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Kirchenmusik

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Unter Kirchenmusik wird die Gesamtheit der in der Kirche vor, während und nach gottesdienstlichen Handlungen zur Aufführung gelangenden Musik sowie Kirchenmusik außerhalb der Kirche (zum Beispiel die Aufführung eines Oratoriums in einem Konzertsaal) gezählt. Zumindest partiell gehört die Kirchenmusik genealogisch zur sog. F-Musik, wenngleich sie auch Überschneidungen zur E- und U-Musik aufweisen kann.

Der oder die Kirchenmusiker / bzw. Kirchenmusikerin einer bestimmten Gemeinde ist der Kantor oder die Kantorin bzw. der oder die Organist / Organistin. Er/Sie ist gleichsam Musiklehrer/in der Gemeinde und leitet, singt oder spielt (auf Instrumenten) im liturgischen (siehe: Liturgie) Amt innerhalb und außerhalb des Gottesdienstes die zum Gemeindeleben gehörige Musik. Als Musikpädagoge / Musikpädagogin unterrichtet und begleitet er/sie die Gemeinde in (möglichst)allen Altersgruppen.

Kirchenmusik ist Gattungsbegriff für sakrale Tonkunst, also Musik zur Vertonung biblischer und/oder religiöser Inhalte mit Anbindung an eine der kirchlichen Gruppierungen.

Kirchenmusik ist mehr als ein Begriff (es folgen unvollständige Beispiele aus der kirchenmusikalischen Praxis):

  • Die Vertonung einer Messe ist (komponierte) Kirchenmusik.
  • Eine Motette geistlichen Inhaltes ist (komponierte) Kirchenmusik.
  • Das Choralvorspiel ist Kirchenmusik.
  • Die Musik zum Abendmahl ist Kirchenmusik.
  • Das Singen mit Kindern als Hinführung zu biblischen Themen ist (angewandte) Kirchenmusik.
  • Das Orgelkonzert mit spiritueller Sinngebung und(oder) biblischen Bezügen ist (angewandte) Kirchenmusik, (unabhängig davon, ob es in einer Kirche oder im Konzertsaal erklingt).
  • Alle Musik des Gottesdienstes oder der Messe ist Kirchenmusik.
  • Die Gestaltung der Musik zu einer (christlich-jüdischen) Beerdigung ist Kirchenmusik.
  • Die Musik zur Hochzeit zweier Menschen, die mit dem Segen Gottes heiraten wollen, ist Kirchenmusik.
  • Die Musik zum Gebet um Frieden ist Kirchenmusik.
  • Die Musik während der Passionszeit (Passionsmusik ist Kirchenmusik.
  • Die Musik zur Taufe eines Kindes ist Kirchenmusik.
  • Die Chorprobe mit Ziel der musikalischen Verkündigung biblisch-religiöser Inhalte ist Kirchenmusik.
  • Die musikalische Probe mit Solisten und/oder Orchester für eine kirchenmusikalische Aufführung ist Kirchenmusik.

Der Begriff Kirchenmusik meint also sowohl den Gattungsbegriff für Musik als auch die gemeindepädagogischen (siehe Gemeindepädagogik) Anteile der Musikpädagogik in Verbindung mit der Religionspädagogik, d.h. die Hinführung zur Musik und die Hinführung zu biblischen bzw. religiösen Inhalten durch die Musik.

Die Anfänge

Um die Kirchenmusik, so wie wir sie heute kennen, zu verstehen ist es sinnvoll sich die Anfänge vor Augen zu führen.

Wir Christen brauchen ein einziges Instrument, das Wort des Friedens, mit dem wir Gott verehren, nicht aber das alte Psalterium, die Pauken, Trompeten und Flöten.
Clemens von Alexandrien (um 150-216, Leiter der alexandrinischen Katechetenschule)

Schon in den Evangelien nach Matthäus, Markus und Lukas in der Bibel wird von liturgischer Musik gesprochen. So hat schon Jesus und seine Jünger beim letzten Abendmahl nach dem Sprechen des Dankgebetes einen Lobgesang angestimmt. Aber auch in den Briefen des Heiligen Paulus finden sich gesungene Hymnen.

Bevor im Jahre 49 griechische Musikstrukturen in die christliche Liturgie aufgenommen wurden, war die frühchristliche Musik noch stark von der synagogalen Praxis beeinflusst.

