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Portal Diskussion:Recht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Aschmidt in Abschnitt Relevanzkriterien für Gesetze
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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

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Bearbeitung des Portal:Recht
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  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.
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Einzelabschnitte
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Hier besteht wohl noch Klärungsbedarf. -- Stechlin (Diskussion)

Die Kategorie:Rechtsgeschichte ist in den vorstehenden Kategorie-Diskussionen schon mehrfach angesprochen worden. Klärungsbedürftig scheint mir hier folgendes:

a) Die Kategorie ist im Ansatz zu Recht weitgehend parallel zu den Kategorien des geltenden Rechts gestaltet. So gibt es eine Untersortierung in der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat und eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet. Weiter haben wir Parallelen zu den juristischen Berufen und den Rechtswissenschaftlern in der Kategorie:Historischer juristischer Beruf und Kategorie:Rechtshistoriker, Parallelen zur Rechtsquellensammlung mit Kategorie:Historische Rechtsquelle und zu den Gerichtsentscheidungen mit Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung. Schließlich gibt es den Sonderfall der Kategorie:Rechtsgeschichtliches Museum, die ich als Kategorie aber für sinnvoll halte, so dass man sich hier allenfalls die Befüllung und die Unterkategorien ansehen müsste.

Fremdkörper scheinen mir bei der ersten Zuordnung die Kategorie:Antisemitisches Recht, die ggf. in den Strang der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet einsortiert werden müsste, wenn sie nicht als Schnittmengenkategorie besser in der Kategorie:Recht im Kontext aufgehoben wäre, und die Kategorie:Justizirrtum, die ich gern als Unterkategorie in die Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung einordnen würde. Schließlich ist die Kategorie:Ständegesellschaft meiner Meinung nach hier Fehl am Platz. Einzelne Artikel dieser Kategorie werden von rechtsgeschichtlicher Bedeutung sein, aber das Thema der Ständegesellschaft an sich ist in der Kategorie:Sozialgeschichte wohl besser aufgehoben.

Meinungen hierzu?

b) In der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat habe ich die bislang separat stehende Kategorie:Recht nach historischem Staat als Unterkategorie eingestellt. Ist das konsensfähig?

c) Schwierigkeiten macht einmal mehr die Kategorie:Recht nach Rechtsgebiet. Wenn wir die im geltenden Recht als Beschlusslage angenommene Vorrangstellung rechtsvergleichender Lemmata durchführen wollten, dürften wir Kategorien nach dem Schema xy-Rechtsgeschichte nur bilden, wenn es dazu rechtshistorisch-vergleichende Literatur gibt, wenigstens das entsprechende Rechtsgebiet aber rechtsvergleichend für mehrere Rechtsordnungen abgegrenzt und definiert ist. Bedeutung könnte das etwa für die Kategorie:Lebensmittelrechtsgeschichte haben. Gibt es diesen Begriff tatsächlich länderübergreifend oder dürften wir sonst nur von einer Deutschen Lebensmittelrechtsgeschichte usw. sprechen?

d) Eine weitere Aufgabe dürfte natürlich die Einordung der aktuell 143 direkt in der Kategorie:Rechtsgeschichte gelisteten Artikel in die entsprechenden Unterkategorien sein.

-- Stechlin (Diskussion) 12:34, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Mir leuchten deine Ideen ein; ad a) würde ich Antisemitisches Recht auch eher nach Kontext verschieben, Justizirrtum gehört auch für mich zur Gerichtsentscheidung, Ständegesellschaft ist sicherlich besser unter Sozialgeschichte aufgehoben. Ad b): Hier habe ich so meine Zweifel, ob es sinnvoll ist, die seltsame Kategorie des Rechts untergegangener Staaten in die Kategorie Rechtsgeschichte existierender Staaten einzuordnen, ich würde Recht nach historischem Staat eher in der allgemeinen Rechtsgeschichte belassen. Ad c): No idea. Ad d): Dito, ich schaue aber mal mit. Wie wäre es, wenn du einen Hinweis an die WP:Redaktion Geschichte gibst, da sie zumindest am Rand mitbetroffen ist? Danke für deinen Einsatz, Gruß, --Andropov (Diskussion) 14:19, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Untestützung. Die Redaktion Geschichte kann von mir aus gern eingebunden werden; da die Kategorie:Rechtsgeschichte aber dort unproblematisch unter Kategorie:Geschichte nach Thema eingehängt ist, sollten wir damit vielleicht warten, bis sich abzeichnet, inwieweit größere Artikelinhalte aus dem historischen Kategorienstrang herauszufallen drohen. -- Stechlin (Diskussion) 15:21, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Zu c) Ich denke, dass Rechtsgeschichte teils beschränkt auf eine Rechtsordnung, teils rechtsvergleichend betrieben wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke Gnom,
wenn aber Rechtsgeschichte ebenso wie die Beschäftigung mit geltendem Recht teils rechtsvergleichend, teils beschränkt auf eine Rechtsordnung betrieben wird, bedeutet das nicht, das auch das Kategoriensystem in beiden Fällen gleichermaßen aufgebaut sein müssste, also analog zu den geltenden Termini in eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Thema und eine Kategorie:Rechtsgeschichte (Rechtsordnung)? -- Stechlin (Diskussion) 22:22, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Stechlin: Wahrscheinlich ja. Was machen wir jetzt mit dieser eingeschlafenen Diskussion? --Gnom (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Gnom: Ich denke mit der Diskussion machen wir dasselbe wie mit dem rechtlichen Kategoriensystem insgesamt: Da ich alleine nicht die Kraft habe, die notwendige Revision voranzutreiben und sich außer mir niemand dafür interessiert, lassen wir es liegen und vermodern. Gruß -- Stechlin (Diskussion) 12:48, 23. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich verstehe deine Frustration, Stechlin. Das Problem scheint mir aber eher im Fachlichen angesiedelt. Die Kategorien sind ja kein Glasperlenspiel, das so oder auch anders verlaufen könnte, sondern sie folgen der Gliederung der Fächer, alles andere wäre OR/TF, und die Rechtsgeschichte hat vor allem eine Gliederung in Germanistik und Romanistik. In neuerer Zeit sind transnationale Richtungen und die juristische Zeitgeschichte hinzugekommen. Man lese einmal die Veröffentlichungen des MPIER, dann erhält man einen guten Überblick über das Fach heute. Alle Fragen, die du aufgeworfen hast, können damit beantwortet werden. Da ich weiterhin kein Primat des Außenseiterfachs Rechtsvergleichung für die Rechtswissenschaft erkennen kann, lehne ich es ohnehin ab, irgendetwas auf dieser Grundlage aufzubauen oder zu erhalten. Und ja, um konkret zu werden, eine Kategorie:Antisemitisches Recht würde ich auch am ehesten unter Kategorie:Recht im Kontext einordnen, denn das ist nun wirklich kein „Rechtsgebiet“. Rechtsgebiete wären das Privatrecht oder das Verfassungsrecht, während es hier wohl darum ging, rechtliche Phänomene mit entsprechender Stoßrichtung zusammenzufassen – auch das, übrigens, OR/TF und daher anzuzweifeln. Ein wissenschaftlicher Ansatz würde das jeweilige Thema im jeweiligen Rechtsgebiet (materiellrechtlich) in der jeweiligen Rechtordnung (rechtsvergleichend) in der jeweiligen Zeit (rechtshistorisch) einordnen.--Aschmidt (Diskussion) 16:21, 23. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Es mag sein, dass man auf diesem Weg weiter käme, aber diese Diskussion war nur eine Facette von mehreren Fragen, die ich zum Kategoriensystem angestrengt habe. Gegenwärtig scheinen die verfügbaren oder einsatzwilligen Kräfte des Portals nicht auszureichen, um das bestehende System zu warten oder gar zu reformieren. Ich habe vor etwa 18 Monaten versucht, hier etwas zu bewegen, aber allein ist das weder inspirierend, noch zu bewältigen. -- Stechlin (Diskussion) 17:03, 24. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ggf. von Interesse, diese Neuerscheinung zur Rechtsgeschichte: Baldus, Christian. 2019. Geschichte der Rechtsmethode – Methode der Rechtsgeschichte. Der Entscheidungsspielraum als Angelpunkt rechtsgeschichtlichen Methodendenkens. JuristenZeitung (JZ) 74, Nr. 13: 633–639. doi:10.1628/jz-2019-0236: „Der Beitrag fragt nach der Funktion juristischer Methodengeschichte in einer als Entscheidungswissenschaft verstandenen Rechtswissenschaft. Methode, Methodik und Methodologie sind für eine solche Rechtswissenschaft zentral; Methodengeschichte ist deshalb von anderen Perspektiven der Rechtsgeschichte nicht isolierbar und braucht keine andere Methode als diese.“--Aschmidt (Diskussion) 11:24, 14. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

@Stechlin: Ich bin durch Zufall auf diese Diskussion gestoßen. Eine Kategorie Kategorie:Recht nach historischem Staat erscheint mir etwas fragwürdig, und zwar aus folgendem Grund: Der Staat ist ein relativ modernes Konstrukt und die Übertragung auf analoge Gebilde aus früherer Zeit verstellt doch den Blick auf gravierende Unterschiede gerade im Hinblick auf das Recht. Dass dem Staat eine rechtssetzende Funktion zukommt, ist doch eine recht junge Entwicklung, die sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wirklich Geltung verschafft hat. Es gab zwar durchaus auch zuvor Rechtssetzungsakte staatlicher Akteure, doch trugen diese doch nur seltenst einen genuin normschöpfenden Charakter, sondern trugen regelmäßig rechtsformulierenden oder rechtsfindenden Charakter. Die Autorität des Rechts war oft transzendent, sprich es war göttlichen Ursprungs un durfte von menschlicher Seite nicht beliebig verändert werden. Deswegen treten auch nicht selten besondere Personen als Gesetzgeber wie Drakon, Solon und andere auf, die eben nicht mit der Leitung des Staates befasst waren. Der Gesetzgebungsakt war dann auch nicht selten Gegenstand eines kollektiven Schwurs einer Versammlung oder des Volkes auf diese Normen, was keinesfalls mit einer modernen Beschlussfassung verwechselt werden darf. --Hajo-Muc (Diskussion) 21:23, 30. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Hast Du Dich jemals mit den staatlichen Konstitutionen des römischen Reichs auseinandergesetzt (insbesondere Republik/Prinzipat/Dominat)? Überprüfe Deine Mitteilung mal daran, wobei ich nicht auf die Sinnhaftigkeit der von Dir monierten Kategorie selbst anspiele. Kommst Du dann zum selben Ergebnis? --Stephan Klage (Diskussion) 10:06, 31. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Staatsaufsicht

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. --Aschmidt (Diskussion) 21:49, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hallo zusammen,

bin beim Abarbeiten der Fehlerliste Weblinks im Fließtext auf den Artikel gestoßen. Eigentlich wollte ich die Vorlage:§ und Vorlge$$ anwenden. Allerdings ist mir aufgefallen, dass ein Teil der Links nicht mehr funktioniert und auch die Waybackmaschine keine Anhaltspunkte liefert (wobei ich von da auch keinen Link einfügen will). Bei anderen Links bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die tatsächlich auf die richtigen Stellen verweisen, da auf der Seite rv.hessenrecht.hessen.de Referrer auf andere URL´s verweisen. Mir fehlt hier der rechtliche Background um das beurteilen zu können. Es dreht sich um folgende Links:

  • http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Kanzleivisitation&darstellung=V
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:146137,159,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,152,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,153,20050401 (Link ist dreimal vorhanden)
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,154,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,155,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,156,20050401

Vielleicht könnte sich das jemand von Euch mal ansehen. LG --Starkiller3010 (Diskussion) 20:35, 4. Nov. 2019 (CET)Beantworten

@Starkiller3010: Danke für deine Anfrage, auf die wir aus aktuellen Gründen leider erst jetzt zurückkommen können… Leider kann ich dir derzeit auch nicht wirklich tatkräftig unter die Arme greifen, möchte aber auf diesen Hinweis von Christoph Braun vom Juli und das Update vom August verweisen, was das Portal Hessenrecht angeht. Es wurde von Wolters Kluwer auf Juris zurück umgestellt und ist seitdem anders zu verlinken.--Aschmidt (Diskussion) 21:49, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten
OK. Werde mal nachschuaen, ob ich die umgebogen bekomme. --Starkiller3010 (Diskussion) 23:03, 22. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Versuche vergeblich mit Hilfe Vorlage:§§ auf Schweizerisches Recht zu verlinken. URL ist https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950206/index.html#id-3-3-4 , es geht um die Art. 142 ff. Tierseuchenverordnung bzw. um den entsprechenden Abschnitt. Kann mir jemand schreiben, wie die ausgefüllte Vorlage genau aussehen muss? Haben sich die URL bzw. deren Aufbau vielleicht geändert? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:30, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Also mein Test war auch nicht erfolgreich. Vielleicht klappt es nicht, weil dort Art. stehen und keine §§. Notfalls erstmal mit normalem Link arbeiten. Das Thema sollte aber auf jedenfall offen bleiben. --Chz (Diskussion) 20:44, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wie man Abschnitte aufruft, weiß ich leider nicht. Der Link für den ersten Artikel des von dir zu verlinkenden Abschnitts lautet: Art. 142. Ich hab mir mal irgendwann notiert, dass nach einer Änderung der Vorlage statt eines Unterstrichs nun ein Punkt gesetzt werden muss. Mehr geben meine Aufzeichnungen leider nicht her. --Opihuck 20:55, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Mit den Abkürzungen kann man noch einfacher verlinken (aber eben auch nur auf den Anfangsartikel im gesamten Gesetzestext):
{{Art.|142|TSV|ch}} -> Art. 142.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:58, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo zusammen! Ich möchte ein kleines Update in dieser Sache geben. Anfangs Dezember 2020 hat die Bundeskanzlei auf die Webseite der SR aufmerksam gemacht, dass sie die Beta-Phase eines neuen Webauftritts für das gesamte Bundesrecht (SR, AS, BBl, Staatsverträge, bilaterales Recht sowie Vernehmlassungen) namens Fedlex angefangen hat.
Aus den Weblinks ist ersichtlich, dass die BK künftig das ELI verwenden möchte (was m.M.n. zu begrüssen ist), sowohl für SR als für AS und BBl.
Ich hab in der Zwischenzeit mit der BK Kontakt aufgenommen, und sie bestätigt, dass das ELI das neue Standard (hier zu den technischen Bezeichnungen). Wenn Fedlex bundesrecht.admin.ch ersetzen wird, wird allerdings die Permalinks-Möglichkeiten wie https://www.admin.ch/opc/search/?text=210&lang=de nicht mehr bestehen. Der Chef des KAV mich per Mail erteilt, dass die BK (momentan) auch keinen Ersatz für diese auf die SR-Nummer basiert Permalinks vorsieht, und zwar aus technischen Gründen. ER versteht aber die grosse Praktikabilität dieser Permalinks, und hat der Firma, die den Auftrag zum Aufbau von Fedlex erhalten hat, meinen Wunsch zur Schaffung eines solchen (ggf. neuen) Permalinks weitergeleitet (ohne grosse Hoffnung).
Summa summarum: ab dem Go-Live von Fedlex werden ersichtlich alle Permalinks wegfallen und damit die Vorlage:§§ (sowie seine Cousine Modèle:Loi suisse auf frwiki) für das Schweizer Recht unbrauchbar machen.
Freundliche Grüsse aus Bern, --ArkheinVonB (Diskussion) 21:45, 7. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Interessant. Danke! --Opihuck 00:27, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Update am Beispiel Urheberrechtsgesetz:

  • Zu den Beispielen in der Vorlage §§:
  1. Aus {{§§|210|ch|text=Zivilgesetzbuch}} als bisher Zivilgesetzbuch (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c210.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de (Quelle AS 24 233; wo die Zahl 245 im Link herkommt ist mir unklar).
  2. Aus {{§§|220|ch|seite=index2.html#id-2-6|text=Art. 184 ff. Obligationenrecht}} wird nicht mehr Art. 184 ff. Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220/index2.html#id-2-6), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html#id-2-6. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#part_2/tit_6 (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|220|ch|text=Obligationenrecht}} als bisher Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
  3. Aus {{§§|7|ch|seite=783.0.de.pdf|text=Postgesetz (PG)}} (PDF) wird nicht mehr Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c7/783.0.de.pdf), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de, direkt zum PDF: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2012/585/de (Quelle bzw. AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|783.3|ch|text=Postgesetz (PG)}} als bisher Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c783.3.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de (AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    2. Hingegen ist im aufgehobenen SR 783.0 Postgesetz vom 30. April 1997 (PG) mit Quelle AS 1997 2452 der Link nachvollziehbar, siehe https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2452_2452_2452/de.

Zusammengefasst:

  • Die Umleitungen zum ganzen Gesetz aus der Vorlage:§§ funktioniert.
  • Wenn man jedoch über die Vorlage §§ zu Details verlinken möchte bzw. über die Vorlage:Art. zum Paragrafen verlinken möchte, muss man zwingend den korrekten Link zum Gesetz kennen: Wobei es sich offensichtlich (siehe oberhalb) um die zwei möglichen Varianten handelt mit einerseits in der Form der Verbindung zur AS-Referenz; und andererseits in der Form von Jahreszahl/3-stelliger Zahl.

HTH --194.166.199.118 21:43, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Schlussfolgerung für die Praxis aus dem ersten Punkt der Zusammenfassung des Beitrags von 194.166.199.118: Nur noch Vorlage:§§ verwenden, auch für Links auf einzelne Artikel. Dass die Vorlage nur zum ganzen Erlass und nicht direkt zum einzelnen Artikel führt, ist auch für den Leser durchaus zumutbar: Bei jedem Erlass in der Systematischen Rechtssammlung erscheint oben rechts der Link "Artikelübersicht"; damit gelangt man einfach und schnell zum gewünschten einzelnen Artikel. Demgegenüber erscheint der zweite Punkt der Zusammenfassung, wenn ich ihn richtig verstanden habe, wenig hilfreich: der "korrekte Link zum Gesetz" wäre doch ein Weblink, wie er im Artikeltext nicht verwendet werden sollte (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weblinks). Man müsste also den Weg über Einzelnachweise geben, was sowohl für den Verfasser wie auch für den Leser umständlicher ist. Sollte ich das nicht richtig verstanden haben, so bin ich für Aufklärung dankbar. Letzte Frage: Wer sorgt dafür, dass Vorlage:Art., Vorlage:§§ und die Richtlinien für Weblinks entsprechend angepasst werden? --Graf1848 (Diskussion) 16:10, 20. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Neue Lösung für einzelne Artikel

Art. 68 URG kann neu wie folgt verlinkt werden (ohne den Link zum Gesetz zu kennen): https://www.fedlex.admin.ch/de/search?collection=classified_compilation&classifiedBy=URG&article=68 (vgl. Vorlage_Diskussion:Art.#Schweizerisches Bundesrecht: neue Suchplattform) --Einhelfer (Diskussion) 17:20, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Beispiel ergänzt: Art. 68 URG --Einhelfer (Diskussion) 21:10, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

@Einhelfer: Funktioniert diese Methode analog auch bei Anhängen, beispielsweise bei Anhang 1.2 der Futtermittelbuch-Verordnung? --Leyo 22:01, 6. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Für die "ganzzahligen" Anhänge könnte man wohl die Vorlage entsprechend anpassen, so dass es ginge. Der Link für den Anhang 5 z.B. ist https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#annex_5. Für die Anhänge mit Dezimalpunkt wird es wohl schwierig, der Link für den Anhang 1.2 sieht so aus https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#lvl_d1231e48. --Einhelfer (Diskussion) 15:17, 9. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Themenkomplex Coronavirus-Krise aus rechtlicher Sicht

Ich eröffne mal diesen Abschnitt, in dem wir uns ggf. koordinieren und absprechen sollten, was die aktuelle Darstellung rechtlicher Sachverhalte in Wikipedia zum Thema „Coronavirus-Krise“ angeht. --Chz (Diskussion) 17:06, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Wir sollten bei Gelegenheit auch mal ein paar Blicke auf den Artikel Wesentlichkeitstheorie werfen, vielleicht wird das ja noch aktuell(er).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:39, 22. Mär. 2020 (CET)

Done.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Den „Artikel Wesentlichkeitstheorie“ sehe ich nicht so sehr im Fokus, weit eher den Inhalt seiner Existenzberechtigung im Rahmen der COVID 19-Geschehnisse. --Stephan Klage (Diskussion) 20:54, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Gibt es schon einen verwaltungsrechtlichen Begriff des Kontaktverbots? Bin mir nicht sicher und habe auch gerade keinen Datenbankzugriff. Habe die BKS mal ergänzt und auf Ausgangssperre verwiesen.--Aschmidt (Diskussion) 21:12, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Mir ist bisher keiner bekannt. Ich kenne aber auch noch nicht den konkreten Inhalt der Verordnungen, die auf Basis des heutigen Konsenses in den einzelnen Bundesländern erlassen werden. --Chz (Diskussion) 21:22, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke. Hier ist die hessische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungenzur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22. März 2020. Der Begriff, der heute in den Pressekonferenzen verwendet worden ist, ist demnach eine politische/ rhetorische Verkürzung der Beschränkung sozialer Kontakte.--Aschmidt (Diskussion) 21:39, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Besten Dank für die Info. Ich denke man sollte dann den Terminus „Beschränkung sozialer Kontakte“ wählen, bis sich hier möglicherweise ein verwaltungsrechtlicher Begriff ausgebildet hat. Randbemerkung: Der § 1 I der VO kann ja offensichtlich nur als Appell gemeint sein - vollziehbar ist so etwas m.E. nicht. --Chz (Diskussion) 21:57, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Schwierig. Am Ende siegt die Staatsräson. – Habe die Beschränkung sozialer Kontakte in der BKS noch ergänzt.--Aschmidt (Diskussion) 22:22, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke. @chz, Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (§ 5 I PolG BaWü) Ohne Appelle geht es nicht. --Stephan Klage (Diskussion) 22:28, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
 Info: Die Beschränkung sozialer Kontakte ist wieder aus der BKS herausgenommen worden…--Aschmidt (Diskussion) 23:17, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich hab das mal revertiert und auf die Disk hier verwiesen. --Chz (Diskussion) 23:25, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich hatte das im Rahmen meiner BKS-Pflege revertiert und verkürzt zu einem normalen, validen BKS-Eintrag:
  • Kontaktverbot im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, siehe Ausgangssperre
BKS sind keine Artikel, sondern nur Weiterleitungen, ohne Informationsvermittlung. Ihr findet keinen Platz für eure Behandlung des Corona-„Kontaktverbots“ und wollt das nun einfach in einer BKS abladen? So werden BKS aber nicht gestrickt. Die nächste Pflegekraft wird den geschwätzigen Satz gehörig zusammenkürzen. Ist eh ein Versuch der Begriffsetablierung. Ich wüsste auch nicht, dass das Portal:Recht Gestaltungshoheit über BKS hätte. Gruß --Chiananda (Diskussion) 02:00, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
@Chiananda: Ich versteh Deinen Einwand. Man könnte den Satz auch kürzen auf: „Kontaktverbot, auch als Infektionsschutzmaßnahme zur Beschränkung sozialer Kontakte, siehe Ausgangssperre“. - Selbstverständlich hat die Redaktion keine Deutungshoheit, der Verweis auf die Diskussion sollte nur Redundanzen vermeiden. --Chz (Diskussion) 10:33, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke, deine Version passt besser.
Im Artikel "Ausgangssperre" kommt Kontaktverbot aber nur beschreibend vor, nicht als eigenständiger Begriff. Und das nur 1-mal im dortigen Abschnitt "COVID-19 in Deutschland" – deshalb sollte es BKS-gerecht heißen: …, siehe [[Ausgangssperre #COVID-19 in Deutschland]]. Der Deeplink kann angepasst werden, wenn sich die Lage im Artikel ändert.
Es bleiben aber Bedenken, ob Kontaktverbot überhaupt eine belegte enzyklopädische Bedeutung im Zusammenhang mit dem Corona-Thema hat. Eine bloße Erwähnung des Wortes in Medien reicht dafür nicht – vielleicht lässt sich eine rechtliche oder politische Definition zu der Bedeutung in diesem Zusammenhang finden, weil in dem angegebenen Bundesregierungs-Beleg kommt das Wort nicht vor, stattdessen explizit eine „Beschränkung sozialer Kontakte“ – „Verbot“ wird dort nicht erwähnt. Gruß --Chiananda (Diskussion) 16:59, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Der Deeplink in der BKS führt jetzt gefühlt in die "Leere". In dem konkreten Abschnitt wird der Begriff Kontaktverbot nicht verwendet.--Helenmariea (Diskussion) 10:43, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Was auch unbedingt im Artikel anders dargestellt werden sollte, ist der Abschnitt über die angeblichen Katastrophenschutzgesetze der Länder, auf die man Ausgangsbeschränkungen stützen könnte. Die meisten dieser Landesgesetze (Übersicht hier) regeln im Wesentlichen organisatorische Dinge. Sonderkompetenzen die materiell-rechtliche Wirkung entfalten, und auf deren Grundlage ein entsprechender Eingriff erfolgen könnte, sind dort offensichtlich nicht zu finden. Da fehlt es an einer Konkretisierung. -- Und generell gesprochen: Auch das immer wieder erwähnte POR gibt sowas nicht her, da hier maximal Platzverweise und Betretungsverbote geregelt werden. Das wäre auch abseits der Krise etwas kritisch, wenn auf Basis von POR ganze Landkreise abgeriegelt werden könnten. Auch in den Medien ist mal wieder typisch, dass von irgendwas gefaselt wird (hier Notstandsgesetze, Katastrophenschutzgesetze), ohne mal genauer zu recherchieren. --Chz (Diskussion) 21:31, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

 Info: Ich habe heute Abend leider keine Zeit mehr, aber vielleicht so viel noch eben schnell: Die Einarbeitung des heutigen Beschlusses, der in Berlin zwischen der Kanzlerin und den MPs getroffen wurde, übernimmt jedes Land in sein Landesrecht selbst. Es gibt dazu kein Bundesrecht. In Hessen ist das, darauf hat Aschmidt bereits teilweise hingewiesen, durch insgesamt fünf Verordnungen geschehen, die jede für sich in den letzten Tagen bereits mehrfach geändert wurden. Einen guten Überblick über den derzeitigen Verordnungsstand gibt die Homepage der Hessischen Landesregierung, auch mit konsolidierten Lesefassungen (die allerdings gerade eben nur teilweise funktionierten). Noch keine einzige Verordnung steht im Hessischen GVBl.; eine Datenbankrecherche in JURIS dürfte nichts bringen. Von Niedersachsen weiß ich, dass das Land Erlasse herausgibt, die von den 41 Stadt- und Landkreisen in Form von Allgemeinverfügungen umzusetzen sind. Exemplarisch geschehen hier für den Landkreis Cuxhaven. Wie es sich bei den anderen Ländern verhält, kann man nur erahnen → Flickenteppich. Das Thema Katastrophenschutzgesetz muss man ebenfalls länderbezogen behandeln, im Moment spielt das wohl vor allem in Bayern eine Rolle. Ich muss jetzt ins Bett. Gute Nacht und bleibt gesund. --Opihuck 23:43, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dank an Opihuck für den Überblick! Spannend, man arbeitet mit VOen, die noch nicht ordentlich verkündet wurden? – Hab noch einen Literaturtipp: Grüner, Anna-Maria: Biologische Katastrophen : eine Herausforderung an den Rechtsstaat. 1. Auflage. - Baden-Baden : Nomos, 2017. - 310 Seiten (Schriften zum Katastrophenrecht ; Band 11) ISBN 3-8487-3959-3. – Lesen! :) --Aschmidt (Diskussion) 23:52, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Kontaktverbote gibt es auch in den herkömmlichen/durch Parlamentsgesetz durchgeregeltem (Landes-)Polizeigesetzen. Z. B. § 34b PolG NRW , § 27b Polizeigesetz BW --Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Im Artikel Ausgangssperre wurde Ausgangssperre in Ausgangsbeschränkung geändert. Wir sollten überlegen, ob und wie beide Begriffe voneinander abzugrenzen sind. Dabei würde ich persönlich mich an der Verwendung in den Online-Rechtsansichten orientieren wollen, jedenfalls wenn diese zitiert werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ich streue mal einen „wirren“ Gedanken ein: Wie wir ja wissen, basieren die momentanen Eingriffe in Art. 2 und 8 GG auf Grundlage einer rechtswidrigen Rechtsnorm, und sollten vorübergehend mit dem so genannten Chaosgedanken zu rechtfertigen sein. Sollten die Maßnahmen, ohne dass der Gesetzgeber hier nachbessert, über einen weiteren langen Zeitraum fortdauern, wäre eine Rechtfertigung auch mit dem Chaosgedanken nicht mehr möglich. Wie würde man denn dann § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB prüfen, wenn die Änderung der Ordnung auch in der Beseitigung oder Nichtanwendung verfassungsrechtlicher Normen bestehen kann, und der Vorsatz sich nicht auf einen politischen Umsturz richten muss? ;-) --Chz (Diskussion) 20:24, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Eine Frage/Bitte an die Redaktion Recht: In den Medien fällt im Zuge der „Coronakrise“ immer öfter das Stichwort „systemrelevant“. Der Artikel Systemrelevanz hingegen befasst sich ausschließlich mit der Rettung bei drohender Insolvenz. (Beispiel in der „Coronakrise“: Blumenläden sind nicht systemrelevant und müssen daher schließen.) Bitte, könnte sich jemand ansehen, ob Systemrelevanz auch in diesem Kontext zu nennen ist oder ob man das unter einen anderen Begriff fassen müsste, um den Artikel dann entsprechend zu erweitern oder aber abzugrenzen? --Carolin 15:14, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

