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COVID-19-Impfung in Deutschland

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Fläschchen mit COVID-19-Impfstoff
Impfung mit Tozinameran in einem Impfzentrum
Impfpass mit Eintragungen der beiden Impfungen mit Tozinameran

Im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie (zur Situation in Deutschland vgl. COVID-19-Pandemie in Deutschland) werden weltweit Impfstoffe gegen den Erreger SARS-CoV-2 entwickelt.

Bund und Länder haben im November 2020 eine nationale Impfstrategie beschlossen, um Impfungen in Deutschland zu ermöglichen.[1] Der Bund finanziert die Beschaffung der Impfstoffe, die Länder organisieren die Verteilung und richten insgesamt 60 Impfzentren ein. Um die ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoffen sicherzustellen, bedient sich der Bund eines zentralen Beschaffungsmechanismus über die Europäische Kommission. Die Impfstoffzulassung für alle EU-Mitgliedsstaaten erfolgt durch die Europäische Kommission im Anschluss an ein umfassendes Beurteilungsverfahren durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).[2] Organisation und Logistik der Impfungen waren zunächst schwieriger als bei routinemäßigen Schutzimpfungen, denn die ersten verfügbaren Impfstoffe waren anspruchsvoll zu transportieren, zu lagern und mussten unterschiedlich stark gekühlt werden.[3][4]

Am 21. Dezember 2020 erhielt der RNA-Impfstoff Tozinameran von BioNTech und Pfizer die bedingte Marktzulassung in der EU.[5] Die ersten Impfungen fanden am 26. Dezember 2020 statt.[6] Am 6. Januar 2021 wurde der Impfstoff mRNA-1273 von Moderna zugelassen.[7] Am 29. Januar folgte Vaxzevria, ursprünglich AZD1222, von AstraZeneca,[8] am 11. März Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson.

In Deutschland fand bis zum 6. Juni 2021[9] eine Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen nach der vom Bundesministerium für Gesundheit aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Coronavirus-Impfverordnung statt. Diese galt ab 15. Dezember 2020 und sah vor, dass zuerst Personen geimpft werden sollen, die über 80 Jahre alt sind, im Gesundheitswesen oder in Pflegeberufen arbeiten und daher einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[10]

Bis 8. August 2021 wurden über 111 Millionen Impfdosen nach Deutschland geliefert.[11] Davon wurden bis zu diesem Zeitpunkt 84,9 Prozent verimpft.[12]

Impfziele

Auf der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder am 1. Februar 2021 gab die Bundeskanzlerin an, es sei das Ziel der Impfkampagne gegen COVID-19, dass jeder Impfwillige bis zum Ende des Sommers 2021 ein Impfangebot erhält.[13] Daher mussten Vakzine schnell produziert, den Impfstellen geliefert und verimpft werden.

Den Zeitpunkt, an dem alle Menschen in Deutschland, gegen deren Impfung keine medizinischen Bedenken bestehen und die bereit sind, sich impfen zu lassen, als vollständig geimpft gelten können definiert das Robert Koch-Institut als „Ende der Impfserie“. Von Bedeutung ist hierbei, dass der Status eines Genesenen auf sechs Monate ab dem ersten Positivtest auf SARS-CoV-2 befristet ist. Auch diese Personengruppe gehört also zu denen, die (wenn auch zeitlich versetzt) zu impfen sind und damit das Ende der Impfserie verzögern.

Mit einer zügigen Massenimpfung verband sich die Hoffnung, dass dem Virus SARS-CoV-2 zunehmend weniger potenzielle Wirte zur Verfügung stehen würden und letztendlich in Deutschland eine „Herdenimmunität“ entstehen könnte. Im Juni 2021 wurden vermehrt Zweifel an der Erreichbarkeit des Ziels öffentlich geäußert.[14][15] Am 22. Juni 2021 bezeichnete der Virologe Christian Drosten die Annahme als ein Missverständnis, dass mit dem Eintreten einer „Herdenimmunität“ die COVID-19-Pandemie ende. Die Formel „70 Prozent werden immun – egal jetzt, ob durch Impfung oder Infektion –, und die restlichen 30 Prozent werden ab dann keinen Kontakt mehr mit dem Virus haben“ sei falsch. Sie sei auch dann falsch, wenn man die angenommene Quote erhöhe (als Reaktion darauf, dass neue Virusvarianten, die ihre Vorgänger verdrängen, „im Schnitt mehr Menschen an[stecken] als Infizierte mit Vorgängervarianten“). Das Virus werde immer Wege finden, Nicht-Geimpfte zu infizieren, und neue Virusvarianten würden es schaffen, zumindest nicht vollständig Geimpfte zu infizieren, wenn auch zumeist nicht mit so schwerwiegenden Folgen wie im Fall Nicht-Geimpfter.[16] Dennoch sei es sinnvoll, am Ziel festzuhalten, einen möglichst hohen Anteil der Einwohner Deutschlands (und auch anderer Staaten) zu impfen.

Das Robert Koch-Institut erklärte im Juli 2021 zu den hohen Erwartungen an die Herdenimmunität, es sei möglich, dass es je nach zugrundegelegten Parametern „selbst bei einer 100 %igen Impfquote nicht gelingen“ könnte, den Erreger zu eliminieren.[17] Ende Juli 2021 konkretisierte es: „Die Vorstellung des Erreichens einer ‚Herdenimmunität‘ im Sinne einer Elimination oder sogar Eradikation des Virus ist jedoch nicht realistisch.“[18]

Die Ende Juli 2021 vorherrschende Delta-Variante könne nach einem bestätigten internen Dokument der CDC auch von geimpften Personen weitergegeben werden und sie sei so ansteckend wie Windpocken. Nach „Durchbruchsinfektionen“ unterscheide sich die gemessene Viruslast bei vollständig geimpften Infizierten nicht signifikant von der Viruslast bei ungeimpften Infizierten.[19] Im August 2021 gab die Weltgesundheitsorganisation in ihrem wöchentlichen „Epidemiological Update“ an, bei der Delta-Variante seien geimpfte Personen ähnlich ansteckend wie ungeimpfte.[20]

Zur Jahresmitte 2021 kam in Deutschland die Vorstellung auf, es gebe eine Art „Wettlauf“ zwischen der Delta-Mutante und dem Tempo, mit dem die Impfquote zunehmen würde, mit dem Risiko, dass Letzteres sich als zu langsam erweisen und dass die Endquote zu niedrig sein könnte.[21] Bereits im Frühjahr 2021 waren in Deutschland Stufenpläne entwickelt worden, die sowohl Lockerungen als auch Verschärfungen von Verhaltensregeln vorsahen, je nach Entwicklung der Pandemielage.[22]

Als das „Ende der Impfserie“ in greifbare Nähe rückte, kam eine Diskussion darüber auf, ob man in Deutschland ab Herbst 2021 mit Drittimpfungen beginnen solle. Einige schlugen als neue Impfstrategie eine „Drittimpfung für alle“ gegen COVID-19 vor.[23] Am 25. Juni 2021 empfahl Leif Erik Sander, Infektionsimmunologe an der Berliner Charité, dass sich zumindest Senioren und Menschen mit Immunschwächen im Herbst 2021 ein drittes Mal impfen lassen sollten, da bei diesem Personenkreis das Nachlassen der Wirkung der Erst- und Zweitimpfung besonders ausgeprägt und gefährlich sei. Solche Impfungen seien parallel zu der alljährlichen Grippeschutzimpfung möglich.[24] Andreas Radbruch, Immunologe und Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Rheuma-Forschungszentrums, lehnt eine „generalisierte Drittimpfung“ gegen COVID-19 ab. Statt generell zur Booster-Impfung in Deutschland aufzurufen, solle man sich „lieber darum kümmern, dass auch andere, ärmere Länder mit Impfstoff versorgt werden“. Anderenfalls müssten die Grenzen Deutschlands dauerhaft geschlossen bleiben, damit das Land vor immer neuen Varianten geschützt werden könne.[25]

Organisation und Logistik der Impfungen

COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln. Testlauf, Dezember 2020
COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln
COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln
Impfzentrum Ludwigsburg
Impfzentrum in Mainz
Zum Impfzentrum weisendes Verkehrszeichen

Impfeinrichtungen der ersten Architektur

Bis Anfang April 2021 wurden rund 430 Impfzentren aufgebaut sowie mobile Impfteams eingerichtet. Die Länder wählten dafür verschiedene Ansätze, beispielsweise:

  • In Baden-Württemberg wurden in einem ersten Schritt neun zentrale Impfzentren geschaffen.[26] Seit dem 22. Januar 2021, eine Woche später als zunächst geplant, werden zusätzlich Impfungen an rund 50 dezentralen Standorten in den Landkreisen durchgeführt.[27]
  • Bayern hat seit Mitte Dezember 2020 in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mit Ausnahme Aschaffenburgs ein Impfzentrum eingerichtet, insgesamt 100. Die Einrichtungen sind verschieden, befinden sich etwa in einer Messe, Kaserne oder einem Bad.[28]
  • In Berlin waren sechs Impfzentren geplant.[29]
  • In Brandenburg standen zunächst elf Impfzentren in der Planung.[30]
  • In Bremen waren zwei Impfzentren vorgesehen.[31]
  • In Hamburg finden Impfungen in der Messehalle A3 statt. Bei einem 12-Stunden-Betrieb könnten pro Tag bis zu 7.000 Menschen geimpft werden.[32]
  • In Hessen sollten zunächst 28 Impfzentren aufgebaut werden.[33]
  • In Mecklenburg-Vorpommern sollten zunächst 12 Impfzentren und 40 mobile Impfteams eingerichtet werden.[34]
  • In Niedersachsen waren zunächst rund 60 Impfzentren geplant.[35]
  • In Nordrhein-Westfalen waren zunächst 53 Impfzentren in Kreisen und kreisfreien Städten vorgesehen.[36]
  • Rheinland-Pfalz: Bis 15. Dezember 2020 wurde eine Impfstruktur geschaffen, die aus 31 Impfzentren sowie mobilen Impfteams für Pflegebedürftige besteht, flankiert durch die Möglichkeit der Impfung des jeweils eigenen Personals.[37]
  • Im Saarland wurden zunächst drei Impfzentren (in Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen) eingerichtet, zusätzlich dazu mobile Impfteams.[38][39] Am 1. März 2021 nahm ein viertes Impfzentrum in Lebach seinen Betrieb auf.[40] Es wird von der Bundeswehr in der Graf-Haeseler-Kaserne betrieben.[41]
  • In Sachsen wurden bis zum 15. Dezember 2020 pro Landkreis ein zentrales Impfzentrum und insgesamt 26 mobile Impfteams geschaffen. Weitere Einrichtungen waren geplant.[42]
  • In Sachsen-Anhalt wurden in allen elf Landkreisen und den drei kreisfreien Städten Impfzentren eingerichtet. Daneben kommen mobile Impfteams zum Einsatz.[43]
  • In Schleswig-Holstein waren zunächst 28 Standorte für Impfzentren geplant.[44]

Niedergelassene Ärzte

Mitte März 2021 wurde die Grundlast der Impfzentren für den Folgemonat April auf 2,25 Millionen Impfungen pro Woche festgelegt. Allerdings war nicht absehbar, wie viel Impfstoff zu dieser Zeit zur Verfügung stehen würde. Dadurch blieb zunächst offen, welche Impfstoffmengen Hausärzte tatsächlich erhalten können.[45] Die Impfungen in Hausarztpraxen begannen am 6. April 2021.[46] 35.000 Hausarztpraxen hatten dafür 1,4 Millionen Dosen bestellt.[47] In den ersten beiden April-Wochen wurden jeweils rund eine Million Dosen geliefert, bis Ende April wurde eine Verdreifachung erwartet.[47][48] Anfang Juni beteiligten sich bereits über 70.000 Praxen.[49]

In einem ersten Schritt sollten niedergelassene Hausärzte im kassenärztlichen System impfen, später auch Fachärzte und Privatärzte einbezogen werden. Der Bund sah vor, dass (ähnlich wie bei Grippe-Impfstoffen) der Großhandel mit Impfstoff beliefert wird, der über Apotheken die Hausärzte damit versorgt. Als Nebeneffekt sollte der Meldeumfang der Impfungen reduziert werden.[50] In den ersten beiden April-Wochen des Jahres 2021 sollte von Hausärzten ausschließlich der Impfstoff von Biontech verimpft werden, nach Zwischenstufen die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson.[51] Dies wurde maßgeblich auch durch neue Erkenntnisse zur Stabilität des Biontech/Pfizer-Impfstoffs außerhalb der Ultratiefkühlung ermöglicht.[52][53]

Priorisierung

Die Impfungen waren zunächst an eine Priorisierung gebunden. Die Impfung selbst ist freiwillig. Risikogruppen sollten zuerst berücksichtigt werden. Die Impfverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit beruhten auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI), des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.[10][54][55]

Während die Zuordnung von Personen zu Prioritätsgruppen durch Bundesverordnung geregelt war, entschied zunächst jedes Bundesland für sich, wer innerhalb einer Gruppe priorisiert wird.[56] Menschen in Pflegeeinrichtungen konnten durch mobile Impfteams direkt vor Ort geimpft werden. Jedes Bundesland legte für sich fest, wie die verschiedenen Gruppen informiert und die Termine vergeben werden. In den meisten Ländern wurden Menschen mit Impfberechtigung angeschrieben und konnten dann telefonisch oder online Termine vereinbaren. Die Impfung des Krankenhauspersonals erfolgte in manchen Ländern parallel, in anderen wurden die Bewohner von Pflegeheimen vorgezogen.[57][58]

Verstöße gegen die Impfverordnung blieben in der Regel folgenlos.[59] Teils wurde vorgeschlagen, dies als Ordnungswidrigkeit einzustufen.[60]

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte Anfang Januar 2021 an, dass im Sommer alle Impfwilligen ein Impfangebot erhalten können.[61] Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, die Bundesregierung beabsichtige, dass alle Bürger bis zum 21. September 2021 die Möglichkeit bekommen sollen, eine (Erst-)Impfung zu erhalten.[62][63]

Im Zuge des Starts der Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca wurde die Impfverordnung am 8. Februar 2021 angepasst. Dieser war zunächst nur in der Altersgruppe 18 bis 65 Jahre zur Verimpfung vorgesehen.[54]

Am 24. Februar 2021 trat eine Änderung in Kraft, wonach Personen, die in Kinderbetreuungsstätten, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, der zweithöchsten Prioritätsgruppe zugeordnet werden.[64] Am 8. März 2021 trat die dritte Impfverordnung in Kraft.[65] Danach sind unter anderem pflegende Angehörige nun mit höchster Priorität impfberechtigt. Testendes Personal kann in Prioritätsgruppe 2 aufrücken. Von der bisherigen Impfreihenfolge kann auch abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe nötig ist, ebenso wenn dadurch eine dynamische Ausbreitung von Ansteckungen in hoch belasteten Grenzregionen (sog. Ringimpfung) sowie in oder aus Hochinzidenzgebieten (sog. Riegelimpfung) verhindert werden kann. Die Vorgabe, den Impfstoff von AstraZeneca nur Menschen zwischen 18 und 65 Jahren zu verabreichen, sollte nicht mehr gelten. Auch sind die Zeitintervalle zwischen den beiden Impfungen für die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht mehr ausdehnbar. Die Länder können künftig schriftliche Informationen von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen über einen priorisierten Anspruch auf die Schutzimpfung als solchen anerkennen. Auch Arztpraxen und Betriebsärzte dürfen nun Impfungen vornehmen. Die Impfzentren und mobilen Impfteams sollen unverändert beibehalten werden.[55][66][67]

Am 10. Mai 2021 gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bekannt, dass die Priorisierung für den Impfstoff von Johnson & Johnson aufgehoben wurde. Damit werde ebenso verfahren wie mit dem von AstraZeneca, das heißt, dass auch Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson nicht nur bei über 60-Jährigen verimpft werden kann. Die gleichen Vorgaben gelten auch bei der ärztlichen Aufklärung.[68]

Am 17. Mai 2021 wurde gemeldet, dass nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ab dem 7. Juni 2021 die Impfpriorisierung gänzlich aufgehoben werden soll. Damit würde in regionalen Impfzentren, Arztpraxen und bei Betriebsärzten die bisherige Einteilung nach Alter, Vorerkrankungen und Beruf entfallen.[69]

Kreuzimpfungen

Eine Möglichkeit, den Schutz vor Infektionen und Erkrankungen an COVID-19 zu erhöhen, besteht darin, dass die Zweitimpfung mit einem Impfstoff einer anderen Wirkstoffgruppe erfolgt als die Erstimpfung. Dieses Verfahren wird Kreuzimpfung, heterologe Impfung[70] oder englisch Mix-and-match-vaccination („Impfungen mischen und anpassen“) genannt.[71] Es kann auch bei einer Zweitimpfung bei Personen angewandt werden, die ursprünglich nur einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden.[72] Von diesem Verfahren abzugrenzen sind Auffrischungsimpfungen, bei denen frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Drittimpfung vorgenommen wird, nach Möglichkeit mit einer weiterentwickelten Variante des bei der Erst- und/oder Zweitimpfung verwendeten Impfstoffs.[73]

Auffrischungsimpfungen

Auffrischungsimpfungen bei Covid-19 sind Impfungen, die nach einer vollständigen Impfung verabreicht werden. Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Biontech/Pfizer und Moderna also i.d.R. nach der zweiten Impfung (Genesene benötigen nur eine Impfdosis) bzw. nach der einen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Die Auffrischungsimpfungen werden meist Booster-Impfung genannt, dieser Begriff kann missverständlich sein, denn v. a. in englischsprachigen Fachartikeln wird der Begriff boost auch für die Zweitimpfung verwendet, denn durch diese erfährt die Immunantwort nach der Erstimpfung (engl. prime) eine Verstärkung.

Das Robert Koch-Institut (RKI) antwortete am 25. Juni 2021 auf die von ihm selbst gestellte Frage „Könnte nach einer abgeschlossenen Impfserie eine spätere Auffrischimpfung mit einem anderen COVID-19-Impfstoff erfolgen?“, dass nichts dagegen spreche.[74] In der Frage selbst ist die Erkenntnis zu finden, dass der Abschluss der Impfserie (d. h. der Erst- und Zweitimpfungen aller Personen, die gegen COVID-19 geimpft werden dürfen und sich zu einer solchen Impfung bereit erklären) Vorrang vor Auffrischungsimpfungen habe. Der Begriff „Auffrischungsimpfung“ sollte aber auch (bei Personen, die nur einmal mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft wurden und bei der Zweitimpfung den von Biontech oder Moderna erhielten) als Kreuzimpfung verstanden werden.

Noch ist nicht genau bekannt, wie lange der Impfschutz nach einer Zweifachimpfung anhält. Der Leiter der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, nahm im Mai 2021 an, dass eine Auffrischungsimpfung vermutlich spätestens 2022 notwendig werde.[75] Da einzelnen Studien zufolge der Impfschutz nur rund sechs Monate anhält, werde für manche eine Auffrischungsimpfung bereits im Herbst 2021 nötig werden. Pfizer-Chef Albert Bourla glaubt, dass eine dritte Dosis möglicherweise bereits früher als sechs Monate nach der Zweitimpfung notwendig werden könnte.[76]

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes forderte im Mai 2021 von der Politik dringend ein Konzept. Seine Vorsitzende, Ute Teichert, warnte in der Rheinischen Post: „Vonseiten der Politik höre ich diesbezüglich […] keinerlei Vorschläge, wie das organisiert werden solle, es scheint vielmehr, als liefe die Politik planlos in eine solche Situation hinein.“ Andere Länder wie etwa Großbritannien seien bereits dabei, sich auf die Auffrischungsimpfungen vorzubereiten.[77]

Laut einer am 28. Juni 2021 veröffentlichten Studie in der Fachzeitschrift nature lösen die Impfstoffe von Biontech und Moderna eine lang anhaltende Immunreaktion aus.[78][79] Auffrischungsimpfungen bei Personen, die mit diesen Vakzinen geimpft wurden, könnten sich demnach lange erübrigen. Solche wären insbesondere für Personen von Bedeutung, denen ab Dezember 2020 Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson verabreicht wurden.

