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Sozialpartner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Sozialpartner nennt man die Verhandlungspartner in der Tarifverhandlung. Dies sind in der Regel Vertreter der Verbände von Arbeitnehmern und auf Arbeitgeberseite entweder ebenfalls die Vebände derArbeitgeber oder auch einzelne Unternehmen, die dann Haustarifverträge schließen.

Sie legen im Tarifvertrag vor allem die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit und den Arbeitslohn fest.