too big to fail ist ein stehender Begriff der Wirtschaft, dessen Aussage dahin geht, dass davon betroffene Unternehmen nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das Wirtschaftssystem auf Anbieterseite infarktiert. Da geht es nicht um bloße Insolvenz(en). Aber ist diese Fragestellung zur Systemrelevanz übertragbar auf die zu schützende konsumierende Annehmerseite, die um die reine Daseinsvorsorge im Rahmen grundrechtseinschränkender hoheitlicher Maßnahmen bangt? Insbesondere dürfte eine Konturierung schwer fallen, denn die Interessenslagen sind unterschiedlich und außerdem dürfte es an einem in dieser Hinsicht anerkannten Begriff mangeln, wenn nicht WP:TF Vorschub geleistet werden soll. Hmmm. --Stephan Klage (Diskussion) 21:29, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Bezeichnung „systemrelevant“ ist kein juristischer Fachbegriff, deshalb ist das Portal Recht hier gar nicht zuständig.--Aschmidt (Diskussion) 21:48, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
+1 --Chz (Diskussion) 21:57, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke für die Antworten, auch einfach dass es "kein juristischer Fachbegriff" ist, ist gut zu wissen. --Carolin 23:50, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Hinweis: Bei Systemrelevanz#Systemrelevante Berufsgruppen steht es inzwischen unter anderem auch die am 27. März 2020 eingeführte Nichtanrechnung von Nebenvierdienst in systemrelevanten Branchen und Berufsgruppen, BGBl. 2020 I S. 575, Artikel 2. Was eine Liste der Berufsgruppen anbetrifft, siehe Disk zu Belegen und TF. Das zur Info, falls sich jemand dort beteiligen will. Und in den Medien wird z. B. thematisiert, ob Juristen denn systemrelevant sind (LTO, Spiegel, Handelsblatt). --Carolin 08:18, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ist in diesem Zusammenhang wohl auch interessant (überhöhte Preise für Desinfektionsmittel, Schutzmasken). Anscheinend gibt es zumindest in der Schweiz schon Fälle von Schutzmasken-Wucher, die als strafrechtlich relevant angesehen wurden: Hier meldet die Kantonspolizei Zürich, dass sie einen Schutzmasken-Wucherer verhaftet und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet habe. Basis dafür ist offenbar Art. 157 StGB. Gestumblindi 21:33, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

… weist aber keine rechtlichen Probleme auf, eröffnet insbesondere kein rechtliches Neuland. In Deutschland zivilrechtlich nichtig nach § 138 Abs. 2 BGB und strafbar im Rahmen von § 291 StGB. --Stephan Klage (Diskussion) 22:14, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Nunja, interessant fand ich daran, dass ich mich sonst nicht daran erinnern kann, dass Wucher in Polizeimeldungen aufgetaucht wäre. Rechtliches Neuland vielleicht nicht, aber anscheinend aktuell erhöhte Relevanz. Wenn im Artikel alles soweit passt, ist es ja gut. Gestumblindi 22:17, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
PS: Die Abrufzahlen für den Artikel sind seit Ende Februar auch deutlich gestiegen. Gestumblindi 22:31, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dieses Phänomen im Artikel zu erwähnen halte ich schon für richtig, da bin ich bei Dir. --Stephan Klage (Diskussion) 22:35, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Flickenteppich

Wie von Opihuck bereits dargestellt, gleicht die Rechtslandschaft bzgl. Corona derzeit einem Flickenteppich. Es ist weder sinnvoll noch leistbar, diesen Teppich in Wikipedia darzustellen, jedenfalls nicht in Gestalt von Rechtsquellen-Artikeln. Wie wollen wir mit diesem Problem umgehen? --Bendix Grünlich (Diskussion) 09:01, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Mein Vorschlag: Alle wesentlichen Informationen in die entsprechenden Artikel COVID-19-Pandemie in Deutschland, COVID-19-Pandemie in Österreich, etc. einarbeiten. In den anderen Artikeln können Aspekte erwähnt werden, sollen jedoch nur bei bleibender Bedeutung darin verbleiben.
Die hastigen COVID-19-Ergänzungen haben die betreffenden Artikel ja nicht verbessert. Ein Beispiel ist der Artikel Ausgangssperre, der um einen Abschnitt „COVID-19 in Deutschland“ ergänzt wurde. Der Artikel war zwar vorher schon ein schlecht strukturiertes Sammelsurium verschiedener Aspekte (Notstand, Ausnahmezustand, militärisches Disziplinar- und Strafrecht, nächtliche Ausgangssperre in Redruth). Er wurde nun um einen weiteren Abschnitt ergänzt, ohne das mit den bereits erwähnten Ausgangssperren zur Verhinderung der Verbreitung von Seuchen in Verbindung zu bringen. Außerdem wird natürlich völlig ignoriert, dass es in halb Europa Ausgangssperren gibt, in vielen sogar deutlich strengere, als in Deutschland. --Taste1at (Diskussion) 09:23, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Zur Erklärung: Jemand hatte Ausgangssperre auf die Landingpage von Wikipedia verlinkt in der COVID-19-Box.--Pistazienfresser (Diskussion) 09:52, 23. Mär. 2020 (CET)--Pistazienfresser (Diskussion) 10:09, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Zumindest das Procedere wird in allen Bundesländern wohl gleich sein: VO gestützt auf § 32 IfSG, Erlass, Allgemeinverfügung in einem bestimmten Gebiet (in Bayern offensichtlich bezogen auf das ganze Land) gestützt u.a. auf § 28 I 1, 2 IfSG. Man sollte bei der Darstellung (wenn überhaupt notwendig) das Procedere abstrahieren und die Inhalte gerafft auf das, was gestern in der Telko beschlossen wurde, herunterbrechen. Im Ergebnis wird es da keine allzugroßen Unterschiede geben. Wir sollten nicht für jede VO einen neuen Artikel anlegen, sodern die Sache thematisch, wie weiter oben vorgeschlagen, in die Artikel einbeziehen, die sich mit der Pandemie beschäftigen. -- Da der Bund in jedem Fall noch für solche Fälle wie Ausgangsbeschränkungen und Reduzierung sozialer Kontakte ein neues Parlamentsgesetz auf den Weg bringen wird, kann man das Rechtsproblem des § 28 I 2 IfSG im Hinblick auf Anordnungen mit hoher Eingriffsintensität noch später ausführlicher behandeln, weil es ja zu diesem Parlamentsgesetz einen eigenen Wikipedia Artikel geben wird. Vorübergehend ist dieses Rechtsproblem ja bereits in Ausgangssperre abgehandelt. --Chz (Diskussion) 10:28, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Vorlage:COVID-19-Box nach Möglichkeit bitte auf die Beobachtungsliste setzen. Darin erschienen unter anderem der (damals besonders defizitäre) Artikel Ausgangssperre.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:08, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Da auf der Hauptseite eingebunden, sollte die Vorlage eigentlich vollgesperrt sein.--Taste1at (Diskussion) 11:32, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich frag mal auf der Administrationsseite nach, ob man diese Vorlage vielleicht vorübergehend administrativ behandeln könnte. --Chz (Diskussion) 11:43, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke. Irgendwas ist zumindest sinnvoll. Das mit der Coronavirus-Meldepflichtverordnung eskalierte meiner Erinnerung auch zu dem Zeitpunkt, als der Artikel auf der Landingpage/Hauptseite verlinkt war. Diesen Abschnitt stufe ich mal herunter in den COVID-19-Komplex.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:21, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Coronavirus/COVID-19/SARS-CoV-2 - Rechtliches für Österreich

Siehe: Coronavirus - Rechtliches. In: sozialministerium.at. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 21. März 2020;. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:19, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten

wie kommt die Ausgangsbeschränkung in die Berliner SARS-CoV-2-EindmaßnV

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Die Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung enthält die Anordnung, "Im Stadtgebiet von Berlin (..) befindliche Personen haben sich (..) ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten" [1]. Das scheint ja deutlich über das hinauszugehen, was in vielen anderen Ländern verordnet wurde. Meine Frage ist, wie, formal gesehen, kam diese Bestimmung in die Verordnung? Ich sehe sie nicht in der ersten, am 17. März erlassenen Verordnung; ich sehe sie nicht in der ersten Änderungsverordnung vom 19. März; und ich sehe sie nicht in der zweiten Änderungsverordnung vom 21. März. Sie scheint irgendwie aus der Luft gefallen zu sein, merkwürdig für eine Grundrechtsbeschränkung, bei der man ein bischen formale Sorgfalt erwarten könnte. Dankbar für jeden Hinweis, Gruß Theoprakt (Diskussion) 00:59, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Die letzte Änderung von § 14 der Verordnung mit Wirkung vom 22.03.2020 - das ist wohl die, die du suchst - steht laut JURIS im Berliner GVBl. 2020, S. 220, berichtigt S. 224. Diese Ausgabe des GVBl. (wahrscheinlich Nr. 12) ist wohl noch nicht im Bürgerzugang abrufbar. --Opihuck 07:50, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Das klingt plausibel, herzlichen Dank. Allerdings ist die zweite Änderungsverordnung, die ich ja oben verlinkt habe, doch genau die welche ab 22.3. gültig ist... vielleicht gab es an dem Tag zwei... -- Theoprakt (Diskussion) 09:43, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Nein, die Berliner Eindämmungsverordnung ist als Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung - SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 22. März 2020 neu verkündet worden. Das geht aus § 18 Abs. 4 der neuen Verordnung hervor, der lautet: "(4) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020, die gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen am 17. März 2020 verkündet wurde, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. März 2020, die ebenfalls gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen am 21. März 2020 verkündet wurde, außer Kraft." Die neue Verordnung tritt gemäß § 18 Abs. 1 am 23. März 2020 in Kraft.
In diesen Zeiten, wo Verordnungen nicht mehr im GVBl. verkündet werden, bevor sie in Kraft treten, sondern vorab im Internet öffentlich kanntgemacht werden, ist es manchmal schwer, den aktuellen Rechtsstand nachzuvollziehen. Inzwischen ist die Nr. 12 des GVBl. allerdings veröffentlicht worden und du kannst die Ausgabe hier selbst downloaden. Gruß --Opihuck 13:14, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Überblick über Rechtsakte und Beiträge

Von einer Mainzer Kanzlei, und wir machen ja keine Werbung, aber doch bemerkenswert, finde ich, mit einem DokuWiki aufgezogen: https://lexcorona.de/ --Aschmidt (Diskussion) 22:43, 1. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

… oho, aber ein sortierter und übersichtlicher Grundstock, wert für eine Abspeicherung unter den Favoriten. Merci Aschmidt. --Stephan Klage (Diskussion) 08:12, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Kann ich auch beruflich gut gebrauchen. Danke! --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:11, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Gerne.--Aschmidt (Diskussion) 23:39, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

 Info: Landing Page der Bundesrechtsanwaltskammer mit Links zu weiteren Sammlungen ebenda zum Thema.--Aschmidt (Diskussion) 15:17, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Ich möchte darauf hinweisen, dass am 27. März 2020 das oben genannte Gesetz erlassen und damit u.a. das IfSG entsprechend abgeändert wurde. Link zum BGBl. hier. Die Artikel müssten entsprechend abgeändert werden. --Chz (Diskussion) 16:27, 4. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ausarbeit der wissenschaftlichen Dienste Bundestag zum neuen § 5 IfSG, hier. --Chz (Diskussion) 22:23, 8. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Hygienedemo

Der Artikel Hygienedemo hat einen LA. Bitte könnte jemand von der Redaktion:Recht darauf sehen? Der Inhalt „kommt mir spanisch vor“. Im übrigen nennt der Artikel das Recht auf Versammlungsfreiheit, verlinkt es nicht und enthält auch keinen Rechtshinweis. Dank und Gruß --Carolin 20:22, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Danke für Euren Einsatz dort – vor allem Opihuck für die schnelle Reaktion, ob auch andere mitgemacht haben, sehe ich im Moment nicht. Der vormalige Stub wurde nun ausgebaut und verschoben und die Weiterleitung leitet nun auf den relevanten Abschnitt im neuen Artikel weiter. Das ist nun ein ganz anderer Artikel als vorher. --Carolin 13:32, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Liebe Kollegen, ich möchte ich auf die Diskussion:Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen#Sortierung hinweisen. Für das dort diskutierte Problem scheint es keine Patentlösung zu geben, deshalb wären weitere Meinungen und Vorschläge hilfreich. Danke. --Bendix Grünlich (Diskussion) 10:26, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ich hatte vor einiger Zeit einmal die Frage gestellt, ob sich ein Übersichtsartikel Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze anbieten würde. Hat sich in diesem Bezug durch Corona etwas verändert? Opihuck wusste damals einige Antworten.--Stubenviech (Diskussion) 21:13, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Arbeitsschutzmaßnahmen

Neue Sars-Cov-2 Arbeitsschutzregel mit viel Sprengstoff: [2]. (nicht signierter Beitrag von Chz (Diskussion | Beiträge) 18:13, 11. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Aufsatzliteratur

Hier könnten wir Aufsätze und graue Literatur sammeln:--Aschmidt (Diskussion) 18:38, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Das wird aber viel … --Bendix Grünlich (Diskussion) 20:33, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ein Dreivierteljahr später: Soviel ist es gar nicht geworden. Hätte auch gedacht, es würde mehr. Derzeit 653 Treffer in BASE, wenn man nach Corona OR Covid im Titel sucht und das Fach per DDC auf Recht eingrenzt, und dabei sind doch einige Doubletten.--Aschmidt (Diskussion) 11:42, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
  • Björn Weißenberger: Die Corona-Pandemie und das Strafrecht, insbesondere in Verbindung mit dem (neuen) IfSG. In: HRRS. Nr. 4, 2020, S. 166 (hrr-strafrecht.de).

