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Wasserwacht

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Vorlage:Deutsches Rotes Kreuz

Das Wasserwachtlogo

Die Wasserwacht ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Sie hat sich der Rettung von Personen am, auf und im Wasser verschrieben und ist als Hilfsorganisation in allen Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes vertreten. Sie ist vor allem küstennah und auf Binnengewässern tätig, für Seenotfälle auf dem offenen Meer ist die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zuständig. Alle Mitglieder der Wasserwacht arbeiten ehrenamtlich und in ihrer Freizeit für die Wasserwacht. Das Motto der Gemeinschaft lautet Aus Spaß am Sport und aus Freude am Helfen.

Als Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist die Wasserwacht auch den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes verpflichtet.

Aufgaben der Wasserwacht

Die Hauptaufgabe der Wasserwacht ist die Verhinderung des Ertrinkungstodes und die Aufrechterhaltung der damit verbundenen Einrichtungen und Maßnahmen.

Weitere Aufgaben:

  • Durchführung des Wasserrettungsdienstes
  • Aus- und Fortbildung von geeigneten Einsatzkräften und Mitgliedern
  • Die Verbreitung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Schwimmens und Rettungsschwimmens in der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, in Schulen und Verbänden
  • Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung besonderer Einheiten für den Einsatz bei Großschadensereignissen
  • Mitwirkung bei der Bekämpfung von Schadensereignissen und ihren Auswirkungen
Motorrettungsboot der DRK-Wasserwacht
  • Mitwirkung bei der Erhöhung der Sicherheit auf, an und in Gewässern (einschließlich Wasserstraßen) und in öffentlichen Bädern
  • Suche und Bergung von Ertrunkenen
  • Mitwirkung beim Natur- und Gewässerschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen

Besondere Bedeutung, insbesondere in der Kinderausbildung, kommt den Baderegeln zu. Mitglieder im Fachdienst "Wasserrettungsdienst" der Wasserwacht müssen regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und damit auch Erste-Hilfe-Kurse wiederholen.

Ausbildungs- und Aufgabenbereiche

Zur Erfüllung dieser Aufgaben bildet die Wasserwacht in den folgenden Ausbildungs- und Aufgabenbereichen aus:

Schwimmen

Fachbereich S

Die Hauptaufgabe des Ausbildungsbereichs Schwimmen ist die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmern (Anfängerschwimmkurse) und die Festigung der Schwimmfertigkeiten durch regelmäßiges Schwimmtraining. Die Ausbilder für Schwimmen nehmen auch im Rahmen der Breitenausbildung Außenstehenden diese Schwimmabzeichen ab. Da die Wasserwacht Mitglied des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung ist werden diese Schwimmabzeichen nach offiziellen Richtlinien abgenommen und sind deutschlandweit einheitlich. Die Schwimmabzeichen beginnen bei den Frühschwimmerabzeichen (Seestern, Seepferdchen), die in den Schwimmkursen abgenommen werden, und enden bei den Deutschen Jugendschwimmabzeichen für Kinder und Jugendlichen und dem Deutschen Schwimmpass für Erwachsene.


Rettungsschwimmen

Fachbereich R

Der Ausbildungsbereich Rettungsschwimmen ist für die Ausbildung von Rettungsschwimmern zuständig. Dabei werden man in Kursen die offiziellen Rettungsschwimmabzeichen abgenommen. Ebenso wie beim Ausbildungsbereich Schwimmen ist bei der Rettungsschwimmerausbildung eine Mitgliedschaft bei der Wasserwacht nicht zwingend erforderlich, da sie zur Breitenausbildung gehört. Zu den Rettungsschwimmabzeichen gehört aber nicht nur die Beherschung der schwimmerischen Maßnhamen sondern auch der korrekte Umgang mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmittel, wie beispielsweise Gurtretter, Rettungsbojen, und die Kenntnisse über Erste Hilfe-Maßnahmen und Gefahren beim schwimmerischen Einsatz.