Erwähnenswert ist außerdem, dass die frühchristliche Musik keine Musikinstrumente kannte, sondern lediglich aus menschlichen Stimmen bestand.

Allein durch die „von Gott geschaffene menschliche Stimme“ sollte „der Lobpreis Gottes erklingen
Paulus 1 Kor. 14, 7ff

Die Kirchenmusik im Mittelalter

Im Frühmittelalter

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Gregor I. beim Diktieren der Gregorianischen Gesänge

Zu Beginn des Mittelalters war die Kirchenmusik identisch mit dem so genannten Gregorianischen Gesang, einem nach Papst Gregor I. um 600 benannter einstimmiger, liturgischer Gesang. Ebenso gewannen Choralbücher an Bedeutung.

Im Hochmittelalter

Entwicklung der Mehrstimmigkeit

Im frühen Hochmittelalter kam es dann zur Entwicklung der Mehrstimmigkeit und somit bildeten sich auch neue musikalische Gattungen, die im Frühmittelalter mit dem einstimmigen Gregorianischen Gesangs nicht möglich waren. Wegen der neuen Mehrstimmigkeit wichen nun aber die liturgischen Bücher von der kirchenmusikalischen Realität ab. Somit gab es bis zum zweiten Vatikanum eine Abtrennung zwischen Kirchenmusik und Liturgie.

Die erste Erwähnung des Wortes „Kirchenmusik“

Um das Jahr 1300 wurde das Wort „Kirchenmusik“ erstmals von dem Musiktheoretiker Johannes de Grocheo verwendet und zwar für den Gregorianischen Gesang im Gegensatz zu den Mehrstimmigen Gattungen.

Vom Konzil von Vienne und seinen Auswirkungen

Auf dem Konzil von Vienne, das in den Jahren 1311 und 1312 stattfand, forderten die Dominikaner das Verbot der Motette. Daraufhin versuchte Papst Johannes XXII. das entstandene Problem durch Verbot bestimmter Satztechniken zu lösen, sprach aber auch „gewisse Neuerer“ an. Wichtig sind nun die Auswirkungen dieses Dekretes. Das Dekret hatte zwar keinen Einfluss auf die musikalische Entwicklung, bewirkte aber, dass man vielerorts diese Entwicklung der Motette abschloss. Somit kam es schon im 14. Jahrhundert zu der Verwendung einer Orgel im Gottesdienst. Jedoch wurden die liturgischen Gesänge nicht verdrängt, sondern die liturgische Musik war oft von Abwechslung zwischen Orgel und Gesängen geprägt. Andere Musikinstrumente wurden jedoch kaum verwendet.

Im Spätmittelalter

Im Laufe des 15. Jahrhunderts kam man von den meist lokalen musikalischen Praktiken zur so genannten gemeineuropäischen Musikkultur, die durch das Konzil von Konstanz entscheidend vorangetragen wurde. Das bedeutete, dass Hofkapellen die „Funktion musikalischer Institutionen“ erhielten; es kam zu einer Gründungswelle von Kapellen an Kathedralen, Stiftskirchen und Stadtkirchen. Nebenbei ist ebenfalls erwähnenswert, dass die bedeutendsten Komponisten nördlich der Alpen bis ins 16. Jahrhundert meist Niederländer waren. Erst dann traten auch deutsche Komponisten hervor.

Im 16. Jahrhundert kam es mit der Reformation zur Spaltung der Kirche in den Katholizismus und den Protestantismus. Somit müssen wir nun die katholische und evangelische Kirchenmusik getrennt voneinander betrachten.

Die katholische Kirchenmusik

Die Reform der Kirchenmusik auf dem Konzil von Trient

Datei:Konzil von Trient.JPG
Konzil von Trient

Auf dem Konzil von Trient 1545 gab es zwei unterschiedliche Auffassungen über die Reform der Kirchenmusik: Die Einen suchten die Tradition von Messe und Motette, die Anderen eine neue, wortgezeugte Kirchenmusik, welche das Madrigal (Musik) (= mehrstimmige, solistische Vokalkomposition) zum Vorbild haben sollte. Das Konzil endete jedoch nur mit einem Verbot von „anstö-ßigen Melodien“. Außerdem wird auf dem Konzil die Frage der Textverständlichkeit durch den Mailänder Kardinal Borromeo aufgegriffen. Jedoch wurde nur ein nicht entwicklungsfähiger Satzstil angefertigt. Die eigentliche Bedeutung des Konzils für die Kirchenmusik liegt darin, dass von nun ab die Kirchenmusik als „Ausschmückung“ der Liturgie betrachtet wurde.

