Experte
Der Fachmann oder die Fachfrau (Mehrzahl: die Fachmänner, Fachfrauen oder Fachleute; auch der Spezialist oder der Experte genannt) bezeichnet unscharf eine Person, die über umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Fachgebieten oder über spezielle Fähigkeiten verfügt, wie beispielsweise ein Wissenschaftler. Auch ein Wissensvorsprung gegenüber dem Durchschnitt kann einen Fachmann definieren. Neben dem theoretischen Wissen ist auch eine kompetente Anwendung desselben, also praktisches Handlungswissen, kennzeichnend. Solche Fertigkeiten gründen sich meist auf Training sowie Talent.
Begriffsklärung
Im rechtlichen Bereich werden statt dem nicht näher spezifizierten Begriff „Fachmann” die Begriffe Sach- bzw Fachkundiger, verwendet.
Ein Sachkundiger ist jemand, der „einer Sache kundig” ist (praxisorientiert, auf eine Sache, einen engumrissenen Gegenstand konzentriert).
Damit ist eine Person gemeint, die von einem Sachgebiet ausreichende Kenntnisse besitzt um die, die Sache betreffenden Handlungen fachlich oder sachlich richtig, bzw. fachgemäß oder sachgemäß ausführen zu können (siehe auch Sachkunde). Die Person muss nicht den vollständigen Überblick über das ganze die Sache betreffende Fachgebiet haben.
Da die Bezeichnung „Sachkundiger” nicht geschützt ist und häufig nur sehr ungenau angegeben werden kann wer „sachkundig” ist, werden für viele Tätigkeiten Sachkundenachweise verlangt. Im Arbeitsschutz neuerdings Befähigungsnachweise genannt und die betreffenden Personen befähigte Personen oder bei sehr eingeschränktem Sachbereich unterwiesene Personen.
Personen mit besonderer Sachkunde werden auch als Sachverständige bezeichnet.
Analog ist ein Fachkundiger eine Person die sich in einem Fachgebiet auskennt. (Theorieorientiert, auf eine weites Fachgebiet bezogen) (siehe auch Fachkunde)
Üblicherweise bezeichnet es eine Person die in einem Fachgebiet bestimmte Befähigungsnachweise (Prüfungen) vorweisen kann. (siehe auch: Befähigte Person, Fachkraft)
Die Fachkunde umfasst:
- Kenntnis der fachspezifischen Ausdrücke und Fachtermini
- Kenntnis der fachspezifischen Methoden, Hilfsmittel und Werkzeuge und deren sachgemäße Verwendung.
- Kenntnis der in einem Fach behandelten Themen und Sachen (Überblick über das Ganze Fachgebiet)
- Kenntnis der vom Umgang mit der Sache ausgehenden Gefahren und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen
Anders als beim unspezifischen Begriff „Fachmann” führt die Verwendung der Begriffe Sachkundiger bzw. Fachkundiger üblicherweise zu implizit zugesicherten Leistungen und zu einklagbaren Ergebnissen, die auch strafrechtlich relevant sein können. Da aber beide Begriffe trotzdem noch unscharf sind, werden im Bereich Arbeitsschutz nur noch die Begriffe Befähigte Person, unterwiesene Person und Sachverständiger verwendet.
Beispiele:
Ein Fachmann für Germanistik kann nur privatrechtlich für eine fehlerhafte Kritik oder Rezension belangt werden, z. B. durch Verleumdungsklagen, außerdem muss er üblicherweise nicht vor einer „neutralen Stelle” unter Beweis stellen, dass seine Fähigkeit für ein spezielles Gebiet ausreichen, es genügt ein allgemeiner Nachweis z.B. der Hochschulabschluss oder seine Fähigkeit über ein Thema schreiben zu können. Theoretisch sollte er sich zwar am Stand der Wissenschaft orientieren, dies ist aber schwer nachprüfbar und hat auch selten rechtliche Konsequenzen.
Ein sach- oder fachkundiger Elektriker hat mit dem Abschluss seiner Ausbildung den Nachweis seiner Sach- bzw. Fachkunde erbracht und dennoch muss er als Elektrofachkraft alle gängigen Vorschriften und Normen beachten, auch die, die nach dem Ende seiner Ausbildung eingeführt oder erlassen wurden. Das Maß für den Sach- bzw. Fachkundigen ist der Stand der Technik und die Nichteinhaltung zieht unter Umständen empfindliche Konsequenzen nach sich.