Motorbootführen

Bei größeren Gewässern reicht es nicht, nur Rettungsschwimmer zur Absicherung bereitzustellen. Gerade bei Regatten, Segelveranstaltungen oder an der Küste ist es wichtig, dass eine schnelle medizinische Hilfe bei Unfällen oder dem Kentern von Booten bereitsteht. Motorrettungsboote werden auch oft eingesetzt, um einen schwimmerischen Einsatz von Rettungsschwimmern zu vermeiden, da dies oft mit einem großen Risiko für die eingestzten Kräfte einhergeht. Motorrettungsboote der Wasserwacht sind meist mit Außenbordern, Innenbordern oder modernen Jet-Antrieben ausgestattet. Nur ausgebildeten Motorrettungsbootführern der Wasserwacht ist es im Dienstbetrieb erlaubt ein Rettungsboot zu führen. Die Ausbildung umfasst neben dem Sportbootführerschein Binnen bzw. See auch wasserwachtspezifische Ausbildungsinhalte.

Tauchen

Fachbereich T

Einsatztaucher der Wasserwacht werden zur Suche, Rettung oder Bergung von Verunglückten gebraucht, wenn Rettungsschwimmer und Motorrettungsboote alleine nicht mehr ausreichen. Zusätzlich werden Einsatztaucher zur Bergung von Gütern, von Fahrzeugen aber auch von Müll benötigt. Auch die Bergung von Leichen gehört zu den Aufgaben eines Einsatztauchers. Rettungstaucher können nur die psychisch und körperlich fittesten aktiven Helfer der Wasserwacht werden. Die Ausbildung dauert in der Regel 1-2 Jahre. Jeder aktive Rettungstaucher der Wasserwacht unterzieht sich jährlich der tauchmedizinischen Untersuchung G31 und muss mindestens 10 Pflichttauchgänge mit insgesamt wenigstens 300 Minuten nachweisen.

Natur- und Gewässerschutz

Die Hauptaufgabe dieses Ausbildungsbereichs ist der Natur- und Gewässerschutz, dabei wird vor allem Wert auf Prävention durch Aufklärung der Jugend und Öffentlichkeitsarbeit gelegt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Durchführung von Naturschutzstreifen
  • Praktischer Naturschutz (z. B. Mitwirkung an Projekten der jeweiligen Landesumweltämter)
  • Pflege von geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungslehrgängen
  • Mitwirkung in der Naturschutzwacht der Landratsämter

Sanitätsdienst

Bei einigen Fällen reicht die normale Erste-Hilfe-Ausbildung nicht mehr aus. Für diese Fälle besitzen fast alle im Wasserrettungsdienst tätigen aktiven Helfer der Wasserwacht Sanitätsausbildungen des Deutschen Roten Kreuzes. Darüber hinaus gibt es für die Wasserwacht seit einiger Zeit die Wasserretterausbildung (ehemals SAN C Wasserwacht). Diese Ausbildung ist Voraussetzung für einige Ausbildungsgänge in der Wasserwacht, wie beispielsweise zum Rettungstaucher und Motorbootführer.

Führungskräfteausbildung

Bei der Führungskräfteausbildung unterscheidet man zwischen Führungs- und Leitungskräften. Führungskräfte übernehmen im Einsatz die Verantwortung, während Leitungskräfte zum Beispiel eine Wasserwachtsgemeinschaft leiten. Die Ausbildung richtet sich nach der Führungskräfteausbildung des DRK.

Beispiele von Lehrgängen der Führungskräfteausbildung:

Ausbildungen

Die Wasserwacht bildet sowohl Mitglieder als auch in den Ausbildungsbereichen Schwimmen und Rettungsschwimmen interessierte Nicht-Mitglieder in verschiedenen Lehrgängen aus.

Breitenausbildung

Im Rahmen der Breitenausbildung führt die Wasserwacht Kurse in Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erste-Hilfe und Sanitätsausbildungen durch. Diese können von interessierten Mitbürgern gegen Gebühr nach offiziellen Richtlinien gemacht werden.

