Zum Inhalt springen

Diskussion:Rechtslage Deutschlands nach 1945

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. September 2006 um 13:07 Uhr durch Zwangsumbenennung612 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von C.Löser in Abschnitt "Kommissarische Reichsregierung"

aus dem Nähkästchen...

Nach Lektüre der Diskussion über den Löschantrag fühle ich mich befleißigt, folgende Anekdote zum besten zu geben:

Auch ich habe - allerdings vor einigen Jahren - im Rahmen des Studiums eine umfassende Arbeit zu dem Thema geschrieben. Der Professor war recht angetan - nicht weil ich etwa irgendwelche revanchistischen Ansichten mit Argumenten versorgt hätte (dann hätte er meine umgehende Exmatrikulation betrieben...), sondern weil ich den sprichwörtlichen Eiertanz um die Beantwortung der Frage nach dem Fortbestand des Deutschen Reiches als eben solchen identifiziert habe.

Ich habe die Arbeit dann bei www.hausarbeiten.de veröffentlicht und eigentlich schon vergessen, als mich eine E-Mail erreichte, in der man mich dankenswerter Weise darauf aufmerksam machte, dass mit den Argumentationen in meiner Arbeit Schindluder getrieben wird. Eine der mittlerweile zahlreichen sog. "Reichsregierungen" meinte, meinen Namen mißbrauchen zu können, indem sie Passagen meiner Arbeit - völlig aus dem Zusammenhang gerissen - zur Untermauerung ihrer diversen abenteuerlichen Thesen verwandte. U.a. wurde die Bundesrepublik Deutschland in Gänze als illegal angesehen. Diese Argumentation ist die Basis, um insbesondere die Entrichtung von Steuern zu verweigern.

Ich hatte mehrfach telefonischen Kontakt mit einem Norbert Schittke aus Hildesheim - ehemaliger Abgeordneter im Hildesheimer Kreistag für die Republikaner, Kandidat bei der Europawahl 1999 für die konservativ-christliche Zentrumspartei und ... selbsternannter Reichskanzler! Seine Theorien waren haarsträubend, und die Art und Weise, wie er mit Passagen meiner Arbeit argumentierte, demaskierte ihn als rechten Spinner, der selbst für den letzten Stammtisch in Köln-Porz zu niveaulos ist.

Ich wusste nicht, ob ich über die Sache lachen oder weinen sollte. Letztlich musste ich einen Anwalt bemühen, um meinen Namen von diversen Internetseiten entfernen zu lassen. Fast ein Jahr habe ich mich damit herumgeschlagen.

Zwei Lektionen hat mich die Geschichte gelehrt:

1. Rechte sind dümmer, als man denkt.

2. Eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist derart heikel, dass man auch bei besten Absichten niemals davor gefeit ist, in eine rechte Ecke gestellt zu werden.

3. Historisches Interesse reicht als Begründung für eine Befreiung aus der rechten Ecke in der Regel nicht aus.

Schöne Grüße! Henning Blatt


Ach ne. Ich sehe gerade auf besagter Website, dass der Spaß demnächst von neuem beginnt. Seufz...
-- Henning Blatt 01:00, 13. Aug 2006 (CEST)


Verständnisfrage

Dann will ich mich gerne auch mal einbringen: Unter „Völkerrechtliche Rechtslage“ stehen drei Begriffe, die ich nicht verstehe: „Reichskonkordat“, „Teso aE“ und „StaatsR Rn 637“. Da muesste eine Erläuterung hin. Beste Grüße --EUBürger 20:13, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich sehe gerade, dass sind Verweise für später. Beste Grüße --EUBürger 20:21, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Im Reichskonkordat-Urteil und am Ende (aE) des Teso-Beschlusses des BVerfG sind noch Angaben zu Völkerrechtsbeziehungen, die ein Indiz dafür sind, dass völkerrechtlich von einem Fortbestand des Deutschen Reiches in Gestalt der Bundesrepublik ausgegangen wurde. In Schweitzers "Staatsrecht III" unter der Randnummer (Rn) 637 sind dann auch Angaben zu ebenso vertretbaren Mindermeinungen wie der Dismembrationstheorie und der Theorie, dass eine Sezession der DDR vom Deutschen Reich mit der Folge der Schrumpfung des Gebietes des Deutschen Reiches auf das Gebiet der Bundesrepublik erfolgt sei. Aber das werde ich vielleicht die nächsten Tage ausformulieren. Gruß --C.Löser Diskussion 20:33, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