Weitere Beispiele für Sach- bzw. Fachkunde:
In der Technik, die Anwendung der statistischen Methoden um einen bestimmten Sachverhalt zu beschreiben, mit Angabe des möglichen Fehlers (Toleranz).
Im Arbeitsschutz, die Beachtung der Regeln für das sichere Arbeiten, z.B. den „Fünf Sicherheitsregeln beim Umgang mit dem elektrischen Strom”.
Das Expertenwissen eignet sich die Person in der Regel durch eine Ausbildung oder ein Studium an, es kann jedoch auch durch Forschung oder autodidaktisch erworben werden. Es ist auch die Basis eines Expertensystems.
Eine Bestätigung, dass eine Person über das Fachwissen verfügt, erfolgt in der Regel durch Übergabe eines Zeugnisses, das durch eine staatliche bzw. staatlich anerkannte oder allgemein anerkannte Prüfung bestätigt wird. Da das Fachwissen auch öffentlich in Büchern, Internet und sonstige Quellen zu bekommen ist, kann sich dies eine Person im Eigenstudium aneignen, wird aber nicht zugleich als Fachmann oder Fachfrau anerkannt (siehe auch Befähigungsnachweis).
Ein gesellschaftliches System, in dem Experten die Entscheidungsbefugnis haben, nennt man Technokratie, spasshaft auch „Expertokratie“.
Wirkung von Experten
Aufgrund der offiziellen oder institutionellen Anerkennung als Experte vertreten selbige in der Regel die Ansichten der Regierung oder der Fachmehrheit, oder benutzen zumindest von jenen anerkannte Methoden und Regeln. Personen, die im gleichen Fachgebiet abweichende Ansichten vertreten, werden daher häufig nicht in entscheidende Gremien berufen. So werden Konflikte innerhalb der Fachwelt zunächst nicht unbedingt öffentlich (siehe auch Deutungshoheit, Lehrmeinung).
Aus Geschichte und Gegenwart sind Menschen bekannt, die von der Mehrheitsmeinung eines Fachgebietes abweichende Ansichten vertraten oder vertreten. Je nach gesellschaftlichen Gegebenheiten (Meinungsfreiheit, Toleranz Andersdenkender, Gleichberechtigung) konnten diese Menschen ihre Ansichten nur anonym oder pseudonym veröffentlichen. Im Abendland stand das Dogma der christlichen Kirche teilweise neuen Erkenntnissen (Heliozentrisches Weltbild, Evolutionstheorie) entgegen; Andersdenkende wurden dann als Ketzer oder Hexen betrachtet. Erst im Zuge der Gleichberechtigung der Geschlechter erlangten Frauen die Möglichkeit, sich öffentlich zu äußern; in den bis dahin patriarchalischen Wissenschaften wurde Frauen mit unwissenschaftlichen Vorurteilen begegnet.
- Den Ideen von Galileo Galilei oder Albert Einstein widersprachen zeitgenössische Fachleute zunächst.
- Zur Zeit des Nationalsozialismus galten die Vertreter der arischen Physik aus ideologischen Gründen als Fachleute auf dem Gebiet der Physik - bis sich durch praktische Experimente herausstellte, dass ihre Physik nicht funktionierte.
Gleichwohl ist nicht jeder Mensch, der eine abweichende Ansicht vertritt, einem Experten gleichzustellen. In den „harten” Wissenschaften sind heute Methoden wie wiederholbare Experimente und in sich widerspruchsfreie Argumentationen Mittel zur Falsifikation von wissenschaftlichen Theorien.
Positionen, die der mehrheitlichen wissenschaftlichen Ansicht entgegenlaufen werden oft als Pseudowissenschaft bezeichnet, und von der Wissenschaft begründet abgelehnt. Diese Ablehnung führt dazu, dass Vertreter einer abweichenden Ansicht mitunter von einer Verschwörung der etablierten Experten sprechen. In diesem Falle nimmt die Auseinandersetzung auch von seiten des Außenseiters nicht-inhaltliche Argumente auf (Verschwörungstheorie).
Zitate
- „Selbst wenn alle Fachleute einer Meinung sind, können sie sehr wohl im Irrtum sein.” (Bertrand Russell, englischer Mathematiker und Philosoph, 1872-1970)
Siehe auch
- Profi (von professionell)
Weblinks
- http://www.swr.de/swr2/sendungen/wissen-aula/archiv/2004/08/12/index.html Die so genannten Experten