Im Ausbildungsbereich Schwimmen werden Schwimmkurse für Kinder aber auch Erwachsene und die Abnahme von den Schwimmabzeichen angeboten. Im Ausbildungsbereich Rettungsschwimmen werden in Kursen die Rettungsschwimmabzeichen der Wasserwacht abgenommen, die auch die Voraussetzung für verschiedene Berufe sind.

Ausbildungen für Mitglieder

Neben den Schwimmabzeichen gilt das Rettungsschwimmabzeichen Silber als Grundausbildung für aktive Mitglieder der Wasserwacht. Man ist damit Rettungsschwimmer. Als aktiver Rettungsschwimmer mit den Sanitätsausbildungen A und B ist man Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst. Seit 2001 gibt es noch die Wasserretterausbildung (ehemals SAN C-Wasserwacht), die den Abschluss der Grundausbildung als Wasserretter im Wasserrettungsdienst darstellt. Diese Qualifikation ist Vorraussetztung für weitere Ausbildungen der Wasserwacht.

Nach der Grundausbildung zum Wasserretter kann gibt es die unterschiedlichsten Lehrgänge, beispielsweise in der Führungskräfteausbildung, Ausbildungen in den Ausbildungsbereichen, z. B. zum Rettungstaucher oder Bootsführer oder der Fortbildung zum Ausbilder.

Für ausgebildete Einsatzkräfte, Führungskräfte, Leitungskräft oder Ausbilder werden in regelmäßigen Abständen Fortbildungen angeboten um den Kenntnissstand zu erweitern oder aufzufrischen.

Für Kinder und Jugendliche wurde der Juniorwasserretter entwickelt, der den Übergang zwischen den Jugendschwimmabzeichen und dem aktiven Einsatz als Rettungsschwimmer darstellt.

Geschichte

Von der Gründung bis zum Zweitem Weltkrieg

Als Geburtsort des Wasserrettungsdienstes im DRK gilt die bayerische Bezirksstadt Regensburg. Dort wurden 1883 während eines Donau-Hochwassers am 7. Februar 1883 erstmals Rotkreuzhelfer in der Hochwasserrettung eingesetzt. In den folgenden Jahren entstanden an der Küste und an Binnengewässern so genannte "Sanitäts- und Wasserwehrkolonnen". Im Jahr 1888 wurde in Elbing (Preußen) eine Sanitäts- und Wasserwehrkolonne gegründet. Zum ersten Mal wurden ab dem 21. August 1891 in Mariaort bei Regensburg Sanitätsschiffe zur Absicherung der Donaubereit gestellt. 1896 wurden erstmals an den großen Deutschen Voralpenseen Deutschlands, dem Staffelsee, dem Ammersee, dem Chiemsee und dem Bodensee, Wasserrettungsstationen gegründet. 1908 wurde in Berlin am Wannsee, am damaligen Wilhelmsturm, dem heutigen Grunewaldturm der Wasserrettungsdienst mit einem so genannten Wehrschauturm aufgenommen. Weitere Rettungsstationen folgten, zunächst am Schildhorn, dann auch bei Pichelswerder und Papenberge. Mit Unterstützung des preußischen Ministeriums für Medizinalangelegenheiten wurde am 17. Februar 1906 die "Zentralstelle für das Rettungswesen an Binnen- und Küstengewässern" gegründet. Im gleichen Jahr wurde sowohl auf der ersten Tagung des Deutschen Roten Kreuzes als auch auf dem ersten internationalen Kongress des Roten Kreuzes für das Rettungswesen in Frankfurt am Main der Wasserrettungsdienst als "möglichst überall durchzuführende, echte Rot-Kreuz-Aufgabe" bezeichnet. Durch diese Beschlüsse und der steigenden Zahl an Hochwasserfällen veranlasste der preußische Landesverband, dass jeder Ortsverein eine Wasserrettungseinheit aufbauen sollte. Im Süden Deutschland gab es zu dieser Zeit viele Fälle von Überschwemmungen, und so mussten die eingesetzten Helfer oftmals bis zu 57 Stunden am Stück Dienst leisten. Im Februar 1923 erließ das Deutsche Rote Kreuz eine umfassende Dienstordnung für die Wasserwacht. Auch erhielt die Rotkreuz-Gemeinschaft ihr eigenes Symbol: Den Rettungsring mit dem Roten Kreuz in der Mitte. Dieses Zeichen ist in abgewandelter Form noch heute gültig. Durch den Kriegsausbruch musste dann der größte Teil der Rettungsschwimmer an der Front dienen, sodass fast keine Wasserrettungsstation mehr betrieben werden konnte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Wasserwacht, wie alle Verbände durch die alliierte Militärverwaltung verboten. Doch bereits zwei Monate nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches am 27. Mai 1945 bekam das Bayerische Rote Kreuz angesichts steigender Ertrinkungszahlen den Auftrag, seine Arbeit auf dem Gebiet der Wasserrettung wieder aufzunehmen. Weitere Landesverbände folgten dem Beispiel Bayerns und setzten den Wasserrettungsdienst wieder ein.

