Zum Inhalt springen

Sammelklage

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. August 2004 um 20:34 Uhr durch Fgb (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Sammelklage ist eine Klage, wobei die Kläger-Seite eine Vielzahl von Betroffenen repräsentieren soll.

In Deutschland sind Sammelklagen (laut [1]) nicht zulässig. Vorlage:Stub