Zum Inhalt springen

Behörde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juli 2003 um 09:52 Uhr durch WKr (Diskussion | Beiträge) (Ein erster Anfang). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der [[öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. (§ 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG)

Umgangssprachlich wird unter einer Behörde auch eine Institution verstanden, die streng nach Vorschriften arbeitet. Die Abgrenzung einer Behörde zu einer Nicht-Behörde kann dann schwierig werden, wenn die öffentliche Hand wirtschaftliche Aufgaben übernimmt, der Charakter als öffentliche Verwaltung also fraglich ist (Beispiel: Städtisches Theater). Dann ist die Frage, ob es sich um eine Behörde handelt, häufig eine der Rechtsstellung der Institution, in der öffentlichen Wahrnehmung auch eine Frage des Verhaltens der Mitarbeiter.

Eine Behörde kann auch eine Zusammenfassung mehrerer öffentlicher Verwaltungseinheiten sein. In Hamburg sind z. B. Bezeichnungen wie "Behörde für Inneres" üblich, die dem Ministerium für Inneres in anderen Ländern entspricht.

Behördenstruktur

Bundes- und Landesbehörden

Kommunalbehörden

Sonstige Behörden