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Israelische Sperranlagen (Westjordanland)

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Als Israelische Sperranlagen bezeichnet man eine 759 km lange Absperrung, die das israelische Kernland vom Westjordanland trennen soll. Der Bau wurde im Jahre 2003, in der zweiten Amtszeit des israelischen Premierministers Ariel Scharon, begonnen. Die Fertigstellung sollte ursprünglich bis zum Sommer 2005 erfolgen, wegen verschiedener Eingaben beim Obersten Gerichtshof Israels verzögerten sich die Arbeiten, deren Abschluss für Ende 2006 erwartet wird.

Zielsetzung

Datei:Die Mauer in Abu Dis.jpg
Die israelische Sperranlage. Hier als Mauer in Abu Dis (Juni 2004)
Noch unfertige Mauer in Betlehem mit politisch orientierter Bemalung (Feb. '05)

Die Sperranlagen gehen auf einen Vorschlag des israelischen sozialdemokratischen Präsidentschaftskandidaten Amram Mizna zurück, der im Kontext der Selbstmordattentate unilaterale Maßnahmen zur Trennung von Israelis und Palästinensern vorgeschlagen hatte.

Es ist die erklärte Absicht der israelischen Regierung, mit dem Bau Terroranschläge in Israel zu verhindern, denen seit September 2000 (dem Beginn der zweiten Intifada) Hunderte Israelis zum Opfer gefallen sind. Der Schutz seiner Bürger sei die Pflicht des israelischen Staates. Da andere Versuche, das Eindringen von Attentätern in die israelischen Ballungszentren zu verhindern, gescheitert seien, sei sie auch auf Druck der öffentlichen Meinung zum Bau dieser Sperranlage gezwungen gewesen. Weil fast sämtliche Anschläge vom Westjordanland aus ausgeführt würden und nicht vom bereits durch einen Sicherheitszaun abgetrennten Gaza-Streifen, geht die Regierung von einer erheblichen Reduzierung der Anschläge aus.[1] Die Betonverstärkungen, die etwa 3% der gesamten Strecke ausmachen, dienen als Schutz gegen Feuerüberfälle auf Autos und Menschen auf der israelischen Seite. Von israelischer Seite wird der Zaun daher offiziell auch als "Terrorabwehrzaun" bezeichnet.[2]

Nach Angaben der israelischen Botschaft in Berlin sind bei Selbstmordattentaten, die vom Westjordanland ausgingen, 2003 in Gebieten mit Zaun insgesamt 46 Menschen getötet und 221 verletzt worden. In Gebieten ohne Zaun seien es im gleichen Zeitraum 89 Tote und 411 Verletzte gewesen. Im ersten Halbjahr 2004 (bis einschließlich Juni) seien bei Selbstmordattentaten in Gebieten ohne Zaun 19 Menschen getötet und 102 weitere verletzt worden, während in Gebieten mit Zaun in demselben Zeitraum keine Menschen zu Tode gekommen seien[2].

Weil der heutige Verlauf nicht dem der Waffenstillstandslinie von 1948 entspricht, befürchten Kritiker, dass er einer künftigen Grenze eines souveränen Staates Palästina vorgreifen könnte und behaupten teilweise, dass Israel damit eine De-Facto-Annektion palästinensischer Gebiete bezwecken könnte. Sowohl die israelische Regierung unter Ariel Scharon als auch ihre Vorgänger lehnten bisher eine Grenzziehung entlang der Grünen Linie aus strategischen Gründen ab und erhoben auch Anspruch auf Gebiete jenseits der Grünen Linie. Scharons Amtsnachfolger Ehud Olmert hat durch seinen so genannten Konvergenz-Plan den Palästinensern angeboten, einen palästinensischen Staat zu akzeptieren, wenn dafür der Verlauf des zur Zeit jenseits der Grünen Linie in palästinensischem Gebiet gebauten Grenzzauns beiderseitig verbindlich festgeschrieben würde. Aufgrund der aus palästinensischer Sicht demütigenden Konditionen wie z.B. der Festschreibung massiven Landverlusts an Israel gilt eine Annahme durch die Palästinenser als unwahrscheinlich.

