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Gemeinfreiheit

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Alle Werke, die einem besonderen Schaffensakt bzw. einer besonderen Schaffenskunst entspringen, unterliegen dem Urheberrecht. Dazu gehören insbesondere literarische, künstlerische aber auch wissenschaftliche und seit einiger Zeit auch besondere Arbeiten im Bereich Software. Entsprechende Rechtsvorschriften beinhalten eine Ablauffrist für den zugestandenen Schutz und eine Regelung zum Verzicht auf den Schutz (stimmt letzteres??).

In beiden Fällen (Ablauf oder bewusste Freigabe) wird ein Werk 'gemeinfrei' (engl. 'public domain') und kann von jedermann ohne weitere Verpflichtungen benutzt werden. Im Falle natürlicher Personen tritt eine solche Frist in Deutschland nach 70 Jahren (50 Jahre nach Ableben des Urhebers + 20 Jahre Nutzungsrecht für Hinterbliebene) ein. Eine weitere Möglichkeit ist dadurch gegeben, dass eine juristische Person, die Eigentümer von Rechten ist, nicht mehr existiert. Dies kann im Fall einer Auflösung einer Firma der Fall sein.

Das Urheberrecht ist (wie die meisten Rechte) im Detail beliebig kompliziert und es gilt eine Reihe von Ausnahmen zu beachten. So entstehen durch Bearbeitungen durch Dritte, Übersetzungen möglicherweise neue Rechte mit neuen Fristen und alles zusammen kann wiederum in jedem Land anders sein. Daher muss auch nicht jeder Text, der in einem Land bereits public domain ist, auch automatisch in einem anderen Land gemeinfrei sein. Im Zweifelsfalle sollte daher immer fachkundiger Rat (Rechtsanwalt) eingeholt werden.

GNU Produkte sind nicht public domain! Im Gegenteil nutzen Sie gerade das für einen Urheber starke Recht aus, um eine bestimmte Form von Verbreitung zu garantieren. Diese hat zwar im Ergebnis einige ähnliche Effekte, stimmt jedoch dennoch nicht damit überein. So gibt es im Falle von gemeinfreien Werken keine Verpflichtung, eine bearbeitbare Version der Quellen bereitzustellen. Ein weiteres Beispiel für eine beschränkte Freigabe von Werken, die dennoch keine public domain sind, ist Freeware.

Urheberrecht