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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

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Datei:Miniatur Wunderland 2021 logo.svg

Datei:Miniatur Wunderland 2021 logo.svg
Datei:Miniatur Wunderland Logo.svg

Kann jemand eine Begründung hervorzaubern, warum das (und sein Vorgänger) keine Schöpfungshöhe hatund wir es nicht löschen müssen? sуrcrо.ПЕДИЯ 09:42, 11. Nov. 2021 (CET) @Nightflyer:, @Marsupilami:, @AQ:Beantworten

Ich sehe hier ebenfalls SH. Wir hatten vor 10 Jahren mal die schriftliche Genehmigung, vor Eröffnung mit Stativ dort zu fotografieren. Das wurde wieder zurückgezogen. Sie sind offenbar in Sachen Urheberrecht ziemlich pingelig. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:07, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten
@Krd:s [DÜP in den Dateien betrachte ich mal als +1 zum SH gegeben. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:31, 15. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Fallen Bau(stellen)schilder unter Panoramafreiheit?

Bau(stellen)schilder enthalten gelegentlich auch Fotos, Zeichnungen oder sonstige "graphische Inhalte", bei denen Schöpfungshöhe anzunehmen ist. Üblicherweise werden sie für einige Zeit (hierzulande u.U. Jahre, BER lässt grüßen) installiert, aber nicht wirklich dauerhaft. Die Bedingungen für Panoramafreiheit sollten also eigentlich nicht gegeben sein. Oder was meint ihr?
Beispiele: File:Bauschild Schulzentrum Grünau (2021).jpg, File:2015 Freital Pesterwitz ehemalige Schweinezuchtanlage.JPG, File:Kyffhäuserstr 10 Berlin Bauschild.jpg, File:Hauptbahnhof Erfurt (während des Umbaus) 000.jpg. --Túrelio (Diskussion) 12:49, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Ich sehe da keine Panoramafreiheit. --Krd 13:21, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Sie werden auf Lebenszeit aufgestellt, analog zu eisskulpturen ist klar, daß die Zeit beschränkt ist. Ich sehe Panoramafreiheit. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:51, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Im Unterschied zu Eisskulpturen zerfallen die Schilder ja nicht. Passender wäre m.E. der Vergleich mit regulär angebrachten Wahlplakaten. --Túrelio (Diskussion) 14:31, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Sie enthalten Elemente mit Schöpfungshöhe, sind nicht dauerhaft an ihrem Ort = keine Panoramafreiheit. Aber wer solche Dateien nachnutzt, muss selbst die Entscheidung treffen, welches Risiko er einzugehen bereit ist. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass die Elemente mit Schöpfungshöhe gezeigt werden mit der vorrangigen Absicht, einen Abmahnanwalt auf den Weg zu schicken, wie man es von manchen Dateisammlungsbestückern gelesen hat. --Autumn Windfalls (Diskussion) 14:01, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Die Frage ist schon, ob diese Schilder für die Dauer ihrer "Lebenszeit", nämlich für die Dauer des Baus an einem öffentlichen Weg aufgestellt waren und somit die Panoramafreiheit greift. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:25, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Genau das ist der Fall und es ist auch vom Gesetzgeber gefordert, ab einer gewissen Größe der Baustelle solche Schilder anzubringen. Je nach Bauordnung des Landes kann auch der "Rote Punkt" ausreichen. Gewerke mit 1 Mio. Umsatz werden in der Regel aufgenommen. Die Verwendung der meist 3D-Renderbilder fürs Bauschild wird ordentlich vergütet. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:41, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Baustellenschilder (z.B. mit einer Abbildung des fertigen Objekts) sind von vornherein auf eine begrenzte Aufstellungsdauer angelegt. Damit gelten für sie die gleichen Grundsätze wie für ein temporäres Kunstwerk: keine Panoramafreiheit.--Chianti (Diskussion) 22:32, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten
So würde ich das auch sehen. Zudem haben wir nicht mehr 2004, wenn man das zeigen möchte, kann man mit den Leuten sprechen und eine Freigabe einholen. --Krd 09:23, 13. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Datei:Janine Flock (2021).jpg