Die Anlage

Der überwiegende Teil der Sperranlagen (auf mindestens 700 Kilometer) wird als schwer gesicherter Metallzaun mit Stacheldraht, einem Graben, einem Zaun mit Bewegungsmeldern, einem geharkten Sandstreifen zur Verfolgung von Fußabdrücken, einem geteerten Patrouillenweg sowie weiterem Stacheldraht auf der israelischen Seite errichtet. Zu beiden Seiten des Zauns, das sind insgesamt 70 Meter, wird ein militärisches Sperrgebiet errichtet, welches von Beobachtungsposten zusätzlich optisch überwacht wird. In kleinen Teilen, in der Nähe von Qalqiliya und Jerusalem (insgesamt auf mindestens 25 Kilometer), wo diese Breite nicht eingehalten werden kann, wird eine bis zu 8 Meter hohe Mauer aus Stahlbeton errichtet.

Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf 180 Millionen Euro. 35 Millionen Euro davon sollen für Erleichterungen für die palästinensischen Anwohner der Anlagen verwendet werden. In unregelmäßigen Abständen existieren Toranlagen, welche mit einer offiziellen Erlaubnis der zuständigen Behörden von der palästinensischen Zivilbevölkerung passiert werden können.

Verlauf

Verlauf und Planung des Grenzzauns von 2004

Die Anlagen stehen auf israelischem, auf palästinensischem Gebiet oder auf der so genannten "Grünen Linie", der Grenze zwischen Israel und dem Westjordanland vor dem Sechstagekrieg von 1967. Der Verlauf wurde in einem nicht bindenden Gutachten des Internationalen Gerichtshofs für illegal erklärt. Für ihren Bau wurde unter anderem palästinensischer Grund beschlagnahmt, außerdem trennen die Sperranlagen teilweise Dörfer und Städte von ihren Feldern auf der anderen Seite und drohen, deren wirtschaftliche Grundlage zu zerstören. Obwohl vor allem öffentliches Land verwendet und eine volle Kompensation angeboten werde, stelle der Zaun eine starke Beeinträchtigung für die Palästinenser dar. So habe der Bau eine Zerstörung von landwirtschaftlich genutzter Fläche zur Folge. Von Kritikern wird behauptet, dass 36 palästinensische Siedlungen zerschnitten, 8.3000 Olivenbäume gefällt, 32 Brunnen annektiert und 35 Kilometer Wasserleitungen zerstört worden seien.Quelle?

Der Zaun wird so angelegt, dass jüdische Siedlungen mindestens 2,5 Kilometer von ihm entfernt sind. An einigen Orten existieren Zweitanlagen, die eine Reihe von Enklaven erschaffen, die fast vollständig von Barrieren umgeben sind.

Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die israelische Regierung auch die östliche Seite der von Palästinensern bevölkerten Regionen abriegeln wird, um das Jordantal gemäß dem Allon-Plan von 1970 [3] weiter besetzt zu halten. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde im Februar 2006 durch die Verschärfung der Zugangsberechtigung für Palästinenser zum Jordantal unternommen[4]. Dies diene offiziell als Sicherheitspuffer gegenüber Jordanien, aber auch dazu, weiterhin 90% der unterirdischen Wasservorräte in der Region nutzen zu können. Abhängig von der weiteren Entwicklung und der Möglichkeit der Umsetzung von Ehud Olmerts Konvergenz-Plan werden voraussichtlich in absehbarer Zeit zwischen 6 % und 45 % der West-Bank abgeriegelt sein [5].

Chronologie

Im Oktober 2003 erklärte Israel die Region um die Anlagen und die "grüne Grenze" zum militärischen Sperrgebiet. Trotzdem dürfen alle Israelis und Juden die Gebiete betreten. Palästinenser dürfen dies hingegen nur mit einer speziellen Erlaubnis, selbst wenn sie Einwohner einer der Dutzend Ortschaften dieser Region sind. Meistens lehnen die israelischen Behörde solche Anträge ab.

