Zum Inhalt springen

Tagfahrlicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. September 2006 um 14:45 Uhr durch 194.55.26.8 (Diskussion) (Rechtsvorschriften). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Tagfahrlicht oder Licht am Tag bedeutet, dass Kraftfahrzeugleuchten nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet werden, sondern auch bei guten Sichtverhältnissen am Tag. Das kann mit eigenen Tagfahrleuchten erreicht werden oder aber mit Fahrlichtschaltungen.

Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Spezialleuchten, die weniger Leuchtkraft haben als die Hauptscheinwerfer in Abblendstellung, aber viermal intensiver leuchten als das Standlicht. Die technischen Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten einen Lichtdruck von 400 candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug sichtbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Audi ist derzeit der einzige Autohersteller, der Tagfahrleuchten in Deutschland ab Werk anbietet. Für bestimmte Märkte (z.B. Skandinavien) rüsten auch andere Hersteller ihre Fahrzeuge schon heute ab Werk mit Tagfahrlicht aus.

Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden. Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87 Wert von 400 candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus und Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an.

Rechtsvorschriften

Die Tagfahrlicht-Regelungen ist in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Belarus, Bulgarien, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine LIchtbestimmungen vor. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.

Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben z.B. Bosnien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühbirnen vor.

Für PKW und LKW ist Tagfahrlicht in folgenden Ländern vorgeschrieben (Stand Anfang 2006, Quelle: ADAC):

  • Österreich
  • Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar
  • Portugal nur auf der Fernstraße IP5 von Vilar Formosa (Grenze zu Spanien) nach Aveiro
  • Russland
  • Schweden (Ausschließlich Abblendlicht erlaubt)
  • Slowakei vom 15. Oktober bis zum 15. März
  • Slowenien
  • Tschechien ab Juli 2006 ganzjährig statt nur von Oktober bis März (Abblendlicht und Tagfahrleuchten erlaubt, Nebelscheinwerfer als Ersatz verboten)
  • Ungarn auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes (Ausschließlich Abblendlicht erlaubt)

Für Motorräder ist es noch zusätzlich in folgenden Ländern vorgeschrieben:

In Deutschland und Frankreich gibt es nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren.

In Österreich ist das Begrenzungslicht allein zu wenig. Meist wird das Abblendlicht verwendet. Teilweise werden aber auch die Nebelscheinwerfer verwendet, da die Glühlampen oft wesentlich billiger sind als die des Abblendlichtes. Diese sind jedoch nur erlaubt, wenn sie standardmäßig im Fahrzeug eingebaut sind und nicht separat eingebaut sind.

In der Schweiz besteht nur eine Empfehlung (Soll-Vorschrift) für Tagfahrlicht.

In Ungarn genügt dem Gesetzgeber, dass bei guten Sichtverhältnissen nur das Begrenzungslicht (Standlicht) benutzt wird.

In Griechenland und Portugal ist das Fahren mit Fahrlicht am Tag innerhalb der Städte verboten.

In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung. Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

  • Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
  • Weißes Licht
  • Automatisches Einschalten mit der Zündung
  • Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
  • Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

Fahrlichtschaltungen

Tagfahrlichtschaltung (oben) und normales Abblendlicht (unten)

Bei Fahrlichtschaltungen werden die Abblendscheinwerfer mittels eines Relais automatisch eingeschaltet, wenn der Motor läuft (bzw. wenn Klemme 15 Strom hat). Der Nachteil dieser Lösung ist die relativ hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem sind die H4-/H7-Glühlampen recht teuer, bei manchen Fahrzeugmodellen außerdem sehr schwierig zu wechseln.

Alternativ dazu gibt elektronische Module, welche nicht nur das Abblendlicht oder Nebellicht automatisch aktivieren, sondern darüber hinaus auch durch eine impulsbreitenmodulierte Gleichspannung die Stromaufnahme der Halogenlampen geringfügig reduzieren (innerhalb der ECE-Toleranzen) und damit die Lebensdauer der Halogenlampen deutlich verlängern. Diese Technik hat die gleiche Wirkung wie die Verwendung von Halogenlampen älterer Bauart, also mit weniger Lichtleistung bei gleicher Stromaufnahme. Diese DRL-Technik erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Bei Xenonlampen sind die Möglichkeiten der Lebensdauerverlängerung deutlich eingeschränkt, Xenonlampen sind Lichtbogenlampen und benötigen stets die volle notwendige Leistung um ein „Abreißen“ des Lichtbogens zu verhindern. Hier kann nur durch eine durchdachte Schaltungslogik die Anzahl der Zündvorgänge drastisch reduziert werden. Das kurzlebigste Bauteil bei Xenonlampen sind nicht die Lampen selbst, sondern die Steuermodule mit dem Hochspannungsgenerator. Diese Bauteile haben üblicherweise die halbe Lebensdauer einer Xenonlampe. (Quelle: www.tagfahrlicht.at)

Tagfahrleuchten

Tagfahrleuchte als Universal-Nachrüstset

Tagfahrleuchten gibt es als universell einsetzbare oder fahrzeugspezifische Zurüstteile. Eingesetzt werden Glühlampen mit Leistungen zwischen 5 Watt und 21 Watt, aber auch LED-Leuchten.

Außer den zusammen 12 Watt in den beiden Tagfahrleuchten wird bei Einsatz dieser Nachrüstlösung keine weitere Energie verbraucht. Standlicht, Schlussleuchten, Tachobeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer verlöschen die Tagfahrleuchten automatisch. Die kleinen Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden.