Einsatzbereiche

Rettungswachdienst

Wasserrettungsstation der Wasserwacht

Ein wichtiger Einsatzbereich ist der Rettungswachdienst an Gewässern, der Küste und in Hallen- bzw. Freibädern. Oft sind die Einsatzkräfte in einer Wasserrettungsstation stationiert und somit schnell einsatzbereit um bei Unfällen Hilfe zu leisten. Der Rettungswachdienst wird vorwiegend im privatem oder öffentlichem Auftrag ausgeführt.

Schnelleinsatzgruppen (SEG)

Hauptartikel: Schnelleinsatzgruppe- Wasserrettung


Zur Durchführung des Wasserrettungsdienstes betreibt die Wasserwacht so genannte Schnelleinsatzgruppen (SEG). Diese setzen sich aus für den Wasserrettungsdienst ausgebildeten Einsatzkräften zusammen, die über Funkmeldeempfänger alarmiert werden und von der Rettungswache aus gemeinsam zum Einsatzort fahren. Die Mindestqualifikation für Mitglieder von Schnelleinsatzgruppen ist die Ausbildung zum Wasserretter im Wasserrettungsdienst. In der Regel verfügen die Einsatzkräfte aber über weitergehende Ausbildungen (z.B. Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer oder Rettungssanitäter).

Meistens bestehen die SEG aus mindestens einem Tauchtrupp, einem Bootstrupp und einem Einsatzleiter Wasserrettung bzw. SEG-Leiter.

Ausgerüstet sind Schnelleinsatzgruppen gewöhnlich mit Kleinbussen als Einsatzfahrzeug (mit Sondersignalen), Motorrettungsbooten, medizinischer Notfallausrüstung für den Rettungsdienst und Spezialausrüstung für die Wasserrettung (ABC-Tauchausrüstung (Tauchmaske, Schnorchel, Taucherflossen), Wasserrettungsmittel (z.B.: Rettungsbojen, Rettungswurfsäcke, Eisrettungsschlitten usw.)).

Katastrophenschutz

Das taktische Zeichen der Wasserrettung

Als Wasserrettungsorganisation beteiligt sich die Wasserwacht aktiv am Katastrophenschutz der Länder und des Bundes. In Rahmen der Stärke- und Ausstattungsnachweisungen stellen die einzelnen Verbandsebenen Katastrophenschutzeinheiten zur Abwehr der Auswirkungen von Katastrophen, wie beispielsweise Wasserrettungsgruppen und Wasserrettungszüge. Derzeit werden von der Wasserwacht zusätzlich Hochwasserrettungszüge (HRZ), die überregional bei Großschadensereignissen eingesetzt werden können, aufgebaut. Oft werden die Wasserrettungszüge zur besseren Koordinierung zwischen den Einsatzkräften gemeinsam mit der DLRG aufgestellt. Der Wasserrettungszug setzt sich mindestens aus einem Führungstrupp und zwei Wasserrettungsgruppen zusammen. Oft sind auch noch verschiedene Fachgruppen dem WRZ zugeordnet, diese können sein:

Diese Fachgruppen unterstützen die Wasserrettungsgruppen, die ihrerseits aus mindestens einem Einsatztauchtrupp und einem Bootstrupp bestehen.