"Kommissarische Reichsregierung"

Wollte ich zwischendurch auch noch ansprechen, aber nachdem ich den im Artikel verlinkten Artikel in der FAZ gelesen hatte habe ich mir gedacht, dass es einfach zu lächerlich ist, um sich ernsthaft damit auseianderzusetzen. Und nur für denn Fall dass einer der wahnsinnigen Kommissare vorbeischaut: Finger weg vom Artikel, sonst muss ich kraft meines mir von ihrer Majestät Kaiser Friedrich I. verliehenen Amtes die Reichsacht über euch verhängen! --C.Löser Diskussion 17:21, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten


hm, ich bin nun wirklich kein Anhänger dieser dubiosen "Reichsregierungen", aber muss denn wirklich jeder Hinweis auf diese Verrücktheiten aus diesem Artikel gelöscht werden? gehört doch thematisch zum Punkt: Fortbestehen. --84.138.239.171 12:31, 5. Sep 2006 (CEST) LaScriba

Der Artikel ist eine in sich geschlossene Darstellung des Themas. Die von dir assoziierten Lemmata eignen sich höchstens zum Bullshit-Bingo, passen aber nicht in diesen Artikel und schon garnicht an die Stelle. --C.Löser Diskussion 12:32, 5. Sep 2006 (CEST)

Klar ist das Quatsch, aber die IP hat insoweit recht, als viele Leser schon danach suchen werden - gerade im Internet wird das ja viel diskutiert. Könntest Du es nicht irgendwie an geeignetr Stelle einbauen? --103II 13:18, 5. Sep 2006 (CEST)

Keine Ahnung wo das hinsollte, vielleicht ein Abschnitt "Trivia"?. Aber dort würde auch nur stehen, dass die Meinung von Leuten, die nicht berechtigt sind, einen Staat zu vertreten bzw. deren Meinungen nicht dem Staat zugerechnet werden, irrelevant ist. Aber das ist wirklich so banal, dass ich es nicht für erwähnenswert halte. Dort wo die Information eingefügt worden war hatte sie jedenfalls nichts zu suchen, da sie den Sinngehalt entstellt hat:

"Ihnen [den Fortbestandstheorien] ist gemein, dass sie nicht von einem wie auch immer gearteten Untergang des Deutschen Reiches, sondern seiner Fortexistenz ausgehen. [...]"
Dieser Satz bezieht sich implizit auf die in Rechtswissenschaft und Staatspraxis vertretenen Meinungen
"Ihnen [den Fortbestandstheorien] ist gemein, dass sie nicht von einem wie auch immer gearteten Untergang des Deutschen Reiches, sondern seiner Fortexistenz ausgehen ((siehe auch Viertes Reich und Kommissarische Reichsregierung). [...]"
...während dieser Satz aberwitziger Weise eine Verbindung der relevanten Theorien mit irgendwelchen Spinnern herstellt, die aber keinen Einfluss auf die Theorien hatten; zudem muss der Leser hier denken, dass in den verlinkten Artikeln weitere Information zu den Theorien kommt, was nicht der Fall ist. Lediglich die Ansichten einiger Spinner werden wiedergegeben, was aber mit den hier behandelten Fortbestandstheorien nichts zu tun hat. Die verlinkten Lemmata stellen lediglich lockere Assoziationen dar, die aber in einem strukturierten Artikel nichts verloren haben. --C.Löser Diskussion 22:19, 5. Sep 2006 (CEST)
In Bezug auf die Positionierung hast Du natürlich völlig Recht. Aber "Trivia" fände ich gut - genau das ist es. Wenn Du nicht magst, kannst Du es aber natürlich auch lassen, mir ist es nicht so wichtig. --103II 23:46, 5. Sep 2006 (CEST)
So, ich geh jetzt pennen ;-) --C.Löser Diskussion 00:09, 6. Sep 2006 (CEST)
Ja super - mir gefällt es ;-) --103II 10:51, 6. Sep 2006 (CEST)