Im Unterschied zur Studie von nature, die eine langanhaltende Immunreaktion aufgrund der Bildung von Keimzentren in den Lymphknoten herausarbeitete, wurde in Israel festgestellt, dass der Schutz vor Erkrankung beim Impfstoff von Biontech nach mehreren Monaten nachgelassen hat.[80] Dies hätte zur Folge, dass die Immunreaktion nicht mehr ausreicht, um eine hohe Schutzwirkung (über 90 Prozent) zu bewirken, sondern nur noch eine solche von etwa 64 Prozent. Entsprechenden Einfluss nähme nicht zuletzt die zeitlich generell nachlassende Immunantwort nach einer Impfung und die von Anfang an geringere (und möglicherweise auch hier nachlassende) Passgenauigkeit zum Spike-Protein der Delta-Variante.[81] Selbst die Hersteller Biontech und Pfizer gehen von einer geringeren Schutzwirkung aus und wollen die Zulassung einer Auffrischungsimpfung nach 6 bis 12 Monaten mit der Begründung beantragen, dass sich durch eine Drittimpfung mit dem (bisherigen) Impfstoff sich die Anzahl der Antikörper um das 5- bis 10-fache erhöht. Zugleich arbeite man an einem modifizierten Impfstoff, der besser an die Delta-Variante angepasst sein soll.[82]

Wert und Notwendigkeit einer dritten Impfung mit dem Impfstoff von Biontech werden von Fachleuten noch kritisch gesehen.[83] Auch in Israel, wo der durchschnittliche Zeitabstand zur zweiten Impfung aufgrund der frühen Impfkampagne deutlich größer als in Deutschland ist, überlegt man noch, ob dies sinnvoll ist. Menschen mit einem beeinträchtigten Immunsystem und allen, die mindestens 60 Jahre alt sind, wird in Israel jedoch eine Drittimpfung mit dem Vakzin von Biontech angeboten.[84][85]

Der Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, gefasst in der 94. Gesundheitsminister-Konferenz vom 2. August 2021, sieht nun Folgendes vor:[86]

  • Ab September 2021 starten die Auffrisch- und Zusatzimpfungen
  • Alle Länder werden nun Impfungen für 12- bis 17-Jährige anbieten

Anlässlich von Berichten über eine verminderte Wirksamkeit der Vektor-Impfstoffe gegen COVID-19-Varianten und Berichten über „zu viel“ Impfstoff in Deutschland sei die Deutsche Apotheker-Zeitung der Frage nachgegangen, ob in Deutschland möglicherweise die Empfehlung zu erwarten ist, einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte mit einem mRNA-Impfstoff zweitzuimpfen, habe jedoch vom Robert Koch-Institut keine Antwort erhalten können.

Zum Thema Auffrischimpfungen heiße es nun in dem Beschluss vom 2. August 2021:

„Es wird ab September 2021 im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten.“

Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte sollen zu Hause durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte Auffrischimpfungen erhalten. Dabei soll es sich immer um einen mRNA-Impfstoff unabhängig vom zuvor verabreichten Impfstoff handeln:

„Darüber hinaus wird ab September ebenfalls im Sinne gesundheitlicher Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna angeboten.“

Solche Zusatzimpfungen sollen in den Impfzentren der Länder, durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) sehe allerdings – nach der Entscheidung Israels zu Auffrischimpfungen für ältere Menschen – für Deutschland noch nicht die nötige Datengrundlage für eine solche Empfehlung. Aus Sicht ihres Vorsitzenden Thomas Mertens spreche nichts dagegen, wenn ein Staat auf der Grundlage seiner Fürsorgepflicht solche Impfangebote mache, auch ohne Evidenz. Die STIKO könne jedoch nur Empfehlungen abgeben, die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen.

Tedros Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, verlangt ein vorübergehendes Moratorium für Auffrischungsimpfungen, solange noch viele ärmere Länder auf Impfdosen warten. Ghebreyesus würde es begrüßen, wenn bereits begonnene Auffrischimpfungen ausgesetzt werden, bis zumindest zehn Prozent der Weltbevölkerung geimpft sind. Dabei gehe er von einem Zeitraum bis mindestens Ende September 2021 aus.[87]

Der Virologe Christian Drosten sei überzeugt, dass die meisten vollständig Geimpften keine Auffrischungsimpfung benötigen. Er erwarte auch kein Auftreten einer neuen Virusvariante, die gegen die verfügbaren Impfstoffe resistent wäre. Dies gelte allerdings nicht für alte Menschen und bestimmte Risikopatienten: „Nach einem halben Jahr geht das über die Impfung erworbene Antikörper-Level vor allem bei sehr alten Menschen deutlich runter.“ Im Herbst 2021 komme es darauf an, erst einmal die Impflücken bei den über 60-Jährigen zu schließen.[88]

Laut einem Bericht des Ärzteblattes vom 31. August 2021 schlage der Berufsverband Deutscher Laborärzte eine Priorisierung der Personengruppen für Drittimpfungen anhand sogenannter Surrogat-Neutralisationstests, die die Antikörper-Konzentration im Blut bestimmen, vor. Es werde angenommen, dass unter einem Wert von 21.8 Binding Antibody Units (BAU) kein Immunschutz gegen das Coronavirus besteht, so dass diese Personen bei den Auffrischungsimpfungen priorisiert werden sollten. Anschließend sollte es zu einer regelmäßigen Messung des Antikörperspiegels kommen, um diese besonders gefährdete Gruppe bestmöglich zu schützen. Über einem Wert von 1.000 BAU sei eine Drittimpfung unnötig.[89]

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, habe nach einem Bericht des gleichen Fachmediums vom 2. September 2021 das Fehlen einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Auffrischungsimpfungen kritisiert. Noch fehlten aussagekräftige Studien, ob, wann und für wen die sogenannte Booster-Impfung angezeigt sei. Er halte es deshalb für einen Fehler, dass Bund und Länder in der Breite Auffrischungsimpfungen ankündigten, ohne eine entsprechende Empfehlung der STIKO abzuwarten. Wohl spreche einiges dafür, dass diese für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, mit einem geschwächten Immunsystem und Hochbetagte sinnvoll ist. Sie seien aber nach bisherigen Erkenntnissen für die meisten Geimpften nicht sofort nötig. Besorgt habe sich auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach gezeigt: „Ich befürchte, dass jetzt viele mit einer dritten Impfung versehen werden, die davon nicht profitieren, während diejenigen, die sie dringend benötigen würden, sie nicht bekommen.“ Auch der Virologe Hendrik Streeck habe Zweifel am Sinn einer dritten Impfung geäußert: „Es gibt keinen belastbaren Hinweis, dass die Wirkung von zwei Impfungen derart nachlässt, dass sie das Hauptziel des Schutzes vor einem schweren Verlauf prinzipiell nicht mehr gewährleisten.“ Eine Booster-Impfung könne allenfalls bei Risikopatienten sinnvoll sein.[90]

Das Land Israel ist trotz hoher Impfraten (weit überwiegend mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer) seit Juli 2021 von einem massiven Anstieg der Covid-19-Infektionen betroffen. Deshalb werden seit August 2021 Drittimpfungen mit dem gleichen Impfstoff im Wege von sogenannten Booster-Impfungen vorgenommen: Zuerst bei Menschen ab 60 Jahren, dann sukzessive bei Jüngeren, und ab Ende August 2021 bei allen Personen ab 12 Jahren.[91] Es wurde festgestellt, dass durch die Booster-Impfung mit einer dritten Dosis des Impfstoffs von Biontech/Pfizer die Häufigkeit schwerer Erkrankungen um mehr als den Faktor 10 geringer ist als bei nur zweifach Geimpften.[92] Mutmaßlich durch die Booster-Impfung kam der Anstieg der täglichen Neuinfektionen Ende August 2021 zum Stillstand. Anfang September 2021 ging die Zahl sogar zurück, denn 2,58 Millionen Personen (das entspricht 27,5 % der israelischen Bevölkerung) sind bis 5. September 2021 bereits ein drittes Mal geimpft worden.[93]

Impfung bei Kindern und Jugendlichen und Genesenen

Biontech/Pfizer haben im April 2021 bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Zulassung ihres mRNA-Impfstoffes Tozinameran für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren beantragt.[77] Am 26. Mai 2021 erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Schutzimpfung für ältere Kinder und Jugendliche, dass Eltern mit ihren Kindern und den Ärzten, auf der Grundlage einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Impfentscheidung selbst treffen sollen. Die STIKO erwarte nicht, dass es eine allgemeine Impfempfehlung für alle Kinder geben wird. Nach der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur würde nach und nach Kindern und Jugendlichen über 12 Jahren ein Impfangebot gemacht. Eine Impfung als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht habe Spahn jedoch abgelehnt: „Ich sehe nicht, dass wir eine verpflichtende Impfung für den Schulbesuch haben werden.“[94]

Tags zuvor sagte der Virologe Alexander Kekulé, dass eine vollständige Elimination des Coronavirus und seiner Mutanten eine Illusion sei. Es könne nur ein „Kontrollzustand“ erreicht werden, bei dem eine gewisse Zahl an Neuinfektionen in Kauf genommen wird, „und dann müssen wir nicht auf Teufel komm raus alle Kinder bis zum Alter von null an durchimpfen“. Man habe bisher keine Erfahrungswerte. Auch sei noch nie eine Pandemie durch Impfung beendet und ein neuer Impfstoff global in allen Altersgruppen eingesetzt worden: „Das ist ein Weltexperiment seit Entstehung des Homo sapiens.“[95]

Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank-Ulrich Montgomery, wandte sich am 26. Mai 2021 dagegen, Minderjährigen eine Impfung zu empfehlen. Es gebe zur Zeit noch zu wenig Daten, die Aussagen über das Risiko bei Kindern zuließen. Es sei jedoch bekannt, dass der Krankheitsverlauf bei Kindern deutlich geringer und weniger gefährlich als bei Erwachsenen oder Betagten ist. Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, befinde ein Impfangebot für 12- bis 15-Jährige schon deshalb für richtig, „weil sie auch selbst natürlich einen Schutz haben möchten“. Auch bei Jugendlichen gebe es schwere Verläufe und das Long-Covid-Syndrom. Es kämen auch Gruppenschutz-Gründe hinzu, so dass die Schule sicherer werde.[96]

Zur Wirksamkeit ihres Impfstoffes lieferten Biontech/Pfizer noch vor dem US-Hersteller Moderna Anfang Mai 2021 erste Erkenntnisse. In der Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren habe er in den USA eine Wirksamkeit von 100 Prozent gezeigt und sei gut vertragen worden. Die Nebenwirkungen hätten denen in der Altersgruppe von 16 bis 25 Jahren entsprochen. Parallel dazu laufe eine klinische Studie zur Wirksamkeit und Sicherheit bei Kindern zwischen sechs Monaten bis elf Jahren weiter. Belastbare Daten dazu sollen bis September 2021 vorliegen.[97]

Moderna teilte am 25. Mai 2021 mit, dass sein Impfstoff mRNA-1273 bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren in einer noch unveröffentlichten klinischen Studie mit mehr als 3.700 Teilnehmern eine Wirksamkeit von 100 Prozent gezeigt habe. Keiner der Probanden habe nach vollständiger Impfung eine COVID-19-Erkrankung entwickelt und der Impfstoff sei gut vertragen worden. Anfang Juni wolle Moderna bei der Food and Drug Administration und bei Behörden weltweit Anträge für eine Zulassung stellen. Moderna strebe eine europäische Zulassung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren an.[98]

Am 24. Mai 2021 hat die Europäische Kommission, einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur folgend, Impfungen mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe am 27. Mai 2021 beim Gespräch mit den Länderchefs betont, dass kein indirekter Zwang für Eltern entstehen soll, ihr Kind impfen zu lassen. Es gebe keine Impfpflicht.[99]

Laut einer Mitteilung des Robert Koch-Instituts vom 24. Juni 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission, Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren zu impfen, die

  • bestimmte namentlich genannte Vorerkrankungen aufweisen,
  • im Umfeld von gefährdeten Personen leben, die sich nicht selbst schützen können oder
  • arbeitsbedingt einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[100]

Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche, die diese Bedingungen nicht erfüllen, könnten jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten dennoch geimpft werden.[101] Markus Knuf, Chefarzt an der Kinderklinik des Klinikums Worms, warnt, dass, auch wenn Kinder deutlich weniger schwer an COVID-19 erkranken, das Risiko der Morbidität besteht. Nach einer Erhebung, an der sich 178 deutsche Zentren beteiligten, wurde bis 6. Juni 2021 bei 1.603 Kindern und Jugendlichen eine stationäre Aufnahme wegen COVID-19 gemeldet. Fünf Prozent davon mussten intensivmedizinisch betreut werden.

Einer der Hauptgründe für die Einschränkung der Empfehlung durch die Ständige Impfkommission sei der Mangel an Daten zur Sicherheit der Impfung bei Kindern und Jugendlichen gewesen: Der bislang einzigen Zulassung für die Altersklasse von 12 bis 17 Jahren, des Impfstoffs von Biontech/Pfizer, lägen nur die Daten einer Phase-II/III-Studie mit 2.260 Kindern und Jugendlichen zugrunde. Allerdings, so Knuf, konnte eine gute Immunogenität, zufriedenstellende Verträglichkeit und Sicherheit für eine relativ kleine Gruppe dokumentiert werden, wobei jedoch seltene und unerwünschte Wirkungen nicht ausreichend sicher zu prognostizieren seien.[102]

Nadav Davidovitch von der Ben-Gurion-Universität empfiehlt, die Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen nur einmal mit Biontech zu impfen. Eine noch nicht veröffentlichte Untersuchung habe gezeigt, dass eine Impfung nach drei Wochen bereits zu 100 Prozent Wirksamkeit führt. Eine zweite Impfung erhöhe den Schutz dagegen kaum noch, könne vielmehr zu mehr Nebenwirkungen führen.[103] In die gleiche Richtung geht eine aktuelle kleine Studie mit 59 Versuchsteilnehmern aus den USA. Diese stütze die derzeitige Praxis in Deutschland, wonach es ausreichend sei, dass Genesene zum Schutz vor einer Neuansteckung mit nur einer Dosis der mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer oder Moderna geimpft werden. Es wurden die Level von IgG-Antikörpern gegen das Spike-Protein des Coronavirus nach zwei Impfdosen bei Menschen, die zuvor eine Infektion durchgemacht hatten, mit denen von Nichtinfizierten verglichen. Es habe sich herausgestellt, dass Genesene schon nach einer Impfdosis mehr Antikörper als die Probanden entwickelten, welche ohne vorherige Infektion zwei Impfdosen erhielten.[104]

Tedros Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, regt an, weltweit zuerst die Verletzlichsten zu impfen. Impfungen, die Kinder in Deutschland möglicherweise sogar gefährden, würden andernorts fehlen und Menschenleben kosten.[105]

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hält an ihrer abwartenden Haltung zur Impfung für 12- bis 17-Jährige fest. Ihr Vorsitzender Thomas Mertens wies am 2. August 2021 gegenüber NDR Info darauf hin, dass es noch zu wenig Daten über mögliche gesundheitliche Folgeschäden gibt. Gleichzeitig habe er deutlich gemacht, dass „politischer Druck“ die STIKO nicht beeinflussen werde: „Es kann durchaus sein, dass wir unsere Empfehlung ändern werden, aber sicher nicht, weil Politiker sich geäußert haben.“[106] Noch am 2. August 2021 haben die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Start von Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen und flächendeckende Impfangebote für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren einstimmig beschlossen.[107]

Am 16. August 2021 wurde berichtet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfungen gegen SARS-CoV-2 ab sofort auch für alle 12- bis 17-Jährigen, nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen, empfiehlt. Auf der Grundlage neuer Daten, insbesondere aus einem US-amerikanischen Impfprogramm mit fast 10 Millionen jungen Menschen, könnten mögliche Risiken nun zuverlässiger beurteilt werden und überwögen demgegenüber die Vorteile.[108][109]

Bis Ende Juli 2021 hat das für die Impfstoffsicherheit in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 24 Fälle einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis) nach Impfungen mit dem mRNA-Vakzin von Biontech/Pfizer bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren (22 männliche und zwei weibliche Jugendliche) erfasst, die häufiger erst nach der zweiten Impfung aufgetreten seien. Es heißt, dass mehr Fälle berichtet wurden als statistisch zu erwarten war. Dennoch werde das Nutzen-Risiko-Verhältnis der mRNA-Impfstoffe unter anderem wegen der Seltenheit der Zwischenfälle weiter positiv beurteilt.[110]

„Impfen zum Mitnehmen“

Am 13. Juli 2021 wurde über Pläne in Bayern berichtet, die ein ausgeweitetes Impfkonzept namens „Impfen zum Mitnehmen“ zum Inhalt haben. Bei den weiteren Stellen, an denen künftig Impfungen vorgenommen werden könnten, soll es sich um Supermärkte, die Einlässe von Veranstaltungen, Sportvereine, Jobcenter, Partner aus Wirtschaft, Gastronomie oder Sport handeln. Ziel sei, das Impftempo durch einfacher zugängliche Angebote zu beschleunigen und den bürokratischen Aufwand durch aufwändige Registrierungen zu senken. Auch sollen weitere Anreize, sich impfen zu lassen, geschaffen werden, etwa dass Quarantänepflichten nach einer Auslandsreise entfallen. Der jüngeren Generation soll eine Art „Belohnungsangebot“ gemacht werden: Je mehr junge Leute vollständig geimpft seien, desto leichter könne an die Öffnung von Clubs und Diskotheken gedacht werden.[111]

Ein Beispiel für ein langfristig angelegtes „Impfen zum Mitnehmen“ stammt vom Stuttgarter Flughafen, an dem sich Passagiere mit Flugticket seit 13. Juli 2021 ohne Termin sowohl erst- als auch zweitimpfen lassen können. Die Impfung kann zwar auch direkt vor dem Flug erfolgen, aufgrund möglicher Nebenwirkungen ist jedoch ein Vorlauf möglich und empfehlenswert.[112]

Am Montag, den 30. August 2021 konnten sich Volljährige in Berlin in einem S-Bahn-Sonderzug der Ringbahnlinie S42, der von 10:38 bis 13:33 Uhr unterwegs war, gegen Vorlage eines Ausweises mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lassen.[113]

Am 8. September 2021 berichtete das ZDF über eine bereits angelaufene Kampagne für Corona-Impfungen im deutschen Einzelhandel. In der Bundespressekonferenz vom gleichen Tag sprachen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, und der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, von einer gemeinsamen Werbekampagne für das Impfen mit bereits ersten Erfolgen. Mehr als 100.000 Impfdosen seien niederschwellig in Einkaufszentren bereits verabreicht worden. Knapp 62 Prozent an zweifach Geimpften reichten jedoch nicht aus. Spahn sagte wörtlich: „Impfen ja, ist eine persönliche, eine freie Entscheidung und das soll es auch bleiben. Aber es ist eben auch eine Entscheidung, die auch andere betrifft, schon im eigenen Umfeld, die Familie, die Arbeitskolleginnen und -kollegen, aber in dieser Pandemie auch uns als Gesellschaft.“ Es drohe eine „Pandemie der Ungeimpften“. RKI-Chef Wieler sagte: „Wenn wir die aktuellen Impfquoten nicht drastisch steigern, dann kann die aktuelle vierte Welle im Herbst einen fulminanten Verlauf nehmen.“[114]

Die seit zwei Wochen laufende Impfkampagne sei vom Handelsverband und großen Handelsunternehmen wie Fressnapf, H&M, Netto Marken-Discount, Rossmann, KiK, TEDi und Woolworth ins Leben gerufen worden, die sich davon einen Anstieg der Besucherzahlen und des Konsums versprächen.[115]

Impfung von Schwangeren und Stillenden

Am 10. September 2021 wurde gemeldet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfungen gegen das Coronavirus nun auch für Schwangere und Stillende empfiehlt. Bisher ungeimpfte Schwangere sollten ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs erhalten. Stillenden werde geraten, sich ebenfalls mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs impfen zu lassen.[116]

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein guter Schutz gegen eine Erkrankung besteht. Nur bei rechtzeitiger Impfung sei nach Aussage von Christian Bogdan, STIKO-Mitglied und Direktor des Mikrobiologischen Instituts am Universitätsklinikum Erlangen, auch ein Impfschutz über die gesamte Schwan­gerschaft gewährleistet.[117]

In einem Artikel noch vom 10. September 2021 berichtete die Deutsche Apothekerzeitung von einer virtuellen Expertendiskussion, die auf Einladung des Science Media Centre etwa eine halbe Stunde nach Veröffentlichung der Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende stattfand. An ihr nahmen Christian Bogdan, Universitätsklinikum Erlangen, Marianne Röbl-Mathieu, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, und Mario Rüdiger, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Dresden, teil. Dabei sei deutlich geworden, dass es vor allem um den Schutz der Schwangeren geht, weil eine Schwangerschaft im Vergleich zu gleichaltrigen, nicht schwangeren Frauen einen Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf darstelle. Die empfohlene Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sei nur die zweitbeste Wahl. Besser sei es, wenn sich alle gebärfähigen Frauen schon vor Eintritt einer Schwangerschaft impfen ließen.