Bis Dezember 2005 wurden ca. 35% (275 Kilometer) der Sperranlagen fertig gestellt. Bis März 2006 sollen sie 425 Kilometer lang sein. Bis Dezember 2005 konnten nur 11 der geplanten 39 Übergänge fertiggestellt werden. Als Begleitmaßnahme zum Zaun errichtet Israel eine Nord-Süd-Verbindungsstraße, die von einem Sicherheitsstreifen begleitet wird.

Rechtliche Aspekte

International wird der Bau bzw, der Verlauf der Sperranlagen überwiegend verurteilt. Auch die USA äußerten wiederholt ihre Besorgnis wegen der befürchteten negativen Auswirkungen auf den Friedensprozess im Nahen Osten.

Im Oktober 2003 legten die USA gegen den Antrag auf eine UN-Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ihr Veto ein. Damit wurde die Sperranlage nicht als völkerrechtswidrig verurteilt. Auszug aus dem Entwurf:Quelle?

The construction by Israel, the occupying power, of a wall in the Occupied Territories departing from the armistice line of 1949 is illegal under relevant provisions of international law and must be ceased and reversed.

Inoffizielle Übersetzung:

"Die Errichtung einer von der Waffenstillstandslinie von 1949 abweichenden Mauer in den besetzten Gebieten durch die Besatzungsmacht Israel ist nach den Prinzipien des internationalen Rechts illegal und muss gestoppt und rückgängig gemacht werden."

Großbritannien, Deutschland, Bulgarien und Kamerun enthielten sich der Stimme. Die USA begründeten ihr Veto durch das Fehlen einer Verurteilung der Terroranschläge palästinensischer Gruppen.

Eine Woche später nahm die Vollversammlung der UNO eine ähnliche Resolution mit 144 gegen vier Stimmen bei zwölf Enthaltungen an. Die Resolution, die im Gegensatz zu einer Sicherheitsratsresolution nicht völkerrechtlich bindend ist, benennt den Verlauf der Mauer auf "palästinensischem Grund" als "widersprüchlich zu internationalem Recht" und verlangt, dass Israel den Bau "stoppt und rückgängig macht". Der israelische UN-Botschafter Dan Gillerman bekräftigte dagegen Israels Recht auf den Bau der Anlagen mit dem Hinweis auf die Gefahr durch palästinensischen Terrorismus, die den Bau notwendig mache.

Im Dezember 2003 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, die den Internationalen Gerichtshof (ICJ) in Den Haag anwies, ein Rechtsgutachten zu den durch die Bautätigkeiten der Sperranlage „hervortretenden rechtlichen Konsequenzen“ zu verfassen. Die Anhörungen dazu begannen im Februar 2004. Der Palästinensischen Autonomiebehörde, die kein Mitglied des Gerichtshofes ist, wurde gestattet, eine Eingabe über ihren UN-Beobachterstatus abzugeben. Im Januar 2004 autorisierte der Gerichtshof auch die Liga der Arabischen Staaten und die Organisation der Arabischen Konferenz, Stellungnahmen einzureichen. Vertreter der Liga vor dem Gericht war der deutsche Völkerrechtler Dr. Michael Bothe, Professor für Öffentliches Recht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. Israel verzichtete darauf, eine Stellungnahme einzureichen, weil es ein politisches Verfahren erwartete und von Anfang an von einem negativen Urteil ausging.

In dem am 9. Juli 2004 veröffentlichten Gutachten wurden die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als „illegal“ und der der Verlauf der Sperranlagen teilweise (dort wo er von der Grünen Linie abweicht) als Bruch der IV. Genfer Konvention bezeichnet.[6]

Am 20. Juli 2004 forderte die UNO-Vollversammlung in einer Resolution den Abriss der Anlage im Westjordanland. Von den abgegebenen Stimmen stimmten 150 dafür, 6 stimmten dagegen und 10 enthielten sich. Die Resolution folgte damit dem Rechtsgutachten des internationalen Gerichtshofs.