sonstiges

Großes Lob für den ausgewogenen Artikel! --Peter

Vielen Dank! --C.Löser Diskussion 13:24, 7. Jun 2006 (CEST)
Ich will da jezt nicht rummosern. Allerdings finde ich es etwas eigenartig wie der Artikel, ohne Beendigung der Löschdiskussion von der Benutzerseite, heimlich(?) als Vollwertiger Artikel erschienen ist. --Anton-Josef 13:29, 7. Jun 2006 (CEST)
Wieso? Die Argumente wurden ausgetauscht und der LA-Steller hat seinen Antrag zurückgezogen. Vor Verschiebung in den Artikelraum habe ich dem Antragsteller (nachdem er den Antrag zurückgezogen hatte) auch noch Bescheid gegeben. Es gab offensichtlich nichts mehr zu beanstanden. Die in der Löschdiskussion vorgebrachten Kritikpunkte hatte ich im Artikel sprachlich nachgebessert. Die Löschdiskussion ist also weder wie von dir behauptet nicht beendet gewesen, noch ist hier etwas "heimlich" geschehen. --C.Löser Diskussion 13:35, 7. Jun 2006 (CEST)
Und bevor ich mich und/oder meinen Artikel jetzt wieder groß verteidigen muss lest bitte rstmal die Diskussionen zum LA und auf den Benutzerseiten der Betiligten. Danke. --C.Löser Diskussion 13:37, 7. Jun 2006 (CEST)
Nur keine Aufregung. Die Löschdiskussion hab ich gelesen. --Anton-Josef 13:38, 7. Jun 2006 (CEST)
Okay :) Ich bekam nur gerade wieder so ein ungutes Gefühl in der Magengegend, so viel Stress wie in der Löschdiskussion muss ich nicht wieder haben ;-) --C.Löser Diskussion 13:40, 7. Jun 2006 (CEST)

Kann mir nur anschließen. -- Faber-Castell TALK-TO-ME 16:07, 10. Jun 2006 (CEST)

Wie ist es nach einer endgültigen Vereinigung Europas?

Wenn man den Fortbestands-Theorien folgt, besteht das Deutsche Reich heute in Form der Bundesrepublik weiter. Wie sieht es aber aus, wenn die BR Deutschland in einem europäischen Gesamtstaat aufgeht? Was ist dann mit dem Deutschen Reich? MfG --Willicher 17:10, 10. Jun 2006 (CEST)

Wenn das geschieht (danach sieht es freilich momentan nicht aus), geht das dt. Reich natürlich mit auf: es ist ja gerade identisch! --103II 13:14, 11. Jun 2006 (CEST)
Die jetzigen Mitgliedstaaten (und damit auch die Bundesrepublik bzw. bei Annahme des Fortbestands das Deutsche Reich) würden aufhören als Völkerrechtssubjekte zu existieren, siehe auch diese Grafik ("Fusion"). Aber wie 103II schon gesagt hat ist das momentan nur eine theoretische Frage. Die völlige Vereinigung ist derzeit garnicht geplant und momentan ist die EU ein zu einem Drittel supranationales und zu zwei Dritteln intergouvernementales Gebilde ("Staatenverbund"). --C.Löser Diskussion 15:15, 11. Jun 2006 (CEST)

Norddeutscher Bund

Glückwunsch, ein sehr fundiert geschriebener Artikel zu einer Frage, in der sachliche Information bitter nötig ist. Noch ein Vorschlag: man könnte noch erwähnen, dass die völkerrechtliche Identität nicht nur auf das Kaiserreich, sondern bis auf den Norddeutschen Bund zurückgeht. --103II 13:14, 11. Jun 2006 (CEST)

