Krankenkasse
Eine Krankenkasse, eigentlich Krankenversicherung, bietet dem Versicherten Schutz vor Unfällen und Erkrankungen. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenkassen:
- die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- die private Krankenversicherung (PKV)
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Versichert sind Arbeitnehmer und Empfänger von Arbeitslosengeld, teilweise auch Selbstständige. Ein Spezialfall sind Sozialhilfeempfänger, die nicht über die GKV, sondern über ihre Gemeinde versichert sind. Ist der Versicherte ein verheirateter Arbeitnehmer, dessen Frau kein eigenes Einkommen hat, bzw. hat er Kinder, sind diese Familienmitglieder automatisch und ohne Beitragserhöhung mitversichert.
Im Falle einer Krankheit erhält der Versicherte die Behandlung des Arztes ohne dafür zahlen zu müssen. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Auch bei Medikamenten muss der Versicherte nur einen Anteil der Kosten tragen.
Weitere Details siehe den Artikel zur GKV.
Private Krankenversicherung
Bei der private Krankenversicherung (PKV) können sich Personen versichern, deren Einkommen über einem bestimmten Betrag liegt. Am häufigsten sind Selbstständige in der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied extra versichert werden, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich der Versichertenbeitrag. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag.
Die Behandlungskosten eines Arztbesuches müssen vom Versicherungsnehmer vorgestreckt werden. Nachdem er die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, bekommt er die Kosten erstattet. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.