In diesem Artikel wird die Verwaltungsgliederung des Deutschen Reiches zum Stichtag 1. Januar 1900 dargestellt.
Aufgelistet werden die Länder, Provinzen, Regierungsbezirke, Land- und Stadtkreise mit Bevölkerung. Die Angaben wurden aus dem Statistischen Jahrbuch 1900 nach der Volkszählung 1895 entnommen.
Länder des Deutschen Reichs
Herzogtum Anhalt
Im Herzogtum Anhalt bestanden keine kreisfreien Städte.
Großherzogtum Baden
Im Großherzogtum Baden waren die Bezirksämter, die Vorläufer der Landkreise. Es existierten keine kreisfreien Städte. Die Landeskommissärbezirke entsprachen Regierungsbezirken.
Königreich Bayern
Im Königreich Bayern entsprachen die Kreise den Regierungsbezirken, kreisunmittelbare Städte den kreisfreien Städten und Bezirksämter den Landkreisen.
Herzogtum Braunschweig
Im Herzogtum Braunschweig bestanden 1900 keine kreisfreien Städte. Es bestanden Kreise. Die Residenzstadt Braunschweig gehörte der Kreisdirektion Braunschweig an.
Freie Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen bestand aus den Städten Bremen, Bremerhaven, Vegesack und dem Landherrnamt, Kreis des Bremischen Landgebietes mit Gemeinden, vergleichbar mit Landkreisen.
Reichsland Elsass-Lothringen
Freie und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg bestand 1900 aus der Stadt Hamburg und 4 Landherrenschaften mit Gemeinden vergleichbar mit Landkreisen.
Großherzogtum Hessen
Das Großherzogtum Hessen mit der Residenzstadt Darmstadt gliederte sich 1900 in drei Provinzen, die als Vorläufer der Regierungsbezirke galten. Die Provinzen gliederten sich in Kreise. Alle Städte gehörten den Kreisen an. Es gab keine kreisfreien Städte.
Fürstentum Lippe
Das Fürstentum Lippe gliederte sich 1900 in 8 Stadtbezirke und 5 Verwaltungsämter. Die Stadtbezirke gehörten den Verwaltungsämtern nicht an und entsprachen kreisfreien Städten. Der Flecken Schwalenberg war eine Gemeinde ohne Stadtrecht und gehörte keinem Verwaltungsamt an.
Freie und Hansestadt Lübeck
Die Freie und Hansestadt Lübeck war im Jahr 1900 in das Stadtamt und Landamt Lübeck aufgeteilt.
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin gliederte sich 1900 in 42 Städte, 23 Domanialämter, 23 Ritterschaftliche Ämter und 4 Klosterämter. Diese Einteilung beruhte auf der feudalen Struktur des Großherzogtums.
Für einige Zwecke der inneren Verwaltung benutzte man die übersichtlichere Gliederung des Landes nach Aushebungsbezirken. Diese wurde auch vom Statistischen Reichsamt übernommen.
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz gliederte sich 1900 in 8 Städte, 4 Domanialämter, 3 Ritterschaftliche Ämter und 3 sonstige Ämter, darunter das Fürstentum Ratzeburg. Diese Einteilung beruhte auf der feudalen Struktur des Großherzogtums.
Für einige Zwecke der inneren Verwaltung wurde die übersichtlichere Gliederung des Landes in Aushebungsbezirke verwendet. Das Statistische Reichsamt hat diese Gliederung übernommen.
Großherzogtum Oldenburg
Das Großherzogtum Oldenburg gliederte sich 1900 in das Herzogtum Oldenburg sowie die Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld.
Das Herzogtum Oldenburg der Hauptteil des Großherzogtums Oldenburg gliederte sich 1900 in 3 Städte 1. Klasse und 12 Ämter. Die Städte 1. Klasse entsprachen kreisfreien Städten und die Ämter waren Vorläufer der Kreise.
Das Fürstentum Birkenfeld wurde von einem Regierungspräsidenten verwaltet. Ämter wurden aufgehoben. Es bestanden 1900 Städte und Gemeinden.
Das Fürstentum Lübeck wurde von einem Regierungspräsidenten verwaltet. Ämter wurden aufgehoben. Es bestanden 1900 Städte und Gemeinden.