Laut STIKO-Mitglied und dort Sprecherin der AG COVID-19-Im­pfung in der Schwangerschaft, Marianne Röbl-Mathieu, habe sich unter anderem herausgestellt, dass die Schwangerschaft per se ein eigenständiger Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf ist.[117] Die niedergelassene Gynäkolo­gin und Geburtshelferin aus München betonte, dass sich durch die Ausbreitung der Delta-Variante der Infektionsdruck erhöht hat, andererseits aber die Datenlage noch begrenzt sei. Ärztliche Aufklärung sei weiterhin nötig, die mit der neuen Empfehlung für Ärzte nun aber deutlich leichter würde und so auch der Zugang zur Impfung für Schwangere. Letztlich sei dabei der „Gerechtigkeitsaspekt“ für die STIKO entscheidend gewesen: Schwangere und Stillende sollten sich genau so leicht impfen lassen können wie die übrige Bevölkerung. Dies sei bislang durch das Erfordernis einer individuellen Abwägung gemeinsam mit Arzt oder Ärztin offenbar nur erschwert möglich gewesen. Im Zentrum einer Impfung gegen das Coronavirus stehe der Schutz der Mutter. Vergleiche man diese aber beispielsweise mit einer Impfung gegen Pertussis, so falle die Datenlage hinsichtlich der Wirksamkeit bei der Corona-Impfung mit nur zwei Studien, darunter eine aus Israel mit 20.000 Frauen, dürftig aus. Die Pertussis-Impfung könne dagegen mit einer Million Datensätze aufwarten.

Christian Bogdan habe mehrfach deutlich gemacht, dass eine Impfung gegen das Coronavirus am besten schon vor der Schwangerschaft stattfindet, nicht erst ab ihrem zweiten Drittel. Nur so sei eine schwangere Frau von Anfang an geschützt. Zudem habe er betont, dass eine Schwangerschaft stets komplexe Veränderungen des Immunsystems mit sich bringt und auch das Immunsystem des Kindes mitbedacht werden müsse. Im ersten Trimenon wolle man grundsätzlich das Auftreten von Fieber vermeiden, um ein mögliches Risiko für eine Fehlgeburt auszuschließen. Was Auffrischungsimpfungen betrifft, so seien diese momentan jedenfalls nicht während einer Schwangerschaft durchzuführen, sollte die Schwangere zuvor bereits vollständig geimpft worden sein. Mit neuen Daten könne sich diese Empfehlung aber dann ändern, wenn – wie bei der Pertussis-Impfung – Antikörper auf das ungeborene Kind übertragen werden sollen.

Mario Rüdiger habe erklärt, dass es bei Schwangeren eine hohe Impfnachfrage, aber auch viel Verunsicherung gegeben habe. Nationale Impfempfehlungen hätten ihre Berechtigung, selbst wenn sich diese auf international verfügbare Daten stützen. Das Risiko einer Erkrankung müsse immer auch vor dem Hintergrund verschiedener Gesundheitssysteme betrachtet werden.[118]

Impfstatistik

Bund

Die erste Impfung fand am 26. Dezember 2020 in Halberstadt statt.[6] Wie später bekannt wurde, war am gleichen Tag auch der Wittenberger Landrat Jürgen Dannenberg geimpft worden, nachdem bei einem Testlauf für Mitarbeiter eines Impfzentrums Dosen übrig geblieben waren.[119]

Bundesweit haben inzwischen mindestens 53.302.445 Menschen die erste Impfung erhalten (Stand 22. August 2021).[12][120] Dies entspricht 64,10 Prozent der deutschen Bevölkerung.[120] Am 14. Januar 2021 erhielten die ersten 115 Personen ihre zweite Impfdosis.[121][122] Insgesamt sind seitdem 49.037.947 Zweitimpfungen (vollständige Impfquote: 59,0 Prozent) erfolgt.[121]

Ein Vergleich mit anderen Staaten siehe SARS-CoV-2-Impfstoff #Impfstatistik.

Seit dem 28. Dezember 2020 veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) werktäglich Impfstatistiken.[123]

Anzahl der Impfungen

Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Gesamtanzahl der Personen, welche die Erst- und die vollständige Impfung erhalten haben:

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  • Gesamtzahl an Erstimpfungen seit Ende Dezember 2020
  • Gesamtzahl an vollständigen Impfungen (ggfs. incl. Zweitimpfung) seit Ende Dezember 2020
  • Datenstand bis 8. September 2021 1[124]

    Impfungen pro Tag

    Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Anzahl der Personen, welche am jeweiligen Tag die Erst- und die Zweitimpfung erhalten haben:

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  • Erstimpfungen am jeweiligen Tag
  • Zweitimpfungen (vollständig geimpft) am jeweiligen Tag
  • Datenstand bis 8. September 2021 (Quelle: Impfdashboard BMG/RKI[125])

    Bundesländer

    Impfungen nach Bundesländern
    Land Geimpfte Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung Weitere Impfungen
    erste Impfung vollst. Impfung erste Impfung vollst. Impfung Auffrisch-Impfung
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg 7.046.661 6.725.482 63,5 % 60,6 % 27.326
    Bayern Bayern 8.277.269 7.852.514 63,0 % 59,8 % 16.141
    Berlin Berlin 2.415.215 2.260.847 65,9 % 61,7 % 4.646
    Brandenburg Brandenburg 1.513.810 1.415.485 59,8 % 55,9 % 2.087
    Bremen Bremen 520.265 488.302 76,5 % 71,8 % 1.661
    Hamburg Hamburg 1.289.954 1.207.053 69,6 % 65,2 % 1.424
    Hessen Hessen 4.148.835 3.830.911 65,9 % 60,9 % 10.532
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 1.031.017 971.625 64,0 % 60,3 % 941
    Niedersachsen Niedersachsen 5.522.536 5.092.219 69,0 % 63,6 % 3.367
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 12.665.706 11.558.307 70,7 % 64,5 % 42.776
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 2.764.996 2.531.998 67,5 % 61,8 % 3.694
    Saarland Saarland 713.001 672.143 72,5 % 68,3 % 1.068
    Sachsen Sachsen 2.274.910 2.140.906 56,1 % 52,8 % 2.032
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1.345.321 1.282.675 61,7 % 58,8 % 4.508
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 2.069.396 1.916.759 71,1 % 65,8 % 9.272
    Thüringen Thüringen 1.253.261 1.204.129 59,1 % 56,8 % 3.657
    Bundeswehr / Bundespolizei 187.719 177.378 15
    Deutschland Deutschland 55.039.872 51.328.733 66,2 % 61,7 % 135.147
    Insgesamt verimpfte Dosen 103.559.222
    Datenstand vom 9. September 2021 1
    1 
    Datenbasis sind die werktäglichen Lageberichte des Robert Koch-Instituts.[121]

    Beschaffung und Verfügbarkeit der Impfstoffe

    Bestellungen

    Die Europäische Kommission vereinbarte mit den Pharmaunternehmen Biontech und Pfizer den Kauf von 200 bis 300 Millionen Einzeldosen ihres RNA-Impfstoffes[126] Tozinameran.[127] Wenn keine Impfdosen verloren gehen würden und jede zu impfende Person zwei Einzeldosen erhält, wäre damit die Impfung von bis zu einem Drittel der Bevölkerung der EU abgedeckt. Vom bestellten Kontingent soll Deutschland 38 Mio. Impfdosen erhalten.[128][129] Insgesamt hat die EU-Kommission bis November 2020 bis zu 405 Mio. Dosen des Tübinger Herstellers Curevac, je 400 Mio. von AstraZeneca und Johnson & Johnson, je bis zu 300 Mio. Dosen von Biontech/Pfizer und von Sanofi/GlaxoSmithKline sowie 160 Mio. Dosen von Moderna bestellt.[130] Die Zulassung der Impfstoffe stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.

    Laut einer Meldung vom 4. August 2021 hat sich die EU 100 Millionen Dosen des Impfstoffs NVX-CoV2373 des US-Pharmaunternehmens Novavax mit einer Option über weitere 100 Millionen Dosen bis 2023 gesichert. Der Kaufvertrag sollte bereits Anfang des Jahres abgeschlossen werden. Die Zulassung steht noch aus.[131]

    Lagerhaltung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO), das Bundesgesundheitsministerium und die Länder hatten sich Dezember 2020 darauf verständigt, zunächst nur die Hälfte der gelieferten Dosen zu verimpfen und die andere Hälfte für die Zweitimpfung vorzuhalten.[56] Bei berechenbarer Mengensteigerung hätten die reservierten Mengen auch als erste Dosen herangezogen werden können.[61] Laut nordrhein-westfälischen Angaben haben in der Impfstatistik führende Bundesländer zunächst bis zu 70 Prozent verimpft, jedoch nicht alle Zweitdosen zurückgelegt.[50] Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein legten im Januar 2021 weniger Dosen als die übrigen Bundesländer zurück.[132] Bayern kündigte im Januar 2021 an, aufgrund besser planbarer Impfstofflieferungen die Dosen für die Zweitimpfung nicht mehr vorzuhalten.[133]

    Lieferungen

    Planung

    Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Januar 2021 wurde – vorbehaltlich noch ausstehender Zulassungen – für das erste Quartal 2021 die Lieferung von 20,5 Mio. Impfdosen mit vier Herstellern vereinbart. Im zweiten Quartal 2021 sollen 69,5 Mio. Dosen von fünf Herstellern folgen. Im dritten Quartal 2021 sollen 127,0 Mio. und im vierten Quartal 2021 97,5 Mio. Dosen geliefert werden. Für das erste Quartal 2022 sind 45,0 Mio. Dosen vorgesehen. Insgesamt sollen 361,1 Mio. Dosen zur Verfügung stehen.[134][135]

    Liefermengen für Deutschland nach Herstellern (in Millionen)
    laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 22. März 2021[136], 15. April 2021 [137] und vom 19. April 2021[138]
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Curevac Johnson &
    Johnson
    Sanofi/
    GSK
    Summen
    4. Quartal 2020 geliefert 1,33 0 0 0 0 0 1,33
    1. Quartal 2021 geliefert 11,03 1,76 5,58 0 0 0 18,37
    2. Quartal 2021 geliefert 49,77 5,85 9,62 0 3,61 0 68,85
    3. Quartal 2021 geplant 34,7 26,8 35,3 bis 38,3 10,5* 22 0 129,3 bis 132,3
    4. Quartal 2021 geplant 13,5 42 0 12,6* 4,6 27,5* 101,2
    Summen 110,9 78 56,3 24,5* 36,7 27,5* 333,9
    * zum Zeitpunkt der Aufstellung keine Zulassung in der EU

    Für den Zeitraum bis zum Schluss des ersten Quartals 2021 wurden Ende Januar, ohne Berücksichtigung zugesagter Produktionssteigerungen, insgesamt 12 Mio. Dosen von Biontech/Pfizer und Moderna erwartet.[139] Nach einer aktualisierten Aufstellung zu einem Bund-Länder-Gespräch am 1. Februar 2021 wird noch im Jahr 2021 der Lieferung von wenigstens 258,9 Mio. Impfdosen entgegengesehen.[140] Über die Planzahlen für die Quartale hinaus lagen zunächst noch keine Zahlen für einzelne Monate vor.[141]

    Im April 2021 sollten 15 Millionen Dosen bereitgestellt werden.[142]

    Curevac hoffte im April 2021 auf eine Zulassung seines Impfstoffs innerhalb der folgenden zwei Monate.[143] Laut einem Bericht vom 26. Mai 2021 verzögert sich die Zulassung des Impfstoffs, weil die Phase 2b/3 noch nicht genügend Daten lieferte.[144] Am 28. Mai 2021 meldete Curevac, dass es nach einer ersten Zwischenanalyse keine Sicherheitsbedenken gebe und die HERALD-Studie weiterhin fortgesetzt werde, um genügend Daten für die Durchführung einer statistisch signifikanten Wirksamkeitsanalyse zu sammeln, insbesondere da die Studie durch die Verbreitung mehrerer SARS-CoV-2-Virusstämme geprägt sei.[145][146]

    Für das Gesamtjahr 2021 werden rund 324 Millionen Dosen erwartet (100,7 Mio. von Biontech/Pfizer, mindestens 78 Mio. von Moderna, 56,3 Mio. von AstraZeneca, 36,7 Mio. von Johnson & Johnson sowie – jeweils vorbehaltlich der Zulassung – 24,5 Mio. von Curevac und 27,5 Mio. von Sanofi/GSK).[136]

    Es laufen auch Verhandlungen über die Beschaffung des russischen Impfstoffs Sputnik V. Diese wäre nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums möglich, wenn der Impfstoff eine europäische Zulassung erhält und im zweiten bzw. dritten Quartal 2021 tatsächlich geliefert werden könnte.[147] Die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits im April 2021 Vorverträge für die Lieferung von 2,5 Millionen bzw. 1 Million Impfdosen abgeschlossen.[148] Im Land Berlin scheiterte dies am Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen.[149] Wirtschaftssenatorin Ramona Pop forderte stattdessen Ende April 2021 die Notfallzulassung des Impfstoffs von Curevac.[150] Bayerns Ministerpräsident Markus Söder drängte Ende Mai 2021 auf eine rasche Entscheidung über die Zulassung des Impfstoffs Sputnik V.[151]

    Der Einsatz des Impfstoffs Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson verzögerte sich Mitte April 2021 aufgrund beobachteter Sinusvenenthrombosen.[152][153]

    Prognosen

    Eine neue Lieferprognose des Bundesgesundheitsministeriums vom 12. Mai 2021 mit einem Update vom 9. Juni 2021 berücksichtigt die Verzögerung bei CVnCoV und rechnet bis Jahresende 2021 mit 119 Mio. Impfstoffdosen von Biontech/Pfizer, 8 Mio. mehr als zuvor eingeplant.[154] Von Curevac wird kein Impfstoff für die laufende Impfkampagne mehr erwartet.[155]

    Am 12. Juni 2021 wurde bekannt, dass Johnson & Johnson 60 Millionen Impfdosen aufgrund von Qualitätsmängeln vernichten muss, da die Food and Drug Administration (FDA) keine Freigabe erteilt hat. Auch Deutschland rechnete mit vielen Impfstofflieferungen dieses Herstellers. Es wird befürchtet, dass bis Juli 2021 bis zu 9 Millionen Dosen fehlen könnten. Da beim Impfstoff von Johnson & Johnson nur eine Dosis notwendig ist, entspräche dies 18 Millionen Impfdosen der anderen Hersteller.[156]

    Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. Juni 2021 kann der Impfstoff des US-Herstellers Moderna schneller geliefert werden, weil die Impfkampagne in den USA stockt. Jedem Impfwilligen könne somit die Erstimpfung bis Ende Juli 2021 zugesichert werden. Die Lieferungen von Moderna würden sich gegenüber der bisherigen Prognose für Anfang Juli auf wöchentlich 1,33 Millionen Impfdosen annähernd verdoppeln. Im August 2021 wolle Moderna ca. 2,6 Millionen Impfdosen pro Woche liefern und im Folgemonat annähernd 3 Millionen. Insgesamt beziehe Deutschland von Moderna im Juli 2021 5,3 Millionen, im August dann 10,3 Millionen und im September 14,5 Millionen Impfdosen. Von Biontech sollen im Juli 2021 wöchentlich 3,2 Millionen Dosen kommen. AstraZeneca wolle in der ersten Juliwoche 5 Millionen Impfdosen und Johnson & Johnson eine weitere Million liefern.[157]

    Tatsächliche Lieferungen und Anteil verimpfter Dosen

    Bereits Mitte Januar 2021 wurde über Lieferprobleme von Biontech/Pfizer,[158] Moderna[159] und AstraZeneca[160] berichtet.[161]

    Bis zum Ende der Kalenderwoche 29 am 25. Juli 2021 wurden 106.013.664 Dosen Impfstoff geliefert. Hiervon stammen 73.789.656 Dosen von Biontech/Pfizer, 18.313.698 von AstraZeneca, 9.937.780 von Moderna und 3.972.530 von Johnson & Johnson.

    Laut Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 12. August 2021 (Seite 15) waren von den bis zum 8. August ausgelieferten Impfstoffdosen bis zum 3. August 2021 jeweils 92 Prozent von Biontech, 71 Prozent von Moderna, 72 Prozent von AstraZeneca und 62 Prozent von Johnson & Johnson verimpft worden.[162] Diese Anteile beruhen auf den Impfmeldungen an das RKI. Allerdings geht das RKI davon aus, dass die Impfquoten dadurch unterschätzt werden, weil Impfungen von vielen Stellen vorgenommen werden und diese die Impfungen teilweise erst mit Verzögerung oder gar nicht melden.[163][164]

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    Stand: 26. Juli 2021 1
    Land Gelieferte Dosen
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Johnson & Johnson Gesamt Anteil
    mRNA
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg 9.231.520 1.220.400 2.234.952 455.580 13.142.452 79,53 %
    Bayern Bayern 10.801.800 1.593.600 3.242.146 508.180 16.145.726 76,77 %
    Berlin Berlin 3.156.931 513.600 688.936 130.394 4.489.861 81,75 %
    Brandenburg Brandenburg 2.024.545 288.000 479.712 110.862 2.903.119 79,66 %
    Bremen Bremen 579.055 56.400 149.852 35.185 820.492 77,45 %
    Hamburg Hamburg 1.534.633 260.400 346.533 86.641 2.228.207 80,56 %
    Hessen Hessen 5.261.610 726.000 1.351.536 257.104 7.596.250 78,82 %
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 1.445.622 172.800 299.785 65.537 1.983.744 81,58 %
    Niedersachsen Niedersachsen 6.477.340 921.300 1.901.970 369.795 9.670.405 76,51 %
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 15.279.442 1.964.400 4.521.641 821.263 22.586.746 76,34 %
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 3.416.167 426.000 799.583 170.923 4.812.673 79,83 %
    Saarland Saarland 961.119 108.000 144.768 44.558 1.258.445 84,96 %
    Sachsen Sachsen 3.341.681 517.200 771.022 153.225 4.783.128 80,68 %
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1.826.726 259.200 388.691 91.842 2.566.459 81,28 %
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 2.471.106 343.200 595.517 114.357 3.524.180 79,86 %
    Thüringen Thüringen 1.749.735 306.000 329.004 78.684 2.463.423 83,45 %
    Deutschland Impfzentren des Bundes 349.500 261.280 68.050 48.800 727.630 83,94 %
    Deutschland Betriebsärzte 3.881.124 0 0 429.600 4.310.724 90,03 %
    Stand: 26. Juli 2021 1
    1 
    Datenbasis sind die montäglichen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit.[11]

    Ursachen des Impfstoffmangels im 1. Halbjahr 2021

    Anders als im Frühjahr 2020 erwartet, konnten drei Impfstoffentwicklungen (Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca) samt ihrer technischen Fertigung schon bis Ende 2020 erfolgreich abgeschlossen und Anfang 2021 in der EU verwendet werden, ein paar Monate später auch andere. Allerdings wurde der große Erfolg bei der Impfstoffentwicklung unter anderem auf der Ebene von Politik und Geschäftsstrategien zum Teil getrübt.

