Frauen in der Politik
Als Politikerin wird im allgemeinen eine Frau bezeichnet, die ein politisches Amt innehat oder anstrebt. In Demokratien setzt dies das passive Wahlrecht voraus.
In Deutschland erhielten Frauen am 30. November 1918 das aktive und passive Wahlrecht. Mit Angela Merkel wurde am 22. November 2005, also knapp 87 Jahre später, zum erstenmal eine Frau Regierungschefin eines deutschen Gesamtstaates. Mit Heide Simonis war 1993 zum ersten (und bisher einzigen mal) eine Frau Ministerpräsidentin eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland geworden. Noch nie ist eine Frau in Deutschland Staatsoberhaupt geworden.
Auch in anderen Staaten dauerte es nach der Erlangung des Wahlrechts in der Regel sehr lange bis Frauen in hohe und höchste Ämter gelangen konnten. Noch nie war eine Frau amerikanische oder französische Präsidentin (Stand 2006). In den USA erhielten Frauen auf Bundesebene 1920 das aktive und passive Wahlrecht, 1997 wurde Madeleine Albright als erste Frau Außenministerin der USA.
Eine gewisse Ausnahmestellung nehmen asiatische Politikerinnen ein, die nicht zuletzt aufgrund verwandschaftlicher Beziehungen in hohe Ämter gelangten, z.B. Indira Gandhi (Tochter von Jawaharlal Nehru, Megawati Sukarno (Tochter von Sukarno), Corazón Aquino (Witwe von Benigno Aquino). Nach der Ermordung ihres Mannes Solomon West Ridgeway Dias Bandaranaike im September 1959 wurde Sirimavo Bandaranaike Ministerpräsidentin von Sri Lanka und damit erste demokratisch gewählte Regierungschefin der Welt.
1961 wurde mit Elisabeth Schwarzhaupt zum ersten mal eine Frau Ministerin in der BRD, 1953 war Hilde Benjamin Justizministerin der DDR geworden.
Der Anteil der Frauen an den Bundestagsabgeordneten lag in der BRD lange Zeit unter 10% (1972: 5,8%). Erst als die Grünen (1979) und die SPD 1988 eine Frauenquote einführten, änderte sich dies. Das Frauenquorum in der CDU wurde zunächst auf dem Bundesparteitag der CDU in Karlsruhe 1995 vorgeschlagen, konnte dort jedoch nicht die Mehrheit der Delegierten erreichen und wurde abgelehnt. Daraufhin wurde auf dem Bundesparteitag in Hannover 1996 erneut über das Frauenquorum abgestimmt, wobei eine Mehrheit für eine versuchsweise auf fünf Jahre befristete Einführung des Quorums erreicht wurde. Nach Ablauf der fünf Jahre wurde auf dem Bundesparteitag in Dresden 2001 erneut über das Frauenquorum abgestimmt und eine unbefristete Einführung beschlossen.
Die mit der Einführung der Frauenquote zum Teil verbundenen Hoffnungen einer grundsätzlichen Veränderung der Politik erfüllten sich nicht, da die besteheden Hierarchien im wesentlichen erhalten blieben.
Im 15. Deutschen Bundestag waren von 603 Abgeordneten 194 Frauen (32,2%.) Die SPD stellte 95, die CDU 43, die CSU 12, die Grünen 32, die FDP und die PDS 2 weibliche Abgeordnete (Stand 2002).
Regierungschefinnen
siehe: Liste weiblicher Staatsoberhäupter und Regierungschefs
Außenministerinnen
- Golda Meir (1956-1965) - Israel
- Susanna Agnelli (1995-1996) - Italien
- Madeleine Albright (1997-2001) - USA
- Anna Lindh (1998-2003)- Schweden
- Ana de Palacio (2002-2004) - Spanien
- Laila Fraivalds (2003-2006) - Schweden
- Condoleezza Rice (2004-) - USA
- Margaret Beckett (2006-) - Großbritannien
Innenministerinnen
- Gale Norton (2001-2006) - USA
- Liese Prokop (2004-) - Österreich
Verteidigungsministerin
- Elisabeth Rehn (1990-1994) - Finnland
- Anneli Taina 1995-1999 - Finnland
- Michèle Alliot-Marie (2002-) - Frankreich
- Anne-Grethe Strøm-Erichsen (2005-) - Norwegen
Finanzministerin
- Dalia Grybauskaite - Litauen
- Kristin Halvorsen - Norwegen
- Ngozi Okonjo-Nweala (2003-2006) - Nigeria
Literatur
- Barbara Schwepke: Töchter Asiens. Frauen zwischen Herrschaft und Anpassung, Europa-Verlag, München 1998