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Begleitfahrzeug

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Unter dem Begriff Begleitfahrzeug versteht man ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug, das einen Schwertransport begleitet.

Unter "begleiten" versteht man das Absichern des Schwertransportes nach hinten - es soll also der Verkehr hinter dem Schwertransport gewarnt werden - aber auch vor dem Transport - um ein Freimachen der benötigten Fahrbahn zu ermöglichen.

Begleitfahrzeuge sind ein teilweiser Ersatz für die Absicherung durch die Polizei.

Die Begleitfahrzeuge wurden "entwickelt" von einem Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Straßenverwaltung, nachdem die Autobahnpolizei mehrfach mitteilte, dass diese nicht mehr in der Lage ist, jeden Schwertransport zu begleiten/abzusichern.

Deutschland

Das erste Testfahrzeug zur Begleitung von Schwertransporten war angeblich ein VW Golf mit per Seil herumdrehbarem Schild, welches einem Warndreieck ähnlich war. Dabei musste neben dem Fahrer noch eine zweite Person an Bord sein, um dieses Schild zu "bewegen".

Daraufhin gab es Versuche mit der Firma RIGA in Mainz mit kleinen Bussen ("Bremer", DB208/210) von Mercedes, bei denen eine Holzkonstruktion am Heck befestigt war, an der, auch wieder mit Seilzug, Schilder hervorgezogen und zurückgeschoben werden konnten. Da die gezeigten Verkehrsschilder nur tagsüber gut zu erkennen waren, nicht aber bei Nacht und Nebel, wurde nach einer Möglichkeit gesucht, diese Schilder immer erkennbar zu machen.

So entstand die Idee, Verkehrszeichen, die durch Licht dargestellt werden, auf ein Fahrzeug zu bauen. Erfahrungen mit solchen durch Licht dargestellten Verkehrszeichen gab es mit der sogenannten Glasfaser-Optik. Resultat war das Begleitfahrzeug mit einer sogenannten Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ).

Eine "einfache" Version eines Begleitfahrzeuges ist jedes beliebige zweispurige Fahrzeug mit mindestens einem Gelblicht auf dem Dach. Das Gelblicht muss hierfür nicht eingetragen sein. Zum Führen eines BF2 reicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis.

Zum "Führen von Begleitfahrzeugen ohne Wechselverkehrszeichenanlage" wird kein spezieller Führerschein vorausgesetzt. Jedoch sind Grundkenntnisse beim Begleiten empfehlenswert.

Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ)

Ein Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage muss über eine bestimmte Ausrüstung verfügen: von der Größe her muss es mindestens ein Lieferwagen (VW Multivan, Mercedes-Benz Sprinter o.ä.) sein, auf dem eine nach der BASt geprüfte und zugelassene WVZ-Anlage montiert ist. Weiterhin müssen minimal 2 Gelbe Rundumleuchten (Rundumkennleuchten) vorhanden sein. Außerdem muss auf der Tafel am Heck eine bestimmte Fläche an Reflexmarkierung und eine Tafel mit der Aufschrift Schwertransport vorhanden sein. Das Begleitfahrzeug muss als solches geprüft und zugelassen sein.

Der Schwertransportbegleiter muss im Besitz eines gültigen Berechtigungsscheines der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK)] sein. Bei dieser Schulung werden Sachverhalte u.a. von der Tragfähigkeit von Brückenbauwerken usw. erläutert.

Die Behörde, die einen Schwertransport genehmigt, kann in dieser Genehmigung anordnen, ob und welches Begleitfahrzeug vor oder hinter dem Transport fährt und ob oder wo eine zusätzliche Polizeibegleitung erforderlich ist.

Das Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage ist während einer Begleitung nach § 39 Abs. 2a StVO als ein mobiles Verkehrszeichen zu werten, d.h. die gezeigten Verkehrszeichen sind ebenso wie ortsfeste Verkehrszeichen zu beachten und werden bei Missachtung ebenso geahndet. Die vom Begleitfahrzeug gezeigten Verkehrszeichen setzen ortsfeste Verkehrszeichen außer Kraft!

Ausrüstung

  • -Außen;
    • WVZ Anlage klappbar als Dachaufsatz (Zeichen StVO 101, 276, 277) mit 2 gelben Blink oder Blitzleuchten
    • rot weiß schraffierte retro reflektierende Rückfront in Folie Typ 2
    • klappbares/ abnehmbares Schild "SCHWERTRANSPORT"
    • 2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumkennleuchten) nach § 52 Abs. 4 StVZO
  • - Innen;

-Kommunikationsmittel

    • Telefon (Autotelefon, Handy)
    • Mobilfunkgerät
    • ein zusätzliches Handfunkgerät

-Absperrmaterialen

    • 5 Zeichen 610 Leitkegel
    • 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
    • 4 Zeichen 101 Warndreieck Kantenlänge min. 600mm
    • 2 Warnflaggen rot/ weiß
    • Warnweste
  • -Sonstiges
    • 1 Feuerlöscher 6 kg
    • Höhenmessgerät
    • Maßband min. 20m
    • Schalttafel zur Bedienung WVZ

Österreich

In Österreich werden üblicherweise Begleitfahrzeuge von eigenen Firmen gestellt und ersetzen größtenteils eine früher üblicherweise Polizeibegleitung.

Begleitfahrzeuge müssen entweder über Gelblicht, das nicht genehmigt werden muss, oder über Blaulicht, das nur auf entsprechende Genehmigung montiert und verwendet werden darf, auf sich aufmerksam machen. Zusätzlich sind meistens noch Lauflichter, die die Überholrichtung angeben oder andere optische Warneinrichtungen am Dach des Fahrzeuges angebracht.

Die Fahrer müssen geschult werden, ein spezieller Führerschein ist jedoch nicht notwendig.

Niederlande

In den Niederlanden werden die Begleiter/ Fahrzeuge größtenteils von Privatfirmen gestellt. Der Niederländische Begleiter muss mind. 27 Jahre alt, im Besitz der Fahrerlaubnis Klassen B, C, E, und Berufskraftfahrer sein. Die 20 tägige Schulung ermächtigt ihn mit Polizei Befugnissen u.A. den Verkehr zu regeln etc.. Im allgemeinen werden in den Niederlanden Schwertransporte Tagsüber und ohne Polizeibegleitung gefahren. Die meisten Niederländischen Begleiter sind im VTB (Vereniging Transport Begeleider) organisiert.

Dänemark

In Dänemark muss der Begleiter im Besitz der Fahrerlaubnis C sein und Dänisch oder Englisch sprechen. Auch hier werden die Begleitfahrzeuge überwiegend von Privatunternehmen gestellt. Der Gebrauch von WVZ Anlagen ist nicht gestattet.