Aufbau

Aufbau der Wasserwacht

Der Bundesverband unterteilt sich in 19 Landesverbände unterteilen, die sich dann weiter in Bezirksverbände (nur in Bayern), Kreiswasserwachten und Ortsgruppen bzw. Ortsvereine unterteilen. Eine Ortsgruppe kann dann optional einen oder mehrere Stützpunkte haben. Ein Stützpunkt wird ihrerseits von einem Stützpunktleiter geleitet. In einzelnen Landesverbänden gibt es bedingt durch die Entstehungsgeschichte der dortigen Wasserwacht auch anderer Sonderformen. Beispielsweise ist die Wasserwacht in Einzelfällen den Bereitschaften als Fachdienst zugeordnet oder ist auf Kreis- statt auf Ortsgruppenebene eingerichtet.

Landesverbände

Das Deutsche Rote Kreuz und folglich auch die Wasserwacht gliedert sich in 19 Landesverbände. Diese entsprechen weitgehend den Bundesländern. Die Ausnahmen sind:

Bei den Landesverbänden stellt Bayern eine Sonderform dar, da die einzelnen Gliederungen keine rechtlich selbstständigen eingetragenen Vereine sind, sondern Bestandteil des Bayerischen Roten Kreuzes sind, das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Wasserwacht Bayern ist das Bayerisches Staatsministerium des Innern.

Bezirksverbände

Die Bezirksverbände gibt es nur in Bayern., sie sind Träger und Ausrichter verschiedener Ausbildungen, bei denen die Teilnehmerzahl zu klein für eine Ausbildung auf Kreis- oder Ortsverbandsebene ist. Außerhalbs Bayerns ist dies dann die Aufgabe der Landesverbände.

Kreisverbände bzw. Kreiswasserwachten

Ein Kreisverband bzw. Kreiswasserwacht (früher auch als Abteilung bezeichnet) ist die Verbindung der einzelnen Ortsgruppen in einem Landkreis. Auf Kreisebene werden die meisten Ausbildungen abgehalten, die für die Ortsgruppen, wegen der zu geringen Teilnehmerzahl, nicht leistbar wären. Auch werden auf Kreis- bzw. Bezirksebene die Katastrophenschutz-Einheiten aufgestellt.

Ortgsgruppen

Die Ortsgruppen sind die Basis der Arbeit der Wasserwacht. Sie führen den Wasserrettungsdienst und die Ausbildungen in Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erste-Hilfe und Naturschutz durch. Einer Ortsgruppe kann auch eine oder mehrere Stützpunkte angegliedert sein. Stützpunkte sind kleine Standorte, die aufgrund von Personalmangel in der Vorstandschaft rechtlich nicht selbständig sind.

Wettkämpfe

Auf allen Ebenen der Wasserwacht werden Wettbewerbe im Rettungssport durchgeführt. Dabei werden neben den schwimmerischen Fähigkeiten auch Fertigkeiten in Erste-Hilfe (Theorie und Praxis) und Wasserwachtswissen verlangt. Die Wettbewerbe gibt es für Erwachsene und Jugendliche. Die Altersklassen gliedern sich in Stufe I (von 8 - 10 Jahre), II (von 11 bis 13 Jahre) und III (von 14 - 16 Jahre). Im Jahre 2001 wurden 1.143 Rettungsschwimmwettbewerbe durchgeführt. [1]

