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Tätlichkeit (Strafrecht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Tätlichkeit ist eine vorsätzliche Einwirkung auf den Körper oder die Gesundheit eines anderen Menschen ohne schädigende Folgen.

Sie beinhaltet wie die einfache Körperverletzung einen Eingriff in die körperliche Integrität des anderen, ist aber im Vergleich zu dieser deutlich geringfügiger.

Sie hat keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge, können aber zu einer vorübergehende Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder des Aussehens führen. Tätlichkeiten wären demnach, das:

  • Bart oder Zopfabschneiden
  • leichte Ohrfeigen, Stösse, Faustschläge oder Fußtritte, die ledigklich zu harmlosen Kratzern, Schürfungen, Schwellungen und Quetschungen führen.

Strafrechtlich ist die Abgrenzung zwischen Tätlichkeit und einfacher Körperverletzung bedeutsam, weil der Versuch und Fahrlässigkeit bei Tätlichkeit nicht strafbar sind.


siehe auch