Ist das Urheberrechtlich in Ordnung? Laut dieser Diskussion sollte es gehen. --ElBe 1 | 2 | 3 17:10, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Wir brauchen die Erlaubnis der Urheberin. "Die Fotos gehören ihr und wurden ihr von der Fotografin zur Verfügung gestellt" ist zu unkonkret. Es ist nicht klar, welche Nutzungsrechte an Janine Flock übertragen wurden (private Verbreitung? Verwendung auf eigenen Profilen in Social Media?). Die CC-Lizenz hier und auf Commons erlaubt auch eine kommerzielle Verwendung, dafür ist eine explizite Einwilligung erforderlich. Siehe WP:BR#Vorgehen bei fremden Werken, deren Urheber bekannt ist und WP:Bildfreigabe.--Chianti (Diskussion) 19:31, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Passt mit der Lizenz hier alles?

Guten Abend, ich will nur kurz auf Nummer sicher gehen: die Lizenz geht hier in Ordnung? https://commons.m.wikimedia.org/wiki/File:Superresolution_Microscopy.svg biggerj1 (Diskussion) 19:30, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Ich lese auf Seite 1 unten des Volltextes hier den Vermerk "Sidney Cambridge (ed.), Photoswitching Proteins: Methods and Protocols, Methods in Molecular Biology, vol. 1148,DOI 10.1007/978-1-4939-0470-9_17, © Springer Science+Business Media New York 2014" sowie hier ebenfalls "© Springer Science+Business Media New York 2014". Wie kommst du darauf, das Bild als CC0 hochzuladen?--Chianti (Diskussion) 19:39, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten

@Mrmw: weisst du mehr? Wenn es wegen dem Urheberrecht nicht geht, löschen wir die Datei und erstellen eine daran angelehnte Datei neu, oder? biggerj1 (Diskussion) 19:50, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Da hier keine weitere Reaktion erfolgt, habe ich einen LA auf Commons gestellt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:29, 20. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Logos von französischen Städten auf Commons

Hallo. Gibt es urheberrechtliche Bedenken, wenn man die Stadtlogos von Paris und Nizza, die derzeit auf der frankophonen Wikipedia hochgeladen wurden, nach Commons verschieben würde? – D’Azur (Diskussion) 13:49, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Nizza ist historisch, das ist PD-old und kann problemlos nach Commons. Paris ist schwieriger. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:46, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Was soll bei diesen simplen Linien/Buchstaben "schwieriger" sein?--Fornax (Diskussion) 16:06, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Die Abstraktion eines Bootes mit einer Linie ist eine schöpferische Leistung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:08, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ich schließe mich Gnom und Ralf an: Das Wappen von Nizza ist völlig problemlos, das Logo von Paris hat meiner Ansicht nach aber Schöpfungshöhe. Diese Art der Stilisierung eines Bootes ist soweit ich weiß ungewöhnlich, es greift also nicht auf Vorbekanntes zurück und hat daher Schöpfungshöhe. Das ist für Commons (und auch lokal hier) also leider nicht ok.
Es könnte aber natürlich sein, dass das Logo als amtliches Werk gemeinfrei ist, das müsste geprüft werden. Das halte ich aber für weniger wahrscheinlich. -- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 17:18, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Das oben verlinkte Logo von Nizza ist nicht "problemlos", die Diskussion gab es unlängst hier: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/06#Übernahme des Wappens der Stadt Nizza aus der frankophonen Wikipedia. Die "große" Version ist die von Gustav-Adolf Mossa, der erst 1971 gestorben ist (die Signatur ist im Logo deutlich erkennbar) und somit nicht gemeinfrei.--Chianti (Diskussion) 19:09, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Wie ich damals schon schrieb: „Das Wappen besteht aus ganz typischen heraldischen Elementen, ich sehe da keine besondere schöpferische Leistung seitens Gustave Adolphe Mossas.“ Diese Art der Gestaltung von Großen Wappen findet sich bereits seit Jahrhunderten, siehe z. B. das Wappen Heinrich VIII. von Bibra. -- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 19:34, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Das ändert nichts daran, dass diese spezielle Gestaltung mit ovalem Schild, dem begrünten Kranz und der Krone Urheberschutz genießt. Auch die Neukombination bekannter Elemente ist schutzfähig (BGH, Urteil vom 19. März 2008 – I ZR 166/05), so wie eine Neu-Übersetzung eines Shakespeare-Sonetts.--Chianti (Diskussion) 19:57, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ich hab das Wappen auf die Commons hochgeladen bevor ich bemerkt habe das die Diskussion hier weiter ging :-| Daher habe ich die Gallery hier mal hinzugefügt... Aber wenn ich das richtig verstanden habe dann passt PD-old nicht, da das Logo jünger ist? --Calle Cool (Diskussion) 20:57, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
So einfach ist das nicht. Ja, die Neukombination bekannter Elemente kann schutzfähig sein, aber dazu muss die Kombination selbst "neu" sein. Das ist hier nicht der Fall. Genau diese Art der Kombination der Einzelelemente ist typisch für Barock-Wappen. ---- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 21:10, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
@Chianti: Das von dir genannte Urteil des BGH zieht nicht. Im entschiedenen Fall hat die Beklagte gar nicht erst damit argumentiert, dass es sich bei der Gestaltung des Altarraums um eine Kombination vorbekannter Elemente gehandelt habe. Sie hat nur auf die typische Gestaltung eines Messopferaltars verwiesen. Nachdem im Zivilprozess der Grundsatz des Parteivorbringens gilt, musste das Gericht die Werkeigenschaft annehmen. Das ist aber keine geeignete Aussage darüber, ob die Kombination von vorbekannten Elementen schutzfähig ist. Grüße --h-stt !? 21:21, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Übersetzungen

