Hans Filbinger
Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim) ist ein deutscher Politiker (CDU).
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg im Breisgau und in München promovierte er 1939. Filbinger war von 1933 bis 1936 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB), von 1934 bis 1937 auch Mitglied der SA. 1937 trat er in die NSDAP ein. 1940 wurde er zur Marine eingezogen und 1943 zur Militärjustiz abkommandiert. 1951 trat Filbinger in die CDU ein. 1953 wurde er in den Freiburger Stadtrat gewählt. 1960 wurde er unter Kurt Georg Kiesinger Innenminister von Baden-Württemberg. Als Kiesinger 1966 Bundeskanzler wurde, wurde Filbinger sein Nachfolger im Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. Dabei kam es zum Bruch mit der FDP. Filbinger bildete aus CDU und SPD eine große Koalition. Bei den Wahlen 1972 und 1976 holte er die absolute Mehrheit für die CDU. Am 7. August 1978 trat er als Ministerpräsident zurück. Näheres zum Rücktritt findet sich im weiter unten aufgeführten Abschnitt 'Affäre Filbinger'.
1973-1974 war Filbinger Präsident des Bundesrates. Die baden-württembergische CDU ernannte Filbinger 1979 zum Ehrenvorsitzenden. Mitglied des Bundesvorstandes blieb er bis zum Jahr 1981.
1979 gründete Filbinger das umstrittene Studienzentrum Weikersheim, welches er bis 1997 leitete.
Er ist mit Ingeborg Breuer verheiratet. Aus der Ehe sind vier Töchter und ein Sohn hervorgegangen.
Affäre Filbinger
1978 wurde durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung Die Zeit Filbingers Mitwirkung an vier Todesurteilen bei NS-Kriegsgerichtsverfahren bekannt. Er prägte dabei mit Sicht auf Filbinger das geflügelte Wort von den "furchtbaren Juristen".
Filbinger war demnach in zwei Fällen Vertreter der Anklage und in zwei Fällen Vorsitzender Richter. Er war Ankläger in einem Verfahren gegen einen Plünderer, der 1943 zum Tode verurteilt wurde, das wegen von Filbinger beigesteuerter entlastender Dokumente nicht vollstreckt wurde. Bei einem Fall wurde Filbinger erst am Tage der Hauptverhandlung als Ersatzmann Anklagevertreter gegen den Matrosen Walter Gröger wegen Fahnenflucht. In einem ersten Verfahren war dieser zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden, Generaladmiral Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen. Es ist umstritten, ob Filbinger diese Anweisung ohne Gefahr für sich selbst ignorieren oder umgehen hätte können. Das Gericht verurteilte Gröger zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte und als "Leitender Offizier" des Exekutionskommandos beaufsichtigte.
In der folgenden öffentlichen Diskussion rechtfertigte Filbinger sich mit dem berühmt gewordenen Kommentar zu diesen Vorgängen: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!". Filbinger bezieht diesen Ausspruch auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872. Er bezeichnete 1978 die Urteile als "Phantomurteile", da sie nach Flucht der Angeklagten nach Schweden erfolgten und nicht zur Vollstreckung gedacht waren.
Mindestens das Urteil gegen Gröger wurde jedoch nachweislich vollstreckt. Filbinger hatte zudem am 1. Juni 1945, 4 Wochen nach Kriegsende, einen Oberleutnant wegen Entfernens von der Truppe zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: "Er (der Angeklagte) sah voraus, dass nun das Unheil für uns alle unabwendbar geworden sei und versuchte, für seine Person möglichst günstig wegzukommen." Das Wort "Unheil" wird von Kritikern Filbingers häufig auf das Kriegsende bezogen und als Beleg dafür angeführt, dass Filbinger dieses als "Unheil für uns alle" angesehen habe.
In dem Fall des zum Tode verurteilten Militärpfarrers Möbius mischte sich Filbinger in das anschließende Bestätigungsverfahren ein und erreichte im Frühjahr 1945 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, welches mit Freispruch endete. Als Untersuchungsführer im Falle des Oberleutnants Forstmeier beeinflusste er die Zeugen zu Aussagen, die entlastend gewertet werden konnten, verzögerte die Hauptverhandlung um fünf Monate bis zum März 1945, und erreichte dadurch eine Degradierung und Gefängnisstrafe statt der drohenden Todesstrafe wegen Zersetzung der Wehrkraft.
Zunächst bestritt Filbinger, jemals an Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein, musste dann aber das Gegenteil eingestehen. Deshalb trat er unter starkem öffentlichen Druck, letztendlich jedoch erst unter dem Druck seiner eigenen Partei am 7. August 1978 als Ministerpräsident zurück und gab später seine Parteiämter ab.
Der Historiker Golo Mann sprach von einer "meisterhaft konzentrierten Hetze gegen Filbinger" (Welt am Sonntag, 26.7.1987). Dass - wie heute bekannt ist - im Hintergrund die Stasi an den Veröffentlichungen beteiligt war, legt Filbinger als Unschuldsbeleg aus. Er behauptet, "von den Verschwörern des 20. Juli 1944 für eine Verwendung nach geglücktem Attentat auf Hitler vorgesehen" gewesen zu sein und "mehreren zu Unrecht zum Tode Verurteilten das Leben gerettet" zu haben. Filbinger bezeichnet sich selbst als rehabilitiert, genauso sieht es der CDU-Landesverband Baden-Württemberg.
Ereignisse der jüngeren Vergangenheit
Am 16. September 2003, einen Tag nach seinem 90. Geburtstag, wurde Filbinger mit einem Empfang im Ludwigsburger Schloss geehrt. Zuvor war wegen anhaltender Proteste in der Stadt Freiburg, wo Filbinger seit langen Jahren lebt, ein Empfang abgesagt worden. Es kamen etwa 130 geladene Gäste, darunter beinahe das gesamte CDU/FDP-Kabinett. Dabei waren auch Ministerpräsident Erwin Teufel und sein Vorgänger Lothar Späth. Vor den Toren des Schlosses protestierten Demonstranten gegen den Politiker, der immer noch Ehrenvorsitzender der Landes-CDU ist. Die Vorsitzenden von SPD und Grünen blieben der Veranstaltung fern.
Am 31. März 2004 wurde Hans Filbinger anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 von der Landtagsfraktion der CDU in Baden-Württemberg als Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen und auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig gewählt. Die umstrittene Vergangenheit Filbingers führte in diesem Zusammenhang in der Woche vor der Bundespräsidentenwahl zu kritischen Reaktionen seitens der SPD, PDS und der Grünen, wobei sich Bundes-SPD und -Grüne vom Stimmverhalten ihrer Landtagsfraktionen distanzierten. Kritik kam auch von Hochhuth, der Schriftstellervereinigung P.E.N. Deutschland und dem Zentralrat der Juden. Filbinger war bereits sechs mal (1959, 1969, 1974, 1979, 1994 und 1999) als Wahlmann in der Bundesversammlung vertreten, davon dreimal nach seinem Rücktritt.
Literatur
- Hans Filbinger: "Die geschmähte Generation. Politische Erinnerungen". München: Universitas-Verl., 1987. ISBN 3-8004-1154-7
Weblinks
- Offizielle Homepage Hans Filbingers
- "Der Fall Filbinger" von Günther Gillessen
- Zusammenfassung des "Falls Filbinger" von Prof. Dr. Wolfram Wette
- "Hans Filbinger und seine selbstgerechten Richter" von Harald Noth
- Hans Filbinger in: Das Schulden-Porträt Bundesland Baden-Württemberg.