Friedensvertrag von Versailles
Der am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertrag von Versailles trat am 10. Januar 1920 förmlich in Kraft.
Er stellt als Friedensvertrag für Deutschland das offizielle Ende des Ersten Weltkriegs dar. Der Vertrag von Versailles ist der wichtigste der Pariser Vorortverträge und behandelt den Friedensschluss mit Deutschland. Weitere Vororteverträge sind unter anderem der Vertrag von Trianon über den Friedenschluss mit Ungarn und der Vertrag von St. Germain über den Friedensschluss mit Österreich. Der Vertrag konstatierte in Artikel 231 (Kriegsschuldartikel) des Vertrages die alleinige Kriegsschuld des Deutschen Reichs und verpflichtete Deutschland zu Reparationszahlungen an die Siegermächte.
Geschichtliches Umfeld
Nachdem die Weiterführung des Krieges dem deutschen Generalstab unter Erich Ludendorff aussichtslos erschien, wurde den Parteien des "Interfraktionellen Ausschusses" (SPD, Zentrum, Fortschrittliche Volkspartei) das Mandat zu Waffenstillstandsverhandlungen erteilt. Jene Parteien hatten sich schon am 17. Juli 1917 für einen Verständigungsfrieden eingesetzt, und die deutsche Führung hoffte, durch sie bessere Bedingungen auszuhandeln. Insofern führten die Kriegsgegner, nicht die -verursacher die Verhandlungen; hieraus entwickelte sich später die Dolchstoßlegende.
Deutschland war von den Versailler Verhandlungen ausgeschlossen. Die am 7. Mai 1919 bekanntgemachten Bedingungen wurden von der ersten Regierung der Weimarer Republik als unannehmbar abgelehnt. Aufgrund einer fortgesetzten Wirtschaftsblockade Deutschlands sowie einer Kriegsdrohung der Siegermächte unterzeichneten dann am 28. Juni 1919 Außenminister Hermann Möller (SPD) und Postminister Johannes Bell (Zentrum) den Vertrag.
Weiten Teilen der deutschen Bevölkerung erschien der Vertrag als ein Willkürakt. Diese Gefühle der Erniedrigung nutzte am Ende der Weimarer Republik die NSDAP aus.
Das erste Protokoll über die Niederlegung der Ratifikationsurkunden ist am 10. Januar 1920 um 16.15 Uhr westeuropäischer Zeit in Paris errichtet worden. Danach ist der Versailler Vertrag zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten; Deutschland hatte ihn mit Reichsgesetz vom 16. Juli 1919 ratifiziert.
Die USA ratifizierten den Vertrag von Versailles nicht.
Kriegsschuldartikel (Artikel 231) und Reparationen
Der Vertrag wies allein dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Verantwortung für den 1. Weltkrieg zu. Diese einseitige Schuldzuweisung, vom Deutschen Reich stets zurückgewiesen, hat in den direkt folgenden Jahren und auch später zur Kriegsschulddebatte geführt. Politiker und Historiker beurteilen die Ursachen zum 1. Weltkrieg heute differenzierter, als es in dieser Schuldzuweisung ausgedrückt wird.
Der Artikels 231 diente den Alliierten als Grundlage für die Forderung von Reparationszahlungen Deutschlands. Die Höhe der Reparationen war im Versailler Vertrag nicht festgelegt.
siehe: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg
Territoriale Bestimmungen
Deutschland musste zahlreiche Gebiete abtreten, darunter große Gebiete im Osten (die dann an den neuen Staat Polen übergingen), sowie seinen gesamten Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellen. Im Westen musste Elsass-Lothringen an Frankreich und das Gebiet Eupen-Malmédy an Belgien abgetreten werden. Die Vereinigung Deutschlands mit Österreich wurde untersagt.
Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag
1. Sofort abgetretene Gebiete:
- Elsass-Lothringen (an Frankreich)
- Jeweils fast ganz Westpreußen (ohne Danzig) und Posen (an Polen)
- die südliche Hälfte des ostpreußischen Kreises Neidenburg (an Polen)
- Hultschiner Ländchen (an die Tschechoslowakei)
- Memelland (an Litauen)
2. Nach Abstimmung abgetreten:
- Nordschleswig (an Dänemark)
- Ostteil von Oberschlesien an Polen (obwohl 60% der Oberschlesier gegen den Anschluss an Polen stimmten)
- Eupen - Malmedy an Belgien; ursprünglich ohne Abstimmung, später stark verfälschte Scheinabstimmung zur Bestätigung des erlangten Status Quo
3. Nach Abstimmung bei Deutschland geblieben:
- Südteil Schleswigs
- Westteil Oberschlesiens
- Südteil Ostpreußens (aber ohne Soldau, Kreis Neidenburg)
4. Dem Völkerbund unterstellt:
- Saargebiet
- Politisch dem Völkerbund unterstellt
- Wirtschaftlich zu Frankreich
- nach 15 Jahren Abstimmung der Bevölkerung über Landeszugehörigkeit
- Danzig (Freie Stadt)
- Kolonien
5. Entmilitarisierte Gebiete:
Militärische Bestimmungen
Deutschland wurden weitgehende Beschränkungen auferlegt:
- Berufsarmee mit maximal 100 000 Mann
- keine allgemeine Wehrpflicht
- Marine mit 15 000 Mann
- keine schweren Waffen, wie U-Boote, Panzer, Schlachtschiffe oder Flugzeuge
- Demilitarisierung des Rheinlands (50-km-Streifen östlich des Rheins)
Völkerbund
Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbunds vor, eines der erklärten Ziele des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson.
Folgen des Vertrages
Die deutscherseits empfundene "Ungerechtigkeit" des Vertrags von Versailles ist zusammen mit der wirtschaftlichen Notlage, kaum bedingt durch die hohen bis 1993 geplanten Reparationszahlungen sondern eher durch die Weltwirtschaftskrise, als einer der Hauptgründe für die politische Radikalisierung in der Weimarer Republik und schließlich den Übergang in die nationalsozialistische Diktatur in der Zeit des Dritten Reiches angesehen worden. Nationalistische und rechte Gruppen warfen der Weimarer Regierung vor, durch die Annahme der Vertragsbedingungen die Interessen Deutschlands verraten zu haben und forderten eine Revision des als "Schandfrieden" bezeichneten Vertrags.
Die durch den Versailler Vertrag begründeten schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation Deutschlands versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde zumindest das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.
Viele Historiker sind der heute der Ansicht, dass die harten Bedingungen (Gebietsverluste, Reparationen) des Versailler Friedensvertrages eine der Ursachen für den Beginn des Zweiten Weltkrieges durch das nationalsozialistische Deutschland waren. Die einseitige Zuweisung der Kriegsschuld am ersten Weltkrieg an Deutschland und seine Verbündeten gilt heute als nicht mehr haltbar, da alle europäischen Mächte zum Krieg rüsteten.
Siehe auch: Bundesstaaten des Deutschen Reichs
Weblinks
- http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/versailles/index.html - Seite zum Vertrag von Versailles beim LeMO mit vielen Grafiken
- http://www.documentarchiv.de/wr/vv.html - Vollständiger Vertragstext
- http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html - Gekürzter Vertragstext