Benutzer Elmar Baxşəliyev hat gestern mehrere Artikel zu Nekropolen eingestellt, die allesamt offensichtlich Übersetzungen aus einer anderen Sprachversion der Wikipedia sind. Ein Versionsimport wurde nicht beantragt. Vermutlich waren die Artikel aus der englischsprachigen Wikipedia die Vorlagen für die Übersetzungen, die dort vom gleichen Autoren angelegt wurden, allerdings wohl ihrerseits als Übersetzungen aus der aserbaidschanischsprachigen Wikipedia. Was gilt jetzt in Bezug auf die Lizenzbestimmungen? --Fegsel (Diskussion) 01:19, 18. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Manche der Artikel in der en-Wp hat der Benutzer auch in der az-WP angelegt, da braucht es nirgends einen Nachimport. Bei anderen wie z.B. en:Dəmirli necropolis wurde im Vergleich zur az-Version genug umformuliert, so dass es kein Textplagiat ist. MMn kein Handlungsbedarf.--Chianti (Diskussion) 01:46, 18. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Das Kartenspiel#Deutscher Liedtext

(momentane Version): Die vollständige Wiedergabe des deutschen Textes ist wohl kaum zulässig. Die Frage ist, inwieweit eine verkürzte Wiedergabe oder eine nicht wörtliche, sondern eher formelhafte Wiedergabe der Zahlenbedeutungen hier möglich wäre. -- Aspiriniks (Diskussion) 16:58, 20. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Die Bedeutungen sind doch in Das Kartenspiel#Handlung des Spiels bereits aufgeführt.--Chianti (Diskussion) 21:20, 20. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Die Bedeutungen der Zahlen sind in der deutschen Version teils anders als in der englischen. -- Aspiriniks (Diskussion) 07:50, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Das ist nicht so einfach. Der Text basiert auf einem Text von 1762, das könnte gemeinfrei sein. Aber woher stammt die deutsche Übersetzung? --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:25, 20. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Laut Discogs: nl:Gerard de Vries (zanger) (nl-Version), T. Texas Tyler; dt. Text: Ernst Bjelke (=Bruce Low). -- Aspiriniks (Diskussion) 07:49, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Datei:Logo Stadt Zürich.svg und Datei:Logo canton de Vaud.svg

Hallo. Sind die verwendeten Urheberrechtsbausteine in den o. g. Dateien korrekt? Und bezieht sich CH-wappenrecht auch explizit auf Logos? Danke im Voraus. – D’Azur (Diskussion) 07:36, 22. Nov. 2021 (CET)Beantworten