Königreich Preußen
Das Königreich Preußen gliederte sich 1900 in 12 Provinzen. Die Stadt Berlin unterstand dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, bildete aber einen separaten Stadtkreis und gehörte keinen Regierungsbezirk und nicht dem Provinzialverband der Provinz Brandenburg an. Der Regierungsbezirk Sigmaringen war keiner Provinz zugeteilt, der Regierungspräsident hatte Befugnisse eines Oberpräsidenten einer Provinz. Die Stadtkreise entsprachen kreisfreien Städten und die Kreise dessen Kreisverwaltung in einem Stadtkreis saßen, hießen Landkreise.
Provinzen
Provinz Brandenburg
Die Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs und des Königreichs Preußen, Berlin, war im Jahr 1900 dem Oberpräsidium der Provinz Brandenburg unterstellt und bildete einen Stadtkreis, der keinen Regierungsbezirk zu geordnet war.
Stadtkreis |
Einwohner
|
Berlin |
1.888.848
|
|
Provinz Hannover
Provinz Hessen-Nassau
Hohenzollerische Lande
Die Hohenzollerischen Lande bestanden 1900 aus dem Regierungsbezirk Sigmaringen, der in 4 Oberämter vergleichbar mit den Kreisen in den anderen preußischen Provinzen waren.
Provinz Ostpreußen
Provinz Pommern
Provinz Posen
Rheinprovinz
Provinz Sachsen
Provinz Schlesien
Provinz Schleswig-Holstein
Die Provinz Schleswig-Holstein bestand 1900 aus dem Regierungsbezirk Schleswig.
Provinz Westfalen
Provinz Westpreußen
Fürstentum Reuß älterer Linie
Das Fürstentum Reuß älterer Linie bestand 1900 aus dem Landratsamtsbezirk Greiz.
Der zugehörige Amtsgerichtsbezirk Burgk war mit den Befugnissen eines Landratsamtes versehen. Das Landratsamt entsprach Kreisen.
Landratsamt |
Einwohner
|
Burgk, Amtsgerichtsbezirk |
4.742
|
Greiz |
63.654
|
Fürstentum Reuß jüngerer Linie
Die Landratsämter entsprachen Kreisen.
Königreich Sachsen
Das Königreich Sachsen gliederte sich 1900 in Kreishauptmannschaften. Diese entsprachen Regierungsbezirken. Die Kreishauptmannschaften gliederten sich in bezirksfreie Städte, die kreisfreien Städten entsprachen und Amtshauptmannschaften, die Kreisen entsprachen.
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Das Herzogtum Sachsen-Altenburg wurde ab 1. April 1900 neu gegliedert in den Verwaltungsbezirk der Stadt Altenburg und die 3 Landratsamtsbezirke Altenburg, Roda und Ronneburg.
Der Verwaltungsbezirk der Stadt Altenburg entsprach einer kreisfreien Stadt und die Landratsämter Kreisen.
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha bestand 1900 aus den beiden Landesteilen Herzogtum Coburg und Herzogtum Gotha, die insgesamt in 7 unmittelbare Städte und 4 Landratsämter eingeteilt waren. Die unmittelbaren Städte entsprachen kreisfreien Städten und die Landratsämter Kreisen.
Herzogtum Sachsen-Meiningen
Das Herzogtum Sachsen-Meiningen gliederte sich 1900 in 4 Kreise.
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach gliederte sich 1900 in 5 Verwaltungsbezirke. Diese entsprachen Kreisen.
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Das Fürstentum Schaumburg-Lippe gliederte sich 1900 in 2 Städte und 2 Kreise. Die beiden Städte entsprachen kreisfreien Städten.
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gliederte sich 1900 in die Oberherrschaft und Unterherrschaft, welche insgesamt in 3 Landratsämter eingeteilt waren. Die Landratsämter entsprachen Kreisen.
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gliederte sich 1900 in die Oberherrschaft und die Unterherrschaft, welche insgesamt in 4 Verwaltungsbezirke eingeteilt waren. Die Verwaltungsbezirke entsprachen Kreisen.
Fürstentum Waldeck und Pyrmont
Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont gliederte sich 1900 in 4 Kreise.
Königreich Württemberg
Das Königreich Württemberg gliederte sich 1900 in 4 Kreise, die sich in eine selbständige Stadt Stuttgart und Oberämter gliederten. Die Kreise entsprachen Regierungsbezirken, die selbständige Stadt kreisfreien Städten und die Oberämter Kreisen.
Weblinks
www.gemeindeverzeichnis.de