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Diskussion:Überschuldung

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. September 2006 um 17:03 Uhr durch Flicka (Diskussion | Beiträge) (Überarbeitung des Artikels). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Ursachen

Fehler

Hinweis: im Text ist ein Fehler:

"Unterbilanz" ist nicht identisch mit "Überschuldung": "Unterbilanz" liegt vor, wenn das Reinvermögen (ohne Berücksichtigung eines Firmenwertes oder von stillen Reserven) kleiner ist als das Stammkapital. "Überschuldung" liegt vor, wenn (ohne Berücksichtigung des Stammkapitals) die Verbindlichkeiten des Unternehmens die Vermögenswerte (einschließlich Firmewertes und stiller Reserven)übersteigen. (nicht signierter Beitrag von 84.148.94.109 (Diskussion) ) aus dem Artikel hierhin verschoben. --Kam Solusar 20:00, 22. Feb 2006 (CET)

Ursachen

Die Ursachen sind ebenfalls unter Schuldenberatung aufgeführt. Sie sollten m.E. unter Überschuldung zusammengefasst werden.Karsten11 13:53, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Überarbeitung des Artikels

Der Artikel scheint mir eine grundlegende Überarbeitung zu benötigen, und zwar vor allem vor folgendem Hintergrund: Die Artikel zu verschiedenen Straftatbeständen, insbesondere Insolvenzverschleppung und Bankrott verweisen auf diesen Artikel, da die Überschuldung, neben der Zahlungsfähigkeit, jeweils Tatbestandsvoraussetzung dieser Delikte ist. Das bedeutet, dass dieser Artikel der rechtlichen Definition der Insolvenzordnung (vgl. von mir eingefügt unter Überschuldung juristischer Personen) gerecht werden muss. Vor allem die Einleitung lässt aber vermuten, dass hier noch die alte Definition der Konkursordnung, die 1999 von der Insolvenzordnung abgelöst wurde, zugrunde gelegt wurde. Danach kam es nämlich noch entscheidend darauf an, ob eine positive Fortführungsprognose zu stellen war.

Bei einigen Punkten bin ich mir auch nicht sicher, ob nicht eher Zahlungsunfähigkeit statt Überschuldung gemeint ist. Der Hinweis zu den Handyrechnungen Jugendlicher übersieht, dass Jugendliche in den seltensten Fällen Bankschulden haben oder Unterhalt, Miete usw. zahlen. Allerdings sind Jugendliche auch nur Personen unter 18 Jahren und nicht - wie im Artikel im weiteren ausgeführt wird - Personen bis 24 Jahre.

Insgesamt stellte sich die Frage, ob der Artikel überhaupt in dieser Form weitergeführt werden soll. Ich würde eine Trennung zwischen der Überschuldung selbst (Definition, Feststellung von Aktiv- und Passivwerten usw.) und der Frage der Ursachen usw. bevorzugen, will den Artikel aber nicht auseinanderreißen, ohne die Meinung anderer Bearbeiter einzuholen. --Flicka 17:03, 15. Sep 2006 (CEST)