Abschnitt noch benötigt?

Brauchen wir noch den gesamten Abschnitt oder könnten wir ihn ganz oder teilweise archivieren? Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:14, 5. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Bitte nachfolgenden Baustein nicht nach oben verschieben, ansonsten scheint wohl archiviert zu werden!

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Angebot: Bibliotheksrecherche

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der aktuellen Corona-Krise stellt sich für viele von uns die Literatur-Recherche zu aktuellen Artikelprojekten als Herausforderung dar. Aus diesem Grund möchte ich, der ich mich diesbezüglich als Mitarbeiter einer juristischen Fakultät in einer relativ privilegierten Lage befinde, folgendes anbieten: Nachdem ich in dieser Woche trotz vom Rektorat verordnetem Home-Office ohnehin noch mindestens einmal ins Büro muss, um Unterlagen zu holen, könnte ich bei dieser Gelegenheit im reichhaltigen Bestand der hiesigen juristischen Fachbereichsbibliothek Zeitschriftenartikel und Bücher einscannen, die für wikipedianische Artikelprojekte dringend benötigt werden. Nachdem sich der Bestand unserer Uni-Bibliothek weit über das österreichische Recht hinausbewegt, erlaube ich mir, dieses Angebot hier an zentraler Stelle zu unterbreiten. Alles, was sich also via https://katalog.wu.ac.at finden lässt, kann bei dem entsprechendem Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte idealerweise mir ein E-Mail schreiben, sodass ich die Scans direkt zukommen lassen kann. Ich würde voraussichtlich Donnerstags oder Freitags zum Campus fahren. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 17:12, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Fantastische Idee von dir, Plani, vielen Dank für diese Unterstützung. Ich komme darauf zurück. Ich greife deinen Vorschlag auf und könnte meinerseits - bei Interesse - Aufsätze aus den Beck'schen-Fachzeitschriften beschaffen, wenn's gebraucht wird. Garantiert corona-virus-frei. Lieben Gruß --Opihuck 17:54, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ja, tolle Idee! --Chz (Diskussion) 18:07, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Kollege Aschmidt hat dankenswerterweise an anderer Stelle auf folgenden Link hingewiesen. Dort sind div. Anbieter von Online Bibliotheken aufgeführt, die aktuell ihre Angebote frei zugänglich zur Verfügung stellen. --Chz (Diskussion) 22:10, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

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Infobox zu Entscheidungen des BVerfG

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. --Aschmidt (Diskussion) 22:02, 16. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Bei dem heutigen Schnellschuss fällt die Infobox ins Auge. Die gibt es so oder so ähnlich oder auch mal ganz anders oder aber auch gar nicht in den Artikeln zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Könnten wir uns ggf. auf eine, möglichst knapp gehaltene Fassung einer solchen Infobox einigen – oder sie ganz weglassen?--Aschmidt (Diskussion) 21:55, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Uff. Danke für den Hinweis. Wusste gar nicht, dass es so was gibt. Muss ich mir mal genauer angucken und drüber nachdenken. Sehe ich in der derzeitigen Form auch als nicht unproblematisch an. --Opihuck 22:06, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Die Infobox scheint schon über 10 Jahre alt und von Benutzer:Teddychen81 angelegt worden zu sein. Ich sehe uns nicht als Litfaßsäule für Leitsatzproklamationen. Im Idealfall formulieren wir auch keine Gesetze(-sauszüge) nach, wobei mich mal wieder am meisten die uneinheitliche Verwendung stört. Keine Systematik.--Stephan Klage (Diskussion) 22:40, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Also zumindest müsste man über den entsprechenden Abschnitt in der Box Amtliche Leitsätze schreiben. Und dann müsste es wohl auch Mitwirkende Richter heißen. Ob die Box ansonsten so toll und zielführend ist, insbesondere wenn die Leitsätze darin länger sind als der sonstige Artikeltext (das könnte hier z.B. der Fall sein), kann man in der Tat bezweifeln 92.79.101.164 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 92.79.101.164 (Diskussion) 21:10, 20. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Wenn dort die amtlichen Leitsätze hinein sollten, wäre die Box schon beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vermutlich länger als der bisherige Artikel.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:24, 20. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Alle Einwände sind richtig. Ich wäre dafür, diese Boxen zu löschen.--Aschmidt (Diskussion) 23:58, 20. Mai 2020 (CEST)Beantworten

+1. Hat keinen Mehrwert. Besser wäre es, die Energie in ordentliche Artikel zu stecken. --Opihuck 00:44, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die Leitsätze machen die Infobox zu wuchtig. Wenn man sie weglässt, kann die Infobox in abgespeckter Version bleiben. Der angezweifelte „Mehrwert“ ergibt sich für mich schon daraus, dass die Namen der mitwirkenden Richter genannt sind. --Bendix Grünlich (Diskussion) 11:58, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die Box suggeriert, dass sie alles Wesentliche enthalte, was nicht der Fall ist. Und die Richter kann man auch im Artikel erwähnen – wenn das denn aus enzyklopädischer Sicht überhaupt erheblich wäre.--Aschmidt (Diskussion) 15:21, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Diese Argumente kann ich nicht nachvollziehen. Wo suggeriert die Box denn etwas? Sie gibt einen schnellen Überblick über den Artikel, wenn man so will. Das ist ein Merkmal aller Infoboxen. Und dass man Informationen statt in einer Infobox auch direkt im Artikel bringen kann, liegt auf der Hand. Mit dem Argument kann man jede Infobox für überflüssig erklären. --Bendix Grünlich (Diskussion) 15:35, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Infoboxen haben im Allgemeinen den Zweck, bestimmte Parameter an zentraler Stelle darzustellen. Es sind in der Regel immer kurze griffige Angaben, bei Gesetzen der Name, die Kurzbezeichnung, die Abkürzung, das Sachgebiet, der Verkündungstag, die Fundstelle, das Inkrafttreten, die letzte Änderung usw. Das hat einen echten Mehrwert, weil die Box geeignet ist, den Leser schnell zu informieren. Was haben wir bei Gerichtsentscheidungen an vergleichbaren Parametern? Das Aktenzeichen, das Datum, vielleicht eine Fundstelle sonst nichts. Die Leitsätze sind hoch kompakt und oft erst nach mehrmaligem Lesen verständlich und eignen sich für eine Infobox schon wegen ihrer Mächtigkeit nicht. Was haben wir noch? Die beteiligten Richter. Tja, manchmal wenn ein Sondervotum abgegeben wird, kommt es auf deren/dessen Namen an. Ansonsten ist die Besetzung der Richterbank enzyklopädisch im Bereich der Belanglosigkeit. Das wird in keiner Fachzeitschrift geschweige denn in der Literatur erwähnt.
Aus meiner Sicht hat der Ersteller der Infobox den Sinn, den eine Infobox haben sollte, etwas aus den Augen verloren. Es würde uns nichts fehlen, wenn es sie nicht gäbe. Ihre Existenz zementiert - vielleicht hat das Aschmidt mit "Suggestion alles Wesentlichen" gemeint - eine Bedeutungskraft, die eine gerichtliche Entscheidung im Allgemeinen nicht hat. In Deutschland kennen wir keine "Präzedenzentscheidungen", wie etwa im amerikanischen Recht, die schnell unter einem eigenen Namen in der Literatur auch Eingang finden. Es gibt nur ganz wenige Entscheidungen, vor allem aus den Anfangsjahren des BVerfGs, die in der Literatur tatsächlich einen eigenen Namen bekommen haben und die jeder Jurist unter diesem Namen kennt. Sonst ist das aber eher nicht der Fall. Anders als in den "Case-law-Ländern" haben Entscheidungen in Deutschland in der Regel keine zementierende Wirkung und in der Regel auch keinen einheitlich verwendeten Namen.
Ich prophezeie, dass (das unter enzyklopädischen Gesichtspunkten ohnehin nicht gut gewählte) Lemma und der Artikel in ca. einem halben Jahr wahrscheinlich vergessen sein werden, weil eine mediale Wirkung dann nicht mehr feststellbar ist. Die Infobox - so sehe ich das - soll dem entgegenwirken; sie suggeriert eine Bedeutung, die die Entscheidung weder in der juristischen Fachwelt noch in der allgemeinen Literatur haben wird. Sie ist eine von vielen 100 Entscheidungen jedes Jahr. Da wird dann auch irgendwann die Relevanzfrage des ganzen Artikels aufkommen. --Opihuck 09:57, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+1. – Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass eine ordentliche Vorlage programmiert wird, in der nur die Mindestangaben, die Opihuck gerade erwähnt hat, enthalten sind? Aktenzeichen, das Datum, vielleicht eine Fundstelle – idealerweise aus der amtlichen Sammlung und von der Website des Gerichts?--Aschmidt (Diskussion) 10:45, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Aus meiner Sicht ja. Wenn schon Info-Box, wäre das eher eine Form, die den Zweck der Infobox erfüllen könnte. --Opihuck 10:50, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+ 1 an beide. Ich hatte die Infobox (ohne Leitsätze und ohne Richtergremium!) schon vor längerem auf mich wirken lassen und dachte mir dann, so würde sie aus meiner Sicht vertretbar sein. Überdies würde ich mich freuen, wenn sie danach einheitlich angewendet würde. Bei dieser reinen Fleißarbeit würde ich auch behilflich sein. --Stephan Klage (Diskussion) 11:57, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+ 1 zum Vorschlag von Aschmidt. --Bendix Grünlich (Diskussion) 12:05, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Zur Info: Es gibt Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht (vielfach eingebunden) und Vorlage:Infobox BVerfG-Entscheidung (nur wenig eingebunden, vielleicht ersetzbar?). --Carolin 13:50, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Danke Carolin, ich bin immer wieder platt, was du alles weißt, was ich nicht weiß. Zwei Boxen für dieselbe Sache - nee oder? --Opihuck 15:17, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe auch erst dreimal draufgucken müssen, ehe ich es geglaubt habe. --Carolin 15:55, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Vielen Dank auch meinerseits an Carolin für das Auffinden und den Hinweis auf die die beiden bestehenden Infobox-Vorlagen! Und Dank auch an Opihuck, Bendix Grünlich und Stephan Klage für eure weiteren Meinungen! – Ich wäre eher für die Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht, weil sie sich farblich zurückhält und sich im üblichen Design bewegt und sich auf das Minimum an Inhalten beschränkt, die wir uns an der Stelle wünschen würden. – Treffen wir eine Wahl und lassen wir die Diskussion noch eine Weile offen, damit sie von mehr Autor/innen/en wahrgenommen werden kann? Und wenn wir ein Votum haben, können wir die mehrheitlich gewünschte Vorlage einsetzen und die andere Vorlage löschen lassen, um Einheitlichkeit herzustellen?--Aschmidt (Diskussion) 17:21, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ähm, das soll dann heißen, "Abspecken" findet nicht mehr statt? Also bleiben dann so wichtige Sachen wie Verhandlungstag, Verfahrensart, Rubrum, Sachverhalt, Tenor, Leitsätze, Vorsitzender, Beisitzer, Mehrheitsmeinung, Zustimmend, Angewandtes Recht (?????), Entscheidung, Reaktion drin? --Opihuck 18:28, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
It's a wiki. Können wir doch weiterhin ändern. Die Vorlage kann weiterentwickelt werden. Ich fand die andere halt etwas aus dem Rahmen fallend mit den roten Balken…--Aschmidt (Diskussion) 18:57, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Sicher kann man die Vorlage ändern. Am besten gleich auch ein entsprechendes Format für EuGH-Urteile festlegen.
Kurzer Einwurf: Habe gerade unter Kategorie Diskussion:Vorlage:Infobox Recht vorgeschlagen, eine neue Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsurteil anzulegen. Das macht es etwas leichter, redundante oder auch fehlende Infoboxen zu erkennen und ist auch m.E. von der Systematik her etwas eleganter. Falls das hier d'accord geht (Kommentare gern auch gleich dort), würde ich danach noch beim Wikipedia:WikiProjekt Vorlagen und Wikipedia:WikiProjekt Kategorien nachfragen, damit das rundum abgesprochen ist. --Carolin 21:58, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsentscheidung wäre vorzugswürdig, weil das der Oberbegriff ist und auch Beschlüsse umfasst, die keine Urteile sind.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Sehr gut. Dasselbe ist nun auch dort auf der Vorlagenkategoriendiskussion vermerkt, passt also genau zusammen. Den Vorschlag habe ich dort entsprechend geändert. --Carolin 14:28, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Die neue Kategorie steht nun: Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsentscheidung. Grüße --Carolin 20:10, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Wahl zwischen den beiden Vorlagen

