Ein kurzer Film über das Töten
Film | |
Titel | Ein kurzer Film über das Töten |
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Originaltitel | Krótki film o zabijaniu |
Produktionsland | Polen |
Originalsprache | Polnisch |
Erscheinungsjahre | 1988 |
Länge | 81 Minuten |
Stab | |
Regie | Krzysztof Kieślowski |
Drehbuch | Krzysztof Kieślowski Krzysztof Piesiewicz |
Produktion | Ryszard Chutkowski |
Musik | Zbigniew Preisner |
Kamera | Sławomir Idziak |
Schnitt | Ewa Smal |
Besetzung | |
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Ein kurzer Film über das Töten (Originaltitel: Krótki film o zabijaniu) des polnischen Regisseurs Krzysztof Kieślowski aus dem Jahr 1988 erzählt die Geschichte eines Mannes, der einen Taxifahrer ermordet und für diese Tat zum Tod durch den Strang verurteilt wird. Das Drehbuch schrieb Kieślowski gemeinsam mit seinem langjährigen Co-Autor Krzysztof Piesiewicz.
Die detaillierte Schilderung des Mordes an dem Taxifahrer ist an Eindringlichkeit und Brutalität kaum zu überbieten. Trotzdem stellt der Film die folgende Hinrichtung damit auf eine Stufe und wurde damit für viele zu einem Plädoyer gegen die Todesstrafe. Kieślowski, der dafür bakannt war, dass er jegliche Etikettierung seiner Werke kategorisch ablehnte, dementierte in einem Interview jedoch, dass es sich um einen Film gegen die Todesstrafe handele: „Nein, ich habe niemals gesagt, dass der Film ein Plädoyer wäre oder dass er gegen die Todesstrafe sein soll, nein, es ist ein Film gegen das Töten.“ (Kieślowski: Interview im Rahmen von 100 Fragen an... im polnischen Fernsehen[1]).
Kieślowski überlässt auf charakteristische Weise dem Zuschauer die Bewertung der einzelnen Charaktere und deren Handlungsweisen, wie des Mörders, seines Opfers und der Justiz. Es ist bemerkenswert, dass dem Zuschauer kein ersichtlicher Grund, keine Erklärung für den von dem jungen Mann verübten Mord an dem Taxifahrer dargeboten wird. Damit vermeidet der Regisseur, dass der Zuschauer Partei für oder gegen den Mörder ergreift und deshalb automatisch seine Hinrichtung ablehnen oder befürworten würde. Im Ergebnis wird der Zuschauer zum Nachdenken gezwungen und kann sich damit keine banale Erklärung nach einem typischem Filmklischee bilden, nach dem Böses bestraft werde und Gutes siege. Stattdessen stellt Kieślowski den Mord und die anschliessende Hinrichtung als zwei Formen der gleichen entsetzlichen Tat gegenüber und so auf die gleiche emotionale Ebene. Damit lässt er den Zuschauer - ohne ihn beinflussen zu wollen (vgl. Zitat oben) - beide Aspekte der Wirklichkeit auf schockierende Weise lediglich betrachten. Die Realität ist viel komplexer als in den meisten Mainstreamfilmen suggeriert wird, und es gelang den beiden Drehbuchautoren Kieślowski und Piesiewicz, diese Vielschichtigkeit fern jeder Banalität - wie auch in jedem anderen Teil des Dekalogs - eindringlich wiederzugeben.
Auffallend am Film ist die Kargheit und Tristesse der gezeigten Orte, die durch einen Grünfilter noch verstärkt wird. Der ursprüngliche Grund für den Einsatz dieses Filters sei kein künstlerisches Stilmittel gewesen, so beschrieb es der Kameramann Sławomir Idziak selbst in einem Interview, sondern Teil einer Bedingung. Kieślowski wollte Idziak als Kameramann, aber Idziak hatte kein Interesse, konnte aber einem Regisseur wie Kieslowski nicht grundlos absagen. Da im damaligen Polen feste Lohnsätze herrschten, musste Idziak andere Ansprüche stellen. In der Absicht, eine unannehmbare Forderung zu stellen, machte er den Einsatz eines Grünfilters zur Bedingung. Wider allen Erwartungen willigte Kieslowski ein, der Film wurde in Grün gedreht. Der Grund, warum Kieślowski dies akzeptierte, war, wie er in einem Interview verriet, folgender: Der Film ist in gekürzter Form auch ein Teil des zehnteiligen Filmzyklus Dekalog und Kieślowski wollte für jeden seiner zehn Dekalog-Teile einen anderen Kameramann haben, um die Monotonie einer Fernsehserie zu vermeiden, die sich ergeben hätte, wenn man für alle Teile nur einen Kameramann eingesetzt hätte. So fiel die Wahl für die Nr. Fünf des Dekalogs, d. h. für Ein kurzer Film über das Töten, auf Idziak als Kameramann. Kieślowski ließ den Kameraleuten hier volle Freiheit und griff bewusst nicht ein, sondern ließ sich durch deren Kreativität, wie hier den Einsatz des Grünfilters, gerne überraschen. Piesiewicz, der aufgrund seiner Rechtsanwaltserfahrung sich oft mit Mordfällen befassen musste, bemerkte dazu, dass der Grünfilter hervorragend zu dem Film passe, da er den oft gelblichen und grünstichigen Fotos der Kriminalpolizei ähnele und den Schmutz und Brutalität der kriminellen Wirklichkeit zusätzlich betone. Verglichen mit der Realität sei der Film noch recht mild in seiner Ausdrucksform, so Piesiewicz.
Der Film taucht in einer gekürzten Fernsehfassung in einem Zehnteiler unter dem Titel Dekalog als Anspielung auf die biblischen Zehn Gebote als Nr. Fünf, d. h. das fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“ auf, alle zehn Filme wurden im Oktober 1994 auf dem Fernsehsender ARTE ausgestrahlt.
Auszeichnungen
Der Film wurde 1988 mit dem erstmals verliehenen Europäischen Filmpreis ausgezeichnet und erhielt den Jurypreis der Filmfestspiele Cannes 1988. Außerdem gewann er den Hauptpreis beim Polnischen Filmfestival Gdynia.
2003 erstellte die Bundeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Filmschaffenden einen Filmkanon für die Arbeit an Schulen und nahm diesen Film in ihre Liste mit auf.
Quellen und Anmerkungen
- ↑ Dekalog - Warner Bros. Poland bzw. The Decalogue (Special Edition Complete Set) - FACETS / Image Entertainment: Interview im Rahmen von 100 Fragen an... im polnischen Fernsehen, das auf der polnischen DVD als Zugabe Archiwum (in polnischer Sprache) bzw. auf der amerikanischen DVD als Kieslowski Meets the Press (mit englischen Untertiteln) beigegeben wurde .