Danke! Hast du Belege dafür gefunden dass auch schon der Norddt. Bund dazuzurechnen ist? Ich habe das jetzt auch schon öfters gelesen (auf eher dubiosen Webseiten und bis zu meiner Änderung auch im Artikel Deutsches Reich) und wurde gerade vor kurzem wieder darauf angesprochen, aber in der rechtswissenschaftlichen und rechtsgeschichtlichen Literatur (wie auch in den im Artikel verlinkten Entscheidungen) ist immer nur vom Deutschen Kaiserreich als frühestem Zeitpunkt die Rede. Wäre schön das zu klären, nicht das ich hier weiter evtl. falsche Informationen verbreite. Gruß --C.Löser Diskussion 15:24, 11. Jun 2006 (CEST)
Sicher ist, dass der Gesetzgeber damals davon ausging, dass es sich um identische Staaten handelt. Die Bismarck'sche Reichsverfassung wurde im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes verkündet. Aus deren Einleitung ([1]) geht auch hervor, dass lediglich ein Beitritt zum Norddeutschen Bund geschehen war (wieder mal nur ein Beitritt ;-) und lediglich die Verfassung ersetzt wurde. Auch die Gesetze des Norddeutschen Bundes galten weiter (z.B. das StGB, bei dem immer das RGBl. von 1871 angegeben ist, ist nur eine Neubekanntmachung des BStGB von 1870). Bei Herdegen, Völkerrecht, 2. Aufl. München 2002, Rn. 21, findet sich als Beispiel einer Staatenentstehung durch Fusion "Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867, aus dem im Jahr 1871 das Deutsche Reich hervorgegangen ist". Rn 23 a.E. dann "Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontinuität mit aller Deutlichkeit verfochten: Danach ist die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt mit dem im Jahre 1867 gegründeten Norddeutschen Bund identisch (vgl. BVerfGE 36, 1 [15 f.])." Zum Norddeutschen Bund schreibt das BVerfG dort zwar nichts, aber konsequent ist das schon. Schöne Grüße, --103II 17:48, 11. Jun 2006 (CEST)
Okay, das erste spricht dafür, dass die unmittelbar beteiligten Staaten es staatsrechtlich als Beitritt sahen. Hier muss man aber zwischen staatsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht unterscheiden. Wenn Herdegen in § 8 Rn 21 sagt, dass aus dem Norddeutschen Bund das Deutsche Reich hervorgegangen ist heißt das ja nicht unbedingt, dass es sich um dasselbe Völkerrechtssubjekt handelt, bzw. ob das die hM im Völkerrecht so sieht. Der Verweis auf BVerfGE 36 1 (15 f.) macht mich in der Tat ratlos. Ich weiß nicht wie Herdegen damit seine Aussage belegen will, denn dort kommt nicht nur nicht der Norddeutsche Bund, sondern auch das Jahr 1867 nicht vor, genausowenig wie im ganzen Urteil. Und selbst wenn es dort stehen würde wäre das wieder nur die staatsrechtliche Ansicht, nicht die völkerrechtliche. Obwohl ich persönlich das auch für plausibel halten würde, da ja schon der Norddt Bund ein Bundesstaat war und etwa 70% des späteren Reichsgebiets ausmachte. --C.Löser Diskussion 22:06, 12. Jun 2006 (CEST)
Ja, es spricht ziemlich viel dafür, dass es so ist. Dass der Norddeutsche Bund erloschen und das neue Reich an seine Stelle getreten wäre, scheint mit weder staats- noch völkerrechtlich einleuchtend zu sein. Dass Herdegen es so schlampig belegt, wird wohl heißen, dass es allgemeine Ansicht ist und es ihm deshalb nicht begründungsbedürftig erschien. Die völkerrechtliche Sicht könnte man klären, wenn der Norddeutsche Bund Verträge abgeschlossen hatte, die dann auch das Deutsche Reich verpflichteten, oder? Das müsste man doch rausfinden können, wie das die anderen Staaten sahen. Aber das ist jetzt nicht mehr mein Fachgebiet ;-) --103II 23:07, 12. Jun 2006 (CEST) Ergänzend hier [2] auf S. 9: "Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität": da steht auch wieder nur "staatsrechtlich"... --103II 23:21, 12. Jun 2006 (CEST)
Ja, das mit den Verträgen hätte zumindest Indizwirkung. Mit 1866 liegt Heintzen aber ganz klar falsch, denn 1866 wurde zwar der Norddeutsche Bund gegründet, aber zunächst nur als Militärbündnis. Erst 1867 wurde er zu einem Bundesstaat. Ich werde versuchen da mal mehr zu zu finden, die Problematik finde ich sehr interessant, aber in den nächsten Wochen werde ich wohl erstmal nicht dazu kommen. Gruß --C.Löser Diskussion 07:54, 13. Jun 2006 (CEST)
Garnicht so einfach, zunächst haben wohl der Norddt Bund und die Großhzgt Baden und Hessen eine Verfassung für den "Deutschen Bund" (natürlich nicht den Deutschen Bund) ausgearbeitet, der dann auch die Kgr Württemberg und Bayern beigetreten sind. Mit Gesetz vom 16.4.1871 trat anstelle der Verfassung des Deutschen Bundes und der Beitrittsverträge dann die Verfassung für das Deutsche Reich. Die Tatsache dass anders als etwa bei der Entwicklung des Staatswesens Frankreichs als Besonderheit auf deutschem Gebiet nicht der Gesamtstaat, sondern die Territorialstaaten erstarkt waren führte wohl dazu, dass der Norddt Bund von vielen (vor allem im Ausland) als Staatenbund und nicht als Bundesstat angesehen wurde/wird. --C.Löser Diskussion 22:52, 14. Jun 2006 (CEST)

