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Zivile Luftfahrt

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Unter ziviler Luftfahrt versteht man

  1. land- und seegestützte Luftfahrt zu zivilen Zwecken (z.B. Passagier- und Frachttransport, Verkehrs- und Wetterüberwachung), oder
  2. Forschungseinrichtungen und Flugzeughersteller, die der zivilen Luftfahrt dienen.

Die zivile Luftfahrt steht der militärischen Luftfahrt gegenüber.

Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) wird der sowohl nach der Anzahl der Flugzeuge und Luftfahrtgeräte als auch nach der Zahl der Flugbewegungen größte Bereich der zivilen Luftfahrt genannt. Sie umfaßt jeglichen zivilen Luftverkehr mit Außnahme des Linien- und Charterverkehrs mit Verkehrsflugzeugen durch Luftverkehrsgesellschaften (Airlines). Hierfür wird auch die Bezeichnung kommerzieller Luftverkehr verwendet.

Um die Regeln der zivilen Luftfahrt international zu vereinheitlichen, wurde die ICAO gegründet. Sie spricht Empfehlungen und Richtlinien aus, die von den Mitgliedstaaten - mit gelegentlichen Modifikationen - umgesetzt werden. Auch Nichtmitgliedstaaten lehnen sich oft an diese Empfehlungen und Richtlinien an.

IATA ist die internationale Organisation der Luftverkehrsgesellschaften (Airlines).