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Stadtbuch

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Im Stadtbuch wurden wichtige rechtlich verbindliche Anordnungen einer Stadtverwaltung aufgezeichnet. Sie kamen mit der weitgehenden Selbständigkeit der mittelalterlichen Stadt (im 12. Jahrhundert) vom Stadtherrn auf.

Die ersten Stadtbücher enthilten in einem Buch alle wichtigen Vermerke. Erst später (seit dem 14. Jahrhundert) wurden die amtlichen Aufzeichnungen in Statuenbücher (Verfassung, Privilegien und Verordnungen), in Bücher über die Rechtsprechung, über die Verwaltung, und in Bücher zu wichtigen Vereinbarungen der Stadtbürger untereinander aufgeteilt.

Eine der Pflichten des Stadtschreibers war die gewissenhafte Führung des Stadtbuches.

Literatur

  • Evamaria Engel: Die deutsche Stadt des Mittelalters. München, 1993 (Kapitel 3).