    Bestellungsdefizite der EU

    Karl Lauterbach, Epidemiologe und Gesundheitsexperte der SPD, befürchtete schon im August 2020, dass selbst für den Fall der Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffes zu Beginn des Jahres 2021 sich die Impfung der Gesamtbevölkerung Deutschlands bis 2022 hinziehen könnte. Deutsche Politiker hätten für Deutschland anders als US-amerikanische Politiker für die USA nur eine eher kleine Auswahl an Impfstoffen und auch nur ein eher bescheidenes Liefervolumen durch Verträge gesichert.[165][166]

    Hauptverhandlungspartner der Impfstoffanbieter waren nicht die Nationalstaaten innerhalb der EU, sondern die EU selbst. Biontech/Pfizer hatten im November 2020 der EU 500 Millionen Dosen ihres mRNA-Impfstoffes BNT162b2 angeboten. Die EU wollte aber zunächst nur 200 Millionen – mit einer Option auf weitere 100 Millionen – abnehmen, obwohl die Phase-3-Studie bereits eine hohe Wirksamkeit zeigte.[167][168][169] Dagegen bestellte die EU bei Curevac im November 2020, also bereits vor dem Beginn der Phase-3-Studie,[170] bis zu 405 Millionen Dosen (180 Mio. optional, 225 Mio. fest) des mRNA-Impfstoffs CVnCoV.[171][172]

    Anfang Januar 2021 kritisierte Frauke Zipp, ein Mitglied der Leopoldina, die Bundesregierung und warf den Verantwortlichen Versagen bei der Impfstoffbestellung vor: „Wenn man bei den damals schon Erfolg versprechenden Unternehmen wie Biontech, Curevac, Moderna und AstraZeneca schon im Sommer für jeweils 60 Prozent der Bevölkerung bestellt hätte, wären das Kosten von rund zehn Milliarden Euro gewesen.“ Dies sei nichts im Vergleich zu den Summen, die man zur Stützung der Wirtschaft aufwenden müsse.[173]

    Wegen des seinerzeitigen Impfstoffmangels zog das Bundesgesundheitsministerium Anfang Januar 2021 in Erwägung, beim Impfstoff von Biontech/Pfizer das Intervallmaximum von 42 Tagen zu überschreiten.[174] Dies wäre jedoch mit dem Risiko verbunden gewesen, dass die Wirksamkeit der Gesamtimpfung leidet und dass auch Personen infiziert werden, die bereits geimpft wurden. Zudem wurde befürchtet, dass sich das Coronavirus an den Impfstoff anpassen könnte, siehe Abschnitt SARS-CoV-2-Impfstoff #Nachlässigkeit bei mehrdosigen Impfstoffen.[175]

    Verträge mit Impfstoffproduzenten

    Ende Januar 2021 erhielt der Impfstoff von AstraZeneca die bedingte Marktzulassung in der EU. Die ersten Lieferungen blieben jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück.[176] Nachdem AstraZeneca im Januar 2021 ankündigt hatte, wegen Produktionsschwierigkeiten weniger Impfstoffe in die EU zu liefern, kam es zu einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission.[177][178] Diese pochte darauf, dass es verbindliche Bestellungen gebe, während AstraZeneca einwandte, dass nur „Best Reasonable Efforts“ („beste vernünftige Anstrengungen“) zu unternehmen gewesen seien. Außerdem habe die EU drei Monate später als das Vereinigte Königreich bestellt.[179] Am 29. Januar 2021 wurde der Vertrag mit Schwärzungen veröffentlicht,[180][181] später dann ohne solche.[182] Der Vertrag mit dem Vereinigten Königreich wurde einen Tag später geschlossen und gleicht weitgehend dem mit der EU, einschließlich der Formulierung „Best Reasonable Efforts“.[183]

    Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte die EU-Kommission den Vertrag mit Curevac, gleichfalls mit Schwärzungen. Die Wirtschaftswoche schrieb am 23. Januar 2021 auch, dass Curevac sich zur Haftung bekenne, die Pfizer nicht habe übernehmen wollen. Die Verhandlungen mit Biontech/Pfizer hätten sich wegen der Haftungsfrage hinausgezögert.[184][185]

    Im Februar 2021 veröffentlichte die EU-Kommission den dritten von sechs Verträgen in teilweise geschwärzter Fassung, der mit Sanofi/GlaxoSmithKline geschlossen wurde.[186][187]

    Die Europäische Kommission hat, nachdem AstraZeneca seine Lieferzusagen nicht eingehalten hatte, Ende April 2021 Klage gegen das Unternehmen erhoben.[188] Nach Berichten vom 18. Juni 2021 erließ ein Brüsseler Gericht am gleichen Tag im Eilverfahren ein Interimsurteil, wonach der Hersteller, der 300 Mio. Impfstoffdosen zusagte, zur gestaffelten Lieferung von 50 Mio. Impfstoffdosen an die EU bis September 2021 verpflichtet wurde.[189][190][191]

    Seit 30. Januar 2021 müssen Impfstoffexporte aus der Europäischen Union gemeldet werden. Dadurch soll mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion in der EU und die Exporte geschaffen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Exporte in Entwicklungsländer und Partnerländer wie die Schweiz, Israel oder die Ukraine, nicht aber in das Vereinigte Königreich.[192] Kanada, das (Stand Februar 2021) alle Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna aus Europa erhält, wurde von der EU-Kommission zugesichert, dass die Lieferungen nicht beeinträchtigt werden.[193]

    Ausfuhrbeschränkungen der USA

    In den Vereinigten Staaten sind die Impfstoffhersteller, entsprechend der Executive Order 13962 des damaligen Präsidenten Donald Trump, die von seinem Nachfolger Joe Biden fortgeführt wurde, angehalten, den Impfstoff zunächst für die Versorgung in den USA zu liefern.[194] Daher müssen europäische Produktionsstätten von Pfizer, die weniger Kapazität als die Werke in den USA haben, den Impfstoff für die gesamte übrige Welt (inklusive Kanada) produzieren.[195][196][197] Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierte Anfang Februar 2021, die USA exportierten von dem Pfizer-Impfstoff „so gut wie nichts“.[198][199]

    Die Bitte der EU-Kommission, Europa einige der 30 Millionen Impfdosen von AstraZeneca, die in den USA wegen der fehlenden Zulassung bislang nicht genutzt werden konnten, zu überlassen, lehnten die USA im März 2021 ab.[200][201]

    Beim Impfstoff von Johnson & Johnson kam es wegen des faktischen Exportstopps der USA bereits im März 2021 zu Verzögerungen.[202] Die Vereinigten Staaten erhielten trotz eines Produktionsausfalls von 15 Millionen Dosen in einem amerikanischen Werk im April 2021 die volle Liefermenge, während für die EU die Liefermengen gekürzt wurden.[203]

    Neben den Impfstoffen selbst sind auch Grundmaterialien für die Impfstoffherstellung vom Exportverbot der USA betroffen. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Defense Production Act, den sowohl Trump als auch Biden aktivierten, um strenge Exportrestriktionen bis hin zu einem Exportverbot für krisenrelevante Güter zu verhängen.[204] Von dem Mangel an Rohstoffen ist nach Aussage des Unternehmensvorstands auch der Hersteller Curevac betroffen. Nach Informationen aus Regierungskreisen gebe es aber keinen offiziellen Exportstopp der USA. Vielmehr solle zuerst die US-Produktion angekurbelt werden, ehe exportiert werden dürfe.[205] Die EU überredete jedoch die USA, die Restriktionen für den Export der knappen Güter aufzuheben, obwohl der Impfstoff CVnCoV von Curevac noch keine Zulassung hatte.[206]

    Maßnahmen zur Behebung des Impfstoffmangels

    Mehr Dosen pro Impfampulle

    Das Bundesgesundheitsministerium empfahl am 27. Dezember 2020 Landesbehörden und Impfzentren, unter geeigneten Bedingungen sechs statt bislang fünf Dosen aus einer Biontech/Pfizer-Impfampulle zu ziehen. Bereits zuvor konnten Ärzte nach eigenem Ermessen mehr Dosen entnehmen.[61] Am 8. Januar 2021 erteilte die Europäische Arzneimittel-Agentur die entsprechende Genehmigung.[207]

    Forderung nach Krisenproduktion

    Zur Beschleunigung der Impfstoffversorgung wurde im Dezember 2020 und Januar 2021 von einigen deutschen Politikern, darunter Christian Lindner, eine „Krisenproduktion“ gefordert. Die Vorschläge reichten von marktwirtschaftlichen Anreizen zur Lizenzierung bis zur Erteilung von Zwangslizenzen.[208][209][210]

    Aufhebung von Impfpatenten

    US-Präsident Biden entschloss sich im Mai 2021, die Patente für COVID-19-Impfstoffe aufzuheben. Dies wurde von Robert Habeck befürwortet, während Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem skeptisch gegenüberstehen und auch als mögliches Risiko für die Sicherheit der Impfstoffproduktion ansehen.[211] Das Know-how um die Entwicklung neuer Impfstoffe reiche nicht aus. Um sie schnell auf den Markt bringen zu können, werde eine entsprechende Infrastruktur und Logistik sowie eine hohe Kapitaldecke benötigt. Wichtig sei auch ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums.[212] Die Bundeskanzlerin schlug vor, dass die USA zu einer erhöhten Produktion von Impfstoffen beitragen, anstatt Patente aufzuheben.[213]

    Paradigmenwechsel bei der Impfstoffversorgung

    Am 26. Juli 2021 berichtete die ÄrzteZeitung, dass Bundesgesundheitsminister Spahn die Versprechen der Bundesregierung zur Corona-Impfung als „übererfüllt“ ansieht. Deutschland laufe inzwischen mit Impfstoff voll. Folge sei, dass die Länder, weil auch längst nicht mehr alle Impfzentren in Betrieb sind, deshalb um eine Verringerung der wöchentlichen Liefermengen von mindestens 2,25 Millionen Dosen bäten. Das erklärte Ziel, jedem Impfwilligen bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, sei erreicht. In Kooperation mit den Kommunen sollen nun „niedrigschwellige Angebote“ durch mobile Impfteams entwickelt und darauf hingearbeitet werden, möglichst viele Menschen auf Marktplätzen, vor Kirchen und Moscheen, in Einkaufszentren, in Universitäten, Schulen und Berufsschulen sowie bei Freizeitaktivitäten auf eine Impfung anzusprechen.

    Auch für Kinder und Jugendliche stünde im Juli und August ausreichend Impfstoff (von Biontech/Pfizer und Moderna) zur Verfügung, um den rund 4,5 Millionen 12- bis 17-Jährigen ein Impfangebot zu machen.[214]

    Ab August 2021 wolle Deutschland alle Impfstoff-Lieferungen von AstraZeneca der internationalen Hilfsorganisation COVAX spenden. Nach Deutschland sollen keine Lieferungen mehr erfolgen. Zunächst sollen knapp 1,3 Millionen Dosen an die Organisation gehen. Darüber hinaus wolle die Bundesregierung zugunsten von Staaten, die Bedarf haben, im August auf Impfstoffdosen von Johnson & Johnson, die eigentlich Deutschland zustehen würden, verzichten. Die vertraglich vereinbarte Menge soll je nach Bedarf in Deutschland später geliefert oder an andere Staaten abgegeben werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte, dass die Pandemie erst vorbei sei, wenn das Coronavirus weltweit unter Kontrolle ist. Anfang Juli 2021 habe das Kabinett beschlossen, bis Ende des Jahres mindestens 30 Millionen Impfdosen an Entwicklungsländer und andere Staaten abzugeben, wovon 80 Prozent der COVAX zur Verfügung gestellt und 20 Prozent direkt an andere Länder gehen sollen.[215]

    Impfstoffsicherheit und -wirksamkeit, Risikofaktoren

    Die bislang zum Einsatz gekommenen Impfstoffe wurden in Phase-III-Studien zuvor an mehreren zehntausend Patienten getestet, ohne dass sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigten. Anschließend wurden sie nach wissenschaftlicher Prüfung der Studiendaten von der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zugelassen.[216][3][217]

    Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit in Deutschland. Um auch seltene Nebenwirkungen zu erkennen, wird die Verträglichkeit der Impfstoffe einer laufenden Prüfung unterzogen. Begleitend hat das Institut die Smartphone-App SafeVac 2.0 entwickelt. Damit können Geimpfte digital Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben.[218] Nach einem Sicherheitsbericht des PEI wurden bis zum 26. Februar 2021 nach 5,9 Millionen Impfungen insgesamt 11.915 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst, von denen 2.003 als schwerwiegend eingestuft wurden. Verdachtsfälle sind alle Fälle, in denen nach der Impfung gesundheitliche Veränderungen unabhängig von der Ursache festgestellt werden. Die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen und Schmerzen an der Impfstelle. Unter den Verdachtsfällen für schwere Reaktionen sind u. a. 330 Todesfälle von Personen mit einem Medianalter von 85 Jahren, die, soweit ermittelbar, entweder an COVID-19 oder multiplen Vorerkrankungen litten oder an bzw. mit COVID-19 verstarben, bevor der volle Impfschutz aufgebaut war. Nach Berechnungen des PEI sind die gemeldeten Todesfälle nicht häufiger als die angesichts des Alters der Geimpften auch ohne Impfung zu erwartende Zahl an Todesfällen.[219]

    „Eine einfache, im Versorgungsalltag unkompliziert umsetzbare und dabei möglichst effektive Grundlage für die Impfrangfolge in der ambulanten ärztlichen Versorgung“ sieht das Robert Koch-Institut in der Hierarchie der Risikofaktoren, die zu einem schweren COVID-19-Verlauf führen können. Diese hat es in seinem Epidemiologischen Bulletin 19/2021[220] nach Auswertung von rund 94.000 Krankheitsfällen zusammengetragen. Demnach sind die fünf größten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf hämatoonkologische Erkrankungen (31,5 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen mit Therapie (28,2 Prozent), Demenz (24,3 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen ohne Therapie (23,3 Prozent) und Herzinsuffizienz (21,7 Prozent).

    Nach einem Bericht vom 14. Juni 2021 habe das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in den vergangenen Wochen zunehmend Meldungen über den Verdacht einer Myokarditis oder Perimyokarditis in zeitlichem Kontext mit einer Impfung erhalten. Seit Beginn der Impfungen Ende Dezember 2020 handele es sich nach dem Datenstand vom 31. Mai 2021 um 92 Fälle. Davon beträfen 69 Fälle Biontech/Pfizer, sieben Fälle Moderna und 14 Fälle AstraZeneca, jedoch bisher nur zwei noch unbestätigte Fälle Johnson & Johnson. 61 Personen hätten eine isolierte Myokarditis entwickelt, die nur den Herzmuskel betrifft, fünf eine Perikarditis, und bei 24 Personen habe sich mit Perimyokarditis eine Mischform eingestellt. 52 Fällen bei jungen Männern ab 16 Jahren stünden 38 Fälle bei weiblichen Betroffenen gegenüber.[221]

    Laut einer Pressemeldung vom 12. September 2021 untersucht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen 1.254 Todesfälle, die in verschiedenen Abständen nach einer Impfung gegen das Coronavirus seit dem Impfstart in Deutschland bis 30. Juli 2021 aufgetreten sind. In nur 48 Fällen halte das PEI einen ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Impfung für möglich oder wahrscheinlich, wobei es sich bei 31 Personen um Thrombosen handelt. Hinweise darauf, dass Corona-Impfungen etwa für eine höhere Sterblichkeit verantwortlich wären, gebe es jedoch nicht.[222]

    Empfehlungen zur Impfstoffverwendung

    Die Ständige Impfkommission wies Anfang Januar 2021 darauf hin, dass die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna als gleichwertig in Wirksamkeit und Sicherheit gelten, es jedoch nicht möglich ist, einer Person bei der zweiten Impfung den Impfstoff des jeweils anderen Herstellers zu verabreichen, auch wenn er auf dem gleichen mRNA-Wirkprinzip basiert. Dazu gebe es bisher keine Daten.[223]

    Impfdurchbrüche

    Definition nach RKI

    Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert einen wahrscheinlichen Impfdurchbruch als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind (Seite 17 des Wochenberichts vom 12. August 2021).[162] Dies bedeutet, dass eine asymptomatische Infektion nach dieser Definition nicht als Impfdurchbruch bezeichnet wird.

    Häufigkeit von Impfdurchbrüchen

    Das RKI veröffentlicht in seinen Wochenberichten auch die Zahl der Impfdurchbrüche bei den jeweiligen Impfstoffen; ab dem Wochenbericht vom 9. September 2021 werden auch die Kreuzimpfungen erfasst, die zuvor nur in der Rubrik „keinem [einzelnen, Anm.] Impfstoff zugeordnet“ erfasst wurden. Nach dem Datenstand des RKI vom 8. September 2021 beträgt die Zahl der Impfdurchbrüche seit dem 1. Februar 2021 insgesamt 30.880 und davon nach „einer abgeschlossenen Impfserie“ mit:[224]

    • Comirnaty (Tozinameran) von BioNTech/Pfizer: 20.341
    • Spikevax von Moderna: 1.322
    • COVID-19-Vakzine Janssen (Johnson & Johnson): 4.911
    • Vaxzevria von AstraZeneca: 2.229 (d.h. nur Vaxzevria)
    • Kreuzimpfung Vaxzevria / Comirnaty: 1.168
    • Kreuzimpfung Vaxzevria / Spikevax: 194
    • keinem Impfstoff zugeordnet: 715

    Bem.: Aus der Quelle geht zwar nicht explizit hervor, ob eine einzelne Impfung mit Comirnaty, Spikevax bzw. Vaxzevria bei Gensenen auch zu der „abgeschlossenen Impfserie“ gehört, es wird aber sonst so bezeichnet.

    Zum Vergleich mit der Zahl der geimpften Dosen siehe auch #Tatsächliche Lieferungen und Anteil verimpfter Dosen.

    Maßnahmen in Bezug auf Impfdurchbrüche

    Als Maßnahme gegen Impfdurchbrüche einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach Medienberichten von Anfang September 2021, dass alle Personen über 60 Jahren eine Booster-Impfung sechs Monate nach der vollständigen Impfung bekommen können.[225]

    Der Virologe Christian Drosten erklärte dagegen im September 2021 in seinem Corona-Podcast im NDR, eigentlich sei es „nicht das Ziel für alle Zeiten, immer impfen zu müssen“ und führte aus: „Ich will eine Impfimmunität haben und darauf aufsattelnd will ich dann aber durchaus irgendwann meine erste allgemeine Infektion und die zweite und die dritte haben.“[226] Ein Vorteil bei der natürlichen Infektion sei die bessere Schleimhautimmunität. Drosten ergänzte im Podcast aber, dass dies zwar für ihn als „relativ gesunden Erwachsenen“ ein verantwortbarer Weg sei, es aber Personengruppen gebe, für die das nicht gehe,[227] und später stellte er auch klar, dass seine Aussage im Podcast nicht so zu verstehen sei, dass er sich etwa absichtlich infizieren wolle.[228]

    Die Impfstoffe und besondere Ereignisse

    Wahlmöglichkeit

    Am 11. Januar 2021 hieß es, dass es bundesweit keine Wahlmöglichkeit zwischen den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna geben werde.[229] In Berlin gab es dagegen im Winter 2020 für priorisierte Menschen unter 65 Jahren eine Wahlfreiheit. Nachdem im Impfzentrum Tegel Tausende Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca liegenblieben, betonte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am 17. Februar 2021, dass die Wahlfreiheit vielleicht ein Fehler war.