Israelische Kritik am Rechtsgutachten

Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) wurde von Israel stark kritisiert, da dem israelischen Argument, dass es sich nach UN-Charta Artikel 51 um eine Anlage zur Selbstverteidigung handele, nicht entsprochen wurde. Das Gegenargument hierfür war, dass Angriffe auf Israel von Gebieten aus erfolgten, über die Israel die Kontrolle habe; das Selbstverteidigungsrecht sei folglich nicht anwendbar.

Kritisiert wurde von Beginn an die Übernahme bestimmter Termini der UN-Vollversammlung. Diese sei eine politische Körperschaft, deshalb sei eine Übernahme ihrer Wortwahl "palästinensische besetzte Gebiete" durch den ICJ ohne Verweis auf das rechtliche Dilemma um das gesamte Gebiet bereits eine einseitige Entscheidung, die auch nicht in den Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats reflektiert würde. Die Bezeichnung eines Territoriums als "zugehörig zu einer Entität" impliziere, dass diese Entität ein Staat oder Völkerrechtssubjekt sei. Dies träfe aber auf die Palästinensischen Autonomiegebiete nicht zu, die sich auch nie selbst als Staat bezeichnet hätten.

Kritisiert wurde weiterhin, dass das Gericht die Anwesenheit Jordaniens in den Gebieten vollkommen ignoriert habe, womit ausgeblendet würde, dass Israel 1967 die Gebiete erst als Reaktion auf den Beschuss durch Jordanien eingenommen habe. Diese Position wurde auch von Richterin Rosalyn Higgins (UK) in einer abweichenden Meinung vertreten, in der sie schrieb:

"Ich halte die 'Geschichte', wie sie von dem Gericht in den Paragraphen 71-76 nacherzählt wird, weder für ausgeglichen noch zufriedenstellend."

Einseitigkeit wurde von israelischer Seite auch dem Paragraphen 70 der Stellungnahme attestiert. Hier werde das Völkerbundsmandat für Palästina genannt, ohne aber in irgendeiner Form die Tatsache zu erwähnen, dass dort eine "Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina" beschlossen worden sei, was zu diesem Zeitpunkt sowohl nach Ansicht des Völkerbundes als auch der britischen Mandatsmacht das ganze Gebiet westlich des Jordans (also einschließlich des Westjordanlandes) bedeutet hätte. Auch die Relevanz der Grünen Linie für eine Entscheidung des Gerichts wurde bestritten, da diese Waffenstillstandslinie weder von einem einzigen arabischen Staat noch von Israel jemals als internationale Grenze anerkannt worden sei.

Israelische Gerichtsentscheidungen

Am 30. Juni 2004 hat Israels Oberster Gerichtshof den Klagen einzelner Palästinenser stattgegeben und die Änderung einer Route von 30 km des israelischen Sperrzaunes nordwestlich von Jerusalem angeordnet, um die Beeinträchtigungen für die palästinensische Bevölkerung zu reduzieren. Nach den Vorgaben des Gerichts darf der Zaun nicht politisch sein, er darf keine Staatsgrenze festlegen, außerdem darf er keine ungerechtfertigte Verletzung der Lebensqualität der palästinensischen Bevölkerung verursachen. Die israelische Regierung hat angekündigt, diesem Urteil Folge zu leisten und den Verlauf der Anlage zu ändern. In anderen Abschnitten bleiben die Beeinträchtigungen der palästinensischen Bevölkerung (durch zahlreiche Enklaven) jedoch weiterhin enorm.