Wasserwachtsjugend

Wie in vielen anderen Organisationen ist in in der Wasserwacht eine aktive Jugendarbeit sehr wichtig. Dabei geht man nicht nur nach dem Spruch Die Jugend von Heute sind die Einsatzkräfte von Morgen sondern bindet bereits Kinder und Jugendliche im Rahmen des Jugendschutzgesetzes in den aktiven Dienst mit ein. Im Gegensatz zu der DLRG-Jugend ist die Wasserwachtsjugend kein eigenständige Organisation, sondern alle Mitglieder der Wasserwacht, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Wasserwachtsjugend gehört, wie auch die Bereitschaftsjugend organisatorisch zum Jugendrotkreuz, da das JRK das Deutsche Rote Kreuz in jugendrelevanten Angelegenheiten vertritt.


In jeder Verbandsebene gibt es einen Jugendleiter, der ein von den Kindern und Jugendlichen gewählt wird und die Wasserwachtjugend in der Vorstandschaft repräsentiert. Ebenso werden die jeweiligen Gruppenleiter in der Ortsgruppe von der Jugendgruppe gewählt. Die Jugendleiter und Gruppenleiter werden in einer geheimen Wahl von den über 10-Jährigen Mitgliedern der Wasserwachtsjugend gewählt. Für die Wasserwachtsjugend gibt es einen eigene Ordnung, die Jugendordung, die eine Teil der Ordnung für die Wasserwacht ist.

Statistiken

Im Jahre 2001 leistete die Wasserwacht:[1]

Im Rahmen des Wasserrettungsdienstes wurden 2001 für Schwimmer 1.688, für Surfer 302 und für Bootsbesatzungen 1.052 Hilfeleistungen durchgeführt. Ebenfalls wurden 81 Wiederbelebungen durchgeführt, davon aber nur 42 mit Erfolg. 896 Mal wurde der Rettungsdienst angefordert. [1]

Vorschriften

Die oberste Vorschrift für die Wasserwacht ist Ordnung der Wasserwacht. Das letzte Mal wurde sie auf der Bundesversammlung vom 22. November 1996 angepasst. Viele der Regeln sind aber sehr allgemein gehalten und so existieren für jeden Landesverband noch erweiterte Vorschriften. In Bayern gibt es beispielsweise die Ordnung für die Wasserwacht in der aktuellen Fassung vom 01. Juni 2004. Die Ordnung regelt das Wesen, die Aufgaben, den Aufbau und Struktur der Wasserwacht. In der bayerischen Version ist auch eine Jugendordnung mit einbegriffen.

Neben der Ordnung gibt es in Bayern auch noch die Dienstvorschrift für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes, in der Fassung vom 01. Januar 2005. Diese Dienstvorschrift, die auf die Ordnung für die Wasserwacht aufbaut, regelt:

  • Arten von Mitgliedern
  • Begriffsklärungen
  • Ausbildungen
  • Ausbildungsbereiche und Fachdienste

Die neueste Vorschrift ist die Dienstvorschrift für den Wasserrettungsdienst vom 21. Oktober 2005. Diese bundesweit einheitliche Dienstvorschrift regelt:

Neben den Ordnungen und Dienstvorschriften hat noch jeder Ausbildungsbereich eigene Vorschriften, beispielsweise die APV (Ausbildung- und Prüfungsvorschrift).

Siehe auch

Quellen

  1. a b c Wasserwacht Statistik: http://www.wasserwacht-online.de/page48 (Stand 2001)

Literatur

  • Jürgen Weigel: 100 Jahre organisierte Wasserrettung in Berlin. Kupfergraben-Verlag, Berlin c 2002, ISBN 3891810121
  • Fischer, Peter A.: Taschenbuch für Wasserretter Ratgeber für Ausbildung und Praxis. Ecomed, ISBN 3609687770
  • DRK-Wasserwacht Die Hauptadresse der DRK-Wasserwacht. Die Landes-, Bezirks- und Kreiswasserwachten bzw. die einzelnen Ortsgruppen sind über diese Adresse erreichbar