    In der Übergangszeit zwischen der Phase des allgemeinen Impfstoffmangels und dem „Ende der Impfserie“ gab es in Deutschland regional unterschiedliche Situationen. In einigen Regionen gab es bei den Impfzentren bereits Anfang Juli 2021 keine Wartelisten mehr, andere mussten diese erst noch abarbeiten. Zugleich gab es an vielen Orten die Möglichkeit, kurzfristig einen Impfstoff der eigenen Wahl zu erhalten. Da Deutschland im Sommer 2021 relativ viele mRNA-Impfstoffe erhielt, wurden auch für diejenigen die Wartezeiten kürzer, die nicht mit Vektor-Vakzinen geimpft werden wollen. In einigen Impfzentren wurde nur noch dann das Vakzin von AstraZeneca verabreicht, wenn sich die Impfwilligen ausdrücklich für dieses entschieden hatten.[230]

    Vektorimpfstoff AZD1222 von AstraZeneca

    Mitte Februar 2021 sind bei einer Sonderimpfung für medizinisches Personal im Saarland 54 Prozent der 200 angemeldeten Personen nicht erschienen.[231] Zu diesem Zeitpunkt bestanden Vorbehalte gegen den Impfstoff von AstraZeneca wegen fehlender Daten, vermuteter geringerer Wirksamkeit und häufigeren Nebenwirkungen.[232]

    Die Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim bezeichnete die Kritik am Impfstoff von AstraZeneca als besonders bedenkliches Beispiel für unsaubere und irreführende Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse in den Medien: „Hier fördern Medien Vorbehalte, die Gesundheit und Gesellschaft schaden.“[233] Der Virologe Christian Drosten erklärte, bei AZD1222 würden im Gegensatz zu anderen Impfstoffen neue Forschungsergebnisse besonders transparent und schnell publiziert. Dies führe dazu, dass in der Öffentlichkeit laufend unfertige Teilergebnisse in eine negative Diskussion münden. Wenn man nicht nur Einzelergebnisse, sondern das gesamte Bild in den Blick nehme, sei der Impfstoff hochwirksam und sicher.[234]

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder plädierte Ende Februar 2021 angesichts des Umfangs der ungenutzten Dosen dafür, den Impfstoff von AstraZeneca auf freiwilliger Basis für alle freizugeben.[235]

    Mitteilung vom 16. März 2021

    Am 3. März 2021 empfahl die Ständige Impfkommission, den Impfstoff von AstraZeneca in allen Altersgruppen einzusetzen. Der Abstand zwischen der Erst- und der Zweitimpfung solle möglichst 12 Wochen betragen. Die Empfehlung beruhe auf einer Analyse und Bewertung neuer Studiendaten.[236]

    In zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung mit AZD1222 wurden bis 15. März 2021 in Deutschland bei sieben Geimpften Sinusvenenthrombosen und Thrombozytopenien beobachtet. Bis zur Klärung, ob ein Zusammenhang mit den Impfungen bestehen könnte, setzten mehrere europäische Länder, darunter am 16. März 2021 auch Deutschland, die Impfungen vorübergehend aus.[237][238] Bis 29. April 2021 traten in Deutschland ca. 60 Fälle von Sinus- und Hirnvenenthrombosen nach dem Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca auf. Sieben Frauen und sechs Männer starben.[239][240][241]

    Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur am 18. März 2021 erklärt hatte, der Nutzen des Impfstoffs überwiege die Risiken, wurden die Impfungen, ergänzt durch einen zusätzlichen Hinweis, wieder aufgenommen.[242]

    Am 30. März 2021 beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, dass Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca künftig nur noch bei Personen ab 60 Jahren stattfinden sollen.[243][244] Am 1. April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission, Personen unter 60 Jahren, die bereits eine erste AstraZeneca-Impfung bekamen, zwölf Wochen später einen mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Der Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffs unterhalb dieser Altersschwelle bleibe jedoch, soweit sich ein Impfkandidat über mögliche Risiken bewusst ist, bei individueller Risikoanalyse und nach sorgfältiger ärztlicher Aufklärung weiterhin möglich.[245][246][247]

    Am 21. April 2021 wurde berichtet, dass aufgrund der Sorge vieler Ärzte, die Haftung für etwaige Impfschäden übernehmen zu müssen, die Empfehlung der Ständigen Impfkommission geändert wurde.[246][247] Danach kann der Impfstoff von AstraZeneca unter 60-Jährigen nach ärztlicher Aufklärung verabreicht werden. Die Änderung entspreche einem Wunsch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und soll mehr Rechtssicherheit schaffen.[248][249] Am 23. April 2021 wurde das neue Aufklärungsmerkblatt veröffentlicht.[250][251] Anfang Mai 2021 erklärte das Gesundheitsministerium des Saarlands, dass das Land die Haftung für eine AstraZeneca-Impfung auch bei Personen unter 60 Jahren übernehmen werde, wenn die Impfung nach vorangegangener ärztlicher Aufklärung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.[252] Nach dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ vom 4. Mai 2021 soll das Infektionsschutzgesetz des Bundes dahingehend geändert werden, „dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei gesundheitlichen Schädigungen durch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gilt“.[253] Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) würde dies dazu führen, dass Ärzte bei der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca kein Haftungsrisiko mehr tragen, weil die Geimpften einen Versorgungsanspruch gegen den Staat hätten.[254]

    Am 16. April 2021 erklärte Oliver Funken, Vorsitzender des Hausärzteverbands Nordrhein-Westfalen, dass etwa 30 Prozent der Patienten in nordrhein-westfälischen Arztpraxen den Vektor-Impfstoff von AstraZeneca ablehnten.[255] Zu diesem Zeitpunkt warnten Epidemiologen aber davor, dass ein kurzfristiger Rücktritt von einer Impfung oder das unangekündigte Versäumen des Impftermins das Impftempo drossele und Jüngeren die Chance einer zeitnahen Impfung nehme. Auch mindere sich die Wahrscheinlichkeit, eine Herdenimmunität erreichen zu können. Ärzte begannen, für Impfungen mit AstraZeneca zu werben. Einige forderten, dass diejenigen, die AstraZeneca ablehnen, sich mit einem Platz ganz hinten in der Warteliste abfinden müssen.[256] Bereits im Februar 2021 hatte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller erklärt, dass einer, der den Impfstoff von AstraZeneca ablehnt, damit „vorerst seine Chance vertan hat“. Dieser werde dann anderen angeboten.[257][258]

    Die mögliche „Abschreckungswirkung“ nahm naturgemäß dadurch ab, dass die Wartelisten kürzer wurden. Bereits am 2. Juli 2021 teilte z. B. der niedersächsische Landkreis Osnabrück mit, dass die Wartelisten für seine zwei Impfzentren leer seien. Er verfügte über 600 Dosen des Impfstoffs von Biontech/Pfizer, die er am 4. Juli 2021 in einem Zelt auf dem Marktplatz von Bramsche verimpfen ließ.[259] An der Aktion konnte jeder Bewohner des Landkreises, der mindestens 12 Jahre alt war, unangemeldet teilnehmen. Viele Teilnehmer hatten zuvor von ihrem behandelnden Arzt erfahren, dass sie bei der in Kürze anstehenden Zweitimpfung wieder mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden sollten.[260]

    Um den Anreiz für eine Impfung mit AZD1222 von AstraZeneca zu erhöhen, ermöglichten Bund und Länder im Mai 2021, den Impfabstand auf vier Wochen zu verkürzen. Dies wurde vielfach wegen der dann − nach bisheriger Studienlage[261] − verminderten Wirksamkeit der Impfung kritisiert.[262] Forscher der Universität Greifswald, die den Mechanismus der Impfstoff-induzierten Thrombozytopenie (VITT) aufdeckten, sehen darin ein gewisses Risiko. Es bestehe die Möglichkeit, dass Menschen nach der ersten Impfung unbemerkt spezielle PF4-Antikörper bilden, ohne dass diese bei der ersten Impfung schon Blutplättchen aktivieren konnten. Bei einer zu frühen zweiten Impfung hätten die Betroffenen unter Umständen noch solche PF4-Antikörper in ihrem Blutkreislauf.[263]

    Ende Mai 2021 veröffentlichten Forscher der Universitätsmedizin Ulm eine Analyse der Zusammensetzung der Chargen ABV4678, ABV5811 und ABV7764 des Impfstoffs AZD1222 von AstraZeneca. Neben Proteinen des Vektorvirus fanden die Forscher dabei auch Mengen menschlicher Proteine sowie regulatorischer viraler Proteine, die nicht Teil des eigentlichen Impfstoffs sind. So bestand bei der Charge ABV5811 etwa zwei Drittel der Proteinmenge aus Verunreinigungen, bei den anderen beiden Chargen war es etwa die Hälfte. Bedenklich seien insbesondere die gefundenen Hitzeschockproteine, welche Entzündungsreaktionen verstärken und möglicherweise auch Autoimmunreaktionen hervorrufen könnten. Die Forscher forderten, die Reinheit des Impfstoffs zu verbessern und den Herstellungsprozess und die Qualitätskontrolle zu optimieren.[264][265] Aus Kreisen des Pharmaunternehmens wurde die Kritik zurückgewiesen und erklärt, man arbeite bereits zu den höchstmöglichen Standards.[266]

    Neben der sehr seltenen aber lebensgefährlichen Komplikation der VITT (Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenie) trat bei AZD1222 (ebenso wie beim Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson) in sehr seltenen Fällen das lebensgefährliche Kapillarlecksyndrom sowie das Guillain-Barré-Syndrom auf.[267]

    Impfstoff von Curevac

    CVnCoV von Curevac ist ein mRNA-Impfstoff in Entwicklung. Bereits aus der Phase-I-Studie, die am 9. November 2020 auf medRxiv ohne Peer-Review veröffentlicht wurde, war zu entnehmen, dass der Impfstoff schon bei einer Dosis von 12 µg so starke Nebenwirkungen hat, dass die Dosis darüber hinaus nicht mehr gesteigert werden kann.[268] Dies bestätigte der Leiter der Impfstudie Peter Kremsner am 17. Juni 2021: „Zwölf Mikrogramm war schon ziemlich unverträglich. Für mich ist das die Erklärung Nummer eins, die die Wirksamkeitsdaten bedingt, die jetzt halt unter 50 Prozent sind.“[269] Zugleich war die Antikörperantwort nur im Bereich wie bei einer überstandenen natürlichen Infektion und damit um den Faktor 2 bis 5 niedriger als bei mRNA-1273 von Moderna und Tozinameran von Biontech.[270] Am 16. Juni 2021 teilte Curevac in einer Börsen-Pflichtmitteilung mit, dass die Zwischenanalyse der Phase-2b/3-Studie die vorgegebenen Ziele nicht erfüllt habe. Es bestehe nur eine „vorläufige Wirksamkeit von 47 Prozent gegen eine Covid-19-Erkrankung jeglichen Schweregrades“.[271]

    Impfstoff von Novavax

    Der Impfstoff NVX-CoV2373 von Novavax zeigte nach einer Ende Juni veröffentlichten Studie eine hohe Sicherheit und Wirksamkeit.[272] Er ist als Protein-Impfstoff der einzige von der EU bestellte Impfstoff, welcher auf bereits bekanntem Wirkmechanismus basiert.[273][274] Allerdings wurde der Zulassungsantrag in den USA und Europa verschoben.[275][276]

    Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung

    Während die Deutsche Gesellschaft für Immunologie und das Vereinigte Königreich darauf setzten, Zweitimpfungen notfalls hinauszuschieben, lehnte die US-amerikanische FDA dies unter Verweis auf mögliche Resistenzen ab.[56] Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur pochte auf die Einhaltung des maximalen Abstands von 42 Tagen zwischen den beiden für einen vollständigen Impfschutz notwendigen Dosen.[277] Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) machte Anfang Januar 2021 deutlich, dass sie eine Ausdehnung des Impfintervalls nicht befürwortet. Dabei berücksichtigte sie auch die Frage, wann Sicherheit besteht, wie lange der Impfschutz anhält und mit welchen Folgen Mutationen des Coronavirus einhergehen könnten. Die STIKO empfahl, beide Impfungen mit einem Mindestabstand von 21/28 und 42 Tagen vorzunehmen.[61] Bis Mitte März 2021 stellten daraufhin nahezu alle Bundesländer auf das maximale Impfintervall von sechs Wochen (Biontech/Pfizer und Moderna) bzw. zwölf Wochen (AstraZeneca) um.[278]

    Karl Lauterbach plädierte dafür, bei den Impfstoffen von Biontech und Moderna das Impfintervall auf 12 Wochen zu strecken, um mehr Menschen zumindest einmal impfen zu können. Schon durch die erste Impfung könnten schwere Verläufe vermieden und die Zahl der Superüberträger reduziert werden.[279] Auch die Deutsche Gesellschaft für Immunologie wiederholte ihren Appell zur Streckung des Impfintervalls.[280] Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, zeigte sich dagegen aufgrund einer nicht ausreichenden Datenlage nicht überzeugt.[281]

    Gegen die Delta-Variante B.1.617.2, die sich in Indien im Mai 2021 gegenüber den anderen Varianten massiv durchsetzte, ist die einmalige Impfung weniger wirksam als bei der in Europa zur gleichen Zeit noch vorherrschenden Variante B.1.1.7.[282] Dies veranlasste Großbritannien und Nordirland dazu, das Impfintervall für über 50-Jährige von 12 Wochen auf 8 Wochen zu verkürzen.[283] Kritisch beurteilt wurde vor allem die Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, es werde bis zum Ende des Sommers gelingen, allen Impfwilligen in Deutschland ein Impfangebot zu machen.

    Aktuelle Empfehlung der STIKO zum Impfintervall (Stand 1. Juli 2021)[284]
    • Biontech-Impfstoff: 3 bis 6 Wochen
    • Moderna-Impfstoff: 4 bis 6 Wochen
    • AstraZeneca-Impfstoff (homologe Impfung): 9 bis 12 Wochen
    • heterologe Impfung (erst AstraZeneca, dann Biontech oder Moderna): ab 4 Wochen

    Diese Empfehlungen ermöglichen nun kürzere Abstände zwischen den Impfungen auch in Impfzentren, die sich bisher an die herkömmliche Empfehlung (bei Biontech und Moderna 6 Wochen, bei AstraZeneca 12 Wochen und bei der heterologen Impfung 9 bis 12 Wochen) gehalten haben. Jedoch wurde in einer im Juli 2021 veröffentlichten britischen Studie festgestellt, dass durch den in Großbritannien praktizierten längeren Impfintervall bei Biontech deutlich mehr neutralisierende Antikörper gebildet werden.[285]

    Impfstoffwahl nach einer Erstimpfung mit AZD1222

    Die heterologe Impfung (sog. Kreuzimpfung) mit Vakzinen von AstraZeneca und Biontech hat sich nach einer Studie der Berliner Charité als sicher und im Hinblick auf die Antikörpermenge als sehr wirksam erwiesen, teils sogar wirksamer als zweimal Biontech und wesentlich wirksamer als zweimal AstraZeneca.[286] Die Studie CombivaxS aus Spanien mit 663 Probanden zeigte ebenfalls, dass durch die Zweitimpfung mit einer Dosis Tozinameran von Biontech die Antikörpermenge viel stärker gesteigert wird als mit einer zweiten Impfdosis AZD1222 von AstraZeneca und die Antikörperantwort das Niveau einer homologen Impfung mit Tozinameran oder mRNA-1273 erreicht.[287] Bei einem Impfabstand von nur 28 Tagen kommt es bei der Kreuzimpfung aber zu stärkeren Impfreaktionen.[288]

    Beim Vorteil der Steigerung der Antikörperantwort ist jedoch zu bedenken, dass in einer Studie bei Menschen über 80 Jahren (homologe Impfung mit 2 x Tozinameran) 11 bis 12 Wochen nach der Zweitimpfung ein Abfall der Antikörperspiegel um den Faktor 2,6 festgestellt wurde.[289][290]

    Seit 1. April 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission Personen unter 60 Jahren wegen des Risikos von Sinusthrombosen als Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff.[291] Die mit AZD1222 von AstraZeneca Erstgeimpften können wählen, ob sie bei der Zweitimpfung wieder mit diesem oder einem mRNA-Impfstoff geimpft werden wollen. Nach Aussage des Präsidenten des Impfstoffexpertenteams der Europäischen Arzneimittel-Agentur, Marco Cavaleri, gab es in Großbritannien bei der Zweitimpfung bislang keine Sinusthrombosen. Jedoch sei die Datenbasis (Stand Mitte Juni 2021) noch gering. Andererseits erklärte er, dass der Impfstoff von AstraZeneca besser gar nicht eingesetzt worden wäre, und gab auch zu bedenken, dass die Wirksamkeit nach der ersten Dosis zwar besser, nach der zweiten Dosis aber schlechter ist, insbesondere in ihrer Wirksamkeit gegen die Beta-Variante und die in Großbritannien zunehmende Delta-Variante.[292]

    Anfang Mai 2021 verständigten sich Bund und Länder darauf, das Intervall für die Zweitimpfung mit dem AstraZeneca-Vakzin von 9 bis 12 Wochen auf 4 Wochen zu verkürzen.[293] Diese Entscheidung wurde von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigt.[294] Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfahl dagegen weiterhin, bei einem Abstand von zwölf Wochen zwischen den beiden AstraZeneca-Impfungen zu bleiben. Es habe sich gezeigt, dass bei der Impfung mit diesem Vakzin die Schutzwirkung nach zwei Impfstoffdosen bei einer Verlängerung des Impfabstands von sechs auf zwölf Wochen deutlich zunehme. An den Empfehlungen der STIKO orientierten sich auch impfende Ärzte und Impfzentren. Experten der Berliner Charité sahen den Vorschlag aus virologischer Sicht mit Skepsis. Die STIKO empfahl auch dann einen Abstand von zwölf Wochen, wenn der zweite Impfstoff nicht mehr der von AstraZeneca, sondern ein mRNA-Impfstoff wie Biontech oder Moderna ist.[295]

    Am 1. Juli 2021 änderte die STIKO ihre Empfehlung für mit dem AstraZeneca-Vakzin Erstgeimpfte. Unabhängig vom Alter sollen nun alle Menschen, die damit einmal geimpft wurden, bei der Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff erhalten. Der Abstand zwischen Erstimpfung (mit AstraZeneca-Vakzin) und Zweitimpfung (mit mRNA-Impfstoff) solle nicht mehr 9 bis 12 Wochen, sondern nur noch „mindestens vier Wochen betragen“.[296] Die Empfehlung einer Kreuzimpfung würde den Anteil derjenigen, die mit Hinweis auf die geänderten Empfehlungen darauf bestehen, bei ihrer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff geimpft zu werden, erhöhen.[297] Viele mit dem Vakzin von AstraZeneca Erstgeimpfte versuchten daher, an eine Zweitimpfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer zu kommen.[298]

    Kreuzimpfungen wurden von Malta bei der Einreise zunächst (Stand Anfang Juli 2021) ganz allgemein nicht als vollständiger Impfschutz anerkannt.[299] Derzeit (Stand 9. August 2021) erkennt auch Malta eine Kreuzimpfung an, wenn die verwendeten, unterschiedlichen Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen sind.[300]

    Reaktion auf „Escape-Mutationen“

    Bereits im Februar 2021 wurde befürchtet, dass durch Mutationen im Spike-Gen von SARS-CoV-2 die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen neue Varianten reduziert sein könnte, Reinfektionen wahrscheinlicher werden[301][302] und es zu einer dritten Corona-Welle kommt.[303] Die Bundesregierung wies Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol als Virus-Mutationsgebiete aus und erließ Einreisebeschränkungen.[304]

    Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson

    Nach einem Bericht vom 2. Juli 2021 teilte Johnson & Johnson am Vortag mit, dass sein Impfstoff Ad26.COV2.S auch gegen die besonders ansteckende Delta-Variante B.1.617.2 wirkt. Die Immunreaktion halte mindestens acht Monate an. Das US-Unternehmen habe zwei Studien zitiert, die auf dem Preprint-Server bioRxiv veröffentlicht, jedoch noch nicht extern begutachtet worden seien. Bei einer der Untersuchungen handele es sich um eine Analyse der Blutproben von acht Teilnehmern der Phase-III-Impfstudie ENSEMBLE, die von Wissenschaftlern von Johnson & Johnson selbst durchgeführt worden sei. Diese zeige, dass die Einmalimpfung zu einer neutralisierenden Antikörperantwort gegen die Delta-Variante führt, die sogar die Antikörperantwort gegen die Beta-Variante B.1.351 übertreffe. In der ENSEMBLE-Studie habe der Impfstoff von Johnson & Johnson eine Wirksamkeit von 85 Prozent gegen schwere Erkrankungen gezeigt und sowohl das Hospitalisierungs- als auch Sterberisiko gesenkt.

    Bei der zweiten Untersuchung, die am Beth Israel Deaconess Medical Center durchgeführt wurde, handele es sich um eine Substudie der Phase-I/IIa-Impfstudie von Johnson & Johnson. Die Autoren um Dan Barouch hätten bei 20 Probanden beobachtet, dass die humorale und zelluläre Immunantwort mindestens acht Monate anhält. Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass die Einmalimpfung zur Bildung neutralisierender Antikörper gegen eine ganze Reihe von SARS-CoV-2-Varianten führte. Die Immunantwort habe mit der Zeit sogar zugenommen. Nach acht Monaten habe der neutralisierende Titer über dem durchschnittlichen Wert am Tag 29 gelegen.