Entweder man übernimmt eine bereits bestehende Vorlage und passt sie entsprechend an bzw. lässt sie anpassen. Mir würde in der Box zum Beispiel der ECLI fehlen. Oder wir führen eine neue Vorlage ein, die von vornherein unseren Vorstellungen entspricht. Die müsste dann neu programmiert werden. Oder wir lassen die Box ganz weg – letzteres war nicht die Mehrheitsmeinung. Ich möchte einen Kompromiss herbeiführen und wäre selbst dafür, die Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht anzupassen und dann als einzige Vorlage für Entscheidungen des BVerfG zu verwenden.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Aschmidt, ich sehe dein Bemühen und deine umsichtige Vorgehensweise. Aber du siehst auch, dass das, was du jetzt vorschlägst, nicht dein ursprünglicher Standpunkt ("möglichst knapp gehaltene Fassung einer solchen Infobox – oder sie ganz weglassen") war. Nachdem eine Mehrheit eine Box befürwortet hat und wohl auch eine Mehrheit dafür ist, dass sie gegenüber den beiden jetzigen kräftig abgespeckt werden soll, soll es nun bei einer der beiden Boxen ohne inhaltliche Aufarbeitung bleiben? Dann können wir es auch so belassen, wie es ist. In der Löschung einer der beiden Boxen liegt wahrscheinlich einiges an Arbeit, die uns aber keine signifikante Verbesserung bringt. Aus schlecht wird schlecht. Kanns nicht sein...
Lass(t) uns lieber Nägel mit Köpfen machen:
  1. Erst definieren, ob wir eine "nationale deutsche Box" haben wollen oder eine "DACH-Box" (mit Österreich/Schweiz) oder dem Vorschlag von Carolin folgen, eine "Europa-Box" (mit England/Schottland/Wales), internationale Box (EuGH, auch IGH) oder sogar - daran ließe sich auch denken - eine "Welt-Box" (z. B. mit USA) zu haben.
  2. Dann definieren, was da an Infos hinein soll (das wird für England und USA mit großer Wahrscheinlichkeit einen ganz anderen Bedarf auslösen als für Deutschland - siehe dazu meine Ausführungen weiter oben),
  3. Dann bestimmen, welche der beiden vorhandenen Boxen Grundlage sein könnte oder wie sonst das Layout aussehen könnte.
Die Umsetzung muss ja nicht morgen fertig sein. Was ich mir aber - auch um Mehrarbeit zu vermeiden, wünschte - ist ein überzeugendes Grundkonzept mit Perspektive. Die drei Punkte festzulegen, dürfte nicht allzu schwer sein, ich sage auch gleich meine Meinung dazu:
zu 1. rechtsordnungsbezogene Boxen, für die deutsche Rechtsordnung eine eigene Box, für den EuGH eine eigene. Sie können gerne auf einem ähnlichen Layout beruhen.
zu 2. bei der deutschen Box: Bezeichnung, Entscheidungsform (Urteil, Beschluss, Gerichtsbescheid), Datum, Aktenzeichen, Rechtskraft, ECLI, vielleicht noch ähnlich knappe, prägnante Punkte, die keinen größeren Umfang als 50 Zeichen haben sollten, also jedenfalls keine ellenlangen Leitsätze, Inhaltsangaben, Besetzungsbank usw.),
zu 3. Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht ist vom Layout her auch aus meiner Sicht eine passable Grundlage.
Ich fand, wie gesagt, deine ursprüngliche Idee sehr gut. Auch ECLI aufzunehmen, halte ich für sehr gut, denn das ist die Zukunft. Aber jetzt nur im Punkt 3 festzulegen, welche von den beiden schlechten Boxen wir nehmen (und der Rest verläuft dann im Sande ... - oder?), ist keine effiziente Vorgehensweise. Meine Meinung. Muss niemand teilen. --Opihuck 14:32, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Hinweis: Wir haben eine Box für Entscheidungen des US-SCOTUS: Marbury v. Madison. Dort ist die Tradition ja bekanntlich so, dass individuelle Richter und ihre Beteiligung an Entscheidungen fleißig diskutiert werden. Deshalb ist dort die Liste der Richter von einer gewissen Bedeutung. Bei uns sehe ich das eher nicht, so dass ich mich gegen eine Box ausspreche. Vielleicht wäre es sinnvoller, eine Formatvorlage zu verfassen und dort zu beschreiben, welche Informationen, einschließlich ECLI, in einem Artikel zu Entscheidungen der BVerfG sinnvoll sind. Grüße --h-stt !? 22:23, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Eine knappe Box auf der Grundlage der grauen fände ich gut. Beim Namen vielleicht noch angeben, dass nur etablierte Namen gemeint sind. Und eine Formatvorlage wäre vermutlich auch nicht schlecht (die dann mit Leitsätzen oder deren Kurzfassung?).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:40, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Einen karmesinroten Hintergrund fände ich schöner. --Chz (Diskussion) 11:55, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Hast mich überzeugt.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:01, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Zwischenergebnis und weiteres Vorgehen

Liebe alle, wenn ich den weiteren Verlauf der Diskussion für mich zusammenfasse, scheint weiterhin die Mehrheit für eine Infobox zu sein, die sich aber auf das Nötigste beschränkt (also ohne Leitsätze und Aufzählung der beteiligten Richter/innen), und wenn es eine solche Box geben sollte, wäre die Mehrheit wohl auch für eine Box im Design der Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht. Und auch der Vorschlag von h-stt fand Anklang, eine Formatvorlage für Artikel über Gerichtsentscheidungen zu entwerfen – aus der – das wäre meine Bitte – auch ersichtlich sein sollte, dass ein Artikel über eine gerichtliche Entscheidung erst dann sinnvoll zu schreiben ist, wenn es dazu eine ausreichende Rezeption in der Fachliteratur gibt. Bis dahin reicht eine Aktualisierung des Artikels über den Gegenstand, zu dem die Entscheidung ergangen war. Außerdem scheint es gute Gründe zu geben, bei Entscheidungen des amerikanischen Supreme Court anders zu verfahren und eine erweiterte Infobox zu verwenden. Vielleicht gilt das auch für andere Gerichte, entzieht sich leider meiner Kenntnis. – Könnten wir diesen Stand umsetzen? – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 22:03, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

+1, das in Bausch & Bogen, denn wir sind auf einem guten Weg. In Sachen der letztendlichen Ausgestaltung der verbleibenden Rohdaten – also ohne Leitsatzwesen/Gremien – bin ich resilient. Daher die bloße Zustimmung zu Aschmidt.--Stephan Klage (Diskussion) 07:08, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+1, so soll es dann bitte auch sein. Vielen Dank! --Chz (Diskussion) 11:34, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Hallo, allerseits! Es tut mir leid, dass ich mich so lange nicht um die Infobox kümmern konnte, was durch einen Umzug in Corona-Zeiten sowie beruflich bedingt war. Es ist absehbar, dass sich das nun wieder etwas entspannen wird, und ich würde dann auf die Vorlagenwerkstatt zukommen und sie bitten, eine entsprechende Vorlage zu erstellen, die wir in die Artikel einbinden können, um das Ergebnis unserer Diskussion umzusetzen. Weil ich annehme, dass damit wiederum ein gewisser Diskussionsbedarf entstehen wird, habe ich solange abgewartet, bis ich dazu bereit wäre. Hilfestellung ist natürlich jederzeit willkommen – after all, it's a wiki… ;) ––Aschmidt (Diskussion) 20:52, 23. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Präsidentinnen der Oberlandesgerichte – Einladung zur Projektmitarbeit

Ich wünsche allseits erst einmal ein erfreuliches neues Jahr!

Reisen8 hat ein ganz interessantes Projekt im Rahmen von WomenEdit angestoßen und dort dafür eine Werkstatt angelegt. Da wir als Projekt bemüht sind, mehr Frauenbiografien in die Wikipedia zu bringen, bietet sich beim Relevanzunterpunkt „Präsidentinnen der Oberlandesgerichte und vergleichbarer Institutionen“ aufgrund der geringen Anzahl der vorhandenen Biografien tatsächlich ein systematisches Vorgehen an. Plus: in der Regel sind diese Artikel eher kurz, überschreiten selten eine halbe Seite, da außer den Karriereschritten über die meisten Präsidentinnen nicht so viel publiziert wird. Das sind sozusagen kleine schnelle Erfolge bei der Artikelerstellung. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich der eine oder die andere dafür begeistern ließe, daran mitzuarbeiten. Männer sind ausdrücklich willkommen – nur weil es bei WomenEdit auf der Projektseite steht, heißt das nicht automatisch, dass ihr nicht mitarbeiten dürft, wenn ihr gerne möchtet.

Die Überarbeitung und Erweiterung bestehender Artikel ist auch mit angedacht, diese werden ebenfalls als Blaulinks im Artikel gelistet.

Sehr willkommen wären übrigens auch noch Meinungen und Beiträge auf der Disk des Projekts. Dort wurden einige Fragen aufgeworfen, zu denen Fachmeinungen höchst willkommen wären. Und last but not least wäre eine Idee hilfreich, wie wir die Recherche erleichtern können, oder ob jemand mit Zugriff auf entsprechende Bände und Bibliotheken ebenfalls bereit wäre, Bände des Handbuchs mit durchzusehen, höchst willkommen. --Grizma (Diskussion) 16:17, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Hallo Grizma, wünsche viel Erfolg bei dem Projekt. Biografien von Präsidentinnen/Präsidenten finden sich am ehesten in den Pressemitteilungen der Landesjustizministerien aus Anlass ihrer Amtseinführung. Im Übrigen antworte ich euch auf der dortigen Disk. LG --Opihuck 17:18, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Hi Opihuck (ich liebe Deinen Benutzernamen, by the way), ja, die haben wir auf dem Schirm für die entsprechenden Bios. Darüber lässt sich jedoch keine Systematik herstellen. ;D

Andere Frage: gibt es eigentlich ein vergleichbares Handbuch bzw. vergleichbare Ämter in AT oder CH? Fiel mir grad ein, könnte frau ja mitbearbeiten. Können nicht so viele sein dort. --Grizma (Diskussion) 18:39, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Hallo Grizma, meines Wissens gibt es kein vergleichbares Handbuch in der Schweiz (hat auch vielleicht mit der sprachlichen Teilung des Landes zu tun). Ausser Artikeln bzw. Portraits aus lokalen Zeitungen wird es schwierig Quellen über die einzelnen Richterinnen zu finden. Im Kanton Bern hat Annemarie Hubschmid Volz den Vorsitz des Obergerichts, aber mit Ausnahme des Auszugs im Staatskalender, finde ich keinen einzigen zentrierten Zeitungsartikel zu seiner Person, leider. Die Aufgabe wird wahrscheinlich für die Schweiz schwierig sein, weil die Gerichtspräsidien (meiner Wahrnehmung nach) eine nicht so grosse politische Rolle haben, und daher werden sie kaum in den Zeitungen erwähnt. Nicht mal die NZZ hat einen "echten" Artikel zur neuen Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille geschrieben und lediglich die SDA zur Wahl übernommen. Nichtdestotrotz viel Glück mit dem Projekt! Salutations bernoises, --ArkheinVonB (Diskussion) 19:59, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Danke für die kurze Stellungnahme. Plani, weißt Du was über Österreich? --Grizma (Diskussion) 20:03, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Hallo Grizma, meines Wissens nach gab es leider bislang noch keine Frau, die Präsidentin eines Oberlandesgerichts in Österreich geworden wäre. Die OGH-Präsidentinnen haben wir hingegen bereits mit entsprechenden Artikeln abgedeckt, die restlichen OGH-Richterinnnen sowie die Richterinnen am VwGH sind biographisch genauso wie ihre männlichen Kollegen oft schwer zu fassen, da über sie in aller Regel keine detaillierteren Informationen verfügbar sind. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 12:42, 10. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Bitte nicht archivieren! Die Einladung steht und wir arbeiten weiter am Projekt. Andere Interessierte sind zur Mitwirkung nach wie vor herzlich eingeladen. --Grizma (Diskussion) 14:50, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Okay, habe es entfernt. --Chz (Diskussion) 14:56, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Kein Problem. Ich nahm an, mit der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bzw. mit der inzwischen erfolgten Auswertung der Handbücher der Justiz sei der externe Unterstützungsbedarf außerhalb von WomenEdit erfüllt und zugleich erschöpft. --Opihuck 15:06, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Inhaltlich sah ich es genauso wie Du. --Chz (Diskussion) 18:41, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Ich begrüße das neue Projekt, weil meine These ist, dass man die persönliche Dimension der Rechtsprechung unbedingt mit einbeziehen sollte. Ich wäre aber sehr dafür, nicht nur die Richterinnen zu bearbeiten, sondern gleichmäßig und ohne Ansehen des Geschlechts vorzugehen, wenn Lücken gefüllt werden.--Aschmidt (Diskussion) 20:06, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Stoffrecht

