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Ernst Immanuel Bekker

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Ernst Immanuel Bekker (* 16. August 1827 in Berlin; † 29. Juni 1916 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

Leben

Bekker studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und war im Anschluss zunächst im allgemeinen Justizdienst beschäftigt, 1853 habilitierte er sich in Halle für römisches Recht und wurde dort 1855 außerordentlicher Professor, bis er 1857 als ordentlicher Professor nach Greifswald berufen. 1874 kehrte er schließlich nach Heidelberg zurück, wo er bis zu seinem Tode wirkte.

Neben Arbeiten zum römischen Recht verfasste Bekker vor allem philosophische Abhandlungen und naturwissenschaftliche Betrachtungen. 1886 wurde er Prorektor der Heidelberger Universität, 1908 folgte die Emeritierung; 1899 verlieh im die Stadt Heidelberg die Ehrenbürgerwürde.

Werke

  • Die prozessualische Konsumption, 1853
  • Von deutschen Hochschulen Allerlei : was da ist und was da sein sollte, 1869
  • Die Aktionen des römischen Privatrechts, 1871-1873
  • Das Recht des Besitzes bei den Römern, 1880
  • System des heutigen Pandektenrechts, 1886-1889
  • Recht muss recht bleiben, 1896
  • Die Reform des Hypothekenwesens als Aufgabe des norddeutschen Bundes, Berlin, Reimer 1867
  • Das Völkerrecht der Zukunft, Heidelberg, Winter 1915.(Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaft - phil.-historische Klasse, 3)

Biographien

  • Dagmar Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1803 - 1932 - Berlin [u.a.], 1986: S. 16-17
  • Neue deutsche Biographie / hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften - Berlin: 2, S.251