    Zu den neutralisierten Varianten gehörten neben Delta auch Beta (B.1.351), Gamma (P.1), Alpha (B.1.1.7), Kappa (B.1.617.1), Epsilon (B.1.429) und D614G sowie der (weitgehend) ursprüngliche SARS-CoV-2-Stamm WA1/2020. Die Titer der neutralisierenden Antikörper sind drei Monate nach der Impfung i.d.R. deutlich geringer als z. B. beim mRNA-Impfstoff Tozinameran,[305] sie bleiben aber dafür lange stabil.[306][307]

    Die Delta-Variante werde sich schon bis Ende August 2021 in 90 Prozent aller Corona-Fälle in der EU durchsetzen. In Deutschland steige ihr Anteil an SARS-CoV-2-Infektionen (Stand Anfang Juli 2021) stark an und soll laut Robert Koch-Institut in Kürze bei 50 Prozent liegen.[308]

    Nach dem Stand vom 16. August 2021 bestehen Bedenken, dass eine Einmalimpfung mit Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson ausreicht. Es werde auch dafür eine zweite Dosis empfohlen, schon wegen der Gefahren der Delta-Variante. Ad26.COV2.S habe laut Robert Koch-Institut (RKI) eine Schutzwirkung von rund 65 Prozent, während die mRNA-Vakzine von Moderna und Biontech einen Schutz [gegen die Alpha-Variante, Anm.] zwischen 80 und 95 Prozent böten. Stephan Borte, Immunologe am Klinikum St. Georg Leipzig, erläuterte dazu: „Das Immunsystem reagiert auf Eindringlinge entweder mit einer Tolerierung oder mit einer spezifischen Immunantwort, um gefährliche Eindringlinge unschädlich zu machen. Dafür braucht es Wiederholung, also mehrmalige Konfrontation mit dem Gegner. Ohne eine Erinnerung an den Eindringling entwickelt das Immunsystem keine oder nur wenige schützende Antikörper, da es eine erneute Konfrontation ausschließt.“ Als Abhilfe werden Auffrischungs- oder Kreuzimpfungen in den Blick genommen.[309]

    Auch eine im Juli 2021 als Preprint veröffentlichte Laborstudie, die die Neutralisierungswirkung der Antikörper von Blutproben von Rekonvaleszenten und mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer-, Moderna- und Johnson & Johnson Geimpften bei mehreren SARS-CoV-2 Virusvarianten verglich, kam zu dem Ergebnis, dass die einmalige Impfung mit Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson hinsichtlich der Antikörper weniger wirksam als die zweimalige Impfung mit den mRNA-Vakzinen von Biontech/Pfizer oder Moderna ist.[305] Die Studienautoren regten an, dass die mit Ad26.COV2.S Geimpften eine zweite Impfung mit den Impfstoffen von Johnson & Johnson, Biontech/Pfizer oder Moderna erhalten sollten.[310]

    Neben der sehr seltenen aber lebensgefährlichen Komplikation der VITT (Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenie) trat bei Ad26.COV2.S (ebenso wie beim Vektorimpfstoff AZD1222 von AstraZeneca) in sehr seltenen Fällen das lebensgefährliche Kapillarlecksyndrom sowie das Guillain-Barré-Syndrom auf.[311] Johnson & Johnson warnte im Juli 2021, dass eine Impfung mit Ad26.COV2.S kontraindiziert ist, wenn jemand das Kapillarlecksyndrom früher hatte.[312]

    Vektorimpfstoff Sputnik V

    Der Impfstoff Sputnik V wurde von der Europäischen Arzneimittel-Kommission (EMA) noch nicht zugelassen und wird bisher nur in wenigen EU-Staaten verimpft. Sputnik V ist in Deutschland und auch im Ausland Gegenstand unterschiedlicher Kontroversen.[313][314] Nach einem Artikel der Fachzeitschrift nature hat sich der Impfstoff im weltweiten Einsatz allerdings bisher als sicher und wirksam erwiesen.[315] Menschen, die sich in Russland mit Sputnik V haben impfen lassen, gelten in Deutschland aber wegen der fehlenden EU-Zulassung als „ungeimpft“, ebenso wie auch Menschen, die mit dem chinesischen Impfstoff SinoVac oder einem der beiden kubanischen Impfstoffe Abdala und Soberana-2 geimpft wurden.[316]

    Nachlassende Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs

    Im Juli 2021 wurden Daten aus Israel zur nachlassenden Wirksamkeit des Impfstoffs Tozinameran (BioNTech/Pfizer) in Deutschland diskutiert.[317][318][319][320] Die israelische Regierung kündigte am 29. Juli 2021 an, dass allen Personen über 60 Jahren ab sofort eine Drittimpfung angeboten und empfohlen wird, wenn die Zweitimpfung mit Tozinameran bereits mindestens fünf Monate zurückliegt.[321] Durch die dritte Impfung ist die Effektivität nach einer ersten Analyse im August 2021 bei den über 60-jährigen auf 86 Prozent gestiegen.[322] Am 12. August 2021 erklärte die israelische Regierung, dass nun auch alle Personen in medizinischen Berufen und in der Allgemeinbevölkerung alle Personen über 50 Jahren eine dritte Impfung erhalten sollen.[323] Am 19. August 2021 erfolgte die entsprechende Ausweitung auf alle Personen über 40 Jahren.[324]

    Eine im August 2021 als Preprint veröffentlichte Studie der Mayo Clinic bestätigte die israelischen Ergebnisse über den Rückgang der Effektivität des Impfstoffs Tozinameran (BioNTech/Pfizer), aber auch der des Impfstoffs mRNA-1273 (Moderna).[325][326] Über den gesamten Beobachtungszeitraum von Januar bis Juli 2021 hinweg betrachtet lag beim Biontech-Impfstoff die Wirksamkeit gegen eine Infektion bei 76 Prozent und gegen eine Hospitalisierung (Krankenhauseinweisung) bei 85 Prozent. Beim Moderna-Impfstoff lag die Wirksamkeit gegen eine Infektion bei 86 Prozent und gegen eine Hospitalisierung bei 91,6 Prozent. Betrachtet man dagegen den Juli 2021 allein, so ging die Wirksamkeit beider Impfstoffe zurück, besonders stark jedoch die von Tozinameran: Die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs gegen eine Infektion lag nur noch bei 42 Prozent, gegen eine Hospitalisierung bei 75 Prozent. Die Wirksamkeit des Moderna-Impfstoffs gegen eine Infektion ging auf 76 Prozent und gegen eine Hospitalisierung auf 81 Prozent zurück. Die verglichenen Kohorten waren dabei u. a. bezüglich Alter, Geschlecht und Datum der Zweitimpfung angepasst.[327] Der Rückgang der Wirksamkeit bei der Delta-Variante kann dabei ein Zusammenspiel von geringerer Wirksamkeit gegen die Variante an sich und einem allgemeinen Rückgang der Wirksamkeit (d.h. über alle Varianten hinweg) durch den in der Regel größeren zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung sein. Nach einer Kleinstudie des Herstellers sank z. B. der Titer für die neutralisierenden Antikörper gegen den Wildtyp in der Probandengruppe von 18 bis 55 Jahren nach acht Monaten im Vergleich zum Titer 7 Tage nach der Zweitimpfung um den Faktor 6. In einer älteren Probandengruppe war der Rückgang noch stärker.[328]

    In Großbritannien wurde im August 2021 festgestellt, dass die Wirkung der Impfung mit Tozinameran mit der Zeit schneller nachlässt als mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Die Effektivität gegen Infektionen sei nur anfangs um 15 Prozent(punkte) höher als bei der Zweitimpfung mit AZD1222. Erst nach vier bis fünf Monaten sei die Schutzwirkung annähernd gleich.[329]

    Direkte und indirekte Impfpflicht

    Rechtslage und politische Absichten

    Impfungen gegen SARS-CoV-2 sind in Deutschland freiwillig. Impfgegner und Menschen, die sich gegen eine Impfung entscheiden, können nach derzeitiger Rechtslage nicht zu einer Impfung gezwungen werden.[330] Ob eine Impfpflicht, auf welcher Grundlage auch immer, dennoch durchgesetzt werden könnte, ist unklar. Jedenfalls entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 8. April 2021, dass es unter Umständen zulässig sein kann, dass ein Staat in Europa eine Pflicht zur Impfung gegen bestimmte Krankheiten anordnet. Auch eine Geldbuße für den Fall, dass ein Impfpflichtiger seiner Pflicht nicht nachkommt, wäre in entsprechenden Fällen rechtmäßig.[331] Das Infektionsschutzgesetz sieht für den Fall einer Impfpflicht, soweit sie gelten würde, eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vor.[332][333] Im Juni 2020 hatten einzelne Wissenschaftler gefordert, eine Impfpflicht in Betracht zu ziehen, da sonst wegen der (seinerzeit) noch eher geringen Impfbereitschaft nicht genügend Personen zum Aufbau einer Herdenimmunität geimpft werden könnten.[334]

    Ende Juli 2021 stellte das Robert Koch-Institut klar: „Die Vorstellung des Erreichens einer Herdenimmunität im Sinne einer Elimination oder sogar Eradikation des Virus ist jedoch nicht realistisch.“[335] Die Ende Juli 2021 vorherrschende Delta-Variante könne nach einem bestätigten internen Dokument der CDC auch von geimpften Personen weitergegeben werden und sie sei so ansteckend wie Windpocken.[336] Im August 2021 berichtete die Weltgesundheitsorganisation in ihrem wöchentlichen „Epidemiological Update“, bei der Delta-Variante seien geimpfte Personen ähnlich ansteckend wie ungeimpfte.[20]

    Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sprach sich Anfang 2021 für eine Impfpflicht für Pflegekräfte aus, insbesondere falls die Impfbereitschaft unter ihnen nicht steigt.[337] Darauf hin lehnte der Deutsche Ethikrat durch seine Vorsitzende Alena Buyx die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab, wies jedoch darauf hin, dass über eine „bereichsbezogene Impfpflicht“ durchaus nachzudenken sei. Dabei gehe es etwa um Personen, die man nicht anders schützen könne, als dass die Menschen, die sie versorgen, selbst geimpft würden. Bedingung dafür sei, dass „die Impfung dafür sorge, dass die geimpfte Person niemanden mehr anstecken kann“.[338] Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte Mitte Januar 2021: „Ich habe im Bundestag mein Wort gegeben: In dieser Pandemie wird es keine Impfpflicht geben. Und das gilt“. Die Bundesregierung setze auf Argumente, Informationen und Vertrauen in den Impfstoff.[339] Eine Ausnahme bilden Soldaten, die Impfungen gegen übertragbare Krankheiten dulden müssen. Das Verteidigungsministerium prüfe, ob dies auch für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 in Betracht komme.[340]

    Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet lehnte im Juli 2021 sowohl eine Impfpflicht als auch eine Bevorzugung Geimpfter ab, er setze auf Überzeugung und kreative Impfangebote, „freiwillig und mit Anreizen, aber nicht mit Zwang“.[341] Die Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock ließ in einem Interview mit dem Tagesspiegel im Juli 2021 trotz Nachfragen offen, wie sie zu einer Impfpflicht stehe: „Es kann ja nicht sein, dass die Freiheitsrechte aller eingeschränkt werden, weil sich ein Teil nicht impfen lassen will.“[342] Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich Mitte Juli 2021 gegen eine Impfpflicht: „Es gibt keine Absicht, eine solche Pflicht einzuführen“. Sie sprach sich auch gegen eine „indirekte Impfpflicht“ aus, z.B. einer Abkehr von den für die Menschen kostenlosen Bürgertests. RKI-Präsident Lothar Wieler betonte, dass eine Impfpflicht aus wissenschaftlicher Sicht im Juli 2021 nicht zu begründen sei.[343]

    Am 24. August 2021 wurde berichtet, dass der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank-Ulrich Montgomery, sich erstmals für eine Impfpflicht in Deutschland ausgesprochen habe. Er halte sie gerade dann für sinnvoll und vernünftig, wenn sich Menschen in größerem Maße einer Impfung entziehen, wie es derzeit in Deutschland der Fall sei. Daneben habe er die frühzeitige politische Entscheidung kritisiert, eine Impfpflicht „aus Angst vor lautstarken Minderheiten“ nicht einführen zu wollen, die sich schon aus verfassungsrechtlichen Gründen von Anfang an dagegen entschied.[344] Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey würden 52 Prozent der Deutschen eine Impfpflicht befürworten, 43 Prozent seien dagegen. Es gebe mit 65 Prozent bei SPD-Wählern und 62 Prozent bei Unionswählern mehr Zustimmung als mit 55 Prozent bei Wählern der Grünen. Anhänger anderer Parteien hätten sich deutlich skeptischer gezeigt.[345]

    Verfassungsrechtlich sind verpflichtende Impfungen nur in besonderen Fällen zu rechtfertigen. Zwar heißt es in Art. 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, jedoch im selben Absatz weiter: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Die Hürden für eine allgemeine Impfpflicht sind damit sehr hoch, das Stichwort lautet Verhältnismäßigkeit. Wesentlich für eine juristische Beurteilung der Impfpflicht ist daher, ob eine Impfung nur dem Eigennutz dient oder auch der Gesellschaft. Entscheidend ist somit, ob Geimpfte andere anstecken können. Ein Papier der US-Seuchenschutzbehörde CDC aus dem August 2021 deutet an, dass sich durch die Delta-Variante die Wahrscheinlichkeit erhöht habe, dass Geimpfte andere anstecken können.[346] Im Interview mit dem Deutschlandfunk bekräftigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Ende Juli 2021, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde: „Ich vertrete die Auffassung, dass das nicht möglich wäre“. Gleichzeitig erteilte sie auch einer Impfpflicht für Mitarbeitende, beispielsweise im Gesundheitswesen, eine Absage. Ungeimpfte in Pflegeheimen oder den Krankenhäusern könnten stattdessen verpflichtend regelmäßig getestet werden.[347]

    Ab Herbst 2021 wollen einzelne Bundesländer die Quarantäne-Verdienstausfallentschädigung für ungeimpfte Arbeitnehmer, die als Kontaktperson in Quarantäne gehen müssen, entfallen lassen. Als erste Bundesländer sehen dies Baden-Württemberg ab dem 15. September 2021 und Rheinland-Pfalz ab dem 1. Oktober 2021 vor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn befürworte diese Maßnahmen.[348] Karl Lauterbach warnte hingegen, eine solche Regelung könnte – ähnlich wie in den USA – dazu führen, dass erkrankte Menschen „versuchen, so durchzukommen“ und dadurch womöglich andere anstecken oder eine Corona-Erkrankung verschleppen könnten.[349]

    Bund-Länderbeschluss vom 10. August 2021

    Ab dem 23. August 2021 sollen folgende Vorschriften gelten:

    Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner greift künftig die „3G-Regel“. Ungeimpfte müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen, um Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens zu haben. Der 11. Oktober 2021 wurde als Stichtag für das Ende der kostenlosen Tests bestimmt. Dies gilt nicht für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine Impfempfehlung gibt, wie z. B. Schwangere und Minderjährige.

    Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Jugendliche unter 18 Jahren sind ausgenommen, somit auch Schüler. Diese unterliegen im Rahmen verbindlicher schulischer Schutzkonzepte ohnehin regelmäßigen Tests.

    Tests sollen Voraussetzung sein für:

    • den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
    • den Zugang zur Innengastronomie
    • die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
    • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    • die Sportausübung im Innenbereich (z. B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
    • die Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

    Die 3G-Regel kann von den Ländern ganz oder teilweise ausgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen stabil niedrig und ein Anstieg der Infektionszahlen durch Aussetzung der Regel nicht zu erwarten ist. Mindestens alle vier Wochen soll die Erforderlichkeit überprüft werden.

    Für Großveranstaltungen (z. B. Konzerte, Feiern in geschlossenen Räumen, Partys) müssen die Veranstalter Hygienekonzepte vorlegen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern soll eine Begrenzung auf maximal 50 Prozent der Höchstkapazität erfolgen. Mehr als 25.000 Zuschauer sollen nicht zugelassen werden.[350][351]

    Ab dem 28. August 2021 führt Hamburg als erstes Bundesland das 2G-Optionsmodell (sog. „2G-Regel“) ein. Vom Grundsatz her bedeutet diese, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu vorgenannten Innenbereichen erhalten, Ungeimpften jedoch selbst mit einem gültigen PCR- oder Antigen-Schnelltest dieser zu verwehren wäre. Entscheiden sich Veranstalter und Wirte für dieses Modell, entfallen Beschränkungen bei der Gästeanzahl und Abstandsgebote, die Maskenpflicht in Innenräumen bliebe vorerst bestehen. Zwingend sind auch Reservierungsanmeldungen und die strikte Kontrolle der Gäste. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das Hamburger Modell biete Anreize, Ungeimpfte auch mit einem negativen Corona-Test nicht mehr einzulassen. Die Entscheidung bleibe aber den Unternehmern selbst überlassen, die auch weiterhin auf die „3G-Regel“ setzen könnten, dann allerdings mit den Vorschriften, die für diese (nach dem Bund-Länderbeschluss vom 10. August 2021) gelten.[352]

    Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

    Anfang September 2021 wurde ins Gespräch gebracht, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen sollen, wenn es Arbeitsstätten wie Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Kindergärten und Horte, Alten- und Behindertenheime, Flüchtlings- oder Asylbewerberunterkünfte, Gefängnisse sowie Einrichtungen und Unternehmen sind, „bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden“. Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Impfschutzes solle zwar bestehen bleiben, allerdings könne die Information vom Arbeitgeber genutzt werden, um über die Art und Weise einer Beschäftigung oder Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu entscheiden.[353]

    In der voraussichtlich letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode am 7. September 2021 beschloss der Deutsche Bundestag mehrere Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Die Hospitalisierungsrate löst die 7-Tage Inzidenz als Maßstab für künftige Schutzmaßnahmen ab. Als weitere Instrumente sollen die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Impfquote hinzutreten. Zu den Änderungen zählt auch eine künftige Auskunftspflicht von Beschäftigten etwa in Kitas, Schulen sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu ihrem Impf- oder Serostatus. Der Impfstatus soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Allerdings gilt die Regelung nur so lange, wie der Deutsche Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Private Pflegeanbieter würden die Möglichkeit zur Impfabfrage begrüßen, da dies in diesen besonders sensiblen Bereichen ein wichtiger Baustein für anhaltende Sicherheit und einen funktionierenden Infektionsschutz sei, so der Chef des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer.[354]

    Weitere rechtliche und sozialpsychologische Aspekte

    Entscheidung über Impfungen bei Kindern und Jugendlichen

    Bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen ist der Wille der Eltern des zu impfenden Kindes oder Jugendlichen zu respektieren. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbst entscheiden, ob sie geimpft werden wollen. Sofern die Eltern sich nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden soll, gelten laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. März 2021 (AZ 6 UF3/21) die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.[355]

    Freiheitsbeschränkungen

    Zunächst war auch die Frage umstritten, ob von Freiheitsbeschränkungen Abstand genommen werden sollte, die alle Bürger betreffen, wie beispielsweise dem Verbot von Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen. Vielfach wurde die Rückgabe dieser Grundrechte an vollständig Geimpfte und Genesene als „Privilegierung“ bezeichnet. Für Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen, ist schon der Begriff „Privilegien“ falsch. Aus rechtlicher Sicht handele es sich um die Rückgabe von Grundfreiheiten, also den „Normalzustand“. Er betonte, dass das nur gelte, wenn sicher sei, dass vollständig geimpfte Menschen nicht mehr ansteckend seien.[356]

    Zu Beginn der Pandemie war die Rechtslage noch unklar und mit zahlreichen komplexen Fragen verbunden. Das Jahrhundertereignis bedeutete völliges Neuland, das es für Bundes- und Landespolitiker schwierig machte, von Anfang an für jedermann gerechte und nachvollziehbare Maßnahmen zu ergreifen. Bundesaußenminister Heiko Maas regte Anfang 2021 als einer der ersten Politiker in Deutschland an, Geimpften ihre Grundrechte zurückzugeben, etwa dadurch, dass sie früher als der Rest der Bevölkerung Restaurants oder Veranstaltungen wieder besuchen dürfen.[357][358]

    Der Deutsche Ethikrat äußerte sich in seiner Ad-hoc-Stellungnahme vom Februar 2021 zur ethisch und rechtlich schwierigen Frage, ob und inwieweit die mittelbaren Folgen es rechtfertigen, gravierende Beschränkungen der Freiheit (auch) von geimpften Personen aufrechtzuerhalten: Dies sei davon abhängig, inwieweit abschätzbar sei, in welchem Maße Impfungen gegen Covid-19 die Infektiosität der geimpften Personen vermindern. Sofern selbst Kontakte von geimpften Personen untereinander das Virus weiterverbreiten und mittelbar zur Infektion noch nicht geimpfter Personen führen könnten, komme eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht in Betracht.[359] Weiter wies der Ethikrat darauf hin, dass zwischen öffentlichen Maßnahmen und solchen von nichtstaatlicher Seite zu unterscheiden sei. Unternehmen jeglicher Branchen könnten sich grundsätzlich auf Vertragsfreiheit und Privatautonomie berufen. Sobald etwa Restaurants oder Theater wieder öffnen dürfen, sollten diese selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte, Genesene und laufend Getestete bedienen oder einlassen. Daraus ergebe sich keine „Impfpflicht durch die Hintertür“. Eine frühzeitigere Öffnung unter solchen Bedingungen staatlich zu erlauben, sah der Ethikrat dagegen kritisch. Zudem sollte es aus seiner Sicht keine Unterschiede geben, wenn es um die gleichberechtigte Teilnahme an „basalen“ (grundlegenden) sozialen Aktivitäten gehe.[360]

    Das Robert Koch-Institut erklärte im April 2021 noch vor Etablierung der Delta-Variante, dass vollständig Geimpfte ein noch geringeres Risiko hätten, das Virus weiterzugeben, als negativ Getestete. Deshalb sollten beide Gruppen zukünftig gleich behandelt werden.[361] Personen, die entweder (a) vollständig geimpft sind (zwei Wochen nach der 2. Dosis), (b) innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren oder (c) vor über sechs Monaten erkrankt waren und mindestens eine Impfdosis erhalten haben, sollen nicht mehr in häusliche Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zu einem Infizierten hatten. Des Weiteren sollte die Testpflicht bei Reisen weitgehend entfallen sowie Bereiche, in denen verpflichtende Tests vorgesehen sind (z. B. Außengastronomie, Museen), auch ohne negativen Test besucht werden dürfen.[362] Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Wirkung zum 23. April 2021 ergänzt. § 28c IfSG neuer Fassung enthält nun eine Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für „Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“.