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:56, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Aus meiner Sicht sollte von Stoffrecht auf Chemikalienrecht verwiesen werden. --162.23.111.47 23:56, 29. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Hmm, der Begriff kommt laut JURIS in keiner Rechtsnorm vor. Nicht mal der Duden kennt das Wort. Also? Lassen wirs? --Opihuck 00:22, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Ja, kenne ich auch nicht. --Chz (Diskussion) 11:01, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Es gibt immerhin eine im Jahre 2004 erschienene Zeitschrift für Stoffrecht, die aber nicht auf das Chemikalienrecht beschränkt ist und eine eher wirtschaftsrechtliche Ausrichtung (Produkthaftung und Verbraucherschutz) hat. Bedarf für eine Weiterleitung sehe ich weiterhin nicht. --Opihuck 12:52, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Na ja, der Vorschlag ist nicht ganz abwegig, vgl. die Diss von: Stefanie Merenyi: Der Stoffbegriff im Recht : Eine interdisziplinäre Studie zum Stoffrecht unter Berücksichtigung des auf Stoffe gerichteten Patentwesens. Mohr Siebeck, Tübingen 2019, ISBN 978-3-16-156785-8. --Aschmidt (Diskussion) 16:05, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Puuh, ja, aber sind solche „Solitäre“ - hier geht es wohl um das Patentwesen - eine Berechtigung für eine Weiterleitung auf das Chemikalienrecht? Fände ich schwierig. --Opihuck 16:42, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Aber ja. Wenn ich im hds für Frankfurt den Begriff Stoffrecht eingebe, erhalte ich zum Beispiel an zweiter Stelle – nach der obigen Diss (wenn ich mich richtig erinnere, war die Autorin auch Chemikerin) – einen Link zu Schnittstellenprobleme zwischen gemeinschaftlichem Stoffrecht und anderem sektoralen Umweltrecht, Umweltbundesamt von 2005. Auch danach kommt nur Umweltrecht. Und Stoff ist in der GND als Synonym ausschließlich chemisch naturwissenschaftlich angesetzt. Das heißt, Stoffrecht ist ein – seltener, aber doch schon längerfristig – genutztes Synonym zu Chemikalienrecht. Vielleicht ein Teilgebiet, das kann ich nicht sagen. Aber als Synonym wäre eine Weiterleitung gerechtfertigt.--Aschmidt (Diskussion) 17:16, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Hmm, zur Kenntnis genommen, noch nicht überzeugt. Wie gesagt: Kommt sonst nirgends vor, nicht in Rechtsvorschriften, nicht im Duden. --Opihuck 18:33, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Via BASE: Das Kapitel zum Gefahrstoffrecht im Lehrbuch von Kloepfer heißt Stoffrecht. Ich frage mich eher, ob da bei unseren Lemmata nicht etwas durcheinander geht. Gefahrstoffrecht neben Chemikalienrecht? Ich bin nicht soweit im Umweltrecht drin, um das enzyklopädisch beurteilen zu können, scheinen mir aber alles Synonyme zu sein.--Aschmidt (Diskussion) 19:46, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht sind Gefahrstoffrecht und Chemikalienrecht nicht deckungsgleich. Nachfolgend was die BAuA zu Chemikalienrecht und Stoffrecht schreibt: [3] --162.23.111.37 22:25, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Danke. – Noch ein Überblick über die Open-Access-Literatur: eine Volltextsuche in CORE. – Schauen wir mal in den Brockhaus: Kein Lemma zum Rechtsgebiet, sondern nur zum Chemikaliengesetz und zu REACH, und in letzterem Artikel ist die Rede vom … Chemikalienrecht. ein lächelnder Smiley  --Aschmidt (Diskussion) 22:37, 30. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Hallo zusammen, ich denke, dass das Stoffrecht im wörtlichen Sinn geschichtliche Wandlungen erlebt hat. So wie es bestimmte Probleme bei der Stoffnutzung gab, machten sich gesetzliche Regelungen erforderlich. Historisch ging es los mit Wasserrecht (das hieß damals nicht so) und Giftrecht. Der Fokus verschob sich mehrfach, die Regelungen hießen da nicht immer (Xx-)Stoff-.. oder Chemikalien-Recht. Gefahrstoffrecht befasst sich mit Wirkungen im Arbeitsprozess (im weiteren Sinn bei der Anwendung mit Fokus Verbraucherschutz und Erweiterungen Richtung Umweltschutz). Chemikalienrecht versucht, das ganze mit dem Transportrecht und unter Erweiterung auf andere Wirkungen und Eigenschaften wie Stäube, Rauche, Fasern, Nanopartikel, Schwerabbaubarkeit, Verschmutzung und Filmbildung (marine pollutant) international zusammenzufassen. Das traditionell verstandene Gefahrstoffrecht und erst recht das Chemikalienrecht erfasst eben nicht nur Stoffe und Stoffeigenschaften. Wenn es getrennt davon ein Stoffrecht gibt, hat auch dieser Begriff sich gewandelt. Die drei überlappen sich, decken sich aber nicht ab. Man könnte versuchen, das bei Verweisen entsprechend darzustellen - oder in den Artikeln das Verhältnis und die geschichtliche Entwicklung etwas stärker beleuchten. Einfach wird schon das nicht. Für den gewünschten Verweis müsste der Begriff Stoffrecht erst mal definiert werden (und den hat vielleicht jeder Verwender anders gemeint). Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 12:54, 1. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ich möchte das noch um einige Facetten ergänzen. Oben hatte ich Transportrecht (Gefahrgut-Regelungen) erwähnt. Weitere Regelungen außerhalb der bisher genannten Gebieten sind im Emissionsschutzrecht (für Grenzwerte in der Luft für Emission und Immission), Wasserrecht (Grenzwerte für die Einleitung in Gewässer und Grenzwerte im Grundwasser), diverse Verbraucher schützende Regelungen wie Grenzwerte von Stoffen in Trinkwasser, in Nahrungsmitteln, in Raumluft, in Lebensmittelverpackungen, Textilien, Kinderspielzeugen. Hinzu kommen Regelungen für Grenzwerte von Stoffen in bestimmten Gewässern, die vertraglich zwischen den Anrainerstaaten festgelegt worden sind.
Ich kenne den Versuch, Chemikalien- und Gefahrstoffrecht mit diversen anderen Grenzwerten unter Stoffrecht zusammenzufassen. Soweit ich weiss, wird das so als Begriff nicht durchgängig benutzt, wenn es auch sinnvoll wäre. Wenn sich das aus einigen Veröffentlichungen ergibt, sollte das auch in WP stehen. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 15:58, 1. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Hmm... Wenn es keine weiteren Meinungen gibt, noch ein Senf von mir: eine einfache Weiterleitung passt nicht. Es gibt ein Stoffrecht im engeren Sinne und eins im weiteren Sinne (zumindest in einem kleineren Teil der Literatur, sowie in Uni- oder Hochschul-Lehrplänen). Ein Rumpf-Artikel könnte das darstellen und entsprechend auf Chemikalienrecht, Gefahrstoff-Verordnung und weitere Artikel verweisen. Ein Artikel Stoffrecht ist auf der Wunschliste der Redaktion Chemie. Die Relevanz scheint mir auch deshalb schon mal geprüft. Vermutlich wegen der Weitläufigkeit des Themas und Fehlens schwergewichtiger Nachweise (im Internet finde ich schon einiges) für das "Stoffrecht im weiteren Sinne" hat sich noch kein Autor gefunden. Vielleicht ändert sich das ja noch. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 23:49, 4. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Das wäre doch eine gute Idee, in einem kleinen Stub etwas zu den verschiedenen Bedeutungen des Worts zu schreiben. Muss ja nicht perfekt sein. Wäre aber wahrscheinlich besser als eine nackte Weiterleitung. Das Portal:Recht kann hier erst mal nicht weiterhelfen, denn in Rechtsvorschriften kommt das Wort nicht vor. --Opihuck 00:05, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Die Hinweise des Portals zum Vorkommen des Begriffs waren ja schon eine Hilfe. Problematisch (vor allem für einen zukünftigen Autor) ist vielleicht, dass der historische Aspekt in den bestehenden Artikeln fehlt (und zum Teil auch nur schwer dort unterzubringen wäre, wenn ein Artikel mehrere Staaten betrifft). Aber wenn der Stub da wäre, würden sich sicher mehrere Beitragende finden. Vielleicht gehe ich es später mal an - gleich passt es nicht (und ich bin sicher nicht der beste Kandidat, aber wenn die guten auch alle keine Zeit bzw. wichtigere Projekte haben ...). Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 11:11, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Ich habe da einen Roh-Entwurf zur Diskussion und bitte um Korrektur- und Verbesserungsvorschläge. --Wilhelm (Diskussion) 18:02, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Dürfen diese direkt in deinen BNR-Text eingearbeitet werden? --Opihuck 18:17, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Danke, der Frage würde ich mich anschließen – mit Blick auf Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel müsste man schon die Einleitung ganz anders fassen…--Aschmidt (Diskussion) 18:23, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten

OT: Wer hätte gedacht, dass über Stoffrecht so eine Disk entstehen könnte. Wünsche allen Kolleginnen und Kollegen ein schönes Wochenende! --Chz (Diskussion) 18:23, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Ja natürlich, danke. Wie gesagt, es ist ein erster Roh-Entwurf nicht ganz ohne Zeitnot. Ich wollte noch einen Geschichts-Abschnitt einbauen, aber der hat natürlich Zeit, der Rest war wichtiger. Und wenn es Literatur gibt, kann die natürlich genannt werden. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 19:24, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Siehst du, das ist gerade das größte Problem an deiner Seite. Als du mich angemailt hattest, hatte ich dir ja schon geantwortet, dass wir alle, die wir hier über das Thema sprechen, besser davon absehen sollten, zu dem Thema einen Artikel anzulegen, denn keiner von uns kennt sich mit dem Thema wirklich aus. Und du gibst ja nun auch selbst zu, dass du bisher noch gar keine Literatur dazu beigezogen hast. Die Fachliteratur wäre aber der Ausgangspunkt, und nicht Google und Co. Der wichtigste Treffer, den ich gefunden hatte, war das große Lehrbuch zum Umweltrecht von Kloepfer, und ich würde dir empfehlen, dort anzufangen.--Aschmidt (Diskussion) 09:34, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Hm, es ist jedenfalls schon mal ein Anfang und dafür sei dir Dank gesagt. Ich hatte allerdings nach den anfänglichen Vorbemerkungen gehofft, mehr etwas zur Entwicklung des Begriffs aus der naturwissenschaftlichen Sicht zu lesen. Jetzt lese ich vor allem eine Aufteilung nach Stoffrecht im engeren und weiteren Sinne, ohne dass klar wird, wer diese Aufteilung mit welchen Abgrenzungen vorgenommen hat - WP:TF? Dazu steht vielleicht mehr im grundlegenden Werk Umweltrecht von Kloepfer, das Inhaltsverzeichnis besagt dazu aber aus meiner Sicht nicht viel.
Ich habe mal unter den Literatureintragungen in JURIS nachgesehen. Es gibt einige Monografien mit Inhaltsverzeichnissen als abstracts, die teilweise aussagekräftiger sind als das Inhaltsverzeichnis von Kloepfer. Auch da erscheint der Begriff Stoffrecht bisher eher als vager Begriff mit unklaren Konturen. Ich trage das Material gerade in einem Text zusammen und melde mich wieder. --Opihuck 17:42, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

@Aschmidt: Gut, dass du insistiert hast. Meine Recherchen haben ergeben, dass die Fachliteratur tatsächlich beginnt, den Begriff allmählich zu akzeptieren, ohne dass sie sich allerdings über den genauen Inhalt einig wäre oder gar eine Definition anzubieten hätte. Was macht man da? Ich habe das zusammengetragen, was gesichert ist (nicht viel) und ansonsten die unterschiedlichen Sichtweisen bequellt dargestellt, um WP:KTF zu berücksichtigen. So hat man dennoch einen gewissen Einblick, wie der Begriff gegenwärtig von den Fachleuten verstanden und zu anderen abgegrenzt wird, ohne dass darin die absolute Gewissheit läge. Das scheint mir in der gegenwärtigen Situation das Maximum des Möglichen zu sein. Zwei umweltrechtliche Grundwerke, in denen der Begriff vorkommt, sind bestellt und müssen in den nächsten Tagen noch von mir ausgewertet werden. Wenn du, Aschmidt (und natürlich auch der sicher hier mitlesende Wilhelm) meinen derzeitigen Kenntnisstand erfahren möchtet, bitte hier entlang → Benutzer:Opihuck/Stoffrecht. Verbesserungen/Korrekturen sind gerne erlaubt. --Opihuck 16:47, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Das ist natürlich besser als meins. Im Moment habe ich da nichts zuzufügen, bin aber noch am Suchen. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 17:50, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Der Entwurf macht einen guten Eindruck. Ich frage mich aber, ob es wirklich notwendig ist, den Artikel schon im allerersten Satz auf Deutschland einzugrenzen. REACH und anderes EU-Recht wird ja weiter unten diskutiert. --Leyo 22:07, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Wenn du mir sagen könntest, wie die Rechts- und Literaturlage in der Schweiz aussieht, kann das berücksichtigt werden. Übrigens: Das Thema hatte ich heute Abend schon mal mit einem österreichischen Benutzer, nämlich hier. --Opihuck 23:01, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten
@Opihuck: Vielen Dank für den neuen Artikel! Können wir m.E. sehr gerne in den ANR übernehmen! Mein einziger Einwand ginge auch eher in die Richtung, die Leyo angesprochen hat: Soweit ich es verstanden hatte, ist das ganze Rechtsgebiet, gleich wie man es nennt (Stoff-, Gefahrstoff-, Chemikalienrecht), seit REACH vollständig europäisiert; der nationale Gesetzgeber kann nur noch den jeweiligen Rahmen für die Verwaltung vorgeben und Lücken füllen oder zur Hamonisierung über die VO hinaus beitragen. Aber wenn du die Literatur so vorgefunden hast, sollten wir es natürlich gerne so erzählen. Interessant wäre wahrscheinlich noch, was der Doyen des Umweltrechts Eckart Rehbinder in seinem Kapitel zum Stoffrecht in: Grundzüge des Umweltrechts, hrsg. im Auftr. des Arbeitskreises für Umweltrecht (AKUR) von Klaus Hansmann und Dieter Sellner, 4., vollst. überarb. und erw. Aufl., Berlin : Schmidt, 2012, ISBN 9783503141067 S. 801–894 zu dem Thema zu sagen hätte (er war einer meiner Lehrer, deshalb würde ich gerne demnächst mal einen Artikel über ihn anlegen, falls mir da keiner zuvorkommt ;). Aber darauf habe ich leider derzeit keinen Zugriff, was ich aber demnächst noch nachholen kann. Ich frage mich vor allem, ob ein Praktiker oder ein Vertreter des Fachs, wenn man ihn darauf anspräche, tatsächlich so differenziert vorgehen würde oder ob am Ende das Stoffrecht nicht doch etwas lässiger formuliert nur ein Synonym für das Gefahrstoffrecht wäre? Was aber der Verschiebung in den ANR keinesfalls im Weg stehen möge!--Aschmidt (Diskussion) 23:21, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Na, da hatten wir ja denselben Lehrer, vielleicht sind wir uns ja mal im RL begegnet (vielleicht mehr dazu per wikimail), aber, um auf deinen Vorschlag zurückzukommen: Gerne. Ich habe nur an Rehbinders Werk erst mal nicht gedacht, weil es in der JURIS-Recherche zum "Stoffrecht" nicht aufpoppte. Zu Leyos Einwand: Ich denke, ich bin dafür bekannt, österreichisches und Schweizer Recht, wenn ich das kann, stets zu berücksichtigen. Das würde ich auch hier sofort tun, wenn ich es könnte. Ich weiß aber wirklich nicht und habe auch nicht die Mittel, das herauszufinden, ob im Schweizer nationalen Recht (entsprechendes gilt für Österreich) Stoffrecht ein Begriff ist. Was die Schweizer Fachliteratur angeht, die dann zusätzlich in den Entwurf eingearbeitet werden müsste, kann ich genauso dazu wenig sagen, weil ich sie nicht kenne. Da sind - so leid es mir tut - einfach Grenzen gesetzt. Ich kann zu beiden Aspekten, bezogen auf die Schweiz, einfach nichts sagen. Wir brauchen eben mehr österreichische und Schweizer Juristen im Portal. Aber woher nehmen? Sie sind eben nicht da. Insofern sind Leyos Wünsche verständlich, aber derzeit nicht erfüllbar. Zur Not muss eben {{Deutschlandlastig}} für das Manko herhalten. --Opihuck 23:48, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ich sage heute Abend mal nur noch soviel: Der Begriff Stoffrecht kam wohl zusammen mit der Europäisierung des Chemikalienrechts auf: Das europäische Chemikalienrecht wird durch die Verordnungen REACH und CLP abschließend geregelt („Zusammen mit der sog. CLP‐Verordnung vom 16.12.2008 bilden die komplexen Regelwerke ein einheitliches europaweites Chemikalienrecht und damit die wichtigsten Vorschriften für die chemische Industrie.“). Demnach ist es EU-Recht mit mitgliedsstaatlichen Ergänzungen, ähnlich wie das Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG/HessDSG). Wahrscheinlich ist das Stoffrecht der Oberbegriff geworden für alles rund um gefährliche chemische Substanzen, ihre Herstellung, den Transport, die Verarbeitung, ganz umfassend einschließlich Gefahrenabwehr und Arbeitsschutz. Aber dazu müsste ich mehr gelesen haben, und dazu fehlt mir bis auf weiteres einfach die Zeit… In https://doi.org/10.1515/9783110262216.227 (VVdStRL 70 aus dem Jahr 2010) ist auf Seite 250 auch die Rede von Zulassungsverfahren im Produkt- und Stoffrecht. Hm… Grosso modo würde ich mich auf einführende Aufsätze stützen wie den Text, den du in der JuS gefunden hattest, der ist doch ziemlich neu und sollte das eigentlich auch leisten. Wir wollen darüber ja nicht promovieren… ;) --Aschmidt (Diskussion) 00:18, 9. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Auf Aufforderung von Opihuck habe ich mal etwas bezüglich der Rechts- und Literaturlage in der Schweiz gesucht. Vieles bezieht sich aufs EU-Chemikalienrecht. Nationales gibt es eher wenig, u.a.:

--Leyo 23:38, 9. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Danke Leyo, werde ich bei der anstehenden Überarbeitung berücksichtigen. Dauert noch einen Moment. --Opihuck 16:18, 10. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Noch etwas zu den geschichtlichen Aspekten. Im Moment kann ich dazu nur Gedanken beitragen, da mir der Zugriff auf die Literatur fehlt. Selbst die zweitklassige (aber doch aussichtsreiche) Variante, Vorworte zu laufenden Aktualisierungen des WEKA-Verlags, ist mir verwehrt, weil diese Loseblattsammlungen ja durch Austausch aktualisiert und die ausgetauschten Seiten verworfen wurden. Hier fand sich durchaus Interessantes. Da war Gefahrstoffrecht vorwiegend zuständig für Arbeitsschutz und Chemikalienrecht das Recht des Inverkehrbringens. In den Sammlungen war ja auch Stoffe betreffendes aus parallelen Rechtsgebieten enthalten und kommentiert. Für solche Entwicklungen mag es Literatur geben, ich kenne keine. Ich habe dazu eine Frage beim UBA gestellt und hoffe, dass das nicht versickert. Der geschichtliche Aspekt ist natürlich interessant für den Artikel (der inzwischen mehr als nur ein Stub ist!), andererseits wäre er durchaus nicht Bedingung für eine Veröffentlichung. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 13:38, 12. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe meinem Entwurf inzwischen die österreichische und Schweizer Sichtweise hinzugefügt, so weit mir das möglich war. Dank nochmals an Leyo für die Hinweise und Erweiterungen zur Schweiz. Das geht bei A und CH leicht in eine etwas andere Richtung als in D. Die angekündigten beiden bestellten Grundwerke zum deutschen Umweltrecht liegen mir leider noch nicht vor; vielleicht ändert ihre Auswertung etwas an der Einschätzung des bisher dominierenden JuS-Beitrags. Wäre im Grunde genommen nicht verkehrt, wenn die deutschsprachigen Länder sich in diesem Punkte einig wären ;) Aus diesem Grunde lasse ich den Entwurf vorerst noch in meinem BNR. Verbesserungen sind aber weiterhin stets willkommen und dürfen dort eingepflegt werden. --Opihuck 01:03, 15. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Damit das hier nicht archiviert wird: Ich bin dran. Die Texte sind inzwischen da und müssen nur noch ausgewertet werden (160 Seiten). Mach ich, dauert aber einen Moment. --Opihuck 21:25, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Berufsbild ReNo-Gehilfe

Bevor ich mit Redundanz-Bausteinen um mich werfe, wollte ich die Meinung Wissender einholen. Ist es sinnvoll, jeden folgender Beruf einzeln zu beschreiben oder sollte man hier zusammenfassen?

Dass es in anderen Sprachen auch durcheinander geht, soll kein Trost sein (fr:Assistant juridique, en:Law clerk, en:Paralegal) --Kabelschmidt (Diskussion) 08:52, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Den Law clerk solltest du oben rausnehmen. Der hat keinen Bezug zum Thema. Wahrscheinlich meinst du den legal clerk, was aber inzwischen als synonym zum paralegal verstanden werden muss (Zumindest in der US Praxis, keine Ahnung zum Sprachgebrauch anderswo). Grüße --h-stt !? 19:13, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten
ok. Was ist mit den anderen Berufsbildern?--Kabelschmidt (Diskussion) 06:14, 20. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Das ist tatsächlich sehr redundant. Abgesehen von den Unterschieden Deutschland/Österreich/Schweiz besteht der Hauptunterschied darin, dass in manchen Bundesländer Anwaltsnotariat existiert, während in anderen Bundesländern Nur-Notariat und Anwaltschaft getrennt sind (Baden-Württemberg hat beide Modelle). Patentanwälte sind immer getrennt, geben aber wohl nicht so viele Unterschiede her, dass es einen eigenen Artikel rechtfertigen würde.--Lapp (Diskussion) 20:42, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Ich schlage vor, dass man den Reno Artikel in Abschnitte unterteilt (der ist zudem nicht stark ausgebaut) und den Bezug zu anderen Ländern mit weitestgehend gleichen Berufsbildern herstellt, und dann eine Weiterleitung auf den jeweiligen Unterabschnitt etabliert. Ist aber viel Arbeit. --Chz (Diskussion) 11:14, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Kategorisierung von Beamten

Guten Abend. Da ich für die Kategorien von Ämtern (Ministerialrat, Staatssekretär usw.) gerne Kategoriebeschreibungen hinzufügen möchte, hole ich mir hier zuerst lieber eine Art Meinungsbild ein. Und zwar geht es darum, wie man Beamte korrekt kategorisiert. Grundsätzlich würde ich nämlich sagen, dass nur das bei einem Dienstherrn höchst erreichte Amt kategorisiert werden sollte. Das heißt, dass ein Artikel nicht gleichzeitig die Kategorien Ministerialrat (Bund), Ministerialdirigent (Bund) und Ministerialdirektor (Bund) enthalten sollte, sondern nur Ministerialdirektor (Bund), da dies im entsprechenden Fall das höchste Amt ist. Aber wie sieht es mit Staatssekretären und Behördenleitern aus? Dürfte man einen Artikel gleichzeitig mit Ministerialdirektor (Bund) und Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland) kategorisieren? Denn das Amt des Staatssekretärs wird oft politisch vergeben. Im Vergleich zum Ministerialdirigenten werden Ministerialdirektoren, welche ja auch politische Beamte sind, auch oft politisch ernannt. Es ist also kompliziert... Und wenn man sagt, man listet nur das höchste Amt auf, also Staatssekretär, wie sähe es dann aus, wenn eine Lemmaperson zunächst Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Hat eine eigene Kategorie) und dann Staatssekretär war. Entfernt man dann die Präsidentenkategorie und lässt nur die Staatssekretärskategorie im Artikel, da dieser ja ein höher ist? Oder kategorisiert man einen Artikel mit allen erreichten Ämtern der Bundesbesoldungsordnung B, da diese ja nicht regelmäßig zu durchlaufen sind? Was heißt, dass man nicht aus dem aktuellen Amt daraus schließen kann, dass niedrigere Amt durchlaufen wurde. Ich hoffe, ich konnte meine Gedanken darlegen und würde mich über Meinungen und Vorschläge sehr freuen. Liebe Grüße --Honoratior (Diskussion) 19:54, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Ehrlich gesagt: Auch nach mehrmaligem Lesen verstehe ich dein Problem nicht. Wir haben doch für Beamte ein ausgefeiltes Kategoriensystem. Ich vermute eine Reihe von Missverständnissen. Vielleicht könntest du zunächst erklären, warum das vorhandene Kategoriensystem nicht ausreicht oder was daran nicht richtig ist. --Opihuck 21:40, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ein Beispiel: Jurist Hans Müller war zunächst Referent im BMI, dann Ministerialrat und Referatsleiter, anschließend Ministerialdirigent und Unterabteilungsleiter. Danach wurde er Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Später kehrt er als beamteter Staatssekretär in das BMI zurück. Wie würdest du Hans Müller nun kategorisieren? --Honoratior (Diskussion) 21:57, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Aaah, es geht dir nicht um eine Änderung des Kategoriensystems, sondern nur um die Frage der Kategorisierung eines bestimmten Lemmas. Ist es das? --Opihuck 22:00, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Genau. Ich möchte das Kategoriensystem nicht ändern, sondern den entsprechenden Kategorien (vor allem Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Staatssekretär, Präsident einer Behörde) eine allgemeingültige Beschreibung hinzufügen, damit klar ist, wie diese Kategorien verwandt werden. Denn man könnte Hans Müller jetzt nur mit der Kategorie Staatssekretär kategorisieren oder eben auch mit der Kategorie Ministerialrat (niedrigeres Amt) kategorisieren. Und um herauszufinden, was da am sinnvollsten wäre, frage ich hier nach, vielleicht hat ja jemand Ideen. Aber um einen Einzelfall konkret geht es mir nicht. --Honoratior (Diskussion) 22:07, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ich würde dir darin folgen, dass das ranghöchste Amt gewählt werden sollte. Welche Ämter jemand im Laufe seines Lebens durchlaufen hat, ist nicht entscheidend. Jeder fängt mal klein an... --Opihuck 22:14, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Sehr schön! Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, denke ich. Wie würdest du dich zwischen der zweiten und dritten entscheiden?
  • 1. alle Ämter: Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland), Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz, Ministerialdirigent (Bund) Ministerialrat (Bund), Verwaltungsjurist, ...
  • 2. das höchst erreichte ministerielle Amt + Behördenleiteramt: Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland), Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz, Verwaltungsjurist, ...
  • 3. das höchst erreichte Amt: Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland), Verwaltungsjurist, ...
Bei Variante 3 würde dann die Kategorisierung als Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz fehlen... Ich würde daher Variante 2 bevorzugen. Wenn du das auch so siehst und hier kein Ansturm an Widerspruch kommt, würde ich :::::das dann morgen knackig ausformuliert in entsprechende Kategorienbeschreibungen übernehmen. --Honoratior (Diskussion) 22:28, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Aaah, so langsam verstehe ich, wo das Problem liegt. Das hat weniger etwas mit dem höchsten erreichten Amt, sondern mit der Unlogik des Kategoriensystems zu tun. "Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz" und "Beamteter Staatssekretär" sind im Kategoriensystem zwei selbstständige nebeneinanderstehende Untergruppen zu "Beamter (Bund)". Sie schließen sich im Kategoriensystem nicht wechselseitig aus, sondern sind gleichrangig, obwohl sie besoldungstechnisch B 9/ B 11 in einem Subordinationsverhältnis stehen. Ich würde sagen, wenn das Kategoriensystem mehrere Möglichkeiten vorsieht, die nebeneinander, nicht übereinander stehen, dann können beide angegeben sein, also Variante 2. --Opihuck 23:19, 1. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ich folge gern der Feuerzangenbowle und sage jetzt stellen wir uns mal ganz dumm: Welchen Nutzen soll die Kategorie entfalten? Der LEser möchte sehen, wer alles ein bestimmtes Amt hatte. Da interessiert Präsident des ..., Botschafter in .... oder eben auch beamteter Staatsekretär. Der Nutzer/Leser sucht in der Kat aber sich nicht nach allen Verwaltungsjuristen die mal Ministerialrat waren. Ergo: Mein Ansatz ist, das Pferd vom Nutzen für den Nutzer her aufzuzäumen. Allseitige Grüße --Landkraft (Diskussion) 01:14, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Es geht nicht nur um die Leser und deren Retrieval, sondern Kategorien dienen ganz allgemein zur Erschließung unseres Bestands und damit auch für die Wartung. Insoweit können mehrfache Kategorisierungen von Personenartikeln schon sinnvoll sein. Ich sehe auch keinen Anlass die bisherige Praxis zu ändern. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 08:20, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Guten morgen, danke für die Antworten! Wie sieht denn die bisherige Praxis aus, Aschmidt? Aktuell haben die Kategorien ja keine Beschreibung. Ich habe eher das Gefühl, dass das bisher jeder anders handhabt. Verstehe ich es richtig, dass du dann Variante 1 bevorzugen würdest, Aschmidt? --Honoratior (Diskussion) 08:54, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Bei klassischen Beförderungsämter ist eine bloße Kategoriesierung der höchsten Stufe vielleicht möglich. Aus Wartungs- und Bestandserschließungsgründen ist Variante 1 daher zielführend und entspricht auch dem Kategorienbaum. Misterialdirigend ist ja keine Unterkategorie von Misterialrat. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:23, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Das sind effektiv ja zwei oder drei Kategoriebäume, Amt hat im Beamtenrecht drei Haupt-Elemente:
Schaubild
(1.) Statusamt sowie das (2.) abstrakte und das (3.) konkrete Funktionsamt. Präsident des X-Amtes kategorisierte abstraktes und konkretes Funktionsamt. Staatssekretär das Statusamt. Zumindest Funktionsamt und Statusamt sind mit wenigen Ausnahmen (Es gibt z.B. Bundesländer, wo "Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei" der einzige B 10er ist und damit alle drei Elemente zusammenfallen) nicht deckungsgleich. die Frage ist, ob wir das so aufgleisen wollen. (Beamteter Staatssekretär Bund wäre nach unserem bisherigen Munster in beiden Bäumen). sуrcrо.ПЕДИЯ 09:41, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Also sehe ich es richtig, dass die Mehrheit hier dafür wäre, dass die aufgezählten Ämter (Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, beamteter Staatssekretär und Behördenpräsident), welche ja Ämter sind, die nicht regelmäßig zu durchlaufen sind, alle nebeneinander kategorisiert werden sollen? Ich bin ja immer offen für Argumente, daher würde ich auch diese Variante in die Kategorienbeschreibung übernehmen. Denn das mit den Wartungsarbeiten leuchtet mir natürlich ein. Aber trotzdem hätte ich nochmal gerne eine Absicherung, damit ich nichts fehlinterpretiere, danke! --Honoratior (Diskussion) 10:31, 3. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Also mich fehlinterpretierst du. Die Frage ist, ob wir Ämter doppelt oder einfach kategorisieren. Was wir nicht machen sollten, alle (Status-)Ämter nebeneinander kategorisieren sollen. Die Generäle werden auch nicht mit allen Generalsämtern einortiert. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:00, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Nehmen wir doch mal ein paar Beispiele: Ein Universitätsprofessor wird später Richter am Bundesverfassungsgericht. Das wären zwei Kategorien, die nebeneinander stehen. Aber ein Amtsrichter, der Richter am Bundesgerichtshof wird, wäre nur eine Kategorie: Der BGH-Richter; denn er muss vorher schon Richter gewesen sein. Ein Studienrat wird zum Bürgermeister gewählt: Zwei Kategorien. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 15:35, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ich würde alle Ämter im funktionalen Sinne, die alleine relevant sind, nebeneinander kategorisieren (Richter BGH, Richter BVerfG, Professor (X-Uni), Präsident OLG Y), soweit wir dazu Kategorien anlegen. Die Kategorien (Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, beamteter Staatssekretär) halte ich aber dagegen eher entbehrlich. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:48, 5. Jul. 2021 (CEST) PS: Ein BGH-Richter muss vorher kein Richter gewesen sein. Es gibt recht häufig Bundesrichter aus den Justizverwaltungen, aber auch sehr selten aus der Anwaltschaft und aus der Professorenschaft.Beantworten
Da muss ich bei aller Zustimmung in einem Punkt widersprechen: Bei Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, beamteter Staatssekretär ist immer die höchste Kategorie beim jeweiligen Hoheitsträger zu Kategoriesieren, also ggf. nebeneinander Ministerialdirektor (Bayern) und Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland). Beste grüße --Gmünder (Diskussion) 09:54, 5. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Welchen Sinn siehst du in der Kategorisierung von Besoldungsstufen? Wir kategorisieren Wissenschaftler auch nicht nach W oder alter C Besoldung. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:06, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU)

