Gemeindeordnungen in Deutschland
Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Gemeinden.
In fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland existieren als Ausfluss der Selbsterwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und der Landesverfassungen Gemeindeordnungen, die Aufbau, Struktur, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), Gemeindevorstand (Magistrat), Bürgermeister (Oberbürgermeister), Ortsbeirat, Ausländerbeirat usw. regeln. Die Gemeindeordnung ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden.
Gemeindeordnungen in den einzelnen Bundesländern | |||
Bundesland | Abkürzung | Verfassungstyp | Vertretungsorgan "Parlament" |
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Baden-Württemberg | GemO | Süddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Gemeinderat |
Bayern | GO | Süddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
Berlin | BezO | keine echte GO! | Aufgabe übernehmen das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente |
Brandenburg | GO | G: Gemeindevertretung S: Stadtverordnetenversammlung | |
Bremen | VerfBrhv | nur Bremerhaven Mag.Verf. | Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven) und Stadtbürgerschaft (Bremen) |
Hessen | HGO | Magistratsverfassung | G: Gemeindevertretung S: Stadtverordnetenversammlung |
Hamburg | keine GO | Aufgabe übernimmt die Bürgerschaft | |
Mecklenburg-Vorpommern | GO | G: Gemeindevertretung S: Stadtvertretung | |
Niedersachsen | NGO | Norddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
Nordrhein-Westfalen | GO | NRW-Ratsverfassung | G: Rat der Gemeinde S: Rat der Stadt |
Rheinland-Pfalz | GemO | Bürgermeisterverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
Sachsen | SächsGemO | G: Gemeinderat S: Stadtrat | |
Sachsen-Anhalt | GO LSA | G: Gemeinderat S: Stadtrat | |
Schleswig-Holstein | GO | G: Gemeindevertretung S: Stadtverordnetenversammlung | |
Thüringen | ThürKO | Süddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
In der Bundesrepublik Deutschland waren ursprünglich vier verschiedene Typen von Gemeindeverfassungen vorhanden:
Die Unterschiede der Verfassungstypen in den alten Bundesländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil (außer in den amerikanisch besetzten Gebieten - hier galt weitestgehend die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (DGO) fort) nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben. Aus diesem Grunde hat Bremerhaven eine Magistratsverfassung, während das Umland unter britischer Verwaltung stand und die dortige Doppelspitze eingeführt wurde.
Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundesländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.
siehe auch: Kommunalrecht, kommunale Aufgabenstruktur