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Squeeze-out

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Squeeze Out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft. Voraussetzungen und Verfahren des amtlich Ausschluss von Minderheitsaktionären genannten Vorgangs- sind in §§ 327a - 327f Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Wenn in Deutschland ein Hauptaktionär direkt oder über von ihm abhängige Unternehmen mindestens 95% des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien) hält, hat er das Recht, die restlichen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung aus dem Unternehmen zu drängen. Die Höhe der Squeeze-Out-Abfindung kann grundsätzlich nur im Spruchverfahren angegriffen werden. Sie wird nicht willkürlich vom Hauptaktionär bestimmt, sondern hat sich laut Gesetz an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu orientieren. Nach § 5 Abs. 1 WpÜGAngebVmuss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der durch einen Bieter zu erwerbenden Aktien einer Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bzw. der Veröffentlichung der Kontrollerlangung entsprechen.

Der Beschluss der Hauptversammlung über den Squeeze Out kann von einem hinausgedrängten Aktionär durch Klage nach § 243 AktG angefochten werden. Die Klage kann nicht auf eine unangemessene Abfindungszahlung gestützt werden. Allerdings kann der Hauptaktionär, auch wenn das Anfechtungsverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist, unter den Voraussetzungen der §§ 327e Abs. 2, § 319 Abs. 5, 6 AktG vorzeitig ins Handelsregister eingetragen werden, bereits hierdurch gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über (sog. Freigabeverfahren). Wird der Squeeze-Out-Beschluss später in dem Anfechtungsprozess für nichtig erklärt, so verbleibt den Hinausgedrängten nur ein Schadensersatzanspruch gegen die Aktiengesellschaft.

Das Besondere des Squeeze Out ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen bar. Die Gewährung von Anteilen des Hauptaktionärs kann nicht verlangt werden. Vor 2002 bestand diese Möglichkeit für einen Mehrheitsaktionär nur über Umwege, die mit weiteren Nachteilen verbunden waren. Zudem konnte bei manchen Maßnahmen ein vollständiger Ausschluss nicht immer sichergestellt werden.

Rechtsschutz der Minderheitsaktionäre bei Squeeze Out

Gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung ist eine Anfechtungsklage, die auf abfindungswertbezogene Informationsdefizite des Squeeze Out gestützt werden soll, ausgeschlossen. Eine Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses ist somit nur bei Nicht-Einhaltung der Formalia möglich. Diese sind:

  • Ordnungsgemäße Einberufung
  • Ordnungsgemäße Durchführung von Abstimmungen

Die Angemessenheit der Barabfindung kann - nach durchgeführtem Squeeze Out (Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister) - im Rahmen eines, durch einen ehemaligen Aktionär zu beantragenden, Spruchverfahrens gem. §§ 1 - 17 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) gerichtlich überprüft werden.

Obergerichtliche Rechtsprechung zum Squeeze Out

Ein Squeeze Out ist nicht verfassungswidrig. Insbesondere stellt es generell keine Enteignung i.S.d. Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz dar. Es ist somit eine verfassungskonforme Eigentumsbeschränkung i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2. Der Schutz der Minderheitsaktionäre gilt als bereits gewährleistet, wenn der Wert der Aktien ersetzt wird. Das Vermögensinteresse des Minderheitsaktionärs ist hierbei durch Bestellung eines vom Gericht ausgewählten Sachverständigen zu schützen (§ 327c II 2 AktG).

Eine sachliche Rechtfertigung der Verwendung des Squeeze-Out-Verfahrens ist regelmäßig nicht nötig, da es bewusst grundsätzlich gegen die Minderheitsaktionäre gerichtet ist.

EU-Richtlinie seit 2004

Seit dem 21. April 2004 gibt es die sogenannte Übernahmeangebots-Richtlinie. Sie ist bis 20. Mai 2006 in nationales Recht umzusetzen.

Literatur zum Thema

betreffend die nachfolgend verwendeten Abkürzungen zu juristischer Fachliteratur wird verwiesen auf Kirchner, Hildebert, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, Berlin/New York, 2002 ISBN 3899490266

