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Reichsbürgerbewegung

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Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) bezeichnen sich Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich zu vertreten.

Die „Kommissarischen Reichsregierungen“ gehen davon aus, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung 1990 hingegen völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Das Deutsche Reich bestehe in rechtsgültiger Weise fort und habe eine Regierung in Form einer „Kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe. In der Regel liegen diesen Reichsregierungen diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.

Argumentation

Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen dieser Gruppierungen ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.), in der es in erster Linie um die Frage der Rechtmäßigkeit des sog. Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR ging. Im Rahmen dieser Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht auch dar, welche völkerrechtlichen Probleme sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Teilung Deutschlands hinsichtlich des deutschen Staates aufgetan hatten. Die für die "Reichsregierungen" wichtigsten Sätze des Urteils lauten dabei:

Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches (...).

Die diversen "Reichsregierungen" sehen sich nun als die laut BVerfG fehlenden "Organe" an und behaupten, durch ihre Existenz das "Deutsche Reich" wieder handlungsfähig gemacht zu haben. Zudem stützen sie sich auf die Aussage, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches. Daher, so die "Reichsregierungen", habe sie auch keinerlei Befugnisse, für das Deutsche Reich zu handeln. Bemerkenswert ist, dass der letzte Satz der oben zitierten Passage allerdings noch etwas weitergeht und daher vollständig lautet:

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

Geschichte

Ursprünglich gab es nur eine, die Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches, die von Wolfgang Ebel (*5. Januar 1939 in Berlin), einem ehemaligen Reichsbahnbeamten in Berlin, 1985 gegründet wurde. Diese Gründung erfolgte angeblich im Auftrag des Alliierten Oberkommandos; Ebel bezeichnet sich selbst als „Reichkanzler des Staates Deutsches Reich“. Im Laufe der Zeit zerstritten sich einzelne Mitglieder mit dieser angeblichen Regierung und gründeten eigene KRRs. Die Zahl dieser „Reichsregierungen“ lässt sich zwischenzeitlich nicht mehr näher feststellen, da nicht alle Gruppen, die als solche zu fungieren vorgeben, sich auch so bezeichnen. So gibt es eine Deutsches Reich AG im Bundesstaat Nevada, USA, einen Zentralrat und diverse Einzelkämpfer.

Eine Zeit lang gab es sogar einen „Kommissarischen Reichstagspräsidenten“, diverse „Reichsminister“, einen „Reichstag“, „Landesregierungen“ und einige „Behörden“. Es existieren sogar „Reichsgerichte“, die (selbstverständlich folgenlose) Urteile aussprechen.

Aktivitäten

Die Anhängerschaft der KRRs ist breit gefächert und reicht bis in die rechtsextremen Szene.

Siehe auch