Die Kirchenmusik im 17. und 18. Jahrhundert

Im 17.und 18. Jhdt. war die Kirchensonate (ital. Sonata da chiesa) für ein oder zwei Soloinstrumente und Generalbass gebräuchlich. Komponisten wie Corelli, Vivaldi, Albinoni, Mozart u.v.a. hinterliessen einen reichhaltigen Fundus solcher Werke. Sie wurde später auch als Epistelsonate bezeichnet.

Im Umkreis der katholischen Reform taucht der Begriff Kirchenmusik mit neuer Bedeutung wieder auf: Man verstand unter ihm nun die Musik der Messen und Motetten. Jedoch kam der Begriff dann schon wieder in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts außer Gebrauch. Während des Barockzeitalters war die Kirchenmusik Teil der musikalischen Repräsentation weltlicher und geistlicher Fürsten und die kirchenmusikalischen Stile wurden nun Stufen des Gottesdienstzeremoniells der Fürstenhöfe. Aber auch Jesuiten und Franziskaner setzten die Kirchenmusik bewusst als Mittel zum Anreiz für einen Gottesdienstbesuch ein.

Im Allgemeinen wurde die Kirchenmusik in diesen beiden Jahrhunderten für den normalen Tagesbedarf komponiert. Diese Lieder sind uns bis heute überliefert und lassen uns diese Herkunft unschwer erkennen. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wuchs dann eine bürgerliche Kirchenmusikkultur heran.

Zusammenfassend für diese beiden Jahrhunderte kann man sagen, dass die Kirchenmusik nur als lokale Sitte verstanden wurde, jedoch nicht als allgemeines Repertoire.

Die Kirchenmusik im 19. und 20. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert trat der Begriff Kirchenmusik erneut wieder auf und diesmal mit wieder anderer Bedeutung: Man verstand nun unter diesem Begriff das Ideal einer Heiligen Tonkunst, die sich von der weltlichen Musik abhebt. Die Musik ist aber nicht heilig, weil sie sich auf den Gottesdienst bezieht, sondern „das Herz unmittelbar zu Gott erhebt“. Im Jahre 1868 wurde der „Allgemeine Cäcilien-Verein“ gegründet, der es sich zur Aufgabe gesetzt hat, die „wahre katholische Kirchenmusik“ (so der Verein) zu finden und das kirchliche Chorwesen zu fördern (Cäcilianismus).

Außerdem wurde zu Ende des 19. Jahrhunderts das Komponieren von Kirchenmusik zur Spezialdisziplin von Kirchenmusikern. Viele namhafte Komponisten des 19. Jahrhunderts wie Liszt oder Bruckner haben nur sehr wenig Musik für Gottesdienste komponiert. Interessant ist auch die Entwicklung der Kirchenmusik in Frankreich. Im Gegensatz zu den übrigen europäischen Ländern lehnte sich in Frankreich die Kirchenmusik der weltlichen Musik an.

Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts ist wesentlich davon gekennzeichnet, dass die katholische Kirchenmusik nicht mit der raschen Entwicklung der weltlichen Musik mithielt. In Deutschland entstand nach dem Ersten Weltkrieg eine katholische Kirchenmusik, die nunmehr ein anderes Verhältnis zur Liturgie aufweisen kann, als die Kirchenmusik nach dem Konzil von Trient. Charakteristisch für den hieraus entstandenen Musikstil ist ein durchsichtiger, liedhafter Text.