  • Baums, Philipp A., Der Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327 a ff. AktG n. F., WM 2001, 1843-1850
  • Bolte, Christian, Squeeze-out: Eröffnung neuer Umgehungstatbestände durch die §§ 327a ff. AktG?, DB 2001, 2587-2591
  • Bredow, Günther/Tribulowsky, Maik, Auswirkungen von Anfechtungsklage und Squeeze-Out auf ein laufendes Spruchstellenverfahren, NZG 2002, 841-846
  • Buchta, Jens/Ott, Kai-Peter, Problembereiche des Squeeze-out, DB 2005, 990
  • Bungert, Hartwin, Effektive Abfindungszahlung beim "Squeeze out" muss nicht durch absolut insolvenzfeste Sicherheit gewährleistet werden, Anmerkung zu BGH Beschluss II ZR 327/03 vom 25. Juli 2005, BB 2005, 2652
  • Dreier, Nils, Squeeze Out, Verfassungsmäßigkeit- Eine unmittelbar gegen die §§ 327a ff. erhobene Verfassungsbeschwerde ist wegen Verletzung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig, EWiR 2003, 141-142
  • Fleischer, Holger, Das neue Recht des Squeeze out, ZGR 2002, 757-789
  • Furhmann, Lambertus/Simon, Stefan, Der Ausschkluss von Minderheitsaktionären - Gestaltungsüberlegungen zur neuen Squeeze-out-Gesetzgebung, WM 2002, 1211-1217
  • Gesmann-Nuissl, Dagmar, Die neuen Squeeze-out Regeln im Aktiengesetz, WM 2002, 1205-1211
  • Grablowitz, Martin, Öffentliche Übernahmeangebote nach niederländischem Recht, RIW 2003, 272-278
  • Grunewald, Barbara, Die neue Squeeze-out-Regelung, ZIP 2002, 18-22
  • Habersack, Matthias, Der Finanzplatz Deutschland und die Rechte der Aktionäre, ZIP 2001, 1230-1239
  • Halm, Dirk, "Squeeze-Out" heute und morgen: Eine Bestandsaufnahme nach dem künftigen Übernahmerecht, NZG 2000, 1162-1165
  • Hanau, Hans, Der Bestandsschutz der Mitgliedschaft anlässlich der Einführung des "Squeeze Out" im Aktienrecht, NZG 2002, 1040-1047
  • Hansen, Herbert, Aus der Wirtschaft, AG Report 2002, R 199
  • Hasselbach, Kai, Kommentierung der §§ 327a – 327f AktG, in: Hirte, Heribert/ Bülow, Christoph von (2003): Kölner Kommentar zum WpÜG, Köln, München (u.a.) 2003, S. 1415-1503.
  • Heidel, Thomas, Squeeze-out ohne hinreichenden Eigentumsschutz, DB 2001, 2031-2034
  • Holzborn, Timo, BHG verschärft Delisting-Voraussetzungen - § 58 BörsO Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Hintergrund des Macrotron-Urteils des BGB, WM 2003, 1105-1109
  • Huber, Verena, Squeeze-out - Rechtslage Praxis Bewertung, VDM Verlag Dr. Müller, 2005
  • Kaiser-Stockmann, Thomas, Squeeze-Out of Minority Shareholders - New German Rules and the Experience of the Nordic Countries, IBL December 2002, 495-498
  • Keul, Thomas, Anfechtungsklage und Überwindung der Registersperre im Rahmen eines Squeeze-out, ZIP 2003, 566-569
  • Kossmann, Alfred, Ausschluss ("Freeze-out") von Aktionären gegen Barabfindung, NZG 1999, 1198-1203
  • Krieger, Gerd, Squeeze-Out nach neuem Recht: Überblick und Zweifelsfragen, BB 2002, 53-62
  • Kruse, Tobias, Gerichtliche Kontrolle des obligatorischen Aktienkaufangebotes beim börensenrechtlichen Delistingverfahren?, BB 2000, 2271-2273
  • Land, Volker/Hasselbach, Kai, "Going Private" und "Squeeze-out" nach dem deutschen Aktien-, Börsen- und Übernahmerecht, DB 2000, 557-562
  • Leuering, Dieter, Squeeze-out, Anfechtung/"KME", EWiR 2002, 981-982
  • Rathausky, Uwe (2004): Squeeze-out in Deutschland: Eine empirische Untersuchung zu Anfechtungsklagen und Spruchverfahren, in: AG-Report, o.Jg. (2004), Nr. 1, R24-R26
  • Rühland, Philipp (2004): Der Ausschluss von Minderheitsaktionären aus der Aktiengesellschaft (Squeeze-out), Baden-Baden 2004
  • Sattes, Sabine/Maldegheim, Maimilian Graf von, Unternehmensbewertung beim Squeeze Out, BKR 2003, 531-538
  • Schmidt, Karsten, Macrotron oder: weitere Ausdifferenzierung des Aktionärsschutz durch den BGH, NZG 2003, 601-606
  • Schuhmacher, Rudolf, Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EstG für Minderheitsaktionäre als steuerliche Folge beim sog. "Squeeze-out", DB 2002, 1626-1629
  • Semler, Johannes, Ausschluß von Minderheitsaktionären (Squeeze Out) bei der KGaA § 327a AktG idF des Diskussionsentwurfes vom 29. Juni 2000 für ein Gesetz zur Regelung von Unternehmensübernahmen
  • Stilz, Eberhard, Börsenkurs und Verkehrswert - Besprechung der Entscheidung BGH ZIP 2001, 734 - BAT/ Altana, ZGR 2001, 875-890
  • Veit, Klaus-Rüdiger, Die Prüfung von Squeeze outs, DB 2005, 1697

Siehe auch: Enteignung