Bewertung aus palästinensischer Sicht

In palästinensischen Erklärungen werden die israelischen Sperranlagen oft als "Apartheid Wall" oder "Separation Wall" bezeichnet.[7] Einem Bericht von Al-Jazeera zufolge [8]haben seit Juni 2002 tausende von Palästinensern durch den Bau der Mauer ihre Lebensgrundlage verloren. Die erzwungene Separation von großen Anteilen ihres Ackerlandes und Privatbesitzes in einer Größenordnung von ca. 100.615 Dunums oder rund 10.200 ha (25.153 acres) komme einer "de-facto-Annexion" durch Israel gleich. Durch die Barriere seien die Anwohner auch von Wasserquellen und vom Zugang zu Märkten und ihrer Arbeitsstelle abgeschnitten. Etwa 232 Bürogebäude und 13 Wohnhäuser habe man daher neben mindestens 121 Geschäften und einer Schule aufgeben und dem Erdboden gleichmachen müssen. Jamal Juma von PENGON[1], einem Netzwerk verschiedener palästinensischer Organisationen, die nach eigenen Angaben palästinensische Umweltinteressen in den besetzten Gebieten vertreten, hat die Befürchtung geäussert, dass Palästinenser in "drei voneinander und vom Rest der arabischen Welt getrennten Ghettos gefangen" , die "Siedlungen von Israel annektiert" und "Jerusalem isoliert" werden könnten.[8] Nach Angaben der Organisation verläuft die Mauer über 650 km innerhalb und durch zehn der elf Distrikte des Westjordanlandes. Dadurch werde jegliche Lebenskontinuität zerstört. Die Mauer sei die Fortführung einer "zionistischen Expansionsagenda", "grenze Anwohner aus" und "stehle palästinensisches Land", nämlich "fast 50% des Westjordanlandes inklusive aller jüdischen Siedlungen." [7] Einwohner von Qalqiliya beispielsweise würden in einem "Open-Air-Gefängnis" leben, umgeben von einer acht Meter hohen Mauer mit Wachttürmen und einem einzigen Zugang für 42.000 Einwohner. Für die Bauern seien zwei Tore vorgesehen - ihnen seien insgesamt nur 13 Erlaubnisscheine ausgestellt worden, um Zugang zu den 375 ha (938 acres) ihres Ackerlandes und den 19 Brunnen außerhalb des Zauns zu erlangen.[9]10% der Einwohner hätten die Stadt bereits verlassen; die Verbliebenen seien permanent der Willkür sowie den Einschüchterungen und Drohungen der israelischen "border police" ausgesetzt, die auch gewaltsam gegen in- und ausländische "Anti-Apartheid-Wall"-Demonstranten vorgeht.[7][10]

Verweise

Siehe auch

Literatur

  • Florian Becker: IGH-Gutachten über "Rechtliche Konsequenzen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten", in: Archiv des Völkerrechts 43 (2005) S. 218-239.
  • Alexander Orakhelashvili: International Public Order and the International Court's Advisory Opinion on Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory, in: Archiv des Völkerrechts 43 (2005) S. 240-256.
Commons: Israeli West Bank Barrier – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Saving Lives: Israel's anti-terrorist fence - Answers to Questions Webseite des israelischen Außenministeriums, Januar 2004
  2. a b Statistik zeigt Rückgang der Terrorzahlen in Gebieten mit Terrorabwehrzaun Newsletter der Israelischen Botschaft in Berlin, 2. Juli 2004
  3. Grafik zum Allon-Plan
  4. Chris McGreal:Israel excludes Palestinians from fertile valley Guardian unlimited, 14. Februar 2006
  5. Grafik: The Separation Barrier In the West Bank April 2006, pdf-Datei, engl.
  6. Die Welt: Den Haag lehnt Israels Sperranlage ab, 10. Juli 2004
  7. a b c Israeli apartheid separation wall, PENGON Anti-Apartheid Wall Campaign, 4. Oktober 2003
  8. a b Ken Lee: Israel's apartheid wall in Palestine Aljazeera, 29. August 2003
  9. Palestine Fact Sheets The Palestine Monitor, Januar 2004
  10. Video: Protest Against Apartheid Wall you tube, 21. April 2006, engl.