Die Kirchenmusik nach dem Zweiten Vatikanum

Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die überlieferte Kirchenmusik als wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt (Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963). Somit kam es unter anderem auch zur Förderung von Kirchenchören. Diese Liturgiekonstitution stellt die gesamte Kirchenmusik auf neue Grundlagen: Die Kirchenmusik selbst und nicht mehr das Sprechen der Gesangstexte durch den Priester ist liturgischer Vollzug. Das heißt nichts anderes, als dass die Kirchenmusik nun Ausdrucksform der Gemeinde im Gottesdienst ist und dass Chor und Musiker Teil dieser Gemeinde sind. Ebenso wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die jeweilige Landessprache in die Liturgie aufgenommen, die dann auch Auswirkungen auf die Kirchenmusik haben sollte: Die Kirchenmusik wurde nun geöffnet für die verschiedenen Gattungen des Volksgesangs sowie auch für evangelische Kirchenmusik und zeitgenössige Musik. Daraufhin wurde schließlich im Jahre 1975 ein neues Gesangbuch mit dem Namen „Gotteslob“ aufgelegt, das heute noch in seiner wesentlichen Art in Verwendung ist.

Die Kirchenmusik außerhalb des Abendlandes

Das Zweite Vatikanische Konzil sah die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenartigen Musikkulturen. Da-raus entwickelte sich vielerorts eine eigenständige Kirchenmusik. Im nachfolgenden nun einige Beispiele für die außereuropäische katholische Kirchenmusik:

Die Kirchenmusik auf dem amerikanischen Kontinent ist in vielerlei Hinsicht mit der des Abendlandes verbunden. In Australien bildeten sich dagegen viele unterschiedliche Stilrichtungen, die in vielfacher Hinsicht gefördert wurden. Wie auf dem amerikanischen Kontinent, so ist die japanische Kirchenmusik dem europäischen Musikleben weitgehend zugewandt. Neuerdings versucht man durch eine Besinnung auf eine reiche musikalische Vergangenheit eine eigene katholische Kirchenmusik zu schaffen.

Die evangelische Kirchenmusik

Die Anfänge

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Martin Luther
Johannes Calvin

Die evangelische Kirchenmusik wurde durch Martin Luther und dem protestantischen Kantor J. Walter begründet. Beide verwendeten das Wort „Kirchenmusik“ jedoch nicht. Es ging um die Musik als Schöpfergabe, also um den gottesdienstlichen Gebrauch. Im Mittelpunkt standen der deutschsprachige Choral und der Gemeindegesang.

Johannes Calvin hatte ebenfalls die Bedeutung der Kirchenmusik für den Gottesdienst erkannt, ließ aber wegen seiner Ansicht der Gefahr des ästhetischen Genusses der Kirchenmusik nur den einstimmigen Gemeindegesang zu.

Ulrich Zwingli verbannte aus diesem Grunde die Kirchenmusik völlig aus dem Gottesdienst.

Die weitere Entwicklung bis zum 19. Jahrhundert

Die Eigenständigkeit der evangelischen Kirchenmusik entfaltet sich an dem, an mittelalterliche Formen anknüpfenden, lutherischen Kirchenlied. Die typische Lesungsmusik waren oft vertonte Evangeliensprüche.

Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde dann schließlich der Begriff „Kirchenmusik“ eingeführt. Doch er sollte lediglich die Funktion der Musik beschreiben, jedoch nicht den Stil.

Während der Aufklärung verfielen die alten gottesdienstlichen Formen, die alten Kirchenlieder wurden modernisiert und es kam allgemein zur Emanzipation des Geisteslebens. Die Aufklärung war somit eine Epoche des Niedergangs der Kirchenmusik.

Durch die romantische Restauration im 19. Jahrhunderts gab es zwar eine Rückkehr zur Überliefung. Jedoch versuchte man nur Vergangenes wiederherzustellen. Die Folge war, dass sich die evangelische Kirchenmusik nun selbst ins Abseits der allgemeinen musikalischen Entwicklung gestellt hatte. Das äußerte sich auch im Komponierverhalten großer Komponisten jener Zeit, wie Mendelssohn-Bartholdy oder Brahms, die kaum Kirchenlieder komponierten.

Die Kirchenmusik im 20. Jahrhundert

Verbunden mit der liturgischen Erneuerung wurde die Kirchenmusik in den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts wieder gleichbedeutend mit gottesdienstlicher Musik, wobei man sich unter anderem an der Reformation orientierte.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 kam es zu einer großen Entfaltung der Kirchenmusik. Die Voraussetzung dafür war die Wiederherstellung eines hauptberuflichen Kantorenstands.

Ab der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts führte die Komplizierung der Kompositionsverfahren zu einem neuen Auseinandertreiben zwischen kirchenmusikalischer Moderne und gottesdienstlicher Gebrauchsmusik.