    Über mögliche Lockerungen wurde erstmals in der Ministerpräsidentenkonferenz am 26. April 2021 beraten.[363][364][365] Am 4. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)[366][367]. Am 6. Mai 2021 stimmte der Bundestag dieser zu[368], am 7. Mai 2021 der Bundesrat.[369] Die Verordnung wurde am 8. Mai 2021 verkündet[370] und trat am 9. Mai 2021 in Kraft. Sie sieht vor, dass für vollständig Geimpfte und Genesene, bei denen man von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgehe, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten.[370][371] Diese Gruppen dürfen nun das Gleiche tun, was nach Landes- und Bundesrecht auch mit negativem Test möglich ist (§ 3 und § 7 SchAusnahmV). Eine Pflicht zur Quarantäne gilt für sie ebenfalls nicht mehr, es sei denn, es würde sich um Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten handeln oder nach Kontakt mit einer an einer besorgniserregenden Virusvariante erkrankten Person.[370] Maskenpflicht und Abstandsgebote bleiben allerdings auch für diese Gruppen vorerst aufrechterhalten.[370]

    Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, hält es ebenfalls für vertretbar, Geimpfte, negativ Getestete und Immunisierte nicht weiter als nötig in ihren Freiheitsrechten einzuschränken. Das Führen einer bloßen „Neiddebatte“ würde den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Auswirkungen nicht gerecht, da Geimpfte noch nicht geschützte Menschen vermutlich nicht oder kaum gefährden.[372]

    Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags veröffentlichten im Januar 2021 eine Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen. Die WD äußerten die Auffassung, dass unter der Voraussetzung, dass zukünftig wissenschaftlich gesichert festgestellt würde, dass Geimpfte nicht mehr infektiös seien, gegenüber Geimpften „wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können“.[373] Zudem stellten sie fest: „Solange jedoch nicht feststeht, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind oder sofern sich herausstellen sollte, dass sie es sind, fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen“.[374] An die Voraussetzungen für eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften seien hohe Anforderungen zu stellen, soweit Maßnahmen betroffen sind, „die einen massiven Eingriff in ein Freiheitsgrundrecht bedeuten, wie bspw. ein berufliches Tätigkeitsverbot“.[375] Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr werfe hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf.[373]

    Mitte des Jahres 2021 verdichtete sich die Erkenntnis, dass auch Geimpfte weiterhin andere Menschen infizieren können. Ungeimpfte Haushaltsangehörige seien indirekt zu 40–60 %[376] vor Ansteckung geschützt, so noch das Fazit vor Verbreitung der ansteckenderen Delta-Variante.[377][378] Die Ende Juli 2021 vorherrschende Delta-Variante könne hingegen auch von geimpften Personen weitergegeben werden, sie sei so ansteckend wie Windpocken.[379] Die Weltgesundheitsorganisation bestätigte in ihrem wöchentlichen „Epidemiological Update“ im August 2021, bei der Delta-Variante seien geimpfte Personen ähnlich ansteckend wie ungeimpfte.[20]

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußerte Ende August 2021 verfassungsrechtliche Bedenken, Freiheiten nur Geimpften und Genesenen zu gewähren: „Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein. Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.“[380]

    Angekündigtes und tatsächliches Impfverhalten

    Erste Umfragen zur Bereitschaft erwachsener Einwohner Deutschlands, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, wurden im Dezember 2020 durchgeführt.[381][382] Weitere Umfragen fanden zu Beginn des Jahres 2021 statt.[383] Die Frage, wer sich sicher impfen lassen wird, ließ sich jedoch bei diesen Umfragen noch nicht belastbar beantworten, zumal im Dezember 2020 noch gar keine Impfmöglichkeit bestand. Noch im Februar 2021 konnten sich Nicht-Priorisierte nicht einmal auf eine Warteliste setzen lassen, um so ihre Impfbereitschaft zu signalisieren.

    Aussagen über die tatsächliche Zahl der Menschen, die ohne Impfpflicht geimpft werden können, sind erst möglich, wenn feststeht,

    • wie viele Personen einen vereinbarten Impftermin versäumen. Der Tagesspiegel fand bei einer Umfrage unter Gesundheitsämtern im Juni 2021 heraus, dass es relativ viele „Impfschwänzer“ gibt, d. h. Menschen, die ohne Abmeldung einen vereinbarten Impftermin versäumen. In einem Impfzentrum in Mecklenburg-Vorpommern habe die Quote sogar 40 Prozent betragen.[384] Es müsse sozusagen in Form einer Gegenrechnung geprüft werden, wie viele Personen von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, sich spontan für eine Impfung zu entscheiden, wenn sie – nach Abarbeitung der Wartelisten – die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen;
    • wie sich das Vertrauen darauf entwickelt, dass Wissenschaftler und Ärzte richtige Empfehlungen geben. Die vom COVID-19-Snapshot-Monitoring (COSMO), einem Projekt der Universität Erfurt zur Erforschung der Befindlichkeit und der Mentalität der Menschen in Deutschland während der COVID-19-Pandemie, gestellte Vorgabe zum Faktor „Vertrauen“ lautet: „Ich habe vollstes Vertrauen, dass die Impfungen gegen COVID-19 sicher sein werden.“[385] Die Ablehnung von AstraZeneca durch viele an sich Impfwillige zeigt, dass dieses Vertrauen leicht verloren gehen kann. Da Befragungsergebnisse zum Aspekt „Vertrauen“ sich stets auf noch nicht Geimpfte beziehen, sind rückläufige Quoten beim Faktor „Vertrauen“ nicht ausreichend aussagekräftig;
    • ob es eine Entscheidung gibt, neben Jugendlichen und Kindern ab zwölf Jahren auch jüngere Kinder in die Impfkampagne einzubeziehen. Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, hält Impfquoten von 85 Prozent und mehr für „schwer zu erreichen […], solange es für Kinder unter 12 Jahren keinen zugelassenen Impfstoff und für alle unter 18 Jahren keine allgemeine Impfempfehlung gibt“.[386]
    COSMO-Studie – Ungeimpfte (Welle 50 Ende August 2021)[387]
    • Impfbereitschaft (1–Auf keinen Fall / 7–Auf jeden Fall)
    Confidence – Ich habe vollstes Vertrauen in die Sicherheit
    Calculation – Ich wäge sorgfältig Nutzen und Risiken ab
       (1–Stimme gar nicht zu / 7–Stimme voll zu)

    Laut des Projekts COSMO lässt sich der Mangel an Bereitschaft, sich impfen zu lassen, auf die „5 C“ genannten fünf Faktoren zurückführen:[388]

    • Confidence (Vertrauen): mangelndes Vertrauen in die Wirksamkeit oder Sicherheit von Impfungen, das Gesundheitssystem und die Motive der Entscheidungsträger;
    • Complacency (Risikowahrnehmung): als niedrig wahrgenommenes Risiko, durch die Infektion schwer zu erkranken;
    • Constraints (Barrieren in der Ausführung), auch Convenience: Ausmaß wahrgenommener struktureller Hürden wie Stress, Zeitnot oder Aufwand;
    • Calculation (Berechnung): Ausmaß aktiver Informationssuche und bewusster Evaluation von Nutzen und Risiken von Impfungen, die aber zur Dominanz von Falschinformationen führten;
    • Collective Responsibility (Verantwortungsgefühl für die Gemeinschaft): geringe Bereitschaft, sich zum Schutz Dritter impfen zu lassen.[389]

    Als wichtigste konkrete Gründe dafür, dass Menschen in Deutschland zögern, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, führte „Spiegel Online“ im Juli 2021 an:

    • die Sorge vor Nebenwirkungen der Impfung;
    • die Vorstellung, man solle an einem „Gen-Experiment“ teilnehmen, sowie
    • die Haltung, es reiche, wenn andere sich impfen lassen.[390]

    Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die den Stand etwa Mitte Mai 2021 abbildet, ist die Impfbereitschaft bei Bürgern über 18 Jahren auf fast 75 Prozent gestiegen. Der Anteil der Unentschlossenen sank von 16 auf 11 Prozent.[391] Eine Umfrage des Projekts „COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland“ (COVIMO) des Robert Koch-Instituts ergab am 29. Juni 2021, dass der Anteil derjenigen noch ungeimpften Erwachsenen in Deutschland, die bereit seien, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, 88 Prozent betrage. 9,9 Prozent seien entschlossen, sich nicht impfen zu lassen.[392]

    Verzicht auf notwendige Zweitimpfungen

    Nur bei Impfungen mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson ist eine Zweitimpfung nicht nötig.[393] Mit diesem Vakzin Geimpfte erhalten bereits zwei Wochen nach ihrer Einmalimpfung die Zuweisung des Status eines „vollständig Geimpften“.

    Um in Deutschland diesen Status zu erlangen, der in vielen Situationen mit einer (Teil-)Rückgabe von Grundrechten verbunden ist, die während der Pandemie eingeschränkt wurden, müssen alle, die mit einem anderen Vakzin als dem von Johnson & Johnson geimpft wurden, sich ein zweites Mal impfen lassen. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil eine einzige Impfung nur unzureichend vor dem SARS-CoV-2-Erreger schützt. Allerdings verzichten (nicht nur) in Deutschland viele auf die Wahrnehmung eines zweiten Impftermins.

    Das unangekündigte Nichterscheinen zu einem vereinbarten Impftermin kann zu massiven Problemen führen: Die geplante Zahl an Impfungen an dem betreffenden Tag kann nicht eingehalten werden, das Impftempo sinkt und nicht verimpfte Vakzine können verderben. Ein System von „Impfspringern“ (d. h. Personen, die sofort als Ersatz zur Verfügung stehen, wenn in einem Impfzentrum oder einer Arztpraxis am Abend Impfstoff übriggeblieben ist und noch verimpft werden kann) könnte zur Lösung dieser Probleme beitragen.[394]

    Mögliche Gründe für ein „Impfschwänzen“ sind:

    • Vergesslichkeit;
    • Versäumnis der Mitteilung, dass die betreffende Person bereits eine andere Impfgelegenheit wahrgenommen hat;
    • Wahrnehmung „wichtigerer“ Termine;
    • Mitteilung des Impfzentrums (bzw. des behandelnden Arztes), dass (wieder) AstraZeneca verimpft werden soll;
    • Unterschätzung der mit dem Verzicht auf eine Zweitimpfung verbundenen Risiken, insbesondere in einer Phase rückläufiger 7-Tage-Inzidenzen, verbunden mit einer Überschätzung der mit einer Impfung verbundenen Risiken.

    Die beiden letztgenannten Gründe führen dazu, dass auch Termine von Erstimpfungen nicht wahrgenommen werden und Impfskeptiker schwerer für eine Erstimpfung zu gewinnen sind als in Zeiten steigender Inzidenzen.

    Werbung fürs Impfen

    Am 28. Dezember 2020 begannen das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die von der Werbeagentur Scholz & Friends konzipierte Kampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“.[395] Für diese Kampagne wurden 25 Millionen Euro bereitgestellt. In Phase 1 wurden die Menschen, „die am meisten gefährdet sind und zuerst geimpft werden“, mit zielgerichteten Informationen versorgt. Zugleich werbe die Kampagne in dieser Phase in der Gesamtbevölkerung „für Solidarität mit besonders Schutzbedürftigen“. Phase 2 sollte planmäßig starten, „wenn Impfstoff für die gesamte Bevölkerung vorhanden ist“.[396]

    Im Juni 2021 setzten angesichts des bevorstehenden „Endes der Impfserie“ Maßnahmen ein, mit denen Unentschlossene zu einer Impfung gegen COVID-19 überredet werden sollten. Hintergrund war die Befürchtung, dass, sobald in Kürze alle aus eigenem Antrieb Impfwilligen geimpft sein würden, das Anwachsen der Quote Geimpfter sich abrupt verlangsamen und rasch zu einem Stillstand kommen könnte. Ein frühes Beispiel einer auf regionaler Ebene organisierten Kampagne ist ein Video in mehreren Sprachen, durch das Bewohner des Landkreises Vechta zur Teilnahme an der Impfserie animiert werden sollten.[397]

    Impfbereitschaft und Impfquote

    Laut einem Report des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 10. August 2021 könnten Zahlen seines Digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) die tatsächliche Impfquote unterschätzen. Jedenfalls bestehe eine „gewisse Unsicherheit“. In das Digitale Impfquoten-Monitoring fließen Meldungen von Impfzentren, Krankenhäusern, mobilen Impfteams, Betriebsärzten, niedergelassenen Ärzten und Privatärzten ein, welche die Daten für das sogenannte Impfdashboard des RKI liefern.

    Seit Januar 2021 unternehme das RKI zur Erfassung der Impfbereitschaft und -akzeptanz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und um zeitnah mögliche Barrieren der Inanspruchnahme einer Impfung zu erkennen, alle drei bis vier Wochen telefonische Umfragen bei etwa 1000 Personen ab 18 Jahren. Ergebnis einer Umfrage, die von Ende Juni bis Mitte Juli 2021 durchgeführt wurde, sei, dass 91,6 Prozent impfbereit oder bereits geimpft sind. Die Impfbereitschaft liege damit auf einem hohen Niveau. Jedoch weiche diese Umfrage vom Digitalen Impfquoten-Monitoring des RKI insofern ab, dass die Quote der mindestens einmal Geimpften um einiges höher ausgefallen sei, insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen. 79 Prozent hätten in der Umfrage angegeben, geimpft zu sein, laut Meldesystem seien es zum Erhebungszeitpunkt aber nur 59 Prozent gewesen. Die RKI-Autoren gingen davon aus, dass die tatsächliche Impfquote zwischen diesen beiden Werten liegt. Hinsichtlich der Impfquote bei vollständig Geimpften läge dagegen kein wesentlicher Unterschied vor.

    Es gebe unterschiedliche Erklärungsansätze. Einer sei die Erfassung der Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, bei denen (nach bisheriger Handhabung) eine Dosis für den vollen Impfschutz ausreicht, Vertragsärzte diese Impfungen jedoch ausschließlich als Zweitimpfung melden. Bisher hätte nur etwa die Hälfte der im Meldesystem registrierten Betriebsärzte Impfungen über das Websystem gemeldet. Darüber hinaus gebe es keine Zuordnungsmöglichkeit hinsichtlich Impfstoff und Altersgruppe. Ein anderer Aspekt seien Verzerrungen in der Umfrage, die zu einer Überzeichnung der Impfquote führen könnten, unter anderem bedingt durch die stärkere Teilnahme von Impfbefürwortern.[164]

    Im Zuge der vierten Welle tragen Impfskeptiker als neues Argument vor, dass sogar eine vollständige Impfung nicht vor einer Infektion mit der inzwischen dominanten Delta-Variante von SARS-CoV-2 schütze, eine Impfung also auch deshalb nicht sinnvoll sei. Zum Impfdurchbruch sagt der Immunologe Reinhold Förster von der Universität Hannover: „Das Virus geht dann von Geimpftem zu Geimpftem, bis es bei jemand Ungeschütztem landet und den richtig krank macht.“[398] Gerade dieser Sachverhalt zeige, dass die Hoffnung illusorisch sei, man werde bald durch eine inzwischen entstandene Herdenimmunität geschützt sein.

    Aufgrund des schleppenden Impftempos rechne der Virologe Christian Drosten für den Herbst des Jahres 2021 mit weiteren Kontaktbeschränkungen. Nach aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts vom 2. September 2021 liege der Anteil an vollständig Geimpften in Deutschland knapp acht Monate seit dem Start der Impfkampagne bei nur 60,9 Prozent. Als Ziel gebe Drosten eine Impfquote aus, die im Bereich von 90 Prozent und höher liegt, schon weil die Infektionslast im Herbst wieder zunehmen werde.[399]

