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Diskriminierung

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Der Begriff Diskriminierung (v.lat.: discriminare trennen) bezeichnet im Allgemeinen die benachteiligende Behandlung bestimmter Gruppen innerhalb eines Ganzen.

Soziale Diskriminierung

Im engeren Sinne versteht man unter Diskriminierung die Benachteiligung von Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von im Prinzip willkürlichen Merkmalen wie Herkunft, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten, sexuellen Orientierungen, Sprachen, Geschlecht oder äusserlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe. Sie steht dem elementaren Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen.

Diese Benachteiligung kann in Einschränkungen in jeglichen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, Einschränkung der Freizügigkeit, Einschränkungen bei Ausbildung, Berufsausübung oder Entgelt.

Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z.B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt. Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der Religionsausübung an der Schule.

Positive Diskriminierung

Unter positiver Diskriminierung versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von bestehenden Nachteilen. (z.B. Quotenregelungen für Frauen, erleichterter Zugang zu Universitäten für Schwarze in Amerika).


Literatur:

Siehe auch: Apartheid, Faschismus, Palästina, Rassismus, Religionsfreiheit, Antidiskriminierungsgesetz, Emanzipation, Gleichberechtigung, Kinderrechtskonvention, Menschenrechte