Im Zuge der allgemeinen Entwicklung der Musik haben Elemente aus der Popularmusik Einzug in die Kirchenmusik gehalten. Vor allem in den 1960er Jahren kam es zu zahlreichen Neuschaffungen von Kirchenliedern, von denen einige (wie das berühmt-berüchtigt "Danke-Lied") sofort immens poulär wurden. Titel wie "Jazzmesse" versuchten Inspiration durch den Jazz zu suggerieren, aber faktisch ist ein großer Teil der damals unter solchem Rubrum entstandenen Musik nicht eigentlich durch Jazz, Beat oder Rock beeinflusst. Insofern diese Musik während eines Gottesdienstes und dazugehörend aufgeführt wird, ist sie als Kirchenmusik zu bezeichnen (siehe Neues geistliches Lied). Dazu rechnet auch die auch außerhalb der USA immens beliebt gewordene Gospelmusik, die aus dem Spiritual hervorgegangene sakrale Urform des Soul.

Formen der Kirchenmusik

Die Kirchenmusik hat im Laufe von zwei Jahrtausenden viele verschiedene Stile hervorgebracht. Um sie ein wenig zu ordnen kann man unter anderem zwischen einstimmigen und mehrstimmigen Stilen unterscheiden.

Der Gregorianische Choral

Der Gregorianische Choral ist ein einstimmiger liturgischer Gesang der römischen Kirche in lateinischer Sprache. Er ist benannt nach Papst Gregor I., der um 600 eine Reformierung der Liturgie vornahm.

Der Lutherische Choral

Der Lutherische Choral geht auf Martin Luther zurück, der den gemeinsam in deutscher Sprache gesungenen Choral als zentrales Mittel des evangelischen Gottesdienstes verwendete. Dabei bedienten sich Luther und seine Nachfolger populärer Volkslieder und beliebter Melodien, häufig im Stil damals beliebter Tänze (Allemanden etc.).

Das Oratorium

Als Oratorium bezeichnet man opernnahe Großformen, in denen Bibeltexte und zugehörige Kommentare mit verteilten Solorollen, Chor und Orchester quasi "in Szene" gesetzt werden. Nahezu alle handlungstragenden Bibeltexte sind bereits vertont worden, am bekanntesten geworden sind jedoch Passionsoratorien.

Dabei handelt es sich um die gesungene Leidensgeschichte Jesu von seiner Gefangennahme bis zur Kreuzigung. Die Passion wird in der Karwoche an vier Tagen nach den Berichten der Evangelisten gelesen und gesungen. Außerdem gibt es das so genannte Passionsspiel, das von der Liturgie losgelöst ist und gesprochen wird.

Matthäuspassion von Bach
Matthäuspassion von Bach

Beispiele:

  • Matthäus-, Lukas- und Johannespassion 1665/66 von Heinrich Schütz
  • Johannespassion 1724 und Matthäuspassion 1727 von J. S. Bach

Die Kantate

Die Kantate ist eine Vokalkomposition, häufig mit instrumentaler Begleitung. Sie entstand zu Anfang des 17. Jahrhunderts und gehört nicht immer zur Kirchenmusik. Erst seit der Zeit Johann Sebastian Bachs werden unter Kantaten immer Sakralwerke verstanden.

Es gibt Solokantaten, Chorkantaten und Mischformen.

Das Kirchenlied

Das Kirchenlied wird üblicherweise in der jeweiligen Landessprache gesungen und ist meist strophisch aufgebaut. Gesungen wird es in Gottesdiensten aber auch oft zu Prozessionen und Wallfahrten. Man kann es in katholisches und evangelisches Kirchenlied unterteilen.

Beispiele:

  • „Komm, Gott Schöpfer“ (Martin Luther)
  • „Laudato sii“
  • „Lobe den Herren“

Die Kirchenmusik in der Praxis

Die Kirchenmusik im Gottesdienst

Die Musik im Gottesdienst besteht aus Elementen der Liturgie, der künstlerischen und/oder der liturgischen Musik. Zum Beispiel: Präludium, Interludium, Intonationen, Choralvorspiel, Chormusik, Kammermusik, Musik "sub communionem" (= Musik zum Abendmahl), Postludium und dem Gemeindegesang (dem Kirchenlied oder dem Choral).

