Behörde
Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der [[öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. (§ 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG)
Umgangssprachlich wird unter einer Behörde auch eine Institution verstanden, die streng nach Vorschriften arbeitet. Die Abgrenzung einer Behörde zu einer Nicht-Behörde kann dann schwierig werden, wenn die öffentliche Hand wirtschaftliche Aufgaben übernimmt, der Charakter als öffentliche Verwaltung also fraglich ist (Beispiel: Städtisches Theater). Dann ist die Frage, ob es sich um eine Behörde handelt, häufig eine der Rechtsstellung der Institution, in der öffentlichen Wahrnehmung auch eine Frage des Verhaltens der Mitarbeiter.
Eine Behörde kann auch eine Zusammenfassung mehrerer öffentlicher Verwaltungseinheiten sein. In Hamburg sind z. B. Bezeichnungen wie "Behörde für Inneres" üblich, die dem Ministerium für Inneres in anderen Ländern entspricht.