    Siehe auch

    Literatur

    Portal: COVID-19 – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema COVID-19
    Commons: COVID-19 vaccination in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Gesundheitsminister beschließen Impfstrategie. In: tagesschau.de. 7. November 2020, abgerufen am 8. November 2020.
    2. Nationale Impfstrategie COVID-19. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, 6. November 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    3. a b Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (PDF) Robert Koch-Institut, 14. Januar 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    4. Kim Björn Becker: Wer sagt es den Leuten? In: faz.net. 20. Dezember 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    5. EU-Kommission erteilt Zulassung für erste Corona-Impfung. In: bundesregierung.de. Bundesregierung, 21. Dezember 2020, abgerufen am 22. Dezember 2020.
    6. a b Erste Corona-Impfung in Halberstadt: Pieks für 101-Jährige. In: msn.com. 26. Dezember 2020, abgerufen am 26. Dezember 2020.
    7. EU lässt Corona-Impfstoff von Moderna zu. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. Januar 2021.
    8. Europäische Kommission erteilt dritte Zulassung für sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 29. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    9. Coronavirus-Impfverordnung: Impf-Priorisierung aufgehoben. bundesregierung.de, abgerufen am 20. Juni 2021.
    10. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 18. Dezember 2020. (PDF) Abgerufen am 1. März 2021.
    11. a b Impfdashboard. Bundesministerium für Gesundheit, 11. August 2021, abgerufen am 11. August 2021 (Details zur Impfstofflieferung unter impfdashboard.de/daten abrufbar).
    12. a b Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung. In: rki.de. Robert Koch-Institut, 6. Mai 2021, abgerufen am 12. August 2021.
    13. Pressekonferenz von BK’in Merkel, BGM Müller und MP Söder nach dem Impfstoffgespräch am 1. Februar 2021. bundesregierung.de, 1. Februar 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
    14. Friederike Böge, Tjerk Brühwiller, Franca Wittenbrink: Neuinfektionen trotz Impfung: Abschied vom Ziel der Herdenimmunität? faz.net, 4. Juni 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
    15. Delta-Variante könnte Gefahr für Herdenimmunität sein. aerzteblatt.de, 22. Juni 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
    16. „Es wird noch Infektionen geben“ – Beendet Herdenimmunität die Pandemie? n-tv.de, 22. Juni 2021, abgerufen am 26. Juni 2021.
    17. Welche Impfquote ist notwendig, um COVID-19 zu kontrollieren? (PDF) In: Epidemiologisches Bulletin, Nr. 27/2021. Robert Koch-Institut, 8. Juli 2021, S. 3–13, hier S. 4, abgerufen am 20. Juli 2021.
    18. Robert Koch-Institut: Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 (PDF, 501 KB), 22. Juli 2021.
    19. Vaccinated People With Breakthrough Infections Can Spread The Delta Variant, CDC Says. In: npr.org. 30. Juli 2021, abgerufen am 31. Juli 2021: „It also found no significant difference in the viral load present in the breakthrough infections occurring in fully vaccinated people and the other cases, suggesting the viral load of vaccinated and unvaccinated persons infected with the coronavirus is similar.“
    20. a b c WHO: Weekly epidemiological update on COVID-19 - 24 August 2021 (Edition 54). In: Publications/Overview. who.int, 24. August 2021, S. 6, abgerufen am 29. August 2021 (englisch).Table 2: Summary of phenotypic impacts of Variants of Concern, Delta: [...] Transmissibility: Increased transmissibility and secondary attack rate, Similar transmissibility between vaccinated and unvaccinated individuals“ (Campbell F et al. 2021, DOI:10.1101/2021.07.31.21261387, DOI:10.1101/2021.07.07.21260122, DOI:10.15585/mmwr.mm7031e2)
    21. SARS-CoV-2: Impfungen im Wettlauf mit Delta. aerzteblatt.de, 29. Juni 2021, abgerufen am 6. Juli 2021.
    22. z. B. Vorsichtige Schritte der Lockerung – ein Überblick. Stufenplan 2.0. Niedersächsische Landesregierung, 23. Juni 2021, abgerufen am 6. Juli 2021.
    23. „Wir sollten uns leisten, eine dritte Impfung für alle zu machen“. inforadio.de, 29. Juni 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
    24. Charité-Forscher rät Senioren zu dritter Coronaimpfung im Herbst. aerzteblatt.de, 25. Juni 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    25. Christiane Braunsdorf: Booster-Impfung: Wer bekommt die dritte Anti-Corona-Dosis? t-online.de, 2. Juli 2021, abgerufen am 4. Juli 2021.
    26. Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg. In: baden-wuerttemberg.de. 30. März 2021, abgerufen am 12. Mai 2021.
    27. Kreisimpfzentren starten am 22. Januar. In: baden-wuerttemberg.de. 7. Januar 2020, abgerufen am 12. Mai 2021.
    28. Interaktive Karte: Hier stehen die Impfzentren in Bayern. In: br.de. 26. Dezember 2020, abgerufen am 27. Dezember 2020.
    29. Bundesweit bis zu 442 Corona-Impfzentren. In: apotheken-umschau.de. 17. Dezember 2020, abgerufen am 12. Mai 2021.
    30. Standorte für elf Impfzentren in Brandenburg stehen fest. Abgerufen am 24. Februar 2021.
    31. Bremen plant zwei Corona-Impfzentren in großen Hallen. Abgerufen am 24. Februar 2021.
    32. Zentrales Impfzentrum in den Messehallen: Vorbereitungen für den Beginn der Corona-Schutzimpfungen laufen, Hamburg.de, 3. Dezember 2020. Abgerufen am 4. Dezember 2020.
    33. Corona-Impfung in Hessen: 28 Impfzentren im Aufbau. 2. Dezember 2020, abgerufen am 5. Dezember 2020.
    34. Zwölf Impfzentren in MV warten auf Corona-Impfstoff. 14. Dezember 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
    35. Wo die Corona-Impfzentren in Niedersachsen entstehen, NDR. Abgerufen am 4. Dezember 2020.
    36. Impfzentren in Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 16. Dezember 2020.
    37. Landesimpfkoordinator Wilhelm: Alle 31 Impfzentren sind startklar. Abgerufen am 18. Dezember 2020.
    38. Saarland – Impfzentren. Abgerufen am 24. Februar 2021.
    39. Impfzentren im Saarland haben Arbeit aufgenommen, 28. Dezember 2020.
    40. Impfzentrum Lebach hat Betrieb aufgenommen, 1. März 2021.
    41. Impfzentrum der Bundeswehr in Lebach ab Montag in Betrieb, 26. Februar 2021.
    42. Corona-Impfung Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Sachsen. 29. Dezember 2020, abgerufen am 29. Dezember 2020.
    43. Corona-Impfzentren in Sachsen-Anhalt und wo sie zu finden sind. www.mdr.de, 18. Dezember 2020.
    44. Hier sollen Impfzentren entstehen: Garg nennt Standorte. In: ndr.de. Norddeutscher Rundfunk, abgerufen am 4. Dezember 2020.
    45. Corona-Pandemie: Spahn und Wieler über die aktuelle Lage. In: youtube.com. Tagesschau, 12. März 2021, abgerufen am 13. März 2021 (ab Zeitindex 0:58:58): „Wenn die Länder gleichzeitig sagen, (…) die Grundlast in den Impfzentren im April soll 2,25 Millionen Impfungen pro Woche sein (…)“
    46. Hausärzte starten mit Impfungen. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. April 2021.
    47. a b Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzt:innen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 2:13 bis 2:58 / 3:42 bis 4:13 / 8:03 bis 8:08): „Trotz der Osterwoche haben 35.000 Hausarztpraxen Impfdosen für die kommende Woche angefordert. Insgesamt haben sie 1,4 Millionen Impfdosen bestellt. Liefern werden wir können nächste Woche 940.000 Dosen. (…) Wir starten mit knapp einer Million Dosen in der nächsten und in der übernächsten Woche, aber schon Ende April werden wir diese Menge mehr als verdreifachen können. Schon Ende April werden mehr als drei Millionen Impfdosen dann in die Arztpraxen gehen können zum Verimpfen.“ / „Wir beginnen (…) in den hausärztlichen Praxen, aber natürlich sollen in der Folgezeit (…) auch die mitimpfenden Fachärzte mitimpfen können. (…) Auch die Privatärzte sollen natürlich auch Bestandteil der Impfkampagne werden können.“ (…) Wir beginnen jetzt allerdings mit den niedergelassenen Hausärzten im vertragsärztlichen System. / „In Deutschland haben 2019 87.000 Kolleginnen und Kollegen Impfungen durchgeführt regelhaft.“
    48. Hannes Böckler: Lieferungen in KW 14 und KW 15. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 25. März 2021, abgerufen am 4. April 2021.
    49. Briefing SPAHN und RKI-Chef WIELER zur CORONA-LAGE in DEUTSCHLAND (…). In: youtube.com. 1. Juni 2021, abgerufen am 6. Juni 2021 (ab Zeitindex 24:32): „Sie müssen sehen: In dieser Woche machen so viele Arztpraxen mit wie nie zuvor. Es sind über 70.000.“
    50. a b Livestream: Spahn und RKI-Chef Wieler informieren über die Corona-Lage. In: youtube.com. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 4. März 2021, abgerufen am 6. März 2021 (ab Zeitindex 8:01 / 52:30 / 1:02:17): „Trotzdem wird in den nächsten Wochen, spätestens im Laufe des Aprils, mehr Impfstoff da sein als in Impfzentren und mobilen Impfteams verimpft werden kann. Dann, im April, (…) sollen die Arztpraxen routinemäßig mit einbezogen werden in die Impfungen. (…) Dann wird der Bund direkt an den Großhandel liefern. Der Großhandel (…) wird das direkt weiterverteilen an Apotheken. (…) Und 24 Stunden später sind die Impfstoffe in den Arztpraxen verimpftbar mit einer Logistik, die ja heute schon steht.“ / „Der Meldeumfang wird deutlich reduziert. (…) Das heißt (…) der Umfang dessen, was wir Ihnen statisich liefern können, auch deutlich abnimmt.“ / „Da hat es ja schon die Situation gegeben, dass es paar Länder (…) nicht so viel zurückgelegt haben. Und wo sich dann mal eine Lieferung verzögert hat, sind die Kolleginnen sehr nervös geworden. (…) Aber das lag ja daran, dass die da schon fast 70 Prozent ihres Impfstoffes verimpft hatten.“
    51. Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzt:innen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 17:03 ff. / 20:43 ff.): „Wir starten jetzt, in den ersten beiden Wochen – also nächste und übernächste Woche – mit Biontech ausschließlich für die Arztpraxen. Und dann, ab der KW 16, (…) wird Biontech AstraZeneca in die Arztpraxen gehen. Und ab Kalenderwoche 17 (…) Biontech, AstraZenenca und Johnson&Johnson.“ / „Moderna wird ausschließlich vorerst in den Impfzentren verimpft werden, weil bei Moderna sich herausgestellt hat, dass die Daten einfach die Daten die da sind auch zur Stabilität (…) auch der Hersteller darauf hingewiesen hat, dass wir besser nur einen Transportschritt machen, in die Impfzentren. (…) , sodass sozusagen in der Zielstruktur Biontech und Moderna in den Impfzentren verimpft werden wird und alle Impfstoffe in den Arztpraxen.“
    52. Pfizer und BioNTech reichen Stabilitätsdaten zur Lagerung des COVID-19-Impfstoffs bei Standard-Gefriertemperaturen bei der U.S.-amerikanischen FDA ein. In: investors.biontech.de. Biontech, Pfizer, 19. Februar 2021, abgerufen am 21. Februar 2021.
    53. EMA genehmigt neue Lagerungsbedingungen für Pfizer-BioNTech-Impfstoff zur einfacheren Verteilung und Aufbewahrung innerhalb der Europäischen Union. In: investors.biontech.de. Biontech, 26. März 2021, abgerufen am 3. April 2021.
    54. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8. Februar 2021. (PDF) Abgerufen am 8. Februar 2021.
    55. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 10. März 2021. (PDF) Abgerufen am 11. März 2021.
    56. a b c Anna Clauß, Jürgen Dahlkamp, Lukas Eberle, Jan Friedmann, Annett Großbongardt, Hubert Gude, Cordula Meyer, Martin U. Müller, Christopher Piltz, Steffen Winter: »Es ist zu wenig da«. In: Der Spiegel. Nr. 2, 2021, S. 32 f. (online).
    57. Kim Björn Becker: Wann bin ich dran? Warum die Impfungen in manchen Bundesländern langsam vorankommen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 4. Januar 2021 (Online).
    58. FAQ Schleppende Impfkampagne. In: tagesschau.de. 4. Januar 2021, abgerufen am 5. Januar 2021.
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    60. Sven Lemkemeyer, Michael Schmidt, Lea Schulze: Koalition will Impfvordrängeln mit bis zu 25.000 Euro bestrafen. In: tagesspiegel.de. 24. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021.
    61. a b c d Zusammen gegen Corona live – Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung. In: youtube.com. Bundesministerium für Gesundheit, 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021 (Zeitindex 34:25 bis 41:32, 42:05 bis 45:08, 1:04:30 bis 1:05:30 bis 1:09:30 (Spahn-Zitat ab 1:08:20)).
    62. Anna Schneider: Angela Merkel legt sich fest: Bis zum 21. September sollen alle Deutschen ein Impfangebot bekommen. In: nzz.ch. 21. Januar 2021, abgerufen am 12. April 2021.
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    93. Israel sees lowest COVID infection rate in over two weeks. In: ynetnews.com. 5. September 2021, abgerufen am 5. September 2021.
    94. Kai Portmann, Fabian Löhe: Spahn will Kinder-Impfung trotz Skepsis der Stiko. In: tagesspiegel.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
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    110. Herzkrankheit nach Impfung: Auch Jugendliche in Deutschland betroffen. In: tagesschau.de. 20. August 2021, abgerufen am 21. August 2021.
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    125. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Wie ist der Fortschritt der COVID⁠-⁠19⁠-⁠Impfung? Aktueller Impfstatus. (tsv (ASCII)) Download der Datensätze. impfdashboard.de, abgerufen am 9. August 2021 (Die Daten werden durch das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit täglich aktualisiert bereitgestellt. Genutzte Datenfelder: date, personen_erst_kumulativ, personen_voll_kumulativ): „Die zeitliche Entwicklung der bundesweiten Impfungen, pro Tag und kumulativ, aufgeschlüsselt nach verwendetem Impfstoff und Art der Impfung. […] Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten.“
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    140. Bundesregierung rechnet bis Jahresende mit 323 Millionen Dosen. In: spiegel.de. 1. Februar 2021, abgerufen am 1. Februar 2021.
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    142. Hannes Böckler: Lieferprognosen bis Ende April 2021. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 23. März 2021, abgerufen am 23. März 2021.
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    144. Die Zulassung des Curevac-Impfstoffs verzögert sich. In: sueddeutsche.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    145. CureVacs Impfstoffkandidat der ersten Generation, CVnCoV, setzt nach DSMB-Empfehlung in Phase 2b/3 Wirksamkeitsnachweis in variantengeprägtem Umfeld fort. In: dgap.de. 28. Mai 2021, abgerufen am 29. Mai 2021.
    146. Curevac-Impfstoff: Wirksamkeit unter den Virenstämmen. In: tagblatt.de. 29. Mai 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
    147. Bundesgesundheitsminister Spahn und RKI-Präsident Wieler informieren über die aktuelle Corona-Lage. In: youtube.com. 9. April 2021, abgerufen am 10. April 2021 (ab Zeitindex 1:11:53, Antwort ab 1:12:28, insbesondere 1:13:39): „Manchmal klingt das so, als müssten wir Sputnik V (…) nur kaufen und dann könnten wir es einsetzen. Das ist ja nicht das Thema. Wir brauchen eine Zulassung. Die Zulassung scheitert nicht daran, dass die Behörden zu so langsam sind. Das Paul-Ehrlich-Institut (…) ist ja Haupt-Rapporteur im europäischen Verfahren, also Berichterstatter dafür. Sondern wir können nur zulassen, wenn die Daten da sind. (…) Umso schneller derjenige, der russische Antragsteller, die Daten liefert, desto schneller die Zulassung. (…) Sobald die Daten da sind, werden die schnellstmöglich ausgewertet und zu einer Zulassungsentscheidung geführt. (…) Der andere Teil ist dann die Frage der Verfügbarkeit. (…) Wir machen den Vertrag wenn dann natürlich direkt (…). Und dort finden gerade (…) in diesen Tagen, nach der Entscheidung vorgestern, dass wir das national jetzt in Vertragsbeziehungen bringen, finden statt. Und die entscheidende Frage für mich ist tatsächlich: Gibt es was im 2., 3. Quartal? Weil da macht es (…) für die jetzige Phase, für diese Impfkampgne noch einen Unterschied. (…) Die Voraussetzung ist: Zulassung und Mengenverfügbarkeit. Und wir können den Vertrag (…) abschließen: unter der Bedingung der Zulassung kaufen wir. (…) Die Vertragsverhandlungen finden gerade statt. Das kann aus meiner Sicht vergleichsweise schnell gehen, weil die Bedingungen sind ja klar. (…) Am Ende muss jetzt halt klar sein, über welche Mengen, zu welchen Zeiten wir reden, unter der Bedingung einer Zulassung. Die Schnelle der Zulassung beeinflusst wirklich nur die russische Seite selbst durch Lieferung der Daten.“
    148. Russischer Impfstoff wird zum Renner: Mecklenburg-Vorpommern sichert sich Sputnik. In: rnd.de. 8. April 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
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    163. RKI: Impfquote möglicherweise viel höher. In: n-tv.de. 11. August 2021, abgerufen am 14. August 2021: „Mehrere Überlegungen legten nahe, dass die Meldungen im sogenannten Digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) die Quoten vermutlich unterschätzen, wie aus einem aktuellen RKI-Report hervorgeht. Vor allem unter jungen Erwachsenen und Erwachsenen im mittleren Alter könnten demnach schon mehr Menschen eine erste Impfung erhalten haben als offiziell verzeichnet.“
    164. a b Tsp mit dpa: Wie viele Deutsche sind wirklich schon geimpft? Selbst das RKI sieht eine „gewisse Unsicherheit“. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 12. August 2021.
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    225. Ohne Stiko-Empfehlung: Gesundheitsminister wollen Booster-Impfungen für alle über 60. In: businessinsider.de. 6. September 2021, abgerufen am 7. September 2021.
    226. (97) Coronavirus-Update: Wir müssen uns aus der Pandemie rausimpfen. In: ndr.de. 6. September 2021, abgerufen am 12. September 2021.|zitat=Also diese Infektionsimmunität, die ist auf Dauer robuster. Mein Ziel als Virologe Drosten, wie ich jetzt gerne immun werden will, ist: Ich will eine Impfimmunität haben und darauf aufsattelnd will ich dann aber durchaus irgendwann meine erste allgemeine Infektion und die zweite und die dritte haben. Damit habe ich mich schon lange abgefunden.}}
    227. Trotz doppelter Impfung: Drosten rechnet fest mit Corona-Infektion. In: n-tv.de. 6. September 2021, abgerufen am 11. September 2021.
    228. Impfdurchbruch: Drosten und Lauterbach korrigieren Debatte um „freiwillige“ Infektion. In: shz.de. 9. September 2021, abgerufen am 12. September 2021: „‚Lese heute ja verrückte Dinge über mich‘, schrieb Drosten in einem Tweet. ‚Selbstverständlich will ich mich nicht selbst infizieren!‘“
    229. Liveblog zum Coronavirus (unter: Moderna-Impfstoff in Deutschland eingetroffen und Spahn: Moderna-Impfstoff kommt heute nach Deutschland). In: tagesschau.de. 11. Januar 2021, abgerufen am 11. Januar 2021.
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    247. a b Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. (PDF) In: rki.de. Robert Koch-Institut, 1. April 2021, abgerufen am 3. April 2021.
    248. Wortlaut der Impfempfehlung in wichtigem Detail geändert. In: OOZ Oldenburger Onlinezeitung. 21. April 2021, abgerufen am 25. April 2021.
    249. Robert Koch-Institut: Aktuelle Daten und Informationen zu Infektionskrankheiten und Public Health – Epidemiologisches Bulletin Nr. 16/2021, Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: rki.de. 22. April 2021, S. 7, geändert am 16. April 2021, abgerufen am 25. April 2021: „Der Einsatz der COVID-19 Vaccine AstraZeneca für eine 1. oder 2. Impfstoffdosis unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich.“
    250. Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff. Deutsches Grünes Kreuz e.V. in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, 23. April 2021, abgerufen am 25. April 2021: „Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Stand des Aufklärungsbogens auf Deutsch: 23.4.2021).“
    251. Aufklärungsmerkblatt. (PDF) Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit Vektor-Impfstoffen. Deutsches Grünes Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, 23. April 2021, abgerufen am 25. April 2021.
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    262. Nach Freigabe von Astrazeneca: Wieso Impfabstände nicht zu kurz sein sollten. In: zdf.de. 6. Mai 2021, abgerufen am 30. Mai 2021.
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    279. SPD-Gesundheitspolitiker will Strategiewechsel: Lauterbach erklärt, wie der Impf-Turbo funktionieren kann. In: tagesspiegel.de. 8. April 2021, abgerufen am 9. April 2021.
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    311. AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit Vektor-Impfstoffen –. 9. August 2021, abgerufen am 18. August 2021.
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    320. Daten aus Israel deuten auf geringere Wirksamkeit von Biontech-Impfstoff hin. In: sueddeutsche.de. 23. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
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    361. Bundesgesundheitsminister Spahn und RKI-Präsident Wieler informieren über die aktuelle Corona-Lage. In: youtube.com. 9. April 2021, abgerufen am 10. April 2021 (ab Zeitindex 8:02): „Das Robert Koch-Institut ist zu dem Schluss gekommen, dass das Risiko, dass vollständig Geimpfte das Virus weitergeben noch geringer ist als bei negativ Getesteten. Das heißt, wir können jeden, der die 2. Dosis erhalten hat, 2 Wochen später so behandeln als hätte er gerade aktuell einen negativen Test gemacht. (…) Das ist kein Privileg oder Sonderrecht. Jeder kann sich kostenlos testen lassen. (…) Mit den (…) Gesundheitsministern der Länder habe ich diese Woche besprochen, dass wir unsere Verordnung und Empfehlungen den neuen Erkenntnissen anpassen. Das heißt, beim Reisen kann die Testpflicht für vollständig Geimpfte weitgehend entfallen. (…) Das werden wir im Laufe des Aprils umsetzen, genauso wie die entsprechenden Quarantäneregel-Anpassungen.“
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    390. Nina Weber: Warum manche Menschen zögern, sich impfen zu lassen. spiegel.de, 4. Juli 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
    391. Umfrage: Fast drei Viertel wollen sich impfen lassen. In: stuttgarter-zeitung.de. 16. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    392. Risikoforscher Felix Rebitschek: In 3 Stufen müssen wir Impf-Skeptiker überzeugen – nur so erreichen wir Herdenimmunität. focus.de, 3. Juli 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
    393. Helan Omar: Covid-19: Warum reicht bei J&J bereits eine Impfung? aponet.de, 29. Mai 2021, abgerufen am 28. Juni 2021.
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    396. 25-Millionen-Kampagne soll für Coronaimpfung werben. aerzteblatt.de, 22. Januar 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
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    398. Inzidenz in NRW bei rund 100: Wieso ist das so? wdr.de, 22. August 2021, abgerufen am 23. August 2021.
    399. „Können mit dieser Impfquote nicht in den Herbst gehen“: Drosten rechnet mit gesamtgesellschaftlichen Kontaktbeschränkungen. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 2. September 2021.