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Gemeindeordnungen in Deutschland

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Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Gemeinden.

In fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland existieren als Ausfluss der Selbsterwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und der Landesverfassungen Gemeindeordnungen, die Aufbau, Struktur, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), Gemeindevorstand (Magistrat), Bürgermeister (Oberbürgermeister), Ortsbeirat, Ausländerbeirat usw. regeln. Die Gemeindeordnung ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden.

Gemeindeordnungen in den einzelnen Bundesländern
Bundesland Abkürzung Verfassungstyp Vertretungsorgan "Parlament"
Baden-Württemberg GemO Süddeutsche Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Gemeinderat
Bayern GO Süddeutsche Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Berlin BezO keine echte GO! Aufgabe übernehmen das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente
Brandenburg GO G: Gemeindevertretung
S: Stadtverordnetenversammlung
Bremen VerfBrhv nur Bremerhaven Mag.Verf. Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven) und Stadtbürgerschaft (Bremen)
Hessen HGO Magistratsverfassung G: Gemeindevertretung
S: Stadtverordnetenversammlung
Hamburg keine GO Aufgabe übernimmt die Bürgerschaft
Mecklenburg-Vorpommern GO G: Gemeindevertretung
S: Stadtvertretung
Niedersachsen NGO Norddeutsche Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Nordrhein-Westfalen GO NRW-Ratsverfassung G: Rat der Gemeinde
S: Rat der Stadt
Rheinland-Pfalz GemO Bürgermeisterverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Sachsen SächsGemO G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Sachsen-Anhalt GO LSA G: Gemeinderat
S: Stadtrat
Schleswig-Holstein GO G: Gemeindevertretung
S: Stadtverordnetenversammlung
Thüringen ThürKO Süddeutsche Ratsverfassung G: Gemeinderat
S: Stadtrat

In der Bundesrepublik Deutschland waren ursprünglich vier verschiedene Typen von Gemeindeverfassungen vorhanden:

Die Unterschiede der Verfassungstypen in den alten Bundesländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil (außer in den amerikanisch besetzten Gebieten - hier galt weitestgehend die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (DGO) fort) nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben. Aus diesem Grunde hat Bremerhaven eine Magistratsverfassung, während das Umland unter britischer Verwaltung stand und die dortige Doppelspitze eingeführt wurde.

Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundesländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.

siehe auch: Kommunalrecht, kommunale Aufgabenstruktur