Zum Inhalt springen

Ghost Rider (Motorradfahrer)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. September 2006 um 21:40 Uhr durch 88.70.29.237 (Diskussion) (Die Videos). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Ghost Rider ist ein schwedischer Motorradfahrer. Die Öffentlichkeit wurde durch seine riskante Fahrweise auf ihn aufmerksam. Seine Stunts, die er stets im öffentlichen Straßenverkehr durchführt, werden von einer als „Ghost-Rider-Team“ auftretenden Gruppe gefilmt. Diese Videos werden sowohl über den DVD-Handel, als auch im Internet als illegale Downloads verbreitet. Der „Ghost Rider“ selbst und sein Team verdienen an diesen Videos mit. Die Identität des Ghost Riders ist seit jeher bekannt. In Schweden tritt er auf Messen und Motorradtreffen unbehelmt auf, nur in Kontinentaleuropa lässt sich der Mythos des unbekannten schwarzen Ritters dank Helm und Stimmverzerrer aufrecht erhalten.

Die Videos

Der „Ghost Rider“ hat bis jetzt offiziell vier Videos veröffentlicht. Sein letzter Film ist im Herbst 2005 erschienen.

  • Ghost Rider – The Final Ride (auch vertrieben als „The Ultimate Ride“) (2002)
  • Ghost Rider 2 – Goes Wild (Oktober 2004)
  • Ghost Rider 3 – Goes Crazy in Europe (Februar 2005)
  • Ghost Rider 4 – Goes Undercover (Oktober 2005)
  • Ghost Rider 5 - Back to Basics (Arbeitstitel, geplante veröffentlichung Oktober 2006)

In diesen Videos sind die verschiedensten Stunts zu sehen, die er fast ausschließlich auf öffentlichen Straßen durchführt. Des Weiteren sind einige sogenannte „Speedruns“ dabei. Dabei versucht der „Ghost Rider“, möglichst schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen. Durchschnittsgeschwindigkeiten jenseits der 270 km/h und Spitzengeschwindigkeiten jenseits der 340 km/h trotz dichten Verkehrs sind dabei keine Seltenheit. Die ersten beiden Videos spielen komplett im Großraum Stockholm bis hin nach Uppsala.

Die Maschinen

Bei den meisten Fahrten steuert der „Ghost Rider“ eine Suzuki GSX-R 1000 und eine Suzuki GSX1300R Hayabusa mit 499 PS, welche in 9,1 Sekunden von null auf 300 km/h beschleunigt und mit der längsten Übersetzung eine Höchstgeschwindigkeit von über 450 km/h erreichen kann. Mit seiner normalen Übersetzung schafft er es trotzdem noch auf 370 km/h. Allerdings fährt er bei manchen Stunts auch andere Fahrzeuge, wie etwa Schneemobile, Autos, Fahrräder oder Minibikes.

Gesetzeslage

Die Motorräder aus den Filmen gehören SWT Racing (Swedish Wheelie Team). Dieses Team führt die Maschinen auf Motorradtreffen öffentlich vor. Die Nr. 1 dieses Teams steht im Guinness-Buch der Rekorde für einen Wheelie jenseits von 320 km/h und ist ein recht erfolgreicher Superbike-Rennfahrer in Schweden. Die Maschinen werden offiziell an den Ghost Rider verliehen. Der Nr. 1 von SWT Racing gehören die Rechte an den Ghost-Rider-Filmen, allerdings hat er laut eigener Aussage „keine Ahnung, wie die Filme eingespielt wurden“.

Die Filme selbst würden in den meisten Ländern für eine Verurteilung des Ghost Riders ausreichen, jedoch nicht in Schweden, wo der Video-Beweis noch nicht anerkannt wird. Nach der bisherigen Gesetzeslage müsste der „Ghost Rider“ auf frischer Tat von der Polizei gefasst werden, um bestraft werden zu können.