag Regierungszeit
Friedrich August 23. April 1738 24. März 1816 30. August 1806 - 24. März 1816
Wilhelm I. 14. Juni 1792 20. August 1839 24. März 1816 - 20. August 1839
Adolf I. 24. Juli 1817 17. November 1905 20. August 1839 - 20. September 1866

Verwaltungsgliederung

Nassau wurde am 4. April 1816 zum Zwecke der lokalen Verwaltung in 28 Ämter unterteilt. Die nassauischen Ämter waren, wie auch in einigen anderen deutschen Staaten, die Vorläufer der späteren Landkreise, umfassten aber in der Regel ein kleineres Gebiet als diese. An der Spitze der Ämter stand, als örtlicher Statthalter des Herzogs, ein Amtmann. Die Amtseinteilung wurde teilweise von den Vorgängerstaaten, etwa Kurmainz, übernommen.

Ähnlich wie im benachbarten Großherzogtum Hessen kam es gegen Mitte des Jahrhunderts zu einer kurzlebigen Verwaltungsreform. Am 4. April 1849 wurden die Ämter durch 10 Kreise ersetzt. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die Ämter wiederhergestellt.

Erst nach der preußischen Annektion, als aus dem bisherigen Herzogtum und einigen anderen Gebieten 1867 der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde, wurde das nassauische Gebiet in Landkreise eingeteilt, die i.d.R. bis zu den Gebietsreformen der 1970er Jahre Bestand hatten.

Siehe auch