Historisch und an der Liturgie der Messe (Vgl. auch lutherische Messe oder Deutsche Messe bzw. evangelische Messe) gemessen, sind historische Liturgieelemente ihrem Wesen nach in musizierender Form, etwa die zum Proprium (kirchenjahreszeitlich wechselnde Texte), Introitus (Eingangspsalm), Graduale oder Halleluja(-vers), vor allem jedoch der Psalm, der bereits auf biblischer Grundlage gesungenes Gebet ist. Diese gehören auch zugleich zu den ältesten Teilen der Liturgie. Das lutherische Verständnis der Messe bezieht in großem Anteilen gerade auch über den Gesang die ganze Gemeinde in den Dienst der Verkündigung oder des (gesungenen) Gebetes mit ein.

Einen Teil der traditionellen Gesangsbegleitung der Gemeinde im Gottesdienst ist die Liedbegleitung durch die Orgel (liturgisches Orgelspiel), es sind aber auch andere Formen der Gesangsbegleitung mit allen anderen Instrumenten und Stilformen (bis zur Band; mit E-Orgel, Schlagzeug, Bass und evtl. Gitarre im Gospel-Gottesdienst obligatorisch) heute denkbar.

Der gottesdienstliche Gesang der Gemeinde kann also begleitet oder unbegleitet, einstimmig oder mehrstimmig sein. Teilweise wird aus liturgischen oder historisierenden Gründen auch heute noch auf unbegleitete Einstimmigkeit Wert gelegt. Die historisierende einstimmige Form des Gesanges, gelegentlich noch gebräuchlich etwa beim Wechselgesang des Kyrie zwischen Kantor und Gemeinde, geht auf die alte Praxis der so genannten Gregorianik als Grundlage der katholischen Kirchenmusik zurück. Allerdings entstand auch gerade hieraus die Mehrstimmigkeit, nämlich um 900 mit dem Organum, der Wurzel der mehrstimmigen mittelalterlichen Motettenkunst mit ihrem Höhepunkt im 12. und 13. Jahrhundert. Mit Ausnahme gewisser historisch verbriefter Bestrebungen, etwa die Orgelmusik in Kirchen ganz zu verbieten und Kirchenmusik verschiedensten Sanktionen zu unterwerfen, erfreute sich im Gegensatz dazu die Geschichte der gottesdienstlichen Kirchenmusik immer schon glanzvollster Formenvielfalt und sie belegt epochenweise große Freiheit in den Musizierformen und der Art der Gesangsbegleitung.

Besondere Aufmerksamkeit aus der lutherischen Kantoreipraxis hierbei verdient das Alternatim - Musizieren, in der verschiedene Formen der Liedbearbeitung und Begleitung von (Lied-)Vers zu Vers abwechseln und bei welcher im Gefolge der Reformation erwachsene Laien, Jugendliche und Kinder musik- und gemeindepädagogisch wertvollen Anteil hatten.

In den letzten Jahrzehnten ist es zu einem starken Liedaustausch zwischen den deutschsprachigen Ländern gekommen. Gleichsam weisen die Gesangbücher (Gotteslob, Evangelisches Gesangbuch heute auch eine Vielfalt ökumenischer Lieder und Lieder aus aller Welt auf.

Immer häufiger findet sich im Gottesdienst aber auch so genannte "populäre" christliche Musik wieder, seit über 40 Jahren existiert in Deutschland eine christliche Popmusikszene.

'Eine Kirche, die nur noch Gebrauchsmusik macht, verfällt dem Unbrauchbaren und wird selbst unbrauchbar.
Joseph Kardinal Ratzinger aus: Theologisches zur Kirchenmusik'

Berufsbild Kirchenmusiker/Kirchenmusikerin

siehe:


Komponisten

Bedeutende Komponisten der Kirchenmusik aus dem deutschsprachigem Raum sind u.a.:

In Frankreich u.a.:

In Italien u.a.:

Siehe auch: Liste der Werke der Kirchenmusik, Kirchenlied, Kantate, Oratorium (Musik), Choral, Messe (Musik), Requiem, Kirchenmusiker, E-Musik, Conductus, Schola, Posaunenchor, Gospel, Kantor, Komponisten, Liste von Organisten