Nachteil der Tagfahrleuchten als Nachrüstteil ist der teils schwierige Anbau, da moderne Autos oft keine geeignete Stelle zum Einbau bieten.

ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

  • Montageort: Fahrzeugfront
  • Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht brennen (Ausnahme: Lichthupe).
  • Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm
  • Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm
  • Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm

Pro und Kontra

Ähnlich wie die Einführung der Anschnallpflicht in den 1970er Jahren, des Gürtelreifens gegenüber Diagonalreifen oder des Airbags ist auch das Fahren mit Licht am Tag umstritten, weil eine Erhöhung der Sicherheit nicht messbar ist, sondern allenfalls anhand statistischer Daten vermutet werden kann.

Einfluss auf die Verkehrssicherheit

Tagfahrleuchten (je 6 Watt) im Gegenlicht

Die Hälfte aller Unfälle an Kreuzungen tagsüber werden laut Studien durch das nicht rechtzeitige Erkennen anderer Verkehrsteilnehmer verursacht. Licht am Tag soll das Erkennen anderer Kfzs erleichtern.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat errechnet, dass der "Nutzen" einer generellen Einführung von Tagfahrlicht in Deutschland beim 1,6-fachen der Kosten liegen würde. Bei der Benutzung von speziellen Tagfahrleuchten läge er sogar beim 3,0 fachen. Bei Einführung von LED-Tagfahrleuchten würde er auf das 4-fache steigen. Diese Schätzung ist nach eigenen Aussagen konservativ.

Die Studie bezieht keine Daten aus Deutschland ein und wurde auch nicht selbst erstellt. Es wurden lediglich verschiedene ausländische Untersuchungen ausgewertet. Die Auswirkungen auf schwächere und unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer waren nicht Bestandteil der Untersuchung.

Der Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe gab die Empfehlung aus, ab dem 1. Oktober 2005 generell mit Licht zu fahren.

Der ADFC kritisiert, dass die Studie eine "unzureichende Schreibtischarbeit" gewesen sei, da nur verschiedene ausländische Untersuchungen ausgewertet worden seien, ohne eigene Studien vorzunehmen. Die Auswirkungen auf schwächere und unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer seien zudem nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen.

Motorisierte Zweiräder, für die schon Lichtpflicht wegen ihrer schmalen Silhouette bei jedem Wetter besteht, fallen weniger auf. "Die Nachteile für Motorradfahrer, die bisher allein den Sicherheitsvorteil der Tagbeleuchtung genießen, wurden noch nicht untersucht." (Renate Blank, CSU, 2005).

Der ADAC hielt eine Autolichtpflicht am Tag für überflüssig. "Wir kennen keine einzige Studie, die stichhaltig einen Zusammenhang zwischen der Lichtpflicht und sinkenden Unfallzahlen nachweist", sagte ein ADAC-Sprecher. Der Trend zu weniger Verkehrstoten sei auch in Deutschland seit Jahren zu beobachten. Motorradfahrer, die seit 1988 auch tagsüber mit Abblendlicht fahren müssten, gingen bei einer allgemeinen Lichtpflicht in der Wahrnehmung wieder im Verkehr unter. Damit sinke deren Sicherheit, kritisierte der ADAC-Sprecher. In der ADAC-Motorwelt 1/2006 spricht sich der Club jedoch ausdrücklich und unter Berufung auf die Studie des BASt für die generelle Einführung des Tagesfahrlichts aus und verlangt für die Übergangszeit, bis alle Fahrzeuge mit solchem Fahrlicht ausgestattet sind, ebenso eine Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten.

Eine Langzeitstatistik der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) von 1970 bis 1988 weist keine Vorteile der Lichtpflicht nach.

Eine 2000 für die Schweiz erstellte zusammenfassende Untersuchung 24 unabhängiger Studien, die zwischen 1960 und 1996 in 9 Ländern durchgeführt wurden, ergab dagegen eine signifikant positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, insbesondere in Norwegen, Schweden und Finnland.

Energieverbrauch

Bei der Verwendung der normalen Beleuchtungsanlage summiert sich die Leistung von Frontscheinwerfern, Heck- Kennzeichen- und Instrumentenbeleuchtung je nach Fahrzeugmodell auf 150 bis 200 W. Da der Generator diese Leitung zusätzlich aufbringen muss, steigt der Kraftstoffverbrauch. Als Mittelwert nennen hier der TÜV-Rheinland sowie die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 0,2 l auf 100 km. Die Jahresfahrleistung eines Pkw in Deutschland liegt im Schnitt bei 16.500 km. Davon müssen 20 % Prozent abgezogen werden, die bereits jetzt Nachtfahrten mit Licht sind. Bei 46 Millionen Pkw würde der Ausstoß an Kohlendioxid durch Tagfahrlicht um ca. 2,8 Millionen Tonnen steigen. Entsprechend natürlich auch die Emissionen von Feinstäuben und anderen Schadstoffen. Bei einem Durchschnittspreis von 1,35 Euro pro Liter Kraftstoff (inzwischen wohl eher mehr) beliefen sich die Mehrkosten allein durch den Kraftstoffmehrverbrauch für die deutschen Autofahrer auf über 1,6 Milliarden Euro (etwa 35 Euro pro Jahr und PKW).

Spezielle Tagfahrleuchten mit LED-Technik können dieses Problem entschärfen, da deren Energieverbrauch erheblich geringer (<20W) und ihre Lebensdauer deutlich höher (>20.000h) ist.

Hersteller

Siehe auch: Fahrzeugbeleuchtung