Bei Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte, 4. Aufl., Rn 557 wird Conrad, Der deutsche Staat, S. 153 zitiert: demnach "hielt [die Verfassung des Norddeutschen Bundes] die Waage zwischen Einheitsstaat (Unitarismus) und einem Staatenbund". Das ist insofern eine sinnfreie Aussage, als man auf einer Ebene Einheits- und Bundesstaaten (rote Äpfel und grüne Äpfel: Farbe) und auf einer anderen Ebene Bundesstaaten und Staatenbünde (grüne Äpfel und grüne Birnen: Art) vergleichen kann, aber nicht Einheitsstaaten und Staatenbünde (rote Äpfel und grüne Birnen) miteinander vergleichen kann. Mit anderen Worten: gestandene Rechts- bzw. Geschichtswissenschaftler wissen auch keine eindeutige Antwort. Endgültig die Hoffnung auf eindeutige Antworten möchte man dann aufgeben, wenn man zu Rn 559 kommt, in der darauf hingewiesen wird, dass Mindermeinungen selbst die Bundesstaatlichkeit des Deutschen Reiches anzweifeln. Allerdings ist das tatsächlich eine krasse Mindermeinung und dürfte wohl eher der (über-)kritischen Meinung des Nachkriegsdeutschlands geschuldet sein. Ich bin mir sicher das bei Huber klarere und ausführlichere Antworten zu finden wären, aber da werde ich in nächster Zeit wohl nicht zu kommen nachzulesen. --C.Löser Diskussion 18:09, 5. Jul 2006 (CEST)

Danke jedenfalls für die Mühe, wenn ich noch was finde, melde ich mich wieder. Schöne Grüße, --103II 08:28, 6. Jul 2006 (CEST)

Quellenangaben

Erstmal: Sehr schöner Artikel, vielen Dank! Abweichend von der sonst hier üblichen Gestaltung hat C. Löser (Hauptautor) unter Literatur einen Unterabschnitt Quellen mit einzelnen Fundstellen aus den Hauptquellen eingesetzt. Das erscheint mir grundsätzlich sinnvoll, weil der Artikel – wie nicht zuletzt die Löschdiskussion zeigt – solche Einzelnachweise braucht, und die Verwendung der Vorlage:Lit den Text überfrachten würde. Ich würde allerdings vorschlagen, den Unterabschnitt hier mit Belege zu überschreiben, wie es in Wikipedia:Quellenangaben#Einzelnachweise als Alternative zu Quellen angeboten wird. Quellen verbinde ich im Rahmen der Wikipedia einfach mit Einzelbelegen, die nicht aus den Hauptquellen stammen (und erwarte den Abschnitt vor Literatur). Eigentlich nicht so wichtig, aber bei einem Artikel dieses Niveaus ... :-) -- Wolfgang Kopp 22:47, 12. Jun 2006 (CEST) Nachtrag zur Klarstellung: Position und Gliederungsebene halte ich schon für richtig, nur die Überschrift könnte man anders fassen. -- Wolfgang Kopp 22:50, 12. Jun 2006 (CEST)