Eine Sache die ich jetzt nicht einfach nur so auf der Vorlagen-Diskussion führen wollte:

Aktuell verwendet die Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU) die Datumsparamenter so wie sie auch von der Vorlage:Infobox Gesetz verwendet werden (Inkrafttreten, Wirksamwerden, Außerkrafttreten, etc.). Die EU verwendet in EUR-Lex (Abschnitt Daten) eine andere Nomenklatur (Datum des Dokuments, Datum des Wirksamwerdens, Ende der Gültigkeit, etc.).

@Bert.Kilanowski: hat korrekterweise angemerkt, dass das so nicht in der Vorlage ist. Meines Erachtens wäre das auch "schöner" die Nomenklatur aus EUR-Lex zu übernehmen. Widerspricht da jemand? Ansonsten würde ich das alte, und jeweils neue Felder mit der EU-Nomenklatur anlegen und die bisherigen Felder weiter benutzbar lassen aber als deprecated markieren. --Bcoh (Diskussion) 10:43, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

@Bcoh: ich unterstütze Deinen Vorschlag. Die Information wird dem Benutzer wesentlich leichter zugänglich, wenn er sich nicht auch noch mit der Übersetzung zwischen den Nomenklaturen gedanklich befassen muss. --Wolfdietmann (Diskussion) 18:55, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ein Alternativvorschlag wäre, die jeweilige EUR-Lex Nomenklatur zusätzlich zu erwähnen Anwendungsdatum (= Datum der Umsetzung). Das wäre weniger aufwändig und evtl. übersichtlicher als neue Parameter einzubauen und diese in der Tabelle zusätzlich aufzuführen. Aber das überlasse ich natürlich gerne Dir Bcoh, denn Du hast ja die Arbeit. Gruß --Bert (Diskussion) 14:25, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Relevanzkriterien für Gesetze

Hallo zusammen, es kann sein, dass ich in den Relevanzkriterien irgendetwas übersehe oder das Ganze über eine Art Gewohnheitsrecht gelöst wurde, aber ich finde keine Relevanzkriterien für Gesetze. Dabei werden viele Gesetze als allgemein relevant angesehen. Zur Wahrung der "Rechtssicherheit" innerhalb der Wikipedia schlage ich daher allgemeine RK für Gesetze vor.

Grundsätzlich zu klärende Fragen: 1.) Ab welcher Ebene sind Gesetze relevant? (Verbandskompetenz) --> Der hier verlinkte Artikel bedarf btw eines kräftigen Ausbaus

Unstrittig ist wohl, das Gesetze von Staaten (in DE also Bundesebene) relevant sein müssen. Diese wird man schwerlich allein deshalb für irrelevant erklären können, weil der Normgeber nicht relevant genug ist, um relevantes Recht zu schaffen. Folgendes Bundesrecht wurde beispielsweise für relevant befunden: (ist zumindest noch nicht gelöscht):

(Ich denke der Punkt ist hier klar geworden, man gebe einfach mal in der Suche "Gesetz zur" ein und sehe, wie viele Ergebnisse kommen.)

Meiner Meinung nach müssen auch Landesgesetze (in den RK dann wohl: Ebene der Gliedstaaten) relevant sein. Dies ist insbesondere für zentrale Bereiche der Landesgesetzgebung nötig. Bisher nicht bezweifelte Artikel:

Alle Beispiele hier stammen aus dem Schurecht der Bundesländer. Es ist denkbar, die automatische Relevanz von Landesgesetzen auf bestimmte, besonders wichtige Bereiche zu beschränken.

2.) Ab welcher Ebene sind Gesetze relevant? (Organkompetenz) Hier gilt es zu klären, ob wir nur Gesetze im formellen Sinne oder auch Gesetze im materiellen Sinne anerkennen wollen. Das Parlamentsgesetze relevant sind, ist mMn unstrittig. Verordnungen und Satzungen (und das hier noch nicht angesprochene Innenrecht) sollten imho jedoch keine automatische Relevanz besitzen. Diskussionsbeiträge hierzu sind allerdings nur allzu gerne gesehen.

3.) Kommunalrecht Satzungen von Gemeinen oder öffentlichen Institutionen sollten nur relevant sein, wenn sie besonderes Medieninteresse erfahren haben oder sonst wie hervorstechen.

4.) Außer Kraft getretenes Recht Wenn Recht einmal relevant war, muss es mMn die Relevanz auch behalten.

Ich schlage als Arbeitsfassung daher folgende RK für Gesetze vor. Die müssen natürlich noch in eine richtige Form gebracht werden, aber nur der inhaltliche Vorschlag)

Relevant sind

  1. Alle Gesetze auf nationaler oder supranationaler Ebene (zB Bundesgesetze oder Gesetze der EU)
  2. Gesetze auf Ebene der Gliedstaaten (in DE die Bundesländer)
  3. Als Gesetz im Sinne dieser Kriterien gilt nur ein formelles Gesetz.
  4. Materielle Gesetze, insb Satzungen von öffentlichen Institutionen, Gemeindesatzungen usw. sind nur relevant, wenn sie ein besonderes, überregionales Medieninteresse erfahren haben oder sonst wie signifikante Besonderheiten aufweisen.
  5. Der Relevanz eines Gesetzes steht nicht entgegen, dass es außer Kraft getreten ist.


Denkbar ist dazu, analog zu Artikeln über Schulen, Mindestanforderungen aufzustellen:

  1. Infobox Gesetz
  2. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
  3. Falls auffindbar Zweck usw.


Ich freue mich auf die Diskussion.

Viele Grüße

--Pascal 11:56, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Weder sehe ich den Grund für RKs (gebraucht haben wir die sowas in 20 Jahren noch nie), noch halte ich den vorgeschlagenen Inhalt für sinnvoll (Ich bin mir nicht sicher, ob dir bewusst ist, dass nach deinen Kriterien die GO BT oder die VOBs nicht per se relevant wären. sуrcrо.ПЕДИЯ 13:28, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
GOBT ist nicht per se relevant, aber ihr kommt besondere Bedeutung zu, die Kriterien oben sind ja nur ein Vorschlag. Aber was spricht denn gegen RK, nur weil das ganze momentan nach Gewohnheit abgehandelt wird, heißt das nicht, dass man keine Sicherheit schaffen sollte. --Pascal 14:19, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Hast du denn in den Löschdiskussionen und Portaldiskussionen mal recherchiert, welche Fälle es gab und die Argumente und den Diskussionsstand erforscht? sуrcrо.ПЕДИЯ 15:04, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Spricht denn gegen die Regelung, dass wir es in einer bestimmten Weise machen, aber nie geregelt haben? --Pascal 15:25, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Bislang gab es noch keine Zweifel beispielsweise an der Relevanz des Artikels Coronavirus-Meldepflichtverordnung. Verordnungen auf Bundes- oder Landesebene/Gesamtstaats- oder Gliedstaatsebene würde ich immer für relevant halten. Und was ist mit Normen ohne formelle Außengeltung - Steuerrichtlinien sind wohl als Artikel relevant, aber was ist, wenn jemand einen Artikel zu einer aktuellen/früheren Steuerrichtlinie schreiben möchte? Und soll deine geplante Norm allgemein gelten, so müsste sie sowieso wohl (ggf. nach Ausarbeitung hier) irgendwie Wikipedia-weit Geltung erlangen - was hast du dir da weiter vorgestellt? --Pistazienfresser (Diskussion) 15:55, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Das Thema hatten wir schon mal vor etwas mehr als einem halben Jahr, nämlich hier und waren damals (jedenfalls in der Sache) übereingekommen, an den RK nichts zu ändern. Tradiertes WP-Gewohnheitsrecht ist es, dass Rechtsquellen generell und uneingeschränkt relevant sind. Es hat sich m. W. noch nie jemand daran gestört, dass jemand eine (vermeintlich) jenseits der Relevanz liegende Rechtsquelle aufbereitet hat. Ob es so etwas überhaupt gibt, bei dem man an der Relevanz zweifeln könnte, ist mir auch nicht bekannt. Kannst du einen Löschantrag benennen, wo sich diese Frage mal gestellt hat? Falls nein: Warum sollen wir etwas regeln, wo es keinen Regelungsbedarf gibt? --Opihuck 16:19, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ich hätte schon Rechtsquellen, deren Relevanz ich bezweifeln würde. Etwa Satzungen und Gebührenordnungen von irrelevanten Sportvereinen. Aber das ist schon weit weit weit weg von der vorgeschlagenen Regelung.... sуrcrо.ПЕДИЯ 16:39, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Hm, da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen. Ich ging selbstverständlich von öffentlichen Rechtsquellen aus. Aber nun ja, auch der GmbH-Gesellschaftsvertrag oder die Satzung eines eingetragenen Vereins ist eine Rechtsquelle. Ich denke aber, dass weder sie mit Gesetzen und Verordnungen oder auch mit kommunalen Satzungen gemeint sind wie der zwischen zwei Privatpersonen geschlossene Kaufvertrag. --Opihuck 17:57, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Luhmann schrieb mal in einer Fußnote, das mit den Rechtsquellen habe sich überholt, seit Hart von primary und secondary rules ausgegangen sei. Alles, was Recht ist, gehöre in eine der beiden Kategorien, und gut ists. Die Rechtsquellenlehre ist seit längerem in Bewegung, siehe die traditionelle Abneigung gegen den Vertrag als Rechtsquelle vis-à-vis dem transnationalen Recht und den Verfassungsdiskurs aus der neueren Privatrechtstheorie heraus. Was ich sagen möchte: Wer heute Regeln für die Relevanz von Rechtsquellen aufstellen möchte, müsste vom aktuellen Stand der Rechtstheorie ausgehen und diesen Diskurs zugrundelegen und nicht das, was wir mal vor zwanzig Jahren gelernt hatten. ein lächelnder Smiley  Ich sehe keine enzyklopädisch irrelevanten Rechtsnormen, abgesehen von, wie Opihuck schon schrieb, rein privat gesetztes Recht, das zudem nicht in die Öffentlichkeit gehört. Die allgemein verbindliche Rechtsnorm ist für uns das, was für die Biologen die Spezies ist: Alle können enzyklopädisch beschrieben werden. Das kann auch eine kommunale Satzung sein, die in Großstädten leicht mal ein paar Millionen Einwohner betreffen kann. Wenn sich denn jemand finden sollte, der darüber etwas erhebliches schreiben wollte und könnte. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:06, 6. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
;-) … oh ja, da könnte man trefflich diskutieren und noch den „Streitkomplex“ Kelsen/Weber einbeziehen (Überwindung des Streitpunkts zur reinen Rechtslehre). Aber zurück: die Begriffe „formelles“ und „materielles Recht“ übersetzen die Primär- und Sekundärregeln (ob jetzt Hart o. a.) doch letztlich in kategoriale Prinzipien. Das genügt doch als Richtschnur. Mich erinnert eine RK-Forderung an die Politik der Partei der Grünen: mit Verboten das Heil der Zukunft suchen; nichts anderes bedeuten Relevanzkriterien. Da wo sie nötig sind, bestehen sie zurecht und bedürfen stets ggf. der Aktualisierung. Hier wären sie im öffentlich-rechtlichen Bereich an den Haaren herbeigezogen, denn alles, was sich an die Allgemeinheit richtet ist relevant und offensichtlich gab es in der Vergangenheit hierzuprojekt nicht einmal einen Streitfall, der die Diskussion über Grenzen auch nur angestoßen hätte. Und dass hier jemand die Lieferbedingungen von Siemens ausbreitet, befürchte ich jetzt nicht. Halten wir uns doch an unsere im 19. Jahrhundert so tapfer erkämpfte zentralbegriffliche Freiheit und mit ihr unsere RK so offen, wie es der zivilrechtliche Zauberbegriff der „Privatautonomie“ für das Vertragsrecht vorgibt. Nichts ist attraktiver als die Ausübung umfänglicher Freiheit, so sie nicht bedroht ist. Aber wo ist die Bedrohung? BG --Stephan Klage (Diskussion) 08:06, 7. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Keine Bedrohung. Nirgends. Ich glaube, wir sind uns im Ergebnis doch einig, dass es nach zwanzig Jahren keine neuen RK braucht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 08:38, 7. Jul. 2021 (CEST)Beantworten