So, fertig :-) --C.Löser Diskussion 07:58, 13. Jun 2006 (CEST)

Lage nach dem Beitritt

C. Löser, du hast folgenden Satz in den Artikel geschrieben: "Folgt man der Fortbestandstheorie, so war die Bundesrepublik nun nicht mehr nur teilidentisch, sondern vollidentisch mit dem Deutschen Reich." Das bezieht sich mit Sicherheit nur auf die staatsrechtliche Identität. Ich denke, man sollte aber nocj schreiben, dass die Bundesrepublik Deutschland in bezug auf die territoriale Ausdehnung nicht teilidentisch mit dem Staatsgebiet ist. MfG --Willicher 23:17, 14. Jun 2006 (CEST)

"Nicht teilidentisch mit dem Staatsgebiet": Geht ja auch garnicht. Das würde nur gehen wenn man die Identität verneinen würde und das Gebiet der heutigen Bundesrepublik mit dem Gebiet des Damaligen Deutschen Reiches vergeleichen würde. Wenn man aber der Fortbestandstheorie folgt hat die Bundesrepublik ihre volle Identität mit dem Deutschen Reich wiedererlangt. Sie kann nicht mit sich selber territorial teilidentisch sein. Und die temporale Ebene ist dabei ja völlig egal. Mit Wiedererlangung der vollen Souveränität und vollen Identität konnte die Bundesrepublik nun endgültig für "Deutschland als Ganzes" seinen Grenzverlauf festlegen, worauf Polen ja gedrängt hatte und was auch geschehen ist. Wenn man jetzt noch schriebe dass die Bundesrepublik territorial nicht teilidentisch mit dem Deutschen Reich wäre wäre das so als ob man schreibt "X ist territorial nicht teilidentisch mit X" bzw. "X ist territorial nicht teilidentisch mit sich selbst". Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich darlegen können? Muss man erstmal drüber nachdenken, ist aber einfacher als es aussehen mag ;-) --C.Löser Diskussion 23:49, 14. Jun 2006 (CEST)
Hm, ich möchte doch noch mal einbisschen mehr dazu sagen, bei einem so heiklen Thema fühle ich mich sonst unwohl und alles was man tut oder unterlässt kann leicht missverstanden werden. Also dass das Deutsche Reich früher mal ein größeres Staatsgebiet hatte als die Bundesrepublik (und bei Fortbestandstheorie) = das Deutsche Reich heute ist ja unzweifelhaft der Fall. Ich gehe davon aus, dass du den Hinweis drinnen haben möchtest, weil viele Braune meinen, dass das Deutsche Reich größer sei als die Bundesrepublik und dass du den Hinweis präventiv und klarstellend drinnenhaben wolltest, was ja auch okay ist. Nur ist die braune Argumentation so oder so falsch: Wenn das Deutsche Reich untergegangen ist ist es untergegangen. Wenn es fortbesteht in Gestalt der Bundesrepublik dann ist die Grenzanerkennung spätestens nach Wiedererlangung der vollen Souveränität endgültig (siehe dazu die Ausführungn im Abschnitt "Staatsgebiet"), denn die Bundesrepublik konnte nun für "Deutschland als Ganzes" handeln. Man kann also höchstens sagen, dass das Deutsche Reich größer war als die Bundesrepublik, woraus allerdings keine Konsequenzen erwachsen, insbesondere keine Ansprüche auf Grenzänderung. Übrigens ist auch die vereinzelt anzutreffende braune Argumentation, dass die Bundesregierung illegitim und die Grenzverträge daher unwirksam seien unzutreffend. Denn völkerrechtlich wäre es völlig egal, selbst wenn die Regierung sich an die Macht geputscht hätte wäre der von ihr geschlossene Grenzvertrag wirksam, da es im Völkerrecht nur auf das Bestehen von Staatsgewalt, nicht auf ihre Art ankommt. --C.Löser Diskussion 09:22, 15. Jun 2006 (CEST)

Ansicht des Nichtfachmanns Christoph Koch zum Thema Deutsches Reich

Begreift sich die BRD nach der Vereingung als wirklich vollidentisch mit dem Deutschen Reich? Prof. Dr. Christoph Koch von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland sieht das etwas anders, als der wikipedia-Eintrag es darstellt (und durchaus bedenklich): Die DDR ist nur der BRD beigetreten, an der Lage des Deutschen Reichs hätte das nichts geändert. Vor allem sei der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 leider kein Grenzanerkennungsvertrag, sondern nur ein Nichtverletzungsvertrag, wie man aus dem Wortlaut ersehen könne. Siehe: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/52412 -- Vielleicht findet sich mal ein ausgewiesener Experte, der das genaue klären kann.

Ganz einfach: Koch ist kein Jurist ([3]) und hat keine Ahnung vom Thema, was aber auch ohne einen Blick in seinen Lebenslauf schon nach wenigen Zeilen hiervon deutlich wird: [4]. --C.Löser Diskussion 19:26, 7. Jul 2006 (CEST)
"bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht des Dritten Reiches vor den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition, des Tages also der Debellation des Deutschen Reiches" Und genau das ist mehr als fraglich, dazu habe ich allerdings auch im Artikel Ausführungen gemacht. --C.Löser Diskussion 19:29, 7. Jul 2006 (CEST)
"Zu diesem Ziele wurde die Vereinigung nicht in Form eines Zusammenschlusses von BRD und DDR, sondern in Form des Beitritts der DDR zur BRD inszeniert" An seiner Wortwahl ("inszeniert") kann man auch gleich erkennen, wie "objektiv" er das ganze analysiert. Sehr interessant, das Koch hier die kollektiven Absichten der damals entscheidenden Politiker so gut kennt - vielleicht hat er neben den ganzen Sprachen auch noch Telepathie o. ä. studiert. Solche Leute sollten einfach mal fachlich bei dem bleiben, was sie können, anstatt wie der Blinde von der Farbe zu reden. Und solche Leute bekommen auch noch eine Plattform geboten für ihre "fachmännischen" Pseudoanalysen. Einfach ärgerlich sowas. --C.Löser Diskussion 19:37, 7. Jul 2006 (CEST)
Dieser Einschätzung ist nichts mehr hinzuzufügen. Kein Laie würde komplizierte medizinische Diagnosen abgeben oder einfach mal über Quantenphysik reden. Nur in Jura meint jeder, dass er mit "gesundem" Menschenverstand drauflosreden kann. --103II 22:02, 7. Jul 2006 (CEST)
Was idealer Weise ja auch so sein sollte :-) Nur wir deutschen sind halt besonders abstrakt im Rechtsdenken. :-/ --C.Löser Diskussion 22:29, 7. Jul 2006 (CEST)
Vielleicht noch einige differenzierende Gedanken zu meinem Beitrag von vorhin: Ich möchte niemandem verbieten, eine Meinung zu haben. Wenn ich nur Meinungen zu Dingen hätte, von denen ich Ahnung habe, dann hätte ich wohl sehr wenige Meinungen. Bei der heutigen Spezialisierung aller Lebensbereiche ist es garnicht anders möglich, als auch Meinungen zu Themen zu haben, über die man nicht genau im Bilde ist. Nur ist es eben ein Unterschied, ob man mit solchen auf nichtfachlichen Kenntnisse basierenden Meinungen außerhalb des Stammtisches hausieren geht, und dann noch wenn man Vorsitzender der DPG ist. Gerade in seiner Position sollte er lieber auf sachlicher Ebene bleiben, anstatt vorurteilsbehaftete bzw. ergebnisorientierte Themenbeiträge (und als solche empfinde ich den Beitrag) zu veröffentlichen die geeignet sind, eventuelle Ressentiments eher noch anzufachen. --C.Löser Diskussion